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Found 133 results.

Klassifizierte Gewässer Kreis Kleve

Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW im Kreis Kleve abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.

Vorkommen und Bildung wasserloeslicher metallorganischer Komplexe und organischer Faellungsprodukte der Elemente Ni, Cu, Zn, Ag, Cd und Hg in Waessern, Schweb und Sedimenten des Ginsheimer Altrheines

Das Projekt "Vorkommen und Bildung wasserloeslicher metallorganischer Komplexe und organischer Faellungsprodukte der Elemente Ni, Cu, Zn, Ag, Cd und Hg in Waessern, Schweb und Sedimenten des Ginsheimer Altrheines" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Institut für Geowissenschaften.

Plangenehmigung -Anschluss des Gewässers Altrheingrund an das Gewässer Neuhofener Altrhein- durch die Herstellung eines Verbindungsgewässers

Anschluss des Gewässers Altrheingrund an das Gewässer Neuhofener Altrhein durch die Herstellung eines Verbindungsgewässers (Durchstich), Gemarkung Altrip

Liegeplätze für Angelnachen am Berghäuser Altrhein

Antrag nach dem Landestransparenzgesetz bezüglich die Rechtsgrundlage Liegeplätze für Angelnachen am Berghäuser Altrhein

Messstelle 1HP22 Bobenheim-Roxheim, hinterer Altrhein (Messstellen-Nr: 2391163000)

Die Messstelle 1HP22 Bobenheim-Roxheim, hinterer Altrhein in Rheinland-Pfalz dient der Überwachung von Grundwasserstände. Zeitreihen abiotische Parameter werden derzeit nicht gemessen.

Messstelle 1HP21 Bobenheim-Roxheim, vorderer Altrhein (Messstellen-Nr: 2391162500)

Die Messstelle 1HP21 Bobenheim-Roxheim, vorderer Altrhein in Rheinland-Pfalz dient der Überwachung von Grundwasserstände. Zeitreihen abiotische Parameter werden derzeit nicht gemessen.

Katrin Eder: „Vogelzählungen liefern wissenschaftliche Datenbasis für effektiven Naturschutz“

Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedsstaaten in ihren Vogelschutzgebieten Vögel zählen und die Ergebnisse an die EU melden, so auch Rheinland-Pfalz. Diese Daten geben Aufschluss darüber, wie es den Vögeln geht, ob Schutzmaßnahmen greifen und wie sich verschiedene äußere Einflüsse, inklusive des Klimawandels, auf die Arten auswirken. Damit die Daten vergleichbar sind, braucht es einheitliche Methoden. Klimaschutzministerin Katrin Eder informierte sich über das neue Konzept der Vogelschutzwarte, das unter anderem im Vogelschutzgebiet Rußheimer Altrhein erprobt und ab 2027 flächendeckend angewandt wird. „Wenn die Stimmen der Vögel verstummen, dann verändert sich mehr als nur der Klang unserer Landschaft. Vor allem Brutvögel geben Auskunft darüber, wie es um den Zustand unserer Natur bestellt ist, da sie auf Veränderungen reagieren und meist in der Mitte der Nahrungskette stehen. So kann man Rückschlüsse ziehen, dass es etwa weniger Insekten gibt, wenn weniger Insekten fressende Vögel vorhanden sind. Was auf den ersten Blick nichts mit uns zu tun hat, wirkt sich oft dennoch auf die Menschen aus. Weniger Insekten bedeutet etwa nicht nur weniger Vogelnahrung, sondern auch weniger Bestäubungsleistung. Und wenn es etwa weniger Eichelhäher gibt, bedeutet dies einen weniger schnellen Waldumbau, da der Vogel viele der Samen vergisst, die er als Vorrat versteckt hat – und aus diesen dann neue Bäume wachsen. In der Natur gibt es viele komplexe Zusammenhänge. Um diese zu verstehen, brauchen wir verlässliche Daten. Deshalb ist für einen erfolgreichen Artenschutz eine fachlich fundierte Datengrundlage so wichtig. So können wir gezielt Schutzmaßnahmen ergreifen“, so Klimaschutzministern Katrin Eder am heutigen Mittwoch bei der Vorstellung eines neuen Konzeptes zum Vogelmonitoring in Rheinland-Pfalz. Dieses schafft ein landesweit einheitliches System zur Überwachung der Zielarten in den Vogelschutzgebieten; Zielarten sind solche Arten, zu deren Schutz ein Gebiet als Vogelschutzgebiet ausgewiesen wurde. Vogelschutzgebiete decken zwölf Prozent der Landesoberfläche ab „Schon vor über 30 Jahren wurde mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ein gemeinsames Ziel formuliert: den Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa zu stoppen. In Rheinland-Pfalz leisten wir hierzu einen wichtigen Beitrag: Mit 57 Vogelschutzgebieten – das sind rund zwölf Prozent der Landesfläche – und stolzen 361 nachgewiesenen europäischen Vogelarten. Doch die Ausweisung von Schutzgebieten allein reicht nicht aus. Darüber hinaus brauchen wir Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf unseren Flächen, Kooperationen mit Landwirtschaft, Kommunen und anderen Flächennutzenden – und auch Monitoring und Erfolgskontrollen, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. So können wir Schutzmaßnahmen gezielter steuern – auf Landesebene, aber auch international“, so Klimaschutzministerin Eder.  Die Daten werden über den Bund auch an die EU übermittelt, um international den Schutz der Vögel, vor allem von Zugvögeln, zu stärken. Vogelkundler tragen Beobachtungen und Gesang in Karten ein Was genau beim Vogelmonitoring passiert, erklärte Dr. Christian Dietzen von der Staatlichen Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz, die am Landesamt für Umwelt (LfU) angesiedelt ist: „Wir erfassen beim Monitoring Brut- und Rastvögel. Dazu haben wir unterschiedliche Methoden, eine davon ist die Revierkartierung, die insbesondere für die Erfassung der Gesamtbestände zum Einsatz kommt. Die Ornithologen suchen die verschiedenen Lebensräume, wie Gewässer und Uferzonen, Wiesen und Felder sowie Wälder, innerhalb des Vogelschutzgebiets auf und markieren auf Karten, welche Art sie wo entweder gesehen oder gehört haben. Das alles erfolgt bei gutem Wetter, denn Regen und Wind stören die Erfassung und während der jeweiligen Balzzeit der einzelnen Vogelarten. Man muss vorher also wissen, wann die Arten besonders aktiv und gut zu erfassen sind, das heißt wann sie bevorzugt singen oder wann Zugvögel aus ihren Winterquartieren zurückkommen.“ Nachdem das Land Rheinland-Pfalz vor rund 2,5 Jahren eine eigene Staatliche Vogelschutzwarte etabliert hat, konnte diese ein Konzept für die Bestandserfassung der Vogelarten in den Vogelschutzgebieten erstellen. So können erstmals die Bestände detailliert erfasst werden, wodurch sich die Datenqualität der Ergebnisse, die alle sechs Jahre an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeldet werden müssen, zukünftig stark verbessern wird. Bisher beruhten die Ergebnisse zum großen Teil auf Schätzungen. Die nächste Meldung steht für das Jahr 2031 an. Deshalb wird das neue Konzept nun im Vogelschutzgebiet „Rußheimer Altrhein“ und weiteren neun Vogelschutzgebieten erprobt und ggf. angepasst, um dann ab 2027 in allen rheinland-pfälzischen Vogelschutzgebieten angewandt zu werden. Alle Daten geben Aufschluss darüber, wie sich die Bestände entwickeln, also ob eher mehr oder eher weniger Paare oder Individuen einer bestimmten Art in den Vogelschutzgebieten vorkommen. Oder auch, ob sich eine Art in einem Gebiet neu ansiedelt, wenn sich etwa Flugrouten oder Lebensräume so verändert haben, dass die Art hier nun Brutraum und Nahrung finden kann. Die Daten zur Verteilung der Arten im Gebiet liefern daher auch Informationen für Entscheidungen, wo Bauvorhaben umgesetzt werden können. Zudem lassen sich Rückschlüsse über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Artenvielfalt ziehen: „Interessant werden beispielsweise die Daten von Wasservögeln; denn fallen Gewässer klimawandelbedingt trocken, fehlt ihnen ihr Lebensraum sowie ihre Nahrung“, so Dietzen. „Schutz beginnt mit Wissen. Nur was wir genau kennen, können wir auch effektiv schützen. Das Fachkonzept ist kein Papierwerk, das in der Schublade verstauben soll. Es ist eine strategischer Plan und gleichzeitig ein wichtiges Werkzeug für die Zukunft des Vogelmonitorings in unseren Natura 2000 Gebieten. Ich bin überzeugt, dass wir mit einem konsequenten Schutz, guter Datenlage und einem funktionierenden Miteinander von Behörden, Ehrenamt, Flächennutzern und Wissenschaft positive Entwicklungen anstoßen werden“, so Katrin Eder. Beispiele für Zielarten Arten besetzen unterschiedliche ökologische Nischen: Schutzmaßnahmen müssen daher gezielt wirken Am Altrhein gehört zu den Zielarten etwa das seltene Blaukehlchen. Um dieses zu schützen, sollten Gräben in der offenen Landschaft möglichst mit Schilf bewachsen sein. Dort kann es seinen Gesang vortragen, um einen Brutpartner anzulocken, findet Deckung vor Feinden und kann am Boden und offenen Flächen in den Randbereichen Nahrung suchen, wie Würmer, Insekten und deren Larven. Renaturierungsmaßnahmen und Schaffung eines abwechslungsreichen Lebensraummosaiks, inklusive Wiederherstellung und Sicherung natürlicher Grundwasserstände sind wichtige Erhaltungsmaßnahmen. Eine weitere Zielart ist der Drosselrohrsänger. Drei bis fünf Brutpaare sind im Datenblatt vermerkt. Ihm zu begegnen ist daher nicht leicht, ihn zu hören schon: Denn er singt besonders laut. Er benötigt ausgedehnte (Alt-)Schilfbestände, die im Wasser stehen. Wird also der Uferbewuchs entfernt oder fallen Gewässer trocken, trifft man sowohl das Blaukehlchen als auch den Drosselrohrsänger nicht mehr an. Des Weiteren lebt der Mittelspecht im Vogelschutzgebiet am Rußheimer Altrhein. Damit er brüten kann, braucht er Bäume mit grober Rinde, wie beispielsweise Eichen, sowie Alt- und Totholz, das heißt abgestorbene Bäume, die noch nicht am Boden liegen. In diese hämmert er seine Bruthöhle. Um ihn zu schützen, ist also darauf zu achten, dass es alte Laub- und Mischwälder gibt, in denen nicht alles Totholz entfernt wird, da dieses für alle Spechtarten das Nahrungsangebot verbessert. Davon profitieren weitere Arten. Nachdem der Mittelspecht seine Höhle verlassen hat, ziehen dort Siebenschläfer, Fledermäuse oder andere Vogelarten ein. Die beiden Schilf bewohnenden Arten leiden unter Lebensraumverlust durch Wassermangel. Dies ist sowohl eine Folge der Bewässerung bei intensiver Landwirtschaft als auch von Dürren wegen des Klimawandels. Ein weiterer Faktor ist die Lebensraumzerstörung in Folge von Flurbereinigungen und Ausräumung der Landschaft. Dagegen zeigt der wärmeliebende Mittelspecht eine eher positive Bestandsentwicklung, was ebenfalls Klimawandel bedingt sein könnte. Er profitiert jedoch auch von Änderungen der forstlichen Nutzung, wie Extensivierungen und dem Belassen von Alt- und Totholz, zum Schutze der Artenvielfalt.

Planfeststellungsverfahren: Planänderung zur Hochwasserrückhaltung Waldsee, Altrip, Neuhofen

I. Ausgangslage Mit Schreiben vom 31.01.2002 (Az.: 07.01.90) beantragte das Land Rheinland-Pfalz, den Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, festzustellen. Den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd am 20.06.2006 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) erlassen. Auf Teilflächen der Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen soll eine Hochwasserrück-haltung errichtet werden. Das Vorhaben grenzt linksrheinisch zwischen Rheinkilometer 411,2 und 412,7 nördlich vom Campingplatz „Auf der Au“ zwischen Rhein und dem Badesee Schlicht. In seinem östlichen Teil soll auf einer Fläche von rd. 45 ha durch eine Deichrückverlegung eine ungesteuerte Rückhaltung realisiert werden. Westlich daran anschließend soll ein gesteuerter Rückhalteraum auf ca. 237 ha entstehen. Er wird vom neuen Rheinhauptdeich auf einer Länge von rd. 8,54 km umschlossen werden. Statistisch gesehen ist ein Retentions-einsatz dreimal pro Jahrhundert zu erwarten; zweimal während der Vegetationsruhe und einmal während der Vegetationszeit. Als weitere wasserwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des Vorhabens sind Flutmulden, ein Graben und Schöpfwerke vorgesehen. Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Bereich des Rückhalteraumes geplant. Das Vorhaben wird seit mehreren Jahren einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Mit Urteil vom 13.12.2007 (4 K 1219/06.NW) hatte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen. Die klägerischen Berufungen gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.02.2009 (1 A 10722/08.OVG) zurückgewiesen. Auf die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen der drei Kläger setze der erkennende 7. Revisionssenat das Verfahren mit Beschluss vom 10.01.2012 (BVerwG 7 C 20.11) aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der für die Klageabweisung maßgeblichen Verfahrensvorschriften mit unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben zur Vorabentscheidung vor. Mit Urteil vom 07.11.2013 (Rs. C-72/12, „Altrip“) stellte der Gerichtshof fest, dass das ent-scheidungserhebliche nationale Verfahrensrecht nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Daraufhin hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.02.2009 mit Urteil vom 22.10.2015 (BVerwG 7 C 15.13) auf. Die Sache wurde außerdem zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dort ist der Rechtsstreit derzeit in einem erneuten Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 1 A 10043/16.OVG anhängig. In seinem Revisionsurteil vom 22.10.2015 stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass das aufgehobene Berufungsurteil hinsichtlich der im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Standortauswahl nicht gegen Bundesrecht verstößt (vgl. Rn. 54 ff.). Allerdings liegen nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, auf die das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil vom Oktober 2015 gestützt hat, Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG nahe. Um die Hochwasserrückhaltung am Standort Wald-see/Altrip/Neuhofen auf eine in formeller Hinsicht rechtssichere Grundlage zu stellen, sollen in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren etwaige Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung geheilt werden. Die Ergebnisse des ergänzenden Verfahrens werden im Rahmen einer neuen ergebnisoffenen Abwägung berücksichtigt. Hierzu hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Bescheid vom 14.10.2016 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im erneuten Berufungsverfahren (Az.: 1 A 10043/16.OVG) anhängigen Verwaltungsrechtsstreits ausgesetzt, um ein ergänzendes Verfahren zur Fehlerheilung durchzuführen. Bis zu dessen Abschluss hat der mit der Sache befasste 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 4 Abs. 1b Satz 2 UmwRG am 12.12.2016 die Aussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beschlossen. II. Antrag vom 30.08.2018 auf Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, hat zur Heilung etwaiger Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG eine erneute Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt und einen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen der Rahmenbedingungen ist darüber hinaus insbesondere eine Neubewertung der Artenschutzverträglichkeit, der Natura-2000-Verträglichkeit, der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit und der naturschutzrechtlichen Eingriffe erfolgt. Daraus resultierend wurden zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete und unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen aus dem o.g. Planfeststellungsbeschluss die Vorhabenbestandteile und die technische Planung im Wesentlichen wie folgt angepasst (s. auch Karte 1): Verschiebung der Deichtrasse im Bereich der Rheinuferstraße nach Süden - Verschiebung der Deichtrasse im Bereich des Schulgutweihers nach Norden - Belassen einer vom Heldbock besiedelten Eiche - Bau von Leiteinrichtungen und Unterquerungshilfen in der Kreisstraße K13 - Festlegung von Baunebenflächen nach den Belangen des Naturschutzes - Belassen eines Abschnittes des derzeitigen Rheinhauptdeiches - Verzicht auf Restwasserentleerung über den Neuhofener Altrhein - Weitere Maßnahmen zur Binnenentwässerung, Grundwasserhaltung und Restwasserentleerung - Naturschutzfachliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen - Kohärenzsicherungsmaßnahmen - Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung bzw. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Die wesentlichen Änderungen am planfestgestellten Vorhaben resultierten insbesondere aus einer kleinflächigen Anpassungen der Deichfläche, der Pumpleistungen der Schöpfwerke sowie der Restwasserentleerung. Um die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem gesetzlichen Artenschutz, Natura 2000-Habitatschutz und der Eingriffsregelung zu gewährleisten, wurden außerdem Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen neu geplant. Zusätzliche Maßnahmenflächen befinden sich „Im Sand“ und südlich des Neuhofener Altrheins (Gemeinde Neuhofen), in der „Jägerwiese“, im „Speyerer Riedwald“, auf der „Horreninsel“ (Gemeinde Altrip) und „Im Wörth“ (Gemeinde Waldsee) sowie im FFH-Gebiet „Baumholder und Preußische Berge“ auf Gemarkung Kör-born und Pfeffelbach (Landkreis Kusel). Insoweit hatte das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, mit Schreiben vom 30.08.2018 beantragt, den mit Beschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 20.06.2006 festgestellten Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen zu ändern. Die dem Antrag zugrundeliegenden Planunterlagen wurden im Herbst 2018 ausgelegt und den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III. Antrag vom 09.06.2023 auf Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 Aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens 2018 eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die auch weiterhin im Verfahren berücksichtigt werden, wurden die Um-weltberichte nochmals aktualisiert und die Antragsunterlagen um eine Alternativenprüfung erweitert. An der technischen Planung haben sich dabei im Vergleich zum 2018 eingeleiteten Ergänzungsverfahren keine weiteren Änderungen ergeben. Alle gegenüber der Ursprungs-planung aktualisierten technischen Maßnahmen gehen somit weiterhin aus der Karte 1 (Stand 2018) hervor. Mit Schreiben vom 09.06.2023 hat das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz, die in Bezug auf die landschaftspflegerischen Maßnahmen aktualisierten Planunterlagen erneut vorgelegt und die Feststellung der Planänderung beantragt. Eine Übersicht aller gegenüber der Ursprungsplanung aktualisierten landespflegerischen Maßnahmen kann der Karte 2 entnommen werden. Wegen der Einzelheiten der Planänderung wird auf die ausliegenden Planunterlagen verwiesen. Zum besseren Verständnis wurden die gegenüber dem 2018 begonnenen Verfahren unveränderten Antragsbestandteile belassen und erneut beigefügt, so dass die Antragsunterlagen 2023 für das ergänzende Planfeststellungsverfahren das Vorhaben in sich geschlossen im Vergleich zur Ursprungsplanung beschreiben.

Flussmessstelle Nr. 127 in Ginsheimer Altrhein, Ginsheim, Fähre, Ufer

Dieser Datensatz enthält Informationen zur Flussmessstelle Nr. 127 in Ginsheimer Altrhein, Ginsheim, Fähre, Ufer. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.

Flussmessstelle Nr. 450 in Nordheimer Altrhein, Nordheim

Dieser Datensatz enthält Informationen zur Flussmessstelle Nr. 450 in Nordheimer Altrhein, Nordheim. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.

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