Der Layer "Altablagerung" stellt die Lage von Altablagerungen (zur Definition vgl. §2, Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG) im Land Bremen dar. In diesem Layer wird lediglich der Ablagerungstatbestand dokumentiert, es werden keine Aussagen zum Schadstoffinventar getroffen!
Bodenqualität ist die Gesamtheit der natürlichen Bodenfunktionen einschließlich der Archivfunktion, die durch anthropogene Einflüsse unterschiedlich stark gemindert sind (Bodenschutzkonzept Stuttgart 2006). Maßgeblich für die Beurteilung der Bodenqualität sind die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG 1998). Die Funktionsbewertung erfolgt nach dem Bodenbewertungsinstrument Sachsen (LfULG 2022), die Bewertung der anthropogenen Belastungen in Anlehnung an das Bodenschutzkonzept Stuttgart (2006). Dazu werden vor allem Versiegelung, Deponien, Aufschüttungen, Abgrabungen und Trümmerschuttflächen berücksichtigt. Der Versiegelungsgrad entstammt der erweiterten Blockkarte Dresdens.
Der INSPIRE Download Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponien mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Als Sachdaten sind die Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase) und Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.
Das Thema stellt die Versickerungsleistung des Untergrundes für Regenwasser in Abhängigkeit von der geologischen Situation dar. Die lithologische Beschaffenheit des Untergrunds ist jedoch nicht das einzige Kriterium für eine gezielte Versickerung von Regenwasser. Zusätzlich müssen Grundwasserflurabstände, Schutzgebiete und stoffliche Belastungen (z.B. Altlasten) berücksichtigt werden. Die Daten ersetzen keine standortkonkrete Beurteilung der Versickerung. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter https://www.dresden.de/media/pdf/umwelt/ua_3_6_text.pdf.
Der Untersuchungsraum liegt in einem Gebiet, das nachweisbar von der vorhandenen Industrie beeinflusst wurde und wird. Insbesondere in der Vergangenheit gelangten u.a. Schwermetalle über den Luftpfad auf die Oberböden. Da sich diese Stoffe nicht abbauen, sind auch heute noch erhöhte Gehalte – vor allem an Arsen und Kupfer - zu finden. Ab 2001 wurde auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) damit begonnen, alle vorhandenen Bodendaten im Hamburger Südosten zu erfassen und zusammen zuführen. Es wurden ausschließlich Daten von Probenahmestellen ausgewertet, die gewährleisten, dass Belastungen des Oberbodens nicht auf „Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, altlastverdächtige Flächen oder Verdachtsflächen“ zurückzuführen sind. Die veröffentlichten Daten beinhalten die Arsen- und Schwermetallgehalte, die im Raster von 500 x 500 m enthalten sind. Es können mehrere Datensätze oder gar keine in diesem Raster vorliegen. Leere Kacheln bedeuten, dass keine Daten vorliegen.
Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
Der INSPIRE View Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponie mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Die Visualisierung der Standorte richtet sich nach deren Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase). Als Sachdaten sind Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.
Die Messstelle Altlast Mindelheimer Str GWM 3 (Messstellen-Nr: 13682, Bayern) dient der Überwachung des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Die chemische Zusammensetzung des Grundwassers wird stark beeinflusst von den Gesteinsschichten, die es durchströmt. Da das Grundwasser aus versickernden Niederschlägen entsteht, haben auch die Niederschlagswasserbeschaffenheit und die während der Bodenpassage vom Sickerwasser gelösten Stoffe Einfluss auf die Grundwasserbeschaffenheit. Vor allem die als Folge menschlicher Nutzungen der Erdoberfläche ins Sickerwasser gelangenden Stoffe, können in zu hohen Konzentrationen das Grundwasser als Trinkwasser ungenießbar machen. Der Zustand des Grundwassers wird deshalb landesweit regelmäßig überwacht.
Als Grundlage für die Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurde ein Altlastenprogramm in M-V aufgebaut. Das Umweltministerium M-V gewährt im Rahmen dieses Programms unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Die Altlastenfinanzierung ist ein Betrag, um die von diesen Flächen möglicherweise ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, den Boden und das Grundwasser zu sanieren und die flächenschonende Wiedernutzung von Industriebrachen zu fördern. - Die Kommunen können anteilig bei der Erkundung ihrer altlastverdächtigen Flächen und bei der Sanierung und Überwachung ihrer Altlasten gefördert werden. Die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und der "Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten-Finanzierungsrichtlinie - AlaFR)" vom 24.08.1993. - In M-V gilt wie in allen neuen Bundesländern die Freistellungsregelung nach Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz, geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22. März 1991. Danach können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Verantwortung für Umweltschäden, die vor dem 1. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden. In der Regel trägt das Unternehmen dann nur noch einen Eigenanteil von ca. 10 % an den Sanierungskosten. Bewilligungs- und Freistellungsbehörden sind in M-V die jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.
Origin | Count |
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Bund | 1638 |
Land | 395 |
Zivilgesellschaft | 3 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 1444 |
Gesetzestext | 6 |
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Umweltprüfung | 17 |
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Topic | Count |
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Boden | 1958 |
Lebewesen & Lebensräume | 1958 |
Luft | 1958 |
Mensch & Umwelt | 1958 |
Wasser | 1958 |
Weitere | 1894 |