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Nachrüstung von Solarstromanlagen zur Lösung der 50,2Hz-Problematik, Unterstützung bei PV-Umrüstungsprogramm

Zur Gewährleistung der Netzsicherheit und Bewältigung der 50,2 Hz Problematik sieht die im Mai 2012 vom Bundeskabinett verabschiedete Systemstabilitätsverordnung die Umrüstung von ca. 350.000 PV-Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung von ca. 14 GW bis Ende 2014 vor. In diesem Rahmen wurde Ecofys von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern beauftragt den Umrüstungsablauf zu unterstützen. Gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern erstellte Ecofys mehrere Listen, welche als Grundlage für die Planung und das Monitoring für die Umrüstung der PV Bestandsanlagen fungierten. Ecofys fragte dazu auch die notwendigen Daten von Wechselrichterherstellern ab und unterzog alle Daten einer Plausibilitätsprüfung. Zusätzlich wurden die erstellten Listen während der gesamten Umrüstung gemäß der Systemstabilitätsverordnung bei Bedarf aktualisiert.

Übersicht Pressemitteilungen 2001

Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 01-2001 Dicke Luft in der Silvesternacht 02-2001 Schadstoffbelastung der Luft nicht hausgemacht 03-2001 Neue Räumlichkeiten für unsere Bibliothek 04-2001 Siedlungsabfallaufkommen weiter gesunken 05-2001 Einladung Umweltforum 29.03.2001 Aspekte eines zeitgerechten Umweltschutzes 06-2001 Zentralisation administrativer Unterlagen des Naturschutzes 07-2001 Tag für die Ruhe - gegen Lärm 08-2001 Hohe Ozonwerte in Sachsen-Anhalt 09-2001 Umweltanalytik in hoher Qualität 10-2001 Hohe Ozon-Werte in der Nacht 11-2001 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt unterstützt Projekt - Deutscher Lungentag - 12-2001 Gute Luft am autofreien Tag? 13-2001 Autofreier Tag fand wenig Beachtung 14-2001 Störfallvorsorge und Anlagensicherheit 15-2001 Derzeit schlechte Luft im Land

Verkehrssenatorin Bonde eröffnet Fahrradabstellanlage

144 neue gesicherte Fahrradstellplätze für Berlin: Am S-Bahnhof Hermsdorf eröffnete Verkehrssenatorin Ute Bonde heute gemeinsam mit der Reinickendorfer Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr, Julia Schrod-Thiel, dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Alexander Kaczmarek, und dem infraVelo-Geschäftsführer Michael Fugel, eine von drei neuen Anlagen, die Platz für 72 Fahrräder bietet. Eine zweite Anlage am S-Bahnhof Adlershof mit 24 Stellplätzen nimmt heute ebenfalls den Betrieb auf. Die Anlage am S-Bahnhof Lichterfelde Süd mit 48 Stellplätzen eröffnet im Herbst. Die Anlagen wurden im Rahmen der „Bike+Ride-Offensive“, einer Kooperation der Deutschen Bahn und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, gefördert und werden mit dem Zugangssystem „ParkYourBike“ betrieben. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Wir wollen, dass Radfahrende sicherer und komfortabler von A nach B kommen. Mit den neuen gesicherten Fahrradabstellanlagen wird die kombinierte Nutzung aus ÖPNV und Radverkehr einen Schub bekommen. Deshalb begrüßen wir Kooperationen wie die Bike+Ride-Offensive, die das Angebot von geschützten Stellplätzen für Pendlerinnen und Pendler verbessern und damit den Umstieg auf Rad und öffentliche Verkehrsmittel in Berlin fördern. Mein Dank gilt der Deutschen Bahn und dem Bundeswirtschaftsministerium für die Unterstützung.“ Julia Schrod-Thiel, Bezirksstadträtin Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr in Reinickendorf : „Hochwertige Anlagen wie hier in Hermsdorf tragen zu mehr Sicherheit für den ruhenden Radverkehr bei und ergänzen unser bestehendes Angebot am S-Bahnhof Hermsdorf optimal mit Witterungs- und Diebstahl-geschützten Stellplätzen. Wir freuen uns, dass die Zusammenarbeit mit infraVelo und den weiteren Beteiligten bei Planung, Genehmigung und Bau so zügig und ergebnisorientiert verläuft.“ Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern : „Die neuen und modernen Abstellanlagen für Räder stehen im direkten Bahnhofsumfeld. Hier unterstützt die Deutsche Bahn das Land Berlin und interessierte Kommunen, um geeignete Standorte zu finden und die Flächen mietfrei zur Verfügung zu stellen. Auch bei der Planung und Montage der Anlagen stehen wir mit Rat und Tat zur Seite, um schnell die Bedarfe zu erfüllen und ein attraktives Angebot für das Fahrradparken zu schaffen.“ Die Nutzung der Anlagen ist mit dem Buchungs-, Zugangs- und Abrechnungssystem ParkYourBike möglich, welches von infraVelo entwickelt wurde und betrieben wird. Über die App können Radfahrerinnen und Radfahrer rund um die Uhr einfach, schnell und flexibel ihre Räder in der Sammelschließanlage parken. Vorab ist lediglich eine einfache Registrierung für ParkYourBike notwendig. Die Anlagen mit den 144 Stellplätzen starten mit einem kostenfreien Angebot bis zum 01.09.2025. Nach dieser Einführungsphase bleiben die ersten 24 Stunden eines Parkvorgangs im Flex-Tarif weiterhin kostenfrei. Danach wird eine Gebühr von jeweils 70 Cent pro angefangene 24 Stunden fällig. Auch ein Erwerb von Zeitkarten ist möglich (Monatskarte für 7,00 Euro und Jahreskarte für 70,00 Euro). Michael Fugel, Geschäftsführer infraVelo : „Sicheres, attraktives, und kostenfreies Parken anzubieten motiviert die Menschen, unser Angebot zu testen und ParkYourBike kennenzulernen. Wer es ausprobiert merkt, wie einfach und entspannt es funktioniert, sein Rad in einer gesicherten Anlage zu parken. Ein einheitliches System für gesichertes Fahrradparken ist auch der Schlüssel für den sukzessiven Ausbau gesicherter Fahrradstationen in Berlin und Brandenburg. Hierfür bieten wir den Bezirken und Kommunen alle Leistungen von A bis Z aus einer Hand.“ Die drei neuen Anlagen befinden sich an folgenden Stationen: Zwei der Anlagen nehmen heute den Betrieb auf, die Anlage am S-Bahnhof Lichterfelde Süd wird im Herbst eröffnet. Weitere Anlagen stehen bereits am Rathaus Schöneberg, am U-Bahnhof Alt-Mariendorf (beide in Tempelhof-Schöneberg), am U-Bahnhof Wutzkyallee (Neukölln), am S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost (Lichtenberg) und am S-Bahnhof Schöneweide (Treptow-Köpenick). Am Bahnhof Falkensee (Brandenburg) werden heute 151 Fahrradboxen eröffnet, die mit ParkYourBike betrieben werden. Die Anlagen der „Bike+Ride-Offensive“ werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) in Höhe von 70 Prozent gefördert. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Das Land Berlin übernimmt die Kofinanzierung. Druckfähiges Bildmaterial zum Download finden Sie hier . Die gesicherten Anlagen werden mit dem Buchungs-, Zugangs- und Abrechnungssystem ParkYourBike ausgestattet, das infraVelo entwickelt hat. Fahrradfahrer*innen können sich über die ParkYourBike-App kostenfrei registrieren und den Service an allen Standorten rund um die Uhr nutzen. Das Tarifsystem ist fair und einfach: Bis zu 24 Stunden sind kostenfrei, danach kosten weitere 24 Stunden 0,70 €. Auch Zeitkarten für Vielparker*innen stehen zur Verfügung: Eine Monatskarte kostet 7,00 € und eine Jahreskarte 70,00 €. Die GB infraVelo GmbH ist für das Land Berlin und die zwölf Bezirke tätig. Zu den Aufgaben gehören Projektsteuerung, Projektmanagement, Baumanagement sowie Bauherrenaufgaben und Kommunikation. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Weitere Informationen finden Sie unter infravelo.de

§ 31 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung

§ 31 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (1) Einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung des Wasserstraßen- und Schiffahrtsamtes bedürfen Benutzungen (§ 9 des Wasserhaushaltsgesetzes) einer Bundeswasserstraße, die Errichtung, die Veränderung und der Betrieb von Anlagen einschließlich des Verlegens, der Veränderung und des Betriebs von Seekabeln in, über oder unter einer Bundeswasserstraße oder an ihrem Ufer, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist. (1a) aufgehoben (2) Wer eine Bundeswasserstraße benutzen oder Anlagen in, über oder unter einer solchen Wasserstraße oder an ihrem Ufer errichten, verändern oder betreiben will, hat dies dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt anzuzeigen. Die Maßnahme bedarf keiner strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung, wenn das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt binnen eines Monats nach Eingang der Anzeige nichts anderes mitteilt. Telekommunikationslinien im Sinne des § 3 Nummer 64 des Telekommunikationsgesetzes sind anzeigepflichtig, aber genehmigungsfrei. Ist eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich, ersetzt die Anzeige den Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung. Für die Erteilung der Genehmigung gelten § 11a Absatz 4 bis 7 Satz 1 bis 5 sowie § 108 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend, wenn es sich um eine Anlage zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen handelt. (3) Eine Anzeige oder eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung ist nicht erforderlich für das Einbringen von Stoffen zu Zwecken der Fischerei, für Benutzungen, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes in zulässiger Weise ausgeübt werden, für Anlagen, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig vorhanden sind, für Maßnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Eine Anzeige oder eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung ist ebenfalls nicht erforderlich für Benutzungen und für Anlagen an den Bundeswasserstraßen, welche am 09. Juni 2021 erstmals in Anlage 1 aufgenommen wurden, soweit die Benutzung oder Anlage vor dem 09. Juni 2021 in zulässiger Weise ausgeübt wurde oder rechtmäßig vorhanden war. (4) Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, die eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verhüten oder ausgleichen. (5) Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist, die durch Bedingungen und Auflagen weder verhütet noch ausgeglichen werden kann. Sind diese Bedingungen und Auflagen nicht möglich, darf die Genehmigung gleichwohl aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erteilt werden. (6) Die Genehmigung ersetzt nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte. Stand: 15. August 2025

Sicherheitstechnische Überprüfung aus Anlass der beantragten Übertragung von Reststrommengen

Im Rahmen des Atomausstiegs sind Reststrommengen für die in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke festgelegt worden. Das Kernkraftwerk Biblis, Block A, wird die vereinbarte Reststrommenge in absehbarer Zeit erreichen. Die RWE Power AG hat die Übertragung von Strommengen aus dem Kernkraftwerk Emsland (KKE) auf KWB-A beantragt, um einen gemeinsamen Weiterbetrieb der beiden Kraftwerksblöcke am Standort Biblis zu ermöglichen. KWB-A gehört zu den ältesten in Deutschland betriebenen Kernkraftwerken. KKE gehört zu den modernsten Anlagen. Im Zusammenhang mit der Prüfung des Antrags durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird auch eine sicherheitstechnische Prüfung durchgeführt. Anhand ausgewählter Themen sollen sicherheitstechnisch bedeutsame Unterschiede zwischen den beiden Anlagen identifiziert und vergleichend bewertet werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Gegenüberstellung unterschiedlicher Sicherheitsreserven der beiden Anlagen. Diese Aufgabenstellung weicht von der für übliche Sicherheitsanalysen ab. Eine geeignete Methodik muss daher begleitend zur Prüfung entwickelt und abgestimmt werden. Der Auftrag wird in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH und dem Physikerbüro Bremen sowie in enger Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung im BMU durchgeführt. Ein zweiter Abschnitt des Projektes ergibt sich aus dem Antrag der EnBW Kernkraft GmbH, Reststrommengen vom Kernkraftwerk Neckarwestheim 2 - einem der modernsten Kernkraftwerke in Deutschland - auf das wesentlich ältere Kernkraftwerk Neckarwestheim 1 zu übertragen. Auch hier wird mit der gleichen Methodik wie im ersten Abschnitt eine sicherheitstechnische Überprüfung durchgeführt.

Untersuchung hochflexibler Betriebsfahrweisen von Salzkavernen und Obertageanlagen zur Wasserstoffspeicherung unter Nutzung von Sole-Pendelung, Teilprojekt: Modellierung Gesamtsystem

Im F&E Vorhaben 'H2CAST-Prove' werden neuartige Betriebsfahrweisen zur Untergrundspeicherung von grünem Wasserstoff in Salzkavernen erprobt und sicherheitstechnisch validiert. Zwei umgerüstete Kavernen und die für H2 ausgelegte Obertageanlage werden im industriellen Maßstab betrieben. Mit Hilfe eines innovativen Solependelbetriebs unter Nutzung bestehender Anlagen wird ein realitätsnaher Betrieb in einem geschlossenen Kreislauf ohne Verbrauch von H2 abgebildet. Speichervolumen, Druck- und Fließratenregime können angepasst werden, hochflexible und multizyklische Ein- und Ausspeicherraten sind möglich. Probeläufe und der Langzeitdemonstrationsbetrieb liefern Grundlagen für Bewertung und Optimierung der Betriebsfahrweisen, Gasreinigung, Kavernenintegrität, Prüf- und Instandhaltungsstrategien und Anlagensicherheit. Durch den Testbetrieb wird ein TRG von 7 erreicht. Ein Triaxialprüfstand für gebirgsmechanische Untersuchungen wird entwickelt. Die Kavernen dienen dem Test von Untertage-Ausrüstungen, Durchführbarkeit von UT-Arbeiten sowie dem Fachkräfte- und Wissensaufbau. Mittels eines Gesamtsystemmodelles erfolgt begleitend die simulative Bestimmung von Auslegungsgrößen und Betriebsparametern für den Versuchsbetrieb. Zusätzlich werden die Potentiale der Kavernenspeicher als sektorenkoppelnde Schnittstelle des Gas- und Stromnetzes evaluiert und Konzepte für CO2-Einsparpozenziale erarbeitet. Mit Projektabschluss soll ein entsprechend den sicherheitstechnischen und behördlichen Anforderungen bestimmungsgemäßer Speicher für die unbefristete Nutzung bereitstehen. Das Speichervolumen kann entsprechend des Bedarfs angepasst werden. H2CAST dient zum gezielten, nachhaltigen infrastrukturellen Markthochlauf für die Untergrundspeicherung von H2 als chemischer Energieträger in einem zukünftigen Energiesystem. Voraussetzungen für die Anbindung des Kavernenspeichers an eine H2-Pipeline Infrastruktur werden geschaffen. Begleitend stehen Fragen zur öffentlichen Akzeptanz im Fokus.

Untersuchung hochflexibler Betriebsfahrweisen von Salzkavernen und Obertageanlagen zur Wasserstoffspeicherung unter Nutzung von Sole-Pendelung

Im F&E Vorhaben 'H2CAST-Prove' werden neuartige Betriebsfahrweisen zur Untergrundspeicherung von grünem Wasserstoff in Salzkavernen erprobt und sicherheitstechnisch validiert. Zwei umgerüstete Kavernen und die für H2 ausgelegte Obertageanlage werden im industriellen Maßstab betrieben. Mit Hilfe eines innovativen Solependelbetriebs unter Nutzung bestehender Anlagen wird ein realitätsnaher Betrieb in einem geschlossenen Kreislauf ohne Verbrauch von H2 abgebildet. Speichervolumen, Druck- und Fließratenregime können angepasst werden, hochflexible und multizyklische Ein- und Ausspeicherraten sind möglich. Probeläufe und der Langzeitdemonstrationsbetrieb liefern Grundlagen für Bewertung und Optimierung der Betriebsfahrweisen, Gasreinigung, Kavernenintegrität, Prüf- und Instandhaltungsstrategien und Anlagensicherheit. Durch den Testbetrieb wird ein TRG von 7 erreicht. Ein Triaxialprüfstand für gebirgsmechanische Untersuchungen wird entwickelt. Die Kavernen dienen dem Test von Untertage-Ausrüstungen, Durchführbarkeit von UT-Arbeiten sowie dem Fachkräfte- und Wissensaufbau. Mittels eines Gesamtsystemmodelles erfolgt begleitend die simulative Bestimmung von Auslegungsgrößen und Betriebsparametern für den Versuchsbetrieb. Zusätzlich werden die Potentiale der Kavernenspeicher als sektorenkoppelnde Schnittstelle des Gas- und Stromnetzes evaluiert und Konzepte für CO2-Einsparpozenziale erarbeitet. Mit Projektabschluss soll ein entsprechend den sicherheitstechnischen und behördlichen Anforderungen bestimmungsgemäßer Speicher für die unbefristete Nutzung bereitstehen. Das Speichervolumen kann entsprechend des Bedarfs angepasst werden. H2CAST dient zum gezielten, nachhaltigen infrastrukturellen Markthochlauf für die Untergrundspeicherung von H2 als chemischer Energieträger in einem zukünftigen Energiesystem. Voraussetzungen für die Anbindung des Kavernenspeichers an eine H2-Pipeline Infrastruktur werden geschaffen. Begleitend stehen Fragen zur öffentlichen Akzeptanz im Fokus.

Detektionskonzepte für neue Einsatzszenarien von Wasserstoff, Teilvorhaben: Entwicklung von simulationsgestützten Detektionsverfahren von Wasserstoffaustritt in geschlossenen Räumen

Untersuchungen zur nuklearen Sicherheit und Sicherung von Kernkraftwerken in kriegerischen Kontexten

Vertiefte wissenschaftliche Untersuchung von Erfahrungen aus Kernreaktoren - Generische Aufbereitung der Erkenntnisse und Schlussfolgerungen sowie Fachberatung zu speziellen Themen

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