Die Versuchsberichte für die Bereiche Pflanzenproduktion, Gartenbau und Landschaftspflege sowie Tierproduktion der sächsischen Landwirtschaft basieren auf einem Versuchsnetz des LfULG mit 12 festen Versuchsstandorten sowie Streuanlagen, d.h. jährlich variierenden Versuchsstandorten. Die jährlichen Versuchsberichte beinhalten Versuchsergebnisse im Pflanzenbau, Gartenbau sowie der Tierproduktion. 1. Versuche im Pflanzenbau umfassen: - Auswirkungen von Bodenbearbeitung, Fruchtfolgen und Bewirtschaftssystemen, - Nährstoffverwertung, - konservierende Bodenbearbeitung mit Mulchsaat, - Entwicklung ökologischer Anbauverfahren sowie wirtschaftlicher und umweltverträglicher Anbauformen öl-, eiweiß- und stärkeliefernder Pflanzen, - Anbau nachwachsender Rohstoffe zur energetischen und stofflichen Nutzung, - Anbau und Ernteverfahren für Faserpflanzen Flachs und Hanf, - Entwicklung eines wirtschaftlichen und umweltverträglichen Anbaus von Heil- und Gewürzpflanzen, - Anbaueignung von Sorten (inkl. sortenspezifischer Anbautechnik), - Fungizid- und Herbizideinsatz, - Wachstumsregelung sowie - Grünlandwirtschaft (mit Landschaftspflege). 2. Versuche im Gartenbau werden zu Gemüse, Obst, Zierpflanzen, zu Garten- und Landschaftsbau sowie dem Pflanzenschutz durchgeführt. 3. Versuche in der Tierproduktion erfolgen zu Fütterung und Grundfutterqualitäten.
Die Versuche für die Bereiche Pflanzenproduktion und Landschaftspflege der sächsischen Landwirtschaft basieren auf einem Versuchsnetz der LfL mit insgesamt 12 festen Versuchsstandorten und Streulagen, d.h. jährlich variierenden Versuchsstandorten.. Versuchsschwerpunkte im Pflanzenbau: - Auswirkungen von Bodenbearbeitung, Fruchtfolgen und Bewirtschaftssystemen - Nährstoffverwertung - konservierende Bodenbearbeitung mit Mulchsaat - Entwicklung ökologischer Anbauverfahren sowie wirtschaftlicher und umweltverträglicher Anbauformen öl-, stärke- und eiweißliefernder Pflanzen - Anbau nachwachsender Rohstoffe zur energetischen und stofflichen Nutzung - Entwicklung eines wirtschaftlichen und umweltverträglichen Anbaus von Heil- und Gewürzpflanzen - Anbaueignung von Sorten (inkl. sortenspezifischer Anbautechnik) - Fungizid- und Herbizideinsatz - Wachstumsregelung - Grünlandwirtschaft (mit Landschaftspflege)
Die Aufgaben des Bereiches Pflanzliche Erzeugung umfassen: - die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften landwirtschaftlicher Fachgesetze und Verordnungen, - die Konkretisierung der Guten fachlichen Praxis, die Boden und Pflanze betreffen, - die Wechselwirkungen zwischen Landbewirtschaftung und Umwelt (wissenschaftliche Begleitung von Agrarumweltprogrammen, Agrarumweltmonitoring), - Landnutzungssysteme, für die die Wechselwirkungen mit der Umwelt eine besondere Rolle spielen (FFH. Natur- und Hochwasserschutz), sowie - die Entwicklung moderner Strategien zum Schutz der Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse von Schadorganismen sowie die Entwicklung optimierter Produktionsverfahren. Die Umsetzung dieser Aufgaben schließt eine problemorientierte Forschung zur Entwicklung und Förderung der Landbewirtschaftung und Landschaftspflege ein, die auf eine nachhaltige Landwirtschaft nach den Prinzipien des Integrierten und Ökologischen Pflanzenbaus sowie der Landwirtschaft mit besonderen Umweltleistungen ausgerichtet ist. - Ableitung von Agrar-Umwelt-Indikatoren zur Bewertung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung - Versuche und Demonstrationen zum Anbau nachwachsender Rohstoffe und Erschließung neuer Anwendungsfelder für deren Verwertung - Erprobung und Umsetzung von bodenschonenden und erosionsmindernden Bodenbearbeitungsverfahren und Bewirtschaftungsstrategien Die Umsetzung der Forschungs- und Untersuchungsergebnisse erfolgt durch die Erarbeitung von Arbeitshilfen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Praxis, von Stellungsnahmen für die Politik sowie die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Regelwerken auf Länder- und Bundesebene.
Der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo’s) für die Erzeugung von Biogas und zur Herstellung von Biokraftstoffen wurde in Deutschland seit Anfang der 2000er Jahre erheblich ausgeweitet. Im Rahmen des Vorhabens wurde untersucht, ob bzw. in welchem Umfang durch die Zunahme des NawaRo-Anbaus die Gewässer in Deutschland durch Einträge von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln sowie infolge verstärkter Bodenerosion möglicherweise belastet werden. Veröffentlicht in Texte | 163/2023.
Umweltbelastungen der Landwirtschaft Die Landwirtschaft ist Deutschlands größte Flächennutzerin. Gleichzeitig ist sie ein wichtiges Standbein unserer Volkswirtschaft. Sie sichert die Ernährung und produziert nachwachsende Rohstoffe. Darüber hinaus spielt sie eine wesentliche Rolle für den Erhalt und die Entwicklung der Kulturlandschaft. Doch mit der zunehmenden Intensivierung sind vielfältige Umweltbelastungen verbunden. Landwirtschaft in Deutschland Rund die Hälfte der Fläche Deutschlands, das sind insgesamt 16,6 Millionen Hektar, wurden 2023 landwirtschaftlich genutzt. Über zwei Drittel (71 Prozent) der landwirtschaftlich genutzten Fläche wird ackerbaulich und knapp ein Drittel (28 Prozent) als Dauergrünland bewirtschaftet. Hinzu kommen Dauerkulturen und sonstige landwirtschaftliche Nutzflächen (1 Prozent). Auf knapp 60 Prozent der Landwirtschaftsflächen werden Futtermittel für die Tierhaltung angebaut. Auf den Anbau nachwachsender Rohstoffe für die Erzeugung von Biogas (vor allem Mais) und Biokraftstoffe (vor allem Raps), sowie zur stofflichen Verwertung entfallen weitere knapp 16 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die verbleibenden Flächen dienen der Lebensmittelproduktion. Obwohl Land- und Forstwirtschaft und Fischerei zusammen nur etwa 1 Prozent der Bruttowertschöpfung in Deutschland erbringen und der Anteil der Beschäftigten bei lediglich 1,2 Prozent liegt, hat die Landwirtschaft wegen ihrer engen Vernetzung mit anderen Wirtschaftsbereichen nach wie vor eine beachtliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Zu den 876.000 Beschäftigten (Familienarbeitskräfte, ständige Arbeitskräfte und Saisonarbeitskräfte) in den rund 255.000 landwirtschaftlichen Betrieben, kommen weitere Arbeitskräfte in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Im so genannten Agribusiness waren 2022 rund 4,6 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen direkt oder indirekt mit der Herstellung, Verwendung und Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte beschäftigt. Jeder zehnte Arbeitsplatz steht mit der Landwirtschaft in Verbindung. Insbesondere in ländlichen Gebieten sind die Landwirtschaft und ihre angrenzenden, verarbeitenden Bereiche wie Gastronomie, Handwerk und Einzelhandel bedeutende Arbeitgeber und entscheidend für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums. 2022 erwirtschafteten deutsche Landwirtinnen und Landwirte einen Produktionswert von 79,5 Milliarden Euro. Diese enormen Mengen und Summen wurden nicht immer erzeugt. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts erzeugte ein Landwirt/eine Landwirtin Lebensmittel für die Versorgung von vier Personen, 1950 konnten bereits zehn Menschen und heute sogar rund 140 Personen von den Erträgen versorgt werden. Grund für diese Produktivitätssteigerung sind technische Fortschritte und der Einsatz von hochleistungsstarken Maschinen, Präzisionstechniken, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Fortschritte in der Züchtung. Dabei geht diese Intensivierung nicht spurlos an der Umwelt und ihren Kompartimenten (Boden, Wasser, Luft und Biosphäre) vorbei. Intensivierung hinterlässt Spuren Der Landwirtschaft kommt für den Schutz der Umweltmedien eine hohe Bedeutung und große Verantwortung zu. Schützende Fabrikmauern und abgeschlossene Räume sind nicht vorhanden. Die Landwirtschaft arbeitet in offenen Systemen. Der Einsatz von Maschinen zur Bodenbearbeitung und Ernte sowie die Ausbringung von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln findet in der Landschaft statt und beeinflusst den Boden, das Wasser, die Luft und die in der Agrarlandschaft lebenden Tiere und Pflanzen (allgemein Biodiversität ). Die auf Ertragssteigerung ausgerichtete Intensivlandwirtschaft hinterlässt nicht nur eintönige, ausgeräumte Agrarlandschaften. Der Einsatz von schweren Maschinen und die intensive Bodenbearbeitung kann Bodenverdichtungen, eine steigende Gefahr für Wasser- und Winderosionen und einen Verlust der Bodenfruchtbarkeit verursachen. Für Nitratbelastungen des Grundwassers und die Nährstoffüberversorgung ( Eutrophierung ) von Flüssen, Seen und Meeren ist vor allem die intensive Stickstoffdüngung (organisch und mineralisch) verantwortlich. Ausgebrachte Pflanzenschutzmittel und in den Düngemitteln enthaltene Schwermetalle, Schadstoffe und Rückstände von Arzneimitteln aus der Intensivtierhaltung stellen weitere potenzielle Gefahren für terrestrische und aquatische Ökosysteme dar. Weitere Folgen sind der Verlust der Artenvielfalt und der mit Landnutzungsänderungen (vor allem Grünlandumbruch, Moornutzung und Rodung von Wäldern), der Ausbringung von Düngemitteln, der Bodenbearbeitung und Tierhaltung verbundene Ausstoß klimawirksamer Treibhausgase. Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Landwirtschaft an den gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands 7,4 Prozent (ohne landwirtschaftliche Landnutzung und Landnutzungsänderungen, ohne Emissionen aus Mineraldüngerproduktion).
Der Anbau von nachwachsenden Rohstoffe (NawaRo's) für die Erzeugung von Biogas und zur Herstellung von Biokraftstoffen wurde in Deutschland seit Anfang der 2000er Jahre erheblich ausgeweitet. Es wird untersucht, ob bzw. in welchem Umfang durch die Zunahme des NawaRo-Anbaus die Gewässer in Deutschland durch Einträge von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln swie infolge verstärkter Bodenerosion möglicherweise belastet werden. Dazu wird zunächst die Entwicklung der Anbauflächen von Mais und Raps in den Kreisen dargestellt. Die Bewertung der Gewässergefährdung durch Nitrateinträge erfolgt anhand des Überschusses der Stickstoff-Flächenbilanz. Das Risiko für Oberflächengewässer durch den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln aus der Anwendung im Mais- und Rapsanbau wird mit dem Modell SYNOPS modelliert. Zur Bewertung der Grundwasserbelastung werden die Fundhäufigkeiten in Grundwasser-Messstellen ausgewertet. Der Bodenabtrag von Ackerflächen wird schließlich anhand der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG) und der Sedimenteintrag in Oberflächengewässer mit dem Modell Terraflux ermittelt. Die Wirkungen des Energiepflanzenanbaus auf diese vier Komponenten der Gewässergüte werden mittels Szenario-Berechnungen bzw. aus dem Vergleich der Situation "ohne" und "mit" Anbau von Energiepflanzen abgeschätzt. Zusammenfassend werden die Auswirkungen des Energiepflanzenanbaus auf die Oberflächen- und Grundwasserbeschaffenheit für die drei Bereiche N-Überschuss, PSM im Grundwasser sowie Bodenerosion und Sedimenteintrag als weniger gravierend eingestuft. Auch in Bezug auf die PSM-Belastung von Oberflächengewässern hat nach SYNOPS-Modellergebnis das Risiko nicht zugenommen. Aktuelle Monitoringergebnisse an kleinen Gewässern legen allerdings die Vermutung nahe, dass das Risiko von Runoff-Einträgen in Oberflächengewässer mit SYNOPS nicht zutreffend ermittelt wird. Mögliche weitere Umweltbelastungen durch den Anbau von Energiepflanzen wie beispielsweise Humusabbau, Biodiversitätsverlust, Insektensterben, Veränderung des Landschaftsbildes und erhöhte Treib hausgas-Emissionen sind nicht Gegenstand dieser Untersuchung. Quelle: Forschungsbericht
Der Verordnungsentwurf wurde am 24.11.2021 in der 161. Kabinettsitzung der Bundesregierung beschlossen. Mit den Regelungen werden Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen im Bereich der Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung aus Biomasse aus der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie – RED II) in nationales Recht umgesetzt. Der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsverordnungen wird in Umsetzung der EU Vorgaben von flüssiger um gasförmige und feste Bioenergieträger erweitert. Weiterhin werden Anlagenschwellenwerte (bezogen auf die Gesamtfeuerungswärmeleistung in MW) für die Anwendung der Vorgaben der BioSt-NachV festgelegt. Die Regelungen sehen Erweiterungen der einzuhaltenden Nachhaltigkeitskriterien und Maßgaben zur Treibhausgaseinsparung vor. Zünftig unterliegen neben landwirtschaftlicher nun auch forstwirtschaftliche Biomasse den Vorgaben der BioSt-NachV und Biokraft-NachV. Zur Erreichung der Klimaziele der Europäischen Union und der damit verbundene Ausbau erneuerbarer Energien haben in den letzten Jahren europaweit zu einem Anstieg des Biomasseverbrauchs geführt. Doch der massive Anbau nachwachsender Rohstoffe, wie beispielsweise Mais oder der Import von Palmöl, bringt auch Risiken für die biologische Vielfalt mit sich. Die neuen Vorgaben zielen darauf, das Risiko negativer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, z.B. durch die Inanspruchnahme von Biomasse auf Flächen mit hohem Wert für die Biodiversität und Treibhausgasemissionen bei der Nutzung der Biomasse als erneuerbare Energie, zu mindern. Die Verordnung ist am 07.12.2021 in BGBl. veröffentlich worden und damit am 08.12.2021 in Kraft getreten. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Ein übergeordnetes rechtliches Rahmenwerk ist nicht vorhanden.
Landkreis Oldenburg - Die nachhaltige Bewirtschaftung von derzeit noch herkömmlich landwirtschaftlich genutzten Moorböden rückt in Niedersachsen zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Probleme, die durch die Entwässerung der Moorböden entstehen werden immer deutlicher. Mit dem Anbau sogenannter Paludikulturen (eine Form der Landwirtschaft, die auf der Nutzung von nassen organischen Böden basiert) wird der Boden geschützt, also der wertvolle Torf erhalten und die Treibhausgasemissionen auf ein Minimum reduziert. Gleichzeitig verspricht man sich durch den Anbau nachwachsender Rohstoffe unter nassen Bedingungen sowohl die Erbringung von weiteren Ökosystemleistungen als auch die Möglichkeit, nachwachsende Rohstoffe für die Herstellung nachhaltiger Produkte – wie zum Beispiel Dämmstoffe – zu gewinnen. Auf der anderen Seite gibt es noch viele offene Fragen und Hemmnisse bei der Umsetzung dieses neuen Landnutzungskonzepts. Bei der Entwicklung neuer Produkte stehen wir noch am Anfang. Ein wachsendes Interesse seitens der Unternehmen ist aber festzustellen. Das aktuell gestartete Verbundvorhaben „Produktketten aus Niedermoorbiomasse“ untersucht innerhalb eines Partnerkonsortiums Produkte, Ökosystemleistungen und Anbau. Gefördert wird das Projekt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Projektträger ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Kooperation mit dem 3N Kompetenzzentrum. In diesem Vorhaben werden die ersten Pilotflächen für Niedermoor-Paludikultur in Niedersachsen eingerichtet und unter anderem Ernteverfahren erprobt. Die Pilotflächen im Praxismaßstab entstehen in unterschiedlichen Regionen, so dass regionalspezifische Aussagen getroffen werden können. Am Donnerstag, dem 10. September 2020 findet gemeinsam mit Minister Olaf Lies der Auftakt des Verbundvorhabens statt. Bei der Online-Veranstaltung der Kompetenzstelle Paludikultur Niedersachsen sind Landnutzer, Firmen, Planungsbüros, Naturschützer und Vertreter aus Politik, Behörden und Wissenschaft sowie weitere Interessierte eingeladen per Video-Konferenz teilzunehmen. Die Kompetenzstelle Paludikultur ist ein Projekt des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) in Kooperation mit dem 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e.V. Aktuell sind für die kostenlose Veranstaltung noch Plätze verfügbar. Interessenten können sich online unter www.3-n.info für die Online-Teilnahme registrieren.
Die vorliegende Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens "Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien für die stoffliche Nutzung von Biomasse im Rahmen des Blauen Engel" (kurz: "Blauer Engel Bio-Stoff") zur Entwicklung von Vergabekriterien für Umweltzeichen für biobasierte Produkte auf übergreifender Ebene erstellt. Dabei geht es um grundsätzliche Anforderungen an nachhaltig produzierte Biomasse als Rohstoff anhand von zwei Schwerpunkten: 1. Welche etablierten Zertifizierungssysteme berücksichtigen in welchem Umfang Nachhaltigkeitskriterien gemäß international anerkannter Standards (ISO 13065) und stellen auch den Nachweis über die Lieferkette sicher; 2. Welche Produktionspfade können eine positive Treibhausgasbilanz auch unter Berücksichtigung von Landnutzungsänderung (LUC) sicherstellen. Unter Punkt 1 erfüllen die Systeme RSB (Roundtable on Sustainable Biomaterials), ISCCplus (International Sustainability and Carbon Certification), RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil) und RTRS (Roundtable on Responsible Soy) weitgehend den Kriterienkatalog nach ISO. Die drei Letzteren weisen zu einigen Kriterien jedoch deutliche Lücken auf, weswegen hier eine zeitliche Begrenzung einer positiven Nennung empfohlen wird. Essenziell ist außerdem die Rückverfolgung der Lieferkette über eine Direktverfolgung (Segregation) oder zumindest Massenbilanz. Punkt 2 führt zu einer genaueren Analyse der Herkunftsländer der Anbaubiomasse: Finden in einem Herkunftsland real Landnutzungsänderungen in einem Maße statt, welches eine Anrechnung der CO2-Emissionen aus diesem realen LUC für einen Rohstoff eine CO2-Nettoeinsparung gegenüber dem fossilen Referenzprodukt unmöglich macht, sollen solche Rohstoffe nur zeitlich begrenzt für eine Vergabe des Blauen Engel zugelassen werden. Quelle: Forschungsbericht
UBA-Eckpunkte für neue EU-Langfrist-Klimaschutzstrategie Im Rahmen des Übereinkommens von Paris sollen die Vertragsparteien bis 2020 eine Langfrist-Klimaschutzstrategie vorlegen, mit der sie darlegen, auf welche Weise sie die Erreichung des Paris-Abkommens unterstützen werden. Auch die Europäische Union wird eine neue Langfrist-Klimaschutzstrategie erstellen. Das UBA hat dazu eine Stellungnahme im EU-weiten Konsultationsprozess abgegeben. Das vormalige Emissionsminderungsziel der EU für 2050 von 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 aus der Low-Carbon-Roadmap (2011) ist nach heutigem Kenntnisstand veraltet. Auch die derzeit gültigen 2030er-EU-Klimaschutzziele sind nach Auffassung des UBA nicht im Einklang mit den langfristigen Klimaschutzzielen des Übereinkommens von Paris (ÜvP). Der UN -Weltklimarat ( IPCC ) hat mit seinem neuesten Sonderbericht zur 1.5°C-globalen Erwärmung allen Staaten eine profunde und aktuelle Wissensgrundlage für die zwingend erforderliche Verschärfung der nationalen Klimaschutzbemühungen vorgelegt. Dies gilt besonders auch für die Europäische Union. Die neue Langfrist-Klimaschutzstrategie der EU sollte aus Sicht des UBA folgende Elemente enthalten: Treibhausgasneutralität über alle Wirtschaftsbereiche bis spätestens 2050: Die EU muss auf ihrem Territorium alle Emissionen von Treibhausgasen (THG) bis 2050 um mindestens 95 Prozent unter das Niveau von 1990 senken. Deutlich stärkere THG-Emissionsreduktion im Zeitraum bis 2030 als bisher vorgesehen: Denn die Summe aller Emissionen (kumulierte Emissionen) bis 2050 muss minimiert werden, um den Temperaturanstieg so weit wie möglich zu begrenzen. Lineare Emissionsminderungspfade reichen nicht aus. Schneller Wechsel von fossilen zu erneuerbaren und nachhaltigen Energieträgern: Ein dekarbonisiertes Energiesystem erfordert eine vollkommen auf erneuerbare Energieträger ausgerichtete nachhaltige Energieversorgung für alle Anwendungsbereiche, ohne Rückgriff auf Atomenergie, Kohlendioxidspeicherung im Untergrund und Anbaubiomasse. Im Zuge der Dekarbonisierung des gesamten Energiesystems muss die Stromproduktion bereits lange vor der Jahrhundertmitte vollständig auf erneuerbare Energieträger umgestellt sein (Sektorkopplung). Ausgleichsmaßnahmen für verbleibende THG-Emissionen von maximal 5 Prozent des Ausgangsniveaus entwickeln: Die im Jahr 2050 verbleibenden Emissionen von maximal 5 Prozent des Ausgangsniveaus sollten entweder mit Maßnahmen zum Entzug von Kohlendioxid aus der Atmosphäre (etwa durch Aufforstung von Wäldern) oder zusätzlichen Minderungsmaßnahmen außerhalb der EU ausgeglichen werden. Mittel- und langfristige Klimaschutzziele allein auf dem Territorium der EU erreichen: Die EU sollte die Marktmechanismen in Artikel 6 des ÜvP ausschließlich dazu nutzen, Klimaschutzanstrengungen außerhalb der EU zu unterstützen. Umsetzung der neuen Strategie durch hochrangige EU-Gremien sicherstellen: Eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Langfrist-Klimaschutzstrategie setzt eine ambitionierte Beteiligung und Koordinierung seitens des Europäischen Rates voraus, da die Strategie weitreichende Implikationen für die Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaftsweise in Europa haben wird. Daher sollte die Strategie Synergien ausschöpfen und potenzielle Zielkonflikte mit den jeweiligen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen adressieren. Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme des UBA (auf Englisch) .
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