API src

Found 3 results.

Schutz des Naturhaushaltes vor den Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft in Wäldern und im Weinbau

Die Bekämpfung von Schadinsekten durch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mittels Luftfahrzeugen ist grundsätzlich gesetzlich verboten. Ausnahmen sind für Kronenbereiche von Wäldern und Steillagen des Weinbaus möglich, aber nur unter Einhaltung von Auflagen und Anwendungsbestimmungen, die die Auswirkungen für Nichtzielorganismen auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die entsprechenden Pflanzenschutzmittel müssen hierzu für die Verwendung mit Luftfahrzeugen vom BVL zugelassen werden. Das UBA fungiert in diesem Verfahren als Benehmensbehörde. In der vorliegenden Studie wurden bestehende Anwendungsbestimmungen des Umweltbundesamtes überprüft und zahlreiche Alternativoptionen analysiert und diskutiert. Die Bearbeitung erfolgte auf Basis einer umfangreichen Literaturauswertung von mehr als 2500 Quellen, darunter vielen unveröffentlichten Gutachten, Studien und akademischen Abschlußarbeiten, sowie einer GIS-Auswertung und Befragungen von Experten, Praktikern und Behördenvertretern, sowie ehrenamtlichen Spezialisten für verschiedene Artengruppen der Nichtzielorganismen. Die vorliegende Studie beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt des Beginns des Forschungsvorhabens für die Anwendung im Kronenbereich zugelassenen Mittel "Dipel ES", "Dimilin 80 WG" und "Karate Forst flüssig". Sie berücksichtigt in erster Linie Auswirkungen auf Arthropoden, Fledermäuse und Vögel als Nichtzielorganismen, für die ein hoher Grad der Betroffenheit vermutet wurde. Quelle: Forschungsbericht

Rodentizidverbotskulisse Feldhamster - NT820-1

Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der „Rodentizidverbotskulisse Feldhamster – NT820-1“, die als Grundlage zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, hier explizit der Anwendungsbestimmung NT820-1, dient. Hintergrundinformationen zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen: https://www.isip.de/isip/servlet/resource/blob/376902/d29600980df7706f3b513ce59fc0b48c/merkblatt-rodentizide24-data.pdf Verantwortlich für die Umsetzung der Anwendungsbestimmung: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Kühnhäuser Straße 101, Erfurt, Thüringen, D-99090, DEU E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

Klassifizierung landwirtschaftlicher Flächenstücke hinsichtlich ihrer Expositionspotentiale für Oberflächengewässer mittels GIS und Nutzung als Grundlage für eine Differenzierung und Kontrolle von Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushal

Das Projekt "Klassifizierung landwirtschaftlicher Flächenstücke hinsichtlich ihrer Expositionspotentiale für Oberflächengewässer mittels GIS und Nutzung als Grundlage für eine Differenzierung und Kontrolle von Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushal" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. A) Problemstellung: Auf landwirtschaftlichen Flächen, die in einer Entfernung von größer 20 m zu Oberflächengewässern liegen, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln derzeit ungenügend geregelt, da die tatsächlichen Expositionsbedingungen nicht angemessen berücksichtigt werden. Durch eine Klassifizierung landwirtschaftlicher Flächenstücke hinsichtlich ihrer Expositionspotentiale für Oberflächengewässer und deren Nutzung als Grundlage für die Ableitung und Festsetzung von Anwendungsbestimmungen zum Schutz aquatischer Biozönosen im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln soll ein praxisorientierter Lösungsansatz geschaffen werden, der diesen Zustand heilt und gleichzeitig auf eine sachgerechtere Handhabung der Pflanzenschutzmittel abzielt. Hierbei werden technikorientierte Maßnahmen in Kombination mit konkreten Vorgaben durch die zuständigen Behörden für den Anwender favorisiert. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Der Handlungsbedarf resultiert aus der Einbindung des UBA als Einvernehmensbehörde in das nationale Verfahren der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nach PflSchG und dem Sachverhalt, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die in einer Entfernung von größer 20 m zu Oberflächengewässern liegen, derzeit nicht angemessen geregelt ist. C) Ziel des Vorhabens ist: Schaffung der Grundlagen für eine sachgerechtere Regelung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die in Entfernungen größer 20 m zu Oberflächengewässern liegen. Durch eine Modifizierung der entsprechenden Anwendungsbestimmungen auf der Basis der Flächenklassifizierung wird dem tatsächlich zu erwartenden Risiko bei Einsatz der Pflanzenschutzmittel Rechnung getragen. Die Klassifizierung der Flächen in Kombination mit entsprechenden Dokumentationen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz wird für eine verbesserte Kontrolle verwendet werden.

1