Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Poly-[((4-((4-ethylethylen)amino)phenyl)-((4-(ethyl-(2-oxyethylen)amino)phenyl)methinyl)cyclohexa-2,5-dienyliden)- N -ethyl- N -(2-hydroxyethyl)ammoniumacetat]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Poly-[((4-((4-(ethyl-ethylen)amino)phenyl)-(4-(ethyl-(2-oxyethylen)amino)phenyl)methinyl)-3-methylcyclohexa-2,5-dienyliden)- N -ethyl- N -(2-hydroxyethyl)ammoniumacetat]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Bis(2-hydroxyethyl)-(2-hydroxypropyl)ammoniumacetat. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Bis(tris(2-hydroxyethyl)ammonium)-2-hydroxyethyliminodi(acetat). Stoffart: Einzelinhaltsstoff.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Ammoniumacetat. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Stoffbeschaffenheit: Kristalle. Farbe: weiß.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Ammoniumacetat. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Bis(bis(2-hydroxyethyl)ammonium)-2-hydroxyethyliminodi(acetat). Stoffart: Einzelinhaltsstoff.
Das Projekt "Teilprojekt: Charakterisierung der Biofilmstruktur mittels Feldgradienten-NMR-Spektroskopie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, Institut Physikalische Chemie, Arbeitsgruppe Mayer durchgeführt. Ein Biofilm besteht aus verschiedenen Komponenten mit unterschiedlicher chemischer Struktur und räumlicher Beweglichkeit (Wasser, Polysaccharide, Proteine etc.). In der NMR-Spektroskopie gibt es eine Methode (Pulsed-Field-Gradient-Echo-NMR, PFGE-NMR), die es ermöglicht, die Diffusionsgeschwindigkeiten aller Bestandteile einer Probe zu bestimmen, die im NMR-Spektrum ein erkennbares Signal zeigen. Die PFGE-NMR-Technik soll in diesem Projekt eingesetzt werden für: (i) Die spektrale Charakterisierung des Biofilms, wobei die Diffusionsgeschwindigkeit als zweite Dimension im NMR-Spektrum auftritt (diffusionsgeordnete NMR-Spektroskopie); (ii) Als abbildende Technik für den Biofilm mit einer Ortsauflösung im Ìm-Bereich; (iii) Die Bestimmung des Diffusionsverhaltens kleiner Moleküle, wie Acetat, Formiat, Ammonium, Nitrit, Nitrat und Phosphat in der Biofilmmatrix.
Das Projekt "Schwermetalle im System Boden-Pflanze" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf GmbH durchgeführt. Es wird untersucht: 1.) Die Beziehung zwischen mobilen Fraktionen von Fe, Mn, Zn, Cu, Mo, Ni, Pb und Cd im Boden mit der Aufnahme dieser Elemente durch die Pflanze. Es werden Ergebnisse aus Extraktionsversuchen mit Komplexbildnern (DTPA), Ammoniumacetat und destilliertem Wasser mit den durch standardisierte Pflanzenkulturen erhaltenen Werte verglichen. 2.) Toxizitaetsgrundwerte von Zn und Cd bei Hafer und Raps. Es werden steigende Gaben der beiden Elemente und deren Kombination angeboten. Neben der analytischen Bestimmung der Gehalte wird die Photosyntheseleistung der Pflanzen als Bewertungskriterium herangezogen.
Das Projekt "Mikronaehrstoffe, toxische Schwermetalle und Aluminium in Waldoekosystemen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf GmbH durchgeführt. Das vorliegende Projekt befasst sich mit Fragen des Mikronaehrstoffhaushaltes sowie mit der Wirkung phytotoxischer Elemente. In Betrachtung stehen die essentiellen Elemente Fe, Mn, Zn, Cu, Mo, B und Ni sowie die als toxisch bekannten Metalle Al, Pb, Cd und Hg. Es wurde eine Anzahl von Standorten ausgewaehlt, die sich auf Grund ihrer Lage bzw. geologischen Beschaffenheit wesentlich unterscheiden. Es wird jeweils ein repraesentatives Artenspektrum des Bewuchses an Baeumen, Straeuchern und krautigen Pflanzen untersucht, womit eine Charakterisierung der Standorte bezueglich der Versorgung mit Mikronaehrstoffen und dem Angebot mit toxischen Elementen moeglich ist. In Verbindung mit den Pflanzenanalysen werden auch Bodenuntersuchungen durchgefuehrt, wobei mobile Fraktionen der genannten Elemente mittels Bodenextraktion und standardisierter Pflanzenkultur bestimmt werden. Die Bodenextraktion wird mit 1 M Ammoniumacetat durchgefuehrt, als Versuchspflanze dient Festuca pratensis.
Origin | Count |
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Bund | 10 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 7 |
Förderprogramm | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 7 |
offen | 3 |
Language | Count |
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Deutsch | 10 |
Resource type | Count |
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Keine | 9 |
Webseite | 1 |
Topic | Count |
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Boden | 2 |
Lebewesen & Lebensräume | 3 |
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