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EU stimmt für das Aus von drei Pflanzenvernichtungsmitteln

Am 15. April 2016 stimmten die EU-Mitgliedstaaten für das Verbot von den Pestiziden, Amitrol, Isoproturon und Triasulfuron . Während des Treffens der Generaldirektion Gesundheit stimmten die Staaten für den Vorschlag der Kommission, die Lizenzen für die Pflanzenvernichtungsmittel nicht weiterlaufen zu lassen, wenn diese am 30. Juni 2016 enden. Die beiden Substanzen Amitrol und Isoproturon gelten als hormonell wirksame Chemikalien.

Informationen zur chemischen Verbindung: Amitrol (ISO)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Amitrol (ISO). Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur chemischen Verbindung: Amitrol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Amitrol. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Farbe: farblos - gelb. Inhalt des Regelwerks: Das nationale Toxikologie-Programm der USA (National Toxicology Program, NTP) wird in Zusammenarbeit diverser staatlicher Forschungsinstitute und Behörden unter Federführung des U.S. Department of Health and Human Services ausgeführt. Im Rahmen des fortlaufenden Programms wird der Einfluss von Substanzen, Mikroorganismen, Strahlung u.a. Umweltfaktoren hinsichtlich einer möglichen krebserzeugenden Wirkung beim Menschen beurteilt. Detaillierte wissenschaftliche Expertisen bilden die Grundlage für diese Beurteilungen. Sie sind Bestandteil turnusmäßiger Berichte (RoC) und können auf der Homepage des NTP eingesehen werden. In einer Übersichtsliste werden die resultierenden Bewertungen aus diesen Expertisen kumulativ aufgeführt und an gleicher Stelle veröffentlicht..

Informationen zur chemischen Verbindung: Amitrol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Amitrol. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Amitrol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Amitrol. Stoffart: Stoffklasse.

Ökotoxikologische Informationen zur Verbindung: Amitrol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "ETOX: Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele" des Umweltbundesamtes zur ökotoxikologischen Verbindung Amitrol. Stoffart: Stoffklasse.

Ökotoxikologische Informationen zur Verbindung: Amitrol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "ETOX: Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele" des Umweltbundesamtes zur ökotoxikologischen Verbindung Amitrol. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Farbe: farblos - gelb.

GW-Messstelle Niederzier Nr. 14 (Grundwassergüteüberwachung)

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Niederzier Nr. 14 in Nordrhein-Westfalen. Horizont: Jüngere Hauptterrassen mit Lößauflagerung Wasserart: reines Grundwasser

Vertikalfilterbrunnen FZJ Flachbrunnen 2 (RWÜ (Messstelle f. GWÜ geeignet))

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle FZJ Flachbrunnen 2 in Nordrhein-Westfalen. Horizont: Ältere Hauptterrassen Wasserart: reines Grundwasser

Vertikalfilterbrunnen WW Kall, Br. 1 (RWÜ (Messstelle f. GWÜ geeignet))

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle WW Kall, Br. 1 in Nordrhein-Westfalen. Horizont: Mittlerer Buntsandstein Wasserart: reines Grundwasser

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