Am 18. November 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten Haftungsannex zum internationalen Antarktis-Umweltschutzprotokoll in innerstaatliches Recht um. In Kraft treten werden die Regel in Deutschlandaber erst, wenn alle beteiligten Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz sollen Notfälle vermieden werden, die die Umwelt in der Antarktis gefährden beziehungsweise sollen die Auswirkungen solcher Notfälle auf die antarktische Umwelt beschränkt werden. Dieses Ziel wird durch Regelungen in drei Bereichen erreicht. Zum einen gibt es eine Art Pflichtenheft für in der Antarktis tätige Organisationen oder Unternehmen, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Daneben gibt es nun die Pflicht, bei umweltgefährdenden Notfällen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden zu verhindern oder einzudämmen. Schließlich regelt das Gesetz die Haftung für den Fall, dass eine Organisation oder ein Unternehmen keine Gegenmaßnahmen ergreift. Werden von dritter Seite Aufräumarbeiten durchgeführt, muss der Verursacher die hierfür entstandenen Kosten bis zu den gesetzlich normierten Höchstgrenzen ersetzen. Selbst wenn von niemandem Aufräumarbeiten durchgeführt werden, müssen fiktive Aufräumkosten an einen internationalen Fonds geleistet werden, der seinerseits Aufräumarbeiten in der Antarktis finanziert.
Am 21. April 1976 wurde die erste ganzjährig betriebene deutsche Antarktisstation eingeweiht. Die Station war eine Einrichtung der Akademie der Wissenschaften der DDR. Zu den Errichtern und zum ersten Überwinterungsteam der Georg-Forster-Station gehörte Dr. Hartwig Gernandt, der die deutsche Antarktisforschung seitdem mit geprägt hat. Zum Forschungsprogramm der Georg-Forster-Station gehörten beispielsweise Polarlichtbeobachtungen, geophysikalische Messungen, Meteorologie und geowissenschaftliche sowie biologische Arbeiten. Ein wissenschaftliches Glanzlicht war der Beginn der ballongetragenen Ozonsondierungen im Mai 1985, die mit zur Entdeckung des Ozonlochs beitrugen. Die Georg-Forster-Station wurde von 1993 bis 1996 zurückgebaut. Der Standort der Station, an dem nach dem Rückbau der Anlage eine Gedenktafel an die Existenz der Georg-Forster-Station erinnert, wurde im Jahr 2013 auf der 36. Konsultativkonferenz der Antarktis-Vertragsstaaten in Brüssel als Historical Site anerkannt und in die Liste der historischen Stätten unter der Nummer 87 aufgenommen.
Sie fahren aus privaten oder beruflichen Gründen in die Antarktis? Sie entdecken zum ersten oder auch wiederholten Male den "Weißen Kontinent"? Um die letzte Wildnis unseres Planeten mit ihrer einmaligen Tier- und Pflanzenwelt in seiner Ursprünglichkeit zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis, die das UBA in diesem Leitfaden zusammenfasst. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "Analyse und Weiterentwicklung vorhandener rechtlicher Instrumente - Handlungsbedarf zur Anpassung an die aktuellen Entwicklungen des Tourismus in der Antarktis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof. Dr. Silja Vöneky durchgeführt. Ausgangslage: In einem 1998 durchgeführten Vorhaben wurden Vorgaben für das Genehmigungsverfahren touristischer Aktivitäten erarbeitet (FKZ 36010002) und 1999 durch die Entscheidungshilfen zur Genehmigungspraxis (FKZ 101 01 136) ergänzt. Die touristischen Aktivitäten in der Antarktis haben jedoch im letzten Jahrzehnt stark zugenommen und neue Formen angenommen. Für den traditionellen Kreuzfahrttourimus haben die Konsultativstaaten des Antarktis-Vertrages bereits einige Regelungen geschaffen, um Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Jedoch findet insbesondere der Individual- und Abenteuertourismus weitgehend unreglementiert statt. Vor allem die verschiedenen sportlichen Aktivitäten an Land und im Wasser werden oft vernachlässigt. Diese Entwicklungen im Antarktistourismus erfordern Handlungsbedarf auf rechtlicher Ebene, um durch zeitgemäße Anpassungen den Schutz der Antarktis zu gewährleisten. Zielstellung: Unter Berücksichtigung aktueller Daten zum Tourismus und dessen möglichen Auswirkungen soll analysiert werden, ob und inwieweit die vorhandenen rechtlichen Instrumente einen ausreichenden Rahmen für die vielfältigen touristischen Aktivitäten darstellen und wie diese weiterzuentwickeln sind. Dabei ist auch zu untersuchen, ob und mit welchen rechtlichen Regelungen Tätigkeiten verboten oder eingeschränkt werden können. Methodik: Grundlage sind national und international verfügbare Materialien (vor allem Daten des Antarktisvertrags-staatensekretariats, des Verbands der internationalen Antarktis-Reiseveranstalter (IAATO), des UBA).
Das Projekt "Sondergutachten zur Konzeption von nachhaltigem Tourismus in der Antarktis basierend auf einer Metastudie internationaler Vorschläge aus Politik und Forschung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Das Umweltbundesamt ist nach dem Ausführungsgesetz zum Umweltschutzprotokoll des Antarktisvertrages (AUG) Genehmigungsstelle für alle Tätigkeiten in der Antarktis, die in Deutschland organisiert werden oder von Deutschland ausgehen. Die Umweltauswirkungen des individuell angelegten Tourismus in der Antarktis, beispielsweise Reisen mit einer Privatyacht, sportliche Aktivitäten wie Ski- oder Klettertouren oder auch der private Besuch von Forschungsstationen, werden bisher im internationalen Rahmen ohne verlässliche Datenlage diskutiert. Dabei können einzelne Besucher, z.B. durch Unkenntnis der Verhaltensregeln, negativ auf die im AUG festgelegten Schutzgüter einwirken. Durch die besonderen klimatischen Verhältnisse haben Eingriffe in die Umwelt der Antarktis durchaus langfristige Folgen, auch wenn nur ein kleiner Personenkreis diese Schäden verursacht. Aus diesem Grund ist hier Handlungsbedarf geboten. Die Metastudie des Ecologic Institute prüft daher im Rahmen einer Literatur- und Internetrecherche, welche Forschungsergebnisse und rechtliche Bestimmungen innerhalb des Antarktisvertragsgebiets den Bereich des Individualtourismus bisher betreffen. Dafür wurden wissenschaftliche Veröffentlichungen ebenso berücksichtigt wie politische Vorschläge, z.B. aus Papieren der vorangegangenen Antarktisvertragsstaatenkonferenzen. Darauf basierend wurden die bestehenden Kenntnisse überprüft und Lücken dargestellt, um im Ergebnis Empfehlungen für das internationale Vorgehen zur Nachhaltigkeit menschlicher Aktivitäten in dem spezifischen Fall des Individualtourismus zu formulieren. Die gesammelten Forschungsergebnisse und Konzeptvorschläge werden hier gegenübergestellt, um deren Umsetzungsmöglichkeiten und Effektivität abzuschätzen.