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Neue Untersuchungen bestätigen Zusammenhang zwischen Weichmachern in Kinderurin und Verwendung von Sonnenschutzmitteln

Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat) aus Verunreinigungen im UV-Filter DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) in Sonnenschutzmitteln stammt. Bisher untersuchte Sonnenschutzmittel wiesen teilweise Verunreinigungen mit dem Weichmacher DnHexP auf. Dies zeigt sich auch in den Kinderurin-Untersuchungen des LANUV. Die Belastungen liegen jedoch für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder unterhalb der Schwelle für eine gesundheitliche Besorgnis. Somit ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln in der Regel sicher. Aus Gründen der Vorsorge muss aber sichergestellt sein, dass Sonnenschutzmittel nicht mit DnHexP verunreinigt sind. Die nordrhein-westfälischen Behörden haben außerdem zusammen mit Kosmetikherstellern, vertreten durch die Fachverbände, herausgefunden, dass es möglich ist, Sonnenschutzmittel so herzustellen, dass der UV-Filter DHHB frei von Verunreinigungen ist. Deshalb wurden Hersteller dazu aufgefordert, vorsorglich ihre Produktion so umzustellen, dass keine schädlichen Weichmacher mehr messbar sind. Alle Bewertungen sind weiterhin vorläufig, da die bundesweit laufende Ursachenforschung noch nicht abgeschlossen ist. Im laufenden Jahr soll es ein neues bundesweites Monitoring geben, um einen neuen Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-Filter DHHB abzuleiten. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen den Urin von 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel. Im Januar 2024 hatte das Landesamt erstmals Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP), ein Stoffwechselabbauprodukt des Weichmachers DnHexP, im Kinderurin gefunden. Der Weichmacher DnHexP darf seit 2019 nicht mehr in kosmetischen Mitteln enthalten sein, weil er im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit zu schädigen. In einer früheren Auswertung des LANUV vom März 2024 konnte bereits gezeigt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnencreme und erhöhten MnHexP-Belastungen im Urin der Kinder gibt. Das LANUV hat daraufhin im Jahr 2024 zwei weitere Nachweisverfahren geführt, die zum einen bei einer erneuten Kontrolle ähnlich auffällige Werte ergaben: In weiteren 250 Kinderurinproben von 2023/2024 wurde bei 55 Prozent der Proben MnHexP nachgewiesen. Bei zwei Proben wurden MnHexP-Konzentrationen gemessen, die oberhalb des von der Kommission Human-Biomonitoring im März 2024 abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter lagen. Dieser HBM-I-Wert stellt einen Vorsorgewert für die Allgemeinbevölkerung dar. Bei einer Überschreitung sollte der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden. Zum anderen hat das Landesamt in Zusammenarbeit mit den für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten Sonnenschutzmittel als mögliche Quelle identifiziert. „Die neuen Untersuchungsergebnisse bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher aus dem verunreinigten UV-A-Filter DHHB in Sonnenschutzmitteln stammt“, erklärt Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Wir haben in dieser Studienreihe nicht nur auf eine Belastung mit dem Weichmachermetaboliten geschaut. Wir haben in den Urinproben der Kinder auch nach Stoffwechselprodukten des verunreinigten UV-Filters gesucht. Unsere Ergebnisse bestätigen für einen Großteil der Proben den Zusammenhang zwischen dem Weichmacher und dem kontaminierten UV-Filter.“ „Damit tragen die Ergebnisse des Landesumweltamtes NRW wesentlich zur Aufklärung dieser bundesweiten Problematik bei. Die KISA-Studie des LANUV ist wichtig, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen zu erhalten und gegensteuern zu können. Je mehr Transparenz und Aufklärung wir schaffen, desto mehr Schutz resultiert daraus am Ende für uns alle“, erklärt Umweltminister Oliver Krischer. Die Ergebnisse des LANUV zeigen auch, dass mindestens ein Drittel der Kinder Abbauprodukte des UV-Filters aufwiesen, ohne dass der Weichmachermetabolit bei ihnen nachgewiesen wurde. Dies bestätigt, dass die Herstellung von UV-Filtern ohne DnHexP-Verunreinigung möglich ist und dass DnHexP-freie Sonnenschutzprodukte am Markt verfügbar sind. Seit Anfang 2024 werden in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verstärkt Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln und von sog. UV-A-Filtern durchgeführt. Die CVUÄ in Nordrhein-Westfalen, die für kosmetische Mittel zuständig sind, untersuchten 42 Sonnenschutzmittel. Die Ergebnisse zeigen, dass die gemäß EU-Kosmetikverordnung festgelegte maximale Einsatzkonzentration von zehn Prozent des UV-A-Filters DHHB in kosmetischen Mitteln bei keinem der untersuchten Produkte überschritten wurde. In 31 (74 Prozent) untersuchten Produkten wurden DHHB-Gehalte nachgewiesen, in elf Sonnenschutzmitteln war kein DHHB nachweisbar. Bei sechs Sonnenschutzmitteln (14 Prozent) wurden DnHexP-Gehalte zwischen 0,8 und 5,9 mg/kg bestimmt. Bei 86 Prozent war kein DnHexP nachweisbar. Die in Nordrhein-Westfalen ermittelten Analyseergebnisse decken sich mit denen anderer Bundesländer. Neben Sonnenschutzmitteln selbst wurden auch weitere zwölf Proben des Rohstoffes DHHB (UV-A-Filter) analysiert. In allen Proben war DnHexP nachweisbar. Bei zehn Proben lagen die Gehalte zwischen 9,9 bis 69,7 mg/kg; zwei Proben wiesen Gehalte von über 100 mg/kg auf. Die ermittelten Analysenergebnisse zeigen, dass sich die DnHexP-Gehalte im Rohstoff unterscheiden können. Das Bundesamt für Risikobewertung geht davon aus, dass selbst bei höheren Verunreinigungen ein hinreichender Sicherheitsabstand besteht und eine gesundheitliche Beeinträchtigung daher sehr unwahrscheinlich ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die Ergebnisse, dass die auf dem Markt bereitgestellten Sonnenschutzmittel sicher sind und dass es auch Sonnenschutzmittel mit DHHB ohne nachweisbare Verunreinigung mit DnHexP gibt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen leisten mit ihren Untersuchungen einen bedeutenden Dienst, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen." Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen schließt sich weiterhin allgemein der geltenden Empfehlung an, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keinesfalls auf Sonnenschutzmittel verzichten sollen, denn UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. Aufgrund der Zusammenhänge haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten Maßnahmen zur weiteren Minimierung der Verunreinigungen eingeleitet. Weichmacher gehören zu den vom LANUV untersuchten Stoffen. Eine wichtige Weichmacher-Gruppe sind die Phthalate. Diese Stoffe werden im Körper des Menschen in sogenannte Metaboliten umgewandelt und mit dem Urin ausgeschieden. Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich, da sie Effekte auf das Fortpflanzungssystem haben. Für eine Reihe von Phthalaten bestehen deshalb umfangreiche Verwendungsbeschränkungen. Vom LANUV werden aktuell insgesamt 35 Phthalat-Metaboliten im Urin von Kindern untersucht. Allen an der Studie teilnehmenden Erziehungsberechtigten bietet das LANUV eine umfassende umweltmedizinische Beratung zu den ermittelten Ergebnissen an. Kinder mit Überschreitungen können eine Nachuntersuchung erhalten. Außerdem bietet das LANUV den Erziehungsberechtigten an, nach den möglichen Quellen für die erhöhte Belastung zu suchen. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen (KiSA-Studie NRW). Alle drei Jahre wird seit 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Der nächste reguläre Durchgang erfolgt in den Jahren 2026/27. Solche Untersuchungen wie die KiSA-Studie NRW werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. Sie dienen als Frühwarnsystem für das Erkennen von Belastungen mit Schadstoffen. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

Neue Funde von Weichmacher im Kinderurin

Bei einer verdachtsbezogenen Untersuchung im Herbst 2023 wurde die Substanz Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP) erstmals in Urinproben von Kindern aus dem Zeitraum 2020/21 gefunden. Auch in Rückstellproben aus den Jahren 2017/18 wurde die Substanz gefunden, allerdings in geringeren Konzentrationen. Die Substanz MnHexP kann als ein Abbauprodukt des Phthalates Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP) im Körper entstehen. Diese Abbauprodukte werden als Metaboliten bezeichnet. Phthalate werden als Weichmacher Kunststoff-Produkten zugesetzt und können aus diesen freigesetzt werden und so zu einer Belastung führen. „Mit der Human-Biomonitoring-Studie des LANUV haben wir ein Instrument entwickelt, mit dem Trends der Schadstoff-Belastung bei Kindern beobachtet und über einen längeren Zeitraum nachvollzogen werden“, erläuterte Dr. Barbara Köllner, Vizepräsidentin des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). „Die regelmäßigen Untersuchungen haben daher eine große Bedeutung als Frühwarnsystem. Sie zeigen uns im aktuellen Fall in den Proben aus 2020/21 im Vergleich zu den Proben aus 2017/18 eine Zunahme des Metaboliten MnHexP. Jetzt gilt es, dies gesundheitlich zu bewerten und die Ursache für diese Belastung herauszufinden.“ Für die gesundheitliche Bewertung der gemessenen MnHexP-Konzentrationen gibt es bisher kein Bewertungskriterium. Das LANUV hat daher die Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamtes eingebunden und gebeten, die gesundheitliche Beurteilung dieses Weichmacher-Metaboliten mit Vorrang in ihr Arbeitsprogramm aufzunehmen. Das LANUV geht davon aus, dass das Problem nicht auf Nordrhein-Westfalen begrenzt ist. Deshalb wurden Abstimmungen mit Behörden auf Landes- und Bundesebene aufgenommen. Seit dem Jahr 2013 steht der Weichmacher DnHexP in der Europäischen Union auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Als Weichmacher ist dieses Phthalat in kosmetischen Mitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und in Spielzeug deshalb nicht mehr zugelassen. Trotz dieser Beschränkungen wurde nun in 61 Prozent der untersuchten 250 Urinproben aus den Jahren 2020/21 der Metabolit nachgewiesen. Vor dem Hintergrund, dass der Weichmacher DnHexP nach Angaben der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA nur in sehr geringen Mengen hergestellt und eingesetzt werden kann, kann aktuell noch keine Ursache für die gefundene Belastung benannt werden. Um die Belastung zeitlich einzugrenzen, hat das LANUV nach Vorliegen der ersten Messergebnisse der Jahre 2020/21 Rückstellproben aus dem Zeitraum der Jahre 2017/18 auf MnHexP untersuchen lassen. In diesem Untersuchungszeitraum wurde der Metabolit MnHexP in 26 Prozent der Urinproben gefunden. Im Mittel lagen die Belastungen in den Proben aus 2017/18 bei 0,28 Mikrogramm pro Liter, in 2020/21 bei 2,09 Mikrogramm pro Liter. In beiden untersuchten Zeiträumen zeigten sich MnHexP-Befunde in Proben aus ganz Nordrhein-Westfalen. Nachgewiesen wurde der Metabolit sowohl im ländlichen als auch im urbanen Bereich. Bisher gibt es keine Hinweise, dass die Belastungen aus der Umwelt oder aus dem Trinkwasser kommt. Befunde oberhalb der Bestimmungsgrenze bedeuten nicht zwangsläufig, dass ein gesundheitliches Risiko besteht. Untersuchungsergebnisse für andere gesundheitlich bewertbare Phthalate zeigen regelmäßig, dass diese auch bei einem hohen Anteil der untersuchten Kindern nachgewiesen werden können, weit überwiegend mit Werten, die keinen Anlass zur gesundheitlichen Besorgnis geben. Weichmacher gehören zu den besonders kritischen, vom LANUV untersuchten Stoffen. Sie werden Kunststoffprodukten zugesetzt, um sie flexibler zu machen. Mit der Zeit können die Weichmacher aus den Produkten entweichen und vom Menschen aufgenommen werden. Eine wichtige Weichmacher-Gruppe sind die Phthalate. Diese Stoffe werden im Körper des Menschen in sogenannte Metaboliten umgewandelt und mit dem Urin ausgeschieden. Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich, da sie Effekte auf das Fortpflanzungssystem haben. Für eine Reihe von Phthalaten bestehen deshalb umfangreiche Verwendungsbeschränkungen. Vom LANUV werden aktuell insgesamt 25 Phthalat-Metaboliten im Urin von Kindern untersucht. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen. Alle drei Jahre wird seit dem Jahr 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Solche Untersuchungen werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. zurück

Überwachung von Bestimmungen für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Einzel-, Groß-, Online- und Versandhandel

Wer Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in den Verkehr bringen oder zu gewerblichen Zwecken einführen oder innergemeinschaftlich verbringen will, hat dies der für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit, im Falle der Einfuhr der für den Betriebssitz oder die Niederlassung des Verfügungsberechtigten zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und seiner Telekommunikationsdaten anzuzeigen. Selbstbedienungsverbot: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden. Die Vorschriften über die Abgabe gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen, die auf Grund des Chemikaliengesetzes erlassen worden sind, gelten für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln entsprechend. Eine Person darf PSM gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder PSM über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie einen gültigen Sachkundenachweis besitzt. Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln hat der Abgebende über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels, insbesondere über Verbote und Beschränkungen, zu unterrichten. Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an nichtberufliche Anwender, Freizeitgärtnernde, stellt der Abgebende darüber hinaus allgemeine Informationen über die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt zur Verfügung. Die allgemeinen Informationen berücksichtigen insbesondere den Anwenderschutz, die sachgerechte Lagerung, Handhabung und Anwendung sowie die sichere Entsorgung nach den abfallrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten des Pflanzenschutzes mit geringem Risiko. Erfolgt die Abgabe im Wege des Versandhandels, sind die Informationen bereits vor der Abgabe zu übermitteln oder zur Verfügung zu stellen. Personen, die Glyphosat haltige Herbizide auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Freilandflächen, so genanntem Nichtkulturland, anwenden wollen, müssen dem Händler vor dem Kauf eine gültige Ausnahmegenehmigung nach § 12 (2) PflSchG vorlegen. Ohne diese behördliche Genehmigung darf ein Händler das Herbizid nicht verkaufen! Zum Nichtkulturland gehören insbesondere: Verkehrsflächen, wie Gleisanlagen, Straßenland, Bürgersteige, Industriegelände, Wege und Plätze in Parkanlagen, Terrassen, Hofflächen, sonstige Außenanlagen wie Parkplätze, Ein- und Zufahrten zu Grundstücken usw. Hierbei handelt es sich um Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, oder dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. Pflanzenstärkungsmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen Anwendung keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt, haben. Die Mittel müssen mit dem Wort „Pflanzenstärkungsmittel“ gekennzeichnet sein, den Namen und die Anschrift desjenigen enthalten, der das Mittel erstmalig in Verkehr bringt und über eine Gebrauchsanleitung verfügen. Für die Abgabe von Pflanzenstärkungsmitteln gelten im Handel keine Beratungspflicht und kein Selbstbedienungsverbot. Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel Über den aktuellen Stand der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln können Sie sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informieren. Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel (BVL) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt eine Liste der im Handel erhältlichen Pflanzenstärkungsmittel. Die Liste finden Sie hier: Liste der Pflanzenstärkungsmittel (BVL) Merkblätter, Rat­geber und Broschüren Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten 1994

Brennstoffarten zur Erzeugung von Gebäudewärme Aufgrund der engen inhaltlichen Bezüge entstand ein gemeinsamer Text für die beiden Karten 08.01 Versorgungsbereiche Gebäudewärme und 08.02 Überwiegende Heizungsarten. Berlin ist das größte zusammenhängend bebaute Ballungsgebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Auf einer Fläche von 889 km 2 leben ca. 3,4 Millionen Einwohner. Die Entwicklung der Raumwärmeversorgung und die Verteilung der Brennstoffarten sind eingebunden in die Entwicklungsgeschichte der Stadt und geprägt von ihrer Sozial- und Baustruktur. Im Zuge der Industrialisierung ab etwa 1875 und des damit einhergehenden raschen Bevölkerungszuwachses entwickelte sich Berlin um den alten Stadtkern innerhalb des heutigen S-Bahn-Ringes weitgehend zu einer Mietskasernenstadt. Am Innenstadtrand entstanden erste Siedlungen der Wohnungsbaugesellschaften. Im Außenbereich wurden Villenkolonien bzw. Gartenstadtprojekte errichtet. Bis zum Ende des 2. Weltkrieges bestimmte der Einsatz von Braun- und Steinkohle fast vollständig die Wärmeversorgung der Stadt. Die Nachkriegsentwicklung war geprägt von großen Wiederaufbau- und Neubaumaßnahmen, die zunächst den Zeilenbau wiederverwendeten. In den 60er bis 80er Jahren entstanden im Außenbereich Großsiedlungen und Trabantenstädte, in der Innenstadt bestimmten zunächst Abriß und Neubau die Wohnungsbauprogramme. Ab Mitte der 70er Jahre wurden vor allem in Wedding und Kreuzberg behutsame Formen der Stadterneuerung durchgeführt (vgl. Karte 06.07, SenStadtUm 1995f). West-Berlin Der Einsatz verschiedener Brennstoffe zur Beheizung von Wohn- und Arbeitsstätten entwickelte sich in dieser Zeit in Ost- und West-Berlin unterschiedlich. Im Westteil von Berlin fand seit Beginn der 70er Jahre ein kontinuierlicher Ersatz von Kohle durch andere Energieträger statt. Die Ersatzstruktur war dabei abhängig von der Siedlungsstruktur: Vor allem in den Ein- und Zweifamilienhausbereichen im Außenbereich wird seitdem vorrangig mit leichtem Öl geheizt. Im Geschoßwohnungsbau und bei der Arbeitsplatzbeheizung richtet sich die Art der Brennstoffe dagegen mehr nach der Nähe zu Versorgungsnetzen der leitungsgebundenen Energieträger bzw. dem Einsatz eigener ölbefeuerter Heizhäuser. Die aufgrund der Insellage hohe Dichte mit Heizkraftwerken ermöglichte einen kontinuierlichen Ausbau der Fernwärmeversorgung durch die BEWAG, wenn auch der Vorrang der Stromversorgung dort bisher eine wärmetechnisch optimierte Planung verhinderte. Ost-Berlin Im Ostteil von Berlin wurden bis 1989 sowohl in den Ein- und Zweifamilienhausgebieten als auch in den mehrgeschossigen Altbauquartieren und im Bereich der Arbeitsstätten nahezu ausschließlich Braunkohle und Erdgas für die Beheizung verwendet. Etwa 60% der Wohnungen im Ostteil von Berlin waren 1989 mit Kohleeinzel- und Sammelheizungen versorgt; ca. 40% der Wohnungen wurden durch Fernwärme aus Heiz- und Heizkraftwerken versorgt. Aufgrund der Verwendungsbeschränkung in der ehemaligen DDR wurde Heizöl für den Wärmemarkt nicht eingesetzt. Die gesamte Energieversorgung einschließlich des Stromanteils weist bis heute erhebliche Unterschiede in beiden Stadthälften auf. Aus Abbildung 1 geht hervor, daß für den Westteil Berlins lediglich 6 % der Kraftwerksleistung für die Fernwärme zur Verfügung stehen, während im Ostteil der Stadt mit 43 % fast die Hälfte der Leistung auf die Wärmeversorgung entfällt. Die Integration Ost-Berlins in das östliche Strom-Verbundnetz ermöglichte bereits in der DDR eine überwiegende Nutzung der vier Heizkraftwerke zu Wärmeversorgungszwecken. Seit Dezember 1994 ist der Westteil Berlins wieder in ein Strom-Verbundnetz integriert und damit die energietechnische Insellage nach über 42 Jahren aufgehoben. Nachdem auch alle technischen Voraussetzungen für die Direkteinspeisung in das Stromnetz der BEWAG erfüllt sind, besteht bei den West-Berliner Heizkraftwerken ein hohes Potential für eine erweiterte Fernwärmenutzung. Im Ostteil der Stadt wird die Modernisierung der Kraftwerke – z. B. durch den Neubau des Heizkraftwerkes Mitte – weiter fortgesetzt. Die grundlegenden Veränderungen im Rahmen der Wärmeversorgung haben zu einer deutlichen Entlastung der lufthygienischen Situation in der Stadt geführt. Die Entwicklung bei den wichtigsten Schadstoffen wird im Rahmen der Umweltatlas-Karten 03.01 bis 03.08 ausführlich beschrieben. Soweit es die Belastung durch Kraftwerke, Hausbrand und Industrie betrifft, konnten Schwefeldioxid, Stäube und auch Stickoxide beträchtlich vermindert werden. Für den Ostteil der Stadt wird der Prozeß der technischen Nachrüstung und Änderung der Brennstoffarten insbesondere im Hausbrandbereich noch weitere Zeit in Anspruch nehmen. Die Wirkung hausbrandbezogener Maßnahmen auf die Situation der Schadstoffimmission ist in Anbetracht der jeweils niedrigen Emissionshöhen höher als bei Industrie und Kraftwerken. Kohlendioxid-Emissionen Das seit einigen Jahren in den Mittelpunkt der Diskussion gerückte Kohlendioxid (CO 2 ) läßt sich dagegen durch technische Maßnahmen nicht entscheidend reduzieren. Ansatzpunkte für die Umsetzung des politischen Ziels einer 25 %-Minderung der Kohlendioxid-Emission pro Kopf der Bevölkerung bis 2010 sind die größtmögliche Effizienz im Hinblick auf den Wärme- und übrigen Energiebedarf und ein insgesamt ressourcenschonender Umgang mit allen Rohstoffen. Der Berliner Senat hat zu diesem Zweck im Dezember 1994 das Energiekonzept Berlin beschlossen. Schwerpunkte des Berliner Konzepts sind u.a. die Reduzierung des Energieverbrauchs zur Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung, hier insbesondere der öffentlichen Einrichtungen. Im Bereich des größten Energieeinsparpotentiales, dem Wohnungsbestand, sollen im Jahre 2010 gegenüber 1990 rund 1,85 Mio. t CO 2 eingespart werden. Bis 1994 konnten bereits mehr als 150 000 Wohnungen energietechnisch umgestellt bzw. optimiert werden (vgl. Tab. 1). Tabelle 2 verdeutlicht den Abbau der CO 2 -Emissionen im Land Berlin für den Zeitraum von 1987 bis zum ersten Halbjahr 1994. Für den Neubaubereich gilt als Ziel ein Niedrigenergiestandard, der die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung um mindestens 20 % unterschreitet. Angesichts der immensen Sanierungserfordernisse, aber auch vieler aktueller großflächiger Neubaumaßnahmen kommt weiteren konzeptionellen Überlegungen große Bedeutung zu. Zu diesem Zweck sind bisher etwa 20 Energiekonzepte erstellt worden, die auch die stärkere Einbeziehung regenerativer Energieträger vorsehen. So werden in Berlin pro Jahr etwa 9,5 Mrd. kWh Strom verkauft, direkt von der Sonne werden dagegen bisher nur ca. 200 000 kWh aus etwa 160 Photovoltaik-Anlagen gewonnen. Zusätzlich bestehen z. Zt. rund 1 000 solarthermische Anlagen, über die u. a. Brauchwasser erwärmt wird. Der Einsatz von Wärmepumpen zur Heizenergieversorgung ist vernachlässigbar gering. Zentrale Bedeutung für die Bereitstellung von Wärme haben dagegen in der Stadt die 12 Heizkraftwerke der BEWAG. Daneben existieren etwa 40 Anlagen als Blockheizkraftwerke (Stand: Februar 1995) mit einer thermischen Gesamtleistung von 55 MW (im Vergleich dazu HKW Reuter-West: 650 MW) sowie mehrere hundert genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen im öffentlichen und privaten Bereich. Da die Umweltfreundlichkeit der Fernwärme auch von den in den Erzeugeranlagen eingesetzten Brennstoffen abhängt, stellt Karte 08.02.1 für die größeren Anlagen der Versorger den Brennstoffeinsatz im Wärmemarkt für 1994 dar. Die vorliegenden Karten 08.01 und 08.02 stellen erstmalig den derzeitigen Anteil der einzelnen Energieträger für Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung im Gebäudeblock dar. Sie liefern damit eine wertvolle Hilfe für die geplante Ausweisung von Vorranggebieten für Fernwärme und Erdgas und verdeutlichen die noch bestehenden Sanierungserfordernisse. Für Neubaugebiete werden Anschlußpotentiale an bestehende Versorgungsnetze aufgezeigt.

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten 2005

Brennstoffarten zur Erzeugung von Gebäudewärme Aufgrund der engen inhaltlichen Bezüge entstand ein gemeinsamer Text für die beiden Karten 08.01 Versorgungsbereiche Gebäudewärme (Ausgabe 2010) und 08.02 Überwiegende Heizungsarten (Ausgabe 2010). Berlin ist das größte zusammenhängend bebaute Ballungsgebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Auf einer Fläche von 889 km² leben ca. 3,4 Millionen Einwohner (Stand Dezember 2009). Die Entwicklung der Raumwärmeversorgung und die Verteilung der Brennstoffarten sind eingebunden in die Entwicklungsgeschichte der Stadt und geprägt von ihrer Sozial- und Baustruktur. Im Zuge der Industrialisierung ab etwa 1875 und des damit einhergehenden raschen Bevölkerungszuwachses entwickelte sich Berlin um den alten Stadtkern innerhalb des heutigen S-Bahn-Ringes weitgehend zu einer Mietskasernenstadt. Am Innenstadtrand entstanden erste Siedlungen der Wohnungsbaugesellschaften. Im Außenbereich wurden Villenkolonien bzw. Gartenstadtprojekte errichtet. Bis zum Ende des 2. Weltkrieges bestimmte der Einsatz von Braun- und Steinkohle fast vollständig die Wärmeversorgung der Stadt. Die Nachkriegsentwicklung war geprägt von großen Wiederaufbau- und Neubaumaßnahmen, die zunächst den Zeilenbau wiederverwendeten. In den 60er bis 80er Jahren entstanden sowohl im West- als auch im Ostteil der Stadt in den Außenbereichen Großsiedlungen und Trabantenstädte, in der Innenstadt bestimmten zunächst Abriss und Neubau die Wohnungsbauprogramme. Ab Mitte der 70er Jahre wurden vor allem in Wedding und Kreuzberg behutsame Formen der Stadterneuerung durchgeführt (vgl. Karte 06.07, SenStadt 2008b). Der Einsatz verschiedener Brennstoffe zur Beheizung von Wohn- und Arbeitsstätten entwickelte sich in dieser Zeit in Ost- und West-Berlin unterschiedlich. West-Berlin Im Westteil von Berlin fand seit Beginn der 70er Jahre ein kontinuierlicher Ersatz von Kohle durch andere Energieträger statt. Die Ersatzstruktur war dabei abhängig von der Siedlungsstruktur: Vor allem in den Ein- und Zweifamilienhausbereichen im Außenbereich wird seitdem vorrangig mit leichtem Öl geheizt. Im Geschosswohnungsbau und bei der Arbeitsplatzbeheizung richtet sich die Art der Brennstoffe dagegen mehr nach der Nähe zu Versorgungsnetzen der leitungsgebundenen Energieträger bzw. dem Einsatz eigener ölbefeuerter Heizhäuser. Die aufgrund der Insellage hohe Dichte mit Heizkraftwerken ermöglichte bis 1989 einen kontinuierlichen Ausbau der Fernwärmeversorgung durch die BEWAG, wenn auch der Vorrang der Stromversorgung dort bisher eine wärmetechnisch optimierte Planung verhinderte. Ost-Berlin Im Ostteil von Berlin wurden bis 1989 sowohl in den Ein- und Zweifamilienhausgebieten als auch in den mehrgeschossigen Altbauquartieren und im Bereich der Arbeitsstätten nahezu ausschließlich Braunkohle und Erdgas für die Beheizung verwendet. Etwa 60% der Wohnungen im Ostteil von Berlin waren 1989 mit Kohleeinzel- und Sammelheizungen versorgt; ca. 40% der Wohnungen wurden durch Fernwärme aus Heiz- und Heizkraftwerken versorgt. Aufgrund der Verwendungsbeschränkung in der ehemaligen DDR wurde Heizöl für den Wärmemarkt nicht eingesetzt. Berlin nach 1989 Die bauliche Entwicklung des vereinigten Berlins durchlief nach 1989 verschiedene Phasen. Insgesamt wurden zwischen 1991 und 2000 in Berlin rund 150.000 Wohnungen neu gebaut. Etwa 60 % aller Neubauten wurden als kleinteilige Bestandsergänzungen errichtet. Bis 1992 wurden die im Bau befindlichen Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt fertig gestellt. Im Westteil wurden in dieser Phase nur geringfügige Ergänzungen im Baubestand vorgenommen. 1993 bis 1997 wurden im Außenbereich, wie zum Beispiel auf ehemaligen Äckern in Karow-Nord, neue Vorstädte, sowie im Stadtzentrum zahlreiche Großprojekte, wie der Potsdamer Platz oder die Regierungsbauten errichtet. Seit 1997 ist der Wohnungsneubau im gesamten Ballungsraum rückläufig und hat für das Jahr 2003 infolge des Abbaus von Förderungen wieder in etwa das Niveau von 1991 erreicht. Der Eigenheimbau ist nach einem Maximum in den östlich Randbezirken und im Umland 1998 und 1999 ebenfalls leicht rückläufig. Große Teile der Innenstadt-Altbauquartiere im Ostteil der Stadt wurden ebenso, wie fast 80 % der Plattenbau-Großsiedlungen, mit Hilfe verschiedener Förderprogramme in der Bausubstanz und im Wohnumfeld saniert. Energiepolitisch und damit auch von großem Einfluss auf den lokalen Wärmemarkt änderte sich die Situation nach 1989 radikal. Waren vorher – in West-Berlin aufgrund der Insellage, in Ost-Berlin aufgrund der zentralen Steuerung – festgelegte Versorgungsstrukturen, so verschlechterte sich mit der Wiedervereinigung die Übersichtlichkeit und Planbarkeit der Energieversorgung. So wurde Berlin sehr bald in überregionale Verbundnetze bei Strom und Gas integriert, 1997 erfolgte die vollständige Privatisierung des bisher mehrheitlich in staatlichem Besitz befindlichen Energieversorgers BEWAG und 1998 wurden mit der Energierechtsnovelle die Vorraussetzungen für einen veränderten Binnenmarkt bei Strom und Gas geschaffen (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2004). Die Entwicklung bis Ende 2003 zeigt allerdings, dass die angestammten Energieversorger der Stadt, BEWAG und GASAG, weiterhin einen ganz überwiegenden Anteil an der Versorgung von Strom, Fernwärme und Gas innehaben. Am 1. Januar 2006 wurde aus der Bewag Aktiengesellschaft die Vattenfall Europe Berlin AG Im selben Zeitraum seit 1989 hat der Senat von Berlin vielfältige energiepolitische Anstrengungen unternommen, lokal auf den weltweiten Klimawandel zu reagieren und damit auch Einfluss auf eine energetische Optimierung beim Einsatz von Heizenergie zu nehmen, u.a.: Vorlage eines speziellen Gesetzes zur sparsamen sowie umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energienutzung (vgl. Berliner Energiespargesetz – BEnSpG) Vorlage eines Energieberichtes 1990-1996, der die Maßnahmen des Energiekonzeptes von 1994 evaluierte (vgl. Energiebericht 1990-1996) Erarbeitung und Beschluss eines Landesenergieprogrammes 2000 – 2003, in dem auch die Erstellung und Fortschreibung dieser Umweltatlas-Karten als Beitrag zur Information der Öffentlichkeit festgelegt wurden. Am 18. Juli 2006 wurde als aktualisierte Fassung das Landesenergieprogramm (LEP) 2006-2010 vom Berliner Senat beschlossen. viele weitere Aktivitäten und Initiativen zur Reduzierung des Energieverbrauches und energetischen Optimierung der Gebäudewärmeversorgung (vgl. vertiefende Informationen unter “Klimaschutz – Schwerpunkte in Berlin” ). Den zeitliche Aspekt zur Umsetzung der staatlich geförderten und privaten bzw. gewerblichen Maßnahmen im Gebäudewärmebereich veranschaulicht eindrucksvoll ein Vergleich zwischen der Erhebung 1994/95, den Daten zum Heizenergieeinsatz im Jahre 2000 sowie dem aktuellen Stand 2005 (vgl. Tab. 1). Es ist zu erkennen, dass insbesondere in den 90er Jahren die Kohle durch andere Heizenergiearten substituiert wurde, während zwischen 2000 und 2005 vor allem der Wechsel beim ausgeprägtesten Versorgungsanteil von der Fernwärme hin zur Gasheizung auffällt. Die Wirkung hausbrandbezogener Maßnahmen auf die Situation der Schadstoffimmission ist in Anbetracht der jeweils niedrigen Emissionshöhen höher als bei Industrie und Kraftwerken. Die beheizte Fläche hat entsprechend Tabelle 1 zwischen 1994 und 2005 um rund 17 % zugenommen. Die Wohnfläche hat in diesem Zeitraum um rund 8 % (1994: 118.255.000 m 2 , 2005: 131.765.000 m 2 ) und die Zahl der Wohnungen (1994: 1.760.071, 2005: 1.881.837) um ca. 10 % zugenommen (Statistisches Landesamt Berlin 1994, 2005). Über die Zunahme der Gewerbeflächen, die mit nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen beheizt werden und mindestens 15% der hier erfassten beheizten Fläche ausmachen, liegt keine Statistik vor. Während 1994 die Energieversorgung einschließlich des Stromanteils noch erhebliche Unterschiede in beiden Stadthälften aufwies, sind diese Unterschiede in der Zeit bis zur aktuellen Darstellung für das Jahr 2005 in weiten Bereichen aufgehoben worden. Besonderen Anteil an dieser Angleichung hat die Sustitution ehemals kohlebeheizter Flächen in den östlichen Bezirken und zwar sowohl im Stadtzentrum als auch in den Randbezirken. Vor allem profitieren von diesem Wandlungsprozess konnten die Gasanbieter, deren zu beheizende Flächen eine deutliche Zunahme von 1994 bis 2005 um fast das Doppelte aufweisen, während die Ausdehnung bei den Fernheizungen und bei den ölbeheizten Gebäuden deutlich geringer ausfällt. Damit stellt 2005 die Gasversorgung in rund 4.800 überwiegend gasbeheizten Blöcken mit Wohn- und Arbeitsstätten vor den rund 4.300 vorrangig ölbeheizten Blöcken den größten Anteil dar, es folgt die Fernwärme mit rund 1.850 überwiegend von ihr beheizten Blöcken. Alle Energiearten konnten dabei ihren Versorgungsanteil vor allem im ehemaligen Ostteil der Stadt zu Lasten bisher mit Kohle beheizter Flächen ausbauen. Entsprechend gingen die kohlebeheizten Flächen von 1994 bis 2005 um etwa 90 % zurück und beheizen heute nur noch weniger als 2 % der Wohn- und Gewerberäume. Die Anteile der Heizungsarten in den 12 Bezirken im Vergleich der unterschiedlichen Erfassungszeitpunkte sind in den Abbildung 1, Abbildung 2 und Abbildung 3 veranschaulicht. Insbesondere fällt auf, dass im Jahre 1994 in den östlichen Außenbezirken der Stadt (Treptow-Köpenick, Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) Ölheizungen noch einen verhältnismäßig geringen, Kohleheizungen hingegen einen hohen Anteil einnahmen. Dieses Verhältnis hat sich bis zur Mitte des neuen Jahrzehntes umgekehrt (weitere Informationen zur aktuellen Verteilung der Heizungsarten siehe Kartenbeschreibung). Berlin verfügt mit einem ca. 1.300 km langen Rohrsystem und einer Gesamtwärmeleistung von 7.683 MW über das größte Fernwärmenetz Westeuropas, mit dem mehr als 600.000 Privathaushalte, Industriebetriebe und öffentliche Gebäude versorgt werden. Strom und Wärme werden in neun großen Heizkraftwerken und mehr als 200 Blockheizkraftwerken unterschiedlicher Größe erzeugt. Größter Versorger ist die Vattenfall Europe AG (SenGesUmV 2010c). Ergänzt wird dieses Netz durch den Erdgas-Versorger GASAG. Der Erdgasverbrauch für Haushalte, öffentliche Einrichtungen und genehmigungsbedürftige Industrieanlagen (ohne Kraftwerke von Vattenfall) ist im Geschäftsbericht der GASAG mit 1800 Mio. m 3 ausgewiesen. Etwa 900 Mio. m 3 Erdgas zusätzlich wird in den Kraftwerken und Heizkraftwerken von Vattenfall verbraucht. Der Anteil, den die genehmigungsbedürftigen gasbetriebenen Feuerungsanlagen verbrauchen liegt nach Information aus den Emissionserklärungen bei etwa 700 Mio. m 3 und deren Gasverbrauch wird bei der GASAG Verbrauchergruppe “Gewerbe und Industrie” zugeordnet. Daher kann für den Hausbrand eine verbrauchte Erdgasmenge von ca. 1132 Mio. m 3 veranschlagt werden. Die grundlegenden Veränderungen im Rahmen der Wärmeversorgung haben schon in der Vergangenheit zu einer deutlichen Entlastung der lufthygienischen Situation in der Stadt geführt. Die Werte aller direkt emittierten Schadstoffe der letzten 15 Jahre sind stark rückläufig. Beim Schwefeldioxid, das früher hauptsächlich aus Kraftwerken, Industrie und Kohleöfen stammte, ist dieser Rückgang am deutlichsten. Abbildung 4 zeigt die flächige Verteilung des SO 2 . Während 1994 noch 42 km 2 mit SO 2 -Emissionen > 20 t/km 2 /a berechnet wurden, werden für den Zeitraum 2005 entsprechend Abbildung 3 nur noch 6 Raster mit Werten bis 10 t/km 2 /a berechnet. Die verbliebenen Emissionsschwerpunkte des Hausbrandes sind Innenstadtbereiche im Übergangsbereich von Schöneberg nach Wilmersdorf. Die ebenfalls relativ dicht besiedelten Baugebiete der Hochhausviertel Gropiusstadt, Märkisches Viertel, Hohenschönhausen und Marzahn fallen dagegen von ihren Emissionen her nicht auf, da hier flächendeckend mit Fernwärme geheizt wird. Die dabei entstehenden Emissionen sind den Heizkraftwerken zugeordnet und werden hinsichtlich ihrer eingesetzten Brennstoffe in der Karte 08.02.2 dargestellt. Weitere ausführliche Informationen sind der Veröffentlichung zum Hausbrand-Kataster 2000 zu entnehmen. Kohlendioxid-Emissionen Das seit einigen Jahren in den Mittelpunkt der Diskussion gerückte Kohlendioxid (CO 2 ) lässt sich durch technische Maßnahmen nicht entscheidend reduzieren. Ansatzpunkte für die Umsetzung des politischen Ziels einer 40 %-Minderung der Kohlendioxid-Emission pro Kopf der Bevölkerung bis 2020 gegenüber 1990 sind die größtmögliche Effizienz im Hinblick auf den Wärme- und übrigen Energiebedarf und ein insgesamt ressourcenschonender Umgang mit allen Rohstoffen. Der Berliner Senat hat zu diesem Zweck im Juli 2008 ein “Klimapolitisches Arbeitsprogramm Berlin” beschlossen. Schwerpunkte des Berliner Konzepts sind u.a. die Reduzierung des Energieverbrauchs zur Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung, hier insbesondere die ökologische Sanierung öffentlicher Gebäude. Die Entwicklung der CO 2 -Emissionen in Berlin ist seit 1990 rückläufig (Bild 12). Im Jahr 2006 ist eine Reduzierung von 26,1 Prozent (Quellenbilanz) gegenüber 1990 erreicht worden. Die CO 2 -Emissionen reduzierten sich damit seit 1990 von 26,94 Mio. Tonnen auf 19.91 Mio. Tonnen im Jahr 2006. Obwohl der Primärenergieverbrauch im Jahr 2006 einen leichten Anstieg verzeichnete, wirkte sich der Wechsel zu CO 2 -emissionsärmeren Energieträgern und Umwandlungsprozessen positiv aus. Das Berliner Energiekonzept beschreibt einen Weg, wie das Land Berlin bis zum Jahr 2010 die CO 2 -Emissionen um 25 % gegenüber dem Jahr 1990 aus eigener Kraft reduzieren kann. Wichtigster Sektor ist hierbei der Wohngebäudebereich und hier wiederum die energetische Modernisierung des Altbaubestandes. Das Land Berlin hat seit 1990 beispielhaft die Sanierung der Altbaubestände unterstützt. Im Zeitraum 1991 bis 2001 wurden insgesamt etwa 5 Milliarden EURO Fördermittel im Rahmen verschiedener Programme eingesetzt: Heizungsmodernisierungsprogramm Plattenbausanierungsprogramm Programm Soziale Stadterneuerung und Leerstandsbeseitigung Programm Stadtweite Maßnahmen Programm Mietermodernisierung Programm QUAB Wärmedämmung (Qualifizierung und Arbeitsbeschaffung) Diese Programme zielten in ihrem energetischen Teil auf eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fensteraustausch u.a.), auf eine Erhöhung der Effizienz der Wärmeversorgungsanlagen, auf eine Ablösung ineffizienter Einzelanlagen und die Ablösung der kohlenstoffreichen Energieträger Kohle und Heizöl zugunsten des Fernwärmeausbaues bzw. effizienter Nahwärmelösungen mit Erdgas und zielten auch auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Mit diesen Programmen wurde bereits über ein Drittel des gesamten Berliner Wohnungsbestandes und die Hälfte des Plattenbauten-Bestandes erfasst. Im Ergebnis konnte bei den sanierten Plattenbauten der spezifische Wärmeverbrauch für die Raumwärme vielfach auf unter 100 kWh/m 2 a gesenkt werden (vorher etwa 200 kWh/m 2 a), auch für die sanierten Mauerwerksbauten konnten ähnlich niedrige Werte erreicht werden. Gab es 1990 in über 400.000 Berliner Wohnungen Kohleeinzelöfen, sind dies mit Stand 2005 nur noch in etwa 40.000. Der Ausbau der Fernwärmeversorgung erfolgte von etwa 450.000 angeschlossenen Wohnungen auf jetzt 580.000 und der der modernen Gasheizung auf über 155.000 Hausanschlussleitungen mit ca. 670.000 Kunden in Berlin, bei einem Leitungsnetz von rund 6.900 km ( vgl. NBB online Auftritt ). Die Nutzung der Solarenergie wurde aus dem Nischendasein zu einer zu “beachtenden” Größe vorangebracht, indem rund 62.000 m 2 Kollektorfläche für 5.900 solarthermischen Anlagen und rund 7,3 MWp (p bedeutet ‘peak’ für ‘Spitze’, also die Spitzenleistung bei voller Sonneneinstrahlung) für etwa 2.000 photovoltaische Anlagen realisiert wurden. Verglichen mit den mehr als 12.3 GWh Strom, die im Jahre 2005 den Endabnehmern zur Verfügung standen, bleibt die von Solaranlagen erzeugte Strommenge trotz dieser Zuwächse naturgemäß weiter im Promillebereich. Die Entwicklung der CO 2 -Emissionen in Berlin ist seit 1990 rückläufig (vgl. Abb. 6). Im Jahr 2006 ist eine Reduzierung von 26,1 Prozent (Quellenbilanz) gegenüber 1990 erreicht worden. Die CO 2 -Emissionen reduzierten sich damit seit 1990 von 26,94 Mio. Tonnen auf 19.91 Mio. Tonnen im Jahr 2006. Obwohl der Primärenergieverbrauch im Jahr 2006 einen leichten Anstieg verzeichnete , wirkte sich der Wechsel zu CO 2 -emissionsärmeren Energieträgern und Umwandlungsprozessen positiv aus. Weitere Informationen zu den einzelnen Handlungsfeldern können im Landesenergieprogramm selbst oder unter “Klimaschutz – Schwerpunkte in Berlin” nachgelesen werden. Eine große Bedeutung für die Bereitstellung von Wärme haben in der Stadt neben den großen Heizkraftwerken von Vattenfall die immer zahlreicheren Feuerungsanlagen für den Nahwärmebereich. Diese Blockheizkraftwerke fallen je nach thermischer Gesamtleistung und Brennstoffeinsatz u.U. unter die Genehmigungspflicht industrieller Anlagen und sind dann nicht mehr dem Hausbrandbereich zugeordnet. Sowohl die absolute Anzahl an Feuerungsanlagen als auch die Zahl der genehmigungsbedürftigen Industrieanlagen insgesamt hat in den letzten drei Erfassungszeiträumen kontinuierlich abgenommen. Während im Jahre 2000 bei insgesamt 620 genehmigungsbedürftigen Anlagen 243 Feuerungsanlagen in Betrieb waren, betrug dieses Verhältnis im Jahr 2004 nur noch 398 zu 100 und im aktuellen Erfassungszeitpunkt 165 zu 64 Anlagen. Die Ursache liegt darin begründet, dass zum einen Anlagen stillgelegt wurden, zum anderen jedoch durch die Umstellung auf umweltfreundlichere Brennstoffe (Erdgas oder Öl statt Kohle) die Genehmigungspflicht entfiel. Da die Umweltfreundlichkeit der von diesen Anlagen bereitgestellten Fern- bzw. Nahwärme auch von den in den Erzeugeranlagen eingesetzten Brennstoffen abhängt, stellt die Karte 08.02.2 für die größeren Anlagen der Versorger (mit mehr als 20 MW thermischer Leistung) den Brennstoffeinsatz im Wärmemarkt für 2004 dar. Die vorliegenden Karten 08.01 und 08.02 liefern über die Darstellung des derzeitigen Anteils der einzelnen Energieträger für Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung im Gebäudeblock hinaus eine Hilfe für den weiteren Ausbau der Versorgungsgebiete mit Fernwärme und Erdgas. Für Neubaugebiete werden Anschlusspotenziale an bestehende Versorgungsnetze aufgezeigt.

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten 2000

Brennstoffarten zur Erzeugung von Gebäudewärme Aufgrund der engen inhaltlichen Bezüge entstand ein gemeinsamer Text für die beiden Karten 08.01 Versorgungsbereiche Gebäudewärme (Ausgabe 2005) und 08.02 Überwiegende Heizungsarten (Ausgabe 2005). Berlin ist das größte zusammenhängend bebaute Ballungsgebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Auf einer Fläche von 889 km 2 leben ca. 3,4 Millionen Einwohner (Stand Juni 2004). Die Entwicklung der Raumwärmeversorgung und die Verteilung der Brennstoffarten sind eingebunden in die Entwicklungsgeschichte der Stadt und geprägt von ihrer Sozial- und Baustruktur. Im Zuge der Industrialisierung ab etwa 1875 und des damit einhergehenden raschen Bevölkerungszuwachses entwickelte sich Berlin um den alten Stadtkern innerhalb des heutigen S-Bahn-Ringes weitgehend zu einer Mietskasernenstadt. Am Innenstadtrand entstanden erste Siedlungen der Wohnungsbaugesellschaften. Im Außenbereich wurden Villenkolonien bzw. Gartenstadtprojekte errichtet. Bis zum Ende des 2. Weltkrieges bestimmte der Einsatz von Braun- und Steinkohle fast vollständig die Wärmeversorgung der Stadt. Die Nachkriegsentwicklung war geprägt von großen Wiederaufbau- und Neubaumaßnahmen, die zunächst den Zeilenbau wiederverwendeten. In den 60er bis 80er Jahren entstanden sowohl im West- als auch im Ostteil der Stadt in den Außenbereichen Großsiedlungen und Trabantenstädte, in der Innenstadt bestimmten zunächst Abriss und Neubau die Wohnungsbauprogramme. Ab Mitte der 70er Jahre wurden vor allem in Wedding und Kreuzberg behutsame Formen der Stadterneuerung durchgeführt (vgl. Karte 06.07, SenStadt 2002). Der Einsatz verschiedener Brennstoffe zur Beheizung von Wohn- und Arbeitsstätten entwickelte sich in dieser Zeit in Ost- und West-Berlin unterschiedlich. West-Berlin Im Westteil von Berlin fand seit Beginn der 70er Jahre ein kontinuierlicher Ersatz von Kohle durch andere Energieträger statt. Die Ersatzstruktur war dabei abhängig von der Siedlungsstruktur: Vor allem in den Ein- und Zweifamilienhausbereichen im Außenbereich wird seitdem vorrangig mit leichtem Öl geheizt. Im Geschosswohnungsbau und bei der Arbeitsplatzbeheizung richtet sich die Art der Brennstoffe dagegen mehr nach der Nähe zu Versorgungsnetzen der leitungsgebundenen Energieträger bzw. dem Einsatz eigener ölbefeuerter Heizhäuser. Die aufgrund der Insellage hohe Dichte mit Heizkraftwerken ermöglichte bis 1989 einen kontinuierlichen Ausbau der Fernwärmeversorgung durch die BEWAG, wenn auch der Vorrang der Stromversorgung dort bisher eine wärmetechnisch optimierte Planung verhinderte. Ost-Berlin Im Ostteil von Berlin wurden bis 1989 sowohl in den Ein- und Zweifamilienhausgebieten als auch in den mehrgeschossigen Altbauquartieren und im Bereich der Arbeitsstätten nahezu ausschließlich Braunkohle und Erdgas für die Beheizung verwendet. Etwa 60% der Wohnungen im Ostteil von Berlin waren 1989 mit Kohleeinzel- und Sammelheizungen versorgt; ca. 40% der Wohnungen wurden durch Fernwärme aus Heiz- und Heizkraftwerken versorgt. Aufgrund der Verwendungsbeschränkung in der ehemaligen DDR wurde Heizöl für den Wärmemarkt nicht eingesetzt. Berlin nach 1989 Die bauliche Entwicklung des vereinigten Berlins durchlief nach 1989 verschiedene Phasen. Insgesamt wurden zwischen 1991 und 2000 in Berlin rund 150.000 Wohnungen neu gebaut. Etwa 60 % aller Neubauten wurden als kleinteilige Bestandsergänzungen errichtet. Bis 1992 wurden die im Bau befindlichen Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt fertig gestellt. Im Westteil wurden in dieser Phase nur geringfügige Ergänzungen im Baubestand vorgenommen. 1993 bis 1997 wurden im Außenbereich, wie zum Beispiel auf ehemaligen Äckern in Karow-Nord, neue Vorstädte, sowie im Stadtzentrum zahlreiche Großprojekte, wie der Potsdamer Platz oder die Regierungsbauten errichtet. Seit 1997 ist der Wohnungsneubau im gesamten Ballungsraum rückläufig und hat für das Jahr 2003 infolge des Abbaus von Förderungen wieder in etwa das Niveau von 1991 erreicht. Der Eigenheimbau ist nach einem Maximum in den östlich Randbezirken und im Umland 1998 und 1999 ebenfalls leicht rückläufig. Große Teile der Innenstadt-Altbauquartiere im Ostteil der Stadt wurden ebenso, wie fast 80 % der Plattenbau-Großsiedlungen, mit Hilfe verschiedener Förderprogramme in der Bausubstanz und im Wohnumfeld saniert. Energiepolitisch und damit auch von großem Einfluss auf den lokalen Wärmemarkt änderte sich die Situation nach 1989 radikal. Waren vorher – in West-Berlin aufgrund der Insellage, in Ost-Berlin aufgrund der zentralen Steuerung – festgelegte Versorgungsstrukturen, so verschlechterte sich mit der Wiedervereinigung die Übersichtlichkeit und Planbarkeit der Energieversorgung. So wurde Berlin sehr bald in überregionale Verbundnetze bei Strom und Gas integriert, 1997 erfolgte die vollständige Privatisierung des bisher mehrheitlich in staatlichem Besitz befindlichen Energieversorgers BEWAG und 1998 wurden mit der Energierechtsnovelle die Vorraussetzungen für einen veränderten Binnenmarkt bei Strom und Gas geschaffen (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2004). Die Entwicklung bis Ende 2003 zeigt allerdings, dass die angestammten Energieversorger der Stadt, BEWAG und GASAG, weiterhin einen ganz überwiegenden Anteil an der Versorgung von Strom, Fernwärme und Gas innehaben. Im selben Zeitraum seit 1989 hat der Senat von Berlin vielfältige energiepolitische Anstrengungen unternommen, lokal auf den weltweiten Klimawandel zu reagieren und damit auch Einfluss auf eine energetische Optimierung beim Einsatz von Heizenergie zu nehmen, u.a.: Vorlage eines speziellen Gesetzes zur sparsamen sowie umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energienutzung (vgl. Berliner Energiespargesetz – BEnSpG) Vorlage eines Energieberichtes 1990-1996, der die Maßnahmen des Energiekonzeptes von 1994 evaluierte (vgl. Energiebericht 1990-1996) Erarbeitung und Beschluss eines Landesenergieprogrammes 2000 – 2003, in dem auch die Erstellung und Fortschreibung dieser Umweltatlas-Karten als Beitrag zur Information der Öffentlichkeit festgelegt wurden (vgl. Landesenergieprogramm Berlin 2000 – 2003) viele weitere Aktivitäten und Initiativen zur Reduzierung des Energieverbrauches und energetischen Optimierung der Gebäudewärmeversorgung (vgl. vertiefende Informationen unter „Klimaschutz – Schwerpunkte in Berlin“ ). Den zeitliche Aspekt zur Umsetzung der staatlich geförderten und privaten bzw. gewerblichen Maßnahmen im Gebäudewärmebereich veranschaulicht eindrucksvoll ein Vergleich zwischen der letzten Erhebung 1994/95 und den Daten zum Heizenergieeinsatz im Jahre 2000 (vgl. Tab. 1). Die Wirkung hausbrandbezogener Maßnahmen auf die Situation der Schadstoffimmission ist in Anbetracht der jeweils niedrigen Emissionshöhen höher als bei Industrie und Kraftwerken. Die beheizte Fläche hat entsprechend Tabelle 1 zwischen 1994 und 2000 um rund 15 % zugenommen. Die Wohnfläche hat in diesem Zeitraum um rund 8% (1994: 118.255.000 m 2 ) und die Zahl der Wohnungen (1994: 1.102.403) um ca. 10,2 % zugenommen. Über die Zunahme der Gewerbeflächen, die mit nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen beheizt werden und mindestens 15% der hier erfassten beheizten Fläche ausmachen, liegt keine Statistik vor. Während 1994 die Energieversorgung einschließlich des Stromanteils noch erhebliche Unterschiede in beiden Stadthälften aufwies, sind diese Unterschiede in der Zeit bis zur aktuellen Darstellung für das Jahr 2000 in weiten Bereichen aufgehoben worden. Besonderen Anteil an dieser Angleichung hat die bemerkenswert starke Zunahme um fast 70 % bei den mit Erdgas beheizten Flächen, während die Zunahme bei den Fernheizungen mit ca. 25 % und bei den ölbeheizten Gebäuden mit rund 35 % deutlich geringer ausfällt. Damit stellt die Gasversorgung mittlerweile mit rund 4.500 überwiegend gasbeheizten Blöcken mit Wohn- und Arbeitsstätten nach den vorrangig ölbeheizten Blöcken (etwa 6.700) den zweitgrößten Anteil noch vor der Fernwärme (rund 3.200 Blöcke). Alle Energiearten konnten dabei ihren Versorgungsanteil vor allem im ehemaligen Ostteil der Stadt zu Lasten bisher mit Kohle beheizter Flächen ausbauen. Entsprechend gingen die kohlebeheizten Flächen von 1994 bis 2000 um etwa 75 % zurück und beheizen heute nur noch weniger als 5 % der Wohn- und Gewerberäume. Die Anteile der Heizungsarten in den 12 Bezirken im Vergleich der beiden Erfassungszeitpunkte sind in der Abbildung 1 bzw. Abbildung 2 veranschaulicht. Insbesondere fällt auf, dass im Jahre 1994 in den östlichen Außenbezirken der Stadt (Treptow-Köpenick, Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) Ölheizungen noch einen verhältnismäßig geringen, Kohleheizungen hingegen hohen Anteil einnahmen. Dieses Verhältnis hat sich bis zum Beginn des neuen Jahrzehntes umgekehrt(weitere Informationen zur aktuellen Verteilung der Heizungsarten siehe Kartenbeschreibung). Berlin besitzt mit einer Leitungstrecke von über 7.300 km – die größten Anbieter sind die BEWAG mit 1.200 km sowie die GASAG mit 6.100 km – das umfangreichste Versorgungsnetz leitungsgebundener Energieträger in Westeuropa. Die grundlegenden Veränderungen im Rahmen der Wärmeversorgung haben schon in der Vergangenheit zu einer deutlichen Entlastung der lufthygienischen Situation in der Stadt geführt. Die Werte aller direkt emittierten Schadstoffe der letzten 10 Jahre sind stark rückläufig. Beim Schwefeldioxid, das früher hauptsächlich aus Kraftwerken, Industrie und Kohleöfen stammte, ist dieser Rückgang am deutlichsten. Abbildung 3 zeigt die flächige Verteilung des SO 2 . Während 1994 noch 42 km 2 mit SO 2 -Emissionen > 20 t/km 2 /a berechnet wurden, waren dies entsprechend Abbildung 1 für den Zeitraum 2000 nur noch 6 Raster im selben Flächenbezug. Die verbliebenen Emissionsschwerpunkte des Hausbrandes sind weiterhin erwartungsgemäß die dichtbesiedelten Innenstadtbereiche, insbesondere Schöneberg und Friedrichshain, in denen gleichzeitig auch der höchste Anteil an Altbauten mit Öl- und Kohleheizung zu finden ist. Die ebenfalls relativ dicht besiedelten Baugebiete der Hochhausviertel Gropiusstadt, Märkisches Viertel, Hohenschönhausen und Marzahn fallen dagegen von ihren Emissionen her nicht auf, da hier flächendeckend mit Fernwärme geheizt wird. Die dabei entstehenden Emissionen sind den Heizkraftwerken zugeordnet und werden in der Karte 08.02.2 dargestellt. Weitere ausführliche Informationen sind der Veröffentlichung zum aktuellen Hausbrand-Kataster 2000 zu entnehmen. Kohlendioxid-Emissionen Das seit einigen Jahren in den Mittelpunkt der Diskussion gerückte Kohlendioxid (CO 2 ) lässt sich durch technische Maßnahmen nicht entscheidend reduzieren. Ansatzpunkte für die Umsetzung des politischen Ziels einer 25 %-Minderung der Kohlendioxid-Emission pro Kopf der Bevölkerung bis 2010 sind die größtmögliche Effizienz im Hinblick auf den Wärme- und übrigen Energiebedarf und ein insgesamt ressourcenschonender Umgang mit allen Rohstoffen. Der Berliner Senat hat zu diesem Zweck bereits im Dezember 1994 das Energiekonzept Berlin beschlossen. Schwerpunkte des Berliner Konzepts sind u.a. die Reduzierung des Energieverbrauchs zur Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung, hier insbesondere der öffentlichen Einrichtungen. Der energiebedingte CO 2 -Ausstoß wurde bis 2000 um 14,0 % reduziert. Das war insbesondere durch den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, Energieeinsparungen im Gebäudebereich und erhöhte Energieeffizienz in der gewerblichen Wirtschaft realisierbar. Inwieweit die weitere Verringerung der CO 2 -Emissionen Berlins entsprechend den Zielsetzungen des Landesenergieprogrammes auf einen temperaturbereinigten Wert 25,4 Mio. t CO 2 ; im Jahre 2003 erreicht wurde, lässt sich erst nach Vorlage der entsprechenden Energiebilanz bewerten. Das Berliner Energiekonzept beschreibt einen Weg, wie das Land Berlin bis zum Jahr 2010 die CO2-Emissionen um 25 % gegenüber dem Jahr 1990 aus eigener Kraft reduzieren kann. Wichtigster Sektor ist hierbei der Wohngebäudebereich und hier wiederum die energetische Modernisierung des Altbaubestandes. Das Land Berlin hat seit 1990 beispielhafte die Sanierung der Altbaubestände unterstützt. Im Zeitraum 1991 bis 2001 wurden insgesamt etwa 5 Milliarden EURO Fördermittel im Rahmen verschiedener Programme eingesetzt: Heizungsmodernisierungsprogramm Plattenbausanierungsprogramm Programm Soziale Stadterneuerung und Leerstandsbeseitigung Programm Stadtweite Maßnahmen Programm Mietermodernisierung Programm QUAB Wärmedämmung (Qualifizierung und Arbeitsbeschaffung) Diese Programme zielten in ihrem energetischen Teil auf eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fensteraustausch u.a.), auf eine Erhöhung der Effizienz der Wärmeversorgungsanlagen, auf eine Ablösung ineffizienter Einzelanlagen und die Ablösung der kohlenstoffreichen Energieträger Kohle und Heizöl zugunsten des Fernwärmeausbaues bzw. effizienter Nahwärmelösungen mit Erdgas und zielten auch auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Mit diesen Programmen wurde bereits über ein Drittel des gesamten Berliner Wohnungsbestandes und die Hälfte des Plattenbauten-Bestandes erfasst. Im Ergebnis konnte bei den sanierten Plattenbauten der spezifische Wärmeverbrauch für die Raumwärme vielfach auf unter 100 kWh/m 2 a gesenkt werden (vorher etwa 200 kWh/m 2 a), auch für die sanierten Mauerwerksbauten konnten ähnlich niedrige Werte erreicht werden. Gab es 1990 in über 400.000 Berliner Wohnungen Kohleeinzelöfen sind dies jetzt nur noch in etwa 80.000. Der Ausbau der Fernwärmeversorgung erfolgte von etwa 450.000 angeschlossenen Wohnungen auf jetzt 580.000 und der der modernen Gasheizung von 300.000 auf 460.000 Wohnungen. Die Nutzung der Solarenergie wurde aus dem Nischendasein zu einer zu “beachtenden” Größe vorangebracht, indem rund 42.000 m 2 Kollektorfläche für 2.780 solarthermischen Anlagen und rund 5,3 MWp (p bedeutet ‘peak’ für ‘Spitze’, also die Spitzenleistung bei voller Sonneneinstrahlung) für etwa 900 photovoltaische Anlagen realisiert wurden. Verglichen mit den mehr als 12.000 GWh Strom, die im Jahre 2000 den Endabnehmern zur Verfügung standen, bleibt die von Solaranlagen erzeugte Strommenge trotz dieser Zuwächse naturgemäß weiter im Promillebereich. Konnte für Berlin inzwischen insgesamt eine CO 2 -Minderung von 15 % gegenüber 1990 erreicht werden, so kann die CO 2 -Minderung für den Wohngebäudebereich mit etwa 20 % eingeschätzt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Handlungsfeldern können im Landesenergieprogramm selbst oder unter “Klimaschutz – Schwerpunkte in Berlin” nachgelesen werden. Eine große Bedeutung für die Bereitstellung von Wärme haben in der Stadt neben den großen Heizkraftwerken der BEWAG die immer zahlreicheren Feuerungsanlagen für den Nahwärmebereich. Diese Blockheizkraftwerke fallen je nach thermischer Gesamtleistung und Brennstoffeinsatz u.U. unter die Genehmigungspflicht industrieller Anlagen und sind dann nicht mehr dem Hausbrandbereich zugeordnet. Im Jahre 2000 existierten rund 250 Genehmigungspflichtige Feuerungsanlagen. Da die Umweltfreundlichkeit der von diesen Anlagen bereitgestellten Fern- bzw. Nahwärme auch von den in den Erzeugeranlagen eingesetzten Brennstoffen abhängt, stellt Karte 08.02.2 für die größeren Anlagen der Versorger (mit mehr als 20 MW thermischer Leistung) den Brennstoffeinsatz im Wärmemarkt für 2000 dar. Die vorliegenden Karten 08.01 und 08.02 liefern über die Darstellung des derzeitigen Anteils der einzelnen Energieträger für Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung im Gebäudeblock hinaus eine Hilfe für den weiteren Ausbau der Versorgungsgebiete mit Fernwärme und Erdgas. Für Neubaugebiete werden Anschlusspotenziale an bestehende Versorgungsnetze aufgezeigt.

Erklärung des Antragstellers zu subventionserheblichen Tatsachen und Kenntnisnahme der Informationen zur Datenverarbeitung

Name des*der Antragsteller*in Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Vorhaben Erklärung des*der Antragsteller*in zu subventionserheblichen Tatsachen nach Nummer 7.7.2 der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23.11.2022 sowie Kenntnisnahme der Informationen zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung Erklärung des*der Antragsteller*in zu subventionserheblichen Tatsachen Die Tatsachen, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung von Bedeutung sind, sind nach der Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 3.4.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) als subventionserheblich zu bezeichnen. Zu den Tatsachen nach der VV Nr. 3.4.1 zu § 44 BHO gehören insbesondere die in den VV Nr. 3.4.2.1 bis 3.4.2.4 und 3.4.3 zu § 44 BHO aufgeführten Merkmale. Auszug aus der VV zu § 44 BHO 3.4Bei einer Zuwendung an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil der Förderung der Wirtschaft dienen soll, gilt zusätzlich Folgendes: 3.4.1Dem Antragsteller sind im Antragsvordruck oder in anderer Weise im Zusammen- hang mit dem Antrag die Tatsachen als subventionserheblich im Sinne des § 264 StGB zu bezeichnen (§ 2 Abs. 1 Subventionsgesetz - SubvG -), die nach 3.4.1.1 dem Zuwendungszweck, 3.4.1.2 Rechtsvorschriften, 3.4.1.3 diesen Verwaltungsvorschriften und den Nebenbestimmungen zum Zuwendungs- Erklärung des*der Antragsteller*in zu subventionserheblichen Tatsachen Seite 2 von 5 bescheid (Nr. 5), 3.4.1.4 besonderen Verwaltungsvorschriften, Richtlinien oder sonstigen Zuwendungsvo- raussetzungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung von Bedeutung sind. Der Antragsteller ist auf die Strafbarkeit des Subventionsbetrugs nach § 264 StGB hinzuweisen. 3.4.2 Zu den Tatsachen nach Nr. 3.4.1 gehören insbesondere solche, 3.4.2.1 die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung von Bedeutung sind, 3.4.2.2 die Gegenstand der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensüber- sichten oder Gutachten, des Finanzierungsplans, des Haushalts- oder Wirtschafts- plans, etwaiger Übersichten und Überleitungsrechnungen oder sonstiger nach Nrn. 3.1 und 3.2 dem Antrag beizufügender Unterlagen sind, 3.4.2.3 von denen nach Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere §§ 48, 49, 49 a VwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften die Erstattung der Zuwendung abhängig ist, 3.4.2.4 die sich auf die Art und Weise der Verwendung eines aus der Zuwendung beschaff- ten Gegenstandes beziehen (§ 3 Abs. 2 SubvG). 3.4.3 Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner solche, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer bean- tragten Zuwendung (§ 4 SubvG). Der Subventionsbetrug ist strafbar nach § 264 Strafgesetzbuch (StGB). § 264 StGB – Subventionsbetrug (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder un- vollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind, 2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschrif- ten oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet, 3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder 4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben er- langte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserheb- liche Tatsachen gebraucht. Erklärung des*der Antragsteller*in zu subventionserheblichen Tatsachen Seite 3 von 5 (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Bele- ge für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt, 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder 3. die Mithilfe eines Amtsträgers oder Europäischen Amtsträgers ausnutzt, der seine Be- fugnisse oder seine Stellung mißbraucht. (3) § 263 Abs. 5 gilt entsprechend. (4) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 ist der Versuch strafbar. (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (6) Nach den Absätzen 1 und 5 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß auf Grund der Tat die Subvention gewährt wird. Wird die Subvention ohne Zutun des Täters nicht gewährt, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Gewähren der Subvention zu verhindern. (7) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den Absätzen 1 bis 3 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2). Ge- genstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen werden; § 74a ist anzuwen- den. (8) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist 1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll; 2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Union, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird. Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unter- nehmen. (9) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen, 1. die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als sub- ventionserheblich bezeichnet sind oder 2. von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich oder nach dem Subventionsvertrag abhängig ist.

Beschränkungsvorschlag BPA und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis

Beschränkungsvorschlag BPA und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis Bisphenole können bereits in geringen Konzentrationen hormonell schädigend für die menschliche Gesundheit und Organismen in der Umwelt sein. Bisphenol A (BPA) wird häufig in der Umwelt gemessen, aber auch die Anwendung und Verbreitung weiterer Bisphenole nimmt zu. Die von dieser Stoffgruppe ausgehenden Risiken für die Umwelt sollen daher durch eine Beschränkung angemessen minimiert werden. Das Umweltbundesamt hat in Zusammenarbeit mit der Bundesstelle für Chemikalien einen Vorschlag zur Beschränkung von BPA und vier weiteren Bisphenolen mit hormonschädigenden Eigenschaften (Bisphenols of similiar concern, BosC) im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ eingereicht ( Annex XV restriction report ). Basis dieser Besorgnis (engl. concern) sind die endokrin (hormonell) wirksamen Eigenschaften dieser Stoffe in der Umwelt. Zukünftig sollen weitere Bisphenole automatisch mitreguliert werden, sobald Informationen deren endokrine Wirkung auf die Umwelt belegen. Unter die Beschränkung fallen Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung der Stoffe in der EU. Im Gegensatz zum Zulassungsverfahren unter REACH werden so auch Importe reguliert. Der Beschränkungsvorschlag basiert auf der Annahme, dass es für endokrine Disruptoren in der Umwelt keine sichere Konzentration gibt, die alle Organismen ausreichend schützt. Das Ziel dieser Beschränkung ist daher im gesamten Lebenszyklus die Freisetzung von Bisphenol A so weit wie möglich, mindestens aber um 95 Prozent, zu reduzieren. Der deutsche Beschränkungsvorschlag Der im Oktober 2022 bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereichte Vorschlag umfasst derzeit die Bisphenole BPA, BPB, BPS, BPF sowie BPAF und dessen Salze. In der EU darf BPA in einigen Produktgruppen wie Spielzeug, Baby-Trinkflaschen oder Thermopapier nicht oder kaum mehr eingesetzt werden. Dies hat dazu geführt, dass Bisphenole mit ähnlicher Funktionsweise, aber gleicher schädigender Wirkung für einige Verwendungszwecke als Ersatzstoff eingesetzt werden. So wird BPA in vielen Thermopapieren inzwischen durch BPS ersetzt. Um weitere sogenannte „bedauerliche Substitutionen“ zu verhindern, adressiert der Beschränkungsvorschlag daher im Ansatz die gesamte Stoffgruppe der Bisphenole, sofern diese endokrine Disruptoren sind. Sobald für ein Bisphenol hormonell wirksame und fortpflanzungsschädigende Eigenschaften auf Umweltorganismen durch wissenschaftliche Untersuchungen identifiziert werden, sollen diese über einen Erweiterungsmechanismus automatisch in die Beschränkung aufgenommen werden. Für die im Rahmen des Beschränkungsvorschlages nötige Beschreibung einer Besorgnis werden die ⁠ WHO ⁠/IPCS-Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt herangezogen: Der ⁠ Stoff ⁠ weist eine endokrine Wirkungsweise auf Die Substanz ruft schädliche und populationsrelevante Wirkungen hervor (d.h. Wirkungen z.B. auf Überleben, Wachstum und Fortpflanzung von Organismen) Es muss ein biologisch plausibler Zusammenhang zwischen der endokrinen Wirkungsweise und den schädlichen Wirkungen bestehen. Der derzeitige Beschränkungsvorschlag sieht vor, die Summe hormonell schädigender Bisphenole in einem ⁠ Erzeugnis ⁠ oder in einer Mischung auf den Grenzwert von 10 ⁠ppm⁠ (0,001 Gewichtsprozent) zu limitieren. Übersteigen Produkte diesen Grenzwert gelten Ausnahmen, wenn der Kontakt zu Wasser ausgeschlossen werden kann oder ein Migrationslimit von 0,04 mg/L nicht überschritten wird. Die genannten Ausnahmen gelten nicht für Anwendungen, bei denen die Bisphenole als Additive eingesetzt werden. Ablauf des Beschränkungsverfahren Im Oktober 2020 und 2021 fanden jeweils Aufrufe zum Einreichen von Informationen (Call for Evidence) statt. Alle betroffenen Branchen- und Interessensvertreter konnten dabei relevante Informationen zur Anwendung von BPA und BosC zur Berücksichtigung in der Beschränkung einreichen. Der Beschränkungsvorschlag wurde in Form eines Dossiers nach den Anforderungen des Anhangs XV der ⁠REACH-Verordnung⁠ eingereicht. Nachdem die ECHA alle formalen Anforderungen an das Dossier bestätigt hat (conformity check), können im Rahmen einer sechsmonatigen öffentlichen Kommentierungsphase Unternehmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen und weitere Behörden ihre Kommentare und ggf. weitergehende Informationen zu der vorgeschlagenen Beschränkung abgeben. Diese werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der ⁠ REACH ⁠ Verordnung veröffentlicht. Weitere Informationen zum Stand des Beschränkungsverfahrens finden Sie auf der Seite der ECHA . Schädliche Wirkungen in der Umwelt Einige Bisphenole sind nachweislich hormonell wirksam im Menschen und in der Umwelt. Sie werden als endokrine Disruptoren bezeichnet. BPA und BPB wurden bereits aufgrund ihrer Wirkung auf Umweltorganismen als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert. Belgien hat für BPS ein Dossier zur Identifizierung als SVHC aufgrund seiner endokrinen Wirkung im Menschen und in der Umwelt bei der ECHA eingereicht. Im Dezember 2022 hat der Ausschuss der Mitgliedsstaaten der ECHA BPS als SVHC identifiziert. Für BPF und BPAF bestätigte der Ausschuss der EU-Mitgliedsstaaten (Member State Commitee) ebenfalls die endokrine Eigenschaften in einem Verfahren nach Art. 77 der ⁠ REACH-Verordnung ⁠. BPA war eine der ersten synthetischen Substanzen, von der bekannt wurde, dass sie das natürliche weibliche Sexualhormon Östrogen in der Wirkung nachahmen kann. In der Umwelt hat dies bei Fisch- und Amphibienarten nachweislich endokrin vermittelte Schäden zur Folge. Nachteilige Effekte auf Wachstum, Verhalten und Befruchtungserfolg sowie eine Verschiebung des Geschlechterverhältnisses zugunsten weiblicher Tiere können auftreten. BPA wirkt sich auf eine Vielzahl ökologisch wichtiger Arten in aquatischen und terrestrischen Ökosystemen aus. Die ⁠ Exposition ⁠ ist nicht auf bestimmte Umgebungen beschränkt, sondern ist allgegenwärtig. Bestimmte Fisch- und auch Weichtierarten haben sich als besonders empfindlich erwiesen. Da nur für einen kleinen Teil der vorhandenen Arten Informationen aus ökotoxikologischen Studien vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Arten ebenso empfindlich oder sogar noch empfindlicher sind. Aus diesem Grund kann kein Grenzwert für BPA in der Umwelt bestimmt werden, unter welchem keine Gefährdung für Umweltorganismen vorliegt. BPA hat durch seine endokrinen Eigenschaften auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und ist daher fortpflanzungsschädigend und hormonell wirksam (Amtsblatt der EU, 2016; ECHA, 2017). Basierend auf verfügbaren Daten wurde im Rahmen der europäischen Human Biomonitoring Initiative ( HBM4EU ) der Schluss gezogen, dass die allgemeine Bevölkerung kontinuierlich BPA ausgesetzt ist. In 100 Prozent der untersuchten Urin- und Blutproben wurde BPA gefunden, während Bisphenol F und Bisphenol S in 50 Prozent der Proben festgestellt wurden (HBM4EU substance report: bisphenols, 2022). Eintragspfade von Bisphenolen in die Umwelt Obwohl BPA in einigen Produkten oder vereinzelt auf nationaler Ebene bereits reguliert ist, werden weiterhin umweltrelevante Konzentrationen von BPA in Umweltorganismen, Flüssen und Sedimenten gefunden. BPA ist der am meisten produzierte SVHC der Welt und es wird ein steigender Verbrauch in der EU erwartet. Zugleich werden auch andere Bisphenole in zahlreichen Sektoren eingesetzt und können BPA durch ihre verwandte Struktur und ähnlichen Eigenschaften ersetzen. Studien aus China und den USA, aber auch aus mehreren europäischen Ländern, berichten häufig über eine Ko-⁠ Exposition ⁠ von BPA und anderen Bisphenolen (insbesondere BoSC). Obwohl beispielsweise BPB bisher in Europa nicht häufig in der Umwelt nachgewiesen wurde, deuten Untersuchungen auf ein vermehrtes Auftreten in Kläranlagen und Süßwasserökosystemen hin, wobei es auch Nachweise in abgelegenen Gebieten gibt (Annex XV restriction report, Annex B). Auf Grundlage des Vorsorgeprinzips sollte das Auftreten von hormonell schädlichen Bisphenolen in Gewässer und Biota vermieden werden. Bisphenole werden für ein sehr breites Spektrum an Anwendungen eingesetzt. BPA und andere Bisphenole werden als Zwischenprodukte bei der Herstellung von Polymeren oder Polymerharzen wie Polycarbonat und Epoxidharzen und -härtern verwendet. Polycarbonat-Kunststoff ist ein starkes und zähes Material, das bei hohen Temperaturen geformt werden kann. Zu den Produkten aus Polycarbonat gehören gängige Konsumgüter wie Autoteile, Sportgeräte, Gewächshäuser, Getränkeflaschen und Plastikgeschirr. Epoxidharze haben ebenfalls ein sehr breites Verwendungsmuster. Sie werden beispielsweise in Baumaterial, in Elektro- und Elektronikgeräten, in Windrädern, in Fußböden sowie im Transport- und Medizinsektor verwendet. Wasserleitungen und Lebensmitteldosen können mit Epoxidharz beschichtet sein, um die Haltbarkeit der Materialien zu verlängern. Hinzu kommt die Verwendung von Bisphenolen als Additiv, also als Zusatzstoff. Sie werden Farben, Klebstoffen, Textilien, Papier oder Pappe zugesetzt, um verschiedene Funktionen zu erfüllen. In Kunststoffen fungieren sie als Stabilisatoren, Polymerisationsinhibitoren oder Flammschutzmitteln. Der größte Anteil von BPA wird für Herstellung von Polycarbonat (PC) mit etwa 70-80 Prozent und die Herstellung von Epoxidharz mit etwa 15-30 Prozent eingesetzt. Ein verbleibender Anteil von weniger als 5 Prozent betrifft die Verwendung von BPA als Additiv und die Herstellung von Chemikalien (0,3 Prozent) (Annex XV restriction report, Annex H). Bisphenole können als Restgehalte in Materialien vorliegen, sich als unerwünschtes Nebenprodukt in Herstellungsverfahren bilden, durch Abbauprozesse entstehen oder in den Recyclingströmen von Papier und PVC enthalten sein. Sie werden bei Kontakt mit Wasser und durch normale Alterungs- und Abnutzungsprozesse der Materialien freigesetzt. Neben punktuellen Emissionsspitzen aus beispielweise Papierrecyclinganlagen findet daher ein kontinuierlicher Eintrag in Gewässer über Kläranlagen statt. Weitere Quellen in Europa sind Deponien und der Mensch, welcher BPA über Lebensmittelverpackungen und Hausstaub aufnimmt und ausscheidet. Seit Anfang 2020 darf BPA als Farbentwickler auf Thermopapier nicht mehr verwendet werden, so dass zukünftig wahrscheinlich BPA-Einträge aus dem Recycling von Papier in die Umwelt vermindert werden. Quellen Amtsblatt der Europäischen Union L 195, 20. Juli 2016 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2016:195:TOC HBM4EU substance report: bisphenols Dr. Ian Keyte, Neil Patton, Dr. Robert Whiting, Robert Barouki, Elena Tarroja HBM4EU science and policy for a healthy future 2022 https://www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2022/07/Bisphenols_Substance-report.pdf ⁠ MSC ⁠ unanimously agrees that Bisphenol A is an endocrine disruptor ECHA/PR/17/12 June 2017 https://echa.europa.eu/de/-/msc-unanimously-agrees-that-bisphenol-a-is-an-endocrine-disruptor Proposal for a restriction: Pre-publication of Annex XV report SUBSTANCE NAME(S): 4,4’-isopropylidenediphenol (Bisphenol A) and bisphenols of similar concern for the environment Version number: 0.1 Date: 7 October 2022 https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term

Phthalate in Humanproben

Die Weichmacher können aus Plastik austreten und können in Humanproben nachgewiesen werden Unternehmen setzen Phthalate vor allem als Weichmacher in PVC ein. Die chemische Industrie in Europa produziert jährlich etwa eine Million Tonnen Phthalate. Über 90 Prozent davon gehen in die Weich-PVC Herstellung. Als Weichmacher bilden Phthalate keine festen Bindungen mit dem PVC, so kann ein Teil der Phthalate aus den Produkten, wie beispielsweise Fussböden, Tapeten oder Verpackungsmaterial, entweichen. Das Human-Biomonitoring verschiedener Länder hat gezeigt, dass die Bevölkerung industrialisierter Länder durchgehend mit Phthalaten belastet ist. In zwei retrospektiven Untersuchungen der Umweltprobenbank wurden in nahezu sämtlichen Urinproben Phthalate nachgewiesen. Dies weist auf eine ubiquitäre Belastung der deutschen Bevölkerung hin. Unter REACH sind ca. 600 Phthalate vorregistriert worden; die sechs am häufigsten verwendeten Verbindungen sind DiDP (Diisodecylphthalat), DiNP ( Diisononylphthalat ), DEHP ( Diethylhexylphthalat ), DnBP ( Di-n-butylphthalat ), DiBP ( Diisobutylphthalat )  und BBzP ( Butylbenzylphthalat ). 2011 hat die EU entschieden, dass DEHP, DnBP und BBzP zu den ersten Chemikalien gehören, deren Anwendung durch REACH umfassend geregelt wird: Der Verkauf und die Verwendung dieser Chemikalien war somit ab dem 1.1.2015 verboten. Ausnahmen gibt es nur, wenn die EU Kommission einem Unternehmen eine eigene Zulassung für die Verwendung der Phthalate erteilt. Dafür müsste das Unternehmen darlegen, dass mögliche Risiken durch entsprechende Maßnahmen adäquat begrenzt werden können oder dass der sozioökonomische Nutzen der Verwendung dieser Chemikalien die möglichen Risiken für Mensch und Umwelt überwiegt. Bereits 2005 hatten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union DEHP, DnBP, DiBP und BBzP als reproduktionstoxische Stoffe eingestuft. Seitdem ist die Verwendung dieser Chemikalien in Kinderspielzeug, Babyartikeln und Kosmetika verboten. Der Gebrauch dreier weiterer Phthalate -  DiNP, DnOP (Di-n-octylphthalat) und DiDP - in Kleinspielzeug sowie Babyartikeln, die Kinder in den Mund nehmen können, wurde ebenfalls untersagt. Für diese Phthalate gibt es bereits seit 1999 ein Verbot entsprechender Verwendungen. Um die Belastung des Menschen zu erfassen und die Wirksamkeit der regulatorischen Maßnahmen zu überprüfen, wurden in drei retrospektiven Studien fast 1200 archivierte 24-h-Sammelurinproben der Umweltprobenbank auf Primär- und Sekundärmetabolite der Phthalate DMP (Dimethylphthalat), DEP (Diethylphthalat), BBzP, DiBP, DnBP, DCHP (Dicyclohexylphthalat), DnPeP (Di-n-pentylphthalat), DEHP, DiNP, DiDP, DPHP (Di-propyl-heptylphthalat) und DnOPuntersucht. Studierende der Universität Münster im Alter von 20 bis 29 Jahren spendeten die Proben zwischen 1998 und 2015. Die erste Messreihe umfasst die Probenahmejahre 1988, 1989, 1991, 1993, 1996, 1998, 1999, 2001 und 2003. Die zweite Messreihe umfasst überlappend die Probenahmejahre 2002, 2004, 2006 und 2008; die dritte Messreihe die Jahre 2007, 2009, 2011, 2013 und 2015. In nahezu sämtlichen Urinproben wurden die Metabolite der meisten Phthalate nachgewiesen. Dies weist auf eine ubiquitäre Belastung der deutschen Bevölkerung hin. Diese Ergebnisse stimmen gut mit den Untersuchungen in anderen Industrieländern überein. Die Untersuchungen zeigen, dass die Phthalat-Belastung junger Erwachsener in Deutschland in den letzten zwanzig Jahren gesunken ist. Mitte der 1990er Jahre erreichten die Messwerte für DEHP, BBzP und DnBP ihr Maximum, anschließend sanken die Belastungen. Im Gegensatz dazu stieg die Belastung mit DiNP, das auch als Ersatzstoff für DEHP eingesetzt wird, an. Die Konzentration von DiBP sank erst während der letzten Messreihe. Alle Daten zur Ergebnisbeschreibung anzeigen In den 1980er Jahren begann die Diskussion um die Risiken der Verwendung des Weichmachers DEHP in Plastik. Wie der an Umweltprobenbank-Proben gemessene Zeittrend zeigt, stieg die Belastung der weiblichen und männlichen Probanden mit DEHP in dieser Zeit noch an. Erst Mitte der 1990er Jahre, als die Debatte um die sichere Verwendung von DEHP die breite Öffentlichkeit erreichte, endete der Anstieg der Belastung. 1997 verlangten Dänemark und Spanien von der EU Kommission eine vorsorgliche Anwendungsbeschränkung. Die EU Kommission entschied sich wenig später für die zunächst temporäre, dann unbefristete Beschränkungsregelung zum Schutz der Kinder vor DEHP. Der Zeittrend der Umweltprobenbank deutet an, dass die chemischen Unternehmen die Verwendung von DEHP neu bewertet haben, als sich die Pläne der Kommission zur Anwendungsbeschränkung abzeichneten: Die Konzentration der DEHP Metabolite in den 24-h-Sammelurin Proben begann ab 1997 kontinuierlich zu sinken. Da die Proben von jungen Erwachsenen stammen, zeigt sich deutlich, dass die Veränderung des Marktes für Weichmacher offensichtlich nicht nur Kinderspielzeug betraf, sondern vor allem auch Produkte, die zu einer Phthalat-Belastung von Lebensmitteln führen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da die Phthalat-Belastung des Menschen in erster Linie aus kontaminierten Lebensmitteln stammt. 2008 war die Konzentration der DEHP Metabolite in den Proben junger Erwachsener aus der UPB auf die Hälfte bis ein Drittel der Messwerte der späten 1980er Jahre gesunken. Dennoch überschreiten immernoch 1% der Proben den BE Richtwert (biomonitoring equivalents). Vor diesem Hintergrund dokumentieren die Zeittrends eine positive Entwicklung, zeigen aber auch, dass die toxikologisch bedenklichen Phthalate immer noch so breit eingesetzt werden, dass weitere Regulierungsschritte sinnvoll erscheinen. Durch den aufgezeigten abnehmenden Trend der Phthalatexposition ist es von hoher Priorität, die Exposition gegenüber alternativen Weichmachern, wie beispielsweise Hexamoll DINCH, zu untersuchen. Aktualisiert am: 12.01.2022 Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche

Cadmium in Umweltproben

Die Cadmiumgehalte in Fichtentrieben und Pappelblättern aus dem saarländischen Verdichtungsraum sind seit Mitte der 1980er Jahre praktisch unverändert. In marinen Proben finden sich sowohl zunehmende als auch abnehmende oder gleichbleibende Belastungen seit Beginn der Untersuchungen. Durch gesetzliche Maßnahmen wie der Technischen Anleitung Luft, der verbesserten Abwasserreinigung und Verwendungsbeschränkungen in Produkten konnten die Cadmiumeinträge in die Umwelt zwischen 1985 und 1995 um etwa 75% verringert werden. Die Reduzierung spiegelt sich in den Proben der Umweltprobenbank bislang jedoch nur vereinzelt wider. Die Cadmiumkonzentrationen in Fichtentrieb- und Pappelblatthomogenaten aus dem Saarländischen Verdichtungsraum haben sich im Beobachtungszeitraum praktisch nicht verändert. Die Belastung von Nadelbaumtrieben der ballungsraumnahen terrestrischen Ökosysteme liegt jedoch weit unterhalb des für Koniferen kritischen Bereichs (3 µg/g TG). Die Cadmiumbelastung von Blasentang und Aalmuttern aus dem niedersächsischen Wattenmeer ist seit Beginn der Untersuchungen leicht gesunken. Dagegen nahmen die Cadmiumgehalte in Miesmuscheln und Aalmuttern aus dem schleswig-holsteinischen Wattenmeer leicht zu. Proben aus der Ostsee waren durchschnittlich am stärksten belastet. Die im Jahr 2013 nachgewiesenen Cadmiumgehalte in Miesmuschelproben bewegten sich zwischen 0,08 und 0,12 µg/g bezogen auf Frischgewicht (FG) und lagen damit im Bereich der von der Oslo/Paris-Kommission (OSPAR) festgelegten Hintergrundkonzentration für Cadmium in Miesmuscheln von 0,07 – 0,11 mg/kg FG. Die von der Oslo/Paris-Kommission (OSPAR) festgelegten Hintergrundkonzentration für Cadmium in Miesmuscheln betragen 0,07 – 0,11 mg/kg Frischgewicht (FG). Die seit dem Jahr 2013 nachgewiesenen Cadmiumgehalte in Miesmuschelproben bewegten sich zwischen 0,06 und 0,12 µg/g bezogen auf das Frischgewicht (FG) und liegen damit im Bereich dieser Hintergrundkonzentration. Alle Daten zur Ergebnisbeschreibung anzeigen Für die Bewertung der Schadstoffkonzentrationen im Hinblick auf das Schutzgut „menschliche Gesundheit“ ist der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften festgelegte Höchstgehalt für Cadmium in Muscheln (1,0 mg/kg Frischgewicht) maßgeblich. Dieser Wert wird zu keinem Zeitpunkt erreicht. Aktualisiert am: 11.01.2022

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