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s/antarktis vertrag/Antarktis-Vertrag/gi

Vorbereitung der Ausweisung zweier Gebiete als Antarctic Specially Protected Areas

Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, das kohärente Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis fortlaufend zu erweitern. Nachdem Deutschland und die USA zwei Prior-Assessments für zwei neue Schutzgebietskandidaten bei der ATCM 2022 in Berlin vorgelegt haben, hat Deutschland nun die Federführung bei der anstehenden Erarbeitung von Managementplänen für diese beiden Gebiete. Ziel dabei ist, dass die ATCM - im Konsens mit allen anderen Vertragsstaaten - diese Gebiete als Antarctic Specially Protectec Areas (ASPAs) noch innerhalb der Projektlaufzeit ausweist. Neben dem Einsatz fernerkundlicher Methoden kann auch eine Expedition zur Datengewinnung in eines der Gebiete notwendig werden.

Identifizierung schützenswerter Gebiete mit fernerkundlichen Methoden zum Zwecke der Ausweitung des kohärenten Netzwerks an Schutzgebieten in der Antarktis

Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, ein kohärentes Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis zu schaffen. Um hierzu erstmalig einen Beitrag von Seiten Deutschlands vorzubereiten, wurden mit Hilfe dieses Projektes potenzielle Schutzgebiete in der Antarktis zunächst identifiziert, bewertet und schließlich zwei konkrete Schutzgebietsvorschläge ausgearbeitet. Einer davon, das Inselarchipel der Danger Islands, wurde kürzlich von den Antarktis-Konsultativstaaten als neues Besonderes Antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protectes Area) ausgewiesen. Veröffentlicht in Texte | 99/2024.

Identifizierung schützenswerter Gebiete mit fernerkundlichen Methoden zum Zwecke der Ausweitung des kohärenten Netzwerks an Schutzgebieten in der Antarktis

Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, ein kohärentes Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis zu schaffen. Um hierzu erstmalig einen Beitrag von Seiten Deutschlands vorzubereiten, wurden mit Hilfe dieses Projektes potenzielle Schutzgebiete in der Antarktis zunächst identifiziert, bewertet und schließlich zwei konkrete Schutzgebietsvorschläge ausgearbeitet. Einer davon, das Inselarchipel der Danger Islands, wurde kürzlich von den Antarktis-Konsultativstaaten als neues Besonderes Antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protectes Area) ausgewiesen.

Identifizierung schützenswerter Gebiete mit fernerkundlichen Methoden zum Zwecke der Ausweitung des kohärenten Netzwerks an Schutzgebieten in der Antarktis

Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, das kohärente Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis fortlaufend zu erweitern. Erstmalig will Deutschland hierzu einen konkreten Beitrag leisten, indem mögliche Schutzgebiete identifiziert und im Ergebnis den Antarktis-Vertragsstaaten zur Annahme vorgeschlagen werden sollen. Das können beispielsweise Gebiete mit hoher Biodiversität oder anderen, wertgebenden Schutzgütern sein, die gleichzeitig entweder aktuell bereits einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind oder bei denen eine Gefährdung in Zukunft möglich erscheint. Methodisch bieten sich wegen der weitgehenden Unzugänglichkeit der Antarktis dabei fernerkundliche Methoden besonders an.

Schädigende Wirkung von Unterwasserschall - Entwicklung der Grundlagen für ein Schallschutzkonzept für das Antarktisvertragsgebiet

Ausgangslage: Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag stellt jedes in der Antarktis heimische Säugetier und jeden heimischen Vogel unter besonderen Schutz. Demnach ist es verboten, diese Arten zu verletzen oder signifikant zu stören. Ausgehend von den Empfehlungen des Workshops der SV KOM (Antarktis) vom 12.-14.11.2018 in Berlin sollen - basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Diskussionsstand - u.a. Belastungswerte für spezifische antarktische Anwendungssituationen entwickelt werden. Zielstellung: Im Rahmen dieses Vorhabens soll der wissenschaftliche Sachstand zu den antarktisrelevanten Verbotstatbeständen durch Unterwasserschall unter Beachtung deutscher Bewertungsmaßstäbe im Rahmen internationaler Expertenworkshops diskutiert werden. Es sollen Grenzwerte speziell für die drei in der Antarktis vorkommenden Säugetierarten (Bartenwale, Zahnwale und Robben), insgesamt 20 Spezies und die 3 dort eingesetzten Schallquellen (Schiffslärm, seismische Airguns und hydroakustische Geräte) entwickelt werden. Ein zusätzlicher Workshop soll die technischen Möglichkeiten Mitigation durchzuführen und Mitigationsauflagen umzusetzen, identifizieren. Ein abschließender Workshop, der alle Informationen aus den vier Workshops zusammenträgt, soll das Vorhaben abschließen. Die Empfehlungen dieser Workshops sollen auch Relevanz für den nationalen Umgang mit Unterwasserschall entwickeln und als Diskussionsgrundlage für Beiträge Deutschlands in internationalen Gremien herangezogen werden.

Berlin statement on legacy and emerging contaminants in polar regions

Polar regions should be given greater consideration with respect to the monitoring, risk assessment, and management of potentially harmful chemicals, consistent with requirements of the precautionary principle. Protecting the vulnerable polar environments requires (i) raising political and public awareness and (ii) restricting and preventing global emissions of harmful chemicals at their sources. The Berlin Statement is the outcome of an international workshop with representatives of the European Commission, the Arctic Council, the Antarctic Treaty Consultative Meeting, the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants (POPs), environmental specimen banks, and data centers, as well as scientists from various international research institutions. The statement addresses urgent chemical pollution issues in the polar regions and provides recommendations for improving screening, monitoring, risk assessment, research cooperation, and open data sharing to provide environmental policy makers and chemicals management decision-makers with relevant and reliable contaminant data to better protect the polar environments. The consensus reached at the workshop can be summarized in just two words: "Act now!" Specifically, "Act now!" to reduce the presence and impact of anthropogenic chemical pollution in polar regions by. -Establishing participatory co-development frameworks in a permanent multi-disciplinary platform for Arctic-Antarctic collaborations and establishing exchanges between the Arctic Monitoring and Assessment Program (AMAP) of the Arctic Council and the Antarctic Monitoring and Assessment Program (AnMAP) of the Scientific Committee on Antarctic Research (SCAR) to increase the visibility and exchange of contaminant data and to support the development of harmonized monitoring programs. -Integrating environmental specimen banking, innovative screening approaches and archiving systems, to provide opportunities for improved assessment of contaminants to protect polar regions. © 2023 The Authors

Deutschland beantragt Meeresschutzgebiet in der Antarktis

Die Europäische Union reichte den von Deutschland ausgearbeiteten Antrag auf ein Meeresschutzgebiet (MPA) im antarktischen Weddellmeer bei der Internationalen Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) eingereicht. Das wissenschaftliche Fundament dazu lieferten Forscher des Alfred-Wegener-Institutes, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). Anlässlich der 35. Sitzung der CCAMLR in Hobart (Tasmanien) erklärte Bundeslandwirtschafts- und Fischereiminister Christian Schmidt: "Das Meeresschutzgebiet soll allein der wissenschaftlichen Forschung vorbehalten bleiben und die internationale Kooperation auf diesem Gebiet stärken. Beides bildet die Säulen des Antarktisvertrages. Es ist unsere historische Aufgabe, einzigartige Ökosysteme wie die Antarktis zu schützen."

Ausführungsgesetz des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) tritt in Kraft

Das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) dient dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Das AUG überträgt die zwischenstaatlichen Regelungen des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag in das nationale Recht Deutschlands und benennt das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde.

How to behave? Visitor guidelines for the Antarctic

Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Deutschland seit 30 Jahren beim Schutz der Antarktis aktiv

Seit dem 3. März 1981 arbeitet Deutschland aktiv am Schutz der Antarktis mit. An diesem Tag erhielt Deutschland volles Stimmrecht im Rahmen des Antarktis-Vertrags. Dieses internationale Abkommen regelt seit 1961 die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und wissenschaftliche Erforschung des ewigen Eises. Die Antarktis bedarf eines besonderen Schutzes, weil sie ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches Ökosystem ist, das großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert hat. 48 Länder haben sich bis heute dem Erhalt der Antarktis verpflichtet.

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