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Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 4702 Düsseldorf

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen UBA

Das ⁠ UBA ⁠ hat mit der 2014 veröffentlichten Studie zum treibhausgasneutralen Deutschland belegt, dass eine nahezu vollständige Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2050 möglich ist. Nunmehr wollen wir auch praktisch mit gutem Beispiel vorangehen und haben uns auf den Weg zu einem treibhausgasneutralen UBA gemacht. Was genau wir in diesem und in anderen Bereichen wie Mobilität, ⁠ Biodiversität ⁠ oder der umweltfreundlichen Beschaffung bereits tun und noch vor haben, erläutern wir in dieser Umwelterklärung. Sie ist Teil unseres Umweltmanagements nach dem EU-Umweltmanagement- und Auditsystem ⁠ EMAS ⁠. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.

Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen UBA

In seiner aktuellen Umwelterklärung beschreibt das ⁠ UBA ⁠ seinen Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde. Hierzu setzt es sich anspruchsvolle und überprüfbare Ziele in den Handlungsfeldern Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen und setzt zahlreiche Maßnahmen um. Mit seiner Initiative zeigt das UBA konkret auf, wie Verwaltungen, Unternehmen und andere Organisationen aktiv zum Klimaschutzbeitragen können. Zugleich sammelt das UBA mit Hilfe des EU-Umweltmanagement- und Auditsystems ⁠ EMAS ⁠ praktische Erfahrungen, wie sich die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland vorantreiben lässt. Dies stärkt die fachliche Expertise des UBA auf diesem Gebiet. Veröffentlicht in Broschüren.

Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen UBA

In seiner aktuellen Umwelterklärung beschreibt das ⁠ UBA ⁠ seinen Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde. Hierzu setzt es sich anspruchsvolle und überprüfbare Ziele in den Handlungsfeldern Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen und setzt zahlreiche Maßnahmen um. Mit seiner Initiative zeigt das UBA konkret auf, wie Verwaltungen, Unternehmen und andere Organisationen aktiv zum ⁠ Klimaschutz ⁠ beitragen können. Zugleich sammelt das UBA mit Hilfe des EU-Umweltmanagement- und Auditsystems EMAS praktische Erfahrungen, wie sich die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland vorantreiben lässt. Dies stärkt die fachliche Expertise des UBA auf diesem Gebiet. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.

EMAS in Germany - Evaluation 2012

With this report the Federal Environment Ministry and the Federal Environment Agency present the findings of an extensive survey among German organisations concerning their usage of the European environmental management system, ⁠ EMAS ⁠ (Eco-Management and Audit Scheme). The experiences of EMAS users detailed here are important for recognising possible areas for optimisation, and for forming suggestions of improvements to be considered in negotiations for the next amendment of the EMAS Regulation. This report summarises the results of the survey, and gives an overview of problems encountered in using EMAS in day-to-day operations. Veröffentlicht in Broschüren.

Nachhaltig wirtschaften für die Agenda 2030

Am 9. November 2018 fand mit mehr als 120 Teilnehmenden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Konferenz zum Thema "Nachhaltig wirtschaften für die Agenda 2030 – Der Beitrag der Unternehmen zu den globalen Nachhaltigkeitszielen" statt. Neben der Verleihung von Urkunden an die Bewerber für den deutschen ⁠ EMAS ⁠-Award 2018 wurden mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden und der Politik aktuelle Themen im Kontext betrieblichen Umweltmanagements vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisse wurden in diese Broschüre aufgenommen, ebenso wie Hintergrunddokumente zu den Themen Klimamanagement, Lieferkettenmanagement, nachhaltige Finanzwirtschaft und integrierte Strategien, und zwar jeweils mit dem Schwerpunkt ihrer Verknüpfung mit dem betrieblichen Umweltmanagementsystem EMAS. Veröffentlicht in Broschüren.

EMAS-Umweltmanagement: Das Umweltbundesamt praktiziert das, was es auch nach Außen verkündet

Am 10. April 2008 erhielt das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau die EMAS-Registrierungsurkunden aus der Hand vom Präsidenten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau, Albrecht Hatton. Für sein umfangreiches Umweltmanagement nach dem europäischen Umweltaudit-Systems „EMAS” (Eco Management and Audit Scheme) ist das UBA jetzt mit seinem Dienstsitz in Dessau-Roßlau sowie drei weiteren Standorten in Berlin-Grunewald, Berlin-Marienfelde und Langen bei Frankfurt a.M. offiziell im EMAS-Register der IHK Halle-Dessau eingetragen. Das bestätigt offiziell, dass das UBA die hohen Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllt. Damit darf das UBA das EMAS-Logo tragen, die höchste europäische Auszeichnung für betrieblichen Umweltschutz. „Das Umweltbundesamt ist seit 1996 die 119. Organisation und die erste Behörde überhaupt, die in unserem IHK-Bezirk nach ⁠ EMAS ⁠ validiert wurde. Damit erfüllt das Umweltbundesamt nicht nur formale selbst gestellte Verpflichtungen, sondern stärkt gleichzeitig seine Rolle als Vorreiter in Sachen Umweltschutz und setzt sich erneut auch regional, wie hier in Sachsen-Anhalt, für die gewerbliche Wirtschaft ein und unterstützt die Umweltallianz.”, so IHK-Präsident Albrecht Hatton. „Wir verwirklichen Umweltschutz konsequent auch im eigenen Haus. Unser Umweltmanagement erfüllt bereits seit Jahren die EMAS-Anforderungen. Das trägt erheblich zur Glaubwürdigkeit des ⁠ UBA ⁠ bei und stärkt unsere Position in der umweltpolitischen Diskussion”, sagte UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge bei der Übergabe der IHK-Urkunden. „Systematisches Umweltmanagement tut nicht nur Unternehmen gut, auch Behörden sollten mit gutem Beispiel vorangehen”, so Troge. Eine wesentliche Voraussetzung für das erfolgreiche Umweltmanagement des UBA sei, dass es vollständig in die Aktivitäten, Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb des Amtes integriert ist. Dies schließt eine an Energie- und Ressourcenschutz orientierte Liegenschaftsbewirtschaftung ebenso ein wie eine umweltverträgliche Beschaffung und Veranstaltungsorganisation. In den letzten Jahren kümmerte sich das UBA besonders um ein umweltorientiertes Mobilitätsmanagement. Dies zielt darauf, Umweltbelastungen bei Dienstreisen, Arbeitswegen, dem Besucherverkehr sowie Dienstwagen zu verringern. Vor allem Video- und Telefonkonferenzen an Stelle von Dienstreisen sowie die Unterstützung von Mitfahrgelegenheiten tragen bisher dazu bei.

Umweltkennzahlen in der Praxis

Wie effizient geht ein Unternehmen mit Wasser und Rohstoffen um? Welchen Beitrag leistet es zum ⁠ Klimaschutz ⁠? Der Leitfaden hilft Unternehmen und anderen Organisationen, ihr Umweltengagement mit Hilfe von Kennzahlen mess- und steuerbar zu machen und über die eigene Umweltleistung glaubwürdig zu berichten. Bei der Auswahl und Anwendung von Kennzahlen greift der Leitfaden auf die umfangreiche Erfahrung von Organisationen zurück, die am Umweltmanagement ⁠ EMAS ⁠ teilnehmen. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

EMAS-Umweltmanagement an fünf Standorten

UBA will die Umweltbelastungen seiner Dienstreisen verringern Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 2. Dezember 2008 in Berlin seine neue EMAS-Umwelterklärung vorgestellt und sich für ein anspruchsvolles Umweltmanagement in Behörden und Unternehmen ausgesprochen. „Das Umweltbundesamt praktiziert, was es nach außen verkündet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, und verwies darauf, dass nunmehr fünf UBA-Standorte die strengen Anforderungen nach dem europäischen Umweltaudit-Systems „EMAS” (Eco Management and Audit Scheme) erfüllen. Anlässlich der Eröffnung der EMAS-Konferenz in Berlin betonte er besonders die Vorreiterrolle des Amtes. „Wir waren 2001 die erste Behörde überhaupt, die nach EMAS ausgezeichnet wurde. Wir waren 2003 die ersten, die eine umweltfreundliche Beschaffung einführten. Und wir sind 2008 die erste Behörde, die sich Leitlinien für umweltfreundliche Dienstreisen gesetzt hat.” Gleichzeitig ermutigte Holzmann andere Unternehmen und Behörden zu mehr Umweltengagement im eigenen Haus. „Umweltschutz nützt nicht nur der Allgemeinheit, sondern ist auch für die eigene Institution profitabel. Es spart Kosten und verbessert das Ansehen.” Das ⁠ UBA ⁠ hat – nach den Standorten Dessau-Roßlau, Berlin-Bismarckplatz, Berlin-Marienfelde, Langen – nun auch für das so genannte Haus 23 in Berlin ein anspruchsvolles Umweltmanagement eingeführt. Die Liegenschaft des UBA auf dem Gelände des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin-Dahlem erfüllt nun ebenfalls die Anforderungen nach ⁠ EMAS ⁠. In der neuen Umwelterklärung werden somit erstmals die Umweltmanagementaspekte aller fünf EMAS-Standorte des UBA in einer gemeinsamen Veröffentlichung zusammengefasst. Darin beschreibt das Amt die Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten zum internen Umweltschutz, informiert über die wesentlichen Umweltaspekte seiner Standorte und stellt die Ziele und Maßnahmen innerhalb seines Umweltmanagementsystems dar. Im Rahmen dieses Umweltmanagements hat das UBA in diesem Jahr Leitlinien für ein umweltverträgliches Dienstreisemanagement eingeführt. Darin verpflichtet sich das Amt unter anderem, Dienstreisen durch Videokonferenzen und das Bündeln von Dienstgeschäften zu vermeiden, die Bahn gegenüber Flugzeug oder Auto zu bevorzugen und die Klimawirkungen der Dienstreisen durch das Finanzieren anspruchsvoller Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Auch bei der Wahl der Unterkünfte am Dienstort spielen Umweltaspekte eine Rolle. Vertragspartner sowie Besucherinnen und Besucher des UBA sind nun auch angehalten, die Leitlinien einzuhalten und damit die schädlichen Umweltwirkungen ihrer Reiseaktivitäten zu verringern.

20 Jahre Anreize und Erleichterungen für EMAS

Seit dem Ende der 1990er Jahre befasst sich die deutsche Umweltpolitik mit der Verknüpfung von ⁠ EMAS ⁠ mit anderen umweltpolitischen Instrumenten. Es bestehen mittlerweile vielfältige Verknüpfungen von EMAS mit Anforderungen des Umweltordnungsrechts sowie vereinzelte Verknüpfungen im Energieordnungsrecht, mit der Energie- und Stromsteuer, dem Erneuerbare Energien Gesetz sowie mit Förderprogrammen auf Ebene des Bundes und der Länder. Das vorliegende Diskussionspapier befasst sich mit der Frage, welchen Nutzen diese Verknüpfungen für die Unternehmen und Vollzugsbehörden haben, welche Hemmnisse und Barrieren den Nutzen schmälern und welche Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklungen der Verknüpfungen sich daraus ableiten lassen. Es basiert auf einer Umfrage unter Vollzugsfachleuten und EMAS-registrierten Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Das Papier wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens „Integrierte Strategien für nachhaltiges Wirtschaften in Unternehmen“ (FKZ 3716 14 103 0) erstellt. Veröffentlicht in Texte | 110/2019.

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