Dieser Datensatz enthält die Flächen, in den eine Anleinpflicht für Hunde im Stadtgebiet nach verschiedenen Verordnungen gilt. Grundsätzlich können Hunde in Osnabrück außerhalb der Innenstadt, der Waldgebiete, des Bürgerparks, der Friedhöfe und des Bereichs Rubbenbruch ohne Leine frei laufen. Die Einschränkung des Freilaufs ist vom 1. April bis zum 15. Juli, den sogenannten Brut- und Setzzeiten, durch landesrechtliche Regelungen auf die so genannte übrige freie Landschaft ausgedehnt.
Hier finden Sie eine Karte zur Anleinpflicht für Hunde in Bünde und Kirchlengern. Einzelne Flächen sind in verschiedenen Farben schraffiert. Eine Legende zeigt die unterschiedliche Bedeutung.
Über diesen Dienst werden die statistischen Daten wie Anleinpflicht, Bürgerforum, Gemeindegrenzen, Gemeinderegionen, Gemeindeverbund, Schiedsamtsbezirke, Schornsteinfegerkehrbezirke, Schuleinzugsbereiche, Wahlbereiche, Wahlkreise, Wahllokale der Stadt Osnabrück bereitgestellt.