Das Projekt "Das RENDER Projekt: 3. Stufe der EU-Altwirkstoffpruefung gemaess Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Die Europaeische Kommission hat die Biologische Bundesanstalt beauftragt, das Verfahren der 3. Stufe zur Aufnahme von Altwirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG einzuleiten. Aufgaben und Durchfuehrungsbestimmungen zur 3. Stufe sind in der Verordnung (EG) Nr. 451/2000 geregelt. In einem mehrstufigen Verfahren werden die Antraege erfasst und geprueft; Experten der Mitgliedstaaten werden zur Beratung hinzugezogen. Das Ergebnis der Pruefung wird in einem Bericht an die Europaeische Kommission zusammengefasst. Operative Arbeitsplattform ist das Internet; die Dokumentation und Auswertung der elektronischen Formulare und Antragsdaten basiert auf einer im Rahmen des RENDER PROJEKTES entwickelten Datenbank.
Das Projekt "Durchfuehrung von Sedimenttests mit Lumbriculus variegatus und Chironomus sp. fuer 3,4-Dichloranilin (3,4-DCA) im Rahmen der EG-AltstoffV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden durchgeführt.
Das Projekt "Gutachten zur Entwicklung eines Bewertungskonzeptes fuer den Sedimentbereich im Rahmen des Vollzugs des ChemG (Bereich EG-AltstoffV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden durchgeführt.
Das Projekt "Gutachten zur Entwicklung eines Konzepts zur Stoffgruppenbewertung am Beispiel von Fettaminen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Regelmann durchgeführt.
Das Projekt "Kompetenzen und Verpflichtungen der EU bei Aushandlung, Abschluss und Umsetzung von Entscheidungen im Rahmen von Meeresschutzabkommen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. A) Problemstellung: Bei Verhandlungen im Rahmen von Meeresschutzabkommen über die Ausgestaltung, Verabschiedung und Umsetzung konkreter Maßnahmen taucht in jüngster Zeit immer häufiger die Frage auf, inwieweit die EG-Mitgliedstaaten noch in eigener Zuständigkeit handeln dürfen. Von Seiten der EG-Kommission wird zunehmend die Meinung vertreten, dass auch innerhalb sogenannter gemischter Abkommen zumindest für bestimmte Bereiche, in denen die EG im Binnenbereich (Voll)regelungen erlassen habe, auch eine Alleinvertretung durch die EG nach außen gegeben sei. Als Beispiel dafür werden insbesondere die EG-Regelungen im Stoffbereich (Altstoffverordnung, Kennzeichnungsrichtlinie, etc.), im Produktbereich (Pflanzenschutzmittelrichtlinie) und im Anlagenbereich (IVU-Richtlinie) angeführt. In Bereichen mit ausschließlicher Kompetenz der EG, z.B. Fischerei, wird eine Kompetenz der Mitgliedstaaten bei umweltrelevanten Themen, d.h. Maßnahmen mit Umweltauswirkungen, generell bestritten. B) Handlungsbedarf: Die deutschen Verhandlungsführer (BMU/UBA) bei OSPAR benötigen eine Arbeitshilfe, die ihnen im Falle von Kompetenzstreitigkeiten Argumentationsmaterial zur Verfügung stellt. C) Ziel des Vorhabens: Das Gutachten soll dazu dienen, am Beispiel des Oslo-Paris Übereinkommens zum Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR) diese Schnittstellenproblematik zu beleuchten, Abgrenzungskriterien darzulegen und Verfahrensfragen zu klären. Dabei ist auf der einen Seite herauszuarbeiten, welcher Regelungsspielraum den EG-Mitgliedstaaten bei der Aushandlung und Verabschiedung von Maßnahmen (decisions und recommendations) insbesondere in den oben genannten Bereichen verbleibt und auf der anderen Seite, welche Umsetzungsverpflichtungen bezüglich bereits verabschiedeter Maßnahmen die EG trifft (z.B. Umsetzung von decisions/recommendations durch EG-Richtlinien in bestimmten Fristen; Möglichkeiten von EG-Mitgliedstaaten zum nationalen Alleingang, wenn keine oder verspätete Umsetzung durch die EG erfolgt). Außerdem ist zu untersuchen, wie die EG-interne Meinungsbildung zu erfolgen hat, v.a. ob bei Ratsentscheidungen alle Mitgliedstaaten oder nur die, die auch Vertragspartei von OSPAR sind, mitwirken.
Das Projekt "Rechtliche Moeglichkeiten und Grenzen der Entwicklung von Modellen zur Pruefung der Verhaeltnismaessigkeit von Rechtsetzungsvorhaben zur Risikoreduzierung am Beispiel des Stoffrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht durchgeführt. Sowohl fuer mediale Umweltvertraeglichkeitspruefungen wie auch fuer die am Stoff anknuepfenden Bewertungen werden zunehmend einheitliche Risikoabschaetzungskonzepte erarbeitet und fortentwickelt. Waehrenddessen besteht fuer den daran anknuepfenden Schritt des Vorschlagens und Erlassens von Regulierungen zur Reduzierung oder Abwehr des festgestellten Risikos noch keine einheitliche Handhabung. Auf der anderen Seite werden zunehmend Forderungen erhoben, dass vor Erlass von Regulierungen eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzufuehren sei. In dem Vorhaben soll untersucht werden, ob und ggf. wie eine Kosten-Analyse durchzufuehren und anhand welcher Kriterien eine Abwaegung der einzustellenden Interessen vorzunehmen ist. Neben dieser grundlegenden Untersuchung soll das Vorhaben ein zu entwickelndes Modell anhand des aktuellen Beispiels der Regulierung von Altstoffen auf nationaler und europaeischer Ebene anwenden und auf seine rechtliche und tatsaechliche Durchfuehrbarkeit pruefen.
Das Projekt "Stoffbelastungen bei expositionsintensiven Tätigkeiten - Teil 4: Belastungen der Mitarbeiter von Servicefirmen bei Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Im Rahmen der Altstoffverordnung (793/93 EWG) und des Chemikaliengesetzes ist eine Beurteilung der gesundheitlichen Risiken und der zu erwartenden Belastungen der Arbeitnehmer beim Umgang mit alten bzw. neuen Stoffen durchzuführen. In der Risikobewertung werden alle Expositionsszenarien für den Umgang mit diesen Stoffen beurteilt. Expositionsintensive Tätigkeiten sind insbesondere bei Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Industrieanlagen zu erwarten. Hierzu wird das üblicherweise geschlossene System in der Regel geöffnet. Die im Rahmen der Altstoffverordnung übermittelten firmenspezifischen Daten lassen für diese Tätigkeiten z. Z. kaum detaillierte Aussagen zu, da im Allgemeinen alle Daten dem Produktionsbereich zugeordnet werden. Beschäftigte sind während dieser Tätigkeiten Belastungen ausgesetzt, die durch die in den Systemen befindlichen Ausgangsstoffe, Zwischenprodukte, Endprodukte und Hilfsstoffe entstehen. Weitere Belastungsmöglichkeiten bestehen durch gezielt für die Reinigung und Instandhaltung eingesetzte Stoffe und Zubereitungen. Im Forschungsprojekt F 1314 'Stoffbelastungen bei expositionsintensiven Tätigkeiten - Teil 3: Reinigung und Instandhaltung von Industrieanlagen' wurde festgestellt, dass die Beschäftigten bei Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten (RWR-Arbeiten) höheren Belastungen ausgesetzt sind als dies während des üblichen Produktionsprozesses der Fall ist. Im Rahmen dieses Projektes wurde beobachtet, dass RWR-Arbeiten häufig durch Servicefirmen durchgeführt werden, die an ständig wechselnden Einsatzorten tätig sind. Die Beschäftigten sind somit tagtäglich und an wechselnden Einsatzorten mit derartigen Arbeiten betraut. Damit verbunden sind auch ständig wechselnde Einsatzbedingungen, welche die Förderung einer gesundheitsgerechten und sicheren Gestaltung des Arbeitsplatzes erschweren. In diesem Forschungsprojekt sollen der Stand der Sicherheitstechnik und die von den Servicefirmen eingesetzten Verfahren beschrieben werden. Bereits durchgeführte Untersuchungen, z. B. zu Reinigungsarbeiten, lassen vermuten, dass für solche Tätigkeiten oft geringfügig oder Teilzeitbeschäftigte eingesetzt werden. Die Tätigkeiten werden durch einen hohen Zeitdruck, körperliche Schwere der Arbeit, einseitige Dauerbelastung und Belastung durch Gefahrstoffe charakterisiert (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Forschung Fb 713, Dortmund, 1995). Es sollen daher die Beschäftigtenkollektive und die Struktur derartiger Servicefirmen, die RWR-Arbeiten als Auftragnehmer ausführen, näher beschrieben werden. Darin eingeschlossen sind auch Aussagen zu den Kriterien der Auftragsvergabe bei RWR-Arbeiten zu treffen. Zur Beschreibung der Belastungen durch Gefahrstoffe sind Arbeitsplatzmessungen durchzuführen. Die Erhebungen sind in einer ausreichenden Anzahl von Betrieben durchzuführen, so dass die verwendeten Technologien erfasst werden. usw.
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