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Belastung durch Quecksilber, Acrylamid und Pflanzenschutzmittel wird untersucht

Europäisches Human-Biomonitoring-Projekt HBM4EU nimmt neun zusätzliche, gesundheitlich bedenkliche Substanzen in den Blick Seit gut einem Jahr läuft die mit 74 Millionen Euro ausgestattete Human-Biomonitoring-Initiative HBM4EU. Ziel ist es, einen Überblick über die Belastung der Bevölkerung in der EU mit bestimmten Substanzen zu erhalten. Nun hat das Projekt entschieden, neun weitere Substanzen genauer zu untersuchen. Dazu gehören Quecksilber, Acrylamid, Glyphosat und Fipronil. Ergebnisse der Untersuchungen werden 2021 erwartet. Während die Gesellschaft über Gesundheitsgefahren von Pflanzenschutzmitteln diskutiert, bestehen gleichzeitig große Lücken im Wissen über die tatsächliche Belastung der Bevölkerung mit vielen Chemikalien und Substanzen. HBM4EU möchte die Wissenslücke verkleinern und damit die Grundlage schaffen für wissenschaftsbasierte Politikberatung. Bislang untersucht das Projekt bereits neun Substanzen und Substanzgruppen, nun nimmt es neun weitere in den Blick: Acrylamid, Aprotische Lösungsmittel, Arsen, Diisocyanate, Blei, Quecksilber, Mycotoxine, ⁠ Pestizide ⁠, UV-Filter. Diese Stoffe wurden aus verschiedenen Gründen ausgewählt. Es geht jedoch immer darum, dass sie ein potentielles Gesundheitsrisiko darstellen. UV-Filter beispielsweise, chemisch Benzophenone, stehen im Verdacht, im Körper wie ein Hormon zu wirken. Sie können mit Sonnencreme direkt auf die menschliche Haut aufgetragen werden, schützen aber auch Textilien vor dem Ausbleichen und können so durch Hautkontakt aufgenommen werden. Aprotische Lösungsmittel werden genutzt, um den ⁠ pH-Wert ⁠ in einer Anwendung zu regulieren. Man findet sie in zahlreichen Produkten wie in Schmiermitteln, Graffiti-Entfernern oder Farben. Einige aprotische Lösungsmittel können die Fortpflanzung schädigen und sind unter ⁠ REACH ⁠ als besonders bedenkliche Stoffe identifiziert. Die neun bislang untersuchten Substanzen und Substanzgruppen sind: Phthalate, Bisphenole, Cadmium, Chrom IV, PFCs, Flammschutzmittel, PAKs, Aniline, Emerging Chemicals, Gemische. Vom 24.-27.09.2018 fanden verschiedene zentrale Veranstaltungen der HBM4EU-Initiative statt sowie das zweite Jahrestreffen des gesamten Konsortiums. Im Anschluss daran findet in Wien eine große europäische Konferenz zu gesundheitlichen Auswirkungen von Umweltchemikalien im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft statt, um ein dauerhaftes HBM-Programm voranzutreiben. Weitere Informationen: Human-Biomonitoring erklärt Als ein Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung werden beim Human-Biomonitoring menschliche Körperflüssigkeiten oder -gewebe auf ihre Belastung mit Schadstoffen untersucht. Durch diese Untersuchung, angewandt an möglichst großen Gruppen der Allgemeinbevölkerung oder auch an speziellen Arbeitsplätzen, kann die innere Schadstoffbelastung der Menschen, die aus verschiedenen Quellen wie z.B. Atemluft, Nahrung oder Alltagsgegenständen stammen kann, abgeschätzt und bewertet werden. HBM4EU – in Kürze Die europäische Human-Biomonitoring-Initiative (kurz: HBM4EU) ist ein Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Horizont 2020“ der Europäischen Kommission. Mit einem Gesamtfinanzvolumen von etwa 74 Mio. € und über 100 Partnern aus 28 Ländern (24 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Israel und die Schweiz) startete das vom Umweltbundesamt geleitete Projekt Anfang 2017 und läuft planmäßig bis Ende 2021. Die Hauptziele der Initiative sind, die Daten über die Belastung der Bevölkerung mit ausgewählten Substanzen zusammenzustellen und, wo nötig, zu generieren. Damit soll es leichter werden, Politik auf wissenschaftlicher Grundlage in Fragen der Chemikaliensicherheit und des Umweltschutzes zu beraten. Weitere Ziele sind die Harmonisierung der dafür notwendigen Prozesse in den Teilnehmerländern und die Entwicklung von neuen Methoden zur Erfassung von Belastungen des Menschen mit Substanzen aus der Umwelt.

Belastung mit Chemikalien im Körper erstmals europaweit vergleichbar

HBM4EU-Inititative legt Beurteilungswerte für Phthalate, Cadmium und Bisphenol A vor – weitere werden folgen Die europäische Human-Biomonitoring Initiative HBM4EU, die vom Umweltbundesamt (UBA) federführend geleitet wird, hat neue Human Biomonitoring Beurteilungswerte für ausgewählte Phthalate, Cadmium und Bisphenol A abgeleitet. Das gab die Initiative zum Start ihres Jahrestreffens in Berlin bekannt. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA sagte: „Die Herstellung von Chemikalien steigt seit Jahren kontinuierlich an und führt oftmals auch zu einer erhöhten Belastung des Menschen. Die Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind oft nicht abschätzbar. Ich bin froh, dass die HBM4EU-Initiative mit neuen Beurteilungswerten den Weg für eine bessere und europaweite gesundheitliche Bewertung der Belastung des menschlichen Körpers durch ausgewählte Umweltschadstoffe ebnet.“ In Deutschland legt die „Kommission Human-Biomonitoring“ beim ⁠ UBA ⁠ schon seit vielen Jahren toxikologisch begründete Beurteilungswerte für ausgewählte Schadstoffe in Deutschland fest. Damit lässt sich die Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Umweltschadstoffe einschätzen. Diese Erfahrungen konnte das UBA auch in die Europäische Human-Biomonitoring Initiative HBM4EU einbringen. Es ist erstmals gelungen, europaweite Werte, sogenannte „Human-Biomonitoring Guidance Values“ (HBM-GV), für einzelne Stoffe unter Beteiligung aller Partner in Europa abzuleiten. So liegen derzeit schon Beurteilungswerte für bestimmte Weichmacher vor (siehe Deliverable 5.2; https://www.hbm4eu.eu/deliverables/ ). Weitere werden im Laufe des Projektes generiert. Die Verwendung und das Inverkehrbringen von Chemikalien werden auf europäischer Ebene reguliert. Daher ist es wichtig, Daten auf EU-Ebene vergleichbar zu erheben und auszuwerten. Damit trägt HBM4EU dazu bei, dass die zuständigen europäischen Institutionen sinnvoll und begründet Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit treffen und die Bevölkerung über Belastungsursachen und mögliche Vermeidungsmaßnahmen informieren können. Die HBM4EU-Initiative arbeitet unter anderem daran, das Datenmanagement auf europäischer Ebene zu verbessern. Die Initiative konnte nun HBM-Daten auf europäischer Ebene umfassend bündeln. So liegen nun ⁠ Metadaten ⁠ aus 94 europäischen HBM-Studien und 37 harmonisierten Datensammlungen für sieben, für die Politikberatung prioritären Stoffen vor, darunter Aniline, Bisphenole, Cadmium und Chrom VI, Flammschutzmittel, Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠), per- und polyfluorierte Chemikalien sowie Phtalatate und Hexamoll® DINCH. Die Datensammlung wird außerdem dazu genutzt, um Wissenslücken aufzuzeigen, damit neue harmonisierte Daten erhoben werden können. Ziel ist, weitere aussagekräftige Belastungsdaten und Indikatoren zur Politikberatung zu entwickeln. Vom 07.10.-11.10.2019 diskutieren die Partner der HBM4EU-Initiative unter anderem die Zukunft des Europäischen Human Biomonitorings. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich bereits im Juni 2019 im Umweltrat für eine Fortführung der HBM4EU-Initiative ausgesprochen. Sie baten die EU-Kommission die Human Biomonitoring Aktivitäten in Europa auch weiterhin unter dem neuen EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ ab 2022 zu fördern. Human-Biomonitoring erklärt Als ein Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung werden beim Human-Biomonitoring menschliche Körperflüssigkeiten oder -gewebe auf ihre Belastung mit Schadstoffen untersucht. Durch diese Untersuchung, angewandt an repräsentativen Gruppen der Allgemeinbevölkerung oder bestimmten Berufszweigen, kann die innere Schadstoffbelastung der Menschen, die aus verschiedenen Quellen wie z.B. Atemluft, Nahrung oder Alltagsgegenständen stammt, abgeschätzt und bewertet werden. HBM4EU Die europäische Human-Biomonitoring-Initiative (kurz: HBM4EU) ist ein Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Horizont 2020“ der EU-Kommission. Mit einem Gesamtfinanzvolumen von etwa 74 Millionen Euro und 115 Partnern aus 28 Ländern (24 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Israel und die Schweiz) startete das vom Umweltbundesamt geleitete Projekt Anfang 2017 und läuft planmäßig bis Ende 2021. Die Hauptziele der Initiative sind, Daten über die Belastung der Bevölkerung mit ausgewählten Substanzen zusammenzustellen und, wo nötig, zu erheben. Damit soll es leichter werden, Politik auf wissenschaftlicher Grundlage in Fragen der Chemikaliensicherheit und des Umweltschutzes zu beraten. Weitere Ziele sind die Harmonisierung der dafür notwendigen Prozesse in den Teilnehmerländern und die Entwicklung neuer Nachweismethoden. Das HBM4EU-Projekt wird im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung Nr. 733032 des Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont 2020 der Europäischen Union finanziert.

Markt für Anilin

technologyComment of aniline production (RER): Production of aniline from benzene by nitrobenzene as an intermediate input with a process yield of 99%. References: Hischier R. (2007) Life Cycle Inventories of Packagings & Graphical Papers. ecoinvent report No. 11. Swiss Centre for Life Cycle Inventories, Dübendorf, 2007. Kahl, T., Schröder, K.-W., Lawrence, F. R., Marshall, W. J., Höke, H. and Jäckh, R. 2011. Aniline. Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry.

GW-Messstelle SW Rati Homberg H32 (Betreibermessstellen)

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle SW Rati Homberg H32. Wasserart: reines Grundwasser

Küstengewässer Unterstützende Qualitätskomponenten Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten Spezifische Schadstoffe

Die "spezifischen Schadstoffe" gemäß Anhang V, Art. 1.1.5 sind definiert als " Verschmutzung durch alle proritären Stoffe, bei denen festgestellt wurde, dass sie in den Wasserkörper eingeleitet werden " und " Verschmutzung durch sonstige Stoffe, bei denen festgestellt wurde, dass sie in signifikanten Mengen in den Wasserkörper eingeleitet werden. " Bei den spezifischen Schadstoffen handelt sich um Schadstoffe, bei deren Überschreitung die Erreichung der Umweltziele „guter ökologischer Zustand“ bzw. „gutes ökologisches Potenzial“ als bedenklich angesehen wird. Im Gegensatz zu den europaweit als prioritäre Stoffe eingestuften Schadstoffe, die in die Bewertung des chemischen Zustands eingehen, werden die spezifischen Schadstoffen in Deutschland als unterstützende Qualitätskomponente zur Bewertung des ökologischen Zustands bzw. Potenzials herangezogen. Die für die spezifischen Schadstoffen festgelegt Umweltqualitätsnormen (UQN) sind in der Tabelle 1 zusammen gestellt. Hierbei wird zwischen Umweltqualitätsnormen im Jahresdurchschnitt (JD-HQN) und zulässigen Höchstkonzentrationen (ZHK-UQN) im Wasser bzw. als Schwebstoff/im Sediment unterschieden. Wird eine (oder mehrere) UQN nicht eingehalten, ist der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzials höchstens mit “mäßig“ zu bewerten. Tab. 1: Umweltqualitätsnormen spezifischer Schadstoffe zur Beurteilung des ökologischen Zustand und des ökologischen Potenzials. Nr. CAS-Nr. 1 Stoffname JD-UQN Übergangsgewässer und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes ZHK-UQN Übergangsgewässer und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes Wasser µg/l² Schwebstoff oder Sediment mg/kg³ Wasser µg/l² 1 88-73-3 1-Chlor-2-nitrobenzol 10 2 100-00-5 1-Chlor-4-nitrobenzol 30 3 94-75-7 2,4-D 0,02 0,2 4 834-12-8 Ametryn 0,5 5 62-53-3 Anilin 0,8 6 7440-38-2 Arsen 40 7 2642-71-9 Azinphos-ethyl 0,01 8 86-50-0 Azinphos-methyl 0,01 9 25057-89-0 Bentazon 0,1 10 314-40-9 Bromacil 0,6 11 1689-84-5 Bromoxynil 0,5 12 10605-21-7 Carbendazim 0,02 0,1 13 108-90-7 Chlorbenzol 1 14 79-11-8 Chloressigsäure 0,06 2 15 15545-48-9 Chlortoluron 0,4 16 7440-47-3 Chrom 640 17 57-12-5 Cyanid 10 18 333-41-5 Diazonin 0,01 19 120-36-5 Dichlorprop 0,1 20 83164-33-4 Diflufenican 0,009 21 60-51-5 Dimethoat 0,007 0,1 22 149961-52-4 Dimoxystrobin 0,003 0,2 23 133855-98-8 Epoxiconazol 0,2 24 38260-54-7 Etrimphos 0,004 25 122-14-5 Fenitrothion 0,009 26 67564-91-4 Fenpropimorph 0,002 20 27 55-38-9 Fenthion 0,004 28 142459-58-3 Flufenacet 0,004 0,02 29 96525-23-4 Flurtamone 0,02 0,1 30 51235-04-2 Hexazinon 0,07 31 105827-78-9 138261-41-3 Imidacloprid 0,0002 0,01 32 7440-50-8 Kupfer 160 33 330-55-2 Linuron 0,1 34 121-75-5 Malathion 0,02 35 94-74-6 MCPA 2 36 7085-19-0 Mecoprop 0,1 37 67129-08-2 Metazachlor 0,4 38 18691-97-9 Methabenzthiazuron 2 39 51218-45-2 Metolachlor 0,2 40 21087-64-9 Metribuzin 0,2 41 1746-81-2 Monolinuron 0,02 2 42 111991-09-4 Nicosulfuron 0,0009 0,009 43 98-95-3 Nitrobenzol 0,1 44 1113-02-6 Omethoat 0,0004 0,2 45 56-38-2 Parathion-ethyl 0,005 46 298-00-0 Parathion-methyl 0,02 47 7012-37-5 PCB-28 0,0005 5 0,02 48 35693-99-3 PCB-52 0,0005 5 0,02 49 37680-73-2 PCB-101 0,0005 5 0,02 50 35065-28-2 PCB-138 0,0005 5 0,02 51 35065-27-1 PCB-153 0,0005 5 0,02 52 35065-29-3 PCB-180 0,0005 5 0,02 53 85-01-8 Phenanthren 0,5 54 14816-18-3 Phoxim 0,008 55 137641-05-5 Picolinafen 0,007 56 23103-98-2 Pirimicarb 0,09 57 7287-19-6 Prometryn 0,5 58 60207-90-1 Propiconazol 1 59 1698-60-8 Pyrazon (Chloridazon) 0,1 60 7782-49-2 Selen4 3 61 7440-22-4 Silber4 0,02 62 99105-77-8 Sulcotrion 0,01 1 63 5915-41-3 Terbuthylazin 0,5 64 7440-28-0 Thallium4 0,2 65 3380-34-5 Triclosan 0,002 0,02 66 668-34-8 Triphenylzinn-Kation 0,0005 5 0,02 67 7440-66-6 Zink 800 1) CAS = Chemical Abstracts Service, internationale Registriernummer für chemische Stoffe 2) Umweltqualitätsnormen für Wasser sind, wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt, als Gesamtkonzentrationen in der gesamten Wasserprobe ausgedrückt. 3) Werden Schwebstoffe mittels Durchlaufzentrifuge entnommen, beziehen sich die Umweltqualitätsnormen auf die Gesamtprobe. Werden Sedimente und Schwebstoffe mittels Absetzbecken oder Sammelkästen entnommen, beziehen sich die Umweltqualitätsnormen Im Übrigen beziehen sich Umweltqualitätsnormen für Schwebstoffe und Sedimente auf die Trockensubstanz. 4) Die Umweltqualitätsnorm bezieht sich auf die gelöste Konzentration, d.h. die gelöste Phase einer Wasserprobe, die durch Filtration durch einen 0,45 µm-Filter oder eine gleichwertige Vorbehandlung gewonnen wird. 5) Nur soweit die Erhebung von Schwebstoff- oder Sedimentdaten nicht möglich ist.

Seen Unterstützende Qualitätskomponenten Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten Flussgebietsspezifische Schadstoffe

Die "spezifischen Schadstoffe" gemäß Anhang V, Art. 1.1.5 sind definiert als " Verschmutzung durch alle proritären Stoffe, bei denen festgestellt wurde, dass sie in den Wasserkörper eingeleitet werden " und " Verschmutzung durch sonstige Stoffe, bei denen festgestellt wurde, dass sie in signifikanten Mengen in den Wasserkörper eingeleitet werden. " Bei den flussgebietsspezifischen Schadstoffen handelt es sich um Schadstoffe, bei deren Überschreitung die Erreichung der Umweltziele „guter ökologischer Zustand“ bzw. „gutes ökologisches Potenzial“ als bedenklich angesehen wird. Im Gegensatz zu den europaweit als prioritäre Stoffe eingestuften Schadstoffe, die in die Bewertung des chemischen Zustands eingehen, werden die insgesamt 67 flussgebietsspezifischen Schadstoffen in Deutschland als unterstützende Qualitätskomponente zur Bewertung des ökologischen Zustands bzw. Potenzials herangezogen. Die für die flussgebietsspezifischen Schadstoffen festgelegt Umweltqualitätsnormen (UQN) sind in der Tabelle 1 zusammen gestellt. Hierbei wird zwischen Umweltqualitätsnormen im Jahresdurchschnitt (JD-HQN) und zulässigen Höchstkonzentrationen (ZHK-UQN) im Wasser bzw. als Schwebstoff/im Sediment unterschieden. Wird eine (oder mehrere) UQN nicht eingehalten, ist der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzials höchstens mit “mäßig“ zu bewerten. Tab. 1: Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifischen Schadstoffe zur Beurteilung des ökologischen Zustand und des ökologischen Potenzials. Nr. CAS-Nr. 1 Stoffname JD-UQN oberirdische Gewässer ohne Übergangsgewässer ZHK-UQN oberirdische Gewässer ohne Übergangsgewässer Wasser µg/l² Schwebstoff oder Sediment mg/kg³ Wasser µg/l² 1 88-73-3 1-Chlor-2-nitrobenzol 10 2 100-00-5 1-Chlor-4-nitrobenzol 30 3 94-75-7 2,4-D 0,2 0,2 4 834-12-8 Ametryn 0,5 5 62-53-3 Anilin 0,8 6 7440-38-2 Arsen 40 7 2642-71-9 Azinphos-ethyl 0,01 8 86-50-0 Azinphos-methyl 0,01 9 25057-89-0 Bentazon 0,1 10 314-40-9 Bromacil 0,6 11 1689-84-5 Bromoxynil 0,5 12 10605-21-7 Carbendazim 0,2 0,7 13 108-90-7 Chlorbenzol 1 14 79-11-8 Chloressigsäure 0,6 8 15 15545-48-9 Chlortoluron 0,4 16 7440-47-3 Chrom 640 17 57-12-5 Cyanid 10 18 333-41-5 Diazonin 0,01 19 120-36-5 Dichlorprop 0,1 20 83164-33-4 Diflufenican 0,009 21 60-51-5 Dimethoat 0,07 1 22 149961-52-4 Dimoxystrobin 0,03 2 23 133855-98-8 Epoxiconazol 0,2 24 38260-54-7 Etrimphos 0,004 25 122-14-5 Fenitrothion 0,009 26 67564-91-4 Fenpropimorph 0,02 20 27 55-38-9 Fenthion 0,004 28 142459-58-3 Flufenacet 0,004 0,2 29 96525-23-4 Flurtamone 0,2 1 30 51235-04-2 Hexazinon 0,07 31 105827-78-9 138261-41-3 Imidacloprid 0,002 0,1 32 7440-50-8 Kupfer 160 33 330-55-2 Linuron 0,1 34 121-75-5 Malathion 0,02 35 94-74-6 MCPA 2 36 7085-19-0 Mecoprop 0,1 37 67129-08-2 Metazachlor 0,4 38 18691-97-9 Methabenzthiazuron 2 39 51218-45-2 Metolachlor 0,2 40 21087-64-9 Metribuzin 0,2 41 1746-81-2 Monolinuron 0,2 20 42 111991-09-4 Nicosulfuron 0,009 0,09 43 98-95-3 Nitrobenzol 0,1 44 1113-02-6 Omethoat 0,004 2 45 56-38-2 Parathion-ethyl 0,005 46 298-00-0 Parathion-methyl 0,02 47 7012-37-5 PCB-28 0,0005 5 0,02 48 35693-99-3 PCB-52 0,0005 5 0,02 49 37680-73-2 PCB-101 0,0005 5 0,02 50 35065-28-2 PCB-138 0,0005 5 0,02 51 35065-27-1 PCB-153 0,0005 5 0,02 52 35065-29-3 PCB-180 0,0005 5 0,02 53 85-01-8 Phenanthren 0,5 54 14816-18-3 Phoxim 0,008 55 137641-05-5 Picolinafen 0,007 56 23103-98-2 Pirimicarb 0,09 57 7287-19-6 Prometryn 0,5 58 60207-90-1 Propiconazol 1 59 1698-60-8 Pyrazon (Chloridazon) 0,1 60 7782-49-2 Selen4 3 61 7440-22-4 Silber4 0,02 62 99105-77-8 Sulcotrion 0,1 5 63 5915-41-3 Terbuthylazin 0,5 64 7440-28-0 Thallium4 0,2 65 3380-34-5 Triclosan 0,02 0,02 66 668-34-8 Triphenylzinn-Kation 0,0005 5 0,02 67 7440-66-6 Zink 800 1) CAS = Chemical Abstracts Service, internationale Registriernummer für chemische Stoffe 2) Umweltqualitätsnormen für Wasser sind, wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt, als Gesamtkonzentrationen in der gesamten Wasserprobe ausgedrückt. 3) Werden Schwebstoffe mittels Durchlaufzentrifuge entnommen, beziehen sich die Umweltqualitätsnormen auf die Gesamtprobe. Werden Sedimente und Schwebstoffe mittels Absetzbecken oder Sammelkästen entnommen, beziehen sich die Umweltqualitätsnormen Im Übrigen beziehen sich Umweltqualitätsnormen für Schwebstoffe und Sedimente auf die Trockensubstanz. 4) Die Umweltqualitätsnorm bezieht sich auf die gelöste Konzentration, d.h. die gelöste Phase einer Wasserprobe, die durch Filtration durch einen 0,45 µm-Filter oder eine gleichwertige Vorbehandlung gewonnen wird. 5) Nur soweit die Erhebung von Schwebstoff- oder Sedimentdaten nicht möglich ist.

Fließgewässer Unterstützende Qualitätskomponenten Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten Flussgebietsspezifische Schadstoffe

Die "spezifischen Schadstoffe" gemäß Anhang V, Art. 1.1.5 sind definiert als " Verschmutzung durch alle proritären Stoffe, bei denen festgestellt wurde, dass sie in den Wasserkörper eingeleitet werden " und " Verschmutzung durch sonstige Stoffe, bei denen festgestellt wurde, dass sie in signifikanten Mengen in den Wasserkörper eingeleitet werden. " Bei den flussgebietsspezifischen Schadstoffen handelt es sich um Schadstoffe, bei deren Überschreitung die Erreichung der Umweltziele „guter ökologischer Zustand“ bzw. „gutes ökologisches Potenzial“ als bedenklich angesehen wird. Im Gegensatz zu den europaweit als prioritäre Stoffe eingestuften Schadstoffe, die in die Bewertung des chemischen Zustands eingehen, werden die insgesamt 67 flussgebietsspezifischen Schadstoffen in Deutschland als unterstützende Qualitätskomponente zur Bewertung des ökologischen Zustands bzw. Potenzials herangezogen. Die für die flussgebietsspezifischen Schadstoffen festgelegt Umweltqualitätsnormen (UQN) sind in der Tabelle 1 zusammen gestellt. Hierbei wird zwischen Umweltqualitätsnormen im Jahresdurchschnitt (JD-HQN) und zulässigen Höchstkonzentrationen (ZHK-UQN) im Wasser bzw. als Schwebstoff/im Sediment unterschieden. Wird eine (oder mehrere) UQN nicht eingehalten, ist der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzials höchstens mit “mäßig“ zu bewerten. Tab. 1: Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifischen Schadstoffe zur Beurteilung des ökologischen Zustand und des ökologischen Potenzials. Nr. CAS-Nr. 1 Stoffname JD-UQN oberirdische Gewässer ohne Übergangsgewässer ZHK-UQN oberirdische Gewässer ohne Übergangsgewässer Wasser µg/l² Schwebstoff oder Sediment mg/kg³ Wasser µg/l² 1 88-73-3 1-Chlor-2-nitrobenzol 10 2 100-00-5 1-Chlor-4-nitrobenzol 30 3 94-75-7 2,4-D 0,2 0,2 4 834-12-8 Ametryn 0,5 5 62-53-3 Anilin 0,8 6 7440-38-2 Arsen 40 7 2642-71-9 Azinphos-ethyl 0,01 8 86-50-0 Azinphos-methyl 0,01 9 25057-89-0 Bentazon 0,1 10 314-40-9 Bromacil 0,6 11 1689-84-5 Bromoxynil 0,5 12 10605-21-7 Carbendazim 0,2 0,7 13 108-90-7 Chlorbenzol 1 14 79-11-8 Chloressigsäure 0,6 8 15 15545-48-9 Chlortoluron 0,4 16 7440-47-3 Chrom 640 17 57-12-5 Cyanid 10 18 333-41-5 Diazonin 0,01 19 120-36-5 Dichlorprop 0,1 20 83164-33-4 Diflufenican 0,009 21 60-51-5 Dimethoat 0,07 1 22 149961-52-4 Dimoxystrobin 0,03 2 23 133855-98-8 Epoxiconazol 0,2 24 38260-54-7 Etrimphos 0,004 25 122-14-5 Fenitrothion 0,009 26 67564-91-4 Fenpropimorph 0,02 20 27 55-38-9 Fenthion 0,004 28 142459-58-3 Flufenacet 0,004 0,2 29 96525-23-4 Flurtamone 0,2 1 30 51235-04-2 Hexazinon 0,07 31 105827-78-9 138261-41-3 Imidacloprid 0,002 0,1 32 7440-50-8 Kupfer 160 33 330-55-2 Linuron 0,1 34 121-75-5 Malathion 0,02 35 94-74-6 MCPA 2 36 7085-19-0 Mecoprop 0,1 37 67129-08-2 Metazachlor 0,4 38 18691-97-9 Methabenzthiazuron 2 39 51218-45-2 Metolachlor 0,2 40 21087-64-9 Metribuzin 0,2 41 1746-81-2 Monolinuron 0,2 20 42 111991-09-4 Nicosulfuron 0,009 0,09 43 98-95-3 Nitrobenzol 0,1 44 1113-02-6 Omethoat 0,004 2 45 56-38-2 Parathion-ethyl 0,005 46 298-00-0 Parathion-methyl 0,02 47 7012-37-5 PCB-28 0,0005 5 0,02 48 35693-99-3 PCB-52 0,0005 5 0,02 49 37680-73-2 PCB-101 0,0005 5 0,02 50 35065-28-2 PCB-138 0,0005 5 0,02 51 35065-27-1 PCB-153 0,0005 5 0,02 52 35065-29-3 PCB-180 0,0005 5 0,02 53 85-01-8 Phenanthren 0,5 54 14816-18-3 Phoxim 0,008 55 137641-05-5 Picolinafen 0,007 56 23103-98-2 Pirimicarb 0,09 57 7287-19-6 Prometryn 0,5 58 60207-90-1 Propiconazol 1 59 1698-60-8 Pyrazon (Chloridazon) 0,1 60 7782-49-2 Selen4 3 61 7440-22-4 Silber4 0,02 62 99105-77-8 Sulcotrion 0,1 5 63 5915-41-3 Terbuthylazin 0,5 64 7440-28-0 Thallium4 0,2 65 3380-34-5 Triclosan 0,02 0,02 66 668-34-8 Triphenylzinn-Kation 0,0005 5 0,02 67 7440-66-6 Zink 800 1) CAS = Chemical Abstracts Service, internationale Registriernummer für chemische Stoffe 2) Umweltqualitätsnormen für Wasser sind, wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt, als Gesamtkonzentrationen in der gesamten Wasserprobe ausgedrückt. 3) Werden Schwebstoffe mittels Durchlaufzentrifuge entnommen, beziehen sich die Umweltqualitätsnormen auf die Gesamtprobe. Werden Sedimente und Schwebstoffe mittels Absetzbecken oder Sammelkästen entnommen, beziehen sich die Umweltqualitätsnormen Im Übrigen beziehen sich Umweltqualitätsnormen für Schwebstoffe und Sedimente auf die Trockensubstanz. 4) Die Umweltqualitätsnorm bezieht sich auf die gelöste Konzentration, d.h. die gelöste Phase einer Wasserprobe, die durch Filtration durch einen 0,45 µm-Filter oder eine gleichwertige Vorbehandlung gewonnen wird. 5) Nur soweit die Erhebung von Schwebstoff- oder Sedimentdaten nicht möglich ist.

Übergangsgewässer Unterstützende Qualitätskomponenten Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten Flussgebietsspezifische Schadstoffe

Die "spezifischen Schadstoffe" gemäß Anhang V, Art. 1.1.5 sind definiert als " Verschmutzung durch alle proritären Stoffe, bei denen festgestellt wurde, dass sie in den Wasserkörper eingeleitet werden " und " Verschmutzung durch sonstige Stoffe, bei denen festgestellt wurde, dass sie in signifikanten Mengen in den Wasserkörper eingeleitet werden. " Bei den flussgebietsspezifischen Schadstoffen handelt es sich um Schadstoffe, bei deren Überschreitung die Erreichung der Umweltziele „guter ökologischer Zustand“ bzw. „gutes ökologisches Potenzial“ als bedenklich angesehen wird. Im Gegensatz zu den europaweit als prioritäre Stoffe eingestuften Schadstoffe, die in die Bewertung des chemischen Zustands eingehen, werden die flussgebietsspezifischen Schadstoffen in Deutschland als unterstützende Qualitätskomponente zur Bewertung des ökologischen Zustands bzw. Potenzials herangezogen. Die für die spezifischen Schadstoffen festgelegt Umweltqualitätsnormen (UQN) sind in der Tabelle 1 zusammen gestellt. Hierbei wird zwischen Umweltqualitätsnormen im Jahresdurchschnitt (JD-HQN) und zulässigen Höchstkonzentrationen (ZHK-UQN) im Wasser bzw. als Schwebstoff/im Sediment unterschieden. Wird eine (oder mehrere) UQN nicht eingehalten, ist der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzials höchstens mit “mäßig“ zu bewerten. Tab. 1: Umweltqualitätsnormen spezifischer Schadstoffe zur Beurteilung des ökologischen Zustand und des ökologischen Potenzials. Nr. CAS-Nr. 1 Stoffname JD-UQN Übergangsgewässer und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes ZHK-UQN Übergangsgewässer und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes Wasser µg/l² Schwebstoff oder Sediment mg/kg³ Wasser µg/l² 1 88-73-3 1-Chlor-2-nitrobenzol 10 2 100-00-5 1-Chlor-4-nitrobenzol 30 3 94-75-7 2,4-D 0,02 0,2 4 834-12-8 Ametryn 0,5 5 62-53-3 Anilin 0,8 6 7440-38-2 Arsen 40 7 2642-71-9 Azinphos-ethyl 0,01 8 86-50-0 Azinphos-methyl 0,01 9 25057-89-0 Bentazon 0,1 10 314-40-9 Bromacil 0,6 11 1689-84-5 Bromoxynil 0,5 12 10605-21-7 Carbendazim 0,02 0,1 13 108-90-7 Chlorbenzol 1 14 79-11-8 Chloressigsäure 0,06 2 15 15545-48-9 Chlortoluron 0,4 16 7440-47-3 Chrom 640 17 57-12-5 Cyanid 10 18 333-41-5 Diazonin 0,01 19 120-36-5 Dichlorprop 0,1 20 83164-33-4 Diflufenican 0,009 21 60-51-5 Dimethoat 0,007 0,1 22 149961-52-4 Dimoxystrobin 0,003 0,2 23 133855-98-8 Epoxiconazol 0,2 24 38260-54-7 Etrimphos 0,004 25 122-14-5 Fenitrothion 0,009 26 67564-91-4 Fenpropimorph 0,002 20 27 55-38-9 Fenthion 0,004 28 142459-58-3 Flufenacet 0,004 0,02 29 96525-23-4 Flurtamone 0,02 0,1 30 51235-04-2 Hexazinon 0,07 31 105827-78-9 138261-41-3 Imidacloprid 0,0002 0,01 32 7440-50-8 Kupfer 160 33 330-55-2 Linuron 0,1 34 121-75-5 Malathion 0,02 35 94-74-6 MCPA 2 36 7085-19-0 Mecoprop 0,1 37 67129-08-2 Metazachlor 0,4 38 18691-97-9 Methabenzthiazuron 2 39 51218-45-2 Metolachlor 0,2 40 21087-64-9 Metribuzin 0,2 41 1746-81-2 Monolinuron 0,02 2 42 111991-09-4 Nicosulfuron 0,0009 0,009 43 98-95-3 Nitrobenzol 0,1 44 1113-02-6 Omethoat 0,0004 0,2 45 56-38-2 Parathion-ethyl 0,005 46 298-00-0 Parathion-methyl 0,02 47 7012-37-5 PCB-28 0,0005 5 0,02 48 35693-99-3 PCB-52 0,0005 5 0,02 49 37680-73-2 PCB-101 0,0005 5 0,02 50 35065-28-2 PCB-138 0,0005 5 0,02 51 35065-27-1 PCB-153 0,0005 5 0,02 52 35065-29-3 PCB-180 0,0005 5 0,02 53 85-01-8 Phenanthren 0,5 54 14816-18-3 Phoxim 0,008 55 137641-05-5 Picolinafen 0,007 56 23103-98-2 Pirimicarb 0,09 57 7287-19-6 Prometryn 0,5 58 60207-90-1 Propiconazol 1 59 1698-60-8 Pyrazon (Chloridazon) 0,1 60 7782-49-2 Selen4 3 61 7440-22-4 Silber4 0,02 62 99105-77-8 Sulcotrion 0,01 1 63 5915-41-3 Terbuthylazin 0,5 64 7440-28-0 Thallium4 0,2 65 3380-34-5 Triclosan 0,002 0,02 66 668-34-8 Triphenylzinn-Kation 0,0005 5 0,02 67 7440-66-6 Zink 800 1) CAS = Chemical Abstracts Service, internationale Registriernummer für chemische Stoffe 2) Umweltqualitätsnormen für Wasser sind, wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt, als Gesamtkonzentrationen in der gesamten Wasserprobe ausgedrückt. 3) Werden Schwebstoffe mittels Durchlaufzentrifuge entnommen, beziehen sich die Umweltqualitätsnormen auf die Gesamtprobe. Werden Sedimente und Schwebstoffe mittels Absetzbecken oder Sammelkästen entnommen, beziehen sich die Umweltqualitätsnormen Im Übrigen beziehen sich Umweltqualitätsnormen für Schwebstoffe und Sedimente auf die Trockensubstanz. 4) Die Umweltqualitätsnorm bezieht sich auf die gelöste Konzentration, d.h. die gelöste Phase einer Wasserprobe, die durch Filtration durch einen 0,45 µm-Filter oder eine gleichwertige Vorbehandlung gewonnen wird. 5) Nur soweit die Erhebung von Schwebstoff- oder Sedimentdaten nicht möglich ist.

OECD-Ringtest zur Pruefung der biologischen Abbaubarkeit von Chemikalien im Wasser

Das Projekt "OECD-Ringtest zur Pruefung der biologischen Abbaubarkeit von Chemikalien im Wasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung, Institut für Ökologische Chemie durchgeführt. Innerhalb der OECD-Laender wird im OECD-Chemicals Testing Programme ein Ringtest zur biologischen Abbaubarkeit von loeslichen und nicht fluechtigen Stoffen im Wasser mit dem Ziel der Harmonisierung dieser Pruefvorschriften durchgefuehrt. Folgende fuenf Tests werden mit folgenden fuenf Chemikalien geprueft werden: Modifizierter OECD-Screeningtest, Zahn-Wellons-Test, japanischer Miti-Test, geschlossener Flaschentest, Sturm-Test, frz. Afnor-Test T90/302. - 4-Nitrophenol, Diaethylenglykol, TPBS, Anilin, Para-N-Acetylamino-Benzolsulfonsaeure.

Bestimmung von Herbiziden in Luft und Niederschlaegen

Das Projekt "Bestimmung von Herbiziden in Luft und Niederschlaegen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Gaschromatographische Bestimmung von Harnstoff-Herbiziden und Anilinen.

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