Förderprogramme zentraler Abwasser- und Trinkwasseranlagen. Programm zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und zur Schaffung der Infrastruktur der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen. Behandlung kommunaler Altlasten. Objektförderung wasserbaulicher Anlagen an Gewässern.
Die Anträge auf Agrarförderung 2024 können bis zum 15.05.2024 fristgerecht, und bis zum 31.05.2024 verspätet als letztmöglichem Einreichungstermin mit Verspätungsabzügen eingereicht werden. Bis einschließlich 31. Mai können Sie einzelne Flächen oder eine nach der Antragstellung vorgenommene Nutzungsänderung bzw. Änderung der Beihilferegelung bei einzelnen Flächen nachmelden. Sie können bis zu diesem Zeitpunkt auch zahlungsbegründende Unterlagen, Verträge oder Erklärungen nachreichen oder ändern. Der Antrag kann auch ganz oder teilweise (z.B. einzelne Flächen) schriftlich wieder zurückgenommen werden.
Förderprogramme zentraler Abwasser- und Trinkwasseranlagen. Programm zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Schaffung der Infrastruktur der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Förderprogramme zentraler Abwasser- und Trinkwasseranlagen der Hansestadt Rostock, Landkreise Bad Doberan, Güstrow. Programm zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Schaffung der Infrastruktur der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. (FÖRIWAS)
Das Projekt "Leitfaden zur Erstellung von ISPA Anträgen" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik.Baden-Württemberg und Ungarn erarbeiteten gemeinsam eine 'Integrierende Konzeption zur Abwasserentsorgung und -reinigung Ungarns' (IKARUS). In diesem Zusammenhang wurde erwogen, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des EU Programms ISPA (Instrument for Structural Policies for Pre-Accession) zu stellen. Vorbereitend hierfür fasste Ecologic die umfassende Dokumentation über ISPA übersichtlich zusammen. Durch Interviews wurden zudem die Erfahrungen des vorangegangenen Jahres bei der Europäischen Kommission, bei anderen Finanzierungsgebern und den Antragstellern von ISPA zusammengetragen.
Ab dem 1. April 2025 wird in Brandenburg das neue Online-Verfahren ELiA-Online für Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verfügbar sein. Die Plattform ermöglicht eine volldigitale, medienbruchfreie Antragstellung und optimiert die Bearbeitung für Antragstellende und Behörden. Migration: Eine Teilmigration der Antragsdaten von ELiA 2.8 nach ELiA-Online ist möglich. Übergangsfrist : Bereits begonnene Anträge können bis 31. Dezember 2025 weiterhin in der alten Version abgeschlossen werden; ELiA-Online soll die Vorzugsvariante sein. Registrierung: Für die Nutzung ist eine Registrierung im Serviceportal Gemeinsam Online erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA-Online nutzende Person empfohlen. Der neue Onlinedienst ist erreichbar über https://elia-online.de/ Weitere Informationen finden Sie unter Verwendung von ELiA-Online Ab dem 01.04.2025 wird dabei auch der Support für ELiA 2.8 eingestellt. Ab diesem Datum werden keine Updates oder Verbesserungen mehr für ELiA 2.8 bereitgestellt. Dies gilt insbesondere für die Formulare im Abschnitt 12. Diese sind bereits jetzt veraltet und sollen nicht mehr eingereicht werden. Bitte verwenden Sie stattdessen die Bauformulare unter https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/bauen/index und fügen Sie diese jeweils als Anhang bei. Ab dem 1. April 2025 wird in Brandenburg das neue Online-Verfahren ELiA-Online für Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verfügbar sein. Die Plattform ermöglicht eine volldigitale, medienbruchfreie Antragstellung und optimiert die Bearbeitung für Antragstellende und Behörden. Migration: Eine Teilmigration der Antragsdaten von ELiA 2.8 nach ELiA-Online ist möglich. Übergangsfrist : Bereits begonnene Anträge können bis 31. Dezember 2025 weiterhin in der alten Version abgeschlossen werden; ELiA-Online soll die Vorzugsvariante sein. Registrierung: Für die Nutzung ist eine Registrierung im Serviceportal Gemeinsam Online erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA-Online nutzende Person empfohlen. Der neue Onlinedienst ist erreichbar über https://elia-online.de/ Weitere Informationen finden Sie unter Verwendung von ELiA-Online Ab dem 01.04.2025 wird dabei auch der Support für ELiA 2.8 eingestellt. Ab diesem Datum werden keine Updates oder Verbesserungen mehr für ELiA 2.8 bereitgestellt. Dies gilt insbesondere für die Formulare im Abschnitt 12. Diese sind bereits jetzt veraltet und sollen nicht mehr eingereicht werden. Bitte verwenden Sie stattdessen die Bauformulare unter https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/bauen/index und fügen Sie diese jeweils als Anhang bei. ELiA ist ein Programm zur Erstellung von Genehmigungsanträgen für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Mit dem Programm können Betriebe, beziehungsweise die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros, die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch erstellen. Die Antragstellerin findet eine einfach strukturierte und übersichtliche Oberfläche vor und wird durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt. Ab dem 1. April 2025 wird in Brandenburg das neue Verfahren ELiA-Online eingeführt, welches mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 das bisherige Antragsprogramm ELiA 2.8 ablöst. ELiA-Online ist im Gegensatz zu ELiA 2.8 plattformunabhängig, es werden keine Installationspakete für lokale Installationen benötigt und Versionsupdates müssen nicht mehr manuell durchgeführt werden. Der neue Onlinedienst ist erreichbar über https://elia-online.de/ ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder: ELiA kann kostenfrei genutzt werden. Bitte beachten Sie auch die bereitgestellten Unterlagen zum Programm und Genehmigungsverfahren. ELiA ist ein Programm zur Erstellung von Genehmigungsanträgen für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Mit dem Programm können Betriebe, beziehungsweise die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros, die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch erstellen. Die Antragstellerin findet eine einfach strukturierte und übersichtliche Oberfläche vor und wird durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt. Ab dem 1. April 2025 wird in Brandenburg das neue Verfahren ELiA-Online eingeführt, welches mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 das bisherige Antragsprogramm ELiA 2.8 ablöst. ELiA-Online ist im Gegensatz zu ELiA 2.8 plattformunabhängig, es werden keine Installationspakete für lokale Installationen benötigt und Versionsupdates müssen nicht mehr manuell durchgeführt werden. Der neue Onlinedienst ist erreichbar über https://elia-online.de/ ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder: ELiA kann kostenfrei genutzt werden. Bitte beachten Sie auch die bereitgestellten Unterlagen zum Programm und Genehmigungsverfahren. Für die Nutzung der Anwendung ELiA gelten folgende Bedingungen, soweit ihnen nicht Regelungen des Urheberrechtsgesetzes zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der Daten entgegenstehen: Die Anwendung ist ausschließliches Eigentum des Landes Brandenburg. Das Land Brandenburg behält sich alle Rechte an der Anwendung vor, insbesondere auch das der Änderung ohne vorherige Ankündigung. Aus der Bereitstellung der Software sind keine Ansprüche an künftige Bereitstellung, Inhalt, Ausprägung und Verfügbarkeit abzuleiten. Die Anwendung ist geschützt durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG). Für das Herunterladen der Software und seine Nutzung wird ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechts erteilt. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Übertragung der Software auf elektronischen Speichermedien sowie das Recht zur Vervielfältigung für eigene Zwecke. Das Land Brandenburg stellt die Software mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfaltspflicht zur Verfügung. Es übernimmt jedoch keine Garantie oder sonstige Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Dienste und Daten sowie daraus nach Weiterverarbeitung abgeleiteter Daten. Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen das Land Brandenburg sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, ausgenommen sind durch das Land Brandenburg grob fahrlässig verursachte Schäden. Das Land Brandenburg übernimmt keine Gewähr, dass mit den Daten und Diensten ein bestimmter Zweck erreicht werden kann. Diese Nutzungsbedingungen erkennt der Nutzer durch das Herunterladen und die Nutzung der Software an. Für die Nutzung der Anwendung ELiA gelten folgende Bedingungen, soweit ihnen nicht Regelungen des Urheberrechtsgesetzes zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der Daten entgegenstehen: Die Anwendung ist ausschließliches Eigentum des Landes Brandenburg. Das Land Brandenburg behält sich alle Rechte an der Anwendung vor, insbesondere auch das der Änderung ohne vorherige Ankündigung. Aus der Bereitstellung der Software sind keine Ansprüche an künftige Bereitstellung, Inhalt, Ausprägung und Verfügbarkeit abzuleiten. Die Anwendung ist geschützt durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG). Für das Herunterladen der Software und seine Nutzung wird ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechts erteilt. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Übertragung der Software auf elektronischen Speichermedien sowie das Recht zur Vervielfältigung für eigene Zwecke. Das Land Brandenburg stellt die Software mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfaltspflicht zur Verfügung. Es übernimmt jedoch keine Garantie oder sonstige Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Dienste und Daten sowie daraus nach Weiterverarbeitung abgeleiteter Daten. Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen das Land Brandenburg sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, ausgenommen sind durch das Land Brandenburg grob fahrlässig verursachte Schäden. Das Land Brandenburg übernimmt keine Gewähr, dass mit den Daten und Diensten ein bestimmter Zweck erreicht werden kann. Diese Nutzungsbedingungen erkennt der Nutzer durch das Herunterladen und die Nutzung der Software an.
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