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Labor für Wasseranalytik

Zu den Aufgaben des Labors gehören: · Standardisierung und Harmonisierung von Analysenverfahren (einschließlich experimenteller Arbeiten) im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Novellierung gesetzlicher Regelwerke (insbesondere europäische Wasserrahmenrichtlinie) · Entwicklung neuer Analysenverfahren zur Bestimmung umweltrelevanter Schadstoffe unter Gesichtspunkten des Gewässer- und Grundwasserschutzes · Konzeptionelle und praktische Arbeiten zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle in der Wasseranalytik - Qualitätssicherungsstelle im Bund-/Länder-Meßprogramm Nord- und Ostsee - Organisation und Koordinierung der chemischen Qualitätssicherung im Rahmen des deutschen marinen Monitorings - Arbeiten zur laborinternen (Methodenvalidierung, Herstellung von zertifizierten Referenzmaterialien) und externen Qualitätssicherung (Organisation und Auswertung von Ringversuchen) · Durchführung ausgewählter spurenanalytischer Messungen im Rahmen nationaler und internationaler Monitoringprogramme

Erarbeitung eines statistischen Konzeptes und Entwicklung von Kriterien zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Labors bzw. von Messverfahren zur Identifizierung der organischen Spurenstoffe in der aquatischen Umwelt

Das Projekt "Erarbeitung eines statistischen Konzeptes und Entwicklung von Kriterien zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Labors bzw. von Messverfahren zur Identifizierung der organischen Spurenstoffe in der aquatischen Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von quo data Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Statistik mbH durchgeführt. Bei der Analyse von organischen Spurenstoffen (z.B. PAH, Dioxine, PCB, PSM) in Umweltproben werden in der Regel Multimethoden eingesetzt, d.h. eine Vielzahl von Einzelstoffen wird parallel mit einem Verfahren bestimmt. Aufgrund ähnlicher Stoffeigenschaften können einzelne Stoffe häufig nur unzureichend von Matrixkomponenten bzw. anderen Analyten getrennt werden, so dass ihre Identifizierung schwierig und mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet ist. Dieses Problem findet bei Ringversuchen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit von Laboratorien keine Berücksichtigung. Diese konzentrieren sich ausschließlich auf die Ermittlung von Daten zur Präzision und Richtigkeit des Analysenergebnisses. Die Frage, ob eine Substanz korrekt identifiziert wurde oder nicht, wird bisher trotz ihrer herausragenden Bedeutung nicht berücksichtigt. Bei falscher Identifizierung ist jedes darauf basierende quantitative Ergebnis ohne Wert. Es können falsche Schlussfolgerungen mit z.T. erheblichen wirtschaftlichen Folgen gezogen werden. - Forschungsbedarf und Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Methodik zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Laboratorien und Methoden bezüglich der Qualität der Identifizierung der analysierten Substanzen. Zunächst sollen in Laborexperimenten gebräuchliche Identifizierungskriterien für die organische Spurenanalytik geprüft und auf mögliche Einflussfaktoren untersucht werden. Daraus wird ein mathematisch-statistisches Konzept abgeleitet, das eine Vorhersage erlaubt, mit welcher Wahrscheinlichkeit falsche Identifizierungen bei den gewählten Identifizierungskriterien zu erwarten sind bzw. welche Kriterienwahl zu einer deutlich sichereren Identifizierung einer Substanz führt. In einem Konfirmationsringversuch wird der mathematisch-statistische Ansatz unter Anwendung der optimierten Identifizierungskriterien auf seine Praxistauglichkeit geprüft. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in die europäische Normung eingebracht werden, um die Bewertung der Leistungsfähigkeit von Laboratorien und neuen Analysenverfahren zu vereinheitlichen.

Liste von Untersuchungsstellen, Ringversuchen und Rahmenvertragspartnern

Im Wasserbereich werden Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen nach § 16 c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17 a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) durchführen, durch den Bereich Umweltuntersuchungen zugelassen. Das Institut für Hygiene und Umwelt führt weiter Listen zugelassener und benannter Labore nach Klärschlammverordnung, BioAbfallverordnung und Altholzverordnung. Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt mit Untersuchungsstellen, die in ihrem Auftrag umweltanalytisch tätig werden wollen, einen Rahmenvertrag ab. Dieser Vertrag verpflichtet die Labors zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung, so dass ein Mindest - Qualitätsstandard sichergestellt ist. Im Rahmen der analytischen Qualitätssicherung führt das Institut für Hygiene und Umwelt regelmäßig Laborvergleichsuntersuchungen, so genannte Ringversuche, mit öffentlichen und privaten Laboratorien durch. Für diese Untersuchungen stehen Berichte und Kalender zur Verfügung.

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