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Forstgenetik

Das Aufgabengebiet der Forstgenetik umfasst die Charakterisierung, Erhaltung und Nutzung von forstlichen Genressourcen. Das Ziel der forstlichen Generhaltung ist die weitgehende Erhaltung und nachhaltige Förderung der genetischen Vielfalt forstlicher Gehölze als wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit von Arten und Populationen an sich ständig verändernde Randbedingungen. Die weitgehende Erhaltung genetischer Ressourcen und deren nachhaltige Förderung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit von Arten und Populationen an sich ständig verändernde Umweltbedingungen. Die Aufgaben umfassen unter anderen die Erfassung von Populationen und Individuen der zu bearbeitenden Baum- und Straucharten, die Auswahl, Identifikation und Dokumentation der zu erhaltenden Objekte sowie die Durchführung von art- und populationsbezogenen Erhaltungs- und Fördermaßnahmen. Die Nutzung genetischer Ressourcen nach forstlichen Wertvorstellungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Begründung und das Wachstum stabiler und leistungsfähiger Wälder. Die Nutzung umfasst unter anderem die Auswahl und Zulassung von geeigneten Beständen für die Erzeugung von Forstsaatgut sowie die Auslese von Einzelbäumen für die Anlage von zulassungsfähigen Samenplantagen oder für die vegetative Vermehrung nach mehrjähriger Vergleichsprüfung. Zur Erhaltung, Charakterisierung und Nutzung von forstgenetischen Ressourcen unterhält das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft eine Vielzahl von Flächen (Versuchsflächen, Samenplantagen, Generhaltungsflächen), die über ganz Sachsen verteilt sind. Versuchsflächen dienen zur Erfassung von morphologischen, phänologischen, quantitativen und qualitativen sowie ökophysiologischen Merkmalen aller ökonomisch und ökologisch wichtigen Baumarten, deren Herkünfte, Nachkommenschaften oder Klone. Samenplantagen werden zum einen mit einer bestimmten Anzahl nach bestimmten Kriterien ausgelesenen Einzelbäumen, zum anderen mit seltenen, isolierten oder an ihrem Standort gefährdeten Einzelbäumen mit dem Ziel der Saatgutproduktion und der Erhaltung der genetischen Ressourcen angelegt. Generhaltungsflächen sind ehemalige Versuchsflächen, die auf Grund der Einzigartigkeit oder Seltenheit des genetischen Materials eine große Bedeutung für die Erhaltung forstgenetischer Ressourcen haben. Die Flächen werden in einer Flächenliste geführt. Diese enthält u. a. folgende Angaben: Name der Baumart, Lage der Fläche, Anlagejahr der Fläche, Größe der Fläche, Art der Fläche, Besitzart. Im Rahmen der forstlichen Generhaltung erfasst der Staatsbetrieb Sachsenfort Bestände, Gruppen und Einzelbäume (Generhaltungsobjekte) von ca. 40 Baumarten und Baumartengruppen flächendeckend und waldbesitzartenübergreifend in Sachsen und weist dies als Wald mit besonderer Generhaltungsfunktion aus. Für Baumarten, die an ihrem natürlichen Standort gefährdet sind, werden Maßnahmen für ihre Evakuierung in weniger gefährdete Gebiet durch die Anlage von Erhaltungsbeständen, Erhaltungssamenplantagen und Klonsammlungen ergriffen. Alle erfassten Generhaltungsobjekte und Erhaltungsanlagen werden unabhängig von ihrer Ausweisung als Wald mit besonderer Generhaltungsfunktion in einer Generhaltungsdatenbank geführt.

Waldzustandsbericht 2023

Seit 1984 berichtet das für Wald zuständige Ministerium jährlich mit dem Waldzustandsbericht über die aktuelle Entwicklung des Waldes in Rheinland-Pfalz. Grundlage für die Berichterstattung ist die Waldzustandserhebung, die auf einem systematischen, landesweiten Stichprobenraster durchgeführt wird. Um einen umfassenderen Überblick über die Entwicklung des rheinland-pfälzischen Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen und Gefährdungen zu geben, wird im Bericht neben den Darstellungen zur Kronenzustandsentwicklung besonders auf die Erhaltung der Waldböden als bedeutsamem Teil der forstlichen Nachhaltigkeit eingegangen. Weitere Beiträge im aktuellen Bericht befassen sich mit der Vielfalt und Anpassungsfähigkeit unserer Eichenwälder und der Wiederbewaldung flächig geschädigter Wälder in Rheinland-Pfalz. Die detaillierten Ergebnisse der Waldzustandserhebung werden mit dem Bericht auf den Internetseiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie von Landesforsten Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Zudem wird der Bericht dem Landtag zugeleitet. Der Waldzustandsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass das festgestellte Schadniveau über alle Waldflächen von Rheinland-Pfalz, alle Baumarten und Altersstufen hinweg nicht nur das sehr hohe Niveau der Vorjahre hält, sondern sogar den im Jahr 2020 erreichten Höchststand überschreitet. Unsere Wälder leiden dauerhaft unter Dürrejahren infolge des Klimawandels.

Programm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin

In den zurückliegenden Jahren führte der globale Klimawandel auch in Berlin zu wachsenden Belastungen für verschiedene Bereiche der städtischen Infrastruktur. Auf der Grundlage verschiedener Klimaprojektionen für die Region Berlin-Brandenburg muss von einem dramatischen Anstieg schädlicher Klimawirkungen bis zum Ende des Jahrhunderts ausgegangen werden. Insbesondere die Zunahme von Extremwetterereignissen wie beispielsweise andauernde Hitze- und Trockenperioden oder Starkniederschläge stellen Politik und Verwaltung vor enorme Herausforderungen. Dies umso mehr, als eine demografisch tendenziell alternde Stadtgesellschaft zunehmend anfälliger auf veränderte klimatische Bedingungen reagiert. Vor diesem Hintergrund wurde bereits 2011 der Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima vorgelegt, der Handlungsempfehlungen für den Bereich der räumlichen Planung enthält. Er wurde 2016 mit dem StEP Klima KONKRET auf die Herausforderungen der wachsenden Stadt fokussiert. Ebenfalls seit 2016 liegt beim Berliner Umweltatlas eine neue Planungshinweiskarte Stadtklima vor, die aufzeigt, welche Bereiche der Stadt bereits heute unter klimatischen Belastungen leiden, wo Berlin Potenziale der Entlastung besitzt und wie diese im Zuge der baulichen Entwicklung der Stadt gehoben werden können. Auf der Grundlage einer unter Federführung des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung 2016 erarbeiteten Konzeptstudie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin (AFOK) hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein sektoral ausgerichtetes Anpassungsprogramm entwickelt, das als Teil des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) 2030 im Januar 2018 von Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen worden ist. In der Folge hat der Senat ein Umsetzungskonzept für das BEK 2030 für den Zeitraum bis 2021 beschlossen. Es greift die Zielstellung des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln) auf, das die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und den Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität als Verpflichtung des Berliner Senats formuliert. Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0

Interdisziplinärer Planungswettbewerb für Neubau des Umweltbundesamtes in Bad Elster

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und Umweltbundesamt Siegerentwurf für Forschungseinrichtung gekürt Die Bundeanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als zentrales Immobilienunternehmen des Bundes ist Bauherrin für den Neubau des Labor- und Bürogebäudes des Umweltbundesamtes (UBA) in Bad Elster. Mit Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement wurde ein Planungswettbewerb für den Neubau ausgelobt. Kürzlich kürte die Fachjury den Entwurf von F+P Architekten ZT GmbH aus Wien zum Sieger. Das Umweltbundesamt forscht und arbeitet am Standort in Bad Elster rund um die Themen Trinkwasser sowie Schwimm‐ und Badebeckenwasser. Zu den Aufgaben gehört es, die wissenschaftlichen Grundlagen und Maßstäbe für eine sichere Trinkwasserversorgung und eine gute Wasserqualität stets aktuell zu halten und weiterzuentwickeln. In Anbetracht des gestiegenen Personalbedarfs und erhöhter Anforderungen an Gebäude‐, Sicherheits‐ und Forschungsstandards ist ein Neubau auf einer anderen Liegenschaft vorgesehen, da dies im Ergebnis der erfolgten Voruntersuchungen die wirtschaftlichste und praktischste Lösung darstellt. Dieser soll auf dem Gelände des jetzigen Bauhofs der Sächsischen Staatsbäderbetriebe an der Bahnhofstraße am Stadtrand von Bad Elster umgesetzt werden. Ein Umzug innerhalb von Bad Elster ist für 2030/31 geplant. Nachhaltiges und energieeffizientes Bauen Um die Vorbildwirkung des Bundes und des Umweltbundesamtes zu betonen, wurden für den Neubau des Labor‐ und Bürogebäudes als Pilot‐ und Demonstrationsprojekt für umweltschonendes, nachhaltiges und energieeffizientes Bauen folgende Ziele definiert: Im Ergebnis des vorangestellten Teilnahmewettbewerbes wurden 15 Büros zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zugelassen. Insgesamt wurden 14 Wettbewerbsbeiträge eingereicht. Eine neunköpfige Fachjury, bestehend aus qualifizierten Fachplanern, Professoren, Vertretenden der ⁠ BImA ⁠, des Präsidenten des ⁠ UBA ⁠ und den Bürgermeistern der Städte Bad Elster und Adorf tagte in Chemnitz. Aus den 14 qualitativ hochwertigen Beiträgen kürte die Jury unter Vorsitz von Prof. Markus Hammes (Architekt, Stuttgart) zwei Preisträger und vergab zwei Anerkennungen: Anerkennung: Henn GmbH, Berlin Anerkennung: BHBVT Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin Charakterisierung des Siegerentwurfs Der rechteckige, kompakte Baukörper mit einem großzügig proportionierten Innenhof ist an seinen Außenkanten sinnfällig durch Gebäudeeinschnitte und prägnant gestaltete Fassadenbegrünungen gegliedert. Alle vier Fassaden werden gleichwertig behandelt und präsentieren das Haus am Ortseingang von Bad Elster vor der prägnanten Landschaftskulisse mit einer klaren Formensprache, welche der öffentlichen Nutzung und der Bedeutung des Gebäudes als Forschungseinrichtung gerecht wird. Die Dachaufsicht, von der umliegenden Landschaft aus gut einsehbar, ist ohne räumlich wirksame Haustechnikaufbauten konsequent als fünfte Fassade mit Dachbegrünung und PV-Modulen gestaltet. Den Verfassern gelingt es, Aspekte der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠, wie das Thema der Fassadenbegrünung, der Energiegewinnung über vertikale PV-Module und einen variablen Sonnen- und Blendschutz in das stringente Gestaltungsthema der Fassaden zu integrieren. Dies wird nicht schematisch angewendet, sondern differenziert umgesetzt, sodass sich beispielsweise der zum Vorplatz orientierte Haupteingang erkennbar absetzt und somit eine gute Adressbildung des Hauses bewirkt. Die windmühlenartige Organisation von vier Gebäudeflügeln um vier Treppenhäuser ermöglicht durch eine effiziente, ringförmige Erschließung eine sehr gute Orientierung im Gebäude, eine sinnfällige Vernetzung der einzelnen Bereiche und eine übersichtliche Entfluchtung. Somit ist im Sinne der Nachhaltigkeit eine nutzungsneutrale Grundstruktur des Gebäudes gegeben, welche die Anforderungen an Labor- und Büronutzungen sehr gut erfüllt. Die gewählte Gebäudetypologie ermöglicht gleichzeitig eine hohe Flexibilität und ⁠ Anpassungsfähigkeit ⁠ an zukünftige Bedarfe und schafft mit gut platzierten Kommunikationszonen eine Basis für eine zukunftsorientierte und angenehme Arbeitsatmosphäre. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Die im Rahmen des Wettbewerbes eingereichten 14 Arbeiten sind bis 15. Januar 2025 am jetzigen Standort des UBA an der Heinrich-Heine-Straße 12 ausgestellt und können Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr betrachtet werden. Den Abschluss der Ausstellung bildet am 15. Januar 2025 ab 16 Uhr eine konsultative Öffentlichkeitsbeteiligung am jetzigen Standort des UBA, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind.

Berliner Beispiele

Die Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt macht die Förderung der Biodiversität zur Aufgabe der Stadtgesellschaft. Mit 38 Zielen, die in den vier Themenfeldern Arten und Lebensräume, urbane Vielfalt, genetische Vielfalt und Gesellschaft gebündelt sind, bezieht sich die Strategie gleichermaßen auf den Schutz der Natur in der offenen Landschaft wie auch auf die Förderung von Biodiversität in Grünflächen, Parks oder Gärten. Ziel ist eine gute Nachbarschaft von Menschen, Tieren und Grün in der Stadt. Die Strategie schafft Orientierung, bietet vielen laufenden Aktivitäten Rückenwind und setzt neue Impulse. Auf dieser Seite werden gute Beispiele für die Umsetzung der Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt vorgestellt. Sie zeigen, mit welchem Nachdruck sich Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Verbände, einzelne Verwaltungsbereiche und einige Unternehmen einsetzen. Bild: Florian Möllers Arten und Lebensräume Berliner Lebensräume sind vielfältig, von naturnahen Wald- und Wasserlandschaften bis hin zu Parks, Gärten und Stadtbrachen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Lebensräume samt ihrer Arten zu stärken. Arten und Lebensräume Weitere Informationen Bild: Gisela Lütkenhaus Genetische Vielfalt Eine hohe genetische Vielfalt ist die Voraussetzung für die Stabilität von Populationen und die Anpassungsfähigkeit von Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz naturnaher Lebensräume, der Einsatz gebietseigener Pflanzen und die Förderung alter Kultursorten und Nutztiere sind wichtige Ansätze. Genetische Vielfalt Weitere Informationen Bild: Landesbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege Urbane Vielfalt Der hohe Grünanteil in Berlins Stadtbild wird überwiegend durch urbane Lebensräume geprägt. Bei der Stadtentwicklung und der Pflege des Stadtgrüns soll immer auch die Förderung der biologischen Vielfallt mitgedacht werden. Urbane Vielfalt Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Gesellschaft Der Erhalt der biologischen Vielfalt liegt in der Verantwortung der Gesellschaft. Auch reichen die Umweltauswirkungen der Metropole weit über die Stadtgrenzen hinaus und sind teils global wirksam. Der Umweltbildung kommt eine besondere Rolle für Bewusstseinsbildung und Partizipationsmöglichkeit zu. Gesellschaft Weitere Informationen

Einführung

Biologische Vielfalt steht für den Reichtum an Leben auf der Erde. Sie umfasst die Vielfalt der Ökosysteme samt ihren Tier- und Pflanzenarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Diese außergewöhnliche Vielfalt ist unsere Lebensversicherung – das Funktionieren der Ökosysteme ist die Voraussetzung dafür, dass wir mit Nahrung, Wasser, sauberer Luft und Rohstoffen versorgt sind. In der Regel gilt: Je größer die biologische Vielfalt, desto besser die Anpassungsfähigkeit von Arten und Ökosystemen an sich verändernde Umweltbedingungen. Nur so können die Leistungen der Ökosysteme für uns Menschen bestehen bleiben. Auch und insbesondere in der Stadt, sind wir auf diese und weitere Funktionen angewiesen, denn Ökosysteme in Form von Stadtgrün regulieren das Klima und sind für das seelische Wohlbefinden unerlässlich. In einer Großstadt wie Berlin hängt die Biodiversität von den Qualitäten vieler urbaner Lebensräume wie Gärten, Parks und Straßenräume ab. Biologische Vielfalt ist dynamisch und derzeit von vielen Veränderungen negativ beeinflusst. In den vergangenen 50 Jahren sind die Bestände von Wirbeltieren um fast 70% zurückgegangen und es wird immer mehr darüber bekannt, wie sehr Insekten betroffen sind. Der Handlungsbedarf ist groß. Im Vergleich zu intensiv genutzten Agrarlandschaften sind nun Städte mit ihren vielfältigen Grünflächen und urbanen Naturlandschaften zu Orten einer hohen Biodiversität geworden. Städte wie Berlin haben eine große Verantwortung und müssen ihren Teil beitragen. Bereits 2012 hat der Berliner Senat die Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen, an deren Umsetzung kontinuierlich gearbeitet wird. Sie bezieht sich auf das internationale „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“, das bereits 1992 in Rio de Janeiro beschlossen wurde sowie auf die deutsche Antwort – die 2007 aufgestellte „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“. Die Berliner Strategie wurde in einem breiten Abstimmungsprozess mit vielen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft, Verbänden und Vereinen, Politik und Verwaltung und weiteren Akteuren diskutiert und festgelegt. Sie formuliert 38 Ziele, die nach ihren inhaltlichen Schwerpunkten vier Themenfeldern zugeordnet werden: Arten und Lebensräume, Genetische Vielfalt, Urbane Vielfalt und Gesellschaft. Damit hat die Berliner Strategie die biologische Vielfalt über den bewährten Naturschutz hinaus zum Thema für die gesamte Stadt gemacht. Sie schafft eine Orientierung, bietet vielen laufenden Aktivitäten Rückenwind und setzt neue Impulse. Die Förderung biologischer Vielfalt wird langfristig in verschiedene Planungsprozesse integriert und so von vornherein mitgedacht. Mit planerischen Vorgaben aus dem Landschafts- und Artenschutzprogramm einschließlich der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption und Konkretisierungen mit dem Ökokonto wird dies ganzheitlich angegangen. Beispielhaft können hier Maßnahmen aus dem Nachnutzungskonzept zu Flughafen Tegel und Tegeler Stadtheide sowie dem Schumacher Quartier genannt werden. Weitere Schlaglichter für die Umsetzung der Strategie zur biologischen Vielfalt sind: Die Pflege von urbanen Offenlandschaften wie das Tempelhofer Feld, die Förderung spontan gewachsener Natur wie im Park am Gleisdreieck, die Anlage dutzender neuer Blühwiesen mit speziell für Wildbienen abgestimmtem Saatgut machen die Stadt strukturreicher und wohnlicher für alle Lebewesen. Im neuen Schumacher Quartier soll nicht nur Wohnraum für 10.000 Menschen, sondern auch gleich für Tierarten, wie Mauersegler und Turmfalke, gebaut werden. Seltene Pflanzen, wie die Wiesen-Küchenschelle, konnten durch den Florenschutz erfolgreich ausgewildert werden. Durch die Maßnahmen des Artenhilfsprogramms für Fledermäuse übernachten das Große Mausohr und die Fransenfledermaus wieder häufiger bei uns. Auch die Umweltbildung ist von großer Bedeutung. Die seit 2019 eingesetzten Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger leisten wichtige Beiträge für den Naturschutz und vermitteln zwischen Mensch und Natur. In der Rubrik Berliner Beispiele werden eine Reihe solcher Vorhaben vorgestellt, weitere folgen. Der Rückgang der biologischen Vielfalt ist ein komplexes Thema. Seit der Aufstellung der Berliner Strategie 2012 ist viel passiert. Zahlreiche Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt, um die biologische Vielfalt zu stärken. Durch das massive Arten- und Populationensterben von Insekten, Amphibien, Vögeln und anderen Tier- und Pflanzenarten, den fortschreitenden Klimawandel und den hohen Flächenverbrauch sind jedoch auch die Herausforderungen in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Mehr darüber erfahren Sie in der Broschüre. Die guten Beispiele zeigen, mit welchem Nachdruck sich Berlinerinnen und Berliner, Initiativen, Verbände, einzelne Verwaltungsbereiche und einige Unternehmen einsetzen. Sie zeigen jedoch auch, dass noch Potenziale für ihre Förderung bestehen. Es wird deutlich, dass mehr ‚Wildnis‘ in der Stadt nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich ist. Dennoch ist der Handlungsbedarf weiterhin sehr hoch, um dem Rückgang der Arten entgegenzuwirken. Der Klimawandel hat die Pflege der Biotopstrukturen und Stadtbäume vor neue Herausforderungen gestellt. Der Wasserzulauf vieler Kleingewässer ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. Stetig steigender Nutzungsdruck auf die Flächen erfordert neue Herangehensweisen, um Stadtwachstum und biologische Vielfalt miteinander zu vereinbaren. Die aktuelle EU-Biodiversitätsstrategie betont die Bedeutung der Städte und fordert sie dazu auf, ehrgeizige Begrünungspläne auf den Weg zu bringen. Daher ist es wichtig, die Diskussion zur Berliner Strategie weiter zu führen. Welche Themen haben sich bewährt, was muss weiterentwickelt werden? Wie wird das Leben von Mensch und Natur in der wachsenden Stadt zukunftsfähig gestaltet? Wie können sich Menschen und Tiere gemeinsam wohlfühlen? Welche Verantwortung haben die Unternehmen, wie wird die Umweltbildung weiterentwickelt? Auf den folgenden Seiten erfahren Sie Hintergründe und weitere Informationen zu der Berliner Strategie: Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Biologische Vielfalt – globaler Kontext Die Berliner Strategie steht im Kontext einer weltumspannenden Aufgabe. Aktuelle Entwicklungen zeigen auf, wie groß der Handlungsbedarf ist. Städte spielen bei der Förderung der biologischen Vielfalt eine wichtige Rolle. Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Berlin – Hotspot urbaner Biodiversität Berlin als grüne Metropole weist eine hohe Artenvielfalt auf. Biologische Vielfalt und menschliches Wohlbefinden in der Stadt bauen beide auf der Qualität des Stadtgrüns und dessen Ausstattung auf. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Berliner Strategien und Maßnahmen für eine gute Nachbarschaft von Mensch, Tier und Grün In Berlin gibt es unzählige Aktivitäten zur Förderung der biologischen Vielfalt. Das Berliner Stadtgrün ist Grundgerüst für das Vorkommen von Tieren und Pflanzen, deshalb soll es vielfältiger werden. Andere Maßnahmen richten sich konkret an die Bedürfnisse der Tiere in der Stadt. Weitere Informationen

Genetische Vielfalt

Eine hohe genetische Vielfalt ist die Voraussetzung für die Stabilität von Populationen und die Anpassungsfähigkeit von Tier- und Pflanzenarten an sich verändernde Umweltbedingungen wie dem Klimawandel. Durch den gezielten Schutz von Lebensräumen, den Einsatz gebietseigener Pflanzen oder durch die Förderung historischer Nutzungsformen, werden reich strukturierte Lebensräume erhalten, die eine genetisch vielfältige natürliche Flora und Fauna beheimaten. Darüber hinaus gelten verschiedene Vorhaben auch dem Erhalt historischer Haustierrassen sowie alter Nutz- und Zierpflanzenarten. Bild: Grün Berlin / Konstantin Börner Tempelhofer Feld Mit dem ehemaligen Flughafengelände hat Berlin eine einzigartige Wiesenlandschaft gewonnen. Für die Menschen und viele Tier- und Pflanzenarten ist das Wiesenmeer ein Rückzugsraum mitten in der Stadt. Teil der biodiversitätsfördernden Pflege ist eine Beweidung mit alten Nutztierrassen. Tempelhofer Feld Weitere Informationen Bild: Simaber Wasserbüffel pflegen Feuchtgebiete Wasserbüffel sind ideal, um nasse Naturlandschaften zu pflegen. Seit einiger Zeit tun sie das auch in Berlin. Uns Menschen versprechen die gutmütigen Tiere dabei ein Naturerlebnis besonderer Art. Wasserbüffel pflegen Feuchtgebiete Weitere Informationen Bild: Lena Flamm Nutztierrassen pflegen artenreiche Offenlandschaften Berlins Offenlandschaften sind äußerst artenreich. Bei ihrer Pflege helfen historische Nutztierrassen. Je nach Standort kommen andere Arten und Rassen zum Einsatz. Die neue Einsatzmöglichkeit hilft, die alten Nutz- und Haustierrassen zu erhalten. Nutztierrassen pflegen artenreiche Offenlandschaften Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Verwendung gebietseigener Pflanzen Regiosaatgut besteht aus Samen, die von gebietseigenen Pflanzen gewonnen wird. Seine Verwendung erhält die genetische Vielfalt dieser Pflanzen und fördert ihr Vorkommen. Gleiches gilt für Jungpflanzen, die aus der Vermehrung gebietseigener Stauden und Gehölze stammen. Verwendung gebietseigener Pflanzen Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Justus Meißner Koordinierungsstelle Fauna und Florenschutz Um bedrohte Arten zu schützen, muss erst einmal bekannt sein, wo es sie noch gibt. In Berlin kümmern sich darum zwei Koordinierungsstellen – eine für Tiere, eine für Pflanzen. Sie dokumentieren seltene Arten, fördern sie – und werden dabei von vielen Berlinerinnen und Berlinern unterstützt. Koordinierungsstelle Fauna und Florenschutz Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Botanische Anlagen Botanische Anlagen bewahren das globale Gedächtnis der Biodiversität. Auch in Berlin tragen sie zum Erhalt der genetischen Vielfalt bei. Zugleich sind sie Brennpunkte der Forschung und Umweltbildung zu diesem Thema. Botanische Anlagen Weitere Informationen Bild: Anika Dreilich Urbanität und Vielfalt Die Region Berlin/Potsdam ist einer von drei Standorten des Projekts Urbanität und Vielfalt. Die Idee: Botanische Anlagen vermehren seltene Wildpflanzen. Bürgerinnen und Bürgern pflanzen diese dann in der Stadt aus oder geben ihnen auf ihrem Balkon und im eigenen Garten eine neue Heimat. Urbanität und Vielfalt Weitere Informationen

Support to developing countries

This series of data provides information on how much financial, capacity building and technology support the EU Member States and other countries have either planned, committed, or provided to developing countries in relation to climate change mitigation or adaptation. The datasets holds further details on the provided support, e.g., the recipient of support, the financial instrument, the funding source, the concrete projects which benefited or the targeted sector. These datasets are being collected under Article 19 of the Governance Regulation 2018/1999. The Regulation aims to help the EU meet its 2030 climate and energy targets by setting common rules for planning, reporting and monitoring. The Regulation also ensures that EU planning and reporting are synchronised with the ambition cycles under the Paris Agreement.

Klimafolgenanpassungskonzept (2019) - Zone 1: Gebiete mit einer sehr hohen Hitzebelastung und -betroffenheit

Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer sehr hohen Hitzebelastung und -betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: Aufenthaltsqualität steigern durch Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag: - Beschattung durch Vegetation und Bauelemente - Kühleffekte der Verdunstung nutzen (offene Wasserflächen, Begrünung) - Ausgleichsräume schaffen/erhalten (Parks im Nahbereich, Begrünung von Innenhöfen) Nächtliche Überwärmung verringern durch: - Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag - Zufuhr kühlerer Luft aus der Umgebung - Versiegelung reduzieren, Freiflächen möglichst nicht zur Innenverdichtung heranziehen - Gebäude und Gebäudeumfeld begrünen

Klimafolgenanpassungskonzept (2019) - Zone 2: Gebiete mit einer Hitzebelastung und einer durchschnittlichen Betroffenheit

Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer Hitzebelastung und einer durchschnittlichen Betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - auch hier gelten die Zielsetzungen aus Zone 1 mit einer etwas geringeren Priorität - Helle Farben für Oberflächen und Hausfassaden verwenden - Entsiegelung von Flächen (z. B. Straßenbankette, Mittelstreifen, Innenhöfe, Stellplätze) - Stärkere Durchgrünung von Industrie- und Gewerbegebieten (Dachbegrünung, Gebäudeumfeld) - Rückhalt und Verdunstung von Regenwasser

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