Die Transformation des Stromversorgungssystems, in dem die erneuerbaren Energien zur tragenden Säule werden, wird die Anforderungen an alle Akteure verändern. Zentral für das Gelingen der Energiewende ist eine zunehmende Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch. Sie ermöglicht eine kostengünstige Integration der volatilen Einspeisung der erneuerbaren Energien. Einerseits bestehen vielfältige technische Optionen zum Abbau heute vorhandener technischer Inflexibilität. Andererseits zeigen Analysen, dass überregionale Ausgleichseffekte der Last und der Einspeisung aus erneuerbaren Energien die Flexibilitätsanforderungen deutlich reduzieren können. Technologieneutrale wettbewerbliche Strommärkte stellen ein geeignetes Instrument zur Flexibilisierung des Stromversorgungssystems dar. Die Wirkungsmechanismen wettbewerblicher Strommärkte gewährleisten in der kurzen Frist eine effiziente Synchronisierung von Angebot und Nachfrage. In der mittleren und langen Frist setzen sie effiziente Anreize für eine Anpassung des Technologiemix an die Anforderungen, die aus einer sich verändernden residualen Last resultieren. Das Auftreten negativer Großhandelspreise bei deutlich positiven residualen Lasten in den vergangenen Jahren zeigt aber auch, dass aktuell noch Flexibilitätshemmnisse bestehen. Ursächlich dafür sind zumindest zum Teil Regelungen des Marktdesigns und des regulatorischen Rahmens, die einerseits Markteintrittsbarrieren darstellen und andererseits dazu führen, dass die Preissignale der wettbewerblichen Strommärkte nicht oder nur verzerrt bei einem Teil der Marktakteure ankommen. Für eine effiziente Erschließung der unterschiedlichen Flexibilitätsoptionen in einem technologieneutralen Wettbewerb sollten die Hemmnisse in den entsprechenden Regelungen, z. B. in den Bereichen Netznutzungsentgelte, Regelleistungsmärkte und Ausgleichsenergie, abgebaut oder zumindest reduziert werden. Quelle: Forschungsbericht
Wann kann bei einer Kommune oder Region von einem erfolgreichen Prozess beim Klimaschutz gesprochen werden? In der vorliegenden Machbarkeitsstudie werden zunächst verschiedene Instrumente im kommunalen Klimaschutz untersucht und dort formulierte Ziele und Prozesse herausgearbeitet. Auf Basis von zwei Management-Instrumenten wird im Anschluss ein idealtypischer Prozesszyklus definiert. Dieser enthält die fünf aufeinander folgenden Elemente "Ziele/Steuerung", "Strukturen", "Unterstützende Maßnahmen", "Umsetzung" und "Ergebnis", welche die Grundlage für die Prüfung der Machbarkeit einer Prozessbewertung bil-den. Ein Ergebnis der Studie ist, dass eine objektive Bewertung anhand verschiedener Prüfungen der fünf einzelnen Prozesselemente größtenteils möglich ist, sofern das Vorhandensein und die Qualität verschiedener Teilelemente isoliert bewertet untersucht werden. Die Analyse der bestehenden Instrumente im kommunalen Klimaschutz zeigt, dass die Bewertung einzelner Elemente bereits in unterschiedlicher Weise und Tiefe erfolgt. Es wird jedoch empfohlen bei der Prozessbewertung verstärkt einen Fokus auf die Wirksamkeit der einzelnen Elemente untereinander zu legen. Leiten beispielsweise die "Strukturen" die richtigen "Unterstützenden Maßnahmen" ein, welche die "Umsetzungen" bei den handelnden Akteuren hervorrufen. Für eine solche vernetzte Prozessbewertung wird vorgeschlagen, eine detailliertere Bewertung der Elemente vorzunehmen und mögliche Zusammenhänge durch definierte Leitplanken darzustellen. Für ein solches Monitoring-System werden erste Vorschläge unterbreitet, welche Zusammenhänge sowohl innerhalb der Kommune oder Region selbst, als auch im Mehrebenensystem zu berücksichtigen sind. Abschließend wird erläutert, wie ein solches detailliertes Instrument in die aktuelle Instrumentenlandschaft integriert werden könnte bzw. die Instrumente in einem Zwiebelmodell aufeinander aufbauen können.<BR>Quelle:Forschungsbericht
Das Projekt "Klimaregime nach 2012: Mögliche Beiträge von Industrie- und Schwellenländern zur Emissionsreduktion - Emissionstrends, Reduktionspotentiale, Anreizsysteme, Bewertung von Verhandlungsoptionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. A) Problemstellung: Zur Einhaltung des von EU formulierten Ziels, den weltweiten Temperaturanstieg auf höchstens 2 Grad Celsius zu begrenzen, sind nach 2012 weltweit wesentlich stärkere Emissionsreduktionen notwendig als unter dem Kyoto-Protokoll (KP) für den 1. Verpflichtungszeitraum vereinbart. Daraus folgt die Notwendigkeit anspruchsvollerer Verpflichtungen für Industriestaaten und eine Beteiligung der Schwellenländer für den Zeitraum nach 2012. Aufgrund der damit verbundenen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen müssen die Verhandlungen von Reduktionszielen und -beiträgen durch wissenschaftliche Analyse vorbereitet und geeignete politisch-wirtschaftlich überzeugende Vorschläge entwickelt werden. Nur so kann die nötige breite politische Akzeptanz für anspruchsvollere Klimaschutzziele erreicht werden. Die Verhandlungen innerhalb EU über nationale Reduktionsziele müssen ebenfalls vorbereitet werden. B) Handlungsbedarf (BMU, ggf. auch BfS, BfN oder UBA): BMU ist federführend für das Kyoto-Protokoll (KP) und die Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Klimaregimes nach 2012. Die Erörterung neuer Verpflichtungen für Annex-I-Staaten und Beteiligung von Schwellenländern hat 2006 im Rahmen der Arbeitsgruppe unter dem KP (AWG) und Dialog unter UNFCCC begonnen und soll rechtzeitig abgeschlossen werden, so dass eine Rechtslücke nach 2012 (zwischen 1. und 2. Verpflichtungsperiode) vermieden wird. Deutschland kommt wegen EU-Ratspräsidentschaft 2007 eine besondere Verantwortung für diese Verhandlungen zu. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Vorhaben sollen Basisinformationen zur Verfügung gestellt und verhandlungsbegleitend Vorschläge zur politischen, technischen und ökonomischen Umsetzbarkeit entwickelt und bewertet werden. Dazu werden bisherige und zukünftige Emissionstrends, gegliedert nach Sektoren unter Berücksichtigung neuer Politiken, ebenso analysiert wie technische Potentiale und wirtschaftliche Machbarkeit der Emissionsminderungen (nach Ländern und Sektoren). Auf dieser Grundlage können Vorschläge anderer Staaten bewerte und eigene politisch und wirtschaftlich verwertbare Vorschläge der BReg. bzw. der EU für Verhandlungen geschaffen werden.
Das Projekt "Komplementaritaeten in Anreizsystemen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Institut für quantitative Wirtschaftsforschung, Abteilung Empirische Wirtschaftsforschung durchgeführt. Im Forschungsvorhaben wird die Anreizgestaltung im gewerblichen Bereich untersucht. Es wird der Frage nachgegangen, fuer welches Anreizsystem sich ein gewinnmaximierendes Unternehmen entscheidet, wie dessen Ausgestaltung mit alternativen Umweltbedingungen variiert und mit welchen Produktivitaetswirkungen dieses einhergeht, wenn Wechselwirkungen zwischen den motivationsfoerdernden Instrumenten bestehen. Im theoretischen Teil bezieht das Forschungsvorhaben die Vorteilhaftigkeit integrierter Anreizsysteme bei komplexen Produktionsprozessen ein. Die komparativ-statische Analyse der Anreizgestaltung fusst auf der Theorie supermodularer Optimierung, die dem marginalanalytischen Vorgehen vorgezogen wird, da die Betriebe nicht ueber differenzierbare Alternativenraeume optimieren. Die empirischen Untersuchungen beinhalten die Integration eines entscheidungstheoretischen Modells in oekonometrische und andere multivariate statistische Analysen. Aus den empirischen Untersuchungen werden neue Ergebnisse zur modernen Personalpolitik erwartet, die zur internationalen Vergleichbarkeit beitragen. Interessante Erkenntnisse verspricht darueber hinaus die Analyse derjenigen Betriebe, die (bislang) eine suboptimale Form des Anreizsystems praktizieren, da dieses wesentlich zum Verstaendnis der Wirkungskanaele erfolgreicher Anreizgestaltung beitragen kann.