Das Projekt "Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 6: Modifizierung des Resistographs und vergleichende Dichtemessungen in Bestandskonstruktionen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rinntech-Metriwerk GmbH & Co. KG.
Das Projekt "Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 3: Digitale Strategie der Aufbereitung und Nutzung von Altholz" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Fakultät Architektur und Sozialwissenschaften, Professur für Tragwerkslehre.
Das Projekt "Untersuchung von Altholzproben aus sortierten 'unbehandelten Mischfraktionen' auf Wirksamkeit der Altholzverordnung unter Berücksichtigung der Fragen von Umwelt und Hygiene beim Einsatz dieser unbehandelten Mischfraktionen zur Herstellung von Holz..." wird/wurde gefördert durch: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Stuttgart, Otto-Graf-Institut, Materialprüfungsanstalt.In Deutschland fallen jährlich ca. 10-15 Mio. Tonnen Gebrauchtholz zur Entsorgung an. Der mengenmäßig größte Anteil ist Bau- und Abbruchholz sowie Möbel- und Verpackungsholz (Paletten, Obst- und Gemüsekisten). Je nach Verwendungszweck ist davon auszugehen, dass Teile dieser Hölzer mit Holzschutzmittel behandelt wurden. In der Regel werden die zur Entsorgung angelieferten Holzabfälle im Hinblick auf den späteren Verwendungszweck anhand einer Sichtkontrolle in die Fraktionen 'unbehandelte Mischfraktion' (naturbelassene Holzabfälle) und 'behandelte Mischfraktion' getrennt. Untersuchungen an sortierten und nicht sortierten Mischfraktionen haben gezeigt, dass die Gehalte ausgewählter Holzschutzmittel auch in der sortierten Fraktion, teilweise deutlich über den Gehalten von naturbelassenen Hölzern liegen. Die großen Inhomogenitäten der angelieferten Althölzer lassen zudem eine entsprechende Schwankungsbreite der Gehalte an Holzschutzmitteln erwarten. Im Rahmen des hier beantragten Projektes sollen die Gehalte der Holzschutzmittel (HSM) Pentachlorphenol, Dichlofluanid, DDT und dessen Abbauprodukte DDD und DDE, Chlornaphtalin und Formecyclox in sortierten Mischfraktionen zweier ausgewählter Entsorgungsbetriebe ermittelt werden. Neben der Bestimmung der HSM mittels GC/MS (hochauflösend) ist die Untersuchung der Holzproben mittels Röntgenfloureszens vorgesehen, um HSM auf Basis von Chrom, Kupfer oder Zinn erkennen zu können. Zur Erfassung der Schwankungsbreiten werden je nach anfallender Menge bei beiden Entsorgungsbetrieben 3 mal wöchentlich Mischproben aus der Fraktion 'unbehandelte Mischfraktion' entnommen. Die zu wählenden, leistungsfähigen Entsorgungsbetriebe müssen die regionalen Unterschiede, die sich aus der unterschiedlichen Anwendung von Holzschutzmitteln ergeben, repräsentieren. Es wird daher vorgeschlagen einen Betrieb in Ostdeutschland und einen Entsorgungsbetrieb in Süddeutschland auszuwählen. Da aus Kostengründen eine neutrale Entnahme von Proben beim jeweiligen Betrieb nicht möglich ist, wird vorgeschlagen seitens des Betriebs über einen Zeitraum von 10 Wochen jeweils 3 Proben pro Woche nach einer definierten Anweisung zu entnehmen und der untersuchenden Stelle zu übersenden. Aus diesen dann insgesamt pro Betrieb vorliegenden 30 Proben werden im Labor nach dem Zufallsprinzip insgesamt 20 Proben je Betrieb ausgewählt und untersucht, so dass die Ergebnisse für insgesamt 40 Proben zur Auswertung vorliegen. Jeweils zwei Proben werden durch die untersuchende Stelle als Kontrollproben entnommen.
Das Projekt "Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 5: Bau eines Demonstrators unter Verwendung von Holz aus Rückbauten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ing.-Holzbau Schnoor GmbH.
Im Wasserbereich werden Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen nach § 16 c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17 a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) durchführen, durch den Bereich Umweltuntersuchungen zugelassen. Das Institut für Hygiene und Umwelt führt weiter Listen zugelassener und benannter Labore nach Klärschlammverordnung, BioAbfallverordnung und Altholzverordnung. Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt mit Untersuchungsstellen, die in ihrem Auftrag umweltanalytisch tätig werden wollen, einen Rahmenvertrag ab. Dieser Vertrag verpflichtet die Labors zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung, so dass ein Mindest - Qualitätsstandard sichergestellt ist. Im Rahmen der analytischen Qualitätssicherung führt das Institut für Hygiene und Umwelt regelmäßig Laborvergleichsuntersuchungen, so genannte Ringversuche, mit öffentlichen und privaten Laboratorien durch. Für diese Untersuchungen stehen Berichte und Kalender zur Verfügung.
Das Projekt "Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 1: Festigkeitsbewertung aus Rückbauten gewonnener Holzbauteile für den Wiedereinsatz" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig, Institut für Baukonstruktion und Holzbau.
Das Projekt "Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 2: Chemisch-physikalische Materialanalyse der Holzbauteile" wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Holzforschung - Wilhelm-Klauditz-Institut.
Das Projekt "Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 4: Mechanische Entfernung metallischer Fremdkörper und HSM-Kontaminationsschichten aus Altholzbalken für das Up-Cycling zum Konstruktionsvollholz" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig, Institut für Werkzeugmaschinen und Fertigungstechnik.
Das nationale Umweltrecht sieht nach verschiedenen Gesetzen und Verordnungen die Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben nur durch notifizierte bzw. bekannt gegebene Sachverständige, Messstellen oder Laboratorien vor. Das Landesamt für Umweltschutz ist in Sachsen-Anhalt die zuständige Behörde für die Notifizierung oder Bekanntgaben in den Umweltbereichen Abfall und Luft nach: Fachmodul Abfall §33 Abs. 2 S. 1 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) §3 Abs. 8a S. 1 Bioabfallverordnung (BioAbfV) §6 Abs. 7 S. 1 Altholzverordnung (AltholzV) §2 Nr. 7 Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht (AbfZustVO) Der Notifizierung/Bekanntgabe geht dabei der Nachweis der Kompetenz durch die Untersuchungsstelle voraus. Eine Voraussetzung für die Kompetenz ist u. a. ein anerkanntes Qualitätsmanagement. Unter Qualitätsmanagement werden alle organisatorischen Maßnahmen verstanden, die der Verbesserung der Qualität von Prozessen und Leistungen dienen. Dabei bildet die Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 die Grundlage für die Kompetenz einer Untersuchungsstelle. Ein Verzeichnis notifizierter bzw. bekannt gegebener Untersuchungsstellen finden Sie im Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige ( ReSyMeSa ). Untersuchungsstellen, die im gesetzlich geregelten Bereich • der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), • der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und • der Altholzverordnung (AltholzV) im Land Sachsen-Anhalt tätig werden wollen, benötigen dazu eine betreffende staatliche Anerkennung (Notifizierung). Die Notifizierung wird grundsätzlich durch die zuständige Behörde des Landes erteilt, in dem die Untersuchungsstelle ihren Geschäftssitz hat und erfordert als Voraussetzung den Nachweis, dass die Untersuchungsstelle die Anforderungen an die Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnischen Ausstattung nach dem "Fachmodul Abfall" vollständig erfüllt. Die Prüfung der Voraussetzungen einer Notifizierung ist durch die Untersuchungsstelle bei der zuständigen Landesbehörde zu beantragen. Diese Behörde führt die Eignungsprüfung im Zuge eines Verwaltungsverfahrens (Notifizierungsverfahren) durch, legt dafür den betreffenden Verfahrensablauf fest und benennt die für die Entscheidung benötigten Belege. Untersuchungsstellen mit Geschäftssitz im Land Sachsen-Anhalt richten ihren Antrag unter Verwendung des Antragsformulars und Beifügung der dort angegebenen Nachweise (Anlagen) an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachgebiet Notifizierung/Qualitätssicherung Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Die Kosten der Verfahrensdurchführung sind durch den Antragsteller zu tragen. Dieses gilt ebenfalls, wenn dem Begehren nur eingeschränkt gefolgt, es abschlägig beschieden oder der Antrag nach Bearbeitungsbeginn zurückgezogen wird. Die Höhe der Gebühren stellt auf den tatsächlichen Verwaltungsaufwand ab und wird auf der Grundlage der aktuellen Stunden- bzw. Kostensätze der AllGO LSA ermittelt. Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung erfolgt ausschließlich im Recherche- System-Messstellen- Sachverständige ( ReSyMeSa ). Letzte Aktualisierung: 09.01.2025
Landesrecht Bundesrecht Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln) Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung – SoAbfEV) Verordnung über die Gebühren der zentralen Einrichtung für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfallgebührenordnung – SoAbfGebO) Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Annahme bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) Verordnung über die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe (Problemabfallverordnung – ProbAbfV) Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen Überlassungspflicht für Bioabfälle aus privaten Haushaltungen, Bekanntmachung vom 12. Oktober 1998 (ABl. S. 4277). Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Bekanntmachung vom 12. Januar 2006 (ABl. S. 278) Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan gefährliche Abfälle Fortschreibung vom 31.03.2019 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Siedlungsabfall Fortschreibung vom 15.05.2012 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Bauabfall Fortschreibung vom 03.09.2008 GVBl. = Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin ABl. = Amtsblatt für Berlin Merkblätter zur Entsorgung im Land Berlin Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ansprechpartnerin: Sabine Dührkoop E-Mail: sabine.duehrkoop@senmvku.berlin.de Tel.: (030) 9025-2151 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Gesetz über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV) Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung – AbfKlärV) Verordnung zur Durchsetzung von Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsbußgeldverordnung – AbfVerbrBußV) Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV) Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholz-Verordnung – AltholzV) Altölverordnung – AltölV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis – AVV Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV) Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV) Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel – HKWAbfV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV) Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV) Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung – VersatzV) Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) über die Verbringung von Abfällen – VVA
Origin | Count |
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Bund | 13 |
Land | 20 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 10 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 7 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
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geschlossen | 21 |
offen | 11 |
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Language | Count |
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Deutsch | 33 |
Resource type | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 21 |
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