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Klimawandel lässt Krill knapp werden – Wie reagieren die Pinguine? Was der Eisbär für den Nordpol ist, ist der Pinguin für den Südpol. Alle 18 existierenden Pinguinarten sind fast nur auf der Südhalbkugel zu finden – sieben Arten leben in der Antarktis und auf subantarktischen Inseln. Eisbären und Pinguine haben – abgesehen von ihrem kalten Lebensraum – eine weitere Gemeinsamkeit: Sie sind durch den Klimawandel bedroht. Mehrere Forschungsergebnisse deuten auf zum Teil dramatische Einbußen bei Pinguinbeständen hin. Schuld ist der klimabedingte Rückgang des Meereises, der wiederum zu geringeren Krillbeständen geführt hat. Krill, das sind kleine Leuchtgarnelen, ist die Hauptnahrungsquelle von Pinguinen. Und wo der Krill verschwindet, verschwinden nach und nach auch die Pinguine. Am 25. April wird international der Weltpinguintag begangen. Seinen Ursprung hat der Gedenktag einem kuriosen Umstand zu verdanken: Wissenschaftler auf der amerikanischen McMurdo-Station in der Antarktis bemerkten, dass jedes Jahr am 25. April die Adéliepinguine nach ihrer Brutsaison ihre Kolonie verlassen und zu ihren Winterwanderungen auf See aufbrechen. Der Tag wurde für die Forscher zu einem eigenen Feiertag, der sich nach und nach weltweit etablierte. Der globale Klimawandel macht den Pinguinen der Antarktis teilweise stark zu schaffen. Durch eine Vielzahl an Einzelbeobachtungen haben Forscher festgestellt, dass sich Pinguinpopulationen verschiedener Arten seit einigen Jahren großräumig verschieben. Hauptnahrung vieler Pinguine, Fische und Wale in der Antarktis ist Krill, eine wenige Zentimeter große Leuchtgarnele. Der Rückzug des Meereises hat mancherorts zu geringeren Krillbeständen geführt und wo die Nahrung verschwindet, verschwinden nach und nach auch die Pinguine. Jedoch wissen wir nach wie vor zu wenig über die aktuelle Verbreitung verschiedener Pinguinarten und das Phänomen der Verschiebung von Pinguinpopulationen auf dem riesigen Süd-Kontinent. Die Antarktis ist mit etwa 14 Millionen Quadratkilometern anderthalb mal so groß wie Europa und teilweise sehr schwer zugänglich. Daher müssen wissenschaftlich fundierte Methoden entwickelt werden, um die Verbreitung der einzelnen Arten in diesem riesigen Gebiet effektiv zu untersuchen. Dies geschieht mit Hilfe von Satellitenaufnahmen. Anhand der hoch aufgelösten Bilder können Pinguinkolonien entdeckt und deren Größe ermittelt werden. So gelang es 2012 britischen Forschern, erstmalig den Weltbestand der Kaiserpinguine zuverlässig abzuschätzen. Diese größte Pinguinart brütet ausschließlich in der Antarktis und vorgelagerten Inseln auf vereisten Flächen und kann mit Satellitenaufnahmen vergleichsweise gut entdeckt werden. Pinguine, die auf felsigem Boden brüten, sind nicht leicht zu finden. Hier greifen die Forscher darauf zurück, auf den Satellitenbildern nach den Ausscheidungen der Tiere (Guano), die den Boden der Kolonie großflächig bedecken, zu suchen. Mit diesem Trick ist es möglich, eine Vorstellung von der Größe der auf den Bildern identifizierten Kolonien zu bekommen. Dabei ist es jedoch erforderlich, die eigenen Annahmen durch stichprobenhaftes Zählen der Pinguine vor Ort zu überprüfen, wofür mittlerweile auch kleine Drohnen eingesetzt werden. Ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt der Firma ThINK aus Jena arbeitet derzeit an entsprechenden Fragestellungen. Langfristiges Ziel ist es, methodische Grundlagen für ein internationales Pinguinmonitoring zu entwickeln. Die Antarktis ist, im Gegensatz zur Arktis, ein von Wasser umgebener Kontinent. Bedeckt von einem riesigen Eispanzer war die Antarktis jahrhundertelang fast unberührt. Seit mehr als einem Jahrhundert finden vor Ort vielfältige, menschliche Aktivitäten statt. Nach der Zeit der Entdecker und Walfänger waren es vor allem die Forscher, die ein außerordentliches Interesse an dem weißen Kontinent zeigten. Um territoriale Zwistigkeiten und militärische Nutzung zu unterbinden, wurde 1959 der sogenannte Antarktis-Vertrag geschlossen. So soll die Antarktis „im Interesse der gesamten Menschheit“ für alle Zeiten ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden. Mit dem Umweltschutzprotokoll (USP) zum Antarktisvertrag, das 1998 in Kraft trat, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt und dem Verbot von Tätigkeiten im Zusammenhang mit kommerziellem Rohstoffabbau. Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) setzt das USP in deutsches Recht um und überträgt dessen Vollzug und Überwachung dem Umweltbundesamt ( UBA ).
Müll, Lärm und Klimawandel belasten zunehmend das sensible Ökosystem Die Antarktis ist ein Kontinent der Extreme: Kalt, rau und unwirtlich – dennoch wunderschön und sehr sensibel. Seit dem 1. Dezember 1959 steht die Antarktis daher unter besonderem Schutz: Damals unterzeichneten zwölf Staaten den Antarktis-Vertrag und legten ihre territorialen Ansprüche wortwörtlich ‚auf Eis‘; mitten im Kalten Krieg wurde die Antarktis zu einem Ort des Friedens und der Forschung. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Tourismus und Forschung nehmen in der Antarktis zu. Gerade in den stark genutzten Gebieten der Antarktis ist es besonders wichtig, hier regulierend und lenkend entgegenzuwirken. Nur so können wir Zivilisationsspuren, wie die ‚Vermüllung‘ und landschaftliche Zerstörung wirksam eindämmen.“ Alle von Deutschland ausgehenden Aktivitäten in der Antarktis muss das UBA genehmigen; egal ob diese touristischen Zwecken oder der Forschung dienen. Keine Frage: Die Forschung im ewigen Eis bringt wertvolle Erkenntnisse für die Bio-, Geo- und Klimaforschung. In Gebieten, in denen viele wissenschaftliche Stationen nah beieinander liegen, steigt aber der Druck auf die Umwelt: Besonders betroffen ist die Fildes-Halbinsel auf King George Island. Nur 800 km von Südamerika entfernt, ist sie vergleichsweise leicht zu erreichen. Dort besteht inzwischen die höchste Dichte von Forschungsstationen in der Antarktis. Da die Fildes-Halbinsel als eines der wenigen Gebiete in der Antarktis eisfrei ist, konzentriert sich dort im Südsommer, wenn auf der Nordhalbkugel Winter herrscht, auch das Leben der bekannten Seevogel- und Pinguinkolonien. Gleichzeitig ist die Fildes-Halbinsel mit ihrem Interkontinentalflughafen die logistische Drehscheibe nicht nur für die Polarforscher, sondern auch für Touristen. Um die sensible Flora und Fauna vor Ort noch besser zu schützen, setzt sich das UBA für anspruchsvolle internationale Richtlinien und Beschlüsse der Antarktisvertragsstaaten ein. Anders als die eher lokalen Umweltprobleme auf der Fildes-Halbinsel, breitet sich der Unterwasserlärm durch Schifffahrt und Forschung großräumig im Südozean aus. Sogenannte Airguns oder Luftpulser, die als Forschungsgeräte zur Erkundung des Meer-Untergrundes eingesetzt werden, können die Kommunikation von Walen und Robben noch in 2.000 Kilometern Entfernung stören. Wale und Robben orientieren sich im Meer vor allem durch das Gehör. Zu viel Lärm erschwert ihnen die Suche nach Nahrung oder einem Paarungspartner. Blau- oder Finnwale, die ohnehin gefährdet sind, können so zusätzlich beeinträchtigt werden. Derzeit laufen Untersuchungen, um zu erkunden, wie es antarktisweit um die Pinguin-Bestände bestellt ist. Jenaer Forscher werten dazu im Auftrag des UBA erstmals Satellitenbilder aus. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass die zum Teil dramatischen Bestandseinbußen Folge einer klimabedingt veränderten Krillverteilung im Meer sind. Krill, d. h. kleine Leuchtgarnelen, sind nicht nur Hauptnahrung von Pinguinen, sondern auch Lebensgrundlage unzähliger Vögel, Fische und Meeressäuger. Der Hauptinitiator des jährlichen Antarctica Day am 1. Dezember ist die Stiftung “Our Spaces – Foundation for the Good Governance of Interna-tional Spaces” –mit Sitz in Heydon, Großbritannien. Sie möchte damit auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert des eisigen Kontinents in abgeschiedener Lage und mit einzigartigem Klima aufmerksam machen. Die Antarktis ist im Gegensatz zur Arktis ein von Wasser umgebener Kontinent. Bedeckt von einem riesigen Eispanzer war die Antarktis jahrhundertelang fast unberührt. Seit mehr als einem Jahrhundert finden vor Ort vielfältige, menschliche Aktivitäten statt. Nach der Zeit der Entdecker und Walfänger waren es vor allem die Forscher, die ein außerordentliches Interesse an dem weißen Kontinent zeigten. Um territoriale Zwistigkeiten und militärische Nutzung zu unterbinden, wurde 1959 der sogenannte Antarktis-Vertrag geschlossen. So soll die Antarktis „im Interesse der gesamten Menschheit“ für alle Zeiten ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden. Mit dem Umweltschutzprotokoll (USP) zum Antarktisvertrag, das 1998 in Kraft trat, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt und dem Verbot von Tätigkeiten im Zusammenhang mit kommerziellem Rohstoffabbau. Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) setzt das USP in deutsches Recht um und überträgt dessen Vollzug und Überwachung dem Umweltbundesamt (UBA).
Weltpinguintag am 25. April – Neues Forschungsprojekt zum Hörvermögen von Pinguinen gestartet Das Leben der Pinguine ist zum Teil bereits gut belegt – zum Beispiel ihre Nahrungssuche oder Wanderbewegungen. Ob und wie gut Pinguine hören können, ist bisher allerdings erst in einer einzigen Studie untersucht worden. Dabei ist Lärm für die Tiere in den Meeren ähnlich problematisch wie Meeresmüll, aber bei weitem nicht so bekannt. Im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) ist nun am Deutschen Meeresmuseum Stralsund ein dreijähriges Forschungsprojekt zum Hörvermögen von Pinguinen und den Auswirkungen von Unterwasserlärm in der Antarktis gestartet. Pinguine sind Grenzgänger zwischen den Welten – sie leben sowohl im Meer als auch an Land. Einige Arten können bis zu 500 Meter tief tauchen und sind an das Leben unter Wasser perfekt angepasst, während andere Arten einen Großteil ihres Lebens an Land oder auf dem Eis verbringen. Während viele Lebensbereiche bereits wissenschaftlich belegt wurden, ist die Hörfähigkeit von Pinguinen bisher nur in einer einzigen Studie mit drei Pinguinen untersucht worden. Die Studie stammt aus dem Jahr 1969 und widmet sich dem Hörvermögen von Brillenpinguinen an Land, also an der Luft. Das nun gestartete Projekt soll deshalb die Frage beantworten, wie sensibel Pinguine auf natürliche und von Menschen verursachte Schallereignisse reagieren – sowohl an Land als auch unter Wasser. Hierfür werden im Odense Zoo (Dänemark), im Marine Science Center Rostock und im OZEANEUM Stralsund Pinguine trainiert. Wie bei einem Hörtest lernen die Tiere anzuzeigen, wann sie ein Tonsignal an Land gehört haben und werden dafür mit Futterfischen belohnt. Im Anschluss erledigen sie diese Aufgabe auch tauchend unter Wasser. Weiterer Projektpartner ist das Museum für Naturkunde in Berlin, das die Projektergebnisse mit Fokus auf die Auswirkungen des Unterwasserlärms in der Antarktis der Öffentlichkeit präsentieren wird. Die Studie „Hearing in Penguins“ wird vom Umweltbundesamt mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ) gefördert. Im Südpolarmeer sind Pinguine, aber auch Wale und Robben durch den Antarktis-Vertrag vor Störungen durch Unterwasserschall und anderen menschgemachten Einflüssen zu schützen.
Geänderter Nutzungsdruck für das Ökosystem fordert den Umweltschutz weiter Seit dem 3. März 1981 arbeitet Deutschland aktiv am Schutz der Antarktis mit. An diesem Tag erhielt Deutschland volles Stimmrecht im Rahmen des Antarktis-Vertrags. Dieses internationale Abkommen regelt seit 1961 die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und wissenschaftliche Erforschung des ewigen Eises. Die Antarktis bedarf eines besonderen Schutzes, weil sie ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches Ökosystem ist, das großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert hat. 48 Länder haben sich bis heute dem Erhalt der Antarktis verpflichtet. In den vergangenen Jahren hat die Nutzung der Antarktis dennoch weiter zugenommen: Neben der Forschung ist es vor allem der Tourismus, der den Druck auf das sensible Ökosystem erhöht hat. Bis zu 37.000 Touristen reisen jedes Jahr im antarktischen Sommer in die Antarktis. Wer von Deutschland aus eine Unternehmung in die Antarktis durchführen möchte, benötigt eine Genehmigung des Umweltbundesamtes ( UBA ) - egal ob der Besuch der Forschung dient, journalistischen Zwecken oder als Kreuzfahrt beziehungsweise individueller touristischer Aufenthalt geplant ist. Die Genehmigung erfolgt nach dem deutschen Ausführungsgesetz zum „Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag“, einem weiteren Abkommen, das die Konsultativstaaten des Antarktis-Vertrages 1998 ratifiziert haben, um die Umwelt in der Antarktis besser zu schützen. Das UBA prüft vor allem, welche Auswirkungen die Aktivität auf die antarktische Umwelt vor Ort haben könnte, ob sie nur unter Auflagen genehmigt werden kann oder ganz zu untersagen ist. Der Schutz lohnt sich: Die Antarktis hat nicht nur gravierenden Einfluss auf das Weltklimageschehen, sondern dokumentiert wichtige Stufen der Erdgeschichte und repräsentiert bedeutende geologische und biologisch-evolutive Prozesse. Gleichzeitig sind die Ökosysteme der Antarktis äußerst empfindlich: Wegen der relativ geringen Artenvielfalt und den Klimaextremen sind die hier anzutreffenden Lebensgemeinschaften so gut wie nicht in der Lage, sich Umweltveränderungen anzupassen. Daraus resultiert die Notwendigkeit, Umweltschutz in der Antarktis wesentlich strenger zu handhaben als in gemäßigten Klimazonen. Die Staaten, die den Antarktis-Vertrag unterzeichnet haben, verpflichten sich, die ursprünglichen Lebensgemeinschaften, die Atmosphäre sowie die Land-, Wasser-, Gletscher- und Meeresumwelt der Antarktis als ein gemeinsames Erbe der Menschheit zu schützen und zu bewahren. Die wichtigste menschliche Aktivität in der Antarktis ist die Forschung. Antarktis-Vertragsstaaten, die südlich des 60. Breitengrades beachtliche Forschungsarbeit leisten, erlangen den Konsultativstatus, das heißt sie sind beschlussberechtigt im Rahmen des Vertragssystems. Deutschland unterhält verschiedene Forschungsplattformen in der Antarktis, darunter die ganzjährig betriebene Neumayer-Station III des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung. Die Station umfasst die Observatorien für meteorologische, geophysikalische und luftchemische Messungen und ist logistisches Zentrum für Forschungsexpeditionen. Neben Deutschland betreiben 27 weitere der 48 Vertragsstaaten Forschungsarbeit in der Antarktis. Ziel der Arbeit ist die Erforschung des sensiblen und noch wenig bekannten Ökosystems der Antarktis. Ein Schwerpunkt der aktuellen Forschung ist die Rolle der Antarktis im Klimasystem der Erde. Die Vertragsstaaten konzentrieren sich daher auf Fragen der Klimaforschung, Glaziologie, Ozeanographie, Geowissenschaften und Meeresbiologie.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Deutsch-amerikanische Initiative erfolgreich Zum Schutz der einzigartigen antarktischen Flora und Fauna setzt sich Deutschland für ein kohärentes und repräsentatives Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis ein. Dank einer deutsch-amerikanischen Initiative – angestoßen und ausgearbeitet durch das Umweltbundesamt (UBA) und finanziert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – ist es nun gelungen, dieses Netz-werk zu erweitern. Sieben Inseln an der nordöstlichen Spitze der Antarktischen Halbinsel, die sogenannten „Danger Islands“, wurden heute auf der 46. Jahrestagung der Antarktis-Vertragsstaaten zum Schutzgebiet erklärt. Diese Entscheidung stellt sicher, dass die Danger Islands umfassend vor negativen Einflüssen durch menschliche Aktivitäten geschützt werden. Ab sofort darf das Archipel nur noch mit einer speziellen Genehmigung betreten werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Danger Islands sind die Heimat seltener Meeresvögel und beherbergen eine der weltweit größten Brutkolonien von Adeliepinguinen. Ich freue mich, dass Deutschland einen wichtigen Beitrag geleistet hat, das antarktische Netzwerk an Schutzgebieten um diese sieben Inseln zu erweitern. Es zeigt sich, dass internationale Kooperation zum Schutz der Umwelt möglich ist und funktioniert. Die jetzige Entscheidung trägt dazu bei, die Ursprünglichkeit der Antarktis besser zu bewahren.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Die Ausweisung als Schutzgebiet ist ein wegweisender Schritt zur Weiterentwicklung des antarktischen Umweltschutzes und der Stärkung des erfolgreichen völkerrechtlichen Vertragssystems. Ich freue mich, dass mein Haus gemeinsam mit dem Forschungspartner Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz (ThINK) hierzu einen Beitrag leisten konnte.“ Vom 20. bis 30. Mai 2024 findet die 46. Jahrestagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Kochi, Indien, statt. Dabei haben die Staaten auf Vorschlag Deutschlands und der USA beschlossen, das Gebiet der „Danger Islands“ als antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protected Area, ASPA) auszuweisen. Erstmals hat Deutschland die Ausweisung eines neuen Schutzgebiets in der Antarktis initiiert und gemeinsam mit den USA vorbereitet, da US-amerikanische Wissenschaftler*innen zuerst auf die enorme Bedeutung des Gebietes für den Adeliepinguin aufmerksam gemacht haben. Beide Länder übernehmen nun die Verantwortung für das Management und Monitoring des Gebiets. Wissenschaftlicher Beitrag Antje Boetius, Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, hat die Danger Islands im Rahmen einer Forschungsreise besucht. Zu den Forschungsarbeiten gehörten verschiedene Kartierungsaufgaben in Zusammenarbeit mit amerikanischen, chilenischen, französischen und monegassischen Forschenden. Sie betont: „Die Inseln eignen sich aufgrund ihrer Verschiedenheit in Ursprung, Besiedlungsdichte und Artvielfalt sehr gut als Schutzgebiet. Dass ambitionierter Schutz hilft, zeigt auch das hohe Vorkommen verschiedener Wale und anderer Meeressäuger in diesem Gebiet. Angesichts der großen Herausforderungen, wie dem Klimawandel und der steigenden Verschmutzung der Meere, ist es entscheidend, dass wir für mehr Ruheräume für diese einzigartige Lebensvielfalt sorgen.“ Ein einzigartiges Ökosystem Die Danger Islands, ein Archipel an der nordöstlichen Spitze der Antarktischen Halbinsel, bestehen aus sieben Inseln mit einer Gesamtfläche von rund 4,5 km². Trotz ihrer geringen Größe sind die Inseln eine Brutstätte einer artenreichen Seevogelgemeinschaft und beherbergen die größte Population des Adeliepinguins der gesamten Antarktischen Halbinsel, mit über 750.000 Brutpaaren. Der Adeliepinguin kommt – wie der Kaiserpinguin – am weitesten südlich vor und ist somit ein echter Antarktis-Spezialist. Adeliepinguine ernähren sich überwiegend von Krill, kleinen Leuchtgarnelen, die in antarktischen Meeresgewässern massenhaft vorkommen und die Basis des antarktischen marinen Nahrungsnetzes bilden. Die Antarktische Halbinsel ist im Vergleich zur übrigen Antarktis am stärksten von der Klimaerwärmung betroffen, gleichzeitig gilt sie als Hotspot der Biodiversität , u. a. brütet dort ein Großteil der in der Antarktis heimischen Seevögel. Zukunftsorientierte Maßnahmen Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Danger Islands vor negativen Einflüssen wie dem zunehmenden Tourismus geschützt bleiben. Wissenschaftliche Forschung ist willkommen, solange sie den Zielen des Schutzgebiets nicht widerspricht. Bereits begonnen haben Kartierungsarbeiten der großen Vogelbestände, um Rückschlüsse auf die Entwicklung der Pinguinpopulation und den Zustand des marinen antarktischen Ökosystems ziehen zu können. Gleichzeitig treibt Deutschland die Arbeiten für ein weiteres mögliches Schutzgebiet, das Otto-von-Gruber-Gebirge, voran. Ziel ist es, dass dieses Gebiet im nächsten Jahr ebenfalls von der ATCM zum Schutzgebiet erklärt wird. Grundsätzlich können Gebiete in der Antarktis mit außerordentlichem ökologischem, wissenschaftlichem, historischem und ästhetischem Wert als Schutzgebiete unter dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag ausgewiesen werden. Das Ziel Deutschlands ist es, ein kohärentes und repräsentatives Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis – einem Kontinent anderthalbmal so groß wie Europa – zu errichten.
Woche gegen Lärm im Meer präsentiert Ergebnisse aus Forschungsprojekt Die Weltmeere werden immer stärker durch vom Menschen verursachten Lärm belastet. Meerestiere können durch solchen Lärm gestört oder sogar verletzt werden. Das vom Umweltbundesamt (UBA) geförderte internationale Forschungsprojekt „Hörvermögen von Pinguinen“ zeigt, dass auch Pinguine, genau wie Wale und Robben, im Meer hören und auf Lärm reagieren. Weltweit erstmals werden Hörkurven von Pinguinen erstellt, die zeigen, wie gut die Tiere in unterschiedlichen Frequenzbereichen hören. Während Lärm für Menschen bereits auf der Ebene des Störens geregelt ist, fehlen solche Schutzkonzepte für den größten Teil des marinen Lebens. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Unterwasserlärm überschreitet alle Grenzen. Wir brauchen dafür eine politische Lösung auf EU- und auch auf internationaler Ebene.“ Die Ergebnisse des Forschungsprojektes werden am 28.04.2021, dem Tag gegen Lärm, während der Woche gegen Lärm im Meer präsentiert. Die Woche gegen Lärm im Meer startet am 25.04.2021. In dem deutsch-dänischen Forschungsprojekt wurde weltweit erstmals das Hörvermögen von Pinguinen erforscht. Die erste vollständige Hörkurve eines Pinguins wird in Kürze vorliegen. Erste Ergebnisse zeigen zudem, dass Pinguine bereits bei relativ leisen Geräuschen erschrecken und von der Schallquelle wegschwimmen. Untersuchungen an Pinguinen in freier Wildbahn unterstützen diese Ergebnisse. Dort führte der Einsatz seismischer Airguns in 100 km Entfernung dazu, dass die untersuchten Pinguine ein Nahrungsgebiet nicht mehr aufsuchten. Lauter Schall kann sich schädigend auf das Hörvermögen von Tieren auswirken und eine Verschiebung der Hörschwellen, also eine „Schwerhörigkeit“, auslösen. Auch wenn Unterwasserschall das Gehör nicht verletzt, kann er stören und dadurch negativ wirken. Insbesondere von Schiffen und einigen Forschungsgeräten ausgesandte tieffrequente Schallwellen können weit und laut im Meer wahrgenommen werden. Dadurch können Tiere aus relevanten Lebensräumen vertrieben, Verhalten geändert oder Kommunikation mit Artgenossen gestört und so ihre biologische Fitness negativ beeinträchtigt werden. Dirk Messner: „Schiffe müssen einfach von Anfang an möglichst leise entwickelt werden. Der Blaue Engel für Schiffsdesign gibt hier die richtigen Anstöße. Er wird aber leider noch viel zu selten angestrebt.“ Unterwasserlärm durch Rammungen oder den Einsatz von seismischen Airguns kann bis zu 1.000-mal lauter als Schiffslärm sein. In den meisten Regionen stellt der Lärm durch die Schifffahrt aber die dominante Lärmquelle in den Weltmeeren dar. Und die Anzahl der Schiffe weltweit steigt jährlich weiter an. Die Seeschifffahrtsorganisation (IMO) der UN hat schon 2014 freiwillige Richtlinien zur Reduzierung von Unterwasserlärm veröffentlicht, die empfehlen, bereits beim Design der Schiffe die Lärmemissionen zu minimieren. Trotzdem gab es seitdem aber kaum Fortschritte bei der Reduzierung von Schiffslärm in der Handelsschifffahrt. Im Südpolarmeer sind Pinguine, aber auch Wale und Robben durch den Antarktis-Vertrag vor Störungen durch Unterwasserschall und anderen menschgemachten Einflüssen geschützt. Das UBA prüft als zuständige deutsche Behörde für Aktivitäten in der Antarktis vor einer Genehmigung mögliche Umweltauswirkungen auf geschützte Arten. Schweinswale, die einzige in Deutschland heimische Walart, werden durch ein Schallschutzkonzept geschützt. Für die Antarktis setzt sich das UBA dafür ein, die dort lebenden Tiere durch ein Konzept in Anlehnung an das deutsche Schallschutzkonzept, zu schützen und hat deshalb ein bis 2023 laufendes Forschungsprojekt beauftragt, das die dafür notwendigen Schallschutzwerte für die Antarktis identifizieren soll. Mit der Woche gegen Lärm im Meer soll über das Thema Unterwasserschall informiert und auf Zusammenhänge aufmerksam gemacht werden. Sie wird durch das Deutsche Meeresmuseum und das Naturkundemuseum Berlin im Rahmen eines Forschungsvorhaben für das Umweltbundesamt durchgeführt. Die Woche gegen Lärm im Meer beginnt am Tag des Pinguins (25.04.2021) und präsentiert am Tag gegen Lärm (28.04.2021) die Ergebnisse des Vorhabens. Als weiteres Highlight findet am 28.04.2021 eine Podiumsdiskussion mit der UBA-Vizepräsidentin Dr. Busse und weiteren hochrangigen Teilnehmern statt. Tiere im Meer sind auf Schall angewiesen, um sich zu orientieren, zu kommunizieren, Nahrung zu lokalisieren oder sich vor Feinden zu schützen. Menschgemachter Lärm verändert diesen Lebensraum und kann Tiere stören und verletzen. Der Erklärfilm „Unterwasserlärm“ veranschaulicht, welche Geräuschquellen es im Meer gibt und welche potentielle Gefahr sie darstellen.
25 Jahre für Frieden und Wissenschaft Am 4. Oktober 1991 unterzeichneten Deutschland und 25 weitere Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag. Und legten so die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde vereinbart wurden. Bis heute haben 37 Staaten das Umweltschutzprotokoll unterzeichnet. Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Rohstoffabbau und erklärt die Antarktis zu einem dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat. Das Protokoll regelt unter anderem den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten – es stellt damit die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar. Bereits in den 1970er Jahren lenkte die Suche nach mineralischen Rohstoffen das Interesse von Bergbauunternehmen auf die Antarktis. Die damaligen Antarktis-Vertragsstaaten verhandelten bis weit in die 1980er Jahre ein Abkommen, das den Abbau mineralischer Rohstoffe unter strenger Reglementierung zulassen sollte. Als dieses Abkommen jedoch scheiterte, war der Weg für das Umweltschutzprotokoll geebnet. Anlässlich des Jubiläums der Unterzeichnung des Protokolls haben die stimmberechtigten Antarktis-Vertragsstaaten während ihrer letzten Konferenz im Juni 2016 in einer Resolution erneut beteuert, kommerziellen Rohstoffabbau in der Antarktis nicht zulassen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, denn auch wenn das Protokoll 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten (1998) nicht einfach erlischt, kann es ab 2048 auf Ersuchen einer stimmberechtigten Antarktis-Vertragspartei neu verhandelt werden. In Deutschland wurden die Regelungen des Protokolls mit dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in das nationale Recht überführt. Ebenso wie das Umweltschutzprotokoll dient das deutsche Gesetz dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Das Gesetz bestimmt: Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die von Deutschland aus organisiert werden oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgehen, bedürfen einer Genehmigung, die beim Umweltbundesamt beantragt werden muss – ganz gleich, ob es sich dabei um Forschung oder beispielsweise touristische Reisen handelt. Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Abkommen und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Es hat in einer Weltregion, deren Landfläche fast anderthalb mal so groß ist wie Europa bis zum Ural, trotz eines noch nicht geklärten und deshalb „eingefrorenen″ Territorialkonflikts seit 50 Jahren den Frieden gesichert und eine enge Zusammenarbeit von Staaten mit sehr unterschiedlichen Interessen in den Bereichen Forschung und Umweltschutz ermöglicht.
Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, ein kohärentes Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis zu schaffen. Um hierzu erstmalig einen Beitrag von Seiten Deutschlands vorzubereiten, wurden mit Hilfe dieses Projektes potenzielle Schutzgebiete in der Antarktis zunächst identifiziert, bewertet und schließlich zwei konkrete Schutzgebietsvorschläge ausgearbeitet. Einer davon, das Inselarchipel der Danger Islands, wurde kürzlich von den Antarktis-Konsultativstaaten als neues Besonderes Antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protectes Area) ausgewiesen. Veröffentlicht in Texte | 99/2024.
Seit dem 3. März 1981 arbeitet Deutschland aktiv am Schutz der Antarktis mit. An diesem Tag erhielt Deutschland volles Stimmrecht im Rahmen des Antarktis-Vertrags. Dieses internationale Abkommen regelt seit 1961 die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und wissenschaftliche Erforschung des ewigen Eises. Die Antarktis bedarf eines besonderen Schutzes, weil sie ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches Ökosystem ist, das großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert hat. 48 Länder haben sich bis heute dem Erhalt der Antarktis verpflichtet.
Das Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben (CCAS) wurde 1972 als Zusatzprotokoll zum Antarktisvertrag geschlossen. Deutschland ist dem Übereinkommen 1987 beigetreten. Es dient dem Schutz der Robben in dem Gebiet südlich des 60. Breitengrades südlicher Breite.
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