Im Rahmen des Projektes wurde das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher Sicht analysiert. Untersucht wurden Regelungen des Raumplanungs-, des Umwelt-, des Ordnungs- und des Zivilrechts. Die gesamte Analyse wurde auf die Anforderungen des Umweltschutzes an einen Siedlungsrückzug fokussiert. Die Studie hat gezeigt, dass Siedlungsrückzüge im Recht nicht unmittelbar adressiert werden. Im Gegenteil, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht hält vorwiegend Instrumente zur Steuerung und Umsetzung von Siedlungs- und Infrastrukturwachstum bereit. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Im Rahmen des Projektes wird das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher und planerischer Sicht analysiert. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme von erfolgten Siedlungsrückzügen in Deutschland und in internationalem Kontext. Anschließend wird der Rechtsrahmen für Siedlungsrückzüge und der Möglichkeiten und Grenzen einer Steuerung analysiert. Untersucht werden insbesondere Regelungen des Raumplanungs-, des Bauplanungs-, des Umwelt-, und des Gebührenrechts. Die Untersuchung wird auf der Grundlage der Handlungsmotive des Umgangs mit dem demografischen Wandel (Leerstandsproblematik) und des Klimawandels (vorsorgender Hochwasserschutz) vertieft. Dabei werden auch Optionen der Vermeidung nicht klimaresilienter Siedlungen einbezogen.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Im Rahmen des Projektes wird das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher und planerischer Sicht analysiert. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme von erfolgten Siedlungsrückzügen in Deutschland und in internationalem Kontext. Anschließend wird der Rechtsrahmen für Siedlungsrückzüge und der Möglichkeiten und Grenzen einer Steuerung analysiert. Untersucht werden insbesondere Regelungen des Raumplanungs-, des Bauplanungs-, des Umwelt-, und des Gebührenrechts. Die Untersuchung wird auf der Grundlage der Handlungsmotive des Umgangs mit dem demografischen Wandel (Leerstandsproblematik) und des Klimawandels (vorsorgender Hochwasserschutz) vertieft. Dabei werden auch Optionen der Vermeidung nicht klimaresilienter Siedlungen einbezogen.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de