Das Projekt "Umweltstrafrecht in der Volksrepublik China" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht durchgeführt. Durch die von Deng Xiaoping Ende der 1970er Jahre eingeleitete Oeffnungs- und Reformpolitik konnte die chinesische Volkswirtschaft bis in die Mitte der 1990er Jahre jaehrliche Wachstumsraten in zweistelliger Hoehe erzielen, was die Grundlage fuer einen fundamentalen Wandelungsprozess in Wirtschaft und Gesellschaft bildete. Gleichzeitig hat sich dieses wirtschaftliche Wachstum in vergleichbarer Weise auch auf die Umwelt, namentlich durch Schadstoffemissionen ausgewirkt mit teilweise katastrophalen Folgen fuer die elementaren Lebensgrundlagen. Diese oekologisch bedenklichen Begleiterscheinungen des wirtschaftlichen Aufschwungs belasten jedoch ueber China hinaus bereits einige Nachbarlaender und sind schon aufgrund der hohen Bevoelkerungszahl auch global von groesster Bedeutung. Die Umweltpolitik der Volksrepublik China hat in den letzten beiden Jahrzehnten ein dichtes Netz an rechtlichen Vorschriften zur Bekaempfung von Umweltzerstoerungen errichtet. Dazu zaehlt auch das Umweltstrafrecht, dessen Ausgangslage sich mit der Novellierung des Strafgesetzes vom 14.3.1997 wesentlich veraendert hat. Mit dem reformierten Strafgesetz ist ein eigener Titel zum Umweltstrafrecht geschaffen worden, welcher nicht nur fuer eine Ausweitung der Strafbarkeit, sondern auch fuer deren Praezisierung sorgte. Auch im Bereich der Amtsdelikte sind konkrete Tatbestaende in Bezug auf die Bediensteten der Forst-, Boden- und Umweltaufsichtsverwaltung hinzugekommen. Schwerpunkt der Studie ist die rechtliche Analyse des Stands und der Strukturen des aktuellen Umweltstrafrechts. Die Forschungen beziehen sich vor allem auf die normativen Strukturen des chinesischen Umweltstrafrechts und hinterfragen diese kritisch aus deutscher Perspektive. Insbesondere wird besondere Aufmerksamkeit auf die spezifischen Merkmale dieses Regelungsbereichs innerhalb des chinesischen Strafrechts gelegt. Um die Regelungen der Umwelttatbestaende hinreichend verstaendlich zu machen, wird aber auch das allgemeine chinesische Strafrecht tiefergehender eroertert. Erste empirische Daten zur Anwendung und Umsetzung der normativen Gegebenheiten runden die Untersuchung ab.