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Das Gebot der nachhaltiger Entwicklung als Leitvorstellung des Raumordnungs- und Raumplanungsrechts

Das Projekt "Das Gebot der nachhaltiger Entwicklung als Leitvorstellung des Raumordnungs- und Raumplanungsrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Seit der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 1992 in Rio wird weltweit das Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung für die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereiche diskutiert. Mit dem am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen BauROG hat das Gebot einer nachhaltigen Entwicklung sowohl im deutschen Raumordnungsrecht als auch im Recht der Bauleitplanung seine gesetzliche Verankerung erhalten. Leitvorstellung für die Erfüllung der raumordnungsrechtlichen Aufgabe ist nach Paragraph 1 Abs.2 S.1 ROG seitdem eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Für die Bauleitplanung enthält Paragraph 1 Abs.5 S.1 BauGB anstatt einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nun die Zielsetzung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Damit ist die raumbezogene Gesamtplanung in Deutschland unter die Maxime einer nachhaltigen Entwicklung gestellt worden. Dies hat angesichts der begrifflichen Unschärfe zu der Problematik und einer anschließenden Diskussion geführt, wie die inhaltliche Ausgestaltung der Leitvorstellung und ihre rechtlichen Auswirkungen für die räumliche Gesamtplanung aussehen könnten. So bestehen seit Aufkommen des Begriffs einer Nachhaltigen Entwicklung Unsicherheiten, welche Begriffsinhalte mit dieser Konzeption verbunden sind und welcher Gestalt nachhaltigkeitsspezifische Ausprägungen im Einzelnen sein können. Darüber hinaus stellt sich insbesondere im Hinblick auf das gesamt-planerische Abwägungsgebot, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind, die Frage, ob und inwieweit sich aus den genannten Gesetzesänderungen rechtliche Konsequenzen für den Rechtsanwender ergeben. Hier ist speziell von Bedeutung, inwieweit durch die neue Leitvorstellung zusätzliche Anforderungen für die planerische Abwägung, also den Planungsprozess und das Planungsergebnis, generiert werden. So ist zu klären, wie spezifische Anforderungen einer nachhaltigen Raumentwicklung bzw. einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung aussehen können. Dies hat vor dem Hintergrund zu erfolgen, dass ein Interessensausgleich und eine Koordinierung konfligierender Interessen bereits vor den genannten Gesetzesänderungen durch eine fehlerfreie planerische Abwägung zu erfolgen hatten. Sowohl im Raumordnungsrecht als auch im Recht der Bauleitplanung kommt es insoweit maßgeblich auf das Verhältnis zwischen der Leitvorstellung auf der einen Seite und dem Instrument der planerischen Abwägung auf der anderen Seite an. Es bedarf der Klärung des Zusammenspiels beider Planungsmaßstäbe. In Anbetracht dieser Fragestellungen galt es zunächst, im Rahmen der Untersuchung die Entstehung und Entwicklung des allgemeinen Konzepts einer Nachhaltigen Entwicklung zu ermitteln. ...

Monitoring von gentechnisch veraenderten Vektoren und Viren

Das Projekt "Monitoring von gentechnisch veraenderten Vektoren und Viren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Robert-Koch-Institut durchgeführt. Genetisch veraenderte Viren (GVV) werden zunehmend als Lebendimpfstoffe gegen Tierseuchen benutzt, und sie bekommen Bedeutung als Vektoren fuer den Gentransfer. Hierzu werden sie nach Gentechnikrecht freigesetzt und in Verkehr gebracht. Genetisch veraenderte Poxviren wurden zur Bekaempfung der Fuchstollwut in Frankreich, Belgien und Luxemburg bereits grossflaechig ueber mehrere Jahre ausgebracht und sind in diesen Laendern im Verkehr. Genetisch veraenderte animale Herpesviren sind sowohl in der Europaeischen Union als auch in groesserer Zahl in den USA bereits in Verkehr. Die Entwicklung rekombinanter viraler Lebendimpfstoffe fuer den Menschen ist bereits vorangeschritten. Auch fuer die Gentherapie am Menschen werden virale Vektoren eingesetzt, ein zunehmender Einsatz ist zu erwarten. Erkrankungen auf Grund von Impfdurchbruechen von attenuierten Viren als Lebendimpfstoffen sind zwar selten, aber bekannt. Auch fuer GVV ist dies nicht ausgeschlossen. Fuer diagnostische Zwecke, epidemiologische Untersuchungen und amtliche Ueberwachung werden geeignete Methoden benoetigt, die eine Differenzierung genetisch veraenderter Viren von Wildtypviren erlauben. Methoden, die eine solche Differenzierung durch molekulargenetische Feinanalyse erlauben, existieren (Polymerase Kettenreaktion (PCR), Southern Blot, Sequenzierung). Sie muessen jedoch fuer die vorliegenden Fragestellungen etabliert, angepasst und optimiert werden - analog zu Referenzmethoden fuer den Nachweis herkoemmlicher Erreger. Methoden wurden zunaechst fuer Herpesviren erprobt, da hier die internationale Entwicklung am weitesten vorangeschritten ist. Der erste experimentelle Schwerpunkt richtete sich auf die Identifizierung von Wildtyp-Herpesviren, der zweite auf Verfahren zur spezifischen Darstellung von genetischen Veraenderungen.

Verotoxinogene E.coli-Staemme (VTEC/SLT-EC) bei Schlachttieren und in Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Bestandsaufnahme und Aufklaerung von Infektionsketten beim Menschen mit immunologischen und molekularbiologischen Verfahren

Das Projekt "Verotoxinogene E.coli-Staemme (VTEC/SLT-EC) bei Schlachttieren und in Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Bestandsaufnahme und Aufklaerung von Infektionsketten beim Menschen mit immunologischen und molekularbiologischen Verfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin durchgeführt. Ein Teil der Magen-Darm-Infektionen kann von den sog. VTEC/EHEC-Bakterien (Verotoxinogene (shiga-like-toxin-producing)/Enterohaemorrhagische E.coli-Staemme (VTEC/SLT-EC) verursacht werden. Sie gehoeren zur grossen Gruppe der ubiquitaer vorkommenden E.coli. Sie werden bei Schlachttieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs angetroffen und koennen vom Tier ueber Lebensmittel auf den Menschen uebertragen werden. Das Vorhaben dient der Bestandsaufnahme und Aufklaerung von Infektionsketten beim Menschen mit immunologischen und molekularbiologischen Verfahren. Die bisher unzureichende Datenlage zu VTEC/EHEC-Erkrankungen soll verbessert werden. Ausserdem sind routinemaessige Untersuchungsverfahren zu entwickeln, um damit die Einfuehrung praxisfaehiger, spezifischer diagnostischer Methoden in den Untersuchungseinrichtungen zu unterstuetzen und zu koordinieren. Ziel des Vorhabens ist damit die weitere Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, insbesondere: - die Etablierung fuer Lebensmitteluntersuchungen geeigneter, hochempfindlicher diagnostischer Verfahren zum Nachweis Verotoxin-bildender E.coli (VTEC) sowie Hilfe bei der unmittelbaren Einfuehrung solcher Nachweisverfahren in amtlichen Veterinaer- und Lebensmitteluntersuchungseinrichtungen; - die Bestandsaufnahme von Reservoiren der VTEC/STEC (EHEC) in und auf Schlachttieren und in Lebensmitteln; - Untersuchungen zur Aufklaerung von EHEC-Infektionsketten beim Menschen unter logistischen Voraussetzungen fuer die Zusammenarbeit der in der Bundesrepublik Deutschland foederal organisierten und strukturierten Untersuchungs- und Ueberwachungseinrichtungen. Das Forschungsvorhaben wurde im Bundesinstitut fuer gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinaermedizin (BgVV) und unter dessen Federfuehrung erstellt. Die Untersuchungen wurden in der Zeit von August 1995 bis Februar 1998 durchgefuehrt.

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