In aktuellen Genehmigungsverfahren für 16 Fungizide zum Ausbringen per Luftfahrzeug in Weinbausteillagen hat sich das UBA für Auflagen ausgesprochen, um eine vom Aussterben bedrohte Schmetterlingsart zu schützen. Es sind aber bereits viele Mittel ohne Auflagen genehmigt. Wichtig für den Erhalt der Falterart ist die Wiederherstellung seiner Lebensräume. Das soll die Auflagen mittelfristig ablösen. Update vom 12.03.2024: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 11.03.2024 in einer Fachmeldung bekannt gegeben, dass es die aktuellen Genehmigungen für die Anwendung von Fungiziden mit Luftfahrzeugen in Weinbausteillagen ohne Anwendungsbestimmungen zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters erteilt hat. Damit wurde eine Entscheidung gegen das hier dargelegte Votum des Umweltbundesamtes getroffen. Aktuell ist das UBA in 26 Genehmigungsverfahren zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen in deutschen Weinbausteillagen eingebunden. Eine spezifische Bewertung der Risiken für den weltweit nur noch im Weinbaugebiet des unteren Moseltals vorkommenden Mosel-Apollofalter ergab für 16 der Mittel eine so hohe Toxizität, dass eine Anwendung nur mit einem Sicherheitsabstand von – je nach Mittel – 5 bis 30 Metern zu Vorkommen des Schmetterlings vertretbar ist. Die letztendliche Entscheidung, ob die Mittel für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt werden und ob die vom UBA vorgeschlagenen Auflagen übernommen werden, trifft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das UBA kann in Anbetracht der aktuellen Datenlage zum dramatischen Bestandsrückgang des Falters bei der Beurteilung der neuen Anträge nicht mehr auf die Forderung nach Mindestabständen verzichten. Alle bisher genehmigten Pflanzenschutzmittel zur Anwendung mit Luftfahrzeugen haben solche Auflagen nicht. Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung dieser Mittel schienen diese nicht nötig zu sein. Die bereits genehmigten Mittel sind also vorerst weiter für die Anwendung an Weinbausteilhängen verfügbar. Wenn für die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel Drohnen statt Hubschrauber verwendet werden, verringert sich das Risiko für den Apollofalter. Die genehmigten Drohnentypen können tiefer als Hubschrauber über die Reben fliegen. Dadurch werden die Mittel zielgenauer und mit weniger Abdrift auf angrenzende Flächen ausgebracht. Die notwendigen Mindestabstände zu angrenzenden Flächen sind deshalb für die Drohne geringer als für den Hubschrauber. Ein vollständiger Umstieg auf Drohnen ist jedoch nicht kurzfristig möglich. Es müssen zum Beispiel erst Genehmigungen eingeholt, Geräteführer angelernt und Landeplätze eingerichtet werden. Der hohe Aufwand erfordert langfristige Planungssicherheit für die Anwender. Der erste Einsatz von Drohnen auf einer kleinen Fläche im Moseltal ist für das Frühjahr 2024 geplant. Die wichtigste Maßnahme für das Überleben des Mosel-Apollofalters ist jedoch die Wiederherstellung seines ursprünglichen Lebensraums in den Flächen, welche an die Rebzeilen angrenzen. Dieser Lebensraum ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts um die Hälfte geschrumpft. Solche Flächen können durch entsprechende Pflegemaßnahmen (z.B. Mahd, Beweidung) geschaffen werden. Hier sind regionale Akteure und die zuständigen Behörden des Bundeslandes gefragt. Auf kleinen Flächen wurden solche Schutzmaßnahmen bereits durchgeführt. Sobald wieder ausreichend Raum für den Arterhalt des Mosel-Apollofalters zur Verfügung steht, kann sich die Population erholen und wäre damit widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Pflanzenschutzes. Dann könnte von den Auflagen zur Einhaltung von Mindestabständen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln voraussichtlich abgesehen werden. Auch eine Übertragung der Auflagen auf die schon früher genehmigten Mittel wäre dann nicht nötig. Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist in Deutschland aufgrund der sehr hohen Abdrift in umliegende Flächen grundsätzlich verboten. Für den Anbau in Weinbausteillagen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Fungizide (Pflanzenschutzmittel gegen Pilzkrankheiten) dürfen hier mit Hubschraubern oder Drohnen ausgebracht werden. Im Jahr 2023 wurden die Rebflächen im Moseltal durchschnittlich acht Mal mit Fungiziden aus Luftfahrzeugen behandelt. Werden bei der Risikobeurteilung bestimmte Werte überschritten, kann ein Mittel nicht oder nur mit Auflagen zugelassen werden. Solche Auflagen können beispielsweise Mindestabstände zum Schutz angrenzender Naturräume sein. Die zu behandelnden Rebflächen an Steilhängen sind jedoch sehr schmal und die Übergänge zu den angrenzenden Naturräumen verlaufen nicht geradlinig. Bei Einhaltung der Mindestabstände unter solchen Gegebenheiten kann demnach ein großer Teil der Rebflächen, auf oder neben denen der Apollofalter vorkommt, nicht behandelt werden. Mehrjährige Untersuchungen in Rheinland-Pfalz zeigten in der Vergangenheit, dass, trotz der langjährigen Pflanzenschutzpraxis, die Bestände ausgewählter Tierarten in den Weinhängen stabil waren. Aufgrund dieser Tatsache hat das UBA bisher auf Abstandsauflagen verzichtet. Doch mit dem Bekanntwerden der drastischen Bestandseinbrüche des Apollofalters musste die bisherige Genehmigungspraxis in Frage gestellt werden. Weinbau an der Mosel (Rheinland-Pfalz, Saarland) hat etwas Besonderes. Es ist das weltweit größte Anbaugebiet, in dem Wein in extrem steilen Hanglagen kultiviert wird. Der Einsatz von Traktoren und anderer Technik ist in solchen Steillagen nicht möglich. Pflegearbeiten und Traubenernte sind mühsam und arbeitsaufwendig. Solche Produktionsbedingungen sind oft nicht mehr wirtschaftlich, deshalb wurden viele dieser Weinhänge aufgegeben. Doch gerade diese Hänge, mit ihren nach Süden ausgerichteten Trockenmauern und den freiliegenden Felsen, sind besonders wertvolle Lebensräume für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten. An solchen Steilhängen lebt auch der Mosel-Apollofalter ( Parnassius apollo vinningensis ), eine Unterart des Apollofalters. Der schöne Falter, 2024 zum Schmetterling des Jahres gekürt, ist endemisch. Das heißt, sein Vorkommen im unteren Moseltal ist weltweit das Einzige und Deutschland hat somit eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Unterart. Deren Vorkommen beschränkt sich auf eine Fläche von ungefähr 400 Hektar. Davon werden 80 Hektar weinbaulich genutzt, das sind etwa ein Prozent der Weinbaufläche an der Mosel. Zum Überleben ist der Falter auf ganz bestimmte Pflanzen angewiesen. An den Felsen und auf den Trockenmauern findet er die wichtigste Futterpflanze für seine Raupen, die Weiße Fetthenne (Sedum album, auch Weißer Mauerpfeffer genannt). Der Falter ist in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) im Anhang IV gelistet und somit „streng geschützt“. Laut Bundesnaturschutzgesetz § 44 Absatz 4 darf sich der Zustand der in Anhang IV gelisteten Arten durch eine Bewirtschaftung der Flächen nicht verschlechtern. Trotzdem gehen die Bestände des Mosel-Apollofalters stark zurück, an manchen Orten um bis zu 90 Prozent im Zeitraum von 1981 bis 2020. Insbesondere seit 2012 sinken die Bestände fortwährend dramatisch. Der Schmetterling ist auf der Roten Liste Deutschlands als „stark gefährdet” und auf der Roten Liste von Rheinland-Pfalz als „extrem selten“ eingestuft. Der Rückgang des Mosel-Apollofalters hat mehrere Ursachen, welche in ihrer Summe zum baldigen Aussterben dieser Unterart führen könnten. Eine Ursache ist der Verlust der Lebensräume des Falters. Wenn Weinbau in den Steillagen aufgegeben wird und die Flächen nicht durch Pflegemaßnahmen offengehalten werden, verbuschen diese und gehen dadurch als Lebensraum verloren. Als eine weitere Ursache wird der Klimawandel vermutet. Ist der Herbst zu warm, kann das zu einem früheren Schlupf der Raupen im Frühling führen. Ist der Frühling dann wiederum zu kalt, überleben das viele Raupen nicht. Zusätzlich wird der Apollofalter durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gefährdet. Im Weinbau führen insbesondere Pilzkrankheiten, wie zum Beispiel der Falsche Mehltau, zu hohen Ertragsverlusten. Deshalb werden die meisten Behandlungen mit Fungiziden durchgeführt. Einige der Mittel sind giftig für Arthropoden (das sind z.B. Käfer, Schmetterlinge, Spinnen) und damit auch für den Apollofalter. Würde man jedoch auf Fungizide verzichten, wäre der Weinbau aufgrund der geringen Erträge nur noch dann wirtschaftlich, wenn Verbraucher*innen den so angebauten Wein mit einem höheren Preis honorieren würden. Andernfalls wird die Bewirtschaftung der Flächen aufgegeben. Perspektivisch wäre der Umstieg auf neue pilzwiderstandsfähige Sorten (sogenannte PIWIs) eine Alternative. Eine solche Umstellung durch Neuanpflanzungen braucht jedoch Zeit. Der Mosel-Apollofalter profitiert also vom Offenhalten der Flächen durch den Weinbau, und der Weinbau braucht Fungizide, um wirtschaftlich produzieren zu können. Die Ausbringung von Fungiziden gefährdet aber, zusammen mit den anderen genannten Faktoren, die Bestände des streng geschützten Falters. Der Weinbau hat also gleichzeitig positive und negative Auswirkungen auf den Mosel-Apollofalter. Die Wiederherstellung der Lebensräume durch Biotoppflegemaßnahmen würde die Population des Mosel-Apollofalters widerstandfähiger gegen die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel machen. Zusammen mit einem Umstieg auf Drohnen bei der Ausbringung wäre zukünftig eine Verringerung beziehungsweise sogar ein Aussetzen der Mindestabstände möglich. Um gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten, ist ein weiterer Dialog zwischen allen Akteuren, den Behörden von Bund und Ländern sowie den Winzer- und Naturschutzverbänden notwendig. So kann es gelingen, Weinbau und Artenschutz miteinander zu vereinbaren.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Schmetterlings-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Alle Steckbriefe Reptilien Amphibien Schmetterlinge Käfer Libellen Schnecken und Muscheln Farn- und Blütenpflanzen Moose null Apollofalter - Parnassius apollo Linnaeus, 1758 Gesamtverbreitung : Das Verbreitungsgebiet des Apollofalters erstreckt sich von der Iberischen Halbinsel über weite Teile Europas bis ins Gebiet des Baikalsees im Inneren Asiens. In Süd- und Mitteleuropa kommt die Art vor allem in Mittelgebirgen und Hochgebirgen vor, aber auch felsige Flusstäler in niedrigen Lagen werden besiedelt. Im Norden erreicht die Art Norwegen und Finnland, im Süden Südspanien, Sizilien und die südliche Türkei. In Deutschland existieren nur noch Vorkommen in den Bayerischen Alpen, im Fränkischen Jura, auf der Schwäbischen Alb, im unteren Moseltal, sowie westlich von Ulm an der Donau. Verbreitung in Baden-Württemberg: Ehemals im Südschwarzwald und auf der Schwäbischen Alb weit verbreitet, existieren heutzutage in Baden-Württemberg nur noch Vorkommen, die sich im Bereich der Schwäbischen Alb befinden. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg: Von der noch vor einem Jahrhundert vom Südschwarzwald bis zur Ostalb etablierten Art sind nur noch vereinzelte, stark isolierte Vorkommen auf der schwäbischen Alb übrig geblieben. Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Für den Apollofalter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. Erhaltungszustand Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Apollofalter in Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt und Forsten 2 3 Impressum Naturschutz bei uns 7, S. 1-16: Apollofalter in Rheinland-Pfalz Herausgeber Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Inhalt und Konzept Wilfried Hasselbach, Heimersheimerstraße 18, 55234 Albig Fotos Wilfried Hasselbach, Albig; Abb. S. 13 Hermann Schausten, Briedern Redaktion Ludwig Simon und Dr. Dieter Rühl Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LfUG) Amtsgerichtsplatz 1 55276 Oppenheim Telefon: 06133-933717 Layout Ökotext, Bonn Druck KraheDruck GmbH, Unkel Vo r w o r t Ich freue mich, mit dieser Schrift das Artenschutzprojekt „Apollofalter in Rheinland-Pfalz“ sowie die entwickelten Aktivitäten zur Sicherung dieser Art vorstellen zu können. Schmetterlinge und deren Schutz, so sollte man meinen, bedürften keiner besonderen Fürsprache. Ist doch der Schmetterling schlechthin Sympathieträger in der gesamten Bevölkerung. Kaum ein Kind kann sich dem Staunen entziehen, das es empfindet, wenn aus der Raupe die Puppe und schließlich ein bunter Schmetterling entsteht. Der Moselapollo als Unterart ist weltweit einzigartig – er lebt aus- schließlich an der Mosel innerhalb der Grenzen unseres Bundeslandes. Aus diesem Grund tragen wir eine große Verantwortung für sein Über- leben. Aber wir haben auch Glück: Der Apollofalter ist Teil unserer Kulturlandschaft – er lebt in umweltschonend bewirtschafteten Wein- bergen, an den dort reichlich vorhandenen Felsen, Weinbergsmauern und in jungen Brachen. Damit belohnt er Erholungsuchende und die örtliche Bevölkerung mit seiner farbenfrohen Erscheinung. Dies ist ein Umstand, den sich Tourismus und Weinwerbung längst zu Nutze ge- macht haben. Der Apollo ziert mittlerweile Weinwanderwege ebenso wie zahlreiche Weinetiketten. Die Erhaltung der Natur wird damit Teil der Wertschöpfung für eine ganze Region – ein nachahmenswertes Beispiel für nachhaltiges Wirtschaften und unsere gelungenen Be- mühungen zur Erhaltung der Artenvielfalt. 1. Auflage, Mainz 2003 (10. 000 Stück) Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des Nachdrucks und der Übersetzung sind vorbehalten. Der Autor ist für den Inhalt der Broschüre selbst verantwortlich. Diese Broschüre wurde der Umwelt zuliebe auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. Bereits in der Vergangenheit wurden umfängliche Anstrengungen zum Schutz der Art unternommen und eine Verbesserung der Bestands- situation erreicht. Ich bin mir sicher, dass Artenhilfsmaßnahmen für den Apollofalter auch künftig große Akzeptanz erfahren und Ziel unse- rer erfolgreichen Arbeit bleiben werden. Sicher werden Sie diese kleine Broschüre mit viel Freude lesen und mit mir übereinstimmen, dass es sich zweifelsfrei lohnt, unsere Natur zu schützen. Foto Titelseite: Apollofalter Foto Rückseite: Verbindung von Natur und Weinbau – „Apollowein“ (Moselwein mit Apollofalter-Etikett) Margit Conrad Ministerin für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz 4 5 Inhalt Einführung Einführung5 Weshalb ein Artenschutzprojekt „Apollofalter"?6 Lebensweise - von der Fetthenne und heißen Schieferplatten7 Gefährdung infolge Nutzungsintensität, Nutzungsaufgabe und Verkehr10 Schutz und Management12 Quellenhinweise und weiterführende Literatur15 In Deutschland hatte der Apollofalter von jeher eine nur punktuelle Verbreitung. Außerhalb der Alpen waren Kolonien in Schlesien, im Erzgebirge, an der Saale, im Fichtelgebirge, im Fränkischen Jura, auf der Schwäbischen Alb, auf der Altmühlalb, im Schwarzwald und im Moseltal bekannt. An vielen dieser genannten Örtlichkeiten ist der Apollofalter bereits ausgestorben oder er steht kurz davor. So existiert auf der Schwäbischen Alb lediglich noch ein Vorkommensort, und die letzten Apollos in der Fränkischen Schweiz haben als Lebens- raum nur einige kleinflächige Straßenbe- festigungshalden zur Verfügung. Auf Dauer scheinen außeralpin nur die Kolonien im Altmühltal und im Moseltal überlebensfähig zu sein, was die große Bedeutung der Apollovorkommen in unserem Bundesland unterstreicht. 6 7 Wes h a l b e i n Artenschutzprojekt „Apollofalter“? Lebensweise – v o n d e r Fe t t h e n n e u n d heißen Schieferplatten Verbreitung des Apollofalters in Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz wurde der Apollo lediglich im Bereich des unteren Moseltals nachgewiesen. Früher waren ca. 30 Flugstellen zwischen Traben-Trarbach und Koblenz bekannt. Nach- dem in den siebziger Jahren und Anfang der achtziger Jahre beobachtet wurde, dass der Apollo auch in Rheinland-Pfalz an vielen Stellen mit ehemaligen Vorkommen verschwand, wurde seitens des Lan- desamtes für Um– weltschutz und Ge- werbeaufsicht Rheinland-Pfalz, angeregt von Na- turschutzverbän- den und engagierten Einzelpersonen, ab 1986 das Artenschutzprojekt „Apollofalter" durchgeführt. Eine erste Bestandsaufnah- me zeigte, dass noch etwa die Hälfte der ursprüng- lichen Vorkommen übrig geblieben war. Das aktuel- le Verbreitungsgebiet er- streckte sich auf den Bereich zwi- schen Bremm/Calmond und den Hängen bei Winningen. Aus diesem Grund musste der Apollo in der „Roten Liste Schmetterlinge von Rhein- land-Pfalz“ als vom Aussterben bedrohte Art eingestuft werden, die Einleitung verschiedener Schutzmaßnahmen war dringend erforderlich. Die Familie der Apollofalter ist ausschließlich auf der Nordhalbkugel der Erde verbreitet und hier vor allem im Gebirge. Nur wenige Arten, so auch der Apollofalter Parnassius apollo apollo LINNAEUS, 1758 sind bis in die Talsohlen der Flüsse vor- gedrungen. Der Apollo- falter ist in Zeichnung und Farbe sehr variabel, was dazu geführt hat, dass Hunderte von Unterarten und Formen beschrieben wurden. Gemeinsam ist aber allen, dass sie einbrü- tig sind, d. h. pro Jahr nur eine Generation ausbilden. Die im Moseltal im Juni und Juli fliegenden Falter (Parnassius apollo vinnin- gensis STICHEL, 1899) legen ihre weißlichen Eier entweder an dürres Pflan- zenmaterial oder an Steine und Felspartien ab. Wegen der starken Erwärmung bei Sonneneinstrahlung sind an Steinen oder Felsen abgelegte Eier meist in schatti- gen Bereichen zu finden. Ein weiteres Kriterium ist, dass sich in unmittelbarer Umgebung oder unterhalb der Eiablagestelle Polster der Weißen Fetthenne ( Sedum album) befinden, der Futterpflanze der Raupe. Die Räupchen überwintern fertig entwickelt im Ei und schlüpfen meist Ende März/Anfang April des folgenden Jahres. Bei mildem Wetter, besonders im Februar, wurde Apollofalter an Scharfem Mauerpfeffer saugend 8 9 auch schon ein früherer Schlupf beobachtet. Die gesamte Entwicklung der Raupe dauert je nach Temperatur etwa 60-70 Tage, wobei die Raupe tagsüber bei Sonneneinwirkung und hohen Temperaturen ihre Fressaktivitäten in den Schatten verlagert oder Ruhepausen einlegt, um die Hitzebelastung in Grenzen zu halten. Über Nacht suchen die Raupen Verstecke in den oberen Bodenschichten auf. An diesen Stellen verpuppen sie sich bevorzugt nach Abschluss ihrer Entwicklung. Hierzu wird ein Gitterkokon angefertigt, der je nach Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung auf den Standort unterschiedlich dicht sein kann. Innerhalb dieses Kokons erfolgt die Verwandlung zur Puppe. Die Grundfarbe der Puppe ist kurz nach der Verpuppung grünlich. Bald dar- auf wird sie schwärzlich und schließlich, bedingt durch einen wachsar- tigen Überzug, weißlich grau. Dieser wasserabweisende Überzug wird als Anpassung an feuchte Puppenlebensräume gedeutet. Die Puppenruhe, während der die Umwandlung zum Falter stattfindet, dau- ert meist zwischen 10 und 20 Tagen, der Falterschlupf kann sich bei ungünstigen Witterungsbedingungen aber noch länger hinauszögern. Die Lebensdauer der Falter beträgt wie bei den meisten Tagfaltern etwa zwei bis drei Wochen. Dabei schlüpfen die Männchen etwa eine Woche vor den Weibchen. Da nicht alle Falter gleichzeitig schlüpfen, sind die Falter jährlich während einer Zeit von etwa 4 Wochen im Juni und Juli zu beobachten. Gegen Ende der Flugzeit sind dann überwiegend weib- liche Falter anzutreffen, die durch Eiablage wieder für eine neue Generation sorgen. Die Aktivität der Falter ist stark abhängig von der Luftwärme, denn der Apollofalter stellt in diesem Stadium hohe Anforderungen an die Temperatur. Bei fehlendem Sonnenschein und Temperaturen unter 25 °C sind die Falter inaktiv. Andererseits wurde bei sehr hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung beob- achtet, dass die Tiere kurzzeitig schattige Bereiche aufsuchen, um sich abzukühlen. Auch Ruhepausen auf den Saugpflanzen wurden des Öfte- ren registriert. Der Apollofalter bevorzugt violette Saugpflanzen, so vor allem die Acker-Witwenblume, Skabiosen-Flockenblume, Karthäuser- Nelke und, sofern vorhanden, auch verschiedene Distelarten. Fehlen diese Pflanzen, saugt der Apollofalter auch an der Weißen Fetthenne und anderen weiß und gelb blühenden Pflanzen. Bei geeigneter Witterung patrouillieren die Männchen entlang den Felskanten auf der Suche nach den Weibchen, wobei diese Flüge immer wieder von Blütenbesuchen unterbrochen werden. Die Weibchen unter- nehmen nach erfolgter Begattung ausgedehnte Eiablageflüge; auch diese werden durch Blütenbesuche immer wieder unterbrochen. Allerdings verlassen die Falter nur sehr selten ihren angestammten Raupe des Apollofalters an Weißer Fetthenne Lebensraum im Weinanbaugebiet Natürlicher Lebensraum Felsflur engeren Lebensraum, was teilweise ihr inselartiges Vorkommen erklärt. Die Lebensräume des Mosel-Apollofalters liegen im Bereich des subat- lantischen Klimas, d. h. hier herrscht ein feuchtgemäßigtes Klima mit einer mittleren Jahrestemperatur von etwa 10 °C. Gegenüber den an- grenzenden Mittelgebirgen ist das untere Moseltal auch durch relativ geringe Jahresniederschläge gekennzeichnet. Gemeinsames Merkmal der Vorkommensorte sind offene, sonnige Felsflurgesellschaften mit hoher Dominanz der Saug- und Futterpflanze Weiße Fetthenne. Diese Strukturen finden sich vorwiegend an den südexponierten Hängen des Moseltals. Es werden aber auch südost- und südwestexponierte Hanglagen besiedelt. Da der Apollo im Moseltal sowohl in seinen Entwicklungsstadien als auch als Falter ein Bewohner der Felsflur- gesellschaften ist und diese Bereiche wegen der Klimagunst besonders der südexponierten Flächen auch für den Weinbau interessant sind, ergaben sich enge Beziehungen zwischen traditionellem Weinbau und Apollovorkommen.
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Ein Lernangebot für Kinder. Wunderschön ist er und bei Schmetterlings-Fotografen besonders beliebt: Der Apollofalter gehört zu unseren größten und schönsten Tagfaltern. Aber er ist auch selten. Deshalb ist der Apollofalter europaweit streng geschützt.
Ein Lernangebot für Kinder. Alles über Insekten Seltsames bei den Insekten Insekten in Gefahr! Bestäubung Ameisen - Nützliche Helfer Ameisen und ihr Nest Ameisenbläuling Ameisengrille Ameisenlöwe Apollofalter Frag Konstantin: Bienenvölker Blattschneiderameisen Bombardierkäfer Clevere Insekten Distelfalter - Eine unglaubliche Reise Gefährliche Spinnen Spinnennetze: Geheimnisvolle Gewebe Gespenstschrecken Glühwürmchen Gottesanbeterin Hirschkäfer Höhlen-Raubkäfer Insekten Insekten zählen Käfer Krabbenspinnen Libellen Maikäfer Marienkäfer Mission Insektenschutz Schmetterlinge Schwalbenschwanz Ölkäfer Schwarzer Kiefernprachtkäfer Nebeltrinker-Käfer Spinnen Springspinnen Frag Konstantin: Tausendfüßer Tierkinder bei den Insekten Vogelspinnen Wasserspinne Wespen Wildbienen Wolfsmilchschwärmer
Alle Steckbriefe Reptilien Amphibien Schmetterlinge Käfer Libellen Schnecken und Muscheln Farn- und Blütenpflanzen Moose null Schwarzer Apollofalter - Parnassius mnemosyne Linnaeus, 1758 Gesamtverbreitung : Das Verbreitungsgebiet des Schwarzen Apollofalters erstreckt sich von den Pyrenäen und Zentralfrankreich über Mittel- und Nordeuropa bis zum Kaukasus und ins Innere Asiens. Im Norden erreicht die Art Mittelnorwegen und Südfinnland, im Süden Italien, Griechenland und die Türkei. In Mitteleuropa und weiter südlich ist die Art vor allem auf die Gebirge beschränkt. In Deutschland kommt die Art aktuell nur in den Alpen, auf der Schwäbischen Alb, in der Rhön und im Oberallgäu vor. Durch die hohen Ansprüche an die Lebensstätte ist die Art sehr selten und daher nur inselartig verbreitet. Verbreitung in Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gibt es derzeit nur Vorkommen im Bereich der Schwäbischen Alb und neuere Nachweise am Neckar bei Rottweil. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg: Mindestens vier Vorkommen sind seit 1994 erloschen, aktuell sind noch wenige Verbreitungsgebiete vorhanden, die sich auf bzw. nahe der Schwäbischen Alb befinden. Im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg konnten mittels Habitatmanagement-Maßnahmen einige Habitate in guter Qualität entwickelt werden, so dass es auf der Basis von Bestandszunahme zu einer Ausdehnung der Verbreitung kommen konnte. Gefährdungsursachen Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Für den Schwarzen Apollofalter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. Erhaltungszustand 2013 Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)
Säugetiere © H. Neumann Wolf (Canis lupus) © S. Venske Biber (Castor fiber) © H. Hellwig Feldhamster (Cricetus cricetus) © A. Limbrunner Fischotter (Lutra lutra) © A. Limbrunner Fischotter (Lutra lutra) © H. Müller-Stieß Luchs (Lynx lynx) © H. Müller-Stieß Luchs (Lynx lynx) © H. Stetzuhn Wildkatze (Felis silvestris) © H. Strunk Wildkatze (Felis silvestris) © H. Herrmann Wildkatze (Felis silvestris) © R. Klenk Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) © R. Klenk Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) © H. Stetzuhn Wolf (Canis lupus) © R. Klenk Braunes Langohr (Plecotus auritus) © R. Klenk Fransenfledermaus (Myotis nattereri) © R. Klenk Fransenfledermaus (Myotis nattereri) © R. Klenk Graues Langohr (Plecotus austriacus) © R. Klenk Großes Mausohr (Myotis myotis) © R. Klenk Großes Mausohr (Myotis myotis) © R. Klenk Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus (Myotis myotis, Myotis mystacinus) © R. Klenk Graues Langohr (Plecotus austriacus) © R. Klenk Großes Mausohr, Winterschlaf (Myotis myotis) © R. Klenk Großes Mausohr, Wochenstube (Myotis myotis) © C. Jungmann Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) © M. Weisshaar Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) © C. Jungmann Große Hufeisennase, Jungtier (Rhinolophus ferrumequinum) © C. Jungmann Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) © R. Klenk Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) © C. Jungmann Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) © R. Klenk Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) © C. Jungmnann Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) © C. Jungmann Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) © R. Klenk Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) © R. Klenk Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Vögel © R. Groß Bekassine (Gallinago gallinago) © H. Jegen Blaukehlchen (Luscinia svecica) © H. Jegen Eisvogel (Alcedo atthis) © C. Röter-Flechtner Blässhuhn (Fulica atra) © D. Goebel-Berggold Baumfalke (Falco subbuteo) © R. Groß Braunkehlchen (Saxicola rubetra) © A. Limbrunner Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) © H. Stetzuhn Graureiher (Ardea cinerea) © A. Limbrunner Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) © H. Stetzuhn Gänsegeier (Gyps fulvus) © H. Jegen Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) © C. Röter-Flechtner Graugans (Anser anser) © H. Strunk Großer Brachvogel (Numenius arquata) © S. Schmidt-Fasel Haselhuhn (Tetrastes bonasia) © D. Goebel-Berggold Haubentaucher (Podiceps cristatus) © A. Limbrunner Heidelerche (Lullula arborea) © H. Jegen Kiebitz (Vanellus vanellus) © H. Strunk Krickente (Anas crecca) © H. Strunk Löffler (Platalea leucorodia) © A. Limbrunner Neuntöter (Lanius collurio) © R. Groß Mittelspecht (Dendrocopos medius) © A. Limbrunner Kornweihe (Circus cyaneus) © A. Limbrunner Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) © H. Jegen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) © H. Strunk Rotmilan (Milvus milvus) © D. Goebel-Berggold Seidenreiher (Egretta garzetta) © D. Goebel-Berggold Silberreiher (Casmerodius Albus) © H. Strunk Sumpfohreule (Asio flammeus) © C. Röter_Flechtner Tafelente (Aythya ferina) © H. Jegen Uferschnepfe (Limosa limosa) © H. Jegen Wanderfalke (Falco peregrinus) © A. Limbrunner Wiedehopf (Upupa epops) © R. Groß Wiesenpieper (Anthus pratensis) © A. Limbrunner Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Kriechtiere © C. Leskovar Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) © R. Michalski Mauereidechse (Podarcis muralis) © G. Erbes Mauereidechse (Podarcis muralis) © F. Thomas Zauneidechse (Lacerta agilis) © P. Sound Smaragdeidechse (Lacerta bilineata) © R. Michalski Smaragdeidechse (Lacerta bilineata) © R. Michalski Würfelnatter (Natrix tessellata) © R. Michalski Würfelnatter (Natrix tessellata) © C. Neumann Würfelnatter (Natrix tessellata) © C. Neumann Würfelnatter (Natrix tessellata) Lurche © H. Jegen Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) © S. Schleich Gelbbauchunke (Bombina variegata) © J. Erbes Laubfrosch (Hyla arborea) © J. Erbes Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) © H. Strunk Wechselkröte (Bufo viridis) © D. Schuphan Wasserfrosch (Pelophylax) © W. Zachay Kamm-Molch (Triturus cristatus) © H. Strunk Grasfrosch, Frühjahrswanderung (Rana temporaria) © W. Zachay Gelbbauchunke (Bombina variegata) © J. Erbes Gelbbauchunke (Bombina variegata) © M. Schorr Kreuzkröte (Bufo calamita) © H. Strunk Kreuzkröte (Bufo calamita) © H. Strunk Laubfrosch (Hyla arborea) © J. Erbes Laubfrosch (Hyla arborea) © J. Erbes Laubfrosch (Hyla arborea) © J. Erbes Laubfrosch (Hyla arborea) © F. Thomas Moorfrosch (Rana arvalis) © G. Erbes Wechselkröte (Bufo viridis) © J. Erbes Wechselkröte (Bufo viridis) Fische und Rundmäuler © R. Berg Bachneunauge (Lampetra planeri) © U. Weibel Bitterling (Rhodeus amarus) © U. Weibel Flussbarbe (Barbus barbus) © J. Lüttmann Groppe (Cottus gobio) © U. Weibel Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) © U. Weibel Steinbeißer (Cobitis taenia) © B. Stemmer Salmo salar Weichtiere © I. Richling Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) © I. Richling Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) © I. Richling Gefleckte Weinbergschnecke (Cornu aspersum) © I. Richling Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) © I. Richling Weinbergschnecke (Helix pomatia) © J. Erbes Weinbergschnecke (Helix pomatia) © K. Groh Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) Krebstiere © J. Frechen Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) © S. Schleich Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) © S. Schleich Edelkrebs (Astacus astacus) © S. Schleich Galizischer Sumpfkrebs (Pontastacus leptodactylus) © S. Schleich Kamberkrebs (Faxonius limosus) © S. Schleich Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) © S. Schleich Edelkrebs (Astacus astacus) Insekten © D. Goebel-Berggold Heldbock (Cerambyx cerdo) © M. Hund Haarstrangwurzeleule, Lichtfang (Gortyna borelii) © H. Stetzuhn Apollofalter (Parnassius Apollo) © T. Weber Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle) © M. Schoor Dunkler Wiesenkopf-Ameisenfalter (Maculinea nausithous) © P. Keller Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) © R. Michalski Großer Feuerfalter, weiblich (Lycaene dispar) © W. Hasselbach Lycaene dispar, (Großer Feuerfalter, weiblich) © S. Schmidt-Fasel Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle) © H. Stetzuhn Apollofalter (Parnassius Apollo) © H. Stetzuhn Apollofalter (Parnassius Apollo) © W. Hasselbach Großer Feuerfalter, männlich (Lycaene dispar) © W. Hasselbach Großer Feuerfalter, männlich (Lycaene dispar) © T. Kirchen Gekielte Smaragdlibelle (Oxygastra curtisii) © T. Kirchen Gekielte Smaragdlibelle (Oxygastra curtisii) Pflanzen © H. Strunk Arnika (Arnica montana) © W. Berberich Arnika (Arnica montana) © M. Hassler Prächtiger Dünnfarn (Trichomanes speciosum) © M. Altmoos Dicke Trespe (Bromus grossus) © M. Altmoos Gewöhnliche Kuhschelle (Pulsatilla vulgaris) © H. Strunk Keulenbärlapp (Lycopodium clavatum) © FÖA Grünes Besenmoos (Dicranum viride) © H. Stetzuhn Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum) © M. Hassler Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) © M.Hassler Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris) © M. Schorr Frauenschuh (Cypripedium calceolus) © T. Weber Arnika (Arnica montana) © M. Schorr Kleefarn (Marsillea quadrifolia) © T. Weber Bärlauch (Allium ursinum)
In Rheinland-Pfalz wurde der Apollofalter ( Parnassius apollo ) lediglich im Bereich des unteren Moseltals nachgewiesen. Eine erste Bestandsaufnahme zeigte, dass noch etwa die Hälfte der ursprünglichen Vorkommen übrig geblieben war. Das aktuelle Verbreitungsgebiet erstreckte sich auf den Bereich zwischen Bremm/Calmond und den Hängen bei Winningen. Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier . Gefährdung Aufgrund der wenigen Vorkommen und des geringen Verbreitungsgebietes wurde der Apollofalter in der „Roten Liste der Schmetterlinge von Rheinland-Pfalz“ als vom Aussterben bedrohte Art eingestuft. [Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.] Die traditionelle Landnutzung mit Weinbau und Beweidung war günstig für die Apollofalterbestände an der Mosel, da hierdurch besonders die unteren Bereiche der Felshänge offengehalten wurden und selbst zwischen den einzelnen Weinbergen Felsnasen und Felshänge in weitgehend natürlichem Zustand verblieben. Auch die Anlage von Stützmauern und Treppen ergab geeignete Lebensräume für den Apollofalter, da diese Bereiche oft mit Weißer Fetthenne, der Futterpflanze der Raupen, überwachsen und sonnenexponiert sind. Erst die großflächigen Flurbereinigungen der letzten Jahrzehnte beseitigten viele dieser Landschaftselemente, sodass an diesen Stellen heute keine geeigneten Lebensräume mehr für den Apollofalter vorhanden sind. Dazu kam die verstärkte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Besonders die Anwendung von Insektiziden schädigt den Apollofalter unmittelbar, aber auch die großflächige Ausbringung von Herbiziden schädigt indirekt, da die Futterpflanze großflächig abstirbt und den Raupen die Nahrungsgrundlage entzogen wird. Die Industrialisierung in Landwirtschaft und Weinbau hat in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass besonders der Steillagenweinbau unrentabel wurde. Viele Flächen wurden aufgegeben und sind daraufhin sehr rasch verbuscht. Die für den Apollo überlebenswichtigen Bereiche mit Polstern der Weißen Fetthenne wurden zunächst von Brombeeren, später auch von höheren Sträuchern überwuchert, wodurch der Lebensraum des Apollos stark eingeschränkt wurde. Schutz Der Apollofalter gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Nachdem in den siebziger Jahren und Anfang der achtziger Jahre beobachtet wurde, dass der Apollo auch in Rheinland-Pfalz an vielen Stellen mit ehemaligen Vorkommen verschwand, wurde ab 1986 das Artenschutzprojekt „Apollofalter“ durchgeführt. So wurde vereinbart, die Ausbringung von Insektiziden vom Hubschrauber aus einzustellen, und auch die übrigen Spritzungen wurden möglichst außerhalb der Entwicklungszeiten der Raupen gelegt. Alte Weinbergsmauern, Treppen und Felsnasen wurden erhalten, verbuschte Bereiche durch Biotoppflegemaßnahmen wieder freigestellt. Diese Maßnahmen hatten zum Ziel, vorhandene Apollofalterkolonien zu stabilisieren und die Neubesiedlung verwaister Flächen zu fördern, um der Verinselung der einzelnen Populationen entgegenzuwirken. Derzeit zeigt sich, dass die durchgeführten Maßnahmen erfolgreich sind, denn es wurden bereits Neuansiedlungen von Apollofaltern registriert, und auch die bestehenden Populationen erweisen sich als stabil. Da der Apollo im Moseltal sowohl in seinen Entwicklungsstadien als auch als Falter ein Bewohner der Felsflurgesellschaften ist und diese Bereiche wegen der Klimagunst auch für den Weinbau vorteilhaft sind, ergeben sich enge Beziehungen zwischen traditionellem Weinbau und Apollovorkommen. Die Öffentlichkeitsarbeit bei der Umsetzung des Artenschutzprojekts „Apollofalter“ trug bereits zu einer deutlichen Steigerung der Akzeptanz gegenüber den durchgeführten Maßnahmen bei. Bei einigen Winzern an der Mosel hat dies bei der Vermarktung ihrer Erzeugnisse dazu geführt, dass u. a. „Apollowein“ angeboten und auch gut verkauft wird. Die Kommunen beginnen den Apollofalter als touristische Attraktion zu entdecken. Zum einen dienen die Pflegemaßnahmen der Offenhaltung einer attraktiven Kulturlandschaft, zum anderen wird die ansprechende Art als Sympathieträger genutzt. An der Untermosel flossen aus diesem Grund bereits siebenstellige Beträge in Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen an den Flusshängen. Der bei Valwig (Cochem) eingerichtete Apollo-Wanderweg wird ebenso wie die geführten Wanderungen gern angenommen. Verbunden mit den Wanderungen sind Weinverkostungen an der Wanderroute und damit eine Stärkung von Weinwirtschaft und Tourismus. Zeichnungen und Fotos des Moselapollos zieren zahlreiche Informationstafeln, Weinetiketten, Krawatten und andere Kleidungsstücke, die vor Ort zum Verkauf angeboten werden. Dies sind erfolgversprechende Konzepte, wie sich Artenschutz positiv in den Köpfen weiter Bevölkerungskreise festsetzt. Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Apollofalter“ können Sie dem Bericht und dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen. Darüber hinaus finden Sie Wissenswertes zum Apollofalter in der Broschüre „Naturschutz bei uns – Apollofalter in Rheinland-Pfalz“.
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