Der INSPIRE Dienst Verteilung der Schmetterlings-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Schmetterlings-Arten in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Mosel-Apollofalter: Weinbau und Artenschutz zusammenbringen In aktuellen Genehmigungsverfahren für 16 Fungizide zum Ausbringen per Luftfahrzeug in Weinbausteillagen hat sich das UBA für Auflagen ausgesprochen, um eine vom Aussterben bedrohte Schmetterlingsart zu schützen. Es sind aber bereits viele Mittel ohne Auflagen genehmigt. Wichtig für den Erhalt der Falterart ist die Wiederherstellung seiner Lebensräume. Das soll die Auflagen mittelfristig ablösen. Update vom 12.03.2024: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 11.03.2024 in einer Fachmeldung bekannt gegeben, dass es die aktuellen Genehmigungen für die Anwendung von Fungiziden mit Luftfahrzeugen in Weinbausteillagen ohne Anwendungsbestimmungen zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters erteilt hat. Damit wurde eine Entscheidung gegen das hier dargelegte Votum des Umweltbundesamtes getroffen. Aktuell ist das UBA in 26 Genehmigungsverfahren zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen in deutschen Weinbausteillagen eingebunden. Eine spezifische Bewertung der Risiken für den weltweit nur noch im Weinbaugebiet des unteren Moseltals vorkommenden Mosel-Apollofalter ergab für 16 der Mittel eine so hohe Toxizität, dass eine Anwendung nur mit einem Sicherheitsabstand von – je nach Mittel – 5 bis 30 Metern zu Vorkommen des Schmetterlings vertretbar ist. Die letztendliche Entscheidung, ob die Mittel für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt werden und ob die vom UBA vorgeschlagenen Auflagen übernommen werden, trifft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das UBA kann in Anbetracht der aktuellen Datenlage zum dramatischen Bestandsrückgang des Falters bei der Beurteilung der neuen Anträge nicht mehr auf die Forderung nach Mindestabständen verzichten. Alle bisher genehmigten Pflanzenschutzmittel zur Anwendung mit Luftfahrzeugen haben solche Auflagen nicht. Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung dieser Mittel schienen diese nicht nötig zu sein. Die bereits genehmigten Mittel sind also vorerst weiter für die Anwendung an Weinbausteilhängen verfügbar. Wenn für die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel Drohnen statt Hubschrauber verwendet werden, verringert sich das Risiko für den Apollofalter. Die genehmigten Drohnentypen können tiefer als Hubschrauber über die Reben fliegen. Dadurch werden die Mittel zielgenauer und mit weniger Abdrift auf angrenzende Flächen ausgebracht. Die notwendigen Mindestabstände zu angrenzenden Flächen sind deshalb für die Drohne geringer als für den Hubschrauber. Ein vollständiger Umstieg auf Drohnen ist jedoch nicht kurzfristig möglich. Es müssen zum Beispiel erst Genehmigungen eingeholt, Geräteführer angelernt und Landeplätze eingerichtet werden. Der hohe Aufwand erfordert langfristige Planungssicherheit für die Anwender. Der erste Einsatz von Drohnen auf einer kleinen Fläche im Moseltal ist für das Frühjahr 2024 geplant. Die wichtigste Maßnahme für das Überleben des Mosel-Apollofalters ist jedoch die Wiederherstellung seines ursprünglichen Lebensraums in den Flächen, welche an die Rebzeilen angrenzen. Dieser Lebensraum ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts um die Hälfte geschrumpft. Solche Flächen können durch entsprechende Pflegemaßnahmen (z.B. Mahd, Beweidung) geschaffen werden. Hier sind regionale Akteure und die zuständigen Behörden des Bundeslandes gefragt. Auf kleinen Flächen wurden solche Schutzmaßnahmen bereits durchgeführt. Sobald wieder ausreichend Raum für den Arterhalt des Mosel-Apollofalters zur Verfügung steht, kann sich die Population erholen und wäre damit widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Pflanzenschutzes. Dann könnte von den Auflagen zur Einhaltung von Mindestabständen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln voraussichtlich abgesehen werden. Auch eine Übertragung der Auflagen auf die schon früher genehmigten Mittel wäre dann nicht nötig. Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist in Deutschland aufgrund der sehr hohen Abdrift in umliegende Flächen grundsätzlich verboten. Für den Anbau in Weinbausteillagen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Fungizide (Pflanzenschutzmittel gegen Pilzkrankheiten) dürfen hier mit Hubschraubern oder Drohnen ausgebracht werden. Im Jahr 2023 wurden die Rebflächen im Moseltal durchschnittlich acht Mal mit Fungiziden aus Luftfahrzeugen behandelt. Werden bei der Risikobeurteilung bestimmte Werte überschritten, kann ein Mittel nicht oder nur mit Auflagen zugelassen werden. Solche Auflagen können beispielsweise Mindestabstände zum Schutz angrenzender Naturräume sein. Die zu behandelnden Rebflächen an Steilhängen sind jedoch sehr schmal und die Übergänge zu den angrenzenden Naturräumen verlaufen nicht geradlinig. Bei Einhaltung der Mindestabstände unter solchen Gegebenheiten kann demnach ein großer Teil der Rebflächen, auf oder neben denen der Apollofalter vorkommt, nicht behandelt werden. Mehrjährige Untersuchungen in Rheinland-Pfalz zeigten in der Vergangenheit, dass, trotz der langjährigen Pflanzenschutzpraxis, die Bestände ausgewählter Tierarten in den Weinhängen stabil waren. Aufgrund dieser Tatsache hat das UBA bisher auf Abstandsauflagen verzichtet. Doch mit dem Bekanntwerden der drastischen Bestandseinbrüche des Apollofalters musste die bisherige Genehmigungspraxis in Frage gestellt werden. Weinbau an der Mosel (Rheinland-Pfalz, Saarland) hat etwas Besonderes. Es ist das weltweit größte Anbaugebiet, in dem Wein in extrem steilen Hanglagen kultiviert wird. Der Einsatz von Traktoren und anderer Technik ist in solchen Steillagen nicht möglich. Pflegearbeiten und Traubenernte sind mühsam und arbeitsaufwendig. Solche Produktionsbedingungen sind oft nicht mehr wirtschaftlich, deshalb wurden viele dieser Weinhänge aufgegeben. Doch gerade diese Hänge, mit ihren nach Süden ausgerichteten Trockenmauern und den freiliegenden Felsen, sind besonders wertvolle Lebensräume für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten. An solchen Steilhängen lebt auch der Mosel-Apollofalter ( Parnassius apollo vinningensis ), eine Unterart des Apollofalters. Der schöne Falter, 2024 zum Schmetterling des Jahres gekürt, ist endemisch. Das heißt, sein Vorkommen im unteren Moseltal ist weltweit das Einzige und Deutschland hat somit eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Unterart. Deren Vorkommen beschränkt sich auf eine Fläche von ungefähr 400 Hektar. Davon werden 80 Hektar weinbaulich genutzt, das sind etwa ein Prozent der Weinbaufläche an der Mosel. Zum Überleben ist der Falter auf ganz bestimmte Pflanzen angewiesen. An den Felsen und auf den Trockenmauern findet er die wichtigste Futterpflanze für seine Raupen, die Weiße Fetthenne (Sedum album, auch Weißer Mauerpfeffer genannt). Der Falter ist in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) im Anhang IV gelistet und somit „streng geschützt“. Laut Bundesnaturschutzgesetz § 44 Absatz 4 darf sich der Zustand der in Anhang IV gelisteten Arten durch eine Bewirtschaftung der Flächen nicht verschlechtern. Trotzdem gehen die Bestände des Mosel-Apollofalters stark zurück, an manchen Orten um bis zu 90 Prozent im Zeitraum von 1981 bis 2020. Insbesondere seit 2012 sinken die Bestände fortwährend dramatisch. Der Schmetterling ist auf der Roten Liste Deutschlands als „stark gefährdet” und auf der Roten Liste von Rheinland-Pfalz als „extrem selten“ eingestuft. Der Rückgang des Mosel-Apollofalters hat mehrere Ursachen, welche in ihrer Summe zum baldigen Aussterben dieser Unterart führen könnten. Eine Ursache ist der Verlust der Lebensräume des Falters. Wenn Weinbau in den Steillagen aufgegeben wird und die Flächen nicht durch Pflegemaßnahmen offengehalten werden, verbuschen diese und gehen dadurch als Lebensraum verloren. Als eine weitere Ursache wird der Klimawandel vermutet. Ist der Herbst zu warm, kann das zu einem früheren Schlupf der Raupen im Frühling führen. Ist der Frühling dann wiederum zu kalt, überleben das viele Raupen nicht. Zusätzlich wird der Apollofalter durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gefährdet. Im Weinbau führen insbesondere Pilzkrankheiten, wie zum Beispiel der Falsche Mehltau, zu hohen Ertragsverlusten. Deshalb werden die meisten Behandlungen mit Fungiziden durchgeführt. Einige der Mittel sind giftig für Arthropoden (das sind z.B. Käfer, Schmetterlinge, Spinnen) und damit auch für den Apollofalter. Würde man jedoch auf Fungizide verzichten, wäre der Weinbau aufgrund der geringen Erträge nur noch dann wirtschaftlich, wenn Verbraucher*innen den so angebauten Wein mit einem höheren Preis honorieren würden. Andernfalls wird die Bewirtschaftung der Flächen aufgegeben. Perspektivisch wäre der Umstieg auf neue pilzwiderstandsfähige Sorten (sogenannte PIWIs) eine Alternative. Eine solche Umstellung durch Neuanpflanzungen braucht jedoch Zeit. Der Mosel-Apollofalter profitiert also vom Offenhalten der Flächen durch den Weinbau, und der Weinbau braucht Fungizide, um wirtschaftlich produzieren zu können. Die Ausbringung von Fungiziden gefährdet aber, zusammen mit den anderen genannten Faktoren, die Bestände des streng geschützten Falters. Der Weinbau hat also gleichzeitig positive und negative Auswirkungen auf den Mosel-Apollofalter. Die Wiederherstellung der Lebensräume durch Biotoppflegemaßnahmen würde die Population des Mosel-Apollofalters widerstandfähiger gegen die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel machen. Zusammen mit einem Umstieg auf Drohnen bei der Ausbringung wäre zukünftig eine Verringerung beziehungsweise sogar ein Aussetzen der Mindestabstände möglich. Um gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten, ist ein weiterer Dialog zwischen allen Akteuren, den Behörden von Bund und Ländern sowie den Winzer- und Naturschutzverbänden notwendig. So kann es gelingen, Weinbau und Artenschutz miteinander zu vereinbaren.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Apollofalter in Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt und Forsten 2 3 Impressum Naturschutz bei uns 7, S. 1-16: Apollofalter in Rheinland-Pfalz Herausgeber Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Inhalt und Konzept Wilfried Hasselbach, Heimersheimerstraße 18, 55234 Albig Fotos Wilfried Hasselbach, Albig; Abb. S. 13 Hermann Schausten, Briedern Redaktion Ludwig Simon und Dr. Dieter Rühl Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LfUG) Amtsgerichtsplatz 1 55276 Oppenheim Telefon: 06133-933717 Layout Ökotext, Bonn Druck KraheDruck GmbH, Unkel Vo r w o r t Ich freue mich, mit dieser Schrift das Artenschutzprojekt „Apollofalter in Rheinland-Pfalz“ sowie die entwickelten Aktivitäten zur Sicherung dieser Art vorstellen zu können. Schmetterlinge und deren Schutz, so sollte man meinen, bedürften keiner besonderen Fürsprache. Ist doch der Schmetterling schlechthin Sympathieträger in der gesamten Bevölkerung. Kaum ein Kind kann sich dem Staunen entziehen, das es empfindet, wenn aus der Raupe die Puppe und schließlich ein bunter Schmetterling entsteht. Der Moselapollo als Unterart ist weltweit einzigartig – er lebt aus- schließlich an der Mosel innerhalb der Grenzen unseres Bundeslandes. Aus diesem Grund tragen wir eine große Verantwortung für sein Über- leben. Aber wir haben auch Glück: Der Apollofalter ist Teil unserer Kulturlandschaft – er lebt in umweltschonend bewirtschafteten Wein- bergen, an den dort reichlich vorhandenen Felsen, Weinbergsmauern und in jungen Brachen. Damit belohnt er Erholungsuchende und die örtliche Bevölkerung mit seiner farbenfrohen Erscheinung. Dies ist ein Umstand, den sich Tourismus und Weinwerbung längst zu Nutze ge- macht haben. Der Apollo ziert mittlerweile Weinwanderwege ebenso wie zahlreiche Weinetiketten. Die Erhaltung der Natur wird damit Teil der Wertschöpfung für eine ganze Region – ein nachahmenswertes Beispiel für nachhaltiges Wirtschaften und unsere gelungenen Be- mühungen zur Erhaltung der Artenvielfalt. 1. Auflage, Mainz 2003 (10. 000 Stück) Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des Nachdrucks und der Übersetzung sind vorbehalten. Der Autor ist für den Inhalt der Broschüre selbst verantwortlich. Diese Broschüre wurde der Umwelt zuliebe auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. Bereits in der Vergangenheit wurden umfängliche Anstrengungen zum Schutz der Art unternommen und eine Verbesserung der Bestands- situation erreicht. Ich bin mir sicher, dass Artenhilfsmaßnahmen für den Apollofalter auch künftig große Akzeptanz erfahren und Ziel unse- rer erfolgreichen Arbeit bleiben werden. Sicher werden Sie diese kleine Broschüre mit viel Freude lesen und mit mir übereinstimmen, dass es sich zweifelsfrei lohnt, unsere Natur zu schützen. Foto Titelseite: Apollofalter Foto Rückseite: Verbindung von Natur und Weinbau – „Apollowein“ (Moselwein mit Apollofalter-Etikett) Margit Conrad Ministerin für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz 4 5 Inhalt Einführung Einführung5 Weshalb ein Artenschutzprojekt „Apollofalter"?6 Lebensweise - von der Fetthenne und heißen Schieferplatten7 Gefährdung infolge Nutzungsintensität, Nutzungsaufgabe und Verkehr10 Schutz und Management12 Quellenhinweise und weiterführende Literatur15 In Deutschland hatte der Apollofalter von jeher eine nur punktuelle Verbreitung. Außerhalb der Alpen waren Kolonien in Schlesien, im Erzgebirge, an der Saale, im Fichtelgebirge, im Fränkischen Jura, auf der Schwäbischen Alb, auf der Altmühlalb, im Schwarzwald und im Moseltal bekannt. An vielen dieser genannten Örtlichkeiten ist der Apollofalter bereits ausgestorben oder er steht kurz davor. So existiert auf der Schwäbischen Alb lediglich noch ein Vorkommensort, und die letzten Apollos in der Fränkischen Schweiz haben als Lebens- raum nur einige kleinflächige Straßenbe- festigungshalden zur Verfügung. Auf Dauer scheinen außeralpin nur die Kolonien im Altmühltal und im Moseltal überlebensfähig zu sein, was die große Bedeutung der Apollovorkommen in unserem Bundesland unterstreicht. 6 7 Wes h a l b e i n Artenschutzprojekt „Apollofalter“? Lebensweise – v o n d e r Fe t t h e n n e u n d heißen Schieferplatten Verbreitung des Apollofalters in Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz wurde der Apollo lediglich im Bereich des unteren Moseltals nachgewiesen. Früher waren ca. 30 Flugstellen zwischen Traben-Trarbach und Koblenz bekannt. Nach- dem in den siebziger Jahren und Anfang der achtziger Jahre beobachtet wurde, dass der Apollo auch in Rheinland-Pfalz an vielen Stellen mit ehemaligen Vorkommen verschwand, wurde seitens des Lan- desamtes für Um– weltschutz und Ge- werbeaufsicht Rheinland-Pfalz, angeregt von Na- turschutzverbän- den und engagierten Einzelpersonen, ab 1986 das Artenschutzprojekt „Apollofalter" durchgeführt. Eine erste Bestandsaufnah- me zeigte, dass noch etwa die Hälfte der ursprüng- lichen Vorkommen übrig geblieben war. Das aktuel- le Verbreitungsgebiet er- streckte sich auf den Bereich zwi- schen Bremm/Calmond und den Hängen bei Winningen. Aus diesem Grund musste der Apollo in der „Roten Liste Schmetterlinge von Rhein- land-Pfalz“ als vom Aussterben bedrohte Art eingestuft werden, die Einleitung verschiedener Schutzmaßnahmen war dringend erforderlich. Die Familie der Apollofalter ist ausschließlich auf der Nordhalbkugel der Erde verbreitet und hier vor allem im Gebirge. Nur wenige Arten, so auch der Apollofalter Parnassius apollo apollo LINNAEUS, 1758 sind bis in die Talsohlen der Flüsse vor- gedrungen. Der Apollo- falter ist in Zeichnung und Farbe sehr variabel, was dazu geführt hat, dass Hunderte von Unterarten und Formen beschrieben wurden. Gemeinsam ist aber allen, dass sie einbrü- tig sind, d. h. pro Jahr nur eine Generation ausbilden. Die im Moseltal im Juni und Juli fliegenden Falter (Parnassius apollo vinnin- gensis STICHEL, 1899) legen ihre weißlichen Eier entweder an dürres Pflan- zenmaterial oder an Steine und Felspartien ab. Wegen der starken Erwärmung bei Sonneneinstrahlung sind an Steinen oder Felsen abgelegte Eier meist in schatti- gen Bereichen zu finden. Ein weiteres Kriterium ist, dass sich in unmittelbarer Umgebung oder unterhalb der Eiablagestelle Polster der Weißen Fetthenne ( Sedum album) befinden, der Futterpflanze der Raupe. Die Räupchen überwintern fertig entwickelt im Ei und schlüpfen meist Ende März/Anfang April des folgenden Jahres. Bei mildem Wetter, besonders im Februar, wurde Apollofalter an Scharfem Mauerpfeffer saugend 8 9 auch schon ein früherer Schlupf beobachtet. Die gesamte Entwicklung der Raupe dauert je nach Temperatur etwa 60-70 Tage, wobei die Raupe tagsüber bei Sonneneinwirkung und hohen Temperaturen ihre Fressaktivitäten in den Schatten verlagert oder Ruhepausen einlegt, um die Hitzebelastung in Grenzen zu halten. Über Nacht suchen die Raupen Verstecke in den oberen Bodenschichten auf. An diesen Stellen verpuppen sie sich bevorzugt nach Abschluss ihrer Entwicklung. Hierzu wird ein Gitterkokon angefertigt, der je nach Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung auf den Standort unterschiedlich dicht sein kann. Innerhalb dieses Kokons erfolgt die Verwandlung zur Puppe. Die Grundfarbe der Puppe ist kurz nach der Verpuppung grünlich. Bald dar- auf wird sie schwärzlich und schließlich, bedingt durch einen wachsar- tigen Überzug, weißlich grau. Dieser wasserabweisende Überzug wird als Anpassung an feuchte Puppenlebensräume gedeutet. Die Puppenruhe, während der die Umwandlung zum Falter stattfindet, dau- ert meist zwischen 10 und 20 Tagen, der Falterschlupf kann sich bei ungünstigen Witterungsbedingungen aber noch länger hinauszögern. Die Lebensdauer der Falter beträgt wie bei den meisten Tagfaltern etwa zwei bis drei Wochen. Dabei schlüpfen die Männchen etwa eine Woche vor den Weibchen. Da nicht alle Falter gleichzeitig schlüpfen, sind die Falter jährlich während einer Zeit von etwa 4 Wochen im Juni und Juli zu beobachten. Gegen Ende der Flugzeit sind dann überwiegend weib- liche Falter anzutreffen, die durch Eiablage wieder für eine neue Generation sorgen. Die Aktivität der Falter ist stark abhängig von der Luftwärme, denn der Apollofalter stellt in diesem Stadium hohe Anforderungen an die Temperatur. Bei fehlendem Sonnenschein und Temperaturen unter 25 °C sind die Falter inaktiv. Andererseits wurde bei sehr hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung beob- achtet, dass die Tiere kurzzeitig schattige Bereiche aufsuchen, um sich abzukühlen. Auch Ruhepausen auf den Saugpflanzen wurden des Öfte- ren registriert. Der Apollofalter bevorzugt violette Saugpflanzen, so vor allem die Acker-Witwenblume, Skabiosen-Flockenblume, Karthäuser- Nelke und, sofern vorhanden, auch verschiedene Distelarten. Fehlen diese Pflanzen, saugt der Apollofalter auch an der Weißen Fetthenne und anderen weiß und gelb blühenden Pflanzen. Bei geeigneter Witterung patrouillieren die Männchen entlang den Felskanten auf der Suche nach den Weibchen, wobei diese Flüge immer wieder von Blütenbesuchen unterbrochen werden. Die Weibchen unter- nehmen nach erfolgter Begattung ausgedehnte Eiablageflüge; auch diese werden durch Blütenbesuche immer wieder unterbrochen. Allerdings verlassen die Falter nur sehr selten ihren angestammten Raupe des Apollofalters an Weißer Fetthenne Lebensraum im Weinanbaugebiet Natürlicher Lebensraum Felsflur engeren Lebensraum, was teilweise ihr inselartiges Vorkommen erklärt. Die Lebensräume des Mosel-Apollofalters liegen im Bereich des subat- lantischen Klimas, d. h. hier herrscht ein feuchtgemäßigtes Klima mit einer mittleren Jahrestemperatur von etwa 10 °C. Gegenüber den an- grenzenden Mittelgebirgen ist das untere Moseltal auch durch relativ geringe Jahresniederschläge gekennzeichnet. Gemeinsames Merkmal der Vorkommensorte sind offene, sonnige Felsflurgesellschaften mit hoher Dominanz der Saug- und Futterpflanze Weiße Fetthenne. Diese Strukturen finden sich vorwiegend an den südexponierten Hängen des Moseltals. Es werden aber auch südost- und südwestexponierte Hanglagen besiedelt. Da der Apollo im Moseltal sowohl in seinen Entwicklungsstadien als auch als Falter ein Bewohner der Felsflur- gesellschaften ist und diese Bereiche wegen der Klimagunst besonders der südexponierten Flächen auch für den Weinbau interessant sind, ergaben sich enge Beziehungen zwischen traditionellem Weinbau und Apollovorkommen.
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Alle Steckbriefe Reptilien Amphibien Schmetterlinge Käfer Libellen Schnecken und Muscheln Farn- und Blütenpflanzen Moose null Apollofalter - Parnassius apollo Linnaeus, 1758 Gesamtverbreitung : Das Verbreitungsgebiet des Apollofalters erstreckt sich von der Iberischen Halbinsel über weite Teile Europas bis ins Gebiet des Baikalsees im Inneren Asiens. In Süd- und Mitteleuropa kommt die Art vor allem in Mittelgebirgen und Hochgebirgen vor, aber auch felsige Flusstäler in niedrigen Lagen werden besiedelt. Im Norden erreicht die Art Norwegen und Finnland, im Süden Südspanien, Sizilien und die südliche Türkei. In Deutschland existieren nur noch Vorkommen in den Bayerischen Alpen, im Fränkischen Jura, auf der Schwäbischen Alb, im unteren Moseltal, sowie westlich von Ulm an der Donau. Verbreitung in Baden-Württemberg: Ehemals im Südschwarzwald und auf der Schwäbischen Alb weit verbreitet, existieren heutzutage in Baden-Württemberg nur noch Vorkommen, die sich im Bereich der Schwäbischen Alb befinden. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg: Von der noch vor einem Jahrhundert vom Südschwarzwald bis zur Ostalb etablierten Art sind nur noch vereinzelte, stark isolierte Vorkommen auf der schwäbischen Alb übrig geblieben. Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Für den Apollofalter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. Erhaltungszustand Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Ein Lernangebot für Kinder. Wunderschön ist er und bei Schmetterlings-Fotografen besonders beliebt: Der Apollofalter gehört zu unseren größten und schönsten Tagfaltern. Aber er ist auch selten. Deshalb ist der Apollofalter europaweit streng geschützt.
Alle Steckbriefe Reptilien Amphibien Schmetterlinge Käfer Libellen Schnecken und Muscheln Farn- und Blütenpflanzen Moose null Schwarzer Apollofalter - Parnassius mnemosyne Linnaeus, 1758 Gesamtverbreitung : Das Verbreitungsgebiet des Schwarzen Apollofalters erstreckt sich von den Pyrenäen und Zentralfrankreich über Mittel- und Nordeuropa bis zum Kaukasus und ins Innere Asiens. Im Norden erreicht die Art Mittelnorwegen und Südfinnland, im Süden Italien, Griechenland und die Türkei. In Mitteleuropa und weiter südlich ist die Art vor allem auf die Gebirge beschränkt. In Deutschland kommt die Art aktuell nur in den Alpen, auf der Schwäbischen Alb, in der Rhön und im Oberallgäu vor. Durch die hohen Ansprüche an die Lebensstätte ist die Art sehr selten und daher nur inselartig verbreitet. Verbreitung in Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gibt es derzeit nur Vorkommen im Bereich der Schwäbischen Alb und neuere Nachweise am Neckar bei Rottweil. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg: Mindestens vier Vorkommen sind seit 1994 erloschen, aktuell sind noch wenige Verbreitungsgebiete vorhanden, die sich auf bzw. nahe der Schwäbischen Alb befinden. Im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg konnten mittels Habitatmanagement-Maßnahmen einige Habitate in guter Qualität entwickelt werden, so dass es auf der Basis von Bestandszunahme zu einer Ausdehnung der Verbreitung kommen konnte. Gefährdungsursachen Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Für den Schwarzen Apollofalter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. Erhaltungszustand 2013 Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)
FFH-Arten in Baden-Württemberg Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden Arten der Anhänge II, IV und V Ziel der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie („Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen", kurz FFH-Richtlinie) ist die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt in Europa.Anhang IV „Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten Die "Arten von gemeinschaftlichem Interesse", die hierbeieines Schutzgebietes vorkommen. Die Umsetzung dieser berücksichtigt werden, sind insbesondere Arten, die europa-Verbote in nationales Recht erfolgt durch das Bundesnatur- weit bedroht, selten oder endemisch sind. Einzeln aufge-schutzgesetz (BNatSchG). In § 10 BNatSchG werden die führt werden sie in den Anhängen II, IV oder V, wobei eineArten des Anhangs IV als besonders und streng geschützte Art in mehreren Anhängen stehen kann.Arten definiert. Die artenschutzrechtlichen Vorschriften, die von gemeinschaftlichem Interesse." Für diese Arten sollen gemäß Art. 12 und 13 FFH-RL bestimmte artenschutzrechtliche Verbote gelten, unab- hängig davon, ob die Arten innerhalb oder außerhalb für sie gelten finden sich in § 42 BNatSchG. Anhang II „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaft- lichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzge-Anhang V „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaft- biete ausgewiesen werden müssen."lichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Für diese Arten werden so genannte "Gebiete von gemein-Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein schaftlicher Bedeutung" (FFH-Gebiete) ausgewiesen. Inkönnen." Anhang II werden darüber hinaus einzelne Arten alsAnhang V listet Arten auf, die möglicherweise kommerziell „Prioritäre Art" gekennzeichnet. Für ihre Erhaltung kommtgenutzt werden, wie beispielsweise mehrere Fischarten, der Gemeinschaft eine besondere Verantwortung zu. UnterTorfmoose oder die Weinbergschnecke. Bei diesen Arten ist anderem sieht die Richtlinie eine besondere Behandlungdie Entnahme aus der Natur zu regeln, sofern dies zur vor, wenn sich ein Vorhaben, das zu einer erheblichenAufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes Beeinträchtigung führen könnte, auf Gebiete mit prioritärennotwendig ist. Arten bezieht. Bestimmte zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses bedürfen dann einerTabelle 1 listet die in Baden-Württemberg vorkommenden vorherigen Stellungnahme der Kommission.Arten der Anhänge II, IV und V auf. Dabei werden auch Arten berücksichtigt, die in Baden-Württemberg als ausge-Gefährdungseinstufung einer Art bzw. Artengruppe für storben oder verschollen gelten. Grundlage der Zusammen-Baden-Württemberg noch nicht bearbeitet. Dies ist bei den stellung bilden die aktuellen Artenverzeichnisse Baden-Krebsen, Stellas Pseudoskorpion, dem Medizinischen Württembergs, die im Quellenverzeichnis aufgeführtBlutegel und bei wenigen Käferarten der Fall. Hier wird als werden. Die Einstufung des Vorkommensstatus orientiertZeitschnitt für die Einstufung das Jahr 1950 zugrunde gelegt. sich an den verfügbaren Roten Listen und Artenverzeich-Arten, bei denen lediglich Funde vor 1950 bekannt sind, nissen Baden-Württembergs. In wenigen Fällen wurde diewerden als ausgestorben oder verschollen eingestuft. Tabelle 1: In Baden-Württemberg vorkommende Arten der in den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie gelisteten Taxa. Der Vorkommensstaus wird mit "ja" (in Baden-Württemberg vorkommend), "0" (in Baden-Württemberg ausgestor- ben oder verschollen) oder "?" (das Vorkommen in Baden-Württemberg ist fraglich) angegeben. Prioritäre Arten sind mit "*" bei Anhang II gekennzeichnet. Art Deutscher Name Säugetiere Barbastella barbastellus Canis lupus Castor fiber Cricetus cricetus Eptesicus nilssonii Eptesicus serotinus Felis silvestris Lepus timidus Lutra lutra Lynx lynx Martes martes Miniopterus schreibersii Muscardinus avellanarius Mustela putorius Myotis alcathoe Myotis bechsteinii Myotis brandtii Myotis daubentonii Myotis emarginatus Myotis myotis Myotis mystacinus Myotis nattereri Nyctalus leisleri Nyctalus noctula Pipistrellus kuhlii Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrellus Pipistrellus pygmaeus Plecotus auritus Plecotus austriacus Rhinolophus ferrumequinum Rhinolophus hipposideros Rupicapra rupicapra Ursus arctos Vespertilio murinus Reptilien Coronella austriaca Emys orbicularis Lacerta agilis Lacerta bilineata Podarcis muralis Podarcis sicula Zamenis longissimus Amphibien Alytes obstetricans Bombina variegata Bufo calamita Bufo viridis Hyla arborea Pelobates fuscus 2 Vorkommen Ba.-Wü. Mopsfledermaus Wolf Biber Feldhamster Nordfledermaus Breitflügelfledermaus Wildkatze Schneehase Otter Luchs Baummarder Langflügelfledermaus Haselmaus Iltis Nymphenfledermaus Bechsteinfledermaus Große Bartfledermaus Wasserfledermaus Wimperfledermaus Großes Mausohr Kleine Bartfledermaus Fransenfledermaus Kleiner Abendsegler Großer Abendsegler Weißrandfledermaus Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Mückenfledermaus Braunes Langohr Graues Langohr Große Hufeisennase Kleine Hufeisennase Gämse Braunbär Zweifarbfledermausja 0 ja ja ja ja 0 0 0 0 ja 0 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja 0 ja 0 ja Schlingnatter Europäische Sumpfschildkröte Zauneidechse Westliche Smaragdeidechse Mauereidechse Ruineneidechse Äskulapnatterja ja ja ja ja 0 ja Geburtshelferkröte Gelbbauchunke Kreuzkröte Wechselkröte Europäischer Laubfrosch Knoblauchkröteja ja ja ja ja ja FFH-Arten in Baden-Württemberg (Anhänge II, IV und V) FFH-RL Anhang II II* II IV IV IV IV IV IV IV Anmerkung 1) V II II IV IV 2) V II IV IV V II II II II II IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV V II* II II © LUBW 3) IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV 4) ArtDeutscher Name Rana arvalis Rana dalmatina Rana esculenta Rana lessonae Rana ridibunda Rana temporaria Salamandra atra Triturus cristatus Fische Acipenser sturio Alosa alosa Alosa fallax Aspius aspius Barbus barbus Cobitis taenia Coregonus lavaretus Formenkreis Coregonus oxyrhynchus Cottus gobio Gymnocephalus schraetser Hucho hucho Leuciscus souffia agassizii Misgurnus fossilis Rhodeus amarus Rutilus pigus virgo Salmo salar Thymallus thymallus Zingel streber Zingel zingel Rundmäuler Lampetra fluviatilis Lampetra planeri Petromyzon marinus Schmetterlinge Callimorpha quadripunctaria Coenonympha hero Eriogaster catax Eurodryas aurinia Gortyna borelii Hypodryas maturna Lopinga achine Lycaena dispar Lycaena helle Maculinea arion Maculinea nausithous Maculinea teleius Parnassius apollo Parnassius mnemosyne Proserpinus proserpina Käfer Bolbelasmus unicornis Cerambyx cerdo Cucujus cinnaberinus Dytiscus latissimus Graphoderus bilineatus Lucanus cervus Osmoderma eremita Rosalia alpina Libellen Coenagrion mercuriale Coenagrion ornatum Gomphus flavipes Leucorrhinia albifrons Leucorrhinia caudalis Leucorrhinia pectoralis Ophiogomphus cecilia Sympecma paedisca Krebse Astacus astacus Austropotamobius pallipes Austropotamobius torrentium Spinnentiere Anthrenochernes stellaeMoorfrosch Springfrosch Teichfrosch Kleiner Wasserfrosch Seefrosch Grasfrosch Alpensalamander Nördlicher Kammmolch Vorkommen Ba.-Wü. ja ja ja ja ja ja ja ja FFH-RL Anhang V IV V V II Atlantischer Stör Maifisch Finte Rapfen Barbe Steinbeißer Felchen Nordseeschnäpel Groppe, Mühlkoppe Schrätzer Huchen Strömer Schlammpeitzger Bitterling Frauennerfling Atlantischer Lachs Äsche Streber Zingel0 ja ? ja ja ja ja ? ja 0 ja ja ja ja 0 ja ja ja 0II* II II II Flussneunauge Bachneunauge Meerneunaugeja ja jaII II II Spanische Fahne Wald-Wiesenvögelchen Heckenwollafter Goldener Scheckenfalter Haarstrangeule Eschen-Scheckenfalter Gelbringfalter Großer Feuerfalter Blauschillernder Feuerfalter Schwarzfleckiger Ameisen-Bläuling Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Apollofalter Schwarzer Apollofalter Nachtkerzenschwärmerja ja 0 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja jaII* Vierzähniger Mistkäfer Heldbock Scharlachkäfer Breitrand Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer Hirschkäfer Eremit Alpenbockja ja ? ? ja ja ja jaII II II II II II II* II* Helm-Azurjungfer Vogel-Azurjungfer Asiatische Keiljungfer Östliche Moosjungfer Zierliche Moosjungfer Große Moosjungfer Grüne Flussjungfer Sibirische Winterlibelleja ja ja 0 ja ja ja jaII II Edelkrebs Dohlenkrebs Steinkrebsja ja jaII II* Stellas PseudoskopionjaII © LUBW FFH-Arten in Baden-Württemberg (Anhänge II, IV und V) Anmerkung IV IV IV IV IV V V V V II V II* II II II II II II II II IV V V II II II II II II 3 7) V V V II II II II II II 5), 6) V V IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV8) IV IV IV IV IV9) IV IV IV IV IV IV IV IV V V V
Säugetiere © H. Neumann Wolf (Canis lupus) © S. Venske Biber (Castor fiber) © H. Hellwig Feldhamster (Cricetus cricetus) © A. Limbrunner Fischotter (Lutra lutra) © A. Limbrunner Fischotter (Lutra lutra) © H. Müller-Stieß Luchs (Lynx lynx) © H. Müller-Stieß Luchs (Lynx lynx) © H. Stetzuhn Wildkatze (Felis silvestris) © H. Strunk Wildkatze (Felis silvestris) © H. Herrmann Wildkatze (Felis silvestris) © R. Klenk Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) © R. Klenk Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) © H. Stetzuhn Wolf (Canis lupus) © R. Klenk Braunes Langohr (Plecotus auritus) © R. Klenk Fransenfledermaus (Myotis nattereri) © R. Klenk Fransenfledermaus (Myotis nattereri) © R. Klenk Graues Langohr (Plecotus austriacus) © R. Klenk Großes Mausohr (Myotis myotis) © R. Klenk Großes Mausohr (Myotis myotis) © R. Klenk Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus (Myotis myotis, Myotis mystacinus) © R. Klenk Graues Langohr (Plecotus austriacus) © R. Klenk Großes Mausohr, Winterschlaf (Myotis myotis) © R. Klenk Großes Mausohr, Wochenstube (Myotis myotis) © C. Jungmann Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) © M. Weisshaar Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) © C. Jungmann Große Hufeisennase, Jungtier (Rhinolophus ferrumequinum) © C. Jungmann Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) © R. Klenk Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) © C. Jungmann Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) © R. Klenk Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) © C. Jungmnann Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) © C. Jungmann Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) © R. Klenk Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) © R. Klenk Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Vögel © R. Groß Bekassine (Gallinago gallinago) © H. Jegen Blaukehlchen (Luscinia svecica) © H. Jegen Eisvogel (Alcedo atthis) © C. Röter-Flechtner Blässhuhn (Fulica atra) © D. Goebel-Berggold Baumfalke (Falco subbuteo) © R. Groß Braunkehlchen (Saxicola rubetra) © A. Limbrunner Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) © H. Stetzuhn Graureiher (Ardea cinerea) © A. Limbrunner Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) © H. Stetzuhn Gänsegeier (Gyps fulvus) © H. Jegen Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) © C. Röter-Flechtner Graugans (Anser anser) © H. Strunk Großer Brachvogel (Numenius arquata) © S. Schmidt-Fasel Haselhuhn (Tetrastes bonasia) © D. Goebel-Berggold Haubentaucher (Podiceps cristatus) © A. Limbrunner Heidelerche (Lullula arborea) © H. Jegen Kiebitz (Vanellus vanellus) © H. Strunk Krickente (Anas crecca) © H. Strunk Löffler (Platalea leucorodia) © A. Limbrunner Neuntöter (Lanius collurio) © R. Groß Mittelspecht (Dendrocopos medius) © A. Limbrunner Kornweihe (Circus cyaneus) © A. Limbrunner Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) © H. Jegen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) © H. Strunk Rotmilan (Milvus milvus) © D. Goebel-Berggold Seidenreiher (Egretta garzetta) © D. Goebel-Berggold Silberreiher (Casmerodius Albus) © H. Strunk Sumpfohreule (Asio flammeus) © C. Röter_Flechtner Tafelente (Aythya ferina) © H. Jegen Uferschnepfe (Limosa limosa) © H. Jegen Wanderfalke (Falco peregrinus) © A. Limbrunner Wiedehopf (Upupa epops) © R. Groß Wiesenpieper (Anthus pratensis) © A. Limbrunner Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Kriechtiere © C. Leskovar Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) © R. Michalski Mauereidechse (Podarcis muralis) © G. Erbes Mauereidechse (Podarcis muralis) © F. Thomas Zauneidechse (Lacerta agilis) © P. Sound Smaragdeidechse (Lacerta bilineata) © R. Michalski Smaragdeidechse (Lacerta bilineata) © R. Michalski Würfelnatter (Natrix tessellata) © R. Michalski Würfelnatter (Natrix tessellata) © C. Neumann Würfelnatter (Natrix tessellata) © C. Neumann Würfelnatter (Natrix tessellata) Lurche © H. Jegen Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) © S. Schleich Gelbbauchunke (Bombina variegata) © J. Erbes Laubfrosch (Hyla arborea) © J. Erbes Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) © H. Strunk Wechselkröte (Bufo viridis) © D. Schuphan Wasserfrosch (Pelophylax) © W. Zachay Kamm-Molch (Triturus cristatus) © H. Strunk Grasfrosch, Frühjahrswanderung (Rana temporaria) © W. Zachay Gelbbauchunke (Bombina variegata) © J. Erbes Gelbbauchunke (Bombina variegata) © M. Schorr Kreuzkröte (Bufo calamita) © H. Strunk Kreuzkröte (Bufo calamita) © H. Strunk Laubfrosch (Hyla arborea) © J. Erbes Laubfrosch (Hyla arborea) © J. Erbes Laubfrosch (Hyla arborea) © J. Erbes Laubfrosch (Hyla arborea) © F. Thomas Moorfrosch (Rana arvalis) © G. Erbes Wechselkröte (Bufo viridis) © J. Erbes Wechselkröte (Bufo viridis) Fische und Rundmäuler © R. Berg Bachneunauge (Lampetra planeri) © U. Weibel Bitterling (Rhodeus amarus) © U. Weibel Flussbarbe (Barbus barbus) © J. Lüttmann Groppe (Cottus gobio) © U. Weibel Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) © U. Weibel Steinbeißer (Cobitis taenia) © B. Stemmer Salmo salar Weichtiere © I. Richling Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) © I. Richling Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) © I. Richling Gefleckte Weinbergschnecke (Cornu aspersum) © I. Richling Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) © I. Richling Weinbergschnecke (Helix pomatia) © J. Erbes Weinbergschnecke (Helix pomatia) © K. Groh Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) Krebstiere © J. Frechen Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) © S. Schleich Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) © S. Schleich Edelkrebs (Astacus astacus) © S. Schleich Galizischer Sumpfkrebs (Pontastacus leptodactylus) © S. Schleich Kamberkrebs (Faxonius limosus) © S. Schleich Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) © S. Schleich Edelkrebs (Astacus astacus) Insekten © D. Goebel-Berggold Heldbock (Cerambyx cerdo) © M. Hund Haarstrangwurzeleule, Lichtfang (Gortyna borelii) © H. Stetzuhn Apollofalter (Parnassius Apollo) © T. Weber Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle) © M. Schoor Dunkler Wiesenkopf-Ameisenfalter (Maculinea nausithous) © P. Keller Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) © R. Michalski Großer Feuerfalter, weiblich (Lycaene dispar) © W. Hasselbach Lycaene dispar, (Großer Feuerfalter, weiblich) © S. Schmidt-Fasel Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle) © H. Stetzuhn Apollofalter (Parnassius Apollo) © H. Stetzuhn Apollofalter (Parnassius Apollo) © W. Hasselbach Großer Feuerfalter, männlich (Lycaene dispar) © W. Hasselbach Großer Feuerfalter, männlich (Lycaene dispar) © T. Kirchen Gekielte Smaragdlibelle (Oxygastra curtisii) © T. Kirchen Gekielte Smaragdlibelle (Oxygastra curtisii) Pflanzen © H. Strunk Arnika (Arnica montana) © W. Berberich Arnika (Arnica montana) © M. Hassler Prächtiger Dünnfarn (Trichomanes speciosum) © M. Altmoos Dicke Trespe (Bromus grossus) © M. Altmoos Gewöhnliche Kuhschelle (Pulsatilla vulgaris) © H. Strunk Keulenbärlapp (Lycopodium clavatum) © FÖA Grünes Besenmoos (Dicranum viride) © H. Stetzuhn Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum) © M. Hassler Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) © M.Hassler Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris) © M. Schorr Frauenschuh (Cypripedium calceolus) © T. Weber Arnika (Arnica montana) © M. Schorr Kleefarn (Marsillea quadrifolia) © T. Weber Bärlauch (Allium ursinum)