Kältemaschinen wie Luftwärmepumpen und Klimageräte werden zunehmend zur Beheizung und Kühlung von Wohngebäuden eingesetzt. Schätzungen gehen von einem Gesamtbestand von mehr als 1,5 Millionen Geräten im Privathaushaltsbereich aus. Nur in seltenen Fällen ist eine bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Deshalb kann ein höherer Bestand angenommen werden. In Deutschland werden mehr als 250.000 solcher Geräte jährlich neu errichtet, darunter sind häufig auch Geräte mit niedriger Energieeffizienz. Im Freien betriebene Kältemaschinen haben besondere Geräuschcharakteristika. Dazu zählen der Betrieb in direkter Nähe zu schützenswerten Räumen in der Nachbarschaft (Sichtweite), ein bedeutender Anteil tieffrequenter Geräusche, An- und Abschaltvorgänge in den Tagesrandstunden (Ruhezeiten), wesentliche Änderung der Betriebsgeräusche bei Abtauvorgängen nach Vereisung und oft Dauerbetrieb in der Heizperiode. Dies unterscheidet sich im Wesentlichen von typischen Lärmquellen im Wohnumfeld. Vor allem in Wohngebieten sind Betreiber und Nachbarschaft bereits bei niedrigen Geräuschpegeln stark belästigt. Der Zusammenhang zwischen Geräuschimmissionspegel und resultierender Lärmbelästigung durch Kältemaschinen ist nicht bekannt und soll durch dieses Projekt ermittelt werden. Durch Untersuchung einer repräsentativen Anzahl von Probandinnen und Probanden sollen Pegelwerte ermittelt werden, bei denen keine erhebliche Lärmbelästigung durch Luftwärmepumpen im Vergleich zu anderen Lärmquellen erwartet werden kann. Die resultierenden Geräuschpegel sollen als Förderkriterien in das Marktanreizprogramm der Bundesregierung aufgenommen werden. Darüber hinaus können somit Anforderungen für weitere Förderprogramme definiert werden, um Herstellern einen Anreiz zur Entwicklung dauerhaft lärmarmer Geräte zu bieten. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen auf einer öffentlichen Veranstaltung einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Mit der zunehmenden Industrialisierung und Technisierung und dem stark veränderten Freizeitverhalten der Bürger hat auch die allgemeine Lärmbelastung des Einzelnen zugenommen. Die Lärmbelästigung kann von unterschiedlichen Quellen wie Verkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen u. a. hervorgerufen werden. In der Nachbarschaft von Anlagen sind die Bestimmungen des BImSchG der dazugehörigen Verordnungen (z.B. 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm maßgeblich. In diesen Regelwerken sind die Immissionsrichtwerte und / oder Betriebszeiten festgelegt, die das verträgliche Nebeneinander gewährleisten sollen. Um die Einhaltung der festgelegten Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase von Vorhaben (z.B. Bebauungspläne, Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen) Anforderungen (z.B. Gutachten, Maßnahmen, Auflagen) gestellt und nach Errichtung des Vorhabens überprüft. In Konfliktfällen oder bei Beschwerden gegen bestehende Anlagen kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eigene Lärmmessungen durchführen und – soweit erforderlich - Anordnungen treffen.
Mit der zunehmenden Industrialisierung und Technisierung und dem stark veränderten Freizeitverhalten der Bürger hat auch die allgemeine Lärmbelastung des Einzelnen zugenommen. Die Lärmbelästigung kann von unterschiedlichen Quellen wie Verkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen u. a. hervorgerufen werden. In der Nachbarschaft von Anlagen sind die Bestimmungen des BImSchG der dazugehörigen Verordnungen (z.B. 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm maßgeblich. In diesen Regelwerken sind die Immissionsrichtwerte und / oder Betriebszeiten festgelegt, die das verträgliche Nebeneinander gewährleisten sollen. Um die Einhaltung der festgelegten Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase von Vorhaben (z.B. Bebauungspläne, Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen) Anforderungen (z.B. Gutachten, Maßnahmen, Auflagen) gestellt und nach Errichtung des Vorhabens überprüft. In Konfliktfällen oder bei Beschwerden gegen bestehende Anlagen kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eigene Lärmmessungen durchführen und – soweit erforderlich - Anordnungen treffen.
Die Bundesregierung vereinbarte im Koalitionsvertrag von 2021 eine Zielvorgabe von 15 Mio. zugelassenen Elektroautos in Deutschland bis 2030. Für dieses Ziel ist u. a. auch der Aufbau einer Ladeinfrastruktur notwendig. Bis zum jetzigen Zeitpunkt war jedoch nicht klar, welche Auswirkungen auf die Umwelt u. a. die Errichtung von Schnellladesäulen mit sich bringt. Die folgende Publikation enthält eine messtechnisch ermittelte Zusammenstellung der mit einzelnen Ladevorgängen von Elektroautos verbundenen Geräuschemission und wie diese Ergebnisse für die weitere Verwendung in Prognosemodellen heranzuziehen sind.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Schallemissionen von Abgasanlagen haben einen hohen Anteil bei Emissionen von technischen Gebäudeanlagen und Hausgeräten. Sie betreffen 1.) schutzbedürftige Räume im Gebäude und 2.) benachbarte Anwesen durch Schallausbreitung über die Schornsteinmündung ins Freie und unterliegen z. T. gesetzlich geregelten Anforderungen und Bestimmungen zu Grenzwerten (DIN 4109, TA Lärm etc.). Der Stand der Technik zur Lärmminderung an Abgasanlagen ist nahezu ausschließlich durch die marktüblichen, sog. Passivschalldämpfer bestimmt. Damit lässt sich allerdings nur in einem Frequenzbereich zwischen 500 und 2000 Hz eine ausreichende Schalldämpfung erzielen. Die typischen Abgasgeräusche liegen jedoch im Bereich zwischen 50 und 250 Hz, in dem wiederum die Schallreduzierung (Einfügungsdämpfung) durch die bisher verwendeten Passivschalldämpfer nur sehr gering ist. Die Betroffenen müssen diesen Stand der Technik akzeptieren und mit unangenehmen, dröhnenden Geräuschen in ihrem Gebäude bzw. ihrer Nachbarschaft leben. In dem vorliegenden Projekt, das aus einer Grundlagenforschung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik zum Thema aktive Schallbekämpfung hervorgeht, sollte der Bereich der tieffrequenten Störgeräusche im Abgassystem untersucht und Bauteile entwickelt bzw. qualifiziert werden, die diese Geräusche wirkungsvoll bekämpfen. Fazit: Der Aktiv-Schalldämpfer (ASD) dämpft den tieffrequenten Bereich einer Feuerstätte auf äußerst kurzer Baulänge sehr effektiv. Er ist einsetzbar für Anlagen mit Abgastemperaturen bis 200 C und Anschlussmaßen von Rohrdurchmessern 80 bis 300 mm. Der Aktiv-Schalldämpfer kann sowohl im Heizraum in die Verbindungsleitung als auch im Freien an der Kaminmündung eingebaut werden. Er ist kombinierbar mit reaktiven Resonatoren und Passiv-Schalldämpfern, die das dämpfende Frequenzspektrum vergrößern.
Die Bundesregierung vereinbarte im Koalitionsvertrag von 2021 eine Zielvorgabe von 15 Mio. zugelassenen Elektroautos in Deutschland bis 2030. Für dieses Ziel ist u. a. auch der Aufbau einer Ladeinfrastruktur notwendig. Bis zum jetzigen Zeitpunkt war jedoch nicht klar, welche Auswirkungen auf die Umwelt u. a. die Errichtung von Schnellladesäulen mit sich bringt. Die folgende Publikation enthält eine messtechnisch ermittelte Zusammenstellung der mit einzelnen Ladevorgängen von Elektroautos verbundenen Geräuschemission und wie diese Ergebnisse für die weitere Verwendung in Prognosemodellen heranzuziehen sind. Veröffentlicht in Texte | 32/2026.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 4 |
| Land | 2 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Text | 1 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2 |
| Offen | 2 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 6 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 3 |
| Keine | 3 |
| Webseite | 2 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 4 |
| Lebewesen und Lebensräume | 4 |
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| Mensch und Umwelt | 6 |
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| Weitere | 6 |