Eine robuste Bewertung des Klimarisikos und der Vulnerabilität ist für Unternehmen erforderlich, die die Taxonomiekonformität gemäß der EU-Taxonomieverordnung in Bezug auf wesentliche Beiträge zur Klimaanpassung für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten erreichen wollen. Die entsprechenden rechtlichen Anforderungen sind in Anhang 1, Anlage A der delegierten Verordnung 2021/2139 definiert. Um die Umsetzung dieser Anforderungen zu erleichtern, hat das Umweltbundesamt die Empfehlung "Durchführung einer robusten Klimarisiko - und Vulnerabilitätsanalyse nach EU Taxonomie" entwickelt. Diese Empfehlungen beschreiben wie ein Leitfaden, wie Unternehmen praktisch vorgehen können, um die gesetzlichen Anforderungen der Taxonomie zu erfüllen. Quelle: www.umweltbundesamt.de