Die Rigdon GmbH mit Sitz in Günzburg an der Donau führt Runderneuerung von Reifen für Lastkraftwagen, Busse, Bagger, Flugfeldschlepper sowie für Erdbewegungsmaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge durch. Das Unternehmen gilt als größter unabhängiger Werksrunderneuerer in Deutschland. Runderneuerte Reifen sind im Vergleich zu Neureifen umweltfreundlicher, da für ihre Herstellung 50 Prozent weniger Energie und zwei Drittel weniger Material benötigt wird. Pro Jahr fallen zwischen 550.000 und 600.000 Tonnen Altreifen in Deutschland an. Die Runderneuerung ist dabei als Vorbereitung zur Wiederverwendung die ökologischste Form der Altreifenverwertung. Bislang erfolgt die Runderneuerung von Pkw-Reifen in einem überwiegend manuellen Prozess. Zu Beginn steht die manuelle Eingangsprüfung, nur stichprobenartig kommt eine maschinelle Prüfung in einer Shearografie-Anlage zum Einsatz. Für das anschließende Abrauen der alten Lauffläche in einer Raumaschine bestehen voreingestellte Rauprogramme, deren Auswahl manuell erfolgt. Da sich die Reifendimensionen trotz gleicher Typangabe der Hersteller erheblich unterscheiden, ist die Wahl des korrekten Rauprogramms besonders wichtig, durch die manuelle Auswahl ist sie jedoch fehleranfällig. Für die Runderneuerung von Pkw-Reifen hat sich das Verfahren der Heißerneuerung durchgesetzt, bei der die Reifen mit dem zukünftigen Profil versehen werden. Mittels eines Extruders wird eine nicht vulkanisierte Gummimischung aufgebracht, die anschließend bei ca. 165 Grad Celsius in speziellen Heizpressen vulkanisiert wird. Abschließend erfolgen die Endkontrolle und das Entfernen überschüssigen Materials und kleiner Grate. Mit dem Investitionsvorhaben beabsichtigt die Rigdon GmbH eine innovative Anlage für die PKW-Reifenrunderneuerung zu errichten, in der das gesamte Handling der Reifen automatisiert erfolgt und damit der stark manuell geprägte Stand der Technik mittels Anlagenautomatisierung weiterentwickelt werden soll. Mit neuartiger Prüftechnik, die für alle behandelten Reifen zum Einsatz kommt, werden zuverlässig Fehler erkannt bzw. vermieden. Ziel ist dabei, qualitativ mit Neureifen gleichwertige Produkte herzustellen. Die vormals manuelle Altreifen-Eingangskontrolle wird durch eine automatische Erfassung von Reifentyp und Größe mit anschließender QR-Code-Vergabe ersetzt. Dieser enthält alle festgestellten Parameter als auch einen digitalisierten Lebenslauf. Es schließt sich die Altreifenprüfung mittels Shearografie und kombinierter Röntgentechnik an. Mittels KI-gestützter Bilderkennung sollen erstmalig neben Schadbildern wie Schichtseparationen in der Altreifenkarkasse auch potentielle Beschädigungen in den metallischen Komponenten geprüft werden, was nach Stand der Technik bislang nicht möglich ist. Die für die Runderneuerung als geeignet sortierten Reifen werden automatisiert in die Rauanlage gegeben. Entsprechend der zuvor erfassten Parameter wählt die Anlage das geeignete Rauprogramm. Anschließend durchlaufen die Reifen die Wulstreinigungsmaschine sowie ein Cementingsystem zum Lösungsauftrag und folgend das Aufbringen des neuen Materials in einer Spezial-Belegmaschine. Die Belegmaschine trägt Silica-Compounds, die in ähnlicher Form auch bei der Neureifenfertigung eingesetzt werden, mittels Multi-Extruder gezielt auf die Karkasse auf. In den Heizpressen, welche mittels Roboter bestückt werden, erfolgt die Vulkanisation für 0,5 Stunden und bei 165 Grad Celsius. Einer Reinigung schließt sich eine Ausgangskontrolle mittels Shearografie und Röntgenprüfanlage an. Positiv geprüfte Reifen werden in das vollautomatisierte Hochregallager weitergeführt. Runderneuerte PKW-Reifen verursachen bei der Produktion 21 Kilogramm CO 2 weniger als ein vergleichbarer Neureifen. Bei der in diesem Vorhaben geplanten Ausbringungsmenge von 300.000 Stück pro Jahr ergäbe dies eine Einsparung von rund 6.300 Tonnen CO 2 pro Jahr. Aufgrund von eingeschränkter Kundenakzeptanz und einem hohen Kostendruck durch preisgünstige Neureifen aus dem asiatischen Raum beträgt die Runderneuerungsrate derzeit weniger als 1 Prozent. Da die geplante Anlage erstmals qualitativ mit Neureifen vergleichbare Produkte herstellt, wird erwartet, die Akzeptanz für runderneuerte Pkw-Reifen zu erhöhen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft in der Automobil- bzw. Reifenbranche zu leisten. Nach erfolgreicher Umsetzung kann dieses Vorhaben der gesamten Branche als Demonstrationsvorhaben dienen. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Rigdon GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2024 Status: Laufend
Autoreifen: Auf Rollgeräusch, Reifendruck und Abrieb achten So gelingt ein umweltschonender Umgang mit Autoreifen Kaufen Sie Reifen mit geringem Rollwiderstand und geringem Rollgeräusch (siehe EU-Label). Achten Sie auf den korrekten Reifendruck. Entsorgen Sie Altreifen sachgerecht. Gewusst wie Autoreifen verursachen Straßenlärm. Dieser wird ganz wesentlich von den Rollgeräuschen der Reifen bestimmt. Des Weiteren haben Autoreifen einen relevanten Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch, der wiederum anteilig die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs bestimmt. Der Abrieb von Reifen ist zudem eine der weltweit größten Mikroplastikquellen und verursacht Feinstaub. Geringer Rollwiderstand: Je größer der Rollwiderstand, desto höher ist der Kraftstoffverbrauch und desto höher sind auch die CO 2 -Emissionen beim Autofahren. Das EU-Reifenlabel bietet hier eine gute Orientierung. Ein Fahrzeug, ausgerüstet mit Reifen der besten Kategorie A, kann im Vergleich zur Ausstattung mit Reifen der schlechtesten Kategorie G bis zu 7,5 Prozent weniger Kraftstoff verbrauchen. Lärmarme Reifen: Bei modernen Pkw-Reifen gibt es große Unterschiede bei den Abrollgeräuschen. Geräuschoptimierte Reifen können daher einen wirksamen Beitrag zur Minderung des Straßenlärms leisten. Angaben zum Abrollgeräusch finden Sie auf dem EU-Label. Abriebarme Reifen: Langlebige Reifen schonen Geldbeutel und Umwelt. In seinen Reifentests bestimmt der ADAC seit 2023 neben einer prognostizierten Laufleistung auch den Abrieb für Sommer- Winter und Ganzjahresreifen. Lesen sie die einschlägigen Testberichte (Stiftung Warentest, ADAC etc.) und achten Sie bei Sommerreifen auf die UTQG-Angabe (Uniform Tire Quality Grade) auf der Seitenwand des Reifens. Die Zahl hinter dem Wort „TREADWEAR“ sollte nach Möglichkeit nicht unter 300 liegen – größere Werte sind besser. Für den Abrieb selbst wird auf internationaler Ebene derzeit eine Messmethode entwickelt. Die Aufnahme einer Angabe zum Abrieb in das EU-Reifenlabel ist zukünftig vorgesehen. Korrekter Reifendruck: Ein um 0,5 bar zu niedriger Reifendruck erhöht den Kraftstoffverbrauch um etwa fünf Prozent. Informationen des Herstellers zum passenden Reifendruck finden Sie entweder auf der Innenseite der Tankklappe oder im Türrahmen der Fahrertür. Außerdem stellt ein falscher Reifendruck auch ein Sicherheitsrisiko dar und führt zu vorzeitigem Reifenverschleiß. Hinweis zur Sicherheit: Umweltfreundliche Reifen können genauso sicher sein wie weniger umweltfreundliche Reifen. Lesen sie die einschlägigen Testberichte (Stiftung Warentest, ADAC, etc.) und vergleichen Sie auch die Angaben auf dem EU-Reifenlabel. Sachgerechte Entsorgung: Reifen bestehen aus einer Vielzahl teilweise gesundheits- und umweltbelastender Materialien. Sie müssen deshalb sachgerecht entsorgt werden. Eine Entsorgung im Haus- oder Sperrmüll ist nicht zulässig. Geben Sie Ihre Altreifen deshalb im Reifenfachhandel ab. Was Sie noch tun können: Sprit sparen: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zum Sprit sparen . Umweltfreundlich mobil sein: Beachten Sie unsere Tipps zu Fahrrad , Bus & Bahn und Carsharing . Hintergrund Autoreifen sind aus umweltpolitischer Perspektive in vielerlei Hinsicht von Bedeutung: Zum einen verursachen sie Straßenlärm. Dieser wird ganz wesentlich von den Rollgeräuschen der Reifen bestimmt. Die EU-Verordnung 2019/2144 legt Grenzwerte für das Rollgeräusch von Reifen fest. Zum anderen haben Autoreifen einen relevanten Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch, der wiederum die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs bestimmt. Diese sind in der EU zwischen 1990 und 2005 um 26 Prozent gestiegen. Gegenwärtig sind sie für etwa ein Viertel des gesamten CO 2 -Ausstoßes verantwortlich. Der Reifenabrieb wiederum ist eine bedeutende Feinstaub- und Mikroplastikquelle und enthält gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe wie zum Beispiel krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ) ( UBA-Themenseite PAK ). Der Abrieb, d.h. der Masseverlust pro gefahrene Strecke, hängt im Allgemeinen mit der maximalen Laufleistung eines Reifens zusammen. Allerdings können neben dem Abrieb noch andere Faktoren (z. B: die Profilstruktur) einen Einfluss auf die Laufleistung haben, sodass Reifen mit gleichem Abriebverhalten verschieden hohe Laufleistungen haben. Schließlich bereitet die Verwertung und Entsorgung der jährlich bundesweit anfallenden 600.000 Tonnen Altreifen einige Probleme. Das Recyclingverfahren ist aufgrund der verschiedenen Materialien (Gummi, Stahl, textile Komponenten sowie umweltgefährdende Stoffe) aufwendig und kann nur von spezialisierten Firmen durchgeführt werden. Seit 2003 ist in der Bundesrepublik laut EU-Richtlinie 99/31/EG die Deponierung von gebrauchten Reifen gesetzlich verboten. Aktuell liegt die Verwertungsquote von Altreifen in Deutschland bei 95 Prozent. Der Export von Altreifen ist problematisch, da nicht sichergestellt werden kann, dass die Reifen nach Gebrauch in den Empfängerstaaten sachgerecht entsorgt werden.
Die Studie enthält Beschreibungen von Produktionsverfahren zur umweltschonenderen Herstellung von Chemikalien und Informationen zu den damit verbundenen Umweltaspekten. Ein Schwerpunkt ist Dekarbonisierung / Defossilisierung, aber auch z.B. der Einsatz gefährlicher Stoffe und Emissionen werden thematisiert. Sowohl Techniken, die bereits kommerziell eingesetzt werden als auch in Entwicklung befindliche Techniken werden untersucht, z. B. Herstellung von Wasserstoff, Ammoniak und Industrieruß, Methanol-to-Olefins, Fischer-Tropsch-Verfahren, Elektrifizierung von Steamcrackern, alternative Feedstocks, Minimierung des Chloreinsatzes, Möglichkeit des flexiblen Betriebs von Anlagen, allgemeine Techniken mit Umweltentlastungspotentialen.
Bereits am Mittwoch, d. 20.03.2024 kam es auf dem Privatgelände eines 60-jährigen Magdeburgers im Bereich Neustädter See zu einem Polizeieinsatz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität. Ausgangspunkt der polizeilichen Ermittlungen waren Hinweise aus dem Jahr 2023. Nachbarn und Anwohner beschwerten sich, dass auf dem verwahrlosten Grundstück regelmäßig Unrat verbrannt wird, sowie zahlreicher Autowracks und Fahrzeugteile unterfreiem Himmel lagern. Es folgten Überprüfungen des Umweltamtes welche in ein Strafverfahren wegen des Verdachts verschiedene Verstöße gegen das Umweltrecht und schließlich auch in einen Durchsuchungsbeschluss des Grundstückes mündeten. Am Morgen des 20.03.2024 wurde daraufhin das Grundstück des 60-jährigen Magdeburgers durch Kriminalbeamte des Polizeireviers Magdeburg sowie durch Fachdienste des Landeshauptstadt Magdeburg durchsucht. Augenscheinlich lagerten auf dem Gelände des Magdeburgers Überreste einer ehemals in der Nachbarschaft betriebenen Werkstatt, sodass im Zuge der polizeilichen Durchsuchungsmaßnahme 30 Altfahrzeuge, diverse Fahrzeugteile, Altreifen sowie Kanister mit verschiedensten Betriebsstoffen sowie Batterien festgestellt und beweissicher dokumentiert. Die festgestellten PKW und deren Betriebsstoffe, die Altbatterien sowie hunderte Liter Kraftstoffe wurden hierbei unsachgemäß und für die Umwelt überaus gefährlich gelagert, sodass weitere Strafverfahren eröffnet wurden. Neben der strafrechtlichen Verfolgung muss der Grundstückseigentümer nunmehr auch mit erheblichen Kosten für die sachgerechte Entsorgung rechnen. (sa) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg - Polizeirevier Magdeburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 39110 Magdeburg Diesdorfer Graseweg 7 Tel: (0391) 546-2104 Fax: (0391) 546-3140 Mail: presse.prev-md@polizei.sachsen-anhalt.de
Die bestehende Altfahrzeugannahme wird von 54 auf 200 Fahrzeuge pro Woche erhöht. Die Erhöhung der Altfahrzeugannahme pro Woche bedeutet , dass eine gleichzeitige Erhöhung der Abfallmengen auf dem Betriebsgelände und somit zwangsläufig die Erreichung weiterer BImSchG-pflichtiger Anlagen [Nebenanlagen] der 4. BImSchV Anhang 1 hinzugenommen werden: - Erhöhung Altfahrzeugannahmen pro Woche (alt: 54; neu: 200) und 3 mobile Trockenlegungseinheiten - Erweiterung der Betriebsfläche von 22.000m² auf 28.800m²) - Erweiterung der Lagermengen von Altreifen - Lagerung von gA mit einer Lagerkapazität von >50t
Im Rahmen der generell durch das KrWG geregelten Produktverantwortung existieren für bestimmte Abfallströme spezielle rechtliche Regelungen zur Erfassung und umweltverträglichen Entsorgung (bspw. für Verpackungen, Batterien, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altfahrzeuge). Diese Regelungen verpflichten die Hersteller, Erfassungssysteme für die Entsorgung der entsprechenden Abfälle einzurichten und bestimmte Verwertungs- und teilweise Erfassungsquoten zu erreichen. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde überprüft, ob und wie bei weiteren Abfallströmen - vor allem Altreifen und Alttextilien - durch eine verbesserte Erfassung und Verwertung Ressourcenschonungs- und Umweltentlastungspotenziale realisiert werden können. Darüber hinaus existieren weitere Abfallströme, bei denen zu vermuten ist, dass die gegenwärtigen Regelungen nicht ausreichen, um das in diesen Abfallströmen innewohnende Recyclingpotenzial auszuschöpfen. Als derartige Abfallströme wurden Sperrmüll, Matratzen, Möbel, Teppiche, Kunstrasen und Windeln identifiziert. Das Vorhaben hat die Abfallströme hinsichtlich der Praxis der Erfassung und Verwertung untersucht, Hemmnisse einer ressourcenschonenden Abfallbewirtschaftung aufgezeigt und Maßnahmen abgeleitet, um die Vermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling dieser Abfallströme zu verbessern. Dabei sind in einem ersten Schritt die Stoffströme der benannten Abfallarten hinsichtlich des Aufkommens und der genutzten Entsorgungswege analysiert worden. Hierfür wurden Statistiken und Sekundärquellen gesichtet und Befragungen durchgeführt. In einem zweiten Schritt sind die identifizierten Entsorgungswege hinsichtlich ökologischer, einschließlich der Schadstoffaspekte und Ressourcenschonungspotenziale, sowie ökonomischer Kriterien bewertet worden. Aus dieser Bewertung sind Schlussfolgerungen und Maßnahmen abgeleitet worden, welche die Verwertung der einzelnen Abfallströme im Sinne einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft verbessern können. Anhand verschiedener Kriterien wurden die Maßnahmen priorisiert. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in drei Fachgesprächen mit den in die einzelnen Abfallströme involvierten Akteuren diskutiert. Quelle: Forschungsbericht
Im Rahmen der generell durch das KrWG geregelten Produktverantwortung existieren für bestimmte Abfallströme spezielle rechtliche Regelungen zur Erfassung und umweltverträglichen Entsorgung (bspw. für Verpackungen, Batterien, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altfahrzeuge). Diese Regelungen verpflichten die Hersteller, Erfassungssysteme für die Entsorgung der entsprechenden Abfälle einzurichten und bestimmte Verwertungs- und teilweise Erfassungsquoten zu erreichen. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde überprüft, ob und wie bei weiteren Abfallströmen - vor allem Altreifen und Alttextilien - durch eine verbesserte Erfassung und Verwertung Ressourcenschonungs- und Umweltentlastungspotenziale realisiert werden können. Darüber hinaus existieren weitere Abfallströme, bei denen zu vermuten ist, dass die gegenwärtigen Regelungen nicht ausreichen, um das in diesen Abfallströmen innewohnende Recyclingpotenzial auszuschöpfen. Als derartige Abfallströme wurden Sperrmüll, Matratzen, Möbel, Teppiche, Kunstrasen und Windeln identifiziert. Das Vorhaben hat die Abfallströme hinsichtlich der Praxis der Erfassung und Verwertung untersucht, Hemmnisse einer ressourcenschonenden Abfallbewirtschaftung aufgezeigt und Maßnahmen abgeleitet, um die Vermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling dieser Abfallströme zu verbessern. Dabei sind in einem ersten Schritt die Stoffströme der benannten Abfallarten hinsichtlich des Aufkommens und der genutzten Entsorgungswege analysiert worden. Hierfür wurden Statistiken und Sekundärquellen gesichtet und Befragungen durchgeführt. In einem zweiten Schritt sind die identifizierten Entsorgungswege hinsichtlich ökologischer, einschließlich der Schadstoffaspekte und Ressourcenschonungspotenziale, sowie ökonomischer Kriterien bewertet worden. Aus dieser Bewertung sind Schlussfolgerungen und Maßnahmen abgeleitet worden, welche die Verwertung der einzelnen Abfallströme im Sinne einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft verbessern können. Anhand verschiedener Kriterien wurden die Maßnahmen priorisiert. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in drei Fachgesprächen mit den in die einzelnen Abfallströme involvierten Akteuren diskutiert. Quelle: Forschungsbericht
Die Sammelmeldung erfolgt entsprechend des Servicegedankens für eine tägliche Berichterstattung zur örtlichen Kriminalitäts- und Verkehrslage. Weiterhin wird über polizeiliche Erfolge und Kontroll- bzw. Präventionsmaßnahmen durch die Polizei des Salzlandkreises berichtet. Staßfurt (Diebstahl aus Handtasche) Am Mittwoch wurde im Netto-Markt in der Löderburger Straße eine Handtasche entwendet. Die Eigentümerin (78) hatte die Tasche am Einkaufswagen hängen und während des Einkaufs, zwischen 10:45 und 11:00 Uhr nicht immer im Auge behalten. Als sie an der Kasse bezahlen wollte, bemerkte sie, dass das Portmonee mit Bargeld und EC-Karte verschwunden war. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Die Polizei weist darauf hin, dass Handtaschen oder sonstige Wertgegenstände nicht im oder am Einkaufswagen transportiert werden sollten. Diese Gegenstände gehören immer an die Person und sollten gerade im Gedränge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Öffnung der Handtaschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natürlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden. Eickendorf (Brandermittlungen) Am frühen Donnerstagmorgen wurde ein Feuer in einem Silo zwischen Eickendorf und Glöthe gemeldet. Beim Eintreffen der Polizei wurde ein brennender Reifenstapel (Altreifen) in dem offenen Silo festgestellt. Die Reifen brannten in vollem Ausmaß. Kräfte mehrerer Feuerwehren hatten bereits mit den Löscharbeiten begonnen, eine Selbstentzündung wurde vor Ort ausgeschlossen. Ein vorsätzliches Inbrandsetzen ist sehr wahrscheinlich. Die Ermittlungen wurden aufgenommen und dauern an. Aufgrund der Löscharbeiten musste die Kreisstraße für mehrere Stunden (bis 04:45 Uhr) voll gesperrt werden. Bernburg (Einbruchsdiebstahl) Unbekannte Täter verschafften sich in der Nacht zu Donnerstag gewaltsam Zugang zur Baustelle im Bereich eines Mehrfamilienhauses Vor dem Nienburger Tor. Von der Baustelle wurden diverse Kupferkabel, Schalttechnik und Elektronik für den Fahrstuhlbetrieb entwendet. Eine detaillierte Schadensaufstellung liegt noch nicht vor, daher konnte auch der wirtschaftliche Schaden noch nicht beziffert werden. Nienburg (Fahrraddiebstahl) Am Mittwochvormittag wurde ein in der Rudolf-Breitscheid-Straße abgestelltes Damenfahrrad entwendet. Die Eigentümerin hatte das Rad gegen 10:35 Uhr vor dem Grundstück 49 abgestellt und mit einem Rahmenschloss gegen unbefugte Nutzung und Diebstahl gesichert. Als sie das Fahrrad der Marke Velostar gegen 12:00 Uhr wieder nutzen wollte, war es verschwunden. Am Fahrrad befanden sich vorn und hinten ein Fahrradkorb, und ein neuer Gel-Sattel. Die Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Aschersleben (Zeugenaufruf nach Diebstahl) Bereits in der Nacht vom 14. zum 15. Juli 2021 wurden vom Außenbereich der Pizzeria „La Grotta“ am Rondell 3 Tische und 12 Stühle entwendet. Die Gegenstände gehören zur Außengastronomie des Restaurants und hatten einen Gesamtwert von 850.-€. Sie waren mit einem Stahlseil gegen Wegnahme und Abtransport gesichert. Das Drahtseil konnte nicht mehr aufgefunden werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen. Hinweise zur Tat, vermeintlichen Tätern oder dem Verbleib des Diebesgutes nimmt das Polizeirevier Salzlandkreis, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen. Schönebeck (Suche nach Unfallbeteiligten / Zeugen) Bereits am 11.07.2021, kam es gegen 10:50 Uhr, zu einem Unfall mit einer 11-jährigen Radfahrerin im Bereich der Kleingartensparte Flora e.V. Das Kind hatte einen Zusammenstoß mit einem bisher namentlich nicht bekannten Radfahrer, in Folge dessen es zu Fall kam. Die Eltern hörten das Unfallgeräusch und eilten sofort zu Unfallstelle, Das Kind war bereits aufgestanden und wurde in den Garten begleitet. Als man sich dann dem anderen beteiligten Radfahrer zuwenden wollte, war dieser bereits abgefahren. Das Kind klagte über Schmerzen in der Schulter und wurde zur Notaufnahme gebracht. Der untersuchende Arzt diagnostizierte einen Schlüsselbeinbruch in Folge des Unfalls. Es wurde im Anschluss eine Unfallanzeige bei der Polizei erstattet. Die sucht in diesem Zusammenhang nach dem beteiligten Radfahrer und Zeugen des Unfalls. Sie erreichen uns auch telefonisch unter 03471-3790. (koma) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
Der neue Bußgeldkatalog für den Umweltschutz, den der Senat diese Woche beschlossen hat, gilt ab sofort. Im Sinne des „Aktionsprogramms Sauberes Berlin: Für eine attraktive, saubere und lebenswerte Hauptstadt“ und der „Gesamtstrategie Saubere Stadt“ wurden insbesondere die Regelverwarn- und Regelbußgelder für die unzulässige Abfallentsorgung im öffentlichen Raum deutlich angehoben. Damit können Verstöße gegen das Umweltrecht besser verfolgt werden. Beispielsweise kann nun für die achtlos fallengelassene Zigarettenkippe oder ein Kaugummi ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro bzw. ein Bußgeld in Höhe von 80 bis 120 Euro verhängt werden. Wird Hundekot nicht unverzüglich beseitigt, so kann dies mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro geahndet bzw. mit einem Bußgeld in Höhe von 80 bis 300 Euro, in Grünanlagen bis 1.500 Euro belegt werden. Für illegal abgelegte Altreifen werden künftig 350 bis 800 Euro Bußgeld fällig. Das illegale Abladen von Bauabfällen kann – je nach Schwere des Vergehens – mit einem Bußgeld in Höhe von 600 bis 25.000 Euro geahndet werden. Von den höheren Bußgeldern soll eine Signalwirkung gegen die unzulässige Abfallentsorgung im öffentlichen Raum ausgehen. Die zuständigen Behörden auf Senats- und Bezirksebene erhalten damit einen neuen Rahmen, um festgestellte Rechtsverstöße in den Bereichen Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Forstwesen und Grün- und Erholungsanlagen zu verfolgen und ahnden. Einige Beispiele: Auch die Verstöße gegen das Grünanlagengesetz wurden deutlich heraufgesetzt: Mit Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes
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