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Zinkoxid-Nanoformen in der REACH-Stoffbewertung: Umweltaspekte

Zinkoxid-Nanoformen in der REACH-Stoffbewertung: Umweltaspekte Zusammen mit der Bundesstelle für Chemikalien und dem Bundesinstitut für Risikobewertung führt das Umweltbundesamt (UBA) seit 2017 eine REACH-Stoffbewertung zu den registrierten Nanoformen von Zinkoxid durch. Die Auswertung der Daten zu Umweltverhalten und -wirkung der registrierten Zinkoxid-Nanoformen ist abgeschlossen. Auf Grundlage der von den Registranten vorgelegten Studien kommt das ⁠ UBA ⁠ zu dem Schluss, dass die getesteten Nanoformen eine vergleichbare aquatische Toxizität wie andere Zinkverbindungen haben und die harmonisierte Einstufung im Anhang VI der ⁠ CLP ⁠-Verordnung als akut und chronisch gewässergefährdend der Kategorie 1 auch für die getesteten Nanoformen zutreffend ist. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass ein nanopartikelspezifischer Effekt zur Gesamttoxizität der getesteten Zinkoxid-Nanoformen beiträgt. Auch zeigen sich leichte Unterschiede in der Toxizität sowohl zwischen den verschiedenen Nanoformen als auch zwischen den Nanoformen und dem als Kontrolle mitgetesteten leichtlöslichen Zinkchlorid. Aus den von den Registranten vorgelegten Studien wird deutlich, dass sich die registrierten Nanoformen neben ihrer Größe und Geometrie vor allem in ihren Oberflächeneigenschaften, aber auch in ihrer Löslichkeit und Dispersionsstabilität über die Zeit unterscheiden. Im Rahmen der Stoffbewertung wurde für alle registrierten Nanoformen von Zinkoxid die Löslichkeit entsprechend des Screeningtests nach dem „Transformation/Dissolution Protokoll“ der ⁠ OECD ⁠ sowie die Dispersionsstabilität nach der OECD Prüfrichtlinie 318 bestimmt. Basierend auf diesen Ergebnissen wurden von den Registranten drei Nanoformen ausgewählt, für die die toxische Langzeitwirkung auf Algen und Flohkrebse anhand der OECD-Prüfrichtlinien 201 und 211 untersucht wurde. Gemäß ⁠ REACH-Verordnung ⁠ liegt es in der Verantwortung der Registranten, sicherzustellen, dass die vorliegenden Informationen hinreichend sind, um die Risiken aller von der Registrierung abgedeckten Formen zu bewerten. Die Prüfung der Erfüllung dieser Verpflichtung ist nicht Gegenstand der Stoffbewertung, sondern wird ggf. durch die ECHA im Rahmen einer Dossierbewertung stichprobenhaft geprüft. Zinkoxid ist ein chemischer Grundstoff, der für die Herstellung unterschiedlichster Produkte eingesetzt wird. Weltweit werden große Mengen pigmentäres und mikroskaliges Zinkoxid als Weißpigment in Wandfarben, als Additiv zur Vulkanisierung von Gummi oder als Zusatz zu Zement eingesetzt. Nanopartikuläres Zinkoxid weist auf Grundlage seiner geringen Größe und großen spezifischen Oberfläche spezielle physikalisch-chemische Eigenschaften auf. Hierzu zählen katalytische, optische und elektronische Eigenschaften. Diese Eigenschaften eröffnen zusätzliche Einsatzmöglichkeiten für Zinkoxid, wie z.B. als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln, in Textilien, in Klarlacken oder für transparenten Kunststoffe. Die Stoffbewertung ist ein Instrument der REACH-Verordnung, anhand dessen die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten klären, ob sich aus der Herstellung oder Verwendung eines in der EU registrierten Stoffes ein Risiko für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt ergibt. Zur Bewertung des Stoffrisikos werden sowohl die Daten, die bei der Registrierung des Stoffes zur Verfügung gestellt wurden, als auch alle weiteren verfügbaren Informationsquellen zu Rate gezogen. Sollte die vorhandene Datenlage keine eindeutige Beurteilung des Risikos ermöglichen, können die nationalen Behörden weitere Informationen von den Registranten des bewerteten Stoffes anfordern. Kann die Besorgnis nicht ausgeräumt werden oder erhärtet sich der Risikoverdacht, kann es als Konsequenz einer Stoffbewertung zu EU-weiten Risikomanagementmaßnahmen, wie z.B. Beschränkungen des Stoffes, Identifizierung als besonders besorgniserregend oder andere Maßnahmen, wie eine harmonisierte Einstufung nach CLP-Verordnung, kommen. Der Fokus der Stoffbewertung von Zinkoxid durch die deutschen Bundesoberbehörden liegt auf den im Registrierungsdossier enthaltenen Nanoformen. Unter Nanoformen eines Stoffes versteht man die Formen eines chemischen Stoffes, die der Definitionsempfehlung der EU zu Nanomaterialien entsprechen. Das UBA ist alleine für die Umweltaspekte der Stoffbewertung von Zinkoxid zuständig. Die Aspekte hinsichtlich der menschlichen Gesundheit liegen in der Verantwortung des Bundesinstitut für Risikobewertung.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Emissionsarme Putze für den Innenraum

Innenputze kommen ähnlich wie Wandfarben großflächig in Innenräumen zum Einsatz. Deshalb ist es wichtig, dass die Produkte emissions- und schadstoffarm sind. Aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes wird nach diesem Leitfaden zum Beispiel der Einsatz biozider Wirkstoffe zur Konservierung ausgeschlossen. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Putze für den Innenraum (DE-UZ 198, Ausgabe Januar 2019). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Emissionsarme Innenwandfarben

Wandfarben kommen in Innenräumen großflächig zum Einsatz. Deshalb ist es wichtig, dass die Produkte emissions- und schadstoffarm sind. Aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes wird nach diesem Leitfaden zum Beispiel der Einsatz biozider Wirkstoffe (sowohl Topf- als auch Filmkonservierungsmittel) ausgeschlossen. Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Innenwandfarben (DE-UZ 102, Ausgabe Januar 2019). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Emissionsarme Putze für den Innenraum

Innenputze kommen ähnlich wie Wandfarben großflächig in Innenräumen zum Einsatz. Deshalb ist es wichtig, dass die Produkte emissions- und schadstoffarm sind. Aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes wird nach diesem Leitfaden zum Beispiel der Einsatz biozider Wirkstoffe zur Konservierung ausgeschlossen. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Putze für den Innenraum (DE-UZ 198, Ausgabe Januar 2019). Quelle: www.umweltbundesamt.de

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Emissionsarme Innenwandfarben

Wandfarben kommen in Innenräumen großflächig zum Einsatz. Deshalb ist es wichtig, dass die Produkte emissions- und schadstoffarm sind. Aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes wird nach diesem Leitfaden zum Beispiel der Einsatz biozider Wirkstoffe (sowohl Topf- als auch Filmkonservierungsmittel) ausgeschlossen. Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Innenwandfarben (DE-UZ 102, Ausgabe Januar 2019). Quelle: www.umweltbundesamt.de

Potential SVHCs in environment and products: Measurements of the presence of potential sub-stances of very high concern in the environment and in products

The report provides information on the occurrence of per- and polyfluorinated chemicals (PFASs) and alkylphenols (APs) in various product groups. For PFASs, the report analyses construction materials and industrial textiles as well as the content of short-chain APs (4tPP, 4tBP) in paints, coatings and adhesives. At the same time, the occurrence of APs in surface waters was investigated in a screening. The highest concentrations of PFASs were detected in marquee and coating samples. APs were determined in the majority of the investigated preparations. The occurrence and the detection frequency of the different APs in waters shows a very diverse picture. Veröffentlicht in Texte | 114/2020.

Weiterentwicklung und Verbesserung des Konzeptes zur Begrenzung von Konservierungsmitteln für Produkte mit dem Blauen Engel

Ziele des Vorhabens waren die Weiterentwicklung der Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ und die Überprüfung der Prüfmethode zur Gebrauchstauglichkeit von Topfkonservieren für Innenraumbauprodukte. Es wurden handelsübliche weiße Innenraumdispersionsfarbe mit Polyvinylacetat und Acrylharz als Bindemittel und Bodenbelagsklebstoffe mikrobiologisch sowie eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Produktgruppen untersucht. Das Umweltzeichen Blauer Engel zeigt den Verbrauchern die ökologisch bessere Produktalternative auf.  Für Dispersionsfarben wurde ein neuer Gebrauchstauglichkeitstest entwickelt, welcher aufwendiger ist als der bisherige und auch für andere Produktgruppen geeignet ist, wobei die Ergebnisse des einen nicht auf das andere Produkts übertragbar sind. Veröffentlicht in Texte | 54/2020.

Environmental Risk Assessment of Technical Mixtures Under the European Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals

The European Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH) regulation has been in force since 2007 and is intended to ensure a high level of protection for human health and the environment. The REACH regulation is based on the principle that manufacturers, importers, and downstream users take responsibility for their chemicals. Currently about 23 000 single chemicals are registered within the REACH legislation. A large proportion of substances registered under REACH end up in technical mixtures, intentionally manufactured as such, or generated mixtures containing byproducts of processes. Such mixtures that contain a number of different components are, for example, ink, paint, lacquer, mortar, or cleaning agents. However, REACH focuses on single substances and addresses the safe use of substances as such (e.g., bisphenol A) or substances in mixtures (e.g., bisphenol A used as an antioxidant in mixtures) and in articles (e.g., bisphenol A used as a monomer for polycarbonate production from which greenhouse sheets may be made). In contrast to other substance regulations, under REACH the registrants and downstream users of chemicals are responsible for the risk assessment. According to the REACH regulation, they also have the obligation to derive and communicate safe use conditions for their technical mixtures. Currently, no guidance document and no distinct obligations for an assessment of technical mixtures exist. In light of the available evidence for the joint exposures and effects of chemicals due to co-exposures, the need for approaches for a mixture assessment and improved data communications were highlighted by various stakeholders from industry, European member states, and the European Chemicals Agency (ECHA). The lead component identification (LCID) methodology and the safe use of mixtures information (SUMI) tool were proposed by the European Chemical Industry Council (Cefic) as working tools for the evaluation of the hazard potential, derivation of safe use conditions, and data communication for mixtures along the supply chain. The present paper analyzes the workability and pitfalls of these proposed methodologies from a regulatory perspective, aiming at a safe use of technical mixtures which considers the joint effects and exposures of its components. Integr Environ Assess Manag 2021;17:498-506. © 2021 Umweltbundesamt

Schadstoffe können aus Kläranlagen in Gewässer gelangen

Schadstoffe können aus Kläranlagen in Gewässer gelangen Die Verwendung von Produkten (wie Putzmittel, Wandfarben) sowie von Gegenständen (wie Fahrrad, Auto, Kleidung, Pfannen) in urbanen Gebieten ist mit dem Eintrag einer Vielzahl von Stoffen in das Abwasser und schließlich in Gewässer verbunden. Eine Bestandsaufnahme zeigt: viele Stoffe werden in Kläranlagen zurückgehalten, andere passieren sie oder gelangen direkt über die Kanalisation ins Gewässer. In einem von Ländern und Bund finanzierten Projekt wurden Schadstoffe, darunter auch eine Auswahl an Bioziden, in verschiedenen urbanen Abwasserströmen untersucht. Für 30 der untersuchten Stoffe, wie einzelne Metalle, Vertreter der ⁠ PFC ⁠, ⁠ PAK ⁠ und Biozide, konnten deutschlandweit anwendbare einheitliche Emissionsfaktoren für kommunale Kläranlagen abgeleitet werden. Die Emissionsfaktoren basieren auf mittleren Ablaufkonzentrationen. In der Anwendung erlauben sie flächendeckend eine zuverlässige Quantifizierung der mittleren Emissionssituation bezogen auf kommunale Kläranlagen. Damit ist eine erste Einschätzung der Relevanz der Einträge aus kommunalen Kläranlagen für diese Stoffe möglich. Die untersuchten Stoffe waren unterschiedlich häufig im Ablauf der kommunalen Kläranlagen, der Regenklär- und Regenüberlaufbecken zu finden. Während einzelne Stoffe nie oder nur im Einzelfall im Ablauf der Kläranlagen oberhalb der analytischen ⁠ Bestimmungsgrenze ⁠ gefunden wurden (zum Beispiel Bifenox, Quinoxyfen, Brodifacoum und Diclosan), konnte eine Vielzahl an Stoffen häufig nachgewiesen werden. Dazu gehören die Metalle Nickel, Blei, Cadmium und Quecksilber, Vertreter der PFC wie ⁠ PFOS ⁠, der Weichmacher DEHP, Vertreter der ⁠ PAK ⁠ sowie Biozide wie zum Beispiel Diuron, Terbutryn, Triclosan und DEET. Viele Stoffe werden zu hohen Anteilen in den Kläranlagen zurückgehalten, während einige Stoffe die Kläranlage zum Teil vollständig passierten. Dazu gehörten beispielsweise verschiedene Biozide, die als Materialschutzmittel eingesetzt werden. Auch konnte im Projekt gezeigt werden, dass Einleitungen aus Regenklär- und Regenüberlaufbecken weitere wichtige Eintragspfade im urbanen Raum darstellen. Über diese Pfade können Substanzen in die Gewässer gelangen, die in Kläranlagen größtenteils eliminiert werden. An 49 ausgewählten Kläranlagen, zwei Regenklärbecken und sechs Regenüberlaufbecken wurden über ein Jahr hinweg Langzeitmischproben der Abläufe auf insgesamt 77 Einzelstoffe aus unterschiedlichsten Anwendungsgebieten untersucht. Auf fünf Kläranlagen wurden zusätzlich der Zulauf und die Schlammströme beprobt, um Informationen zum Verhalten der Stoffe zu gewinnen. Fazit und Ausblick Das deutschlandweit einheitliche Untersuchungsprogramm hat einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Kenntnisse zu Emissionen von prioritären Stoffen und ausgewählten Biozid-Wirkstoffen aus kommunalen Kläranlagen geliefert. Darüber hinaus konnte die Datenbasis zu Stoffkonzentrationen in Regenklär- und Regenüberlaufbecken erweitert werden. Die im Vorhaben erzeugte Datenbasis und die Erkenntnisse aus den Auswertungen der Daten bieten eine Reihe von Schnittstellen zu weiteren aktuellen politischen Prozessen. So könnten die Ergebnisse unter anderem in die Umsetzung der Spurenstoffstrategie des Bundes einfließen. Zudem wurden auf einer Abschlussveranstaltung am 14. November 2019 in Leipzig die Ergebnisse des Vorhabens präsentiert und mit Vertreter*innen aus Bund und Ländern und den Kläranlagen diskutiert. Detaillierte Informationen und die ausführlichen Ergebnisse zu diesem Vorhaben können den folgenden zwei in der Reihe ⁠ UBA ⁠-Texte veröffentlichten Abschlussberichten entnommen werden: UBA-Texte 169/2020: „Belastung der Umwelt mit Bioziden realistischer erfassen - Schwerpunkt Einträge über Kläranlagen“ UBA-Texte 173/2020: „Prioritäre Stoffe in kommunalen Kläranlagen – Ein deutschlandweit harmonisiertes Monitoring“ Das Umweltbundesamt bringt die Forschung in diesem Bereich weiter voran. So befasst sich ein weitergehendes Projekt im Rahmen des Umweltforschungsplans mit der Fragestellung der „Weiterentwicklung der deutschlandweiten Bilanzierung der Einträge von Spurenstoffen und Bewertung von Reduzierungsmaßnahmen“ (FKZ 3719 21 202 0), welches im Jahr 2019 gestartet ist.

Weiterentwicklung und Verbesserung des Konzeptes zur Begrenzung von Konservierungsmitteln für Produkte mit dem Blauen Engel

Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde die biologische Prüfmethode der Checkliste zur stofflichen Bewertung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für weitere Topfkonservierungsmittel in den Anhang 1 zur Vergabegrundlage RAL-UZ102 "Emissionsarme Innenwandfarben" überarbeitet. Der Test für den Einsatz von Konservierungsmitteln in seiner jetzigen Fassung besteht seit nahezu 20 Jahren und erfolgt ausschließlich an weißer Dispersionsfarbe für den Innenraum. Die hierbei ermittelten Höchstmengen für den Einsatz von Topfkonservierern werden z.Zt. auch auf andere Innenraumbauprodukte übertragen. Ziel war es zu klären, ob die Anforderungen an die Topfkonservierung bei Farben tatsächlich für andere Innenraumbauprodukte übernommen werden können. Die im Vorhaben durchgeführten Versuche deuten darauf hin, dass dies nicht ohne weiteres möglich ist. Nach Rücksprache mit Vertretern aus der Industrie wurde das Keimspektrum für die Prüfung zudem um Hefe- und Schimmelpilze erweitert. Des Weiteren wurde eine künstliche Alterung eingeführt und überprüft, ob dies einen Einfluss auf den Gehalt an Isothiazolinonen hat. Die Konzentration von Isothialzolinonen wurde mittels Ultra-Hochleistungsflüssigkeitschromatographie kontrolliert und hinsichtlich einer Korrelation mit dem Wachstum von Mikroorganismen ausgewertet. Da die in den Innenraumbauprodukten zugesetzten Isothiazolinone als Kontaktallergene bekannt sind, ist es ein Ziel des "Blauen Enge"-Umweltzeichens, die geringste erforderliche Menge an Konservierungsmittel in den Produkten zu verwenden, ohne die positive Auswirkung der Topfkonservierung zu gefährden. Daher sind die Optimierung der Leistungsstärke von Konservierungsmitteln und die Kontrolle der Hygiene im Herstellungsprozess von zunehmender Bedeutung. Um Einblicke in den Herstellungsprozess von Farben zu gewinnen, wurden im Rahmen des Vorhabens vier Farbwerke besichtigt, in denen weiße Innenraumfarben produziert werden, die mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnet sind. Gemeinsam mit den Fachleuten vor Ort wurde diskutiert, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Werkshygiene ergriffen werden können, um den Einsatz von Topfkonservierern möglichst gering zu halten. Des Weiteren wurde in dem Forschungsvorhaben untersucht, ob eine schnellere Bestimmung der Keimzahl in den Rohstoffen mittels quantitativer Polymerasekettenreaktion bereits im Farbwerk realisierbar ist. Quelle: Forschungsbericht

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