Die Firma AWG Donau-Wald mbH, Gerhard-Neumüller-Weg 1, 94532 Außernzell, hat für den Betriebsstandort in Poschetsried 115, 94209 Regen, auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 539 der Gemarkung Rinchnachmündt einen Antrag nach § 16 BImSchG, auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 50 Tonnen oder mehr je Tag gestellt. Bestandteil des Änderungsantrages ist die Umstrukturierung der jeweils eigenständig immissionsschutzrechtlich genehmigten Kompostieranlage und Grüngutvergärungsanlage zu einer Gesamtanlage. Für den zukünftigen Betrieb ist der Einsatz von Grüngut für die Vergärung nicht mehr vorgesehen. Hierfür soll der Bioabfall, welcher bisher in der Kompostierung nur stofflich verwertet wurde, in Zukunft stofflich und energetisch verwertet werden. Dabei ist geplant, die aktuell verarbeitete Menge von 12.000 t/a Bioabfall auf 22.000 t aufzustocken. Dies entspricht somit einer täglichen Beschickungsmenge von ca. 60 t. Zur Optimierung des Anlagenbetriebes und zur Flexibilisierung der Stromproduktion plant die AWG Donau-Wald mbH folgende Änderungen bzw. Erweiterungen: • Nachrüsten des bestehenden Gärproduktlagers mit einem Doppelmembran-Gasspeicher • Flexibilisierung des Betriebs durch Zubau eines weiteren BHKWs im Container (851 kWel bzw. 2.112 kWFWL) • Neubau Gasaufbereitung zur Entfeuchtung und Entschwefelung des Biogases • Neubau einer Trafostation (wird geprüft) • Umstellung des Substrateinsatzes von Grüngut auf kommunalen Bioabfall • Einhausung der bestehenden Beschickungshalle für die nachgeschaltete Vergärung • Anbau der Kompostieranlage • Neukonzeption der Ein-/ Ausbringtechnik Kompostwerk Durch die beantragte Änderung handelt sich zukünftig um eine Anlage zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 50 Tonnen oder mehr je Tag, nach Ziffer 8.6.2.1 und 1.2.2.2 Anhang 1 der 4. BImSchV. Bei der Anlage handelt es sich zudem um eine Anlage im Sinne von Ziffer 8.4.1.1 und 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG, so dass im Zuge einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu untersuchen war, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
The chemical industry is the leading sector in the EU in terms of added value. However, contaminants pose a major threat and significant costs to the environment and human health. While EU legislation and international conventions aim to reduce this threat, regulators struggle to assess and manage chemical risks, given the vast number of substances involved and the lack of data on exposure and hazards. The European Green Deal sets a "zero pollution ambition for a toxic free environment" by 2050 and the EU Chemicals Strategy calls for increased monitoring of chemicals in the environment. Monitoring of contaminants in biota can, inter alia: provide regulators with early warning of bioaccumulation problems with chemicals of emerging concern; trigger risk assessment of persistent, bioaccumulative and toxic substances; enable risk assessment of chemical mixtures in biota; enable risk assessment of mixtures; and enable assessment of the effectiveness of risk management measures and of chemicals regulations overall. A number of these purposes are to be addressed under the recently launched European Partnership for Risk Assessment of Chemicals (PARC). Apex predators are of particular value to biomonitoring. Securing sufficient data at European scale implies large-scale, long-term monitoring and a steady supply of large numbers of fresh apex predator tissue samples from across Europe. Natural science collections are very well-placed to supply these. Pan-European monitoring requires effective coordination among field organisations, collections and analytical laboratories for the flow of required specimens, processing and storage of specimens and tissue samples, contaminant analyses delivering pan-European data sets, and provision of specimen and population contextual data. Collections are well-placed to coordinate this. The COST Action European Raptor Biomonitoring Facility provides a well-developed model showing how this can work, integrating a European Raptor Biomonitoring Scheme, Specimen Bank and Sampling Programme. Simultaneously, the EU-funded LIFE APEX has demonstrated a range of regulatory applications using cutting-edge analytical techniques. PARC plans to make best use of such sampling and biomonitoring programmes. Collections are poised to play a critical role in supporting PARC objectives and thereby contribute to delivery of the EU's zero-pollution ambition. © The Author(s) 2022
Purpose The pesticide DDT and its metabolites represent a contamination risk for the aquatic environment, especially the polar metabolite DDA. The study provides a quantitative assessment of long-term pollution risks from sedimentary DDT residues with a special focus on DDA. It presents an overview of the contamination range of different DDX compounds in the sediments of a canal in Berlin (Germany), resulting from a former industrial point source that has implications for drinking water resources in the nearby area. The comprehensive analysis scheme provides information on free accessible and potentially metabolized precursors also in the non-extractable residues. This allows a quantitative assessment of the DDA pollution potential derived from the sedimentary DDT residues. Materials and methods The area was investigated for fine-grained sediment by means of a geo-electric mapping. Twelve sediment cores were taken in four areas (three in each section). A wider range of precursor metabolites has been included due to their transformation potential to the polar metabolite DDA. The sediments were analysed quantitatively for extractable and easily releasable fractions by application of a variety of degradation techniques as well as a dispersion extraction procedure on the sediment samples. These extracts were fractionated and subsequently analysed by GC-MS. Results and discussion Concentrations were obtained for extractable and bound metabolites. Different scenarios for the calculation of the amount of contaminated sediment are displayed as a tool for contamination assessment. The formation potential of DDA as the water-soluble metabolite is presented. Several precursor metabolites, e.g. DDD and DDMS, extractable from the sediment organic matter, revealed a high potential for a long-term formation of DDA, especially in the easily releasable fraction (via hydrolysis) with a mean concentration of up to 11,000 (micro)g g-1 dry sediment. The resulting DDA contamination potential represents a significant pollution risk for the groundwater from a downstream waterworks area and by remobilisation into the whole ecosystem and adjacent rivers. Conclusions The application of the presented methods provides a tool for a quantitative assessment of the long-term release potential of DDA under different scenarios by a comprehensive analysis of contaminated sediments (and soils). This approach can be transferred to pollutants that are also characterized by a complex metabolism accompanied by bound residue formation. © The Author(s) 2020
Feldmausbekämpfung bedroht den Feldhamster Wenn sich Feldmäuse auf den Äckern ausbreiten, können Saat und Jungpflanzen erheblich geschädigt werden. Durch Bodenbearbeitung oder Gift sollen die Mäuse bekämpft werden. Dabei muss eine Gefährdung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters vermieden werden. Aktuell ist dies durch Notfallbestimmungen für Gifte und und deren Umsetzung nicht gewährleistet. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen bei der Feldmausbekämpfung Feldhamster kann man nur schützen, indem man in ihren Lebensräumen zwischen März und Ende Oktober auf Gift verzichtet. Denn die Hamster fressen die Köder genau wie die Mäuse. Ab Anfang November halten Feldhamster Winterruhe, so dass sie dann durch den Gifteinsatz kaum noch betroffen sind. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat zum Schutz von „Nichtzieltieren“ – also allen anderen Wildtieren außer der Feldmaus für die Ausbringung der Giftköder im Jahr 2018 mehrere Regeln (Anwendungsbestimmungen, AWB) aufgestellt: Zum einen wurde die Ausbringung nur mittels Legeflinte direkt und tief hinein in die Mauselöcher erlaubt, damit die Köder verdeckt abgelegt werden (AWB NT664). Weiterhin wurde eine Einschränkung der Gebiete vorgenommen, in denen die Köder ausgebracht werden dürfen: Die Anwendung in Vogel- und Naturschutzgebieten, auf Rastplätzen von Zugvögeln und in Vorkommensgebieten des Feldhamsters (AWB NT820-1) und anderer gefährdeter Kleinsäuger (Haselmaus, Birkenmaus, NT820-2 und NT820-3) ist innerhalb kritischer Zeiträume verboten. Lockerungen beim Gifteinsatz und bei der Erfassung der Vorkommengefährden den Feldhamster Aktuell erleben die Landwirte wieder eine der alle drei bis fünf Jahre wiederkehrenden Massenvermehrungen der Feldmäuse. Um das Vorgehen gegen die Feldmäuse zu erleichtern, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) am 10.09.2020 für das Mäusebekämpfungsmittel Ratron Giftweizen eine bis zum 06.01.2021 befristete Notfallzulassung nach Art. 53 VO 1107/2009 erteilt. Diese gilt für die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Diese Notfallzulassung enthält neben einer Erweiterung der zulässigen Anwendungstechnik auch einen Hinweis zu den oben genannten AWB NT820-1, NT820-2 und 820-3: Neben der Zulassung einer sogenannten Köderlegemaschine, die die Giftausbringung erleichtern soll, wurde im Zuge der Notfallzulassung vom BVL auch ein Hinweis zum Begriff „Vorkommensgebiet“ veröffentlicht: „In Bezug auf die Anwendungsbestimmungen NT820-1, NT 820-2 und NT 820-3 zum Artenschutz weist das BVL darauf hin, dass der Begriff „Vorkommensgebiet“ im Kontext des Pflanzenschutzrechts so zu verstehen ist, dass Bezug genommen wird auf aktuell nachgewiesene Vorkommen der geschützten Arten auf der Anwendungsfläche oder in unmittelbar daran angrenzenden Bereichen. Etwaige weitergehende Regelungen des Naturschutzrechts bleiben unberührt.“ Durch wen ein Nachweis eines aktuellen Vorkommens beizubringen ist, wird hierbei nicht ausgeführt. Festzustellen, wo genau die Feldhamster leben, ist Ländersache. Die Länder müssen die Vorkommensgebiete der europarechtlich geschützten Art erheben und nach Brüssel melden. Die Datenlage ist in den Bundesländern unterschiedlich gut – zum Teil sogar sehr lückenhaft, viele Einzelnachweise sind schon mehrere Jahre alt. Dass die Hamsterpopulationen überall immer kleiner werden, ist aber bekannt. Und genau hier liegt das Problem: Wenn man nicht genau weiß, wo noch Feldhamster leben, wie können sie dann in ihren letzten Lebensräumen geschützt werden? Da der Handlungsdruck gegen die Feldmäuse vor der Aussaat des Wintergetreides groß ist, wurden in den Bundesländern unterschiedliche Strategien entwickelt, um für einzelne Äcker zu prüfen, ob dort durch einen Rodentizideinsatz Feldhamster gefährdet werden könnten. Hierbei den Landwirten selbst die Einschätzung ihrer Felder auf Hamstervorkommen aufzubürden birgt einen Interessenskonflikt, wenn der Landwirt die Konsequenz aus einem tatsächlichen Hamstervorkommen als wirtschaftlichen Nachteil empfindet. Weiterhin ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung ein sicherer „Nachweis“ bzw. Negativnachweis eines Hamstervorkommens auf den meisten betroffenen Flächen praktisch nicht mehr möglich, da die Eingangslöcher zum Hamsterbau im Herbst nur vor einem Umbruch der Felder gefunden werden können. Eine rasche und sogar mehrmalige Bodenbearbeitung nach der Ernte wird von den Pflanzenschutzdiensten jedoch insbesondere zur Bekämpfung der Feldmäuse bereits seit dem Sommer empfohlen. Eine Bodenbearbeitung wird auch vom UBA als nichtchemische Bekämpfungsmaßnahme empfohlen und von Praktikern wie Experten mit Wirkungsgraden von über 80 % als wirksam erachtet. Es ist ebenfalls kritisch zu sehen, wenn für den Rodentizideinsatz keine aktive Erlaubnis durch Pflanzenschutzdienste oder die Naturschutzbehörden erforderlich ist, sondern nur vom Landwirt da Verstreichen einer mehrtägigen Frist abzuwarten ist. Ein solches System scheint bei bekanntermaßen lückenhaftem Wissen zur Verbreitung der Feldhamster anfällig dafür, dass auch auf tatsächlich von Feldhamstern bewohnten Flächen ein Rodentizidensatz nicht verhindert werden kann. Eine dem Umweltschutz eher gerecht werdende Möglichkeit ist das Beauftragen fachkundiger unabhängiger Gutachter: Diese prüfen im Auftrag der Landwirte die Felder und können sie für „hamsterfrei“ erklären, woraufhin die Anwendung von Rodentiziden dort erlaubt wird. Der Thüringer Bauernverband beklagt allerdings, dass die Kapazität der Gutachter in diesem Bundesland aktuell bei weitem nicht ausreiche, um eine Mäusebekämpfung rechtzeitig in die Wege leiten zu können. Da der eingeschlagene Weg über unabhängige Gutachter allerdings auch aus Sicht des UBA zielführend ist, liegt die Lösung in einer allmählichen Erhöhung der Zahl zugelassener Gutachter. Dies könnte die Situation zumindest im Hinblick auf zukünftige Kalamitäten entschärfen. Neue Anwendungstechnik ist nicht sicher für den Hamster Im Rahmen der Notfallzulassung erlaubt das BVL neben der Legeflinte auch eine Ausbringung mit einer Köderlegemaschine (z.B. WUMAKI). Diese Maschine erzeugt künstliche Röhren von wenigen Zentimetern Durchmesser in ca. 30 cm Tiefe unter der Bodenoberfläche. In diese Röhren soll der Hamster aufgrund des kleinen Durchmessers nicht eindringen können. Die Röhren werden mit Mäuseködern bestückt und der darüberliegende Boden angedrückt. Mäuse erkennen die Röhren von oben und graben sich in sie ein, wobei sie die Köder finden. Es handelt sich um eine zwar kostenträchtige, aber gegenüber der Legeflinte weit weniger arbeitsintensive und zugleich effektive Methode der Köderplatzierung. Es wird auch argumentiert, dass die durch die Maschine erzeugten Gänge zu eng für Hamster seien, und diese Technik daher eine für Feldhamster sichere Methode der Rodentizidausbringung darstelle. Nach Auskunft des Bundesamtes für Naturschutz ( BfN ) kann aber ein Feldhamster als sehr guter Wühler solche engen Gänge problemlos weiter aufgraben. Es gibt vielfältige Beobachtungen, dass Feldhamster Gänge der Feldmaus nutzen und nach Bedarf erweitern. Auf Nahrungssuche können Feldhamster die Köder erschnüffeln und leicht ausgraben. Aus diesem Grunde hält das UBA einen Gifteinsatz mit einer Köderlegemaschine in einem Feldhamsterlebensraum für ebenso wenig vertretbar wie mit einer Legeflinte. Der Feldhamsterschutz muss ernst genommen werden Die herbstliche Aktivitätszeit der Feldhamster bis zur Winterruhe dauert noch wenige Wochen an. Die vom Aussterben bedrohte Tierart darf nicht durch eilig durchgeführte Rodentizidanwendungen gefährdet werden. Das vorhandene Wissen über aktuelle Populationen in Behörden und Naturschutzorganisationen muss gebündelt und den Unteren Naturschutzbehörden (UNBs) sowie Pflanzenschutzdiensten zur Verfügung gestellt werden. Die Feststellung eines Hamstervorkommens sollte unbedingt von unabhängiger Seite getroffen werden. Hier sind entsprechende Regelungen in den Bundesländern unerlässlich. Landwirte müssen zudem dringend dafür sensibilisiert werden, dass verlässliche Kontrollen ihrer Felder auf Hamsterbaue nur vor einer Bodenbearbeitung möglich sind. Wo in einem potentiellen Vorkommensgebiet keine sichere Aussage getroffen werden kann, muss es heißen: Der Hamsterschutz geht vor! Nur dann wird es im Rahmen einer Mäusebekämpfung möglich sein, die letzten Feldhamstervorkommen vor Vergiftung zu schützen.
Geräteauswahl kann Umweltschäden durch Insektizide reduzieren Um den Eichenprozessionsspinner zu bekämpfen, sind Insektizide nicht immer vermeidbar. Können Raupen und Nester nicht abgesaugt werden, werden die Mittel beispielsweise mit Sprühkanonen an befallenen Eichen ausgebracht. Sie verwehen dabei in die Umgebung und können andere Insekten schädigen. Eine UBA-Studie hat untersucht, wie Risiken für die Umwelt durch die Geräteauswahl reduziert werden können. Insektizide zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit (sogenannte Biozide) sollten nur verwendet werden, wenn alternative Maßnahmen wie Warnschilder, Absperren der Bereiche, Absaugen nicht ausreichen. Chemische und biologische Bekämpfungsmittel töten nicht nur Schadinsekten, sondern können auch andere zum Teil geschützte Tierarten schädigen. Über die Luft driften sie auch in die Umgebung, in Nicht-Zielflächen, ab. Dies kann dazu führen, dass dort lebende Insekten sterben. Deshalb ist es wichtig, ihren Einsatz auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Die Studie untersucht die Ausbringung von Bioziden zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit Hilfe von einer üblicherweise verwendeten Sprühkanone und einem Helikopter. Die Messungen wurden an einer freistehenden Eiche, einem Waldrand und einer Eichenallee durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass mit beiden Techniken die umgebenden Flächen durch Abdrift belastet werden können. Die Ausmaße der Verwehungen sind jedoch verschieden und noch nicht abschließend für alle Einsatzgebiete untersucht. So war die Abdrift bei der Ausbringung mit dem Hubschrauber an einer Allee deutlich geringer als mit der getesteten Sprühkanone vom Boden. Auch die Auswahl der Hubschrauberdüse hat einen Einfluss auf die Höhe der Abdrift. Dieses Beispiel zeigt, wie die Auswahl der Technik Umweltrisiken in Zukunft verringern kann. Ein Folgeprojekt soll weitere Vergleichsmessungen liefern. Erst dann wird es möglich sein, konkrete Empfehlungen zur Geräteauswahl zu geben. Die Geräte, mit denen Biozide ausgebracht werden, unterliegen bislang keiner gesetzlichen Regulierung. Aus diesem Grund ist wenig über die verwendeten Techniken bekannt. Zum Zusammenhang zwischen verwendeten Geräten und der damit verbundenen Abdrift in die Umwelt gab es ebenfalls bisher keine Informationen. Das Umweltbundesamt hat deshalb untersuchen lassen, wie hoch die Abdrift bei ausgewählten bioziden Anwendungen ist. Die Analysen führte das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz des Julius Kühn-Instituts durch. Weiteres Vorgehen Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist nicht die einzige Biozidanwendung, bei der die Abdrift zu Umweltrisiken führen kann. In der vorliegenden Studie wurden deshalb bereits erste Voruntersuchungen durchgeführt, um weitere Anwendungsbereiche zu analysieren. Diese Experimente finden aktuell im Rahmen eines Folgeprojekts (FKZ 3719 67 404 0) statt. Das Umweltbundesamt wird die Ergebnisse beider Studien zum einen in die Risikobewertungen bei der Zulassung von Biozidprodukten einfließen lassen. Zum anderen wird das Umweltbundesamt die Erkenntnisse für Überlegungen zu einer möglichen Regulierung oder Empfehlung von Geräten zur Ausbringung von Biozidprodukten verwenden.
This paper describes the concept of the user-oriented redesigning process of the Joint Substance Data Pool of the German Federal Government and Federal States (GSBL). The GSBL contains at all relevant information on 63.000 pure chemical substances, 320.000 mixtures of substances and 207.000 concerning legal regulations. Redesigning is necessary, because current and potential users are not satisfied with the usability of the retrieval application and the search result presentation. The substance search is partially so complex that trainings courses and detailed instruction manuals are inquired. In order to achieve a tailor-made solution for current and potential key users as well as for user that have or have not been used the GSBLs retrieval application before, a promising redesigning process is introduced and established usability techniques are utilized. Quelle: Barthel, Stefan Zischner, Karsten; Minx, Gunnar: GSBL: Giving Germany/s Most Comprehensive Chemical Substances Data Pool a Convincing Face / Stefan Barthel ; Karsten Zischner ; Gunnar Minx. -1 S.In: Proceedings of the 28th Conference on Environmental Informatics - Informatics for Environmental Protection, Sustainable Development and Risk Management / Jorge Marx Gómez - Oldenburg : bis-Verl.. - (2014). -<BR>ISBN 978-3-8142-2317-9
Ausblick auf die Methodik der Anwendung der Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG und der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG Bereich Standortauswahl Mindestanforderungen1) Geringe Gebirgsdurchlässigkeit Mächtigkeit mindestens 100m (Ausnahme Kristallingestein) Oberfläche des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (ewG) muss mindestens 300m unter der Geländeoberfläche liegen. Geeignete Ausdehnung in Fläche und Höhe Erhalt der Barrierewirkung für 1 Million Jahre 1) Für Salzgestein in steiler Lagerung und Kristallingestein gelten besondere Anforderungen Ausblick auf die Methodik der Anwendung der §§ 23 & 24 StandAG│ 23.05.2019 Bereich Standortauswahl 2 § 13 Ermittlung von Teilgebieten Konkretisierte Datenabfrage Ausschlusskriterien Beginn Testphase Anwendungstechnik Mindestanforderungen Beginn Grundlagenermittlung zu geowissenschaftlichen Abwägungskriterien Beginn Datenabfrage Ausschlusskriterien Veröffentlichung Teilgebiete Beginn Testphase Ausschlusstechnik 4/18 8/17 9/172/18 1. BGE- Fachworkshop Offizieller Start der StandortauswahlBeginn Datenabfrage Mindestanforderungen und 2. BGE- Fachworkshop 6/18 7/18 3/19 6/19 Beginn Grundlagenermittlung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen gem. § 14 (1) StandAG 7/19 III. Quartal 2020 Festlegung Standort 2031 Beginn Datenabfrage / -erhebung geowissenschaftliche Abwägungskriterien (wenn erforderlich) Ausblick auf die Methodik der Anwendung der §§ 23 & 24 StandAG│ 23.05.2019 Bereich Standortauswahl 3
Ausblick auf die Methodik der Anwendung der Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG und der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG Bereich Standortauswahl Mindestanforderungen1) Geringe Gebirgsdurchlässigkeit Mächtigkeit mindestens 100m (Ausnahme Kristallingestein) Oberfläche des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (ewG) muss mindestens 300m unter der Geländeoberfläche liegen. Geeignete Ausdehnung in Fläche und Höhe Erhalt der Barrierewirkung für 1 Million Jahre 1) Für Salzgestein in steiler Lagerung und Kristallingestein gelten besondere Anforderungen Ausblick auf die Methodik der Anwendung der §§ 23 & 24 StandAG│ 23.05.2019 Bereich Standortauswahl 2 § 13 Ermittlung von Teilgebieten Konkretisierte Datenabfrage Ausschlusskriterien Beginn Testphase Anwendungstechnik Mindestanforderungen Beginn Grundlagenermittlung zu geowissenschaftlichen Abwägungskriterien Beginn Datenabfrage Ausschlusskriterien Veröffentlichung Teilgebiete Beginn Testphase Ausschlusstechnik 4/18 8/17 9/172/18 1. BGE- Fachworkshop Offizieller Start der StandortauswahlBeginn Datenabfrage Mindestanforderungen und 2. BGE- Fachworkshop 6/18 7/18 3/19 6/19 Beginn Grundlagenermittlung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen gem. § 14 (1) StandAG 7/19 III. Quartal 2020 Festlegung Standort 2031 Beginn Datenabfrage / -erhebung geowissenschaftliche Abwägungskriterien (wenn erforderlich) Ausblick auf die Methodik der Anwendung der §§ 23 & 24 StandAG│ 23.05.2019 Bereich Standortauswahl 3
Mit dem Schreiben vom 08.12.2023 wurden Sie über das neue Aufwendungskatalog informiert, dass ab dem Veranlagungsjahr 2024 zu erklären ist. Es handelt sich um einen dreigliedrigen Katalog, unterteilt in Hauptaufwendungsart, Aufwendungsart und Unteraufwendungsart. In den Verwendungsnachweisen der Landwirtschaftskammer müssen die jeweiligen Rechnungsposten bzw. die Rechnungsbeträge einer Ziffer der Unteraufwendungsart zugeordnet werden (siehe auch Infoschreiben vom 11.12.2024 ). Bei Abschlagsrechnungen müssen die Abschläge entsprechend der Vorjahresverteilung aufgeteilt werden. Aufwendungsarten (ab VJ 2024) Hauptaufwendungsart Aufwendungsart Unteraufwendungsart 1 1. Maßnahmen zur Düngung 1.1 N-Düngung allgemein 1.1.1 Zielvereinbarung Reduzierung N-Düngung Erläuterungen (St. 22.01.2025) 2 1.1.2 Zielwerte Nmin im Herbst 3 1.1.3 Nitrifikationshemmer 4 1.1.9 Sonstiges 5 1.2 Organische Düngung 1.2.1 Genereller Verzicht 6 1.2.2 Zeitliche Einschränkungen 7 1.2.3 Räumlicher Verzicht 8 1.2.4 Ersatz durch Mineraldünger 9 1.3 Lagerung Wirtschaftsdünger 1.3.1 Erhöhung der Lagerkapazitäten für Gülle 10 1.3.2 Überbetriebliche Güllelagerung 11 1.3.3 Technische Verbesserung der Lagerbehälter 12 1.3.4 Vergrößerung u. Verbesserung Festmistlagerstätten 13 1.4 Ausbringungstechni k Dünger 1.4.1 WD- Schleppschuhv erteiler 14 1.4.2 WD- Schleppschlauc hverteiler bei Grünland 15 1.4.3 MD-Düngestreuer 16 1.4.9 Sonstige Ausbringungstechnik 17 2. Proben, Analysen 2.1 Untersuchungen der Nutzflächen 2.1.1 Nmin- Untersuchungen Erläuterungen (Stand 01.11.2024) 18 2.2 Bodenuntersuchung en 2.2.1 Bodenuntersuchungen 19 2.3 Wasserproben 2.3.1 Grundwasseruntersuchun gen 20 2.3.2 Wasserproben bei Trinkwassertalsperren und Uferfiltrat-Anlagen 21 2.4 Düngemitteluntersu chungen 2.4.1 Wirtschaftsdüngeruntersu chungen 22 3. Maßnahmen im Ackerbau 3.1 Bodenbearbeitung 3.1.1 Mulchsaat Erläuterungen (Stand 01.11.2024) 23 3.1.2 konservierende oder Verzicht auf Bodenbearbeitung 24 3.1.3 Feldgras ohne Umbruch 25 3.2 Fruchtfolgen 3.2.1 Fruchtfolgevorgaben 26 3.2.2 Substitution von Mais 27 3.2.3 Zwischenfruchtanbau 28 3.2.4 Untergras 29 3.3 Maßnahmen Spezialkulturen 3.3.1 Gemüsebau, Obstbau etc. 30 4. Maßnahmen auf Grünland 4.1 Erhalt der Grasnarbe 4.1.1 Grünlandpflege Erläuterungen (Stand 01.11.2024) 31 4.1.2 Neusaat / Nachsaat/ Übersaat 32 4.2 Beweidung 4.2.1 Einschränkungen Viehbesatz 33 5. Maßnahmen zum Pflanzenschutz 5.1 PSM-Einsatz 5.1.1 Verzicht (z.B. bestimmte Wirkstoffe) Erläuterungen (Stand 01.11.2024) 34 5.1.2 Substitution bestehender Mittel 35 5.1.3 Verringerung PSM- Mengen 36 5.2 Ausbringungstechnik PSM 5.2.1 Modernisierung von Spritzen 37 5.2.2 Antidrift-Düsen, Injektoreinspülschleusen 38 5.2.3 Innenreinigung, Anbaugeräte zur Außenreinigung auf dem Feld 39 5.3 PSM auf Hofstellen 5.3.1 Spritzenwaschplätze 40 5.4 nicht- chemischer Pflanzenschutz 5.4.1 Fruchtfolge / Sortenwahl 41 5.4.2 Geräte für den mechanischen Pflanzenschutz 42 6. Maßnahmen an Gewässern 6.1 Beseitigung bzw. Vermeidung diffuser Emissionen 6.1.1 Gewässerschutzstreifen Erläuterungen (Stand 01.11.2024) 43 6.2 Beseitigung bzw. Vermeidung punktförmiger Emissionen 6.2.1 Beseitigung bzw. Vermeidung punktförmiger Emissionen 44 7. Produktionsänderung 7.1 WVU als Eigentümer 7.1.1 Grundstückskauf Erläuterungen (Stand 01.11.2024) 45 7.2 Landwirt als Eigentümer 7.2.1 Extensivierung 46 7.2.2 Flächenstilllegung in WSG lenken 47 8. Beratung 8.1 Eigenpersonal 8.1.1 Personalkosten Erläuterungen (Stand 21.02.2025) 48 8.1.2 Sachmittel 49 8.1.3 Gemeinkosten der Personalführung und - verwaltung 50 8.2 Fremdpersonal LWK 8.2.1 Personalkosten 51 8.2.2 Sachmittel 52 8.2.3 Gemeinkosten der Personalführung und - verwaltung 53 8.3 Fremdpersonal Nicht-LWK 8.3.1 Personalkosten 54 8.3.2 Sachmittel 55 8.3.3 Gemeinkosten der Personalführung und - verwaltung 56 9. Öffentlichkeitsarbeit, F+E-Vorhaben 9.1 Öffentlichkeitsarbeit 9.1.1 Öffentlichkeitsarbeit Erläuterungen (Stand 1.11.2024) 57 9.2 Demonstrations-/Feldversuche 9.2.1 Demonstrations-/Feldversuche 58 9.3 Forschungsprojekte 9.3.1 Forschungsprojekte 59 9.4 Gutachten 9.4.1 Gutachten 60 10. Einnahmen aus Kooperationsarbeit 10.1 Einnahmen durch Verpachtung 10.1.1 Einnahmen durch Verpachtung Erläuterungen (Stand 1.11.2024) 61 10.2 Sonstige Einnahmen 10.2.1 Verkauf von Flächen, Maschinen, Fahrzeugen usw. 62 10.2.2 Verleih von Maschinen und/ oder Personal 63 11. Sonstige Aufwendungen 11.1 Sonstiges 11.1.1 Sonstiges Erläuterungen (Stand 1.11.2024)
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie erfordert eine langfristig angelegte Umsetzung des Wasserschutzes. Grundwasser, Flüsse und Seen sollen, sofern sie es noch nicht sind, nicht nur in einen guten Zustand gebracht, sondern vor allem auch gehalten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Landwirte von Morgen durch Bildung und Beratung für das Thema Wasserschutz sensibilisiert und die Praktiker von heute weitergehend informiert werden. Ansätze sind längst vorhanden: Relevante Themen wie Düngung, Pflanzenschutz, Fruchtfolgegestaltung und Ausbringungstechnik sind bereits Unterrichtsbestandteil, sollen nun jedoch stärker unter dem Gesichtspunkt Wasserschutz beleuchtet und vermittelt werden. Viele Optimierungsmöglichkeiten auf den Betrieben zeigen sich schon durch neue Erkenntnisse, die im Rahmen der Bildungsarbeit flächendeckend verbreitet werden sollen. Das Projekt WAgriCo optimiert die bereits vorhandenen Ansätze, so dass auch der Landwirt von Morgen die Zusammenhänge zwischen Wasserbelastungen und deren Ursachen sowie entsprechende Handlungsalternativen kennt. Die Aus- und Weiterbildung schafft damit die Grundlage für wasserschutzorientiertes Handeln. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). WAgriCo richtet sich daher an Auszubildende in der Erstausbildung und auf dem zweiten Bildungsweg, Meister-, Fachschüler und Studenten sowie an Landwirte, Mitarbeiter landwirtschaftlicher Betriebe und Lohnunternehmer, außerdem an Berater, Beruf- und Fachschullehrer. In Zusammenarbeit mit Vertretern dieser Zielgruppe entwickelt die LWK Informations- und Arbeitsmaterialien, die im Unterricht und in der Beratung eingesetzt werden können. Durch Vorträge, Workshops und Seminare sollen sowohl Beratern/-innen wie auch Landwirten/-innen von der LWK geschult und für das Thema sensibilisiert werden. Ziel ist es, den Wasserschutz zu einem festen Bestandteil der Aus- und Fortbildung zu machen. Das im Rahmen des Projektes erarbeitete Konzept soll nach Projektabschluss niedersachsenweit eingesetzt werden. Ansprechpartnerin bei der LWK: Caroline Schmidt Landwirtschaftskammer Niedersachsen FB 3.1.11 Nachhaltige Landnutzung, ländlicher Raum Mars-la-Tour Str. 1-13 Tel.: 0441/801-477 Fax: 0441/801-440 Mail: Caroline.Schmidt@lwk-niedersachsen.de
Origin | Count |
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Bund | 815 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 808 |
Text | 5 |
Umweltprüfung | 1 |
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License | Count |
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