Das Fachinformationssystem Altlasten ist ein Programmsystem zur landesweit einheitlichen Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten, Verdachtsflächen und stofflichen schädlichen Boden-veränderungen, das nach BbgAbfBodG im LfU geführt wird. Hauptkomponenten des Fachinformationssystem Altlasten sind: Altlastenkataster (ALKATonline): Mit der webbasierten Software ALKATonline werden Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten, Verdachtsflächen und stofflichen schädlichen Bodenveränderungen durch die unteren Bodenschutz-behörden der Landkreise und kreisfreien Städte in einer zentral vom LfU geführten Datenbank erfasst. Es handelt sich um ein gemeinsames Verfahren des LfU, des LBGR und der unteren Bodenschutzbehörden, bei dem nur berechtigte Nutzer einen Zugriff auf die Daten besitzen. Geografisches Informationssystem (GIS): Mittels eines ALKATonline-Service wird eine Anbindung des GIS WebOffice realisiert. Damit wird die Visualisierung der im ALKATonline erfassten Flächen sowie ihre geografischen Auswertung möglich.
- wissenschaftliche Information, Beratung und Bearbeitung bodenkundlicher Fragestellungen - Interpretation und Dokumentation bodenkundlicher Befunde - Aufbau und Betreuung des FIS Boden und der Bodenprobenbank - Planung und Durchführung von Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes - Mitwirkung beim technischen Bodenschutz - Erstellung bodenkundlicher Karten - nachsorgender Bodenschutz - Führung Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK)
Das Kataster für Altlasten und altlastverdächtige Flächen (§4 SBodSchG) gibt Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten oder altlastverdächtige Flächen gemäß §2 Bundes-Bodenschutzgesetz. Nicht öffentlich, nur zur internen Verwendung.
Automatisiert erstelle Pufferfläche von 500m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.
Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel. Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt. Erläuterung Legende: - abgeschlossen: bei derzeitiger Nutzung der Fläche besteht kein Handlungsbedarf - gestrichen: Altlastenverdacht nicht gegeben (Falschmeldung) - nein: Altlastenverdacht nicht bestätigt - Verdachtsfläche: Altlastenverdacht besteht - Altlast: nachgewiesene und sanierungsbedürftige Verunreinigungen
Automatisiert erstelle Pufferfläche von 100m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.
Punktförmige Darstellung der Altablagerungen im Landkreis Diepholz Grundlage sind die Daten des LBEG - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Folgende Information wird angezeigt: Standortnummer: 10-stellige Kennziffer. Mit der Nennung dieser Kennziffer können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde Landkreis Diepholz: Tel.: 05441 976-4279 weitergehende und ggf. aktuellere Informationen erfragt werden. Allgemeine Informationen zum Thema Altablagerungen: Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Das Bodenschutzrecht definiert sie als Plätze, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind – darunter Müllgruben, wie sie im vorigen Jahrhundert in ganz Deutschland üblich waren. Für Altlasten sind nach §10 NBodSchG in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörde zuständig. Sie führen ein Altlastenkataster gemäß §6 NBodSchG mit Informationen zur Lage, Belastung und Erkundungsstand. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. In Niedersachsen hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bisher 10 395 Altablagerungen erfasst. Auf einer interaktiven Karte unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/ können Bürger sich einen Überblick über die Standorte verschaffen. Alle drei Jahre wird diese Karte aktualisiert.
Im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK) werden die: - Altablagerungen - Altstandorte - schädlichen Bodenveränderungen - devastierte Flächen - Erosionsereignisse des Landes geführt. Die Internetanwendung auf der Basis von GAIA-Professionel steht allen Bodenschutzbehörden des Landes MV zur Anwendung zur Verfügung. In das dBAK sind die Datenbestände des ehemaligen Katasters (ALPHA2000), des Gutachtenkataloges und des Informationssystems für Rüstungsaltlasten (RAIS) überführt worden.
flächenhafte Darstellung der Altablagerungen im Landkreis Diepholz; aktualisierte Erfassung der punktförmigen Objekte des Themas Altablagerungen - Grundlage LBEG -; Zeitraum der Aktualisierung: 2020 - 2022; Allgemeine Informationen zum Thema Altablagerungen: Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Für Altlasten sind nach §10 NBodSchG in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörde zuständig. Sie führen ein Altlastenkataster gemäß §6 NBodSchG mit Informationen zur Lage, Belastung und Erkundungsstand. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Die Informationen zu ca. 9500 Altablagerungen wurden dem LBEG von den zuständigen Bodenschutzbehörden zur Verfügung gestellt und werden alle 3 Jahre aktualisiert.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat gemäß § 4 des Saarländischen Bodenschutzgesetzes ein Kataster über Altlasten (§ 2 Abs. 5 Bundes-Bodenschutzgesetz) zu führen, auszuwerten und fortzuschreiben. In das Kataster sind Daten, Tatsachen und Erkenntnisse aufzunehmen, die über die Altlasten und altlastverdächtigen Flächen erhoben und bei deren Untersuchung, Beurteilung sowie bei der Durchführung sonstiger Maßnahmen oder bei der regelmäßigen Überwachung ermittelt werden. Wird festgestellt, dass eine altlastverdächtige Fläche nicht oder nicht mehr vorliegt, sind die gespeicherten Informationen aus dem Kataster zu löschen. Gemäß SBodSchG ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz z. T. auch für den Vollzug der gesetzlichen Grundlagen BBodSchG, BBodSchV sowie SBodSchG zuständig (siehe v. a. § 14, Abs. 6 SBodSchG). Ihm obliegen amtsermittelnde Pflichten bis zum Ausräumen bzw. zur Konkretisierung von Verdachtsmomenten mit den entsprechenden Ermächtigungen zur behördlichen Anordnung (z. B. der Duldung von bzw. Mitwirkung bei Erfassungen/Untersuchungen sowie von orientierenden Untersuchungen). Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat gemäß Verwaltungssstrukturreformgesetz zum 01.01.2008 die Zuständigkeiten der Unteren Bodenschutzbehörden übernommen. Oberste Bodenschutzbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 62 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 24 |
| Land | 94 |
| Weitere | 7 |
| Wissenschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 24 |
| Text | 34 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 61 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 37 |
| Offen | 54 |
| Unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 121 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 3 |
| Dokument | 21 |
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| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 15 |
| Webseite | 54 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 116 |
| Lebewesen und Lebensräume | 121 |
| Luft | 105 |
| Mensch und Umwelt | 116 |
| Wasser | 106 |
| Weitere | 122 |