Das Projekt "Dioxin in Giessereien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ProVis GmbH durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens waren Schmelzanlagen in Eisen- und Aluminiumgiessereien sowie Verzinkungsanlagen zu beurteilen. Als Ergebnis der durchgefuehrten Untersuchungen kann zusammenfassend festgehalten werden: 1. Die im Rahmen der Studie gewonnene Datenbasis ist zu gering und die Zusammenhaenge der Dioxinentstehung und -minderung sind zu komplex, als dass sich hiermit eindeutige PCDD/PCDF-Emissionsgrenzwerte fuer die einzelnen Anlagentypen formulieren liessen. 2. Anhang der Ergebnisse der vorliegenden Studie sowie anhand von Untersuchungsergebnissen, die nicht dieser Arbeit zugrunde liegen, laesst sich jedoch eine Handlungsanleitung fuer die Ueberwachungsbehoerde formulieren, auf welche Weise nach derzeitigem Stand des Wissens die hier diskutierten Anlagen zu pruefen und zu beurteilen sind. Die Emissionsmessungen, auf deren Basis das Emissionsverhalten der entsprechenden Anlagen beurteilt wird, wurden bei betriebsueblicher Auslastung und mit betriebsueblich verschmutztem Einsatzmaterial durchgefuehrt. Hinsichtlich der Erfuellung des Minimierungsgebotes bzw. des Standes der Technik koennen folgende allgemeine Aussagen getroffen werden: - Bei der Verwendung betriebsueblich verschmutzter Einsatzstoffe ist bei Schmelzanlagen fuer Eisen mit Ausnahme von Kalt windkupoloefen im Regelfall damit zu rechnen, dass die PCDD/PCDF-Emissionen geringer sind als die definierte Relevanzgrenze. - Fuer Aluminiumschmelzanlagen gelten die Aussagen des ersten Spiegelstriches, sofern auf chlorhaltige Schmelzzusatzmittel bzw. -hilfsmittel auf organischer Basis (z. B. Hexachlorethan) verzichtet wird und eine eventuelle Chlorbehandlung nach dem Stand der Technik erfolgt, z. B. mit Hilfe von Begasungsgeraeten. - Die Erfassung und Ableitung der Abgase aus Schmelzoefen ist als Stand der Technik zu betrachten. Im Regelfall duerfte eine nachgeschaltete Abgasreinigung (Entstaubung) erforderlich sein. Die an den untersuchten Anlagetypen gewonnenen Ergebnisse waren die Grundlage fuer Handlungsempfehlungen fuer die Genehmigungs- und Ueberwachungsbehoerden im Hinblick auf die Einhaltung des Minimierungsgebotes in Ziffer 3.1.7 TA Luft.