The present study analyzes the legal framework of Antarctic tourism in the light of its factual development. The first part defines Antarctic tourism and identifies the objectives of the Antarctic Treaty system that are relevant for Antarctic tourism. Veröffentlicht in Texte | 06/2016.
Die vorliegende Studie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Antarktistourismus im Lichte seiner faktischen Entwicklungen. Der erste Teil bestimmt den Begriff des Antarktistourismus und stellt die für den Antarktistourismus relevanten Vertragsziele des Antarktisvertragssystems dar. Der zweite Teil zeichnet die tatsächlichen Entwicklungen des Antarktistourismus der letzten zehn Jahre nach. Der dritte Teil legt die nationalen und völkerrechtlichen Normen dar, die direkt oder indirekt auf den Antarktistourismus anwendbar sind, und analysiert diese. Veröffentlicht in Texte | 05/2016.
25 Jahre für Frieden und Wissenschaft Am 4. Oktober 1991 unterzeichneten Deutschland und 25 weitere Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag. Und legten so die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde vereinbart wurden. Bis heute haben 37 Staaten das Umweltschutzprotokoll unterzeichnet. Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Rohstoffabbau und erklärt die Antarktis zu einem dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat. Das Protokoll regelt unter anderem den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten – es stellt damit die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar. Bereits in den 1970er Jahren lenkte die Suche nach mineralischen Rohstoffen das Interesse von Bergbauunternehmen auf die Antarktis. Die damaligen Antarktis-Vertragsstaaten verhandelten bis weit in die 1980er Jahre ein Abkommen, das den Abbau mineralischer Rohstoffe unter strenger Reglementierung zulassen sollte. Als dieses Abkommen jedoch scheiterte, war der Weg für das Umweltschutzprotokoll geebnet. Anlässlich des Jubiläums der Unterzeichnung des Protokolls haben die stimmberechtigten Antarktis-Vertragsstaaten während ihrer letzten Konferenz im Juni 2016 in einer Resolution erneut beteuert, kommerziellen Rohstoffabbau in der Antarktis nicht zulassen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, denn auch wenn das Protokoll 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten (1998) nicht einfach erlischt, kann es ab 2048 auf Ersuchen einer stimmberechtigten Antarktis-Vertragspartei neu verhandelt werden. In Deutschland wurden die Regelungen des Protokolls mit dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in das nationale Recht überführt. Ebenso wie das Umweltschutzprotokoll dient das deutsche Gesetz dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Das Gesetz bestimmt: Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die von Deutschland aus organisiert werden oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgehen, bedürfen einer Genehmigung, die beim Umweltbundesamt beantragt werden muss – ganz gleich, ob es sich dabei um Forschung oder beispielsweise touristische Reisen handelt. Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Abkommen und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Es hat in einer Weltregion, deren Landfläche fast anderthalb mal so groß ist wie Europa bis zum Ural, trotz eines noch nicht geklärten und deshalb „eingefrorenen″ Territorialkonflikts seit 50 Jahren den Frieden gesichert und eine enge Zusammenarbeit von Staaten mit sehr unterschiedlichen Interessen in den Bereichen Forschung und Umweltschutz ermöglicht.
26 Staaten unterzeichnen ein Abkommen zum Schutz der Antarktis; für 50 Jahre wird die Ausbeutung von Rohstoffen ausgeschlossen. Das Umweltschutzprotokoll ist ein Beschluss im Rahmen des Antarktis-Vertragssystems und formuliert das Ziel, die biologische Vielfalt und die ökologischen Prozesse der Antarktis zu erhalten. Das Protokoll ist rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts (in Deutschland durch das Antarktis-Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz auch im Sinne nationalen Rechts)
The present study analyzes the legal framework of Antarctic tourism in the light of its factual development. The first part defines Antarctic tourism and identifies the objectives of the Antarctic Treaty system that are relevant for Antarctic tourism.
Das Projekt "Auswertungen von Flugzählungsdaten zu antarktischen Walen in Kooperation mit Australien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für terrestrische und Aquatische Wildtierforschung durchgeführt. Das Ziel des Projektes ist die Erforschung der Beziehung zwischen Walen und Meereis im Antarktischen Ökosystem. Es soll grundlegende Kenntnisse schaffen, die für die Beurteilung des Einflusses von Klimawandel und der Auswirkungen menschlicher Aktivitäten im Südpolarmeer benötigt werden. Die Ergebnisse sollen die Schutz- und Managementbestrebungen internationaler Organisationen wie der IWC, CCAMLR und dem Antarctic Treaty System unterstützen. Hierzu sollen Daten und Ergebnisse deutscher und australischer Flugerfassungen in der Antarktis gemeinsam ausgewertet werden. Australien (CSIRO und AMMC/ADD) und Deutschland (ITAW) sind derzeit die einzigen Nationen die Flugerfassungen von Walen in der Antarktis durchführen. Flugerfassungen gelten als favorisierte Methode zur Erfassung von Walen in Meereisregionen. Im Rahmen einer Kooperation zwischen CSIRO und dem ITAW sollen (1) die erhobenen Daten gemeinsam ausgewertet werden, um Informationen zur Verteilung und Abundanz von Walen in Relation zum Meereis zu erhalten, (2) von CSIRO entwickelte Modellierungsverfahren für zukünftige Untersuchungen am ITAW etabliert werden (3) ein australischer Wissenschaftler in die deutsche Feldarbeit eingebunden werden (4) ein gemeinsamer Projektantrag für die Southern Ocean Research Partnership der IWC (IWC-SORP) konzipiert werden um die Rolle von Meereis im Lebenszyklus von Südlichen Zwergwalen eingehend zu untersuchen und eine Fortführung der Kooperation beider Institutionen zu gewährleisten.
Das Projekt "Wirksamkeit und Lernfähigkeit internationaler Organisationen in der Umweltpolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. durchgeführt. Mit sozial- und naturwissenschaftlichen Methoden sollen die Wirkungsweisen internationaler Organisationen in der Umweltpolitik untersucht werden. Dabei geht es insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen: - Wie wirken internationale Organisationen in der Umweltpolitik, und welche Methoden ermöglichen eine empirische Erfassung dieser politischen und ökologischen Wirksamkeit? - Wie sind unterschiedliche Grade und Formen der Wirksamkeit von internationalen Organisationen in der Umweltpolitik von einer interdisziplinären Perspektive aus zu erklären? - Wie verändern sich die Parameter der Wirksamkeit im Zeitverlauf und warum? Wie können internationale Organisationen in der Umweltpolitik 'lernen', ihre Wirksamkeit zu verbessern, und wie können diese Lernprozesse durch politische Einflussnahme verbessert werden? Inwieweit können dabei moderne mathematische Modellierungsverfahren wie die qualitative Modellierung zu einem besseren Verständnis dieser Prozesse beitragen? Nach der Entwicklung von Bewertungskriterien für die ökologische und politische Wirksamkeit internationaler Organisationen in der Umweltpolitik sollen Hypothesen über die im Antrag umrissenen Kausalzusammenhänge anhand von 12 Fallstudien überprüft werden. Untersucht werden sollen dabei einerseits fünf problemfeldübergreifende Organisationen: Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO), die Weltmeteorologieorganisation (WMO), die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) und die Kommission für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (CSD). Andererseits sollen sieben problemfeldspezifische Organisationen erfasst werden: Das Sekretariat des 'Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen', das Sekretariat des 'Übereinkommens über die biologische Vielfalt', das Sekretariat des 'Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in Staaten mit schwerwiegenden Dürren oder Wüstenbildung, insbesondere in Afrika', das Sekretariat zum 'Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen', das Sekretariat des 'Übereinkommens über den internationalen Handel mit bedrohten frei lebenden Tier- und Pflanzenarten' (CITES), das Sekretariat des 'Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung' und das Antarktis-Vertragssystem einschließlich des Umweltschutzprotokolls von 1991. Anschließend sollen neue Ansätze der qualitativen Modellierung eingesetzt werden, um Veränderungen der Wirksamkeit von Organisationen im Zeitverlaufmodellieren und als Lernprozesse analysieren zu können. Dabei soll auch auf Instrumente der integrierten Systemanalyse zurückgegriffen werden, die am antragstellenden Institut entwickelt worden sind und nun erstmals auf Problemstellungen von Politikwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre angewendet werden sollen. Drei ausführliche Zwischenberichte liegen vor.
Die vorliegende Studie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Antarktistourismus im Lichte seiner faktischen Entwicklungen. Der erste Teil bestimmt den Begriff des Antarktistourismus und stellt die für den Antarktistourismus relevanten Vertragsziele des Antarktisvertragssystems dar. Der zweite Teil zeichnet die tatsächlichen Entwicklungen des Antarktistourismus der letzten zehn Jahre nach. Der dritte Teil legt die nationalen und völkerrechtlichen Normen dar, die direkt oder indirekt auf den Antarktistourismus anwendbar sind, und analysiert diese.
60 Jahre Antarktis-Vertrag Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um. Besonderes Vertragswerk Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen. Herausforderungen für die Vertragsstaaten Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. Der globale Klimawandel und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken. Rolle des Umweltbundesamtes Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.
30 Jahre Frieden, Wissenschaft und Umweltschutz in der Antarktis Ein wichtiges Schutzgut der Antarktis sind Tiere und Tierkolonien – wie diese Eselspinguin-Kolonie bei Neko Harbor. Am 4. Oktober 1991 unterzeichnete Deutschland zusammen mit 25 weiteren Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP). Damit legten sie die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen vereinbart wurden. Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Rohstoffabbau und erklärt die Antarktis zu einem dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat. Es regelt zudem den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten. Damit stellt es die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar. In Deutschland wurden die Regelungen des USP mit dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in das nationale Recht überführt. Ebenso wie das USP dient das deutsche Gesetz dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die von Deutschland aus organisiert werden oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgehen, bedürfen einer Genehmigung, die beim Umweltbundesamt beantragt werden muss – ganz gleich, ob es sich dabei um Forschung oder beispielsweise touristische Reisen handelt. Anlässlich des 30. Jubiläums der Unterzeichnung des USP in Madrid organisiert Spanien eine internationale Konferenz, um bisherige Errungenschaften in puncto Umweltschutz zu resümieren und einen Ausblick auf die kommenden 30 Jahre zu wagen. Führende Wissenschaftler*innen und Expert*innen werden über die Herausforderungen diskutieren, denen sich die Antarktis gegenübersieht. Dazu gehören die Anpassung an den Klimawandel und dessen Abschwächung, das Management natürlicher Ressourcen und menschlicher Aktivitäten sowie technologische Innovationen. Die Konferenz kann per Livestream am 04.10.2021 ab 9:00 Uhr mitverfolgt werden. Im Anschluss an den wissenschaftlichen Diskurs findet eine Ministertagung statt, an der die 42 Staaten teilnehmen, die das Protokoll bisher unterzeichnet haben. Die jeweiligen Staatsvertreter*innen werden in einer gemeinsamen Erklärung ihre Verpflichtung zum ganzheitlichen Schutz und der Erhaltung der Antarktis und der abhängigen und damit verbundenen Ökosysteme erneuern. Darin werden auch die gemeinsame Verpflichtung und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel bekräftigt, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen und ihren Wert als Naturschutzgebiet für künftige Generationen zu steigern. Das USP hat in den letzten 30 Jahren als umweltpolitischer Pfeiler des Antarktis-Vertragssystems gute Dienste geleistet. Somit sprechen sich die Staaten dafür aus, dass es aufgrund seines wissens- und ökosystembasierten sowie ganzheitlichen Ansatzes für die terrestrische und marine Umwelt und seines Aufrufs zu internationaler Kooperation und Zusammenarbeit, weiterhin eine zentrale Rolle beim zukünftigen Management in der Antarktis spielen soll. Auch der durch das USP speziell eingerichtete Ausschuss für Umweltschutz ( Committee for Environmental Protection , CEP) begeht diesen Tag mit einem virtuellen Empfang und beteuert erneut, den in Artikel 7 des USP fest verankerten kommerziellen Rohstoffabbau in der Antarktis nicht zulassen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, denn auch wenn das USP nach Ablauf von 50 Jahren nach seinem Inkrafttreten (1998) nicht einfach erlischt, kann es ab 2048 auf Ersuchen einer stimmberechtigten Antarktis-Vertragspartei neu verhandelt werden. Weitere Informationen zum USP und dem Antarktis-Vertragssystem sowie weitere interessante Aspekte finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes zur Antarktis .