The main aim of the BaltVib sampling campaign was to analyse the microbial community composition in pelagic and benthic habitats with special focus on Vibrio spp. bacteria inside and outside of eelgrass meadows (Zostera marina), and selected macroalgae populations (Fucus spp.) in the salinity gradient of shallow coastal waters of the Baltic Sea. The temporal extent of the dataset is 25.07.2021 to 02.09.2021. The geographic extent of the dataset is spanning from 9°52,655 E to 25°00,698 W and 60°06,547 N to 54°00,8666 S. The measurement depth ranges from 0.2 meters to 7 meters. Salinity ranges from 4 to 14. Environmental parameters measured are: conductivity, temperature, pH, Secchi depth, chlorophyll a, dissolved oxygen, ammonium, nitrate, nitrite, phosphate, silicate, grain size, dissolved organic carbon, dissolved nitrogen, particulate organic nitrogen, particulate organic carbon. Vibrio spp. colony forming units were counted using TCBS agar plates. Abundance of Vibrio vulnificus was determined by ddPCR in water and sediment samples as well as in Zostera marina surface biofilm. Cell counts by flow cytometry contain: Synechococcus, Picoeukaryota, Nanoeukaryota, high-nucleic acid bacteria, low-nucleic acid bacteria. Macrophyte abundance was measured for Zostera marina and Fucus spp..
Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Ammoniumnitrat Im Hafen der libanesischen Hauptstadt Beirut kam es zu einer gewaltigen Explosion, das menschliche Leid und der Schaden an der Infrastruktur ist noch nicht abschätzbar. Durch den Brand einer Lagerhalle detonierten mehrere Tonnen unsachgemäß gelagertes Ammoniumnitrat. Die Gefahrstoffschnellauskunft informiert über die Geschichte, die Verwendung und den chemischen Hintergrund dieser Verbindung. Im Hafen der libanesischen Hauptstadt Beirut kam es am Abend des 4. August 2020 um kurz nach 18 Uhr Ortszeit zu einer riesigen Detonation. Große Teile der Hauptstadt sind durch die direkte Explosion und durch die einhergehende Druckwelle zerstört wurden. Die Detonation war noch auf der, 160 km entfernten, Insel Zypern zu hören bzw. zu spüren. Es gibt nach ersten Erkenntnissen über 135 Tote und über 5000 Verletzte, Rettungskräfte suchen nach Vermissten, Mediziner versuchen, die Überlebenden zu versorgen. Doch was war geschehen? Nach ersten Erkenntnissen kam es zu einem Lagerhallenbrand im westlichen Teil des Hafens. In der brennenden Lagerhalle sollen unter anderem ca. 2750 t der Chemikalie Ammoniumnitrat unsachgemäß gelagert worden sein. Durch den vorschreitenden Brand der Lagerhalle wurde das Ammoniumnitrat wahrscheinlich so stark thermisch belastet, dass es schlussendlich zur Detonation kam. Betrachtet man den geschichtlichen Hintergrund dieser Chemikalie kam es immer wieder zu Unfällen und Explosionen, auch mit terroristischem Hintergrund. Unter anderem verwendeten die Attentäter von Oklahoma (USA) im April 1995 Ammoniumnitrat für ihre Bomben. Weiterhin kam es zu riesigen Explosionen im Zusammenhang mit Ammoniumnitrat in der chinesischen Hafenstadt Tianjin (2015), in der französischen Stadt Toulouse (2001) und im Hafen der amerikanischen Stadt Texas City (1947). Auch der größte Chemieunfall in Deutschland am 21. September 1921 wurde durch diese Chemikalie ausgelöst. Hierbei wurde das Oppauer Stickstoffwerk in Ludwigshafen fast komplett zerstört. Wofür wird Ammoniumnitrat verwendet? Zunächst handelt es sich um einen der wichtigsten Stickstoffdünger der Landwirtschaft. Ebenfalls wird es als Treibmittel in Autoairbags verwendet. Aber es ist auch ein wichtiger Rohstoff zur Sprengstoffherstellung. Doch was macht Ammoniumnitrat so gefährlich? Die reine Erscheinung ist unscheinbar und lässt an körniges Eis erinnern. Schaut man sich hingegen die chemischen Eigenschaften und Struktur etwas genauer an, kann man das enorme Gefahrenpotenzial erahnen. Die Summenformel lautet NH4NO3 und lässt die Experten auf den ersten Blick erkennen, dass hier sehr leicht Stickstoff und Sauerstoff bei der Verbrennung entsteht. Ähnliche Strukturelemente sind im Nitroglyzerin und im TNT vorhanden. Ammoniumnitrat besitzt keinen direkten Schmelzpunkt, sondern zersetzt sich bei einer Temperatur von 169,6 °C schlagartig in die oben genannten gasförmigen Produkte. Wie kann man nun solche Katastrophen verhindern? Besonders wichtig ist die richtige Lagerung von Ammoniumnitrat. Hierbei sollte die Menge an eingelagertem Ammoniumnitrat so weit wie möglich auf eine geringe, verwendungsnotwendige Masse reduziert werden. Weiterhin sollte bei der Lagerung möglichst eine sehr trockne und kühle Atmosphäre vorhanden sein, um ein Verklumpen der Ammoniumkristalle zu verhindern. Hält man alle diese Vorkehrungen ein, können Katastrophen wie in Beirut vorgebeugt werden. Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Nach einem Großbrand in Kirchberg im Kreis Schwäbisch Hall am 22. August 2015 gelangte verunreinigte Löschwasser der Feuerwehr in die Jagst, wodurch ein Fischsterben ausgelöst wurde. Von dem Brand in einer Mühle war auch ein Gebäude betroffen, in dem größere Mengen Düngemittel gelagert waren. Nach Angaben eines Polizeisprechers habe sich Ammoniumnitrat aus Düngemitteln mit dem Löschwasser gemischt, das in die Jagst gelangte. Nach Behördenangaben war die Konzentration des Ammoniumnitrat im Wasser am 23. August stellenweise zweihundert Mal höher als die ohnehin schon tödliche Dosis für Fische. In Folge davon ist im Bereich Kirchberg der komplette Fischbestand in der Jagst verendet. „Die Jagst ist eines der wertvollsten Ökosysteme, das wir in Baden-Württemberg haben. Daher sind wir sehr besorgt über den durch das Ammoniumnitrat ausgelösten Schaden“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde. Von den Auswirkungen der Gewässerverunreinigung sind insgesamt fünf FFH- und ein großflächiges europäisches Vogelschutzgebiet sowie einzelne Naturschutzgebiete betroffen. Die aus europäischer Sicht relevanten Arten sind die Kleine Flussmuschel, die Fischarten Bitterling und Groppe sowie der Eisvogel. Der Eisvogel ist mittelbar betroffen, da durch den Wegfall der gesamten Fischpopulation in der Jagst ein Großteil seiner Nahrungsgrundlage entfällt.
Gefahrstoffschnellauskunft: Schiffsbrand bei Kanarischen Inseln Vor den Kanarischen Inseln brannte der britische Frachter „Cheshire“. Geladen hat der Frachter Ammoniumnitrat, NH4NO3. Das Salz dient vor allem als Düngemittel, es fand oder findet auch Anwendung als Sprengstoff, Raketentreibstoff oder als Weichmacher für Papier und Zellulose. Ammoniumnitrat ist ein weißes Salz mit einem Schmelzpunkt von 170°C. Bei Druck oder Temperaturerhöhung besteht Feuer- und Explosionsgefahr. Die Substanz ist nahezu unbegrenzt wasserlöslich und wirkt stark oxidierend. Daher fördert sie jeden Brand. Enthält sie als Verunreinigung mehr als 0,2 % einer brennbaren Substanz, ist diese Mischung explosionsgefährlich und darf zum Beispiel nicht per Flugzeug transportiert werden. Bei Brand entstehen ätzende nitrose Gase, die stark gesundheitsgefährlich sind. Ammoniumnitrat ist der Wassergefährdungsstufe 1 (schwachwassergefährdend) zugeordnet. In Gewässern wirkt es düngend und fördert so das Algenwachstum. Bei Freisetzung der gesamten Ladung in den Atlantik wäre die Gefahr aber gering, da ein sehr hoher Verdünnungseffekt auftreten würde. Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamen zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.gsbl.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
7 - Düngemittel 71 Natürliche Düngemittel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 711 Natürliches Natronsalpeter 7110 Natriumnitrat (Natronsalpeter) X A 712 Rohphosphate 7121 Aluminium-Calciumphosphat, Calciumphospat, -superphosphat X A 11) 7122 Apatit, Phosphorit, Rohphosphate, Phosphate nicht spezifiziert X A 11) 713 Kalirohsalze und Düngemittel mineralischen Ursprungs, nicht spezifiziert 7131 Kalirohsalze, z. B. Kainit, Carnallit, Kieserit, Sylvinit, Düngemittel mineralischen Ursprungs, nicht spezifiziert X A 11) 7132 Magnesiumsulfat A 719 Natürliche nichtmineralische Düngemittel 7190 Düngemittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs, z. B. Guano, Hornabfälle, Kompost, -erde, Mist, Stalldünger X B 11) 72 Chemische Düngemittel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 721 Phosphatschlacken und Thomasmehl 7210 Konverterkalk, Konverterschlacken, Martinschlacken, Phosphatschlacken, Siemens-Martin-Schlacken, -mehl, Thomasmehl, Thomasphosphat, Thomasphosphatmehl, Thomasschlacken X B 11) 722 Sonstige Phosphatdüngemittel 7221 Ammoniaksuperphosphat, Borsuperphosphat, Superphosphat, Triple-Superphosphat X A 11) 7222 Dicalciumphosphat (phosphorsaurer Kalk) X A 11) 7223 Diammoniumphosphat (Diammonphosphat) X A 11) 7224 Glühphosphat, Phosphatdünger, -glühdünger, Phosphate, chemische, Phosphatdüngemittel, nicht spezifiziert X A 11) 723 Kalidüngemittel 7231 Kaliumchlorid (Chlorkalium), Kaliumsulfat (schwefelsaures Kali) B 7232 Kaliummagnesiumsulfat (schwefelsaure Kaliummagnesia), Kornkali B 724 Stickstoffdüngemittel 7241 Ammoniakgas X X S 7242 Ammoniumbicarbonat, Ammoniumchlorid (Salmiak, salzsaures Ammoniak), Ammoniumnitrat, Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung, Harnstoff (Urea), Kalisalpeter, Kaliumnitrat, Kalkammonsalpeter, Kalkstickstoff, Natronsalpeter, Stickstoffmagnesia, Stickstoffdünger, nicht spezifiziert X A 11) 7243 Ammoniumsulfat (schwefelsaures Ammoniak), Ammonsulfatlauge, Ammonsulfatsalpeter X A 11) 729 Mischdünger und andere chemische aufbereitete Düngemittel 7290 Mineralische Mehrnährstoffdünger, und zwar: NPK -Dünger, NP -Dünger, NK -Dünger, PK -Dünger, Handelsdünger, Mischdünger, nicht spezifiziert X A 11) Bemerkungen: 11) Alternativ zur Abgabe in die Kanalisation: Aufbringen des Waschwassers auf landwirtschaftliche Flächen in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Bestimmungen. Stand: 01. Januar 2018
8 - Chemische Erzeugnisse 81 Chemische Grundstoffe (ausgenommen Aluminiumoxid und - hydroxid) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 811 Schwefelsäure 8110 Schwefelsäure (Oleum), Abfallschwefelsäure X X S 812 Ätznatron 8120 Ätznatron (Natriumhydroxid, fest), Ätznatronlauge (Natriumhydroxid) in Lösung, Natronlauge, Sodalauge A 813 Natriumcarbonat 8130 Natriumcarbonat (kohlensaures Natrium), Natron, Soda A 814 Calciumcarbid 8140 Calciumcarbid (Vorsicht: Bei Kontakt mit Wasser Explosionsgefahr!) X X S 819 Sonstige chemische Grundstoffe (ausgenommen Aluminiumoxid und -hydroxid) 8191 Acrylnitril, Alaune, Aluminiumfluorid, Äthylenoxid, verflüssigt, Bariumcarbonat, Bariumchlorid (Chlorbarium), Bariumnitrat, Bariumnitrit, Bariumsulfat, Bariumsulfid, Benzolkohlenwasserstoffderivate ( z. B. Äthylbenzol), Bleiglätte, Bleioxid, Bleiweiß (Bleicarbonat), Calciumhypochlorit (Chlorkalk), Caprolactam, Chlor, verflüssigt (Chlorlauge), Chlorbenzol, Chloressigsäure, Chlorkohlenwasserstoffe, nicht spezifiziert, Chlormethylglykol, Chloroform (Trichlormethan), Chlorothene, Chlorparaffin, Chromalaun, Chromlauge, Chromsulfat, Cumol, Cyanide (Cyansalz), Dimethyläther (Methyläther), Dichloräthylen, EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure), ETBE (Ethyl-tertButylether), Flusssäure, Glykole, nicht spezifiziert, Hexachloräthan, Hexamethylendiamin, Kaliumchlorat, Kaliumhypochloritlauge (Kalibleichlauge), Kaliumsilikat (Wasserglas), Kalkstickstoff (Calciumcyanamid), Kohlensäure, verdichtet, verflüssigt, Kresol, Mangansulfat, Melamin, Methylchlorid (Chlormethyl), Methylenchlorid, Monochlorbenzol, MTBE (Methyl-tertButylether), Natriumchlorat, Natriumfluorid, Natriumnitrit (salpetrigsaures Natrium), Natriumnitritlauge, Natriumsilikat (Wasserglas), Natriumsulfid (Schwefelnatrium), Natriumsulfit (schwefligsaures Natrium), Natronbleichlauge, NTA (Nitrilotriessigsäure), Perchloräthylen, Phenol, Phosphorsäure, Phtalsäureanhydrid, Retortenkohle, Ruß, Salpetersäure, -abfallsäure, Salzsäure, -abfallsäure, Schwefel, gereinigt, Schwefeldioxid, schwefelige Säure, Schwefelkohlenstoff, Styrol, Surfynol ( TMDD = 2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol), Tallöl, Tallölerzeugnisse, Terpentinöl, Tetrachlorbenzol, Tetrachlorkohlenstoff, Trichloräthylen, Trichlorbenzol, Triphenylphosphin, Vinylchlorid, Waschrohstoffe, Zinkoxid, Zinksulfat X X S 8192 Aceton, Adipinsäure, Alkohol, rein (Weingeist), Aluminiumacetat (essigsaure Tonerde), Aluminiumformiat (ameisensaure Tonerde), Aluminiumsulfat (schwefelsaure Tonerde), Ameisensäure, Ammoniakgas (Salmiakgeist), Ammoniumchlorid (Salmiak), Ammonsalpeter (Ammoniumnitrat, salpetersaures Ammoniak), Ammoniumphosphat, Ammoniumphosphatlösung, Äthylacetat, Ätzkali (Kaliumhydroxid, Kalilauge), Branntwein (Spiritus), vergällt, Butanol, Butylacetat, Calciumchlorid (Chlorcalcium), Calciumformiat (ameisensaurer Kalk), Calciumnitrat (Kalksalpeter), Calciumphosphat, Calciumsulfat (Anhydrit, synthetisch), Citronensäure, Eisenoxid, Eisensulfat, Essigsäure, Essigsäureanhydrid, Fettalkohole, Glykole (Äthylenglykol, Butylenglykol, Propylenglykol), Glyzerin, Glyzerinlaugen, Glyzerinwasser, Harnstoff, künstlich (Carbamid), Holzessig, Isopropylalkohol (Isopropanol), Kaliumcarbonat (Pottasche), Kaliumnitrat, Kaliumsulfatlauge, Magnesiumcarbonat, Magnesiumsulfat (Bittersalz), Methanol (Holzgeist, Methylalkohol), Methylacetat, Natriumacetat, (essigsaures Natrium), Natriumbicarbonat (doppelkohlensaures Natrium), Natriumbisulfat (doppelschwefelsaures Natrium), Natriumformiat, Natriumnitrat (Natronsalpeter), Natriumphosphat, Propylacetat, Titandioxid (z. B. künstliches Rutil) X A 8193 Graphit, Graphitwaren, Silicium, Siliciumcarbid (Carborundum) A 8199 Sonstige chemische Grundstoffe und Gemische, nicht spezifiziert X X S 82 Aluminiumoxid und -hydroxid Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 820 Aluminiumoxid und -hydroxid 8201 Aluminiumoxid A 8202 Aluminiumhydroxid (Tonerdehydrat) A 83 Benzol, Teere u. ä. Destillationserzeugnisse Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 831 Benzol 8310 Benzol X X S 839 Peche, Teere, Teeröle u. ä. Destillationserzeugnisse 8391 Nitrobenzol, Benzolerzeugnisse, nicht spezifiziert X X S 8392 Öle und andere Erzeugnisse von Steinkohlenteer, z. B. Anthracen, Anthracenschlamm, Decalin, Naphthalin, raffiniert, Tetralin, Xylenol, Solventnaphtha, Toluol, Xylol (Ortho-, Meta- und Paraxylol und Mischungen davon) X X S 8393 Pech und Teerpech aus Steinkohlen- und anderen Mineralteeren, z. B. Braunkohlenteerpech, Holzteerpech, Mineralteerpech, Petroleumpech, Steinkohlenteerpech, Teerpech, Torfpech, Torfteerpech, Kreosot X X S 8394 Pech- und Teerkoks aus Steinkohlen- und anderen Mineralteeren, z. B. Braunkohlenteerkoks, Steinkohlenpechkoks, Steinkohlenteerkoks, Teerkoks X X S 8395 Gasreinigungsmasse X X S 8396 Steinkohlen-, Braunkohlen- und Torfteer, Holzteer, Holzteeröl, z. B. Imprägnieröl, Karbolineum, Kreosotöl, Mineralteer, Naphthalin, roh X X S 8399 Sonstige Destillationserzeugnisse, z. B. Rückstände von Braunkohlen- und Steinkohlenteerschweröl X X S 84 Zellstoff und Altpapier Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 841 Holzschliff und Zellstoff 8410 Holzstoff (Holzschliff), Holzzellulose, Zellulose, -abfälle X A 842 Altpapier und Papierabfälle 8420 Altpapier, Altpappe X A 89 Sonstige chemische Erzeugnisse ( einschl. Stärke) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 891 Kunststoffe 8910 Kunstharze, Kunstharzleim, Mischpolimerisat aus Acrylnitril, aus Butadien, aus Styrol, Polyester, Polyvinylacetat, Polyvinylchlorid X X S 8911 Kunststoffabfälle, Kunststoffrohstoffe, nicht spezifiziert X X S 892 Farbstoffe, Farben und Gerbstoffe 8921 Farbstoffe, Farben, Lacke, z. B. Eisenoxid zur Herstellung von Farben, Emailmasse, Erdfarben, zubereitet, Lithopone, Mennige, Zinkoxid X X S 8922 Kitte X X S 8923 Gerbstoffe, Gerbstoffauszüge, Gerbstoffextrakte X X S 893 Pharmazeutische Erzeugnisse, ätherische Öle, Reinigungs- und Körperpflegemittel 8930 Apothekerwaren (Arzneimittel), pharmazeutische Erzeugnisse X X S 8931 Kosmetische Erzeugnisse, Reinigungsmittel, Seife, Waschmittel, Waschpulver X A 894 Munition und Sprengstoffe 8940 Munition und Sprengstoffe X X S 896 Sonstige chemische Erzeugnisse 8961 Abfälle von Chemiefäden, -fasern, -garnen, von Kunststoffen, auch geschäumt, auch thermoplastisch, nicht spezifiziert, Abfallmischsäuren aus Schwefel- und Salpetersäure, Elektrodenkohlenabfälle, -reste, Kohlenstoffstampfmasse X X S 8962 Abfälle und Rückstände der chemischen Industrie, der Glasindustrie, eisenoxidhaltig, Sulfitablauge X X S 8963 Sonstige chemische Grundstoffe, Härtemittel für Eisen, für Stahl, Entkalkungsmittel für die Lederbereitung, Härtergemische für Kunststoffe, Kabelwachs, Leime, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, nicht spezifiziert, radioaktive Stoffe, nicht spezifiziert, Weichmachergemische für Kunststoffe X X S 8969 Chemikalien, chemische Erzeugnisse, nicht spezifiziert X X S Stand: 01. Januar 2018
Die Landwirtschaft trägt zu den Emissionen klimawirksamer Gase und anderer Umwelt belastender Stickstoff-Komponenten, vor allem Ammoniak und Nitrat, bei. Um den Einfluss der Bewirtschaftung auf die Emissionen zu beurteilen, wurden vorhandene Modellansätze zur Abbildung von Stoffflüssen in landwirtschaftlichen Betrieben kombiniert und erweitert. Basierend auf Datenerhebungen auf landwirtschaftlichen Betrieben wurden Betriebsmodelle für den Marktfruchtanbau und die Milcherzeugung definiert, die ein großes Spektrum an produktionstechnischen und standörtlichen Kenngrößen aufweisen. Szenarien wurden berechnet, um den Effekt von Minderungsmaßnahmen innerhalb der Betriebe abschätzen zu können.
Störfall-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2005 (BGBl. I Seite 1598), die zuletzt durch Artikel 79 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist Hintergrund Die Bundesregierung verstärkt die Vorsorge vor Störfällen in der Industrie. Gleichzeitig sollen mögliche Auswirkungen von Industrieunfällen auf die Umwelt noch weiter begrenzt werden. Zur Umsetzung der so genannten Seveso-II-Änderungsrichtlinie wurden die Störfall-Verordnung und das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert. Die Änderung der Störfall-Verordnung erfolgte durch die "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen". Die Verordnung wurde am 16. Juni 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Seite 1591) und trat am 1. Juli 2005 in Kraft. Gleichzeitig wurde der durch die Verordnung geänderte Wortlaut der Störfall-Verordnung neu bekannt gemacht (BGBl. I Seite 1598). Die wesentlichen Neuerungen sind: Bisher galt das europäische Störfallrecht nicht für Bergbautätigkeiten und Abfalldeponien. Diese Ausnahme ist nun eingeschränkt, so dass künftig zum Beispiel Bergeteiche - wie der, dessen Bruch in Baia Mare zur Verseuchung der Donau mit Cyanid führte – den Anforderungen der Seveso-II-Richtlinie und damit auch dem deutschen Störfallrecht entsprechen müssen. Aufgrund des Explosionsunglücks mit Feuerwerkskörpern in Enschede wurden die Mengenschwellen für bestimmte explosionsgefährliche und pyrotechnische Stoffe gesenkt. Gleichzeitig wurden zur besseren Identifizierbarkeit die Definitionen des Gefahrgut-Transportrechts übernommen. Als Reaktion auf die Explosion in einer Düngemittelfabrik in Toulouse wurden die bisherigen Kategorien für Ammoniumnitrat überarbeitet und ergänzt. Unabhängig von den durch die Seveso-II-Änderungsrichtlinie bedingten Änderungen wurden als Folge eines Maßgabenbeschlusses des Bundesrates diejenigen Teile der bisherigen Störfall-Verordnung aufgehoben, die über das europäische Störfallrecht hinausgingen, das heißt insbesondere Paragraf 1 Absatz 3 und 4, die Paragrafen 17 und 18 sowie Anhang VII. Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgte durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen". Das Gesetz wurde am 30. Juni 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 1865) und trat ebenfalls am 1. Juli 2005 in Kraft. Damit werden Schutzobjekte, zum Beispiel wichtige Verkehrswege oder Freizeitgebiete, konkretisiert, zwischen denen und Industriebetrieben ein angemessener Abstand liegen soll. Zusätzlich werden durch die Änderung des BImSchG die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenlegung der bisherigen Beratungsgremien Störfall-Kommission (SFK) und Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA) zu einer Kommission für Anlagensicherheit (KAS) geschaffen. Die die neue Kommission betreffenden Vorschriften treten am 1. November 2005 in Kraft. Mit den Änderungen der Störfall-Verordnung und des BImSchG sind die Vorschriften der Seveso-II-Änderungsrichtlinie rechtzeitig in deutsches Recht umgesetzt worden. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 12. BImSchV.
Das Containerschiff Pacific Adventurer geriet am 11. März 2009 bei rauher See vor der Ostküste Australiens in der Nähe von Brisbane in Schwierigkeiten. Es verlor 31 Container mit Ammoniumnitrat, das zur Herstellung von Dünger und Sprengstoff verwendet wird. Einer der Container beschädigte beim Herunterfallen einen Tank. 20 Tonnen Öl liefen aus.
Die am 21. September 2001 in Toulouse entstandene Explosion der Fabrik Grande Paroisse (genannt „AZF") hat den letzten 10 Jahren zu bedeutenden Überlegungen und methodischen Entwicklungen zur Prävention von Risiken schwerer Unfälle in Frankreich geführt, die in Gesetze und Vorschriften umgesetzt wurden. Aufgrund der sprachlichen und kulturellen Barrieren sind diese Entwicklungen in Deutschland weniger bekannt. Daher hat das deutsche Umweltbundesamt (UBA), im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, die INERIS um Erstellung einer detaillierten Beschreibung der seit 2000 eingetretenen Veränderungen und der aktuellen Themen der Politik in Bezug auf den Umgang mit industriellen Unfallrisiken gebeten.
Origin | Count |
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Bund | 62 |
Land | 2 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 12 |
Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 37 |
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Text | 8 |
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License | Count |
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