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Evaluation neuer Entwicklungen bei alternativen thermischen Abfallbehandlungsanlagen mit dem Schwerpunkt Verölungsverfahren

Das Sachverständigengutachten gibt einen kurzen Überblick der aktuell angebotenen bzw. betriebenen Verölungs- und Pyrolyseverfahren in Deutschland. Außerdem wurde untersucht, inwieweit diese Verfahren zur Erzeugung von Sekundärressourcen geeignet sind und welche Abfälle (Art und Menge) hierbei zum Einsatz kommen können. Ausgewählt wurden zwei Verölungsverfahren (Dieselwest, Logoil) für Kunststoffabfälle sowie ein Pyrolyseverfahren (Reifen-Pyrolyse) für Altreifen. Auf Basis der vorliegenden Daten und den daraus gewonnenen Erkenntnissen erfolgt eine Einschätzung, ob die Verfahren künftig für die Abfallbehandlung von Bedeutung sein könnten und welche weiteren Schritte für eine mögliche großtechnische Umsetzung erforderlich sind. Veröffentlicht in Texte | 77/2018.

Großbrand auf Reifendeponie in Spanien

Am 13. Mai 2016 lösten die spanischen Behörden Katastrophenalarm wegen eines Großbrandes auf einer illegalen Autoreifendeponie in der Nähe der Stadt Seseña südlich von Madrid aus. Ein Teil der Deponie in der Region Kastilien-La Mancha hatte Feuer gefangen. Ursprünglich sollte auf dem Gelände eine Recycling-Anlage errichtet werden. Zuletzt lagerten nach Medienangaben bis zu 100.000 Tonnen Reifen auf einer Fläche von 10 Hektar. Anwohner mussten zeitweise evakuiert werden.

Ab 1. Mai 2021: Neue EU-Kennzeichnung für Reifen – Kraftstoffverbrauch, Geräuschentwicklung, Nasshaftung und Schneegriffigkeit

Ab dem 01. Mai 2021 wird es ein neues Effizienzlabel für Reifen geben. Da etwa 20 bis 30 Prozent des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen auf Reifen entfallen, vor allem aufgrund des Rollwiderstands, war es an der Zeit, die über 10 Jahre alte, bestehende Kennzeichnung anzupassen. Zur Anpassung an die neuen Anforderungen wurde das EU-Label für Reifen vollständig überarbeitet. Wo das Label bislang nur für Pkw (C1-Klasse) und leichte Nutzfahrzeuge (C2-Klasse) galt, werden nun auch Bus- und LKW-Reifen (C3-Klasse) kennzeichnungspflichtig. Angepasst wurden die bereits länger geltenden Piktogramme zur Effizienz des Kraftstoffverbrauchs und der Nasshaftung sowie dem Lärm-Pegel durch die Rollgeräusche. Neu eingeführt werden Symbole zur Schnee- und Eisgriffigkeit. Die Endkunden sollen so auf einen Blick sehen können, ob ein Reifen für winterliches Klima geeignet ist oder nicht. Die Effizienzklassen wurden auf A bis E reduziert und weitere reifen- und herstellerspezifische Details ergänzt. Zu beachten ist, das altes und neues Label nur begrenzt miteinander vergleichbar sind. Die Werte, welche zur Ermittlung der Effizienzklassen herangezogen werden, wurden überarbeitet und an die technisch möglichen Anforderungen angepasst. Darüber hinaus verlinkt ein QR-Code auf die EU-Produktdatenbank „EPREL“, wo weitere Informationen für Endkunden und Marktüberwachungsbehörden zu finden sind. Händler von Reifen müssen in den Verkaufsstellen dafür Sorge tragen, dass jeder ausgestellte Reifen mit dem Effizienzlabel versehen wird. Bei Reifenstapeln mit den gleichen Modellen muss die Kennzeichnung für den Stapel deutlich sichtbar angebracht sein. Sind Reifen vor dem Kauf nicht sichtbar ausgestellt, muss der Käufer vor Vertragsschluss eine Kopie des Labels erhalten. Für Verkäufe im Internet gilt, dass das Reifenlabel in der Nähe des Preises angezeigt werden muss oder über eine sogenannte geschachtelte Anzeige verlinkt wird. In visuellem oder technischem Werbematerial muss das Reifenlabel in Gänze abgebildet werden. Die bloße Angabe der Effizienzklassen und sonstigen Informationen in Schriftform reicht hier nicht aus. Bei Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten können Bußgelder verhängt werden. Weitere Informationen sind zu finden unter www.bundesverband-reifenhandel.de/themen/eu-reifenlabel/ dasreifenlabel.de Download: Pressemitteilung

Tier- und Umweltschutz beim Osterfeuer beachten

In diesem Jahr können traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer wieder stattfinden. Die Vorschriften der Gemeinden und die jeweils aktuellen Hygienevorschriften sind dabei zu beachten. Ebenso wichtig sind ein paar Regeln zum Tier- und Umweltschutz, denn schlecht durchgeführt, kann der alte Brauch große Schäden anrichten. Einige Vogelarten haben bereits mit dem Brüten begonnen. Deshalb sollten jetzt, vor Ostern, die Reisighaufen für Osterfeuer auf Vogelbruten hin kontrolliert werden. Zum Schutz der Tiere sollten Holzhaufen vor dem Anzünden umgeschichtet werden, damit Igel, Hasen, Kaninchen, andere Kleintiere und brütende Vögel rechtzeitig fliehen können. Ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt dürfen abgebrannt werden. Das Holz soll möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung, und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, so gering wie möglich zu halten. Keinesfalls sollten Osterfeuer genutzt werden, um Holzabfälle zu „entsorgen“. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können. Informationen zu Genehmigungen und Regelungen der Gemeinden beim Umweltministerium NRW: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/traditionelle-osterfeuer-koennen-wieder-stattfinden-1647964512 Download: Pressemitteilung

Osterfeuer veranstalten im Einklang mit Natur- und Umweltschutz

Belange von Anwohnern und Tierschutz sowie Anforderungen an das Brennmaterial müssen beachtet werden Wie jedes Jahr zu Ostern laden am Oster-Wochenende die Osterfeuer wieder zum geselligen Miteinander ein. Osterfeuer unterliegen dabei der Rechtsprechung zu Brauchtumsfeuern. Dazu gehört, dass diese von ortsansässigen Vereinen oder Kirchen ausgerichtet werden müssen und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Für das sichere Abbrennen von Osterfeuern sind die Belange der Nachbarschaft und des Tierschutzes zu beachten. Abgebrannt werden darf ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei soll das Holz möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung, und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, so gering wie möglich zu halten. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können. Zum Schutz von Tieren ist der Holzhaufen vor dem Anzünden umzuschichten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass brütende Vögel, Igel, Hasen, Kaninchen oder andere Kleintiere nicht mehr rechtzeitig fliehen können, im Osterfeuer verbleiben oder Brandverletzungen erleiden. Zu bedenken ist auch eine mögliche Brandgefahr durch den vom Feuer ausgehenden Funkenflug. Die gesetzlich festgelegten Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Waldflächen und Wegen sind dabei strikt einzuhalten. Das Feuer ist ständig zu beaufsichtigen, und bei kräftigem Wind muss das Feuer gelöscht werden. Im Zweifel sollte auf das Anzünden verzichtet werden. Jedes Osterfeuer muss durch das zuständige Ordnungsamt genehmigt werden. Viele Städte und Gemeinden haben weitere Einzelheiten über die Durchführung von Brauchtumsfeuern festgelegt. Weitere Details zur sicheren Durchführung und zur Genehmigung von Brauchtumsfeuern sind daher bei den Kommunen zu erhalten. Download: Pressemitteilung

Evaluation of the collection and recovery of selected waste streams for the further development of circular economy

Im Rahmen der generell durch das KrWG geregelten Produktverantwortung existieren für bestimmte Abfallströme spezielle rechtliche Regelungen zur Erfassung und umweltverträglichen Entsorgung (bspw. für Verpackungen, Batterien, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altfahrzeuge). Diese Regelungen verpflichten die Hersteller, Erfassungssysteme für die Entsorgung der entsprechenden Abfälle einzurichten und bestimmte Verwertungs- und teilweise Erfassungsquoten zu erreichen. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde überprüft, ob und wie bei weiteren Abfallströmen - vor allem Altreifen und Alttextilien - durch eine verbesserte Erfassung und Verwertung Ressourcenschonungs- und Umweltentlastungspotenziale realisiert werden können. Darüber hinaus existieren weitere Abfallströme, bei denen zu vermuten ist, dass die gegenwärtigen Regelungen nicht ausreichen, um das in diesen Abfallströmen innewohnende Recyclingpotenzial auszuschöpfen. Als derartige Abfallströme wurden Sperrmüll, Matratzen, Möbel, Teppiche, Kunstrasen und Windeln identifiziert. Das Vorhaben hat die Abfallströme hinsichtlich der Praxis der Erfassung und Verwertung untersucht, Hemmnisse einer ressourcenschonenden Abfallbewirtschaftung aufgezeigt und Maßnahmen abgeleitet, um die Vermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling dieser Abfallströme zu verbessern. Dabei sind in einem ersten Schritt die Stoffströme der benannten Abfallarten hinsichtlich des Aufkommens und der genutzten Entsorgungswege analysiert worden. Hierfür wurden Statistiken und Sekundärquellen gesichtet und Befragungen durchgeführt. In einem zweiten Schritt sind die identifizierten Entsorgungswege hinsichtlich ökologischer, einschließlich der Schadstoffaspekte und Ressourcenschonungspotenziale, sowie ökonomischer Kriterien bewertet worden. Aus dieser Bewertung sind Schlussfolgerungen und Maßnahmen abgeleitet worden, welche die Verwertung der einzelnen Abfallströme im Sinne einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft verbessern können. Anhand verschiedener Kriterien wurden die Maßnahmen priorisiert. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in drei Fachgesprächen mit den in die einzelnen Abfallströme involvierten Akteuren diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

Evaluation der Erfassung und Verwertung ausgewählter Abfallströme zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft

Im Rahmen der generell durch das KrWG geregelten Produktverantwortung existieren für bestimmte Abfallströme spezielle rechtliche Regelungen zur Erfassung und umweltverträglichen Entsorgung (bspw. für Verpackungen, Batterien, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altfahrzeuge). Diese Regelungen verpflichten die Hersteller, Erfassungssysteme für die Entsorgung der entsprechenden Abfälle einzurichten und bestimmte Verwertungs- und teilweise Erfassungsquoten zu erreichen. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde überprüft, ob und wie bei weiteren Abfallströmen - vor allem Altreifen und Alttextilien - durch eine verbesserte Erfassung und Verwertung Ressourcenschonungs- und Umweltentlastungspotenziale realisiert werden können. Darüber hinaus existieren weitere Abfallströme, bei denen zu vermuten ist, dass die gegenwärtigen Regelungen nicht ausreichen, um das in diesen Abfallströmen innewohnende Recyclingpotenzial auszuschöpfen. Als derartige Abfallströme wurden Sperrmüll, Matratzen, Möbel, Teppiche, Kunstrasen und Windeln identifiziert. Das Vorhaben hat die Abfallströme hinsichtlich der Praxis der Erfassung und Verwertung untersucht, Hemmnisse einer ressourcenschonenden Abfallbewirtschaftung aufgezeigt und Maßnahmen abgeleitet, um die Vermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling dieser Abfallströme zu verbessern. Dabei sind in einem ersten Schritt die Stoffströme der benannten Abfallarten hinsichtlich des Aufkommens und der genutzten Entsorgungswege analysiert worden. Hierfür wurden Statistiken und Sekundärquellen gesichtet und Befragungen durchgeführt. In einem zweiten Schritt sind die identifizierten Entsorgungswege hinsichtlich ökologischer, einschließlich der Schadstoffaspekte und Ressourcenschonungspotenziale, sowie ökonomischer Kriterien bewertet worden. Aus dieser Bewertung sind Schlussfolgerungen und Maßnahmen abgeleitet worden, welche die Verwertung der einzelnen Abfallströme im Sinne einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft verbessern können. Anhand verschiedener Kriterien wurden die Maßnahmen priorisiert. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in drei Fachgesprächen mit den in die einzelnen Abfallströme involvierten Akteuren diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

Einbindung von Blei und Zink in den Zementklinker und ihr Einfluss auf das Erstarren und Erhaerten

Das Projekt "Einbindung von Blei und Zink in den Zementklinker und ihr Einfluss auf das Erstarren und Erhaerten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsinstitut der Zementindustrie durchgeführt. In der Bundesrepublik fallen jaehrlich ueber 3 Millionen Tonnen Sonderabfaelle wie z.B. Altreifen, Saeureharz und Bleicherden an, die neben umweltrelevanten Stoffen verbrennbare Substanzen enthalten. Eine Nutzung dieser Stoffe als Brennstoff ist moeglich, wenn die darin enthaltenen umweltrelevanten Bestandteile wie z.B. Schwefel, Blei und Zink im Zementklinker gebunden werden und dessen Qualitaet dadurch nicht beeinflusst wird. Das Forschungsvorhaben soll Aufschluss ueber das Verhalten von Blei und Zink im Zementofen und ueber die Auswirkung auf das Erstarren und Erhaerten des Zements geben.

Teilprojekt G, 09117 Chemnitz

Das Projekt "Teilprojekt G, 09117 Chemnitz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ERMAFA Sondermaschinen- und Anlagenbau GmbH durchgeführt. Die Deponierung von Altreifen ist in der EU bereits seit 2006 verboten. Sowohl die Abfallrahmenrichtlinie (EU) als auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (D), durch Streichung der 'Heizwertklausel' zum 1. Juni 2017, fordern priorisiert eine stoffliche Verwertung von Abfällen. Die thermische Verwertung ist nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dies erzeugt Druck hinsichtlich der Generierung neuer, mengenmäßig relevanter Absatzmärkte für Altreifen, die bisher vor allem verbrannt wurden. Auf deutscher (MVV TB; DIN EN 14041) und europäischer Ebene (EU 1272/2013) erfolgte eine starke präventive Begrenzung des Gehaltes an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Produkten. Davon sind auch weite Teile der Hauptabsatzmärkte für Altreifenrezyklat betroffen. Zwar gelten seit 2010 auch in der Reifenindustrie PAK-Grenzwerte für die eingesetzten Weichmacheröle, jedoch enthält auch der Füll- und Verstärkungsstoff Ruß PAK, deren Gehalt auf EU-Ebene nicht geregelt ist. Altreifen haben daher teilweise einen sehr hohen PAK-Gehalt, sodass deren Verwertung zu Sekundärprodukten durch die Gesetzesänderung nun problematisch wird. Es besteht die Gefahr, dass große Teile der bisherigen Verwertungsmöglichkeiten von Altreifen entfallen. Daher müssen neue, mengenmäßig relevante Absatzmärkte für Altreifenrezyklat generiert werden. Dazu sollen leistungsfähige Werkstoffe, Produkte sowie zugehörige Aufbereitungs- und Verarbeitungstechnologien entwickelt werden. Im ersten Schritt erfolgt eine umfangreiche Analyse des PAK-Gehalts von Altreifen, um statistisch abgesichert, Grenzen der Beimischung von Reifenrezyklaten abzuleiten. Zur Entwicklung neuer Werkstoffe mit Altreifenrezyklat werden Materialsysteme auf Basis von Kautschuk, Thermoplast sowie Polyurethan entwickelt und optimiert. Zielstellung ist die Generierung einer maximalen Bandbreite von Materialeigenschaften, welche für eine Vielzahl divergenter Anwendungsbereiche relevant sind. Ferner wird der Einsatz von Feinmehlen kleiner 500 mym fokussiert. Nur mit derart feinen Partikeln können Werkstoffeigenschaften erreicht werden, die denen von Primärrohstoffen ebenbürtig sind. Im Bereich der Polyurethan-basierten Werkstoffe soll außerdem eine neuartige Mischtechnologie entwickelt werden, denn bisher ist keine geeignete Technologie bekannt, die es erlaubt Gummimehle zu einem hohen Anteil in reaktive Polyurethansysteme einzumischen. Zusammen mit ausgewählten Partnern werden dann erste Referenzbauteile, basierend auf den neuen Werkstoffen, entwickelt. Schließlich erfolgt eine Bewertung der Werkstoffe bzw. Produkte hinsichtlich deren tatsächlicher Gefährdung für Mensch und Umwelt. Anstatt jedoch nur den kaum relevanten PAK-Gehalt zu betrachten, soll die tatsächliche Bioverfügbarkeit der PAK, etwa in Form von Migrationsmessungen, bewertet werden. Zuletzt erfolgt die Konzeption praxisrelevanter Methoden zur Produktionsüberwachung im Hinblick auf die Einhaltung der PAK-Grenzwerte.

Upcycling von Gummireststoffen

Drei Millionen Tonnen Altreifen fallen in Europa jährlich an. Im EU-Projekt TyGRE (High added value materials from waste Tyre Gasification Residues) wird seit 2011 erforscht, wie verhindert werden kann, dass diese lediglich auf Deponien gelagert, in Brennöfen der Zementindustrie verheizt oder zu Granulat und Gummimehl für den Einsatz in Straßenbelägen vermahlen werden. Verfahren zur Reifenverwertung sind Pyrolyse und Vergasung, beide Prozesse erzeugen einen Gasstrom, der zwar ebenfalls als Brennstoff, aber auch für chemische Reaktionen verwendet werden kann. Der Gesamtprozess erweist sich allerdings nur als wirtschaftlich, wenn das Nebenprodukt verwendet wird, ein kohlenstoffhaltiger Feststoff, der bisher als Füllstoff in Neureifen und als Aktivkohle getestet wurde. Als Alternative wird an den Vergasungsprozess ein Schritt gekoppelt, in dem durch Plasmasynthese Siliziumkarbid produziert wird, das bei der Herstellung von Keramikmaterial und in elektronischen Anwendungen seinen Einsatz findet. Am italienischen Institut für Neue Technologien, Energie und Umwelt (ENEA) entsteht derzeit ein Prototyp der Recyclinganlage, die anfangs 30 Kilogramm Altreifen pro Stunde verarbeiten soll. Anstatt das Gummi aus Altreifen für den Einsatz in Straßenbelägen und Sportplatzböden zu vermahlen, kann Gummimehl nach einer Erfindung von Prof. Rainer Stich von der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig auch zu einem Abdichtungsprodukt für den Bau verarbeitet werden. Das erste wasserundurchlässige Abdichtungsprodukt auf Gummi- statt auf Bitumenbasis ist seit 2010 für die Verwendung als Bauwerksabdichtung von einer zertifizierten Prüfstelle durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis als Flüssigkunststoff zugelassen. Bereits in der Produktion setzt die Firma Ruhr Compounds GmbH an, die Produktionsreste aus der gummiverarbeitenden Industrie in Form von Elastomerpulvern in einem selbst entwickelten Verfahren zum Upcycling nutzt. Daraus wird der hochwertige Kunststoff EPMT (Elastomerpulver Modifizierte Thermoplaste) gewonnen. Er spart Rohstoffkosten und ermöglicht es, aus recyceltem Gummi hochwertige Produkte wie Rad- und Spritzschutzkappen, Griffe oder Transportrollen herzustellen. Dabei sind Härten von gummiartig-weich bis kunststoffartig-hart realisierbar. EPMT können auf marktüblichen Spritzgussund Extrusionsanlagen verarbeitet werden und sind selbst rezyklierbar.

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