Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.
Ausgangslage/Betroffenheit: Die Stadt Regensburg hat etwa 134.000 Einwohner (Erstwohnsitze) und ist damit die viertgrößte Stadt Bayerns. Unter den Modellvorhaben weist Regensburg das stärkste Bevölkerungswachstum auf - sowohl in der zurückliegenden Einwohnerentwicklung als auch in den Prognosen bis 2025, nach denen ein Anstieg der Bevölkerung um 5,4Prozent erwartet wird. Regensburg liegt am nördlichsten Punkt der Donau und den Mündungen der linken Nebenflüsse Naab und Regen. Es wird von den Winzerer Höhen, den Ausläufern des Bayrischen Waldes und dem Ziegetsberg umrandet, wodurch die Entstehung von Inversionswetterlagen begünstigt wird. Durch die topographische Pfortenlage weist die Stadt zudem eine hohe Nebelhäufigkeit auf und ist insbesondere in den Wintermonaten anfällig für Feinstaubbelastungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten hat Regensburg einen relativ kompakt gegliederten Stadtkörper und eine insgesamt homogene Siedlungsstruktur. Prägend ist die historische Altstadt mit ca. 1.000 denkmalgeschützten Gebäuden. Diese gilt als einzige authentisch erhaltene, mittelalterliche Großstadt Deutschlands und ist seit 2006 Welterbe der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur). Die Regensburger Altstadt wird als 'Steinerne Stadt' charakterisiert. Ihre historisch gewachsene dichte Baustruktur mit steinernen Plätzen und Gassen, wenig Bäumen im öffentlichen Raum und einer hohen Nutzungsdichte (Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Tourismus) erwärmt sich insbesondere im Sommer stärker als das Umland und wirkt als Hitzespeicher. So können die Temperaturunterschiede im Stadtgebiet bis zu 6 GradC betragen. Das Phänomen der Wärmeinsel, das sich im Zuge des fortschreitenden Klimawandels deutlicher ausprägt, impliziert einen sinkenden thermischen Komfort, löst zusätzliche Energiebedarfe aus und stellt u.U. veränderte Ansprüche an die Gestaltung von Freiflächen. Aufgrund der Lage an der Donau muss sich Regensburg ferner auf häufigere Schwüle und Gefährdung durch Hochwasser einstellen. Aus der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel erwächst in Verbindung mit anderen Zielbildern einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ein umfassender planerischer Handlungsbedarf. Im Rahmen des Modellprojekts thematisiert die Stadt Regensburg den Widerspruch zwischen einer Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung, die auf Flächensparsamkeit und Innenentwicklung ausgerichtet ist, und erforderlichen Anpassungsstrategien an den Klimawandel, die bei der besonderen städtebaulichen Kompaktheit der Stadt Regensburg tendenziell eine Auflockerung von Baustrukturen und Flächenentsiegelung beinhalten. Im Sinne einer klimaangepassten Stadtentwicklung galt es: - auf strategischer Ebene die Weichen für eine klimaangepasste Flächennutzung für die zukünftige Stadtentwicklung zu stellen - auf operativer Ebene Maßnahmen für restriktive bis persistente Stadt- und Freiraumstrukturen zu entwickeln.
des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2025
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37, Zdenka Kryspínová - stock.adobe.com S. 38, PetrDolejsek - stock.adobe.com S. 39 links, jojoo64 - stock.
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Mai 2026
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weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle
Geschlechter.
INHALT
Interview mit Präsident Dr. Grünhoff5
30 Jahre Rheingütestation in Worms8
LfU bietet vielfältige Jobs10
KLIMA
12
Neuer Kartendienst des LfU zeigt die „Terrestrische Klimaresilienz der Landschaft“
in Rheinland-Pfalz13
Fachtagung „Naturschutz im Klimawandel – Strategien zur Anpassung
und zum Natürlichen Klimaschutz16
Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2025 – Teil 2 Sensitivitätsanalyse20
UMWELT
24
PFAS im nachsorgenden Bodenschutz –
Identifizierung von Verdachtsflächen als Grundlage für die Gefahrenabwehr25
Geländeökologisches Praktikum „Fließgewässer“29
Fachtagung „Kreislaufwirtschaft auf dem Bau –
Zukunft der Verwertung mineralischer Abfälle in Rheinland-Pfalz“31
NATUR
34
Staatliche Vogelschutzwarte legt neue Rote Liste der Brutvögel für Rheinland-Pfalz vor35
Tiere und Pflanzen des Jahres 202538
Positiver Trend bei Fließgewässer-Insekten40
BEVÖLKERUNG
44
Ultrafeinstaubkonzentration in Mainz-Hechtsheim45
Verbundprojekt KI-HopE-De:
KI-gestützte Hochwasserprognose für kleine Einzugsgebiete in Deutschland49
Anwendung neuer statistischer Verfahren zur Ermittlung von
Hochwasserwahrscheinlichkeiten an Pegeln53
HydroZwilling Rheinland-Pfalz für Kommunen gestartet57
3
4
N. N.
-1307
Geoffrey Köhlerohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7,
55116 MainzRheinallee 97-101,
55118 MainzWallstraße 1,
55122 MainzRheingütestation Worms,
Am Rhein 1, 67547 Worms
(RA)(WA)(RGS)
Markus Schmitt
-1220
Janina Sehr
-1420
-1401
-1407
-1436
-1517
(WA) Wallstraße 1, 55122 Mainz
Datenschutzbeauftragter
-1201
Martin Franz (RGS) Rheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms
ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 -1511
Mainz
Gleichstellungsbeauftragte
Eva Finsterbusch
(RA) Rheinallee 97-101, 55118 Mainz
-1207
Dr. Dirk Paustian
Referat 55
Abwasser
Dr. Andreas Schiwy
Referat 54 (RGS)
Rhein
Dr. Pavel Ondruch
Referat 53
Gewässerchemie
Dr. Matthias Brunke
-1526
-1580
-1537
Referat 52
-1531
Gewässerökologie,
Badegewässerüberwachung,
Fischerei
Christoph Linnenweber
Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung
Diana Faller Standorte:
-1423
Dr. Jochen Fischer
Referat 51
Flussgebietsentwicklung
-1501
-1619
-1601
-1069
Christopher Wiehn
Referat 67 (WA)
-1624
Radioaktivitätsbestimmungen und
radiologische Gewässerbeurteilung
Petra Enoch
Referat 66 (WA)
-1683
Organische Spurenanalytik Wasser
Dr. Stefan Ullrich
Referat 65 (WA)
Allg. Wasseranalytik,
Anorganische Spurenanalytik
Dr. Michael Weißenmayer
Referat 62 (RA)
-1637
Immissionen und Emissionen Luft
Dr. Matthias Zimmer
Referat 61 (RA)
-1644
Klimawandel, Umweltmeteorologie
Markus Willeke
Abteilung 6 (RA)
Umweltlabor
Dr. Heinrich Lauterwald
Stabsstelle (RA)
Allgemeine Qualitätssicherung
Abteilung 5
Gewässerschutz
-1203
Dr. Thomas Nette
Referat 46
LANIS
Thomas Isselbächer
Referat 45
-1414
Kompetenzzentrum für Staatlichen
Vogelschutz und Artenvielfalt in der
Energiewende (KSVAE)
Steffen Gorell
Referat 44
Daten zur Natur,
DV-Fachanwendungen
Naturschutz
Kathrin Linnemann (Vertretung)
Referat 43
Mensch und Natur
Dr. Marlene Röllig
Referat 42
-1406
Biologische Vielfalt und Artenschutz
Ulrich Jäger
Referat 41
Biotopsysteme und
Großschutzprojekte
Dr. Jana Riemann
Abteilung 4
Naturschutz
-1102
-1902
Vorsitzender des Personalrats
Hans AppelReferat 35
-1304
DV-Fachanwendungen
Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz
Referat 34
Deponietechnik,
emissionsbezogener
Grundwasserschutz
-1308
N. N.Referat 27
DV-Fachanwendungen
Gewerbeaufsicht
Standorte:
Telefonnummer
06131 6033-Durchwahl
Eike Grabowski (Vertretung)
Referat 33
Bodenschutz
Referat 26
Lärm, Erschütterungen und
nichtionisierende Strahlung
-1271
-1301
Referat 32
-1320
Betriebliches Stoffstrommanagement,
Sonderabfallwirtschaft
N. N.
------
Allgemeine Vertretung des Präsidenten
Paul Burkhard Schneider
Referat 31
-1317
Kommunales Stoffstrommanagement,
Siedlungsabfallwirtschaft
Eva Bertsch
Abteilung 3
Kreislaufwirtschaft
-1917
N. N.Referat 25
-1202
Sozialer und technischer Arbeits-
schutz, Koordinierungsaufgaben
Gewerbeaufsicht
Dieter Welzel
Dr. Jens Schadebrodt
-1140
-1214
Referat 14
Informations- und
Kommunikationstechnik
Referat 24
Strahlenschutz
Marc DeißrothN. N.
-1135
Referat 13
Haushalt, Vergabe
Referat 23
-1244
Chemikaliensicherheit, Gefahrgut-
transport, Biotechnik, Geräte- u.
Produktsicherheit, Geräte-
untersuchung
Jennifer KleinN. N.Referat 12
Organisation, Innerer Dienst und
Fahrdienst
-1127
Noreen von SchwanenflugMartin Franz
-1201
Referat 21
-1279
Emissionshandel, Luftreinhaltung,
Anlagensicherheit
-1110
Abteilung 2
Gewerbeaufsicht
Referat 11
Personal, Recht,
Aus- und Fortbildung
-1102
Milan Sell
Stabsstelle
Planung und Information
Paul Burkhard Schneider
Abteilung 1
Zentrale Dienste
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Zentrale: 06131 6033-0
Mail: poststelle@lfu.rlp.de
Internet: www.lfu.rlp.de
Präsident
Dr. Dirk Grünhoff
-1712
-1712
-1710
-1717
-1701
Stand: 01.03.2026
Salvador Gámez-Ergueta
Referat 75
-1713
DV-Fachanwendungen Wasser
Dr. Stephan Sauer (Vertretung)
Referat 74
Grundwasserbewirtschaftung
Dr. Stephan Sauer
Referat 73
Hydrologischer Dienst des
Grundwassers,
Grundwasserbeschaffenheit
Norbert Demuth
Referat 72
Hydrometeorologie,
Hochwassermeldedienst
Yvonne Henrichs (komm.)
Referat 71
Hydrologischer Dienst der
oberirdischen Gewässer,
Hochwasserschutz
Dr. Thomas Bettmann
Abteilung 7
Hydrologie
INTERVIEW
Am 15. Oktober 2025 wurde Dr. Dirk Grünhoff
zum Präsidenten des Landesamtes für Umwelt
ernannt. Er folgte auf Dr. Frank Wissmann, der
in den Ruhestand verabschiedet wurde. Präsi-
dent Dr. Grünhoff war zuvor viele Jahre leiten-
der Referent im rheinland-pfälzischen Umwelt-
ministerium, unter anderem Abteilungsleiter.
Herr Dr. Grünhoff, Sie haben das LfU jetzt ein
halbes Jahr intensiv kennengelernt. Zuvor
waren sie viele Jahre in leitender Funktion im
rheinland-pfälzischen Umweltministerium
tätig. Welche zentralen Aufgaben sehen Sie
für unser Landesamt?
Die Natur in Rheinland-Pfalz ist vielfältig und
schützenswert. Sie zu bewahren und ihre Entwick-
lungen zu verstehen, ist unser zentraler Auftrag.
Unter dem Leitmotiv „messen, bewerten, bera-
ten“ erhebt das Landesamt für Umwelt seit über
30 Jahren verlässliche Daten, analysiert Verän-
derungen und stellt Politik, Verwaltung und Öf-
fentlichkeit fundiertes Wissen zur Verfügung. Als
obere Umweltfachbehörde des Landes sind wir
zentraler Ansprechpartner für alle Umwelt- und
Naturschutzfragen im Land. An dieser Stelle Ver-
antwortung zu tragen, empfinde ich als großes
Privileg.
Zu unseren Kernaufgaben gehört die systema-
tische Erhebung von Umweltdaten, sei es in der
freien Natur, an Gewässern mit festen und mobi-
len Messstationen oder mit Arbeitsbooten. Dazu
gehört auch die qualitätsgesicherte Aufbereitung,
Bewertung und transparente Veröffentlichung
dieser Daten.
Als nachgeordnete Fachbehörde des Umwelt
ministeriums ist es unsere Kernaufgabe, Daten
und Fakten zu erheben, auszuwerten und einzu-
ordnen. Wir liefern damit eine wissenschaftlich
fundierte Grundlage für Entscheidungen des
Ministeriums und anderer Behörden. Mit unseren
Ergebnissen wird es nachvollziehbar, wie es um
unsere Umwelt steht. Daraus lassen sich wiede-
rum Maßnahmen zum Schutz unserer Umwelt
ableiten. Und das ist elementar: Denn nur was wir
genau kennen und verstehen, können wir auch
wirksam schützen.
Was erwartet die Leserinnen und Leser in dem
vorliegenden Jahresbericht 2025 des LfU?
Der Jahresbericht 2025 bietet den Leserinnen und
Lesern einen anschaulichen Einblick in die ganze
Bandbreite unserer Arbeit – von der Wasserwirt-
schaft über den Bodenschutz, die Gewerbeauf-
sicht bis hin zur Immissionsüberwachung.
Anhand ausgewählter Projekte zeigen wir exem-
plarisch, wie vielfältig und zugleich praxisrelevant
die Arbeit unserer gut 280 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ist. Hinter unseren Aufgaben stehen
konkrete Beiträge zum Schutz von Umwelt und
Gesundheit in Rheinland-Pfalz.
Exemplarisch hervorheben möchte ich die Fertig-
stellung der Roten Liste Brutvögel, die einen fun-
dierten Überblick über den Zustand und die Ge-
fährdung unserer heimischen Vogelarten gibt.
5
Um die Folgen des Klimawandels möglichst gering zu halten und dem Klimawandel möglichst effektiv zu begegnen, gilt es - unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten - auch regional frühzeitig tätig zu werden. Die Hessische Anpassungsstrategie ist am 17.10.2012 vom HMUELV veröffentlicht worden. Darin werden die nach Modellberechnungen erwarteten Klimaveränderungen für Hessen dargestellt, Risiken durch den Klimawandel für die behandelten Bereiche identifiziert sowie strategische Empfehlungen zur Minimierung dieser Risiken angeboten. Ein Aktionsplan Klimawandel soll nun im nächsten Schritt erstellt werden, um für die gefährdeten Bereiche konkrete Maßnahmen zu benennen.
Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.
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