Other language confidence: 0.8182233043653476
Due to its antibacterial activity, silver is of increasing importance for many products of everyday use,and for medicinal products. Silver is applied as a solution, as a suspension, and in nanoparticularform. Because of its increasing use and manifold applications, the environmental risk of silver has tobe investigated and assessed considering the potential pathways of entry, environmental concentrationsand ecotoxicological effects. We conducted a literature study to collect the data required for arisk assessment for silver compounds and silver nanoparticles. A preliminary risk assessment wasperformed based on this data.It is demonstrated that an environmental risk for the aquatic compartment and for sewage treatmentplants can be considered as small, but cannot be totally excluded. Prerequisite for the statement isthat the assumptions with respect to the concentration of silver ions in the environment can be validatedby chemical analyses.For soil and sediment, there is an indication for risk. Gaps in knowledge have been identified. Especiallyknowledge about the concentration of silver ions in the environment, the influence of changingenvironmental conditions (e.g. degradation of organic matter, modification of pH) on silver and silvernanoparticles and is limited.
Professur für Abfall- und Ressourcenmanagement Heinrich-Buff-Ring 26 35392 Gießen www.einfälle-für-abfälle.de Hinweise zur Anwendung dieser Kalkulationsgrundlage 0. Allgemein • • • • • Eingabefelder sind grundsätzlich rötlich eingefärbt und können variiert werden Ausgabefelder bzw. daraus resultierende Berechnungen sind grünlich hinterlegt und sollten/können nicht verändert werden Über unterschiedliche Schaltflächen können die Erkenntnisse der Ressourcenpotenzialermittlung der Kreismülldeponie Hechingen generiert und für weitere Kalkulationen verwendet werden Werden Änderungen in vorausgehenden Schritten oder Reitern durchgeführt, so werden diese Änderungen nicht immer automatisch in den Folgeschritten berücksichtigt. Zur Berücksichtigung der Änderungen ist in den Folgeschritten eine Neuberechnung durch erneute aktive Auswahl eines Auswahlfeldes zu erzwingen. Generell sollte daher die Schrittabfolge eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung ist zu prüfen, ob vorgenommene Änderungen auch für die weiteren Datenblätter übernommen wurden Es ist zu empfehlen, getätigte Potenzialermittlungen in einer neuen Datei zu erfassen, da so ausgeschlossen werden kann, dass getroffene Definitionen und spezifische Kenngrößen nachteilig oder vorteilshaft verändert werden 1. Kenndaten & Ablagerungsmenge Die Ermittlung des Ressourcenpotenzials eines Deponiekörpers setzt voraus, dass Angaben zum Standort und den dort lagernden Abfällen vorgenommen werden. Folgende Angaben zur Ablagerungshistorie und den damit verbundenen Ablagerungsmengen zum jeweiligen Anlieferungszeitpunkt in Mg Frischmasse-Anlieferungszustand (FM) sind notwendig: • • • • • • • • • • • Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall Gewerbeabfall Sperrmüll Sande Schlämme Bauschutt Rekultivierungs- und Bodenmaterial Profilierungsmaterial Besonders wertstoffhaltige Abfälle Kritische Abfälle Optional Ansprechpartner: Prof. Dr. Stefan Gäth und Dr. Jörg Nispel Seite 1 von 7 Professur für Abfall- und Ressourcenmanagement Heinrich-Buff-Ring 26 35392 Gießen www.einfälle-für-abfälle.de Sollten diese Angaben nicht vorliegen, ist es ausreichend, die Gesamtablagerungsmenge (in einem der angebotenen Felder) anzugeben. Hierbei ist zu beachten, dass sich die in Schritt 2 definierten Zusammensetzungen auf die entsprechende Ablagerungsmengen unter Schritt 1 beziehen. 2. Deponiegutzusammensetzung Neben den abgelagerten Abfallarten ist die Zusammensetzung dieser ein entscheidender Faktor für die Werthaftigkeit eines Deponiestandorts. Hierbei ist die Möglichkeit gegeben, auf reale (Kreismülldeponie Hechingen) oder theoretische (Deponie Reiskirchen) Definitionen zurückzugreifen. Es ist zu beachten, dass diese Definitionen nicht alle Abfallarten berücksichtigen. In Abhängigkeit der Angaben unter Schritt 1 müssen hier durch den Benutzer weitere Eingaben der Zusammensetzung der übrigen Abfallarten vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass reale Ergebnisse in den meisten Fällen die stattgefundenen Abbauprozesse beinhalten. Hingegen theoretische Untersuchungen sich auf den Zustand des Abfalls zum Zeitpunkt der Entstehung beziehen. Entsprechend sind vom Benutzer die nachgeschalteten Schritte des organischen Abbaus sowie ggf. die Angaben der spezifischen Wassergehalte zu definieren. Der in diesem Zusammenhang aufgestellte Stofffraktionskatalog sieht die in Tabelle 1 gelisteten und charakterisierten Stoffgruppen vor. Es ist zu beachten, dass Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Gewerbeabfall, Sperrmüll, Sande sowie Bauschutt – aufgrund der Erfahrungswerte bei den Untersuchungen auf der Kreismülldeponie Hechingen – als so genanntes Deponiegut zusammengefasst werden. Tabelle 1: Charakterisierung des definierten Stofffraktionskatalogs Stofffraktion Fe-Metalle: NE-Metalle: Pappe, Papier, Kartonage (PPK): Glas: Kunststoffe: Organik: Holz: Textilien: Mineralstoffe (kein Glas): Verbund-Verpackung: Verbunde (komplexe Produkte): Problemabfälle: Stoffe ang.: Sortierreste: Fraktion < 5 mm Ansprechpartner: Prof. Dr. Stefan Gäth und Dr. Jörg Nispel Nähere Charakterisierung Getränkedosen; Konservendosen; Fe-Aerosoldosen; Umreifungsbänder; Sonst. Fe-Metalle Alu-Dosen; Alu-Aerosoldosen; Sonst. Alu-Verpackungen; NE- Verschlüsse; Blei-Kapseln; Cu-Rohre; Sonst. NE-Metalle Pappe; Papier; Kartonagen; Einweggeschirr; Zeitschriften; Illustrierte; Bücher; Administrationspapiere; Pappmöbel; Papiertapeten; Sonst. PPK Weißglas; Braunglas; Grünglas; Glas-Verpackungen; Röhrenglas; Trinkgläser; Medizinische Gläser; Flachglas; Sonst. Gläser Becher; Blister; Folien; Schaumstoffe; Hohlkörper; Einweggeschirr; Umreifungsbänder; Fensterrahmen; Rohre; Dämmmaterialien; Kunststoffmöbel; Sonst. Kunststoffe Fleisch, Fisch, Knochen; Gekochte Speisereste; Laub; Rasenschnitt; Schnitt- und Topfblumen; Hygienepapiere Holz-Verpackungen; Holzmöbel; Sonst. Hölzer Bekleidungstextilien; Haustextilien (Decken, Handtücher etc.); Heimtextilien (Gardinen, Teppiche etc.); Produktionsspezifische Textilien Keramik; Porzellan; Sonstige Mineralstoffe Papier-Verbunde; Kunststoff-Verbunde; Alu-Verbunde; Getränkekartonagen; Sonst. Verbundverpackungen Elektronikschrott; Polstermöbel; Matratzen; Sonst. Verbundmöbel; Fahrzeugteile; Holz-Metall-Verbunde; Kunststoff-Metall-Verbunde; Holz-Metall-Textilien-Verbunde Batterien; Akkumulatoren; Altmedikamente; Altchemikalien; Altölhaltige Materialien; Sonstige schadstoffbelastete Stoffe Leder; Gummi; Kork; Altschuhe; Windeln; Sonst. Hygieneprodukte Den übrigen Fraktionen vor Ort nicht zuzuordnen/Stoffgemische Materialien/Stoffe kleiner 5 mm (Im wesentlichen mineralischer Art) Seite 2 von 7 Professur für Abfall- und Ressourcenmanagement Heinrich-Buff-Ring 26 35392 Gießen www.einfälle-für-abfälle.de Organischer Abbau und Wassergehalt Im Laufe der Betriebsphase bzw. Zeit haben unterschiedliche Abbauprozesse der organischen Substanz stattgefunden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich organisch belastete Abfälle in die Berücksichtigung fallen sollten. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, ist durch den Benutzer anzugeben, welche Abfallarten in welchem Maß organischen Abbauprozessen unterlagen. Dies wird erzielt, indem durch den Benutzer in Schritt 5 die anteilige Reduktion der Ausgangsmasse definiert wird. Zur Abschätzung des Abbaus wird folgender Ansatz herangezogen: Mit: M: Gt: Corg: k: t: T: 𝐶𝑜𝑟𝑔= 𝐺𝑡 𝑀 ∗ 1,868 ∗ (0,014 ∗ 𝑇 + 0,28) ∗ (1 − 10−𝑘𝑡 ) Müllmenge [Mg] bis zur Zeit t gebildete spezifische Deponiegasmenge [m³*Mg-1] organischer Kohlenstoffanteil [%] Abbaukonstante Temperatur [°C] Zeit [Jahre] Für typische Hausmülldeponien (DK 2) ergibt sich das in Abbildung 1 dargestellte prozentuale Abbaupotenzial. Individuelle Berechnungen und Annahmen sind durch den Benutzer separat vorzunehmen. Bei Verwendung dieser Standards wird empfohlen auf den mittleren Ablagerungszeitraum der einzelnen Stofffraktionen zurückzugreifen. Abgebaute Gew.-% Mittlere Ablagerungsdauer z.B. Ablagerung Organik Abbildung 1: Modell zur Abschätzung des Abbaus der organischen Substanz Ansprechpartner: Prof. Dr. Stefan Gäth und Dr. Jörg Nispel Seite 3 von 7
Der Lehrstuhl fuer Aufbereitung und Recycling fester Abfallstoffe vertritt im Sonderforschungsbereich 525 das Teilprojekt 4 'Bereitstellung von Sekundaerrohstoffen'. Insbesondere im Bereich des Metalls Aluminium stellen sekundaere Rohstoffe bereits seit langem eine wichtige Rohstoffquelle fuer die Metallhuetten dar. Diese Rohstoffquelle setzt sich zusammen aus Neuschrotten mit definierter Zusammensetzung, Altschrotten verschiedener Qualitaeten sowie sonstigen aluminiumhaltigen Reststoffen z B Kraetzen. Fuer einzelne dieser Stoffe haben sich bedingt durch die werkstofflichen Unterschiede eigenstaendige Recyclingkreislaeufe ausgebildet. Fuer verschiedene Produktgruppen sollen nun die Mechanismen und Auswirkungen einer weitgehend geschlossenen Kreislaufwirtschaft erfasst, beschrieben und in eine Systematik, die grundsaetzlich auf andere metallische Rohstoffe neben Aluminium uebertragbar sein soll, wird die Grundlage fuer eine Modellierung des Prozesskettengliedes 'Sekundaerrohstoffbereitstellung' erarbeitet. Hierdurch werden grundsaetzliche und systematisierte, stoffbezogene Informationen ueber den Recyclingprozess bereitgestellt, was z B die kuenftige Erstellung von produktbezogenen Oeko-Bilanzen erleichtern bzw konkretisieren kann. Im Teilprojekt werden zunaechst alle Stoff- und Energiestroeme sowie quantifizierbaren Umweltauswirkungen des Bereitstellungsprozesses von Sekundaerrohstoffen erfasst und bilanziert. In weiteren Schritten sollen aus den denkbaren technischen Systemalternativen diejenigen ermittelt werden, welche unter bestimmten Rahmenbedingungen wie Entsorgungsalternativen, Gesetzeslage, Wirtschaftsstruktur, Verkehrsanbindung usw einen definierten Stoffstrom entsprechend deer Zielsetzungen eines nachhaltigen Stoffstrommanagements bestmoeglich in Sekundaerrohstoff und zu entsorgenden Abfall aufbereiten. Hierbei leistet insbesondere das materielle Recyling als Grundvoraussetzung fuer die Schaffung geschlossener Stoffkreislaeufe einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Neben der Betrachtung von Stoff- und Energiestroemen finden auch soziooekonomische Aspekte Beruecksichtigung. Im einzelnen werden Aussagen zu den folgenden Punkten gemacht, Umweltvertraeglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Verfahrenskombinationen, Marktfaehigkeit der Zielprodukte, Entsorgungsfaehigkeit der Nebenprodukte, Flexibilitaet der Verwertung bzw Entsorgung, Aufwand fuer den Aufbau der notwendigen Infrastruktur und Anlagentechnik, Aspekte des Arbeitsschutzes und der Arbeitsplatzhygiene.
Entsprechend den Vorgaben von Paragraph 9 Abs. 3 Verpackungsverordnung werden bundesweite und länderspezifische Daten über Einwegabfüllungen und Mehrwegabfüllungen bei Getränken, ausgenommen Milch, ermittelt.
Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Teltow-Fläming, untere Wasserbehörde Vom 30. Juni 2026 Zusätzliche Auslegung der geänderten Antragsunterlagen Die Ball Beverage Packaging Baruth GmbH, Emscher Straße 46 in 45891 Gelsenkirchen beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Industriepark Bernhardsmüh in der Gemarkung Baruth, Flur 3, Flurstücke 40, 41, 46 und 101 ein Dosenwerk zu errichten und zu betreiben. Bei dem Dosenwerk handelt es sich um eine Anlage zur Behandlung von Oberflächen mit einem Verbrauch an organischen Lösungsmitteln von 420 Tonnen je Jahr im Endausbau. Für die Dosenproduktion werden insgesamt vier Linien geplant. Die voraussichtliche Produktionsmenge im Endausbau wird bei circa 3,3 Milliarden Dosen pro Jahr liegen. Die Dosen werden aus aufgewickelten Blechen (Aluminium) (Coils) gefertigt. Im Eingangslager werden sowohl die Coils als auch die im Betrieb verwendeten Rohstoffe gelagert. In der mechanischen Bearbeitung werden die Coils zunächst über einen Abwickler abgewickelt, mit Öl über Filzstreifen benetzt und die Dose erhält durch mehrere Stanz- und Umformungsprozesse ihre Form (Becherform). In der Waschanlage werden die Becher gereinigt, gespült und chemisch behandelt, sodass die Dosen zu 100 Prozent öl- und fettfrei sind. Anschließend werden die Dosen nach Kundenwunsch individuell bedruckt. Im letzten Schritt werden die gewaschenen Dosen in einem gasbetriebenen Ofen getrocknet. In der Oberflächenbehandlung werden die Dosen innen mit einer Spezialschicht (geschmacksneutral) lackiert. Die Lacke werden ausgehärtet beziehungsweise eingebrannt. Luftschadstoffe werden über ein Vakuumsystem abgesaugt und der Abluftreinigung zugeführt. In der Endbearbeitung wird der obere Teil der Dose unter Einsatz eines Wachses zu einem Neck und Flange geformt. Die fertigen Dosen durchlaufen ein optisches Inspektionssystem (hundertprozentige Kontrolle über Kameras) und sind danach versandfertig. Sie werden entweder über Fördertechnik direkt in den benachbarten Abfüllbetrieb abgegeben oder verpackt und auf Lkw verladen. Eine thermisch regenerative Abluftreinigung kommt zum Einsatz, um somit eine bestmögliche Emissionsminderung sicherzustellen. Sämtliche Prozessabwässer im Betrieb werden einer innerbetrieblichen Wasseraufbereitung zugeführt. Die Prozesswasseraufbereitung besteht aus einer Ölabscheide-Einheit, Behandlungsbecken und Filtereinheiten sowie einem Dekanter / Zentrifuge zum Absetzen der Feststoffe. Die Feststoffe werden als Abfall entsorgt, das aufbereitete Abwasser wird der Kanalisation zugeführt. Die geplante Anlage setzt sich aus folgenden Betriebseinheiten zusammen: BE 01: Eingangslager / Coillager BE 02: Eingangslager / Rohstoffe BE 03: Mechanische Bearbeitung BE 04: Waschanlage BE 05: Oberflächenbehandlung / Außenseite BE 06: Oberflächenbehandlung / Innenseite BE 07: Endbearbeitung BE 08: Wasseraufbereitung BE 09: Ausgangslager BE 10: Ablufterfassung und -reinigung. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 5.1.1.1 EG des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Dosenwerk ist nicht in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt. Jedoch ist die für das Vorhaben erforderliche Waldumwandlung der Nummer 17.2.2 A der Anlage 1 des UVPG zuzuordnen. Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU). Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Teltow-Fläming beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Einbringen und Einleiten von Stoffen (hier Niederschlagswasser) in Gewässer. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 4 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Teltow-Fläming, untere Wasserbehörde. Für das Vorhaben wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns beantragt. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im April 2028 vorgesehen. Das Vorhaben wurde erstmalig im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 39 am 23. September 2025 bekannt gemacht. Der Antrag einschließlich der zugehörigen Unterlagen lagen vom 1. Oktober 2025 bis einschließlich 31. Oktober 2025 öffentlich aus. Die zum Vorhaben vorgebrachten Einwendungen wurden im Erörterungstermin am 14. Januar 2026 abschließend erörtert. Der Antragsgegenstand wurde nun im laufenden Genehmigungsverfahren wesentlich geändert. Die Änderung umfasst im Wesentlichen die Drehung des Gebäudes, einschließlich seiner Betriebseinheiten um 180 Grad, am unveränderten Standort. Die geänderten Antragsunterlagen bedürfen daher einer erneuten Auslegung. Der geänderte Genehmigungsantrag, der wasserrechtliche Erlaubnisantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der jeweiligen Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, werden einen Monat vom 8. Juli 2026 bis einschließlich 7. August 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter der Vorhaben-ID Süd-G01225 zugänglich gemacht: https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-sued . Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die veröffentlichten und ausgelegten geänderten Unterlagen enthalten insbesondere eine Anlage- und Betriebsbeschreibung, Angaben zu Schall, Luftschadstoffe, Geruch und wassergefährdenden Stoffen sowie zu Auswirkungen auf die Umwelt (Umweltbericht). Einwendungen gegen die Änderungen des Vorhabens können während der Einwendungsfrist vom 8. Juli 2026 bis einschließlich 7. September 2026 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G01225 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden. Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) werden die Einwendungsmöglichkeit und die Erörterung auf die vorgesehenen Änderungen des Antragsgegenstandes beschränkt. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen . Soweit gegenüber den Änderungen zum Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin. Die Genehmigungsbehörden können nach dem Ende der Einwendungsfrist auch entscheiden, dass anstelle eines Erörterungstermins eine Onlinekonsultation oder eine Video- oder Telefonkonferenz stattfindet. Diese Entscheidung wird gesondert öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 21. Oktober 2026 um 10 Uhr im Sitzungssaal der Stadt Baruth/Mark, Ernst-Thälmann-Platz in 15837 Baruth/Mark . Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen die Änderungen des Vorhabens erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bernhardsmüh Brandenburger Urstromquelle“ wurde für die beabsichtigte Rodung bereits eine Vorprüfung nach § 7 UVPG als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt. Gemäß § 50 Absatz 1 UVPG entfällt eine Vorprüfung nach UVPG, wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt wird. Es wurde festgestellt, dass die im BImSchG-Antrag beantragte Rodung mit den Darstellungen des Bebauungsplans übereinstimmt. Eine erneute Vorprüfung war demnach nicht erforderlich. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84) Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 1 Genehmigungsverfahrensstelle Süd Landkreis Teltow-Fläming untere Wasserbehörde
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3 |
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| Type | Count |
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| License | Count |
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