Der INSPIRE View Service stellt Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden in der Darstellung nach Kategorien von Tätigkeiten gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU unterschieden: Energiewirtschaft (Nr. 1), Herstellung und Verarbeitung von Metallen (Nr. 2), Mineralverarbeitende Industrie (Nr. 3), Chemische Industrie (Nr. 4), Abfallbehandlung (Nr. 5), Intensivtierhaltung und -aufzucht (Nr. 6.6), Holz- und Papierherstellung (Nr. 6.1.a, 6.1.b), Sonstige Tätigkeiten (Nr. 6 außer 6.1.a, 6.1.b, 6.6). Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Die Firma Jowat SE beantragt die Genehmigung für die Änderung ihrer Anlage nach Nr. 4.1.8 (Anlagen zur Herstellung von Klebstoffen) des Anhangs der 4. BImSchV gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf Ihrem Grundstück in 32758 Detmold, Ernst- Hilker Straße 10 – 14, Gemarkung Detmold, Flur 38, Flurstücke 180, 181, 183,184, 275, 342, 368, 369, 372, 388, 389, 390, 391, 405, 407, 409 und 1287. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: 1. Änderung der Anlagentechnik 2. Erweiterung der Kältezentrale 3. bauliche Maßnahmen
Bebauungsplan "Sondergebiet Technologieentwicklung, Anlagenbau und Produktion"
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland, hat bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Der Antrag umfasst die Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64, als Südumgehung Warendorf, von Bau-km 0+000 (Neuwarendorf, August-Wessing-Damm, etwa 40 m östlich Haus Allendorf) bis Bau-km 9+242 (Vohren, Beelener Straße, etwa 1.200 m östlich des Mielegeländes) einschließlich des Baus von Lärmschutzanlagen entlang der Neubautrasse, Landschaftspflegerischer Maßnahmen entlang der Neubautrasse und auf verschiedenen Flächen im Außenbereich sowie Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, Entwässerungstechnischer Maßnahmen, der Herstellung von Regenrückhaltebecken und eines Versickerungsbeckens, der Überplanung und des Abrisses von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie hiermit im Zusammenhang stehender weiterer Folgemaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Warendorf, Kreis Warendorf, Gemarkungen Warendorf, Vohren und Freckenhorst.
Anlage zur Herstellung von Spanplatten Modernisierung der Kesselanlage und des Spänetrockners Die bei der Herstellung anfallenden Rinden, Hackschnitzel und Stäube sollen am Standort bleiben und zur thermischen Verwertung einer Kesselanlage zur Erzeugung von Warmwasser und Thermalöl zugeführt werden. Die erzeugte Wärme wird ganzjährig zur Schnittholztrocknung und Spantrocknung genutzt werden.
Die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) beabsichtigt, das Abbaugebiet 1 des Tagebaus Nochten um das Teilfeld Mühlrose zu erweitern. Der aktive Tagebaubetrieb geht inklusive der erforderlichen Prozessschritte und -linien sukzessive vom Abbaugebiet 1 in das Teilfeld Mühlrose über. Hierbei bezieht sich die Inanspruchnahme im Wesentlichen auf das unverritzte Gelände südöstlich der Ortschaft Mulkwitz. Sie bezieht sich zudem auf Kohlevorräte, die sich im Bereich des Randböschungssystems des Abbaugebietes 1 befinden und durch die Erweiterung des Tagebaus Nochten um das Teilfeld Mühlrose zugänglich werden. Neben der Inanspruchnahme des Teilfeldes Mühlrose sind auch Änderungen der Bergbaufolgelandschaft in Teilen des Abbaugebietes 1 des Tagebaus Nochten Gegenstand des Verfahrens. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgt die Braunkohlegewinnung im Tagebau Nochten auf der Grundlage des „Fakultativen Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Nochten 1994 bis Auslauf“, zugelassen mit Bescheid des damaligen Bergamtes Hoyerswerda vom 25. Februar 1994, geändert durch Bescheide des damaligen Bergamtes Hoyerswerda vom 11. April 1994, 14. August 1996 und 19. Juli 1999 sowie den auf dieser Zulassung basierenden zugelassenen Haupt- und Sonderbetriebsplänen. Der aktive Teil des Tagebaus Nochten befindet sich derzeit südwestlich der Stadt Weißwasser und entwickelt sich im Parallelabbau in nordwestliche Richtung. Ab Höhe Trebendorf wird der Tagebau im Schwenkabbau, entgegen dem Uhrzeigersinn, fortgeführt und erreicht anschließend den westlichen Abschnitt der Abbaugrenze des Abbaugebietes 1. Das Teilfeld Mühlrose befindet sich südwestlich des Abbaugebietes 1 und umfasst mit der Landinanspruchnahme und den Randflächen eine ca. 562 ha große Fläche westlich von Weißwasser und südöstlich von Spremberg. Die Gewinnung im Teilfeld Mühlrose erfolgt aus dem Abbaugebiet 1 heraus und stellt nahtlos die Fortsetzung des Abbaugebietes 1 dar. Die Rohbraunkohle aus dem Teilfeld Mühlrose einschließlich der Randböschungen des Abbaugebietes 1 dient der anteiligen Kohleversorgung der Kraftwerke Boxberg, Schwarze Pumpe sowie der Kohleveredlungsanlage Schwarze Pumpe. Insbesondere wird die Braunkohle in den Kraftwerken zum Zwecke der Energieerzeugung verstromt. Gegenstand des Änderungsvorhabens sind folgende Tätigkeiten: • Erweiterung des Abbaugebietes 1 des Tagebaues Nochten um das Teilfeld Mühlrose, • Gewinnung von ca. 110 Mio. t Rohbraunkohle aus dem Teilfeld Mühlrose bis zur Beendigung des Tagebaubetriebes in 2038, • Gewinnung des Rohstoffes im Schwenkabbau entgegen des Uhrzeigersinns und anschließend in kombiniertem Schwenk- und Parallelabbau, • Förderung des Abraums durch zwei Fördersysteme, einen Abraumbandbetrieb für die oberflächennahen Schichten und einen Abraumförderbrückenbetrieb für die Freilegung des Kohleflözes mit der Abraumförderbrücke, vorbereitende Maßnahmen und Tätigkeiten zur Vorfeldfreimachung, • Niederbringen von Erkundungs- und Entwässerungsbohrungen im Vorfeld des Tagebaus, • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Grundwasserabsenkung, • Errichtung von Immissionsschutzbauwerken sowie Veränderung von betriebsnotwendigen Einrichtungen, • Weiterbetrieb von Anlagen zur Grundwasserreinigung und Einleitung von gereinigtem Grundwasser in Vorfluter, • Weiterführung der Stützwasserversorgung von Schutzgebieten, • Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft im Teilfeld Mühlrose und Änderung der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft in einem Teilbereich des Abbaugebietes 1 durch landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Wiedernutzbarmachung, • Herstellung eines Bergbaufolgesees mit einer Größe von ca. 2.000 ha in der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus nach Beendigung der Gewinnung, • Flutung des Bergbaufolgesees und dessen Anbindung an das Gewässernetz in etwa bis zum Jahr 2072. Das Vorhaben befindet sich in den im Betreff genannten Gemeinden im Landkreis Görlitz. Das Vorhaben wird sich in diesen Gemeinden und darüber hinaus in den Gemeinden Groß Düben und Weißkeißel im Landkreis Görlitz, in der Gemeinde Spreetal im Landkreis Bautzen sowie in der Gemeinde Felixsee und der Stadt Spremberg im Landkreis Spree-Neiße des Landes Brandenburg auch indirekt auswirken (z.B. Immissionen, Grundwasserwiederanstieg).
Die Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG beantragt gem. § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage nach Nr. 7.24.1 des Anhangs der 4. BImSchV (Anlagen zur Herstellung oder Raffination von Zucker unter Verwendung von Zuckerrüben oder Rohzucker mit einer Produktionskapazität je Tag von 300 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr oder 600 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag, sofern die Anlage an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb ist) einschl. der erforderlichen Nebeneinrichtungen auf ihrem Betriebsgrundstück Heidensche Straße 70 in 32791 Lage (Gemarkung Lage, Flur 5, Flurstück 568, 569, 128, 129, 433 u.a.). Beantragt wird die Errichtung und der Betrieb einer mechanischen Erdentwässerung.
Die Firma hat am 17.01.2025 die Erteilung einer Genehmigung nach den §§ 8a / 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung von Sprengstoffen für den Verantwortungsbereich der Dynamit Nobel Defence GmbH beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderung die Errichtung einer „Wurffläche AT2“ mit 8 Wurfbahnen inklusive Beobachtungsstand.
Das Ziel des FuE-Vorhabens ist die Erarbeitung von Leitlinien für geohydraulische und geotechnische Optimierung von Fischaufstiegsanlagen. Dafür werden abgeschlossene und laufende Ausbauvorhaben von FAA ausgewertet und zum Beispiel die Notwendigkeit einer Betonsohle untersucht. Aufgabenstellung und Ziel Die ökologische Durchgängigkeit ist bei den staugeregelten Flüssen der Bundeswasserstraßen durch ca. 250 Staustufen mit Stauhöhen bis ca. 10 m unterbrochen. Diese stellen für wandernde Fische und das Makrozoobenthos unüberwindbare Hindernisse dar. Um die Passierbarkeit flussaufwärts zu gewährleisten, ist an vielen Staustufen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen (FAA) vorgesehen. Fischaufstiegsanlagen können entweder als Raugerinne oder in Form von aufeinanderfolgenden Becken konstruiert werden. Seitens der BAW empfohlene Bautypen sind fischpassierbare Raugerinne sowie Schlitzpässe, die zu den beckenartigen FAA zählen. Bei Schlitzpässen wird der insgesamt zu überwindende Höhenunterschied durch einen vertikal durchgehenden Schlitz in den Trennwänden der einzelnen Becken in kleine Wasserspiegeldifferenzen eingeteilt, die der Fisch überwinden kann (DWA-M 509 2014). Die Becken von Schlitzpässen werden i. d. R. in Massivbauweise als Trog mit geschlossener Betonsohle sowie Betonwänden erstellt. Schlitzpässe können, im Gegensatz zu fischpassierbaren Raugerinnen, bei Bedarf zumindest abschnittsweise als platzsparendes Kompaktbauwerk mit Wendelungen hergestellt werden (DWA-M 509 2014). Deshalb werden, insbesondere bei einem nachträglichen Einbau an bestehenden Querbauwerken, bei beengten Platzverhältnissen und bei großen Höhenunterschieden häufig Schlitzpässe geplant. Erforderliche Maßnahmen zur Erbringung von Tragfähigkeits-, Gebrauchstauglichkeits- und Dauerhaftigkeitsnachweisen der FAA als Schlitzpass in Massivbauweise nach DIN 19702:2013-02, eine gegebenenfalls notwendige Auftriebssicherung der Baugruben- und Beckensohlen sowie die daraus resultierende Menge an zu verbauendem Stahlbeton führen zu einem hohen Aufwand und hohen Kosten für die Errichtung der Anlagen. Deshalb sollen Material- und Ausführungsalternativen bei den Beckenwänden und Trennwänden sowie der Gestaltung der Beckensohlen untersucht werden, durch die eine Aufwands- und Kosteneinsparung ermöglicht werden kann. Der Schwerpunkt soll auf der Verwendung einer offenen Sohle in der FAA anstelle einer Trogbauweise mit Betonsohle liegen. Das Ziel der Untersuchung ist die Ableitung von maßgebenden Rahmenbedingungen, die für die Umsetzung der alternativen Bauweisen wichtig sind. Dabei soll herausgearbeitet werden, unter welchen hydraulischen, geohydraulischen, geotechnischen und bautechnischen Randbedingungen sich Bauweisen mit offener Sohle als geeignet erweisen und welche Vor- bzw. Nachteile sich aus den Bauweisen ergeben. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Die Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Fließgewässern zählt zu den bedeutenden Umweltzielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Zur Umsetzung der Vorgaben der EU-WRRL ist zur Herstellung der flussaufwärts gerichteten Durchgängigkeit die Erstellung von Fischaufstiegsanlagen an den Staustufen der staugeregelten Flüsse der Bundeswasserstraßen vorgesehen. Das Vorhaben ist darauf ausgelegt, Möglichkeiten zur Reduzierung des Bau- und ggf. Unterhaltungsaufwandes der als Schlitzpässe erstellten FAA zu untersuchen und wenn möglich die wirtschaftliche Bauweise und Ökologie der FAA zu steigern.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 2364 |
| Europa | 111 |
| Global | 1 |
| Kommune | 56 |
| Land | 616 |
| Weitere | 167 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 569 |
| Zivilgesellschaft | 250 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 29 |
| Daten und Messstellen | 32 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 2322 |
| Gesetzestext | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 177 |
| Umweltprüfung | 531 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 53 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 655 |
| Offen | 2428 |
| Unbekannt | 13 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2995 |
| Englisch | 309 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 1 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 512 |
| Keine | 1414 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 22 |
| Webseite | 1194 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1689 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2071 |
| Luft | 1248 |
| Mensch und Umwelt | 3096 |
| Wasser | 1266 |
| Weitere | 3009 |