Das Projekt "Das Gebot der nachhaltiger Entwicklung als Leitvorstellung des Raumordnungs- und Raumplanungsrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Seit der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 1992 in Rio wird weltweit das Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung für die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereiche diskutiert. Mit dem am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen BauROG hat das Gebot einer nachhaltigen Entwicklung sowohl im deutschen Raumordnungsrecht als auch im Recht der Bauleitplanung seine gesetzliche Verankerung erhalten. Leitvorstellung für die Erfüllung der raumordnungsrechtlichen Aufgabe ist nach Paragraph 1 Abs.2 S.1 ROG seitdem eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Für die Bauleitplanung enthält Paragraph 1 Abs.5 S.1 BauGB anstatt einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nun die Zielsetzung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Damit ist die raumbezogene Gesamtplanung in Deutschland unter die Maxime einer nachhaltigen Entwicklung gestellt worden. Dies hat angesichts der begrifflichen Unschärfe zu der Problematik und einer anschließenden Diskussion geführt, wie die inhaltliche Ausgestaltung der Leitvorstellung und ihre rechtlichen Auswirkungen für die räumliche Gesamtplanung aussehen könnten. So bestehen seit Aufkommen des Begriffs einer Nachhaltigen Entwicklung Unsicherheiten, welche Begriffsinhalte mit dieser Konzeption verbunden sind und welcher Gestalt nachhaltigkeitsspezifische Ausprägungen im Einzelnen sein können. Darüber hinaus stellt sich insbesondere im Hinblick auf das gesamt-planerische Abwägungsgebot, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind, die Frage, ob und inwieweit sich aus den genannten Gesetzesänderungen rechtliche Konsequenzen für den Rechtsanwender ergeben. Hier ist speziell von Bedeutung, inwieweit durch die neue Leitvorstellung zusätzliche Anforderungen für die planerische Abwägung, also den Planungsprozess und das Planungsergebnis, generiert werden. So ist zu klären, wie spezifische Anforderungen einer nachhaltigen Raumentwicklung bzw. einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung aussehen können. Dies hat vor dem Hintergrund zu erfolgen, dass ein Interessensausgleich und eine Koordinierung konfligierender Interessen bereits vor den genannten Gesetzesänderungen durch eine fehlerfreie planerische Abwägung zu erfolgen hatten. Sowohl im Raumordnungsrecht als auch im Recht der Bauleitplanung kommt es insoweit maßgeblich auf das Verhältnis zwischen der Leitvorstellung auf der einen Seite und dem Instrument der planerischen Abwägung auf der anderen Seite an. Es bedarf der Klärung des Zusammenspiels beider Planungsmaßstäbe. In Anbetracht dieser Fragestellungen galt es zunächst, im Rahmen der Untersuchung die Entstehung und Entwicklung des allgemeinen Konzepts einer Nachhaltigen Entwicklung zu ermitteln. ...
Das Projekt "Monitoring von gentechnisch veraenderten Vektoren und Viren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Robert-Koch-Institut durchgeführt. Genetisch veraenderte Viren (GVV) werden zunehmend als Lebendimpfstoffe gegen Tierseuchen benutzt, und sie bekommen Bedeutung als Vektoren fuer den Gentransfer. Hierzu werden sie nach Gentechnikrecht freigesetzt und in Verkehr gebracht. Genetisch veraenderte Poxviren wurden zur Bekaempfung der Fuchstollwut in Frankreich, Belgien und Luxemburg bereits grossflaechig ueber mehrere Jahre ausgebracht und sind in diesen Laendern im Verkehr. Genetisch veraenderte animale Herpesviren sind sowohl in der Europaeischen Union als auch in groesserer Zahl in den USA bereits in Verkehr. Die Entwicklung rekombinanter viraler Lebendimpfstoffe fuer den Menschen ist bereits vorangeschritten. Auch fuer die Gentherapie am Menschen werden virale Vektoren eingesetzt, ein zunehmender Einsatz ist zu erwarten. Erkrankungen auf Grund von Impfdurchbruechen von attenuierten Viren als Lebendimpfstoffen sind zwar selten, aber bekannt. Auch fuer GVV ist dies nicht ausgeschlossen. Fuer diagnostische Zwecke, epidemiologische Untersuchungen und amtliche Ueberwachung werden geeignete Methoden benoetigt, die eine Differenzierung genetisch veraenderter Viren von Wildtypviren erlauben. Methoden, die eine solche Differenzierung durch molekulargenetische Feinanalyse erlauben, existieren (Polymerase Kettenreaktion (PCR), Southern Blot, Sequenzierung). Sie muessen jedoch fuer die vorliegenden Fragestellungen etabliert, angepasst und optimiert werden - analog zu Referenzmethoden fuer den Nachweis herkoemmlicher Erreger. Methoden wurden zunaechst fuer Herpesviren erprobt, da hier die internationale Entwicklung am weitesten vorangeschritten ist. Der erste experimentelle Schwerpunkt richtete sich auf die Identifizierung von Wildtyp-Herpesviren, der zweite auf Verfahren zur spezifischen Darstellung von genetischen Veraenderungen.
Das Projekt "Verotoxinogene E.coli-Staemme (VTEC/SLT-EC) bei Schlachttieren und in Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Bestandsaufnahme und Aufklaerung von Infektionsketten beim Menschen mit immunologischen und molekularbiologischen Verfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin durchgeführt. Ein Teil der Magen-Darm-Infektionen kann von den sog. VTEC/EHEC-Bakterien (Verotoxinogene (shiga-like-toxin-producing)/Enterohaemorrhagische E.coli-Staemme (VTEC/SLT-EC) verursacht werden. Sie gehoeren zur grossen Gruppe der ubiquitaer vorkommenden E.coli. Sie werden bei Schlachttieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs angetroffen und koennen vom Tier ueber Lebensmittel auf den Menschen uebertragen werden. Das Vorhaben dient der Bestandsaufnahme und Aufklaerung von Infektionsketten beim Menschen mit immunologischen und molekularbiologischen Verfahren. Die bisher unzureichende Datenlage zu VTEC/EHEC-Erkrankungen soll verbessert werden. Ausserdem sind routinemaessige Untersuchungsverfahren zu entwickeln, um damit die Einfuehrung praxisfaehiger, spezifischer diagnostischer Methoden in den Untersuchungseinrichtungen zu unterstuetzen und zu koordinieren. Ziel des Vorhabens ist damit die weitere Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, insbesondere: - die Etablierung fuer Lebensmitteluntersuchungen geeigneter, hochempfindlicher diagnostischer Verfahren zum Nachweis Verotoxin-bildender E.coli (VTEC) sowie Hilfe bei der unmittelbaren Einfuehrung solcher Nachweisverfahren in amtlichen Veterinaer- und Lebensmitteluntersuchungseinrichtungen; - die Bestandsaufnahme von Reservoiren der VTEC/STEC (EHEC) in und auf Schlachttieren und in Lebensmitteln; - Untersuchungen zur Aufklaerung von EHEC-Infektionsketten beim Menschen unter logistischen Voraussetzungen fuer die Zusammenarbeit der in der Bundesrepublik Deutschland foederal organisierten und strukturierten Untersuchungs- und Ueberwachungseinrichtungen. Das Forschungsvorhaben wurde im Bundesinstitut fuer gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinaermedizin (BgVV) und unter dessen Federfuehrung erstellt. Die Untersuchungen wurden in der Zeit von August 1995 bis Februar 1998 durchgefuehrt.
Oberderdingen - News Menü Suche > Startseite> Rubrikenübersicht > Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten Stadt - Info Leben und Familie Kultur und Wein Arbeiten und Wohnen Rathaus Bürgerstiftung Stadt - Info Leben und Familie Kultur und Wein Arbeiten und Wohnen Rathaus Bürgerstiftung News & Aktuelles Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 26.11.2024 Ablesung der Wasserzähler 2024 Alle Empfänger der Gebührenbescheide für Wasser und Abwasser, erhielten in den letzten Tagen eine Aufforderung per E-Mail, SMS oder Ablesekarte um den installierten Wasserzähler abzulesen. Der Zählerstand kann wie folgt mitgeteilt werden: Internet: Unter www.oberderdingen.de oder www.ablesen.de/oberderdingen können Sie sich durch Eingabe Ihres Buchungszeichens und Ihres individuellen Passworts (siehe … Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 26.11.2024 Anmeldung für einen Kindergarten- / Krippenplatz Im September 2025 beginnt das neue Kindergartenjahr! Alle Eltern, deren Kinder im Laufe des Kindergartenjahres 2025/2026 (Zeitraum: 01.09.2025 – 31.08.2026) in einer Oberderdinger Kindertagesbetreuungseinrichtung (Krippe oder Kindergarten) einen Platz benötigen, melden dies bitte online bis spätestens Freitag, 24. Januar 2025 an. Auch wenn Ihr Kind bisher eine Krippe besucht hat und nun der Wechsel … Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 22.11.2024 Inkrafttreten der aktuellen Hebesatzung ! Bekanntgabe der neuen Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) … Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 19.11.2024 Antrag auf Absetzung der Abwassergebühren in landwirtschaftlichen Betrieben Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt. Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Stallzähler festgestellt, werden die nicht eingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Diese pauschal ermittelte nicht eingeleitete … Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 14.11.2024 Hinweise zum Winterdienst !! In der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am 12.11.2024 wurde der neue Räum- und Streuplan der Stadt Oberderdingen mit den Stadtteilen Flehingen und Großvillars festgestellt. Rechtliche Regelungen Grundsätzliches: Die Streuung der Straßen und öffentlichen Verkehrswege (z.B. Treppen) obliegt grundsätzlich der Stadt als Amtspflicht in hoheitlicher Tätigkeit gemäß §§ 41, 59 StrG, weil es sich … Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 12.11.2024 Einfamilienhaus in der Sulzfelder Straße 2 zu verkaufen Die bereits seit Jahren bestehende Baulücke in der Kurve Hauptstraße / Sulzfelder Straße am Lindenplatz von Oberderdingen wurde von der gemeindeeigenen Kommunalbau GmbH mit einem attraktiven Einfamilienhaus bebaut. Die Bebauung des städtebaulich wichtigen Grundstücks stellte aufgrund seiner Größe von nur 139m² eine große Herausforderung dar. Architekt Günther Meerwarth wurde mit dem Konzept einer Bebauung … Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 14.11.2024 Kundenselbstablesung der Wasserzähler 2024 Ab dem 15.11.2024 beginnt die Ablesekampagne der Wasserzähler. Alle Kunden die bei der vorherigen Ablesekampagne entsprechende Kontaktdaten auf der Ablesekarte oder im Onlineportal hinterlegt haben, werden per E-Mail oder SMS auf die Ablesung aufmerksam gemacht. Sie können Ihre Zählerstände dann einfach und komfortabel direkt online melden. Parallel werden für die Kunden, die keine Möglichkeit oder … Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 07.11.2024 Ausbau Gerhart-Hauptmann-Str. Im Zuge der Maßnahme wird der Hauptkanal und die Hauptwasserleitung erneuert. Nach Abschluss der Rohrleitungsbauarbeiten wird die Straße neugestaltet und die Fahrbahndecke und der Gehweg erneuert. Die Stadt Oberderdingen hat die Firma, Rapp, Mosbach mit den Kanal-, Druckrohrleitungs- und Straßenbauarbeiten für den 2. Bauabschnitt der Gerhart-Hauptmann-Straße beauftragt. Die Baumaßnahme wird von den … Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 29.10.2024 Brennholzverkauf der Stadt Oberderdingen 2024/2025 Ab sofort kann bei der Stadt Oberderdingen Brennholz -lang- mit dem hier folgenden Formular bestellt werden. Bestellformular 2024 AGB Datenschutzhinweise Sobald dieses Polterholz zur Verfügung steht, wird es wie in den vergangenen Jahren nach verfügbarer Menge und Eingangsdatum der Bestellung zugeteilt. Die Bestellfrist endet am 06.12.2024. Das Bestellformular, die AGB’s und Datenschutzhinweise erhalten … Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 05.09.2024 Innenstadtberatung Oberderdingen Die Auftaktveranstaltung Innenstadtberatung in Oberderdingen war der Startschuss für eine Reihe von Initiativen und anstehenden Workshops (u.a. Google Marketing Workshop am 10.10. / 24.10.2024) mit denen die Innenstadt von Oberderdingen gemeinsam belebt und die Innenstadtakteure gezielt unterstützt werden sollen. Insbesondere werden an den nachstehenden Terminen Austauschmöglichkeiten gemeinsam mit … Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | 01.08.2024 Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. Mehr dazu erfahren Sie HIER in einem PDF-Dokument! … Aktuelle Artikel aus den Unterrubriken Aus dem Gemeinderat und seinen Ausschüssen | 27.11.2024 Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.11.2024 Zum Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19.November 2024 gelangen Sie HIER in PDF ! … Bürger Büro | 15.10.2024 Umstellung Führerscheine Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung wurde bekannt gegeben, dass Führerscheine, die bislang kein Befristungsdatum haben, in einen Kartenführerschein mit Befristungsdatum umgetauscht werden müssen. Genaure Informationen erhalten Sie HIER in der PDF-Übersicht! … i-Punkte | 27.11.2024 Aktuelle I-Punkte Im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen SIQ – Investitionsparket Soziale Integration im Quartier hat die Stadt Oberderdingen für die Schaffung eines Veranstaltungsraumes in der Weinstr. 3 „Am Lindenplatz“ eine Zuwendung in Höhe von 25.858,00 € erhalten. Zuwendung Baumschnitt Streuobst-Schnittsaison 2023/2024 Seit 2015 gibt es erstmals ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für den … Aus dem Gemeinderat und seinen Ausschüssen | 19.11.2024 Aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 12.11.2024 Hier gelangen Sie zum Kurzprotokoll über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 12. November 2024 als PDF ! … Öffentliche Ausschreibungen | 06.11.2024 Erneuerung der Wasserleitung im Staffelweg und Sanierung Kanalanschlussleitung Hier gelangen Sie zu den Unterlagen / der Ausschreibung der Stadt Oberderdingen in PDF-Fomat ! … teilentwittern Stadtverwaltung Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Telefon: 07045 / 43 101 Telefax: 07045 / 43 250 E-Mail: stadtverwaltung@oberderdingen.net Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Sitemap Login Schauen Sie einfach vorbei! Stadt - Info Leben und Familie Kultur und Wein Arbeiten und Wohnen Rathaus Bürgerstiftung
I. Strafsachen Einbrüche und Fahrzeugdiebstähle in Halberstadt und Quedlinburg 25 KLs 835 Js 78596/20 (9/21) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 psychologischer Sachverständiger 15 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 03. November 2021, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermin: Dienstag, 09. November 2021, 09.30 Uhr, Saal 5 Dem 24-jährigen Angeklagten werden insgesamt 7 Straftaten vorgeworfen, die er im Zeitraum November 2019 bis Februar 2020 in Halberstadt und Quedlinburg teilweise gemeinsam mit anderen Männern begangen haben soll. Am 10. Dezember 2019 soll der Angeklagte in Halberstadt ein Fahrzeug aufgebrochen und Gegenstände aus dem Fahrzeug entwendet haben. Am 08. Februar 2020 soll er in einen Supermarkt in Halberstadt eingebrochen und vor allem Elektronikartikel entwendet haben. Am 20. Februar 2020 soll er zunächst ein weiteres Fahrzeug aufgebrochen und daraus Gegenstände entwendet haben. Später am gleichen Tag soll er wiederum ein Fahrzeug aufgebrochen und Gegenstände daraus entwendet haben. Am 15. Februar 2020 soll er mit einem gestohlenen Zweitschlüssel in Halberstadt ein Fahrzeug entwendet haben. Am gleichen Tag soll er in ein Fahrradgeschäft in Quedlinburg eingebrochen sein. Anschließend soll er dann das gestohlene Fahrzeug in Brand gesetzt haben. Das Verfahren ist ursprünglich vor dem Schöffengericht Halberstadt anhängig gewesen. Da der Angeklagte bereits wegen anderer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von über 3 Jahren verurteilt worden ist, muss er im Fall einer neuerlichen Verurteilung mit einer Haftstrafe von mehr als 4 Jahren rechnen. Die Strafgewalt des Amtsgerichts reicht jedoch lediglich bis zu 4 Jahren, so dass nunmehr das Landgericht zur Entscheidung angerufen worden ist. Anstiftung zur schweren Brandstiftung und versuchter Betrug einer Versicherung in Magdeburg 21 KLs 456 Js 23205/17 (17/19) – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 1 psychiatrische Sachverständige 1 Sachverständiger 25 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 09. November 2021, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 11., 17., 18., 23., 24. und 25. November 20021, 09.00 Uhr, Saal A 23 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 3 unbekannte Personen angeworben zu haben, um am 14. November 2016 ein von ihm betriebenes Sonnenstudio in Magdeburg anzuzünden. Das Sonnenstudio wurde tatsächlich in Brand gesetzt, wodurch das gesamte Gebäude und auch die darüber liegende Wohnung erheblich beschädigt worden sein sollen. Dem Eigentümer der Immobilie soll ein Sachschaden von rund 120.000,00 € entstanden sein. Motiv des Angeklagten soll es gewesen sein, von der Feuerversicherung einen nicht unerheblichen Geldbetrag zu erlangen. Durch das Sonnenstudio soll der Angeklagte jedenfalls zuvor nicht ausreichend Einnahmen erzielt haben, um überhaupt die Kosten zu decken. Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen soll die Versicherung keine Zahlungen an den Angeklagten geleistet haben. Unabhängig von dem Strafverfahren klagt der Angeklagte gegen die Versicherung vor der 11. Zivilkammer (Az. 11 O 446/17) auf Auszahlung der Versicherungssumme. In dem Verfahren vor dem Zivilgericht ist eine Entscheidung für den 02. Dezember 2021 anberaumt worden. versuchter Mord im Zusammenhang mit einer Brandstiftung und einem versuchten Betrug zu Lasten einer Versicherung in Magdeburg 21 Ks 456 Js 32113/20 (4/21) – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 31 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 10. November 2021, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 30. November 2021, 01., 02., 09., 14., 16., 21. und 22. Dezember 2021, sowie 11. Januar 2022, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23. Dem 38-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli 2020 in Magdeburg eine von ihm betriebene sog. "Shisha-Bar" in der Halberstädter Straße angezündet zu haben. Die Shisha-Bar befand sich im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Durch den Brand und die dadurch verursachte Rauchentwicklung mussten die im Haus lebenden Bewohner durch die Feuerwehr teilweise mittels Drehleitern aus den Wohnungen gerettet werden und sollen auch teilweise verletzt worden sein. Motiv des Angeklagten soll es gewesen sein, von der Versicherung Zahlungen aufgrund des Brandereignisses zu erlangen. Zu einer Auszahlung durch die Versicherung soll es bislang noch nicht gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft geht bei dem versuchten Mord von dem Mordmerkmal Heimtücke in der Anklageschrift aus, da der Angeklagte billigend in Kauf genommen haben soll, dass das Feuer sich weiter ausbreiten würde und die Gefahr bestehen könnte, dass die im Haus lebenden Bewohner, die zum Teil bereits geschlafen haben sollen, arg- und wehrlos waren und durch den Brand hätten ums Leben kommen können. Dem im Haus installierten Rauchmelder soll es zu verdanken gewesen sein, dass die Bewohner rechtzeitig wach wurden und die Feuerwehr zu Hilfe rufen konnten. Sicherungsverfahren versuchter Totschlag in Aschersleben 21 Ks 162 Js 20380/21 (6/21) – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 1 psychiatrischer Sachverständiger 12 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 16. November 2021, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 22. und 26. November 2021 sowie 03. Dezember 2021, sowie vorsorglich 07. und 08. Dezember 2021 jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Dem 38-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 22. Mai 2021 in Aschersleben versucht zu haben seinen Stiefvater mit Hilfe eines Radladers zu töten. Der Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein. Der Mann soll zunächst mit dem Radlader auf den Pkw seines Stiefvaters zugefahren sein, um diesen zu töten. Tatsächlich sollen jedoch in dem Pkw seine Mutter und ihre drei Enkel gesessen haben. Beim Zusammenstoß mit dem Radlader soll der Pkw erheblich beschädigt worden sein. Die Insassen sollen jedoch unverletzt geblieben sein. Anschließend soll der Beschuldigte mit dem Radlader zur Wohnanschrift seines Stiefvaters gefahren sein, um nunmehr die Tat umzusetzen. Dem Stiefvater soll es jedoch gelungen sein, den Rammversuchen mit dem Radlader auszuweichen. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. sexueller Missbrauch in der westlichen Börde 22 KLs 268 Js 30252/19 (7/20) – 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer 1 Angeklagter 1 Nebenkläger 1 aussagepsychologische Sachverständige 8 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 30. November 2021, 09.30 Uhr, Saal 6 Fortsetzungstermine: 07., 13., 16. und 17. Dezember 2021, jeweils 09.30 Uhr, Saal 6 Einem 34-jährigen Mann wird vorgeworfen, in 3 Fällen im Jahr 2019 bis 19. August 2019 einem 8-jährigen Jungen, der Teilnehmer an einem vom Angeklagten geleiteten Tanzprojekt gewesen sein soll, sexuell missbraucht zu haben. Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Es ist allerdings ggf. damit zu rechnen, dass im Verlauf des Prozesses die Öffentlichkeit zum Schutz des mutmaßlichen Opfers ausgeschlossen wird. II. Zivilverfahren Familie aus Magdeburg fordert Schmerzensgeld wegen einer angeblichen unrechtmäßigen Quarantäne aufgrund eines Corona-Tests 10 O 715/21 – 10. Zivilkammer als Staatshaftungskammer Termin: Mittwoch, 17.11.2021, 13.30 Uhr, Saal C12 Eine Magdeburger Familie fordert von der Landeshauptstadt Magdeburg ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro. Die Familie wurde durch Anordnung der Landeshauptstadt Magdeburg Mitte April 2021 unter Quarantäne gestellt, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde. Die Kläger meinen, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Die Anordnung der Stadt sei daher nicht rechtmäßig gewesen und die Stadt habe ihre Amtspflichten gegenüber der Familie verletzt. Aufgrund der Quarantäne bedingten Einschränkungen halten die Kläger daher es für erforderlich, dass die Stadt ihnen ein Schmerzensgeld zahlt. Löffler Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
AKTUELLE Corona Regelungen / Zugangsbeschränkungen finden sie auf der Homepage des Landgerichts im Internet unter www.lg-md.sachsen-anhalt.de Familie aus Magdeburg fordert Schmerzensgeld wegen einer behaupteten unrechtmäßigen Quarantäne aufgrund eines Corona-Tests 10 O 715/21 – 10. Zivilkammer als Staatshaftungskammer Entscheidungstermin: Dienstag, 01.02.2022, 09.30 Uhr, Saal C12 Es ist nun ein Verkündungstermin anberaumt worden, nachdem ein gegen den zuständigen Richter von Klägerseite gestellter Befangenheitsantrag durch eine andere Zivilkammer zurückgewiesen wurde. Diese Entscheidung ist mittlerweile bestandskräftig, so dass der ursprünglich zuständige Richter entscheiden kann. Zu einem Verkündungstermin in Zivilsachen erscheinen üblicherweise keine Rechtsanwälte und/oder Parteien, denen die Entscheidung schriftlich übersandt wird. Hintergrund: Eine Magdeburger Familie fordert von der Landeshauptstadt Magdeburg ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro. Die Familie wurde durch Anordnung der Landeshauptstadt Magdeburg Mitte April 2021 unter Quarantäne gestellt, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde. Die Kläger meinen, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Die Anordnung der Stadt sei daher nicht rechtmäßig gewesen und die Stadt habe ihre Amtspflichten gegenüber der Familie verletzt. Aufgrund der Quarantäne bedingten Einschränkungen halten die Kläger daher es für erforderlich, dass die Stadt ihnen ein Schmerzensgeld zahlt. Im Termin vom 17.11.2021 hatte der Richter in seiner vorläufigen Rechtsbewertung ausgeführt, dass die Klage wohl keine Aussicht auf Erfolg hat. Überfall auf eine Spielothek in Calvörde 22 KLs 267 Js 21503/16 (2/18) – 2. Strafkammer 3 Angeklagter 1 Sachverständiger 12 Zeugen Der für Freitag, 28. Januar 2022 angekündigte Prozess beginnt wegen Erkrankung der Vorsitzenden erst am Fortsetzungstermine: 9., 16. und 30 März, sowie 6. April 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal nach Aushang Drei Männer im Alter zwischen 36 und 52 Jahren wird vorgeworfen in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 in Calvörde maskiert und bewaffnet eine Spielothek überfallen und dort rund 25.000 Euro erbeutet zu haben. Für den Zutritt zur Sitzung gilt nach der Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden vom 27.12.2021 die sogenannte 3-G Regelung, zudem gilt Maskenpflicht. "Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske dauerhaft zu tragen haben. Dies gilt nicht für Personen, denen das Rederecht eingeräumt wird. Die Anzahl der Zuhörer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist aufgrund der geltenden Abstandsregeln auf die laut Aushang im Eingangsbereich der Wache genannte Zahl begrenzt." sexueller Missbrauch eines Jungen in Magdeburg 22 KLs 268 Js 35606/16 (9/18) – 2. Jugendschutzkammer 2 Angeklagte 1 Nebenkläger 2 Sachverständige 6 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 22. Februar 2022, 09.30 Uhr, Saal: nach Aushang Fortsetzungstermine: 25. Februar 2022, 04., 08. und 15. März 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal: nach Aushang Einem mittlerweile 70-jährigen Mann wird sexueller Missbrauch in vier Fällen und einem 61-jährigen Mann sexueller Missbrauch in einem Fall vorgeworfen. Beide Angeklagten sollen im Jahr 2015 in der Wohnung der Angeklagten einen damals 7 bis 8 Jahre alten Jungen sexuell missbraucht haben. Beide Angeklagte haben im Ermittlungsverfahren von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Allerdings ist - wie immer in Jugendschutzverfahren - damit zu rechnen, dass zum Schutz der Beteiligten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Betrug unter Nutzung der Handelsplattform eBay 25 KLs 529 Js 13869/19 (1/21) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 8 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 17. Februar 2022, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermin: 24. Februar 2022, 09.30 Uhr, Saal 5 Einem mittlerweile 34-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in 485 Fällen im Zeitraum 12. Juli bis 05. August 2018 Kunden unter Nutzung der Handelsplattform "eBay" betrogen zu haben. Der Angeklagte vor allem Klimageräte und Ventilatoren (es war ein heißer Sommer) verkauft haben, wobei die Kunden Vorkasse geleistet haben sollen. Die Waren sollen dann nicht geliefert worden sein. Die Taten soll der Angeklagte gemeinsam mit einem mittlerweile 46-jährigen Mann begangen haben, der durch das Landgericht Magdeburg am 11. Juli 2019 wegen Beihilfe zum Betrug in 427 Teilakten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt wurde. Dieses Urteil ist rechtskräftig seit Juli 2019. Sicherungsverfahren: Brandstiftung in Seeland 25 KLs 233 Js 21484/21 (26/21) – 5. Strafkammer 1 Beschuldigter 1 Sachverständiger 13 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 21. Februar 2022, 09.30 Uhr, Saal A 5 Fortsetzungstermin: 23. Februar 2022, 09.30 Uhr, Saal A 5 Dem 41-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen am 26.04.2021 das Heim, in dem er lebte, versucht zu haben anzuzünden. Es bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
Encrochat: Handel mit Betäubungsmittel unter Nutzung eines Krypto-Messengerdienstes 25 KLs 855 Js 83332/20 (23/21) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 16 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 6. Dezember 2021, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermine: 8., 13.,16. und 22. Dezember 2021, 13., 20. und 27., Januar 2022, sowie 3. und 11. Februar 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 Einem 36-jährigen Mann aus Blankenburg werden insgesamt 13 Straftaten vorgeworfen, die er im Zeitraum März 2020 bis März 2021 begangen haben soll. Zur Finanzierung seines Lebensunterhalts soll er mit verschiedenen Betäubungsmitteln bis in den zweistelligen Kilogrammbereich hinein gehandelt haben. Die Kommunikation zwischen den Angeklagten und anderen Beteiligten soll im Wesentlichen über den Kryptomessengerdienst "Encrochat" gelaufen sein. Dabei soll der Angeklagte zehn sogenannte Krypto-Handys benutzt haben. Insgesamt soll er durch seine Taten mehr als 360.000 Euro in einem Jahr eingenommen haben. Der Prozess hatte erstmalig am 19.10.2021, wird nun aber nach einer Unterbrechung neu gestartet, da zwischenzeitlich noch umfangreiche Beweismittel nachgereicht wurden. Hier gilt auch folgende Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden: "… ordne ich zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung - unter Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie - gemäß § 176 Abs. 1 und 2 GVG für die Hauptverhandlung am Montag, 6. Dezember 2021, 09:30 Uhr, Saal 5 sowie alle Fortsetzungstermine an: Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und dies mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem mit Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Ausgenommen von dieser Anordnung sind die Berufsrichter, Schöffen und Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte, die Zeugen und Sachverständigen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske zu tragen haben. Diese Anordnung gilt nicht für den Angeklagten, die Zeugen und Sachverständigen im Rahmen von deren Einvernahme. Die Anzahl der Zuschauer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist auf 14 Personen aufgrund der geltenden Abstandsregeln begrenzt." Sexueller Missbrauch in Bernburg 22 KLs 268 Js 7708/20 (9/21) – 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer 1 Angeklagter 1 Nebenkläger 6 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 07. Dezember 2021, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: 09., 14. und 16. Dezember 2021, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12 Einem 32-jährigen angeheirateten Onkel wird vorgeworfen, im Jahr 2018 den damals 13 Jahre alten Nebenkläger in 3 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Es besteht aber die Möglichkeit zum Schutz der Intimsphäre der Beteiligten die Öffentlichkeit teilweise auszuschließen. Versuchte Abgabe von Betäubungsmitteln an Kinder und Erregung öffentlichen Ärgernisses 25 KLs 275 Js 25556/21 (25/21) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 psychiatrische Sachverständige 12 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 09. Dezember 2021, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermine: 14., 17. und 20. Dezember 2021, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 Einem 44-jährigen Mann wird vorgeworfen, im Juni 2021 im Breiten Weg in den frühen Nachmittagsstunden zunächst eine kleine Menge Cannabis erworben zu haben. Kurze Zeit danach soll der Angeklagte 3 Kinder im Alter zwischen 5 und 12 Jahren angeboten haben, doch Drogen zu konsumieren. Hierzu ist es jedoch nicht gekommen, da die Kinder ablehnten bzw. die Eltern eingegriffen haben. Als die Polizei eingetroffen war, soll der Angeklagte dann für Passanten sichtbar Hose und Unterhose so heruntergezogen haben, dass sein Geschlechtsteil sichtbar gewesen sein soll. Es besteht die Möglichkeit, dass der Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung hinsichtlich seiner Schuldfähigkeit zur Tatzeit erheblich eingeschränkt gewesen ist. Sollten dem Angeklagten die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt ggf. auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Handel mit Betäubungsmitteln in Benneckenstein und Ilsenburg 23 KLs 855 Js 77199/21 (16/21) – 3. Strafkammer 1 Angeklagter 1 psychiatrische Sachverständige 5 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 22.12.2021, 09.00 Uhr, Saal E12 Fortsetzungstermin: 23.12.2021, 13.00 Uhr, Saal E12 Dem 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, von November 2020 bis Juni 2021 in 12 Fällen mit Betäubungsmitteln, davon teilweise in nicht geringer Menge, unerlaubt Handel getrieben zu haben. Er soll u. a. unter Nutzung eines sog. Threema-Chat unter einem Pseudonym mit Marihuana und Amphetamin sowie Metamphetamin Handel getrieben haben. Dabei soll es um Mengen bis hin zu 500 g gegangen sein. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten am 09.06.2021 in Ilsenburg sollen Betäubungsmittel, Verpackungsmaterial sowie ein doppelseitig geschliffenes Einhandmesser durch die Polizei sichergestellt worden sein. Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren geschwiegen. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Familie aus Magdeburg fordert Schmerzensgeld wegen einer angeblichen unrechtmäßigen Quarantäne aufgrund eines Corona-Tests 10 O 715/21 – 10. Zivilkammer als Staatshaftungskammer Der aufgrund der mündlichen Verhandlung bestimmte Verkündungstermin ist vom 07.12.2021 auf Dienstag, den 21.12.2021 09.30 Uhr, Saal nach Aushang verschoben worden. Grund hierfür ist, dass die Klägerseite gegen den Richter einen Befangenheitsantrag gestellt haben. Über diesen Antrag muss zunächst eine andere Kammer entscheiden. Hintergrund: Eine Magdeburger Familie fordert von der Landeshauptstadt Magdeburg ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro. Die Familie wurde durch Anordnung der Landeshauptstadt Magdeburg Mitte April 2021 unter Quarantäne gestellt, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde. Die Kläger meinen, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Die Anordnung der Stadt sei daher nicht rechtmäßig gewesen und die Stadt habe ihre Amtspflichten gegenüber der Familie verletzt. Aufgrund der Quarantäne bedingten Einschränkungen halten die Kläger daher es für erforderlich, dass die Stadt ihnen ein Schmerzensgeld zahlt. Im Termin vom 17.11.2021 hatte der Richter in seiner vorläufigen Rechtsbewertung ausgeführt, dass die Klage wohl keine Aussicht auf Erfolg hat. Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
AKTUELLE Corona Regelungen / Zugangsbeschränkungen finden sie auf der Homepage des Landgerichts im Internet unter www.lg-md.sachsen-anhalt.de Encrochat: Handel mit Betäubungsmittel unter Nutzung eines Krypto-Messengerdienstes 25 KLs 855 Js 83332/20 (23/21) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 16 Zeugen In dem am 6. Dezember 2021 begonnen Prozess werden für den 20.01.2022 ab 09.30 Uhr Saal 5 die Plädoyers und möglicherweise auch das Urteil erwartet. Einem 36-jährigen Mann aus Blankenburg werden insgesamt 13 Straftaten vorgeworfen, die er im Zeitraum März 2020 bis März 2021 begangen haben soll. Zur Finanzierung seines Lebensunterhalts soll er mit verschiedenen Betäubungsmitteln bis in den zweistelligen Kilogrammbereich hinein gehandelt haben. Die Kommunikation zwischen den Angeklagten und anderen Beteiligten soll im Wesentlichen über den Kryptomessengerdienst "Encrochat" gelaufen sein. Dabei soll der Angeklagte zehn sogenannte Krypto-Handys benutzt haben. Insgesamt soll er durch seine Taten mehr als 360.000 Euro in einem Jahr eingenommen haben. Hier gilt auch folgende Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden: "… ordne ich zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung - unter Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie - gemäß § 176 Abs. 1 und 2 GVG für die Hauptverhandlung am Montag, 6. Dezember 2021, 09:30 Uhr, Saal 5 sowie alle Fortsetzungstermine an: Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und dies mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem mit Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Ausgenommen von dieser Anordnung sind die Berufsrichter, Schöffen und Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte, die Zeugen und Sachverständigen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske zu tragen haben. Diese Anordnung gilt nicht für den Angeklagten, die Zeugen und Sachverständigen im Rahmen von deren Einvernahme. Die Anzahl der Zuschauer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist auf 14 Personen aufgrund der geltenden Abstandsregeln begrenzt." Familie aus Magdeburg fordert Schmerzensgeld wegen einer angeblichen unrechtmäßigen Quarantäne aufgrund eines Corona-Tests 10 O 715/21 – 10. Zivilkammer als Staatshaftungskammer Der teilweise in den Medien kursierende Termin 21.01.2022 findet nicht statt. Grund hierfür ist, dass die Klägerseite gegen den Richter einen Befangenheitsantrag gestellt haben. Diesen Antrag hat zwar eine andere Kammer als unbegründet zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Medien werden über den weiteren Fortgang des Verfahrens informiert. Hintergrund: Eine Magdeburger Familie fordert von der Landeshauptstadt Magdeburg ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro. Die Familie wurde durch Anordnung der Landeshauptstadt Magdeburg Mitte April 2021 unter Quarantäne gestellt, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde. Die Kläger meinen, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Die Anordnung der Stadt sei daher nicht rechtmäßig gewesen und die Stadt habe ihre Amtspflichten gegenüber der Familie verletzt. Aufgrund der Quarantäne bedingten Einschränkungen halten die Kläger daher es für erforderlich, dass die Stadt ihnen ein Schmerzensgeld zahlt. Im Termin vom 17.11.2021 hatte der Richter in seiner vorläufigen Rechtsbewertung ausgeführt, dass die Klage wohl keine Aussicht auf Erfolg hat. Straftaten gegen Ausländer in Magdeburg 25 KLs 456 Js 15263/20 (24/21) – 5. Strafkammer 1 Angeklagte 1 Sachverständiger 15 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 28. Januar 2022, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermine: 31. Januar, 02. und 07. Februar 2022 jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 Einer 31-jährigen Frau aus Magdeburg werden insgesamt 10 Straftaten von März 2020 bis April 2021 vorgeworfen, die sie aus fremdenfeindlicher Gesinnung begangen haben soll. So soll sie mehrfach Ausländer beschimpft und beleidigt haben. Am 31.07.2020 soll sie einen 10-jährigen Jungen beleidigt und plötzlich in ein Schwimmbecken gestoßen haben. Zudem soll sie auch Menschen angespuckt und mit einem Messer und einer Softairwaffe bedroht haben. Das Verfahren war zunächst vor dem Amtsgericht Magdeburg anhängig. Dort haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Angeklagte an einer psychischen Erkrankung leidet, so dass im Fall einer Verurteilung anstelle oder neben einer Strafe eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Hierüber darf aber nicht ein Amtsgericht, sondern nur ein Landgericht entscheiden. Sollte die Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein, ihr die Taten nachgewiesen werden und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. TERMINVERSCHIEBUNG: Überfall auf eine Spielothek in Calvörde 22 KLs 267 Js 21503/16 (2/18) – 2. Strafkammer 3 Angeklagter 1 Sachverständiger 12 Zeugen Der für Freitag, 28. Januar 2022 angekündigte Prozess beginnt wegen Erkrankung der Vorsitzenden erst am Fortsetzungstermine: 9., 16. und 30 März, sowie 6. April 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal nach Aushang Drei Männer im Alter zwischen 36 und 52 Jahren wird vorgeworfen in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 in Calvörde maskiert und bewaffnet eine Spielothek überfallen und dort rund 25.000 Euro erbeutet zu haben. Für den Zutritt zur Sitzung gilt nach der Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden vom 27.12.2021 die sogenannte 3-G Regelung, zudem gilt Maskenpflicht. "Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske dauerhaft zu tragen haben. Dies gilt nicht für Personen, denen das Rederecht eingeräumt wird. Die Anzahl der Zuhörer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist aufgrund der geltenden Abstandsregeln auf die laut Aushang im Eingangsbereich der Wache genannte Zahl begrenzt." Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
Nachdem verschiedene Medien bereits im August 2012 über die Kontakte von Thomas Richter zu Uwe Mundlos berichtet hatten, ohne Ausführungen über eine mögliche Verfassungsschutztätigkeit von Richter zu machen, spitzte sich die Situation im September 2012 zu. Die Fraktion Die Linke setzte am 14.9.2012 eine Pressemitteilung ab, unter anderem hieß es darin: ?Es kann davon ausgegangen werden, dass der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt über diese Kontakte sehr wohl informiert war und dass es dazu entsprechende Akten im Landesverfassungsschutz gibt, deren Bedeutung weit über das nunmehr gefundene Protokoll aus dem MAD hinausgeht. Es gibt Hinweise darauf, dass ein Vertreter der Neonaziszene aus Sachsen-Anhalt, der Kontakte zu Uwe Mundlos hatte, Informant des Verfassungsschutzes war.? Angesichts der schon publizierten engen Verbindungen von Thomas Richter zum Nationalsozialistischen Untergrund lag der Schluss nahe, dass Richter der Informant sein konnte. Diese Schlussfolgerung hat augenscheinlich auch der MDR gezogen. Das belegt die Anfrage des MDR vom 14.09.2012, in welcher das Innenministerium gefragt wurde, ob es sich bei dem V-Mann Corelli um Thomas Richter handelt. Damit war aus Sicht des Innenministeriums der V-Mann spätestens jetzt enttarnt. Im Bewusstsein der drohenden öffentlichen ? sei es auch nur durch Spekulationen in den Medien - Enttarnung hat Minister Stahlknecht am 17.09.2012 den damaligen Bundesinnenminister Friedrich und den Präsidenten des Bundesamts für den Verfassungsschutz Maaßen über die MDR-Anfrage informiert. Die Anfrage des MDR wurde durch die Verfassungsschutzabteilung des Landes an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet. Um Gefahren für das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Thomas Richter abzuwenden, sah es der Minister als seine Amtspflicht an, bei einem streng vertraulichen Hintergrundgespräch mit den journalistischen Spitzen des MDR, der Volksstimme und der Mitteldeutschen Zeitung am 17.09.2012 an den verantwortungsvollen Umgang mit Fakten und Schlussfolgerungen zu appellieren. Spekulationen in der Öffentlichkeit über eine Tätigkeit von Thomas Richter im Verfassungsschutz hätten Racheakte der rechten Szene nach sich gezogen und sollten vermieden werden. Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 186/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 186/04 Magdeburg, den 25. November 2004 Innenminister Klaus Jeziorsky vereidigte Dienstanfänger der Polizei Heute wurden in der Polizeifachhochschule Aschersleben 73 Anwärter/-innen im mittleren bzw. im gehobenen Dienst, davon 28 Männer und 45 Frauen, feierlich vereidigt. Innenminister Klaus Jeziorsky gab den jungen Berufsanfängern seine guten Wünsche mit auf den Weg. Jeziorsky: "Sie sind am heutigen Tage hier zusammengekommen, um in Anwesenheit Ihrer Eltern, Angehörigen, Freunde, Kolleginnen und Kollegen sowie zahlreicher Vertreter des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens unserer Region im würdigen Rahmen den gesetzlich geforderten Diensteid auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und auf die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu leisten. Und das ist schon ein ganz besonderes Ereignis im Leben eines Beamten. Mit diesem Eid bekräftigen Sie, dass Sie als Polizeibeamtinnen und -beamte jederzeit bereit sind, Ihre Amtspflichten zu erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben. Das ist nicht nur ein formaler Akt, sondern Sie gehen damit eine Verpflichtung für Ihre gesamte polizeiliche Tätigkeit ein, die gleichzeitig eine Richtlinie für Ihr berufliches Leben ist. Die nun vor Ihnen liegenden 2 ½ bzw. 3 Jahre Ausbildung werden Ihnen ein hohes Maß an Anstrengungen abverlangen, bevor Sie als Absolventen dieser Ausbildungseinrichtung Ihre erworbenen Kenntnisse zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in der Praxis umsetzen können." Sicher sei, dass die Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus in jedem Fall die weitere berufliche Zukunft mitbestimmen werde - gleich, ob im Rahmen gewalttätiger demonstrativer Aktionen oder größerer Durchsuchungsmaßnahmen, im Rahmen der Reviereinsatzdienste bei allgemeinen oder besonderen Fahndungsmaßnahmen, als Angehörige der Spezialeinheiten bei Observations- und Zugriffsmaßnahmen oder als Ermittler im Bereich der Bekämpfung des Extremismus. Daneben werde eine weitere wichtige Aufgabe bei der Abwehr grenzüberschreitender Kriminalität liegen. Der immer enger zusammenwachsende europäische Wirtschaftsraum, die gemeinsame Währung, aber auch vereinfachte Reisemöglichkeiten in Europa erzwingen eine immer engere Zusammenarbeit der Polizeien sowohl der EU-Staaten als auch der künftigen Beitrittskandidaten. Neben der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit müsse natürlich die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bundesländern und dem Bund in Anbetracht sich ständig weiterentwickelnder krimineller Strukturen verbessert werden. Das überschreiten von Ländergrenzen stelle für die äußerst mobilen Täter und Tätergruppierungen von heute schon den Normalfall dar. Auch bei großen Polizeieinsätzen habe sich die polizeiliche Zusammenarbeit der einzelnen Länder immer wieder von neuem zu bewähren. Jeziorsky wünschte den jungen Männern und Frauen viel Erfolg und einen guten Start bei der Ausbildung. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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