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Windkraftanlagen Saarland

Windkraftanlagen Saarland, Anlagen, die die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie umwandelt und in das Stromnetz einspeist. Attribute: RW, HW: Koordinaten des Rechtswertes und Hochwertes; NAMEN: Namen des Windparks; SACHSTAND: UVP Vorprüfungsverfahren (UVP=Umweltverträglichkeitsprüfung), laufendes Genehmigungsverfahren, genehmigte Anlage; LEISTUNG: Angabe in Megawatt-MW; NABENHOEHE: Höhe der Gondel über dem Turmfuß; GESAMTHOEH: Rotorblattlänge plus Nabenhöhe ergibt die Gesamthöhe.

Schlammgruben (WMS Dienst)

Derzeit stehen 40 Schlammgruben unter der Aufsicht des LBEG. Davon wird eine Schlammgrube noch betrieben. Bei einigen dieser Flächen ist ein Rückbau durchgeführt worden, es findet noch eine Überwachung im Rahmen der Nachsorgephase statt. Bei anderen Anlagen wird das Genehmigungsverfahren für den Abschluss vorbereitet, befindet sich im Verfahren oder ist bereits abgeschlossen.

Gewässerzuständigkeiten Hamburg

Die Gewässerzuständigkeiten enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für Oberflächengewässer. Es werden verschiedene Grenzen und Zuständigkeiten, welche die häufigsten Aufgabenstellungen abdecken, angegeben. Für andere Fragestellungen wird auf die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" verwiesen. In diesem Dienst werden fünf Layer bereitgestellt: 1) Schiffbare Gewässer 2) Gültigkeitsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes 3) Zuständigkeiten für Genehmigungen für das Errichten oder Verändern von Anlagen in, an oder über Gewässern gemäß § 15 HWaG 4) Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer 5) Senatsgewässer Die Layer beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen: Layer 1 beruht auf der Anlage der "Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer" (SchiffGewBestV HA) vom 5. Mai 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 234). Layer 2 zeigt das Geltungsgebiet des "Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes" (HfVerkG HA) §1 vom 3. Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2019 (HmbGVBl. S. 108) in Kombination mit den Zuständigkeitsgrenzen aus Abschnitt III Absatz 1, Satz 1 "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) Layer 3 und 4 bezieht die Eingruppierungen aus verschiedenen Absätzen der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) vom 07.04.1987 ein. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, III, IX und X geändert durch Artikel 91 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1707) Layer 5 : Senatsgewässer nach Abschnitt I Absatz 2 Nr. 2 WasRZustAnO HA (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet)- Zuständigkeit: BUKEA.

Schlammgruben

Derzeit stehen 40 Schlammgruben unter der Aufsicht des LBEG. Davon wird eine Schlammgrube noch betrieben. Bei einigen dieser Flächen ist ein Rückbau durchgeführt worden, es findet noch eine Überwachung im Rahmen der Nachsorgephase statt. Bei anderen Anlagen wird das Genehmigungsverfahren für den Abschluss vorbereitet, befindet sich im Verfahren oder ist bereits abgeschlossen.

Gewässerzuständigkeiten Hamburg

Die Gewässerzuständigkeiten enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für Oberflächengewässer. Es werden verschiedene Grenzen und Zuständigkeiten, welche die häufigsten Aufgabenstellungen abdecken, angegeben. Für andere Fragestellungen wird auf die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" verwiesen. In diesem Dienst werden fünf Layer bereitgestellt: 1) Schiffbare Gewässer 2) Gültigkeitsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes 3) Zuständigkeiten für Genehmigungen für das Errichten oder Verändern von Anlagen in, an oder über Gewässern gemäß § 15 HWaG 4) Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer 5) Senatsgewässer Die Layer beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen: Layer 1 beruht auf der Anlage der "Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer" (SchiffGewBestV HA) vom 5. Mai 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 234). Layer 2 zeigt das Geltungsgebiet des "Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes" (HfVerkG HA) §1 vom 3. Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2019 (HmbGVBl. S. 108) in Kombination mit den Zuständigkeitsgrenzen aus Abschnitt III Absatz 1, Satz 1 "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) Layer 3 und 4 bezieht die Eingruppierungen aus verschiedenen Absätzen der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) vom 07.04.1987 ein. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, III, IX und X geändert durch Artikel 91 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1707) Layer 5 : Senatsgewässer nach Abschnitt I Absatz 2 Nr. 2 WasRZustAnO HA (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet)- Zuständigkeit: BUKEA.

Windkraftanlagen

Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/W/windenergie.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle unterscheidet zwischen Anlagen und deren möglichen Leistungen, die - bereits in Betrieb sind - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen wurden - sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl erhebliche Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweist. Ursache hierfür ist nach hiesiger Auffassung, dass Abbau- und Repoweringraten bei bundesweiten Umfragen nur unzureichend berücksichtigt werden können. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Anlage` - Bezeichnung der Anlage - `Leistung` - Leistung der Anlage (Zahl mit Maßeinheit, Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern - Dezimaltrenner ist Komma, bei in Genehmigung befindlichen Anlagen kann Text enthalten sein - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma, bei in Genehmigung befindlichen Anlagen kann Text enthalten sein - `AN_RW` - Rechtswert der geographischen Position - `AN_HW` - Hochwert der geographischen Position - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: "in Betrieb", "vor Inbetriebnahme", "im Gen.Verf." = im Genehmigungsverfahren Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:4647 verwendet.

Windkraftanlagen

Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/W/windenergie.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle unterscheidet zwischen Anlagen und deren möglichen Leistungen, die - bereits in Betrieb sind - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen wurden - sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl erhebliche Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweist. Ursache hierfür ist nach hiesiger Auffassung, dass Abbau- und Repoweringraten bei bundesweiten Umfragen nur unzureichend berücksichtigt werden können. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Anlage` - Bezeichnung der Anlage - `Inbetriebnahme` - Jahr der Inbetriebnahme - `Leistung` - Leistung der Anlage (Zahl mit Maßeinheit, Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern - Dezimaltrenner ist Komma, bei in Genehmigung befindlichen Anlagen kann Text enthalten sein - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma, bei in Genehmigung befindlichen Anlagen kann Text enthalten sein - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: "in Betrieb", "vor Inbetriebnahme", "im Gen.Verf." = im Genehmigungsverfahren Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:4647 verwendet.

Windkraftanlagen

Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/W/windenergie.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle unterscheidet zwischen Anlagen und deren möglichen Leistungen, die - bereits in Betrieb sind - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen wurden - sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl erhebliche Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweist. Ursache hierfür ist nach hiesiger Auffassung, dass Abbau- und Repoweringraten bei bundesweiten Umfragen nur unzureichend berücksichtigt werden können. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Anlage` - Bezeichnung der Anlage - `Inbetriebnahme` - Jahr der Inbetriebnahme - `Leistung` - Leistung der Anlage (Zahl mit Maßeinheit, Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern - Dezimaltrenner ist Komma, bei in Genehmigung befindlichen Anlagen kann Text enthalten sein - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma, bei in Genehmigung befindlichen Anlagen kann Text enthalten sein - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: "in Betrieb", "vor Inbetriebnahme", "im Gen.Verf." = im Genehmigungsverfahren Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:4647 verwendet.

Windkraftanlagen

Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/W/windenergie.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle unterscheidet zwischen Anlagen und deren möglichen Leistungen, die - bereits in Betrieb sind - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen wurden - sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl erhebliche Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweist. Ursache hierfür ist nach hiesiger Auffassung, dass Abbau- und Repoweringraten bei bundesweiten Umfragen nur unzureichend berücksichtigt werden können. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Anlage` - Bezeichnung der Anlage - `Inbetriebnahme` - Jahr der Inbetriebnahme - `Leistung` - Leistung der Anlage (Zahl mit Maßeinheit, Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern - Dezimaltrenner ist Komma, bei in Genehmigung befindlichen Anlagen kann Text enthalten sein - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma, bei in Genehmigung befindlichen Anlagen kann Text enthalten sein - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: "in Betrieb", "vor Inbetriebnahme", "im Gen.Verf." = im Genehmigungsverfahren Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:4647 verwendet.

Windkraftanlagen

Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/W/windenergie.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle unterscheidet zwischen Anlagen und deren möglichen Leistungen, die - bereits in Betrieb sind - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen wurden - sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl erhebliche Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweist. Ursache hierfür ist nach hiesiger Auffassung, dass Abbau- und Repoweringraten bei bundesweiten Umfragen nur unzureichend berücksichtigt werden können. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern - Dezimaltrenner ist Komma, bei in Genehmigung befindlichen Anlagen kann Text enthalten sein - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma, bei in Genehmigung befindlichen Anlagen kann Text enthalten sein - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:4647 verwendet.

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