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INSPIRE-WFS ST Bodennutzung ARIS

Dieser Dienst stellt für das Annex3-INSPIRE-Thema Bodennutzung aus dem Amtlichen Raumordnungs-Informationssystem (ARIS) umgesetzte Daten bereit. Er enthält generalisierte Daten der rechtskräftigen Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und Regionalen Planungsgemeinschaften. Der Dienst ist zugriffsgeschützt. Bitte wenden Sie sich an den Ansprechpartner.

INSPIRE ST Bodennutzung ARIS

INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Bodennutzung für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems (ARIS) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. Dieser Datensatz enthält generalisierte Daten zu rechtskräftigen Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und regionalen Planungsgemeinschaften.

INSPIRE ST Produktions- und Industrieanlagen ARIS

INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Produktions- und Industrieanlagen für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems (ARIS) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. Momentan enthält dieser Datensatz nur die Windkraftanlagen (WKA).

INSPIRE-WMS ST Bodennutzung ARIS

Dieser Dienst stellt für das Annex3-INSPIRE-Thema Bodennutzung aus dem Amtlichen Raumordnungs-Informationssystem (ARIS) umgesetzte Daten bereit. Er enthält generalisierte Daten von rechtskräftigen Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und regionalen Planungsgemeinschaften.

WMS Höhenpunkte Hamburg

Dieser Web Map Service (WMS) stellt die Höhenfestunkte des Aufnahmehöhennetzes IV-Ordnung für Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Höhenpunkte Hamburg

Dieser Web Feature Service (WFS) stellt die Höhenfestunkte des Aufnahmehöhennetzes IV-Ordnung für Hamburg zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)

Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.

Bienen-Kunst im Umweltbundesamt

Eröffnung der Kunstausstellung „Apis Regina” am 11. Juni 2009 „APIS REGINA - Bienenarbeiten” heißt eine neue Ausstellung, die am 11. Juni 2009 im Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau eröffnet wird. Die Berliner Künstlerin Bärbel Rothhaar, die seit etwa zehn Jahren ihre Kunst den Bienen widmet, begreift ihre Arbeit als eine Art Dialog zwischen Mensch und Natur. Rothhaar setzt unterschiedliche Objekte - Zeichnungen, Knochen, Metallobjekte - in Bienenkästen ein und lässt sie von den Bienen verändern und mit Waben überbauen. Die Ausstellung im ⁠ UBA ⁠ gibt einen Überblick über verschiedene Bienen-Projekte und Werkgruppen Rothaars und will mit interaktiven Installationen und einer Live-Schaltung in einen Bienenstock das Interesse der Besucher am ganz speziellen Universum der Honigbiene wecken. Durch ihre langjährige Arbeit mit Bienenvölkern ist die Künstlerin zunehmend auch mit der Problematik des Bienensterbens konfrontiert. Dieser sehr bedrohliche Aspekt einer noch nicht zu überschauenden Umweltkatastrophe ist ein wichtiger inhaltlicher Ansatz dieser Präsentation. Der Prozess von Bau und Zerstörung der Bienen-Objekte entzieht sich teilweise der Planung und Kontrolle der Künstlerin. Das „Prinzip Wildwuchs” ist ein bewusstes Einlassen auf die Eigengesetzlichkeit natürlicher Prozesse. Damit sind Rothhaars Arbeiten spannende Beispiele einer nachhaltigen, prozesshaften Kunst, die im Dialog mit der Natur entsteht und sich dabei dem Tempo natürlicher Vorgänge anpasst. Dieses Arbeitsprinzip zeigte Bärbel Rothhaar in zahlreichen, auch internationalen Ausstellungen. Der Vizepräsident des UBA, Dr. Thomas Holzmann, eröffnet die Ausstellung „APIS REGINA - Bienenarbeiten” am Donnerstag, dem 11. Juni 2009 um 18 Uhr im Forum des Umweltbundesamtes Dessau-Roßlau, Wörlitzer Platz 1. Eine Einführung in ihre Arbeiten gibt die Künstlerin selbst. Es folgt ein Vortrag der Berliner Stadt-Imkerin Erika Mayr zum Thema „Bienenzucht auf Brachflächen”. Die Ausstellung ist geöffnet vom 12. Juni bis zum 28. August 2009, montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Neues Fachinstitut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut nimmt Arbeit auf

Am 1. April 2016 nahm das neue Institut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut seine Arbeit auf. Honigbienen und Wildbienen zu schützen, ihre Lebens- und Ernährungsgrundlagen zu erhalten und zu verbessern sowie die Bienenvölker gesund und vital zu erhalten, sind wichtige Anliegen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des zugehörigen Julius Kühn-Instituts (JKI). Das Institut für Bienenschutz ist in Braunschweig angesiedelt mit einer Außenstelle in Berlin, die vor allem für die genaue Analytik von Pflanzenschutzmitteln oder Wirkstoffen zuständig ist. Am Institut ist die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen angesiedelt. Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 57 Abs. 2 Nr.11) hat das JKI die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen.

EU schafft Referenzlabor zur Bienengesundheit

In Europa und in anderen Ländern weltweit ist in den vergangenen Jahren ein rätselhaftes Sterben von Honigbienenvölkern zu beobachten. Am 24. Januar 2011 haben die Landwirtschaftsminister der EU dieses besorgniserregende Phänomen auf der Grundlage einer Mitteilung der Kommission zur Gesundheit von Honigbienen erörtert. In Europa gibt es mehr als 2500 Arten von Wildbienen und eine gemeinhin domestizierte Art, nämlich die Honigbiene. In den vergangenen Jahren kam es sowohl bei wilden als auch bei domestizierten Bestäubern zu Massenverlusten. Bei einem unter der Bezeichnung "colony collapse disorder" bekannten Phänomen verlieren die Bienen die Orientierung und sterben weit entfernt von ihren Bienenstöcken. Wissenschaftliche Studien konnten bisher weder die Ursache noch das genaue Ausmaß dieser erhöhten Sterblichkeit feststellen. Die EU beabsichtigt, bis Ende 2011 ein Pilotüberwachungsprojekt zu starten, damit die noch fehlenden Vergleichsdaten zu Bienen gewonnen werden können. Bis April 2011 wird in Sophia Antipolis (Frankreich) ein EU-Referenzlabor zur Bienengesundheit eingerichtet. Im Rahmen der Initiative "Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel" erhalten Beamte aus den Mitgliedstaaten derzeit Fortbildungen zum Thema Bienengesundheit.

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