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Sozioökonomische Szenarien (Applikation)

Bei vielen Fragestellungen, die sich mit der mittel- und längerfristigen Zukunft beschäftigen, werden Szenarien benutzt. Die hier vorgestellten Szenarien wurden für das Umweltbundesamt erstellt, um besser einschätzen zu können, welche Folgen der Klimawandel in Zukunft für Deutschland haben könnten. Diese Folgen werden in der Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalyse (KWVA) 2021 im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie und im Auftrag der Bundesregierung untersucht. Hierbei werden klimatische Szenarien für Deutschland mit sozioökonomischen Szenarien verknüpft, um unterschiedliche Zukunftsentwicklungen bewerten zu können. Sozioökonomische Strukturen beeinflussen, wo Menschen und Systeme, zum Beispiel Infrastrukturen, Forste, Industriegebiete, dem Klimawandel ausgesetzt sind und wie stark sie durch den Klimawandel beeinflussbar sind. So geben sie beispielsweise Hinweise darauf, wo und wie in Zukunft ältere Menschen wohnen werden, die besonders unter Hitze leiden. Weitere Informationen zu Risiken und Vulnerabilität finden Sie hier. Dies ist die noch aktuelle Vulnerabilitätsstudie von 2015, in die Vorgängerszenarien eingegangen sind. Eine neue Studie wird beruhend auf diesen sozioökonomischen Szenarien 2021 veröffentlicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Studie „Sozioökonomische Szenarien “.

Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Sachsen

Die Klimaentwicklung führt zu Konsequenzen in vielen Handlungsfeldern des menschlichen Wirkens mit unterschiedlichen Betroffenheiten. Vorgestellt werden Anpassungsstrategien der einzelnen Handlungsfelder untersetzt mit Beispielen zu konkreten Maßnahmen.

Moore (Umweltatlas)

Berliner Moore, ihre Bodentypen, ihre Kohlenstoffvorräte und bodenkundlichen Profilaufnahmen im Rahmen des Projekts "Berliner Moorböden im Klimawandel - Entwicklung einer Anpassungsstrategie zur Sicherung ihrer Ökosystemleistungen" der Humboldt-Universität zu Berlin.

Klima

Integrierte Bearbeitung der Belange des Klimawandels in Sachsen einschließlich Koordinierung der Anpassungsstrategien und Treibhausgasemissionsminderung

Wie viel gibt der Bund für Klimaanpassung aus? – Eine Annäherung

Wie viel gibt der Bund für Klimaanpassung aus? – Eine Annäherung Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrifft viele Politikfelder. Doch wie viel der Bund für Anpassungsaktivitäten vorsieht, war bisher unbekannt. Mit einer neuen Methodik des Umweltbundesamts lassen sich die Ausgaben schätzen. Eine erste Auswertung zum Bundeshaushaltsplan 2022 zeigt: In 255 Haushaltstiteln waren zwischen 2,1 Mrd. Euro und 3,4 Mrd. Euro für die Anpassung eingestellt. Die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ wird für Deutschland immer wichtiger – und sie kostet Geld. Wie viel der Bund als einer der wesentlichen Akteure in Deutschland für Klimawandelanpassung ausgibt, war bisher allerdings nicht bekannt. Lediglich die Höhe der finanziellen Mittel, die der Bund als internationale Zahlungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für Aktivitäten zur Klimaanpassung aufwendet, ist bekannt. Inländische Ausgaben wurden bislang nicht betrachtet und es gab keine Schätzungen zu den Gesamtausgaben. Doch der Bedarf danach nimmt zu – insbesondere durch Anforderungen seitens der Europäischen Union sowie durch die laufenden Debatte zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern. Auch das zum 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz sowie die neue vorsorgende ⁠ Anpassungsstrategie ⁠ des Bundes vom Dezember 2024 verpflichten die Bundesregierung, zukünftig regelmäßig Daten zu den Ausgaben des Bundes für Klimaanpassung zu erheben und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Um diese Informationslücke zu schließen, hat das Umweltbundesamt im Projekt „Adaptation Framework“ eine Methodik zur Erfassung der Anpassungsausgaben entwickelt und mit Haushaltsexperten abgestimmt. Exemplarisch liegt für den Bundeshaushaltsplan 2022 nun erstmals eine Bestandsaufnahme der Ausgaben für Klimaanpassung auf Bundesebene vor. Die Methodik soll zukünftig weiterentwickelt und regelmäßig angewendet werden, um ein kontinuierliches ⁠ Monitoring ⁠ der Anpassungsausgaben zu gewährleisten. Um die Methodik zu entwickeln, führte das Forschungsteam eine umfangreiche Literaturanalyse durch und interviewte internationale Expert*innen. Ein erster Entwurf wurde in Workshops mit Vertreter*innen der Bundesressorts sowie internationalen Fachleuten diskutiert und anschließend überarbeitet. Die Methodik kombiniert eine Top-Down- mit einer Bottom-Up-Analyse. Der Top-Down-Ansatz bewertet den Bundeshaushaltsplan als Ganzes, er unterscheidet Ausgaben nach der Relevanz für die Klimaanpassung und unterteilt sie in verschiedene Anpassungskoeffizienten. Um die Ausgaben zu erfassen, müssen alle Haushaltstitel nach Klimaanpassungsanteilen klassifiziert werden. Da wenige Ausgaben allein der Anpassung dienen, wurden vier Kategorien von Anpassungsanteilen mit prozentualen Spannbreiten definiert, um Anpassungsausgaben grob zu schätzen: hoch, mittel, niedrig, marginal. Sind genauere Schätzungen innerhalb der jeweiligen Kategorie nicht möglich, wird jeweils ein Default-Koeffizient eingesetzt (siehe Abbildung 1). Der Bottom-Up-Ansatz ergänzt dies, indem er spezifische Maßnahmen aus Anpassungsstrategien und deren Umsetzungskosten betrachtet. In der Analyse wurde untersucht, welche Bereiche des Bundeshaushaltsplan 2022 Ausgaben für Klimaanpassung beinhalten und daher genauer zu analysieren sind. Insgesamt wurden 255 Titel identifiziert. Die Summe dieser Haushaltstitel beträgt 45,6 Mrd. Euro – das entspricht 9,2 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushalts. Für diese anpassungsrelevanten Ausgaben wurde in der Studie der jeweilige Anteil der Anpassungsausgaben eingeschätzt. Auf diese Weise wurde ermittelt, dass der Bund im Jahr 2022 zwischen 2,07 Mrd. Euro und 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels auszugeben plante. Dies entspricht etwa 0,42 Prozent bis 0,69 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushaltsplans. Diese Spannbreite ergibt sich aus der methodischen Herangehensweise – überall dort, wo keine Festlegung eines einzelnen Koeffizienten für Anpassungsausgaben möglich war, wurde der Default-Koeffizient um einen "oberen" und "unteren" Default-Koeffizienten ergänzt, um eine realistische Spannbreite des Anpassungsanteils abzubilden. Auf diese Weise wurde vermieden, eine Genauigkeit zu suggerieren, die die vorhandenen Daten nicht hergaben. Die große Mehrheit der relevanten Ausgabenposten in der Analyse beinhaltet nur geringe Anteile für Klimaanpassung: In 122 der identifizierten Haushaltstitel, also fast der Hälfte, hat die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ einen marginalen Anteil, in 88 Titeln ist der Anteil niedrig. Lediglich in neun Titeln liegt ein hoher Anpassungsanteil vor (Abbildung 2). Dies zeigt, dass die wenigsten Ausgabenposten direkt und primär auf den Zweck der Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet sind. Bei einer differenzierten Betrachtung der einzelnen Cluster der Deutschen ⁠ Anpassungsstrategie ⁠ wurde deutlich, dass die meisten Ausgaben in den Clustern Land und Infrastruktur sowie im übergreifenden Cluster getätigt wurden. Das übergreifende Cluster umfasste dabei die größte Summe von Anpassungsausgaben in Höhe von 861 Mio. Euro bis 1.325 Mio. Euro. Diese Höhe ergibt sich unter anderem durch die Zuordnung von Ausgaben für Grundlagenforschung sowie die Subsummierung von Titeln ohne spezifischen Zuordnungsbereich. Im Cluster Infrastruktur beliefen sich die Ausgaben auf 399,57 Mio. Euro bis 725,13 Mio. Euro, welche überwiegend im Bereich der investiven Ausgaben erbracht wurden. Die hohe Summe ergibt sich hier vor allem durch große Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich Verkehr. Auch die Ausgaben im Cluster Land in Höhe von 442,72 Mio. Euro bis 619,23 Mio. Euro wurden vor allem im investiven Bereich getätigt. Wichtige Schwerpunkte der Klimaanpassungsausgaben in diesem Cluster sind etwa der Waldklimafonds sowie verschiedene Bereiche der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Wichtig bei dieser Analyse ist zu beachten, dass sich diese Ergebnisse nicht direkt einzelnen Ressorts zuordnen lassen und somit keine Rückschlüsse auf hohe oder niedrige Anpassungsausgaben eines bestimmten Ressorts möglich sind. Die Analyse hat eine erste Annäherung an die Höhe und Anteile der Klimaanpassungsausgaben im deutschen Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2022 vorgelegt. Es ist jedoch zu betonen, dass die Ergebnisse als Einschätzung und nicht als exakte Zahlen zu verstehen sind. Der Top-Down-Ansatz zur Analyse des Bundeshaushalts erwies sich als effektiv, während der Bottom-Up-Ansatz sich nur beschränkt als ergänzende Informationsquelle eignete. Eine regelmäßige Anwendung des Top-Down-Ansatzes wird empfohlen, um die weitere Entwicklung der Anpassungsausgaben zu verfolgen. Die Ergebnisse dieses Vorhabens bieten vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. So kann die Methodik genutzt werden, um regelmäßig die Daten zu den Ausgaben des Bundes im Sinne der neuen vorsorgenden Anpassungsstrategie und des Klimaanpassungsgesetzes zu erheben. Die Methodik ermöglicht außerdem ein fortlaufendes ⁠ Monitoring ⁠ der Klimaanpassungsausgaben, dessen genaue Ausgestaltung je nach Turnus flexibel angepasst werden kann. Durch eine regelmäßige Anwendung können Zeitreihen erstellt werden, die aufzeigen, wie sich die Anpassungsausgaben in den verschiedenen Bereichen der Klimaanpassung entwickeln. Die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über nationale Anpassungspläne und -strategien alle zwei Jahre fordert auch eine Auskunft zur Finanzierung. Mit der Methodik könnten diese Berichterstattungspflichten erfüllt werden. Somit eignen sich die Analyseergebnisse zusätzlich für die Berichterstattung Deutschlands im Rahmen der EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und den ⁠ Klimaschutz ⁠. Die Pilotanalyse des Bundeshaushaltsplans 2022 stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um die Klimaanpassungsausgaben des Bundes künftig zu erfassen. Für das Jahr 2022 plante der Bund 2,07 Mrd. Euro bis 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland auszugeben. Laut einer Studie der Bundesregierung sind allein zwischen den Jahren 2000 und 2021 mindestens 145 Mrd. Euro klimawandelbezogene Schäden entstanden, insbesondere durch Überschwemmungen und Hochwasser. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Schadenssumme von 6,6 Mrd. Euro 1 . Angesichts dieser schon heute hohen und perspektivisch weiter steigenden Schadenskosten zeigt die Analyse der Bundesausgaben, dass es bereits vielfältige Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland gibt. Die Methode macht die Ausgaben erstmals sichtbar. Vor dem Hintergrund künftig zunehmender Klimarisiken resultiert die Notwendigkeit, neben dem Klimaschutz verstärkt in Anpassung und Klimaresilienz zu investieren. Für eine umfangreiche Finanzierung von Klimaanpassungsaktivitäten müssten nicht unbedingt neue Haushaltsposten für die Klimaanpassung etabliert werden. In vielen Fällen kann in bereits bestehenden Förderprogrammen, etwa der Städtebauförderung, die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ stärker und expliziter als bisher verankert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bundeshaushalt nur einen Teil der notwendigen Ausgaben abbildet. Auch Bundesländer und Kommunen investieren zunehmend in Anpassungsmaßnahmen. Das Umweltbundesamt wird weiterhin daran arbeiten, die Methodik zu verfeinern und die Ergebnisse für die Klimaanpassungspolitik nutzbar zu machen. Autor*innen: Linda Hölscher (Adelphi), Anik Kohli (Infras) und Clemens Hasse (⁠ UBA ⁠) Den vollständigen Abschlussbericht des Projekts "⁠ Adaptation ⁠ Framework" finden Sie hier . 1 ⁠ BMWK ⁠ (2023): Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung. Online abrufbar unter: Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung ,  letzter Zugriff 13.02.2025. Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠Klimafolgen⁠ und Anpassung Nr. 94 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 94

Sehr geehrte Leser*innen, mit einer neuen vorsorgenden Anpassungsstrategie für Deutschland im Rücken starten wir voller Tatendrang ins neue Jahr. Auch Länder und Kommunen sind aktiv dabei, wie Sie in unseren Rubriken Anpassungspolitik und aus Forschung und Praxis regiona l entdecken können. Dass Anpassungen an die Folgen des Klimawandels notwendig sind, ist bekannt – doch wie viele Mittel sieht der Bund für Anpassungsaktivitäten vor? Das Klimaanpassungsgesetz und die neue Anpassungsstrategie verpflichten den Bund regelmäßig Daten zu den Ausgaben des Bundes zu erheben und zu veröffentlichen. Das Umweltbundesamt hat eine neue Methodik zur Schätzung der Ausgaben entwickelt und erstmals angewandt. Lesen Sie jetzt mehr in unserem Schwerpunktartikel ! Eine interessante Lektüre weiterer Neuigkeiten rund um Klimafolgen & Anpassung wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt Wie viel gibt der Bund für Klimaanpassung aus? – Eine Annäherung Anpassungen an die Folgen des Klimawandels sind notwendig, doch wie lassen sich diese finanzieren? Quelle: gunnar3000 / Fotolia.com Wie viel gibt der Bund bisher für die Anpassung an den Klimawandel aus? Das war bislang unbekannt. Ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes hat ein Vorgehen entwickelt, wie die Ausgaben analysiert werden können. Für den Bundeshaushalt 2022 wurde nun erstmals die Höhe der Anpassungsausgaben geschätzt. Demnach waren in 255 Haushaltstiteln zwischen 2,1 Milliarden Euro und 3,4 Milliarden Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eingestellt. Die Methodik ermöglicht es, regelmäßig Daten zu den Anpassungsausgaben zu erheben, wie es das Klimaanpassungsgesetz oder EU-Vorgaben vorsehen. Angesichts steigender Schadenskosten zeigt die Analyse der Bundesausgaben, dass es bereits vielfältige Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland gibt. Die Methode macht die Ausgaben erstmals sichtbar. Die Autor*innen betonen, dass Klimaanpassung nicht unbedingt neue Haushaltsposten erfordert, sondern auch in bereits bestehenden Förderprogrammen, etwa der Städtebauförderung, besser verankert werden sollte. Weiterbildung zu Solargründächern für die Ausbildung von Dachdecker*innen Um bauliche Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu fördern, entwickelt das Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Bundesverband GebäudeGrün eine dreitägige Weiterbildung zum Thema Solargründach. Ziel ist es, das Thema Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen in der Berufsbildung des Dachdeckerhandwerks zu verankern. Das Vorhaben wird durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums (BMUV) gefördert und vom Umweltbundesamt begleitet. Klimaanpassung (für) Zuhause: Ratgeber für Verbraucher*innen Schutz vor Extremwetter und Gesundheitsvorsorge im Klimawandel: Wie das im Alltag gelingen kann, zeigt ein neuer Ratgeber der Verbraucher Initiative. Die praxisorientierten Tipps für Bürger*innen entstanden in einem Reallabor, in dem über 30 Haushalte Anpassungsstrategien erprobten. Mit dem Ratgeber verfolgt das Projekt „Klima ändert Dich!“ das Ziel, mehr Bewusstsein für den Klimawandel zu schaffen und Verbraucher*innen gezielt anzusprechen. Das Vorhaben wird vom Umweltbundesamt gefördert und von KomPass begleitet. Fachartikel zu den Erkenntnissen aus der deutschen Klimawirkungs- und Risikoanalyse Wie steht es um integrierte Risikoanalysen als Teil nationaler Bewertungen von Klimarisiken? Ein Fachartikel im International Journal of Climate Change Strategies and Management zeigt, dass trotz Fortschritten bei integrierten Bewertungsmethoden bisher kein gemeinsamer Rahmen existiert. Fazit der Autor*innen: Nur wenige nationale Klimarisikobewertungen umfassen bislang integrierte Analysen. Das deutsche Beispiel zeige allerdings, dass integrierte Analysen Risikodynamiken, (räumliche) Muster und Handlungsbedarfe aufzeigen und damit praktische Entscheidungshilfen für die nationale Anpassungspolitik liefern können. Save the Date: UBA-Fachkonferenz "Klimawandelanpassung im Blick" Wie können wir Fortschritte in der Klimawandelanpassung erfassen? Wie wirken Anpassungsmaßnahmen und lassen sich diese Auswirkungen bewerten? Diese und weitere Fragen stehen im Fokus der UBA-Fachkonferenz „Klimawandelanpassung im Blick – welche Fortschritte machen wir?“ am 16.–17.09.2025 in Dessau-Roßlau. Erfahren Sie neueste Forschungsergebnisse, diskutieren Sie mit Expert*innen aus Forschung und Praxis und leiten Sie Erkenntnisse für Ihre Arbeit ab. Weitere Infos folgen – jetzt für die Einladung eintragen: mailto:uba-fortschrittserfassung@e-fect.de ! Ökosystemleistungen des Waldes honorieren: BMUV unterstützt Waldbesitzende Die neue Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS“ des BMUV honoriert die Ökosystemleistungen naturnaher Wälder. Mit finanziellen Anreizen für Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen werden private und kommunale Waldbesitzende beim Waldumbau unterstützt. Auf diese Weise soll die Richtlinie des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) stabile, artenreiche und klimaangepasste Laubmischwälder fördern. Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 eröffnet. Bis 29. April 2025 bewerben: Ideen für klimaangepasstes Wassermanagement in der Landwirtschaft Mit der Bekanntmachung „Wirtschaftliche Innovationskraft für einen klimaangepassten Umgang mit Wasser“ fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Innovationen für das landwirtschaftliche Wassermanagement. Ziel ist es, die bedarfsgerechte Wasserbewirtschaftung und das ressourcenschonende Bewässerungsmanagement sowie innovative Lösungen für einen verbesserten Wasserhaushalt voranzubringen. Auch die Erschließung bislang nicht genutzter (Ab-)Wasserströme wird gefördert, etwa indem Oberflächenwasser gespeichert oder Grau- und Brauchwasser genutzt wird, sofern die Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sichergestellt ist. Bis 15. April bewerben: Technologien zur Klimaanpassung – BMBF fördert KMU Der Klimawandel erfordert neue Technologien für Klimaschutz und Anpassung. Mit der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ unterstützt das Bundesforschungsministerium (BMBF) kleine und mittlere Unternehmen, innovative Lösungen zu entwickeln. Im Fokus stehen unter anderem Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel. Projekte, die zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel beitragen, werden besonders begrüßt. Schleswig-Holstein: Novelliertes Landeswassergesetz Nach der schweren Ostseesturmflut im Herbst 2023 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein das Landeswassergesetz angepasst. Es enthält nun Neuregelungen, um zukünftig besser auf häufigere Extremwetterereignisse reagieren zu können. Einen weiteren Fokus legt das Land darauf, Vorhaben zu Küstenschutz- und Hochwasseranlagen zu beschleunigen. Zudem ist die Erstellung von Starkregenkarten durch die Kommunen nun gesetzlich verankert. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Länder-Ticker: NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen investieren in Klimaanpassung Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt das Rheinische Revier bei der Klimaanpassung. In drei Förderkategorien können sich Kommunen für verschiedene Klimaanpassungsmaßnahmen bewerben, die erste Einreichungsrunde läuft bis zum 30. April 2025. ++ Nach dem Pfingsthochwasser 2024 stockt Rheinland-Pfalz die Mittel für die Verstärkung der Deiche an Gewässern erster Ordnung um 3,5 Millionen Euro pro Jahr auf und schafft zudem 8,25 neue Stellen im Hochwasserschutz. ++ Mit 15 Millionen Euro fördert das Land Hessen innovative Maßnahmen für eine nachhaltige und klimaresiliente Stadtentwicklung in 20 Städten und Gemeinden. Kommunen-Ticker: Neues aus Bad Sulza, Daaden, Mühlhausen, Offenbach am Main Mit Förderung in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des BMUV macht die Stadt Bad Sulza in Thüringen (TH) den Baumbestand ihres Kurparks klimafit und gestaltet das Ufer der Ilm naturnah um. ++ Die Stadt Daaden in Rheinland-Pfalz (RLP) wird im Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ mit 376.000 Euro gefördert und begrünt damit unter anderem die Innenstadt weiter. ++ Mit mehr Grün und mehr Schatten möchte die Stadt Mühlhausen in Thüringen dem Wärmestau in den engen Altstadtgassen entgegenwirken und mit Entsiegelung zur Schwammstadt werden. ++ Offenbach am Main in Hessen (HE) setzt seine Förderrichtlinie zur Klimaanpassung fort und vergibt pro Grundstück Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro, um Entsiegelung von Böden, Begrünung von Fassaden und Dächern oder die Installation von Regenwasser-Zisternen zu fördern. Brandenburg: Checkliste unterstützt Kommunen bei Klimaanpassung Insbesondere kleine Kommunen möchte das Brandenburger Klimaschutzministerium mit einer Checkliste beim Einstieg in die kommunale Klimaanpassung unterstützen. Der Leitfaden hilft Kommunen dabei, die örtliche Betroffenheit zu identifizieren und Anpassungsmaßnahmen zu ermitteln. Ziel ist es, dass die Ergebnisse in Klimaanpassungskonzepte oder andere kommunale Konzepte wie Integrierte Stadtentwicklungskonzepte einfließen. Die Handreichung wurde in enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Landesverwaltung, kommunalen Spitzenverbänden und der Wissenschaft erstellt. Waldwirtschaft: Bodensee-Gemeinde Eriskirch pflanzt klimastabile Bäume Extreme Wetterverhältnisse haben in den vergangenen Jahren zu Kahlflächen in den Wäldern der Gemeinde Eriskirch am Bodensee geführt. Diese Flächen sollen nun genutzt werden, um die Baumartenvielfalt zu erhöhen und klimastabile Bestände aufzubauen. Auf zwei Hektar plant die Kommune 1.800 Bäume neu zu pflanzen, um so dazu beizutragen, den Wald widerstandsfähiger gegen Wetterextreme zu machen. HeatResilientCity II: Kommunale Klimaanpassung an Hitze verstetigen Wie können Kommunen urbane Gebäude und Siedlungsstrukturen an Hitze anpassen? Ein Bericht des Forschungsprojekts HeatResilientCity II mit Förderung des BMBF zeigt auf, welche Hemmnisse und Perspektiven es gibt, um die kommunale Klimaanpassung an Hitze zu verstetigen. Die Forschenden der Fachhochschule Erfurt haben neun Handlungsempfehlungen für Kommunen entwickelt und dabei verschiedene Akteursgruppen beteiligt wie Kommunen, Wohnungswirtschaft und Zivilgesellschaft. Vorrangiges Ziel: die kommunale Klimaresilienz und gesundheitliche Vorsorge zu stärken. 14.-15. Mai in Berlin und 22.Mai online 2025: Erster Bundeskongress Zukunftsfähige Schulgelände Wie können Schulgelände biodiversitätsfördernd, klimaangepasst, gesund und sozial gerecht gestaltet werden? Der Bundeskongress Zukunftsfähige Schulgelände der Deutschen Umwelthilfe bietet dazu an zwei Tagen vor Ort in Berlin sowie an einem Tag online ein Programm aus Vorträgen, Workshops, Arbeitsgruppen, Podiumsdiskussionen sowie Exkursionen an. Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte aus Landschaftsgestaltung, Schulwesen, Kommunalpolitik/-verwaltung, Wissenschaft und Presse. EU-Projekt MIP4Adapt unterstützt Bürgerveranstaltungen zu Klimaanpassung Die von der Europäischen Union geförderte Mission Implementation Platform (MIP4Adapt) unterstützt Unterzeichner*innen der Charta zur Anpassung an den Klimawandel sowie europäische Regionen oder lokale Behörden bei der Organisation wirkungsvoller Bürgerveranstaltungen zur Klimaanpassung. Ein Supportteam berät Akteure dabei, Ziele für Workshops, Informationsveranstaltungen oder Community-Foren zu definieren sowie die Events für den Anpassungsplanungsprozess maßzuschneidern. Auch unterstützt es dabei, Ressourcen effizient zu verwalten sowie strategische Kooperationen aufzubauen. Die Veranstaltungen müssen vor dem 31. Oktober 2025 stattfinden. IPBES Nexus-Report: Integrierte Ansätze zur Lösung globaler Krisen erforderlich Der Nexus-Report der Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) ist der erste umfassende globale Bericht, der Krisen wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Wasserknappheit sowie Herausforderungen in den Bereichen Ernährungssicherheit und Gesundheit integriert betrachtet. Der Bericht betont, dass Umwelt-, Gesellschafts- und Wirtschaftskrisen eng miteinander verwoben sind. Er bietet mehr als 60 spezifische Handlungsoptionen, um diese Zusammenhänge anzugehen und den gemeinsamen Nutzen zu maximieren. Global Water Monitor Report 2024: Klimawandel störte globalen Wasserkreislauf stark Im Jahr 2024 verursachten wasserbedingte Katastrophen global mehr als 8.700 Todesopfer. 40 Millionen Menschen wurden vertrieben und es entstanden wirtschaftliche Verluste von über 550 Milliarden US-Dollar. Zu den schädlichsten Ereignissen gehörten Überschwemmungen, Sturzfluten, Erdrutsche, Dürren und tropische Wirbelstürme. So das Fazit des Global Water Monitor, der von einem internationalen Konsortium unter Leitung der Australian National University herausgegeben wird. Auf www.globalwater.online stellen die Forschenden ihre Wasser- und Klimadaten kostenfrei zur Verfügung. 75 Milliarden US-Dollar Geldstrafe für fossile Brennstoffindustrie Der Bundesstaat New York zieht in einem im Dezember 2024 erlassenen Klimagesetz Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie für die Folgen der Klimakrise in die Verantwortung . Über einen Zeitraum von 25 Jahren soll eine Strafzahlung in Höhe von 75 Milliarden US-Dollar in einen Fonds einfließen. Dieser wird dafür genutzt, einen Teil der Kosten für die Sanierung und Anpassung an den Klimawandel von den einzelnen Steuerzahler*innen auf die Öl-, Gas- und Kohleunternehmen zu verlagern, die laut dem Gesetz dafür verantwortlich sind. Naturbewusstseinsstudie: Viele Menschen besorgt über Verlust biologischer Vielfalt In Deutschland ist die Sorge um den Verlust der biologischen Vielfalt durch den Klimawandel weit verbreitet. Dies ist ein zentrales Ergebnis der Naturbewusstseinsstudie des Bundesnaturschutzamts (BfN) und des BMUV. Zudem wächst der Anteil der Menschen, die eine Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft in den letzten 20 Jahren wahrnehmen. Die Ausweisung von Wildnisflächen als Freilandlabore für Klimafolgenanpassung unterstützen gut drei Viertel der erwachsenen Bevölkerung voll und ganz oder zumindest eher, bei Jugendlichen ist die Zustimmung sogar noch höher. Fachzeitschrift Ökologisches Wirtschaften: Klimaanpassung als integratives Handlungsfeld Die Zeitschrift „Ökologisches Wirtschaften“ des Instituts und der Vereinigung für ökologische Wirtschaftsforschung geht in acht Fachartikeln der Frage nach, wie eine integrative Herangehensweise an die Klimaanpassung aussehen sollte: von der notwendigen Reichweite und Geschwindigkeit der Maßnahmen über geeignete politische Verfahren bis hin zur Finanzierung und technischen Umsetzung. Die Beiträge zeigen, dass vielfältige Maßnahmen ineinandergreifen müssen, um die Auswirkungen der Klimakrise zu mindern. Ratgeber für mentale Gesundheit im Klimawandel Der ⁠Klimawandel wirkt sich mental auf die Menschen aus. Das reicht von diffusen Zukunftsängsten bis hin zu manifesten psychischen Erkrankungen. Dieser Ratgeber des Umweltbundesamtes gibt Orientierung, wie Menschen inmitten des Klimawandels ihr psychisches Wohlergehen und das ihrer Mitmenschen stärken können. Er richtet sich an alle, die den Klimawandel als psychisch herausfordernd wahrnehmen und nach Möglichkeiten suchen, einen gesunden Umgang mit den Belastungen zu finden. Das Projekt „Mentale Auswirkungen des Klimawandels“ wurde vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung geleitet. Nature-Based Solutions in Policy and Planning for Urban Resilience Naturbasierte Lösungen stärken die Resilienz von Städten angesichts aktueller Herausforderungen wie Klimawandel, Flächenversiegelung und Ressourcenknappheit. Sie verbessern Luft- und Wasserqualität, mindern den Wärmeinseleffekt und fördern Biodiversität. Das Buchkapitel „Nature-Based Solutions in Achieving Sustainable Development Goals“ und der Bericht „Integrating Nature-Based Solutions in Policy and Planning“ zeigen anhand internationaler Beispiele, wie grüne Infrastrukturen urbane Ökosysteme regenerieren und in Stadtplanung sowie Governance integriert werden können. Journal: Near-term benefits from investment in climate adaptation complement long-term economic returns from emissions reduction Mithilfe eines einfachen Modells zur Bewertung wirtschaftlicher und klimatischer Faktoren zeigen Forschende der Stanford University im Journal Communications Earth & Environment: Werden Anpassungsmaßnahmen mit Vermeidungsstrategien kombiniert, lassen sich positive Effekte früher realisieren als durch Investitionen in Vermeidungsmaßnahmen allein. So belegen die Ergebnisse einen größeren Nettonutzen, wenn ergänzende Investitionen in die Emissionsminderung die langfristigen Klimaschäden verringern und Investitionen in die Anpassung die kurzfristigen Schäden reduzieren. Junge Fußballfans fürs Klima aktivieren: Projekt „Anpfiff fürs Klima“ Fußballbegeisterung gehört zum Lebensalltag vieler Menschen in Deutschland. Wie man gerade junge Fans dazu bringen kann, sich im Fußballkontext auch für Klimaschutz und Klimaanpassung zu interessieren und selbst aktiv zu werden, hat das vom BMUV geförderte Projekt „Anpfiff fürs Klima“ untersucht. In zwei Jahren Laufzeit sind unter anderem eine Train-the-trainer-Schulung und die App „Klima-Meister“ entstanden. Hiermit können Fans bewerten, wie klimatauglich ihre Stadien sind: Gibt es Begrünung, Hitze- oder Regenschutz? Wie sieht es aus mit Energieversorgung, Radinfrastruktur oder Anbindung an ÖPNV? Am Ende der Saison wird ein Fußballstandort als Klima-Meister gekürt.

Klimawandel und das Risiko für UV -bedingte Erkrankungen

Klimawandel und das Risiko für UV -bedingte Erkrankungen In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Derzeit erkranken laut Statistik jährlich über 300.000 Menschen an Hautkrebs und über 4000 Menschen versterben jährlich daran. In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Auswirkungen des Klimawandels auf nicht-übertragbare Erkrankungen durch veränderte UV-Strahlung, Dr. Baldermann et al. im Sachstandsbericht 2023 des RKI (Klicken auf das Bild führt zum Artikel) Quelle: Robert Koch Institut UV -Strahlung ist Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen. Sie ist Hauptursache für Hautkrebs , die weltweit häufigste Krebserkrankung hellhäutiger Menschen und, neben Krebserkrankungen an den Augen und der UV -bedingten Linsentrübung ( Katarakt , Grauer Star), die belastendste Folge übermäßiger UV -Strahlungsbelastungen. Natürliche und künstlich erzeugte UV -Strahlung ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC ) in die höchste Risikogruppe I als "krebserregend für den Menschen" eingestuft. Risiko Hautkrebs In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Die Inzidenz, also die Zahl der Neuerkrankungen, die in einem Jahr pro 100.000 Menschen auftreten, hat sich laut der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" für den hellen Hautkrebs in Deutschland in den letzten 30 Jahren vervier- (Männer) bis verfünffacht (Frauen). Laut dem Robert-Koch-Institut hat sich die Inzidenz für das maligne Melanom seit den 1970-er Jahren etwa vervierfacht. Derzeit erkranken entsprechend den Hochrechnungen aus den Daten des Hautkrebsregisters Schleswig- Holstein, die im Gegensatz zu den Daten des Robert Koch-Instituts auch in-situ Melanome und in-situ Plattenepithelkarzinom beinhalten, über 300.000 Menschen pro Jahr neu an Hautkrebs und über 4000 versterben jährlich daran. Sowohl in Bezug auf die Krankenhausbehandlungen als auch in Bezug auf die Sterbefälle stellt das Statistische Bundesamt einen erheblichen Anstieg im Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund der Einflüsse des Klimawandels auf die stratosphärische Ozonschicht, auf die Temperatur und auf das Verhalten der Menschen droht sich diese Situation zu verschärfen - nicht nur für den durch UV -Strahlung ausgelösten Hautkrebs, sondern für alle akuten und langfristigen gesundheitlichen Folgen der UV -Strahlung. Wissenschaftliche Abschätzungen weisen aus, dass sich die Hautkrebserkrankungsrate (Inzidenz) mit Abbau der stratosphärischen Ozonschicht um 1 Prozent und daraus folgender Zunahme der UV -Strahlung erhöhen könnte: für den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) um ein bis zwei Prozent, für das Plattenepithelkarzinom um drei bis 4,6 Prozent und für das Basalzellkarzinom um 2,7 Prozent. Abschätzungen, die von der vollständigen Einhaltung des Montrealer Protokolls (Verbot ozonabbauender Substanzen) ausgehen und den Hauttyp berücksichtigen, ergaben, dass im Mittelmeerraum aufgrund des stratosphärischen Ozonverlusts bis zum Ende des 21. Jahrhunderts mit 90 bis 100 und für Westeuropa mit 30 bis 40 zusätzlichen Hautkrebsfällen (alle UV -bedingten Hautkrebsarten) pro Million Einwohner und Jahr zu rechnen ist. Das wären in Deutschland bei einer Einwohnerzahl von rund 83 Millionen etwa 2.500 bis 3.300 zusätzliche Hautkrebsfälle pro Jahr. Quelle: Christoph Burgstedt/Stock.adobe.com In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Studien auf Zellebene unterstützen diese Schätzung. Sie zeigen: Hitze beziehungsweise Hitzestress in Zellen, die mit UV -B-Strahlung bestrahlt worden waren, hemmt den programmierten Zelltod von UV -geschädigten Zellen auf unterschiedliche Weise, so dass diese Zellen länger überleben und damit mehr Zellen in der Haut verbleiben, die zu Hautkrebszellen entarten können. Risikosteigerung durch falsches Verhalten Neben den messbaren Veränderungen der UV -Bestrahlungsstärke aufgrund Ozonverlusten und erhöhter Anzahl an Sonnenstunden, ist ein bedeutender Risikofaktor für klimawandelbedingt ansteigende UV -bedingte Erkrankungen das sogenannte " UV -Expositionsmuster" - also wie lange und auf welche Weise Personen sich wie viel UV -Strahlung aussetzen. Personen, die viel Zeit in der Sonne verbringen, haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko, zum Beispiel im Freien arbeitende Personen. Sonnenbrände in jedem Alter, die nach zu langen beziehungsweise zu intensiven UV-Bestrahlungen auftreten, erhöhen das Risiko für schwarzen Hautkrebs um rund das Zweifache – in der Kindheit um das Zwei- bis Dreifache. Da bereits heute UV -bedingte Erkrankungen, insbesondere UV -bedingte Krebserkrankungen, das Wohl jedes Einzelnen und - aufgrund stetig steigender Kosten - das Gesundheitswesen insgesamt nachhaltig belasten, ist einer Verschlechterung dieser Situation aufgrund des Klimawandels entschieden entgegen zu treten. Dies gelingt mit Hilfe wirkungsvoller Vorbeugemaßnahmen (Präventionsmaßnahmen). Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung UV - und auch hitzebedingter Erkrankungen sollen darum integraler Bestandteil der Anpassungsstrategien an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels sein. Dies wird auch mit hoher Priorität in der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" empfohlen. Stand: 05.02.2025

Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Strategien zur Reduzierung der UV -Belastung

Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Strategien zur Reduzierung der UV -Belastung UV -bedingte Erkrankungen, insbesondere Krebserkrankungen, steigen seit Jahrzehnten kontinuierlich an und der Klimawandel verschärft diese Situation noch. Im Rahmen der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland ( KWRA 2021; Teilbericht 5; Handlungsfeld "Menschliche Gesundheit" ) wurde auf Basis der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Klimawirkung " UV -bedingte Gesundheitsschädigungen" darum ein hohes Klimarisiko und ein entsprechend sehr dringendes Handlungserfordernis attestiert. Eine zielgruppenorientierte, nachhaltige und flächendeckende Schaffung und Umsetzung krankheitsvorbeugender (präventiver) Maßnahmen ist dringend geboten. Selbstverständlich zielen diese Maßnahmen nicht darauf ab, UV -Strahlung und damit die Sonne komplett zu meiden. Es geht darum, die Voraussetzungen für einen bewussten Umgang mit Sonne und UV -Strahlung zu schaffen und einen lebbaren UV -Schutz zu ermöglichen. Herausforderung Risikoakzeptanz / Motivation Da UV -Strahlung nicht spürbar ist und darum auch nicht als unmittelbar bedrohlich wahrgenommen wird, mangelt es vielfach am Bewusstsein für das mit UV -Strahlung einhergehende Gesundheitsrisiko und damit an der Motivation, der Gefährdung konsequent entgegenzuwirken. Entsprechend hoch ist der Anspruch an Anpassungsstrategien zur Minimierung des Klimarisikos durch UV -bedingte Gesundheitsschäden. Wirkungsvolle Maßnahmen umfassen Verhaltensprävention und Verhältnisprävention. Die sinnvolle und synergistische Kombination verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen erlaubt, den hohen Ansprüchen an die Präventionsarbeit, die die Risikowahrnehmung , die Akzeptanz und die Motivation für präventives Handeln zu stärken hat, gerecht zu werden. Broschüren zum Thema downloaden : zum Download: Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Kitas und Schulen (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Praxistipps zum UV -Schutz - Maßnahmen für Kitas und Schulen downloaden : zum Download: Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Kommunen (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Kommunen downloaden : zum Download: Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Vereine (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Praxistipps zum UV -Schutz - Maßnahmen für Vereine Anpassungsstrategien zur Minimierung UV -bedingter Erkrankungen Im Rahmen der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA 2021) wurden Maßnahmen und Instrumente zur Anpassung in Bezug auf die Klimawirkung " UV -bedingte Gesundheitsschädigungen (insbesondere Hautkrebs)" formuliert. Diese beschlossenen Maßnahmen sind Teil des sogenannten Aktionsplans Anpassung III (APA III) der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS). Zu diesen beschlossenen Maßnahmen gehören: die Erstellung und Überprüfung von Informationsmaßnahmen, die auf die einzelnen Bedürfnisse unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind, die Entwicklung von Schulungsangeboten für Multiplikatoren wie Ärzt*innen oder Erziehungs- und Lehrkräfte, die Integration des Themas "Schutz vor UV -Strahlung" in Lehr-, Erziehungs- und Ausbildungspläne, die Integration von UV -Belastung in Frühwarnsysteme, die Berücksichtigung der UV -Strahlung als gesundheitsrelevanter Umweltfaktor bei der Einrichtung eines integrierten Umwelt- und Gesundheitsbeobachtungssystems sowie die Entwicklung von frei zugänglichen GIS-basierten Modellierungsprogrammen zur Visualisierung der UV -Strahlungsbelastung für Stadt- und Gebäudeplanung sowie Landschaftsarchitektur, um die sinnvolle Schaffung von Außenbereichen mit reduzierter UV-Strahlungsbelastung zu erleichtern. Nachhaltigkeit ist das Ziel Für alle Maßnahmen ist entscheidend, dass sie nachhaltig gestaltet sind, also dass diese Maßnahmen nach Etablierung stetig eingesetzt, wiederholt, überprüft und in optimierter Form wieder etabliert sowie weiter angewendet werden. Diese Kontinuität ist entscheidend für den Erfolg, der darauf abzielt, dass UV -bedingte Gesundheitsschäden soweit wie möglich reduziert werden. Gelingen soll dies mit der Förderung flächendeckend etablierter verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen. Im Aktionsplan Anpassung III (APA III) wurde hierzu unter dem Begriff "weiterreichende Anpassung" folgendes festgelegt: Förderung der flächendeckenden Etablierung verhaltenspräventiver Maßnahmen, unter anderem durch die Entwicklung von Multikomponenten-Programmen (schriftliche, visuelle, elektronische und interpersonelle Kommunikation inklusive Nutzung von Medien (Internetseiten, Social Media, SMS oder Apps) zur Aufklärung über die UV -bedingte Gesundheitsgefährdung und Anwendung entsprechender Schutzmaßnahmen. In der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" wird ausgeführt, dass multimediale Ansätze und die Nutzung von Medien für Kinder und Jugendliche bestens zur Informationsweitergabe geeignet sind. Förderung der flächendeckenden Etablierung verhältnispräventiver Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Hierzu gehören die Etablierung von Bebauung, bautechnischen Maßnahmen und vor allem Bepflanzung (Bäume, Gebäudebegrünungen und Rasenflächen), die einzeln und in Kombination eine effektive Reduzierung hoher Sonnenstrahlungsbelastungen ermöglichen. Diese sollen verstärkt in Klimaanpassungsstrategien von Bund und Kommunen integriert sein. Insbesondere bei Flächen mit hohem Rückstrahlvermögen soll bei der Bebauung eine gute Verschattung und ggf. Überdachungen mit Verschattungselementen gewährleistet sein. Durch informierte Planung der Tagesabläufe in Kindergärten und Schulen sowie Arbeitsplanung sollen Sonnenstrahlungsbelastungen reduziert werden – so die mit höchster Priorität bewertete Empfehlung der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" . Des Weiteren empfiehlt diese Leitlinie, dass in Anbetracht des voranschreitenden Klimawandels bei der Neuanlage oder Umgestaltung von Plätzen (auch Schulhöfen und Kindergärten) oder des Straßenraums auf Oberflächen mit möglichst geringem Rückstrahlvermögen (Albedo) zurückgegriffen werden sollte, und dass zur Reduzierung des Rückstrahlvermögens und zum Zwecke der Verschattung in Siedlungsgebieten der überwiegende Teil aller nicht überbauten Flächen begrünt werden sollte. Aufnahme des Themas als Teilziel der bereits im Rahmen des Präventionsgesetzes formulierten Gesundheitsziele "Gesund aufwachsen" und "Gesund älter werden" und Anpassung baurechtlicher Regelungen. Stand: 05.02.2025

Empfehlungen aus dem Dialog KlimaAnpassung

Die Bundesregierung entwickelt derzeit die Deutsche ⁠Anpassungsstrategie⁠ aus dem Jahr 2008 zu einer neuen, vorsorgenden ⁠ Anpassungsstrategie ⁠ an den ⁠ Klimawandel ⁠ weiter. Mit dem „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“ wurden im Herbst 2023 zum einen Fachleute der Bundesländer, der Wissenschaft und der Verbände, zum anderen Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Der Bericht führt die Ergebnisse des bundesweiten Beteiligungsverfahrens mit mehreren Formaten zusammen und bündelt die Empfehlungen der ⁠ Stakeholder ⁠ sowie der Bürgerinnen und Bürger für die sieben Cluster der Anpassungsstrategie. Veröffentlicht in Climate Change | 36/2024.

Regionale und lokale Klimafolgenanpassung

Unter Klimaanpassung versteht man alle Handlungen, die die Auswirkungen des Klimawandels auf ein System reduzieren und damit die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimatischen Veränderungen oder Extremereignissen erhöhen. Der Begriff System ist sehr weit gefasst. Darunter kann beispielsweise eine einzelne Person, eine Stadt, ein Landkreis, ein Unternehmen oder aber ein ganzes Land verstanden werden. Auch die Betrachtung von Teilsystemen ist üblich. Die Landwirtschaft oder ein bestimmter Fluss wären so ein Teilsystem. Abgesehen von Anpassungsstrategien und Anpassungskonzepten – welche in der Regel ganzheitlichen Charakter besitzen – beziehen sich konkrete Anpassungsmaßnahmen meistens auf eine oder mehrere ausgewählte Klimafolgen, wie beispielsweise Hitze oder Hochwasser. Woran genau sollte ich mich anpassen? Diese Frage lässt sich leider wie so oft nicht einfach beantworten. Grob gesagt, stellt der Klimawandel uns vor zwei verschiedene Herausforderungen. Zum einen sind das relativ langfristige und kontinuierlich ablaufende Veränderungen. Durch die globale Erwärmung wird es auch bei uns im Mittel immer wärmer. Diese Temperaturänderungen sowie die damit verbundenen Klimafolgen – temperaturbedingte Veränderungen von Flora und Fauna, Abschmelzen der meisten Gletscher, Erhöhung der Wassertemperaturen und vieles mehr – lassen sich gut beobachten und in die Zukunft projizieren . Diese kontinuierliche Klimaveränderung bewirkt jedoch diskontinuierliche Folgephänomene: Die Zunahme von Extremwetterereignissen . Beispiele hierfür sind Hitzewellen, Hoch- und Niedrigwasserereignisse, Trockenheit und Dürre oder Starkregenereignisse. Aufgrund der Seltenheit dieser Ereignisse lassen sich hierzu viel schwerer verlässliche Aussagen hinsichtlich der Veränderung von Häufigkeit, Intensität oder Dauer treffen. Fest steht jedoch: Das Wetter wird in Zukunft extremer! Grundlegendes Vorgehen Das Problem ist also komplex. Um hier Klarheit zu schaffen, hilft es schrittweise und systematisch vorzugehen. Der Weg zur erfolgreichen Klimaanpassung folgt in der Regel immer nachfolgendem Schema – egal für welches System und egal für welche Klimaänderung: Problem erkennen und Verständnis vermitteln Bewertung von Klimarisiken (Betroffenheitsanalyse), Identifikation von Handlungsoptionen (Anpassungsmaßnahmen entwickeln), Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Monitoring und Evaluation (Erfolgskontrolle) Durch dieses sich wiederholende und systematische Vorgehen existieren mittlerweile eine Vielzahl an Onlineangeboten, Broschüren, best-practice-Beispielen und Handlungsempfehlungen, auf die zurückgegriffen werden kann. Für Kommunen gibt es einen speziellen Leitfaden für die Anpassungsplanung ( Klimalotse ). Das Zentrum Klimaanpassung bietet darüber hinaus eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten. Wo bekomme ich die ganzen Informationen her? Je nach Umfang und Komplexität der geplanten Anpassungsmaßnahmen sind in der Regel standort- und problemspezifische eigene Untersuchungen notwendig. Das heißt jedoch nicht, dass im Einzelfall mit den bereits existierenden Informationen keine erfolgreiche Anpassung erfolgen kann. Die Aufzählung orientiert sich an o. g. Schema: Welche Klimaveränderungen bisher stattgefunden haben, kann auf dem Regionalen Klimainformationssystem der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ( ReKIS ) nachgeschaut werden. Wie sich das Klima in Zukunft ändern wird, kann in der Studie „Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961-2100“ nachgelesen werden ( Endbericht , Synthesebericht ). Für die Betroffenheitsanalyse kann auf die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes , die Seite „ Klimafolgen Deutschland “ des Umweltbundesamtes oder die Klimafolgenindikatoren des LAU verwiesen werden. Die Strategie des Landes zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zeigt Handlungsoptionen auf Bundeslandebene auf. Wie die Entwicklung von kommunalen Anpassungsmaßnahmen aussehen kann, zeigt diese Seite des ReKIS, basierend auf den Ergebnissen des KlimaKonform -Projektes. Eine Seite mit vielen gelungenen Anpassungsmaßnahmen ist die Tatenbank des Umweltbundesamtes. Wie die Erfolgskontrolle von Anpassungsmaßnahmen aussehen kann, zeigt der Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie . Der Monitoringbericht zur Anpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt findet sich hier . Sie fühlen sich erschlagen? Ohne viel Zeit zu investieren, sind all diese Informationen und vor allem Zusammenhänge kaum zu fassen. Die Kolleginnen und Kollegen des Dezernates befassen sich tagtäglich mit dem Klimawandel, seinen Auswirkungen und auch mit den Fragen der Anpassung. Wenn Sie eine Anpassungsplanung vornehmen möchten oder eine Frage zu einer konkreten Anpassungsmaßnahme haben, können Sie gerne auf uns zukommen. Wir können Sie sicher unterstützen! Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz Mit dem zum 01.07.2024 in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz ( KAnG ) liegt erstmalig eine verbindliche Regelung zur Klimaanpassung in Sachsen-Anhalt vor. Ziel des Gesetzes ist es, eine flächendeckende und systematische Analyse von Betroffenheiten und Anpassungserfordernissen auf regionaler und lokaler Ebene im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen. Das KAnG verpflichtet die Länder, diejenigen öffentlichen Stellen zu bestimmen, die für die Gemeinden und/ oder Landkreise Klimaanpassungskonzepte erstellen sollen. Die Länder sollen weiterhin die öffentliche Stellen (für Sachsen-Anhalt sind das die Landkreise) in die Lage versetzen, Betroffenheitsanalysen zu erstellen und ein planmäßiges Vorgehen im Bereich Klimaanpassung unterstützen. Gerne beantworten wir Ihre Frage rund um das Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Letzte Aktualisierung: 18.09.2024

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