Letztmalig ging ein Transport mit bestrahlten Brennelementen aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II auf den Weg in die USA. Der Transport mit niedrig angereichertem Uran (LEU) der untersten Sicherungskategorie III verließ am Abend des 26. Juni 2017 die Reaktoranlage Richtung Hafen Nordenham für den Transport auf dem Seeweg in die USA. Die erforderliche Transportgenehmigung wurde vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit noch vor Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes erteilt. Nach neuer Rechtslage, die seit dem 16. Mai 2017 gilt, ist eine Ausfuhr abgebrannter Brennelemente generell untersagt und nur noch in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich. Die Rückführung bestrahlter Brennelemente aus einem Forschungsreaktor entspricht einem Abkommen mit den USA zur Nichtverbreitung von waffenfähigem Uran. Das Abkommen gilt für Brennelemente, die bis Mai 2016 bestrahlt wurden. Insgesamt wurden 33 Brennelemente des Helmholtz-Zentrums Berlin mit niedrigangereichertem Uran (LEU) transportiert. Für die danach bis zum Betriebsende (Ende 2019) anfallenden Brennelemente ist die Zwischenlagerung in Ahaus vertraglich vereinbart.
Das Bundesumweltministerium gab am 31. März 2017 ein Gutachten in Auftrag, um zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Stilllegung der Urananreicherung und der Brennelementeproduktion in Deutschland möglich wäre. Damit setzt das Ministerium einen Auftrag der Konferenz der Landesumweltminister um. Mit dem Atomausstieg wurde 2011 zwar die Abschaltung von Atomkraftwerken beschlossen, aber nicht das Ende der Produktion von Kernbrennstoffen. Solange aber Kernbrennstoffe in Deutschland produziert werden, werden die Behörden auch Ausfuhrgenehmigungen erteilen müssen. Bei den Exportgenehmigungen für Brennelemente handelt es sich um sogenannte "gebundene Genehmigungen", die nicht versagt werden können, wenn der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
Russland und die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) haben die weltweit erste Bank für Atombrennstoffe ins Leben gerufen. Die neue Bank wird allen Mitgliedsstaaten der IAEA schwach angereichertes Uran zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Interessenten die Verpflichtungen des Atomwaffensperrvertrages erfüllen und das Brennmaterial lediglich in Atomkraftwerken verwenden. Zudem soll die Bank nur als Reserve dienen, falls ein Land aus irgendeinem Grund nicht am freien Markt Uran kaufen kann.
Genehmigungen für die Zwischenlagerung von abgereichertem bzw. natürlichem und angereichertem Uran in Form von UF6 Dokument aus dem Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 173KB, barrierefrei⁄barrierearm
Die Ukraine erhält von Verbündeten panzerbrechende Munition mit abgereichertem Uran. Sie zerstört effektiv Panzer. Dabei werden Stäube freigesetzt, die in Atemwege eindringen, sich in Grundwasser und Böden ablagern und somit teil Nahrungskette werden. Darüber hinaus sind die Stäube so fein, dass sie über weite Strecken mit Winden getragen und verbreitet werden. Neben der radioaktiven Exposition, heißt es, ist die chemische Kontamination gravierend. Auf Wikipedia ist dazu Folgendes zu lesen (https://de.wikipedia.org/wiki/Uranmunition): "Uran ist sowohl chemisch giftig als auch radioaktiv. Hierbei ist bei Uranmunition die Radioaktivität reduziert, während die chemische Wirkung unverändert ist. Aufgrund der geringen Aktivität der Geschosse wird dabei nicht die radiologisch, sondern die chemisch toxische Wirkung auf die Nieren bei einer ausreichenden Aufnahme als das eigentliche Risiko angesehen.[9][10] Es gibt kein internationales Abkommen, das den Einsatz von abgereichertem Uran explizit verbietet. Jedoch wird im Genfer Protokoll[11] allgemeiner die Verwendung von giftigen Stoffen im Krieg verboten." "Laut einer Studie der Forscher vom Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) verwittert das Material der Urangeschosse im Boden und zersetzt sich zu Sabugalit, einem Stoff, der zu den Aluminium-Uranylphosphaten zählt. Die vollständige Umwandlung der Uranmunition in Sabugalit, in dem das giftige Uran fest gebunden ist, könnte nach Schätzungen der Forscher in rund 50 Jahren erwartet werden. Mit diesem Umwandlungsprozess ist parallel ein „Auswaschungsprozess“ verbunden, der deutlich länger anhält." "Die Friedensorganisation Pax hat vom niederländischen Verteidigungsministerium im Rahmen des „Freedom of Information Act“ einige wenige US-Koordinaten [im Irak] erhalten. Aus diesen geht hervor, dass die US-Armee 2003 DU auch in Wohngebieten eingesetzt hat. Die Anzahl der Krebserkrankungen in der Provinz Babil, südlich von Bagdad, stieg von 500 diagnostizierten Fällen im Jahr 2004 auf 9.082 im Jahr 2009.[24]" Mit welcher Strahlenexpositionen wird die lokale Bevölkerung belastet? Mit welcher toxischen Expositionen (Abbauprodukte des Materials und chemischen Stoffen) wird die lokale Bevölkerung belastet? Auf welchen Zeitraum ist mit welchen Wirkungen zu rechnen? Wie sieht die Kosten-Nutzen-Bewertung aus?
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: 1) Wie viel abgereichertes Uran wurde 2018 in Deutschland produziert? 2) Bitte listen Sie auf, welcher Anteil des Urans zu welchem Zweck verwendet wurde (Zwischen- bzw. Endlagerung, Herstellung von Munition, etc.) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Urananreicherung per Gaszentrifuge in Deutschland, Daten nach #1, aktualisiert mit #2 Auslastung: 7000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Nukleare Energie Flächeninanspruchnahme: 75000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2010 Lebensdauer: 20a Leistung: 1500MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Nukleare Energie
Uran-Anreicherung mit Gas-Diffusion in Russland, Daten nach #1, aktualisiert nach #2 Auslastung: 7000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Nukleare Energie Flächeninanspruchnahme: 75000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2010 Lebensdauer: 20a Leistung: 1500MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Nukleare Energie
Uran-Anreicherung mit Gas-Diffusion in den USA, Energiebedarfsdaten nach #2, alle anderen nach #1, aktualisiert mit #3 Auslastung: 7000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Nukleare Energie Flächeninanspruchnahme: 75000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2010 Lebensdauer: 20a Leistung: 1500MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Nukleare Energie
Uran-Anreicherung mit Gas-Diffusion in den USA, Energiebedarfsdaten nach #2, alle anderen nach #1 Auslastung: 7000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Nukleare Energie Flächeninanspruchnahme: 75000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1500MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Nukleare Energie
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