Im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ), Vorhaben Nummer 203 48 362, haben Warm und Köppke den Bericht „Schutz von neuen und bestehenden Anlagen und Betriebsbereichen gegen natürliche, umgebungsbedingte Gefahrenquellen, insbesondere Hochwasser (Untersuchung vor- und nachsorgender Maßnahmen)“ vorgelegt.1 Ein wichtiges Ergebnis war, dass das Technische Regelwerk den Anforderungen in § 3 Störfall-Verordnung (StörfallV) bezüglich erforderlicher Maßnahmen und Vorkehrungen gegen umgebungsbedingte Gefahrenquellen wie z. B. Niederschläge und Hochwasser nur unzureichend gerecht wird. Veröffentlicht in Texte | 17/2013.
In dieser Expertise werden die Gefahren für Anlagen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, durch klimawandelbeeinflusste Naturgefahren beschrieben und Vorschläge abgeleitet, um den Stand der Sicherheitstechnik und Technik zur Verhinderung und Begrenzung von Schadstofffreisetzungen, Bränden und Explosionen, ausgelöst durch diese Naturgefahren, zu verbessern. Wie Klimaprojektionen zeigen, ist für einige Naturgefahren mit einer Zunahme der Häufigkeit und/oder Intensität zu rechnen. Hochwasser, Starkregen , Sturzfluten, Stürme usw. sind Naturgefahren, die Anpassungsstrategien erfordern, die bislang nicht oder nur selten im Rahmen des Risikomanagements von Anlagenbetreibern betrachtet werden. Fukushima und Sendai stehen für bekannte Ereignisse, bei denen die Gewalt von Naturgefahren industrielle Katastrophen auslöste. Vor diesem Hintergrund wurden auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Aktivitäten gestartet, um die Risiken von industriellen Unfällen, ausgelöst durch Naturgefahren, stärker in den Fokus der Sicherheitsdiskussion zu rücken. In zwei Workshops wurden Empfehlungen für geeignete Risikoanalysen, ein verbessertes Risikomanagement, geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie für die Notfallplanung entwickelt. Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit der grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit, der Kommunikation zwischen den Verantwortlichen sowie das legislative Regierungshandeln gegenüber durch natürlichen Gefahrenquellen ausgelösten technischen (hier chemischen) Unfällen (Natechs: Natural Hazard Triggered Technological Accidents) herausgestellt. Die wichtigsten Empfehlungen werden in dieser Expertise zusammenfassend dargestellt. Veröffentlicht in Texte | 62/2020.
These checklists offer chemical producers a practicable basis for early identification and management of environmental risks. They include a number of sub-checklists, depending on type of company and installation, including suggestions for improvements, as well as forms for annual safety checks which the companies themselves can carry out. Veröffentlicht in Dokumentationen | 52/2015.
Im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ), Vorhaben Nummer 3718 48 3250, hat Prof. Dr. Köppke den Bericht „Berücksichtigung des Klimawandels in Technischen Regeln für Anlagensicherheit“ vorgelegt. Das Forschungsvorhaben diente der Unterstützung der gemäß § 51a BImSchG erforderlichen Überprüfung der Technischen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) 310 "Niederschläge und Hochwasser", sowie der TRAS 320 "Wind, Schnee- und Eislasten". Hierfür wurden Vorschläge in den zuständigen Arbeitskreis der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) eingebracht. Wichtigste beschlossene Neuerungen sind Anforderungen betreffend die Berücksichtigung von Starkniederschlägen und Sturzfluten. Daneben wurden die Hinweise und Erläuterungen zu beiden TRAS fortgeschrieben. Veröffentlicht in Texte | 100/2023.
Die Ziele des Vorhabens sind die Verbesserung der Anlagensicherheit und die Fortschreibung des Standes der (Sicherheits)Technik durch kontinuierliches Lernen aus Ereignissen und Beinahe Ereignissen in industriellen Anlagen. Hierfür wurden bei 14 Ereignissen ganzheitliche und vertiefte Analysen durchgeführt. Insgesamt hat das vorliegende Vorhaben aufgezeigt, dass bei der systematischen und vertieften Analyse der Ereignisse grundsätzliche Schwachstellen identifiziert werden konnten. Die resultierenden Empfehlungen wurden im Ausschuss "Ereignisauswertung" (AS-ER) der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen u. a. der Themenfindung für die KAS. Veröffentlicht in Texte | 52/2021.
In einem Sachverständigengutachten wurden Muster von Verfahrens- sowie Rohrleitungs- und Instrumentenschemata für Biogasanlagen erstellt und die darin enthaltenen Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen (MSR-Einrichtungen) in einem Bericht genauer beschrieben. Dies erfolgte entsprechend der Technischen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) 120 getrennt nach Sie enthalten nur die sicherheitsbedeutsamen MSR-Einrichtungen. Sie müssen zur Anwendung durch anlagenspezifische und nicht sicherheitsbedeutsame MSR-Einrichtungen ergänzt werden. Die Muster werden als Adobe Dateien, in mit CAD-Programmen bearbeitbarer Form und mit einem Erläuterungsbericht zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht in Texte | 107/2020.
Für das als UBA -Texte 107/2020 veröffentlichte Sachverständigengutachten (Projektnummer 111213) wurden Muster von Verfahrens- sowie Rohrleitungs- und Instrumentenschemata für Biogaserzeugungsanlagen erstellt und die darin enthaltenen Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen (MSR-Einrichtungen) in einem Bericht genauer beschrieben. Dies erfolgte entsprechend der Technischen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) 120 getrennt nach Die Ergebnisse des Gutachtens wurden im Rahmen eines zweiten Sachverständigengutachtens (Projektnummer 140354) fortgeschrieben. Hierzu wurden Ein wesentliches Ergebnis ist, dass eine Nachrüstung bestehender Anlagen mit den in den Gutachten ermittelten, dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden MSR-Einrichtungen technisch und mit überschaubarem Aufwand möglich ist. Die Ergebnisse der Gutachten werden als Schemata in Form von Adobe Dateien, in mit CAD-Programmen bearbeitbarer Form und in einem Erläuterungsbericht zur Verfügung gestellt. Sie enthalten nur die sicherheitsbedeutsamen MSR-Einrichtungen. Sie müssen zur Anwendung durch anlagenspezifische und nicht sicherheitsbedeutsame MSR-Einrichtungen ergänzt werden. Veröffentlicht in Texte | 27/2021.
Das Bundeskabinett beschloss am 27. April 2016 zwei Regelungsentwürfe mit denen die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umgesetzt werden soll. Die sogenannte Seveso III-Richtlinie regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können. Das heute beschlossene Regelungspaket beinhaltet Änderungen mehrerer Gesetze und Verordnungen. Dazu gehört der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Er enthält die notwendigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren für Störfallbetriebe und Vorgaben zum Gerichtszugang. Vorgesehen sind dazu im Kern Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, aber auch des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Diese europäische Regelung hätte bereits bis zum 1. Juni 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Wegen der Überschreitung dieser Frist hatte die europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
WFS mit Daten zu Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung im FS Sachsen. Unterschieden wird zwischen Anlagen der unteren Klasse (früher: Grundpflichten) und der oberen Klasse (früher: erweiterte Pflichten) jeweils mit bzw. ohne Biogasanlagen.
WMS mit Daten zu Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung im FS Sachsen. Unterschieden wird zwischen Anlagen der unteren Klasse (früher: Grundpflichten) und oberen Klasse (früher: erweiterte Pflichten) jeweils mit bzw. ohne Biogasanlagen.
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Bund | 1427 |
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