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Ukraine: BfS verfolgt Lage in Kriegsregionen

Ukraine: BfS verfolgt Lage in Kriegsregionen Keine Hinweise auf Freisetzung von radioaktiven Stoffen Ukraine Quelle: Benjamin ['O°] Zweig/Stock.adobe.com Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beobachtet die Lage in der Ukraine angesichts des seit 24. Februar 2022 andauernden Krieges intensiv. Nach dem Vorstoß ukrainischer Truppen in die russische Region Kursk am 6. August 2024 nahm das BfS auch das Kernkraftwerk ( KKW ) Kursk mit in den Blick. Messwerte aus der Ukraine wie den Nachbarstaaten liefern keine Hinweise auf eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen . Das gilt auch nach einem durch einen Drohnenangriff ausgelösten Brand im stillgelegten Kernkraftwerk Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) in der Nacht zum 14. Februar 2025. Die ukrainischen Kernkraftwerke sind immer wieder von Kampfhandlungen oder dadurch ausgelösten Stromausfällen betroffen. Auch die Zahl von Drohnenangriffen nahm zuletzt zu. Diese Zwischenfälle hatten bisher aber keine Auswirkung auf die radiologische Sicherheit. Das BfS überprüft täglich etwa 500 bis 600 Messwerte in der gesamten Ukraine und hat eine 24/7-Rufbereitschaft. BfS teilt die Sorge um sicheren KKW-Betrieb Das BfS teilt die Sorge um die Sicherheit der Kernkraftwerke in der Ukraine sowie in angrenzenden Gebieten, die durch Kampfhandlungen gefährdet sind. Auch die Internationale Atomenergie-Organisation IAEA ( International Atomic Energy Agency ) hatte mehrfach deswegen Bedenken geäußert. Nach Einschätzung des BfS stellen die Kampfhandlungen, die Stromversorgung sowie die Arbeitsbedingungen der Angestellten die größten Risikofaktoren dar. Außerdem muss alles dafür getan werden, die Kühlung aller sicherheitsrelevanten Systeme der Kernkraftwerke sicherzustellen. Seit 23. Januar 2023 überwachen Mitarbeitende der IAEA dauerhaft die Lage an allen ukrainischen KKW -Standorten. Für Deutschland wären die radiologischen Auswirkungen einer Freisetzung in der Ukraine begrenzt. Im schlimmsten Fall, also nur bei einem erheblichen Austritt von Radioaktivität und einer Wetterlage, die Luftmassen von der Ukraine nach Deutschland verfrachtet, könnten hierzulande für die Landwirtschaft festgelegte Radioaktivitäts-Höchstwerte überschritten werden. Dann würde eine Kontrolle von Futter- und Nahrungsmitteln erforderlich werden, gegebenenfalls auch eine Vermarktungssperre für kontaminierte Produkte. Ob bei einer Freisetzung aus dem Kernkraftwerk bei Kursk auch Situationen auftreten könnten, in denen weitergehende Schutzmaßnahmen in Deutschland notwendig wären, lässt sich auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen zu der Anlage nicht abschließend bewerten. Neuesten Meldungen zufolge hat sich Folgendes ereignet: Ort / Datum Lage Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) - 26.02.2025 Ukraine: Tschornobyl In der Nacht zum 14. Februar 2025 kam es nach einem Drohnenangriff zu einem Brand im Kernkraftwerk Tschornobyl (russ.: Tschernobyl), bei dem die zweite Schutzhülle des Kraftwerks, das sogenannte New Safety Confinement, beschädigt wurde. Entgegen erster Meldungen brachen in der Folge immer wieder Schwelbrände aus. Trotz der Beschädigungen gab es jedoch keine Hinweise, dass radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangt sein könnten. Die Messwerte waren im Vergleich zu den Daten vor dem Brand nicht erhöht. Die zweite Schutzhülle wurde 2016 fertiggestellt und schirmt die erste Abdeckung von 1986 sowie den darunter befindlichen havarierten Block 4 des Kernkraftwerks ab. Nach der Einnahme und Besetzung des Kernkraftwerks durch russische Truppen am 24. Februar 2022 kam es in den ersten Monaten des Krieges rund um die dort befindlichen Anlagen immer wieder zu Zwischenfällen. Ende März 2022 gaben russische Streitkräfte die Kontrolle über das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl an ukrainisches Personal zurück. Russische Truppen haben sich seitdem vollständig aus der Sperrzone zurückgezogen. Berichte aus dem Frühjahr 2022 über russische Soldaten, die nach ihrem Aufenthalt in Tschornobyl mit Strahlenkrankheits-Symptomen in ein belarussisches Zentrum für Strahlenmedizin gebracht wurden, ließen sich nicht unabhängig überprüfen. Auf Basis der verfügbaren Informationen und der Kontaminationslage um Tschornobyl ist es aus Sicht des BfS aber unwahrscheinlich, dass die Soldaten eine entsprechend hohe Strahlendosis erhalten haben. Auch die IAEA konnte die Berichte nicht bestätigen. In den Sommermonaten treten in der Sperrzone rund um das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl immer wieder vereinzelt Waldbrände auf. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch radioaktive Stoffe aus dem Boden und der Biomasse in die Atmosphäre gelangen und eventuell geringe Spuren davon außerhalb der Sperrzone nachgewiesen werden. Aus der Erfahrung mit früheren Bränden in der Sperrzone ist aber bekannt, dass selbst bei großflächigen Waldbränden keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung außerhalb der Sperrzone besteht. Auf dem Gelände des 1986 havarierten Kernkraftwerks Tschornobyl befindet sich neben den spätestens seit dem Jahr 2000 stillgelegten Reaktorblöcken unter anderem auch eine Einrichtung für die Entsorgung von radioaktivem Abfall. Außerdem lagern dort etwa 20.000 Brennelemente. Saporischschja - 06.09.2024 Ukraine: KKW Saporischschja Rund um das Kernkraftwerk Saporischschja kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen, bei denen in der Vergangenheit auch Teile der Infrastruktur beschädigt wurden. Am 11. August 2024 wurde ein Brand mit starker Rauchentwicklung an einem der Kühltürme beobachtet. Die Brandursache ist noch unklar. Die IAEA hält es für wahrscheinlich, dass der Kühlturm aufgrund der Beschädigungen abgerissen werden muss. Für den derzeitigen Betrieb der Anlage wird der Kühlturm allerdings nicht benötigt. Am 17. August explodierte eine Drohne nur knapp außerhalb des Geländes des Kraftwerks. Beide Ereignisse hatten nach Angaben der IAEA keine Auswirkungen auf die radiologische Sicherheit der Anlage. Für die Kühlung und zur Aufrechterhaltung der Sicherheitssysteme ist die Anlage vor allem auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. Normalerweise ist das Kraftwerk dafür über mehrere Leitungen mit dem Stromnetz verbunden. Zeitweilige Ausfälle der Stromversorgung, die sich seit Beginn des Krieges immer wieder ereignet haben, können mit den dafür vorgesehenen Notstrom-Dieselgeneratoren überbrückt werden. Nach Angaben des ukrainischen Betreibers kann die Stromversorgung damit mehr als 20 Tage lang aufrecht erhalten werden. Die Beschädigung des Kachowka-Staudamms Anfang Juni 2023 hatte keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Kernkraftwerk , das flussaufwärts am Fluss Dnipro liegt. Zwar bezieht das Kraftwerk Wasser für seine Kühlung aus dem Stausee, der Wasserstand im Kühlteich ist jedoch bis auf Weiteres ausreichend für die Kühlung des Kraftwerks. Zusätzlich stehen Alternativen für die Wasserversorgung zur Verfügung. Das Kraftwerk Saporischschja steht seit März 2022 unter russischer Kontrolle. Seitdem ist die Zahl der Mitarbeitenden nach Angaben der IAEA auf knapp die Hälfte des ursprünglichen Personals gesunken. Immer wieder gibt es Berichte über Minen auf dem Gelände. Im Januar 2024 wurden von den Expertinnen und Experten der IAEA erneut Minen zwischen der inneren und äußeren Umzäunung des KKW entdeckt. Bereits im Juli 2023 trug der Fund von Minen in diesem Bereich zur Beunruhigung bei. Diese wurden im November 2023 entfernt. Seit 11. September 2022 sind alle Reaktoren der Anlage heruntergefahren. Damit nimmt die Nachzerfallswärme der Brennelemente ab, wodurch das Risiko eines radiologischen Unfalls kontinuierlich sinkt. Auch sind kurzlebige radioaktive Stoffe wie beispielsweise Jod-131 inzwischen zerfallen. Chmelnyzkyj - 25.09.2024 Ukraine: KKW Chmelnyzkyj Seit Ende September 2024 wurden in der Nähe des Kraftwerks Drohnenüberflüge beobachtet. Eine der Drohnen wich stark von ihrem ursprünglichen Kurs ab und näherte sich dem Kernkraftwerk , bevor sie umkehrte und auf ihre ursprüngliche Route zurückkehrte. Ende Oktober 2023 führte der Abschuss zweier Drohnen in unmittelbarer Nähe des Kernkraftwerks Chmelnyzkyj zu Beeinträchtigungen auf dem Kraftwerksgelände. Fensterscheiben gingen zu Bruch und die Stromversorgung zweier Strahlenüberwachungsstationen in der Umgebung des Kernkraftwerks wurde vorübergehend unterbrochen. Nach Angaben der IAEA hatte der Zwischenfall aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit des Kraftwerkbetriebs. Im Mai 2023 kursierten Berichte über eine Explosion in einem Munitionslager in der Nähe der Stadt Chmelnyzkyj, in dem angeblich Uranmunition gelagert worden sein soll, sowie minimal erhöhte Radioaktivitäts-Messwerte in der Umgebung und in Polen. Das BfS hat die Informationen geprüft und einen Zusammenhang ausgeschlossen. Zum einen traten die minimal erhöhten Messwerte in der Umgebung von Chmelnyzkyj erstmals bereits zwei Tage vor dem Explosionsdatum auf, zum anderen befanden sich die entsprechenden Messstationen entgegen der Windrichtung. Für die erhöhten Werte kann es viele Gründe geben, dazu gehören unter anderem Niederschläge, Wartungsarbeiten, Defekte und technische Fehler. Ob in dem Lager überhaupt Uranmunition vorhanden war, gilt als nicht gesichert. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Chmelnyzkyj aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wurde die Leistung der Kraftwerke aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Süd-Ukraine (Piwdennoukrajinsk) - 25.09.2024 Ukraine: KKW Südukraine Seit Mitte September 2024 wurden in der Nähe des Kernkraftwerks mehrere Drohnenflüge beobachtet, teilweise direkt über dem Kraftwerk. Ende August 2024 wurde wegen Netzschwankungen infolge einer russischen Großoffensive auf die ukrainische Infrastruktur zeitweise einer der drei Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Süd-Ukraine vom Stromnetz getrennt. Ende Mai 2023 kam es in einem der Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Süd-Ukraine nach Angaben der IAEA vorübergehend zu einer Notabschaltung. Grund sei eine Netzstörung oder Instabilität gewesen. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Süd-Ukraine aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wird die Leistung der Reaktoren aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Riwne - 04.09.2024 Ukraine: KKW Riwne Laut Meldung der IAEA wurden Ende August 2024 wegen Netzschwankungen infolge einer russischen Großoffensive auf die ukrainische Infrastruktur zeitweise drei der vier Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Riwne vom Stromnetz getrennt. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Riwne aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wurde die Leistung der Kraftwerke aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Kiew - 30.03.2023 Ukraine: Kiew Bei Angriffen auf die ukrainische Hauptstadt Kiew Mitte Januar 2023 ist auch das Gelände des Kyiv Research Institute getroffen worden, das auch einen Forschungsreaktor betreibt. Die Messdaten blieben unauffällig. Der Forschungsreaktor wurde zu Beginn des russischen Angriffskrieges Ende Februar 2022 heruntergefahren. Charkiw - 17.09.2024 Ukraine: Charkiw Das Institute of Physics and Technology in Charkiw war mehrfach Ziel russischer Angriffe, zuletzt im September 2024. Das Forschungszentrum betreibt eine Neutronen -Quelle (die teilweise auch als "Forschungsreaktor" bezeichnet wird) sowie eine Einrichtung für die Produktion von Radioisotopen für medizinische und industrielle Anwendungen. Im März und April 2024 war die Anlage infolge von Angriffen mehrfach von der externen Stromversorgung abgeschnitten und auf Notstromversorgung durch Dieselaggregate angewiesen. Bereits zuvor wurde sie bei Angriffen stark beschädigt, die IAEA bezeichnete die Schäden nach Abschluss einer Beobachtermission Ende November 2022 als "dramatisch" und "größer als erwartet". Die Neutronen -Quelle war bereits vor Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen außer Betrieb genommen worden. Der Bestand an radioaktivem Inventar ist gering. Hinweise auf eine Freisetzung radiologischer Stoffe gab es nicht. Ebenfalls in Charkiw befindet sich ein Lager für radioaktive Abfälle der Firma "RADON". Das Lager wurde bei Kampfhandlungen am 26. Februar 2022 getroffen. Es wurden keine radioaktiven Stoffe freigesetzt. Kursk (Russland) - 27.08.2024 Am 6. August 2024 stießen ukrainische Truppen in die russische Region Kursk vor. Seitdem dauern die Kampfhandlungen dort an. Das Kernkraftwerk Kursk liegt etwa 60 Kilometer von der ukrainischen Grenze entfernt, in der Nähe des umkämpften Gebietes. Russland meldete der IAEA am 22. August den Abschuss einer Drohne über dem Kraftwerksgelände. Messeinrichtungen werden regelmäßig überwacht Mitarbeiter*innen des BfS überprüfen die Daten verschiedener Messeinrichtungen in der Ukraine seit Beginn des Krieges regelmäßig. Dafür stehen verschiedene Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Vor allem in Gebieten, in denen Kampfhandlungen stattgefunden haben, gibt es zwar weniger verfügbare Messdaten. Ein grundsätzlicher Überblick ist aber gegeben. Zusätzlich zu den Messstationen in der Ukraine selbst überprüft das BfS auch Messdaten aus den benachbarten Ländern. Die BfS -Mitarbeiter*innen sind zudem in engem Austausch mit den internationalen Partnern , darunter auch der IAEA und der Europäischen Union ( EU ). In Deutschland misst das BfS mit seinem ODL -Messnetz routinemäßig die natürliche Strahlenbelastung. Würde der gemessene Radioaktivitätspegel an einer Messstelle einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, würde automatisch eine Meldung ausgelöst. Auch die Spurenmessstelle auf dem Schauinsland bei Freiburg wird regelmäßig überwacht, genauso wie die Spurenmessstellen des Deutschen Wetterdienstes ( DWD ) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ( PTB ). Potenzielle Auswirkungen auf Deutschland Das BfS hat sich bereits in der Vergangenheit mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen bei Freisetzung radioaktiver Stoffe in ukrainischen Kernkraftwerken auf Deutschland zu erwarten wären. Dazu wurde untersucht, wie sich radioaktive Stoffe verbreiten würden. Demnach bewegten sich über ein Jahr hinweg in der Vergangenheit nur an etwa 60 Tagen im Jahr die Luftmassen nach Deutschland (17 Prozent der Wetterlagen). Landwirtschaftliche Produktion Für den Fall, dass radioaktive Stoffe infolge einer Freisetzung in einem ukrainischen Kernkraftwerk nach Deutschland gelangen würden, würden sich die Notfallmaßnahmen voraussichtlich auf die Landwirtschaft und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte beschränken. Nach den Berechnungen des BfS ist nicht zu erwarten, dass weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig wären. Kursk Ob bei einer Freisetzung aus dem Kernkraftwerk bei Kursk in Russland auch Situationen auftreten könnten, in denen weitergehende Schutzmaßnahmen in Deutschland notwendig wären, lässt sich auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen zu der Anlage nicht abschließend bewerten. BfS rät von Einnahme von Jodtabletten ab In Deutschland sind 189,5 Millionen Jodtabletten in den Bundesländern bevorratet, die bei einem Ereignis, bei dem ein Eintrag von radioaktivem Jod in die Luft zu erwarten ist, in den möglicherweise betroffenen Gebieten durch die Katastrophenschutzbehörden verteilt werden. Die Einnahme von Jodtabletten schützt ausschließlich vor der Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, nicht vor der Wirkung anderer radioaktiver Stoffe . Von einer selbstständigen Einnahme von Jodtabletten rät das BfS ab. Eine Selbstmedikation mit hochdosierten Jodtabletten birgt gesundheitliche Risiken insbesondere für ältere Personen, hat aktuell aber keinen Nutzen. Radioaktives Jod hat eine Halbwertszeit von wenigen Tagen. Das bei dem Reaktorunfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) vor über 35 Jahren freigesetzte radioaktive Jod ist mittlerweile vollständig zerfallen und kann deshalb nicht mit dem Wind nach Deutschland transportiert werden. Redaktioneller Hinweis Diese Meldung wird vom BfS kontinuierlich aktualisiert. Der aktuelle Stand wird über Datum und Uhrzeit der letzten Aktualisierung ausgewiesen. Aktualisierungen erfolgen insbesondere dann, wenn eine neue Sachlage zur Einschätzung der radiologischen Situation in der Ukraine vorliegt. Geringfügigere Lageveränderungen, die nicht zu einer grundsätzlich neuen Bewertung der radiologischen Lage führen, werden nicht tagesaktuell eingepflegt, sondern in einer gesammelten Aktualisierung aufgenommen. Stand: 26.02.2025

Programm der Forumstage 2024

3. Forum Endlagersuche 2024 Die Forumstage, 14. bis 25.10.2024, digital Montag, 14.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wo stehen wir bei der Endlagersuche und was kommt als Nächstes? Auftaktveranstaltung zu den Forumstagen Die Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) soll nachvollziehbar und transparent bleiben. Daher plant die BGE eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete. Die ersten Arbeitsstände sollen im November 2024 veröffentlicht werden. Sie sind vorläufiger Natur, sollen jedoch einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE geben. Vor Veröffentlichung dieser Arbeitsstände werden Präsident Kühn und die Abteilungen Aufsicht und Beteiligung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit dieser Informationsveranstaltung für alle Interessierten eine Übersicht zum Stand des Verfahrens bieten, die Veröffentlichung der Arbeitsstände und die Beteiligung in der aktuellen Phase im Gesamtkontext des Verfahrens erläutern. Nach den Beiträgen der Referent:innen besteht die Möglichkeit für Fragen und Diskussion. Die Informationsveranstaltung stellt den Auftakt der Forumstage dar, zu denen Präsident Kühn und das Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) begrüßen. Das PFE stellt das Programm der Forumstage und des im November stattfindenden Forum Endlagersuche vor. Dienstag, 15.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics Deutschland benötigt ein Endlager für seine hochradioaktiven Abfälle. Doch, wie soll der künftige Standort gefunden werden? Und wie kann sich die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligen? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie in unserer digitalen Infoveranstaltung. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürger:innen. Sie ermöglicht einen Einstieg in das Thema „Endlagersuche“ und einen Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens. Mittwoch, 16.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Gesetzliche Beteiligungsformate bei der Endlagersuche: Information, Austausch und Ausblick auf die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen Ende 2027 wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Standortregionen für eine übertägige Erkundung vorschlagen. Die erste Aufgabe der Regionalkonferenzen wird sein, diese Vorschläge zu überprüfen. Aufgabe des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist es, die Regionalkonferenzen einzurichten. In der Veranstaltung werden die beiden gesetzlichen Beteiligungsformate vorgestellt und Fragen diskutiert. Wie können sich Regionalkonferenzen und Rat der Regionen organisieren? Welche Rolle können die Regionalkonferenzen im Endlagersuchverfahren einnehmen? Welche Einflussmöglichkeiten haben sie? Wie können Kommunen, Bürgerinnen und Bürger für wirksame Beteiligung sorgen? Welche Aufgaben hat die Fachkonferenz Rat der Regionen? Wie können die gesetzlichen Formate gut vorbereitet werden? Donnerstag, 17.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wie erreichen wir Transparenz in der Forschungslandschaft? Wie kann die Öffentlichkeit Einfluss nehmen? Im wissenschaftsbasierten Standortauswahlverfahren spielt Forschung eine zentrale Rolle. Die Forschungsthemen in der Endlagersuche sind vielfältig: von naturwissenschaftlich-technisch bis sozialwissenschaftlich, von Grundlagenforschung zu angewandten Fragestellungen. Wie ist die Forschungslandschaft aktuell aufgestellt? Wie und vom wem werden Entscheidungen getroffen und nach welchen Kriterien? Wie wird die inter- und transdisziplinäre Forschung sichergestellt? Das Standortauswahlgesetz fordert neben der Wissenschaftlichkeit Transparenz und Partizipation im Verfahren. Wie könnte in Zukunft Transparenz und Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit in Bezug auf die Forschung gewährleistet werden? Wie könnten vertrauensbildende Maßnahmen aussehen, die diese Anforderungen des Gesetzes erfüllen? Freitag, 18.10.2024, 16:00 - 17:30 Uhr Umgang mit dem Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) möchte den Umgang mit dem Ausschlusskriterium Seismische Aktivität in Schritt 2 der Phase I vorstellen. Hintergrund ist die Neufassung des Nationalen Anhangs der DIN EN 1998-1 aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts bei der Einschätzung der Erdbebengefährdung in Deutschland und das Sachstandspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von Mai 2022. Freitag, 18.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wie Sicherheit sicherstellen? Verantwortung und Beteiligung im lernenden Verfahren Transparenz ist eine Grundvoraussetzung für informierte, glaubwürdige, wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung zur Standortauswahl. Wie werden Entscheidungsalternativen in der interessierten Öffentlichkeit offengelegt? Wie weit reichen Rechtsaufsicht und Fachaufsicht? Welche Anforderungen, welche Erwartungen stellen sich für ein begleitendes Prüfungsverfahren? Mittwoch, 23.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Welche Rolle spielt „Human Intrusion“ im deutschen Endlagersuchverfahren? „Human Intrusion“ bzw. menschliche Aktivitäten (beispielsweise Rohstoffgewinnung) könnten einen großen Einfluss auf den sicheren Einschluss von Radionukliden in einem Endlager haben. Die hochradioaktiven Abfälle sollen in einem Endlager für 1 Millionen Jahre sicher gelagert sein. Doch was passiert in dieser Zeit, wenn Lage oder Existenz eines Endlagers in Vergessenheit geraten? Wie vermeidet man, dass Menschen versehentlich bei der Nutzung von tiefengeologischen Schichten auf das Endlager stoßen? Was ist „Human Intrusion“ genau bzw. was könnte passieren? Wie geht Deutschland mit der Thematik um und was ist der internationale Stand der Forschung? Donnerstag, 24.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen: Beteiligungskonzept des BASE Welche Beteiligungsmaßnahmen sind erforderlich, um die Öffentlichkeit gut für die Regionalkonferenzen und den Rat der Regionen vorzubereiten? Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) veröffentlicht dazu Ende September ein Konzept (Konsultationsfassung). In dieser Veranstaltung gibt das BASE einen Überblick über die vorgeschlagenen Maßnahmen und erste Hinweise aus der Konsultation. Im Sinne des Partizipationsanspruchs wird das Konzept in der Öffentlichkeit diskutiert und weiterentwickelt. Im Rahmen des Forums wird es dazu ergänzend einen Beteiligungsworkshop geben. Freitag, 25.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle (SMA) und die Darstellung im Nationalen Entsorgungsprogramm (NAPRO) Mit dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie und dem seither voranschreitenden Rückbau der kerntechnischen Anlagen haben sich die prognostizierten Mengen an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen auf etwa 360.000 Kubikmeter erhöht. Das für 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle genehmigte Endlager Konrad wird somit nicht für alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau ausreichen. Hinzu kommen noch die Abfälle aus der Urananreicherung und die rückzuholenden radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) das derzeit in Evaluierung befindliche nationale Entsorgungsprogramm für diese Abfälle vorstellen. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Iris Graffunder wird die derzeitige Situation der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Deutschland vorstellen. Wie geht es weiter? Das 3. Forum Endlagersuche findet am 22. bis 23.11.2024 im VCC Würzburg und digital statt. Zur Veranstaltung können Sie sich hier anmelden. Weitere Informationen finden Sie auf endlagersuche- infoplattform.de. Am Vorabend, dem 21.11.2024, lädt die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder die Teilnehmenden zu einem Empfang ein. Dort findet ein informelles Kennenlernen der Teilnehmenden und des Planungsteams Forum Endlagersuche zum Austauschen und Vernetzen in Würzburg statt. Die Veranstaltung zur Antragsberatung des 3. Forum Endlagersuche findet am 05.12.2024, 17:30 bis 20:00 Uhr, digital statt.

Nr. 11: Antrag vom 10.06.2021, der auf Vorschlag der Konferenzleitung als Material in die Arbeitsgruppe K1 weitergeleitet wurde,

Beitrag im Rahmen der FKTG: Gegenstand des Antrages ist die zusätzliche Berücksichtigung aller schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die grundsätzlich im Endlager Konrad eingebracht werden sollen, im Standortauswahlverfahren. Hintergrund ist, dass das Gesetz die Möglichkeit der Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nnoch in der Asse lagern, am Standort der hochradioaktiven Abfälle zulässt, sofern sich dieses nicht negativ auf das Endlager für hochradioaktive Abfälle auswirkt. Der Antrag kam zustande vor dem Hintergrund der möglichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad. Stellungnahme der BGE: Bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung für hochradioaktive Abfälle ist nach § 27 Abs. 5 StandAG auch zu prüfen, inwiefern größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort eingelagert werden können. Dies ist allerdings nur dann zulässig, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Bei diesen Abfällen handelt es sich um Folgende (Nationales Entsorgungsprogramm): • Radioaktive Abfälle aus der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II • Abfälle aus der Urananreicherung • Abfälle, die die Annahmebedingungen von Konrad nicht erfüllen Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Diese Abfälle werden nicht bei der Standortauswahl berücksichtigt Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 30.20: AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021

Beitrag im Rahmen der FKTG: Ich habe das Gefühl, Sie machen Fehler bei den Mengengerüsten. Weil, zu erwarten ist ja ungefähr, dass 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktive Abfälle anfallen, allein von der Brennelementfertigung her, wenn die Asse- Abfälle gehoben werden. Und dann kann eben noch mal die gleiche Menge dazukommen, wenn der Schacht Konrad den Betrieb nicht aufnehmen würde. Herr [...], Sie haben nämlich, da bin ich aufgemerkt, zu Anfang gesagt, mit Blick auf die vorläufige Sicherheitsuntersuchung Gorleben, die ich natürlich sehr gut kenne als Gorlebener. Wie bewerten Sie das, dass jetzt in dem neuen Suchverfahren anders als bei der vorläufigen Sicherheitsuntersuchung Gorleben, zwei Bergwerke aufgefahren werden sollen, die getrennt sind, wenn man einen möglichen prospektiven Standort, bestmöglichen, gefunden hat. Wie bewerten Sie das? Stellungnahme der BGE: Bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung für hochradioaktive Abfälle ist nach § 27 Abs. 5 StandAG auch zu prüfen, inwiefern größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort eingelagert werden können. Dies ist allerdings nur dann zulässig, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Bei diesen Abfällen handelt es sich um Folgende (Nationales Entsorgungsprogramm): • Radioaktive Abfälle aus der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II • Abfälle aus der Urananreicherung • Abfälle, die die Annahmebedingungen von Konrad nicht erfüllen Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Diese Abfälle werden nicht bei der Standortauswahl berücksichtigt. In dem Dokument „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung“ (BGE 2022/2) sind unter Kapitel 8.9.1 die Arten und Mengen der zu berücksichtigenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle weiter aufgeschlüsselt. Das Mengengerüst setzt sich demnach aus folgenden Abfallgebindevolumen zusammen: • Rückzuholende Abfälle aus der Schachtanlage Asse II: ca. 200.000 m³ (gegenüber dem o. g. Dokument (BE 2022/2) korrigierte Menge) • Abfälle aus der Urananreicherung: ca. 100.000 m³ • Graphithaltige Abfälle: 25.000 m³ • Sonstige Abfälle: 15.000 m³ Die Endlagerung in zwei getrennten Bergwerken bietet den Vorteil, dass „einerseits technisch-logistische Abhängigkeiten vermieden [werden], andererseits werden durch die räumliche Trennung in separate Endlagerbergwerke mögliche Beeinflussungen durch langfristig ablaufende geochemische oder andere Prozesse verhindert oder zumindest reduziert“ (BT-Drs. 19/19291). Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 10.7: Anträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete ,

Beitrag im Rahmen der FKTG: siehe FKT_BT2_22; Gegenstand des Antrages ist die zusätzliche Berücksichtigung aller schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die grundsätzlich im Endlager Konrad eingebracht werden sollen, im Standortauswahlverfahren. Hintergrund ist, dass das Gesetz die Möglichkeit der Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nnoch in der Asse lagern, am Standort der hochradioaktiven Abfälle zulässt, sofern sich dieses nicht negativ auf das Endlager für hochradioaktive Abfälle auswirkt. Der Antrag kam zustande vor dem Hintergrund der möglichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad. Stellungnahme der BGE: Bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung für hochradioaktive Abfälle ist nach § 27 Abs. 5 StandAG auch zu prüfen, inwiefern größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort eingelagert werden können. Dies ist allerdings nur dann zulässig, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Bei diesen Abfällen handelt es sich um Folgende (Nationales Entsorgungsprogramm): • Radioaktive Abfälle aus der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II • Abfälle aus der Urananreicherung • Abfälle, die die Annahmebedingungen von Konrad nicht erfüllen Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Diese Abfälle werden nicht bei der Standortauswahl berücksichtigt Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Abfallarten und ihre Entstehung

Entstehung radioaktiver Abfälle Ein Großteil radioaktiver Abfälle entsteht beim Betrieb von Atomkraftwerken und bei deren Rückbau nach der Abschaltung. Weitere Abfälle fallen in Forschungsreaktoren sowie in wissenschaftlich-technischen Einrichtungen und in geringen Mengen auch in der Medizin an. Diese - oft auch Atommüll genannten - Abfallstoffe haben ein hohes Gefahrenpotenzial und müssen aufwändig gesichert werden, um Mensch und Umwelt nicht zu gefährden. Da radioaktive Abfallstoffe zum Teil noch sehr lange strahlen können, muss man zum einen die Direktstrahlung abschirmen und zum anderen die Freisetzung der radioaktiven Stoffe verhindern. Das geschieht u.a. durch das Verpacken des Abfalls in CASTOR -Behältern und das Endlagern in tiefen Gesteinsformationen, die Entsorgungsoption, für die man sich in Deutschland entschieden hat. Unterscheidung von radioaktiven Abfällen Radioaktive Abfälle lassen sich unterscheiden in schwachradioaktive Abfälle ( LAW ), mittelradioaktive Abfälle ( MAW ) und hochradioaktive Abfälle ( HAW ). Schwach- und mittelradioaktive Abfälle fallen vor allem beim Betrieb und Rückbau von Kernkraftwerken an, können aber auch aus Forschungseinrichtungen, der Industrie oder in geringen Mengen aus der Medizin stammen. Bei hochradioaktiven Abfällen handelt es sich um die verbrauchten Kernbrennstoffe aus den Atomkraftwerken und aus der Wiederaufarbeitung . International herrscht unter Experten weitgehend Konsens, dass hochaktive Abfälle in tiefen geologischen Schichten gelagert werden müssen, um diese langfristig sicher von Mensch und Umwelt zu isolieren. Schwach- und mittelaktive Abfälle werden entweder oberflächennah oder wie in Deutschland in tiefen geologischen Schichten gelagert. Kategorisierung nach Endlagerung Da in Deutschland für alle Arten radioaktiver Abfälle die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten vorgesehen ist, spielt deren Wärmeentwicklung eine Rolle. Diese hat Auswirkungen auf das Endlager . In Deutschland wird Atommüll aus diesem Grund auch in zwei Kategorien unterteilt, nämlich in wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle und radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung Ein großer Teil der schwach- und mittelaktiven Abfälle sollen im Schacht Konrad in der Nähe von Salzgitter/Niedersachsen gelagert werden. Dort wird das erste nach Atomrecht genehmigte Endlager für bis zu 303.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung errichtet. Mit der Fertigstellung rechnet die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH im Jahr 2027. Darüber hinaus gibt es weitere Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die bei der Rückholung von Abfällen aus der Asse anfallen werden, sowie bis zu 100.000 Kubikmeter Reststoffe, die aus der Urananreicherung stammen, sofern letztere nicht anderweitig verwertet werden. Wärmeentwickelnde Abfälle Wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sind durch hohe Aktivitätskonzentrationen und damit hohe Zerfallswärmeleistungen gekennzeichnet. Zu diesen Abfällen zählen insbesondere abgebrannte Brennelemente sowie Rückstände aus den Prozessen im Kernreaktor. Für hochradioaktive Abfälle , die nur einen Anteil von circa 5 Prozent am Gesamtvolumen der radioaktiven Abfälle in Deutschland ausmachen, jedoch circa 99 Prozent der gesamten Radioaktivität aller radioaktiven Abfälle aufweisen, wird derzeit ein Endlagerstandort gesucht. Können in das Endlager für hochradioaktive Abfälle auch schwach- oder mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden? Die dauerhafte Einlagerung in tiefen geologischen Schichten plant die Bundesregierung auch für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle. Ein großer Teil dieser Abfälle sollen im Endlager Konrad in der Nähe von Salzgitter (Niedersachsen) gelagert werden. Das Endlager wurde 2002 atomrechtlich genehmigt und befindet sich im Bau. Darüber hinaus gibt es weitere Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die nach der Genehmigung des Endlagers Konrad in den Fokus rückten. Dazu gehören zum einen die radioaktiven Abfälle aus dem Bergwerk Asse, die nach einem wissenschaftlichen Vergleich verschiedener Stilllegungsoptionen wieder aus dem Bergwerk zurückgeholt werden sollen. Mehr Anzeigen Weniger Anzeigen Zum anderen müssen perspektivisch bis zu 100.000 Kubikmeter radioaktiver Reststoffe, die aus der Urananreicherung stammen, in ein Endlager gebracht werden. Da beide genannten Abfälle nicht im Schacht Konrad gelagert werden können, ist ein weiteres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle notwendig. Das Standortauswahlgesetz lässt die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am Standort des Endlagers für hochradioaktive Abfälle dann zu, wenn die bestmögliche Sicherheit der eingelagerten hochradioaktiven Abfälle dadurch zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Da das Standortauswahlgesetz nur die Kriterien für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle definiert, kann eine Festlegung für einen Endlagerstandort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle nicht im Rahmen des aktuellen Standortauswahlverfahrens erfolgen. Es wird nur die prinzipielle Möglichkeit einer Endlagerung am gleichen Standort anhand des prognostizierten Platzbedarfs (Fläche und Volumen) geprüft. Im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die die Vorhabenträgerin in jeder Phase des Suchverfahrens durchführt, sind die Auswirkungen einer Endlagerung dieser zusätzlichen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle zu untersuchen. Zum anderen müssen perspektivisch bis zu 100.000 Kubikmeter radioaktiver Reststoffe, die aus der Urananreicherung stammen, in ein Endlager gebracht werden. Da beide genannten Abfälle nicht im Schacht Konrad gelagert werden können, ist ein weiteres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle notwendig. Das Standortauswahlgesetz lässt die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am Standort des Endlagers für hochradioaktive Abfälle dann zu, wenn die bestmögliche Sicherheit der eingelagerten hochradioaktiven Abfälle dadurch zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Da das Standortauswahlgesetz nur die Kriterien für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle definiert, kann eine Festlegung für einen Endlagerstandort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle nicht im Rahmen des aktuellen Standortauswahlverfahrens erfolgen. Es wird nur die prinzipielle Möglichkeit einer Endlagerung am gleichen Standort anhand des prognostizierten Platzbedarfs (Fläche und Volumen) geprüft. Im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die die Vorhabenträgerin in jeder Phase des Suchverfahrens durchführt, sind die Auswirkungen einer Endlagerung dieser zusätzlichen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle zu untersuchen. Hintergrund: Wechselwirkungen zwischen den Abfallarten Um ein Endlager mit der bestmöglichen Sicherheit zu erreichen, muss eine gegenseitige negative Beeinflussung der Reststoffe ausgeschlossen werden. Dies betrifft einerseits die Auswirkungen der Wärmeleistung der hochradioaktiven Abfälle auf die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die auf eine Temperaturerhöhung mit veränderten chemischen Reaktionen und/oder Reaktionsgeschwindigkeiten reagieren könnten. Andererseits könnten chemische Reaktionen und die Freisetzung bestimmter Substanzen aus den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen (bspw. die Zersetzung organischer Bestandteile, Metallkorrosion, Veränderung des pH-Wertes, Eintrag löslicher Salze) sich negativ auf die Entwicklung des Endlagers für hochradioaktive Abfälle und die Mobilität möglicherweise freigesetzter Radionuklide auswirken. Um diese Wechselwirkungen auszuschließen, ist eine Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am selben geografischen Standort wie die hochradioaktiven Abfälle somit nur in einem separaten Endlager unter räumlicher Trennung der beiden Grubengebäude zulässig. Dies hätte Auswirkungen auf die Größe des Endlagers und der Anlagen über Tage. Zudem ist eine Konditionierung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle vor ihrer Einlagerung notwendig. Durch das Vorhandensein zweier Endlagerbereiche darf zudem die Bergbarkeit der hochradioaktiven Abfälle nicht beeinträchtigt werden. Weitere Informationen Radioaktive Abfälle in Deutschland: Was? Woher? Wohin? PDF, 1 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm Schwach- und mit­tel­ra­dio­ak­ti­ve Ab­fäl­le Hoch­ra­dio­ak­ti­ve Ab­fäl­le Auf­be­wah­rung hoch­ra­dio­ak­ti­ver Ab­fäl­le

Letzte Rückführung bestrahlter Brennelemente aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II in die USA

Letztmalig ging ein Transport mit bestrahlten Brennelementen aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II auf den Weg in die USA. Der Transport mit niedrig angereichertem Uran (LEU) der untersten Sicherungskategorie III verließ am Abend des 26. Juni 2017 die Reaktoranlage Richtung Hafen Nordenham für den Transport auf dem Seeweg in die USA. Die erforderliche Transportgenehmigung wurde vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit noch vor Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes erteilt. Nach neuer Rechtslage, die seit dem 16. Mai 2017 gilt, ist eine Ausfuhr abgebrannter Brennelemente generell untersagt und nur noch in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich. Die Rückführung bestrahlter Brennelemente aus einem Forschungsreaktor entspricht einem Abkommen mit den USA zur Nichtverbreitung von waffenfähigem Uran. Das Abkommen gilt für Brennelemente, die bis Mai 2016 bestrahlt wurden. Insgesamt wurden 33 Brennelemente des Helmholtz-Zentrums Berlin mit niedrigangereichertem Uran (LEU) transportiert. Für die danach bis zum Betriebsende (Ende 2019) anfallenden Brennelemente ist die Zwischenlagerung in Ahaus vertraglich vereinbart.

BMUB lässt rechtssichere Stilllegung von Brennelementeproduktion in Deutschland prüfen

Das Bundesumweltministerium gab am 31. März 2017 ein Gutachten in Auftrag, um zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Stilllegung der Urananreicherung und der Brennelementeproduktion in Deutschland möglich wäre. Damit setzt das Ministerium einen Auftrag der Konferenz der Landesumweltminister um. Mit dem Atomausstieg wurde 2011 zwar die Abschaltung von Atomkraftwerken beschlossen, aber nicht das Ende der Produktion von Kernbrennstoffen. Solange aber Kernbrennstoffe in Deutschland produziert werden, werden die Behörden auch Ausfuhrgenehmigungen erteilen müssen. Bei den Exportgenehmigungen für Brennelemente handelt es sich um sogenannte "gebundene Genehmigungen", die nicht versagt werden können, wenn der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

Erste Bank für Atombrennstoffe gegründet

Russland und die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) haben die weltweit erste Bank für Atombrennstoffe ins Leben gerufen. Die neue Bank wird allen Mitgliedsstaaten der IAEA schwach angereichertes Uran zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Interessenten die Verpflichtungen des Atomwaffensperrvertrages erfüllen und das Brennmaterial lediglich in Atomkraftwerken verwenden. Zudem soll die Bank nur als Reserve dienen, falls ein Land aus irgendeinem Grund nicht am freien Markt Uran kaufen kann.

U-Anreicherung-Diffusion-RU-2010

Uran-Anreicherung mit Gas-Diffusion in Russland, Daten nach #1, aktualisiert nach #2 Auslastung: 7000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Nukleare Energie Flächeninanspruchnahme: 75000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2010 Lebensdauer: 20a Leistung: 1500MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Nukleare Energie

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