Das Projekt "Erarbeitung von Entscheidungshilfen fuer die Genehmigungspraxis zur Umsetzung des Antarktis-Umweltschutzprotokoll-Ausfuehrungsgesetzes (AUG)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Port and Transport Consulting Bremen GmbH durchgeführt. Das Gesetz zur Ausfuehrung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktisvertrag (Umweltschutzprotokoll-Ausfuehrungsgesetz, AAUAG) enthaelt eine ganze Reihe fachlich unbestimmter Rechtsbegriffe. Um das AAUAG sachgerecht anwenden zu koennen, muessen diese Rechtsbegriffe wissenschaftlich definiert und beispielsweise durch Festlegung von Kriterien und Grenzwerten naeher bestimmt werden. Schwerpunkt der interdisziplinaer zu bearbeitenden Aufgabe bildet die Ausfuellung der Punkte 1. bis 7. des Paragraphen 3 Abs. 4 in Verbindung mit der Abgrenzung der Taetigkeitskategorien gem. Paragraph 4 Abs. 3. Darueber hinaus sind die Festlegungen zur Erhaltung der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, zum Umgang mit Abfaellen und zur Benennung spezieller Gebiete sowie historischer Objekte zu konkretisieren. Checklisten bzw. Leitfaeden sind im Ergebnis vorzulegen.