In aktuellen Genehmigungsverfahren für 16 Fungizide zum Ausbringen per Luftfahrzeug in Weinbausteillagen hat sich das UBA für Auflagen ausgesprochen, um eine vom Aussterben bedrohte Schmetterlingsart zu schützen. Es sind aber bereits viele Mittel ohne Auflagen genehmigt. Wichtig für den Erhalt der Falterart ist die Wiederherstellung seiner Lebensräume. Das soll die Auflagen mittelfristig ablösen. Update vom 12.03.2024: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 11.03.2024 in einer Fachmeldung bekannt gegeben, dass es die aktuellen Genehmigungen für die Anwendung von Fungiziden mit Luftfahrzeugen in Weinbausteillagen ohne Anwendungsbestimmungen zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters erteilt hat. Damit wurde eine Entscheidung gegen das hier dargelegte Votum des Umweltbundesamtes getroffen. Aktuell ist das UBA in 26 Genehmigungsverfahren zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen in deutschen Weinbausteillagen eingebunden. Eine spezifische Bewertung der Risiken für den weltweit nur noch im Weinbaugebiet des unteren Moseltals vorkommenden Mosel-Apollofalter ergab für 16 der Mittel eine so hohe Toxizität, dass eine Anwendung nur mit einem Sicherheitsabstand von – je nach Mittel – 5 bis 30 Metern zu Vorkommen des Schmetterlings vertretbar ist. Die letztendliche Entscheidung, ob die Mittel für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt werden und ob die vom UBA vorgeschlagenen Auflagen übernommen werden, trifft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das UBA kann in Anbetracht der aktuellen Datenlage zum dramatischen Bestandsrückgang des Falters bei der Beurteilung der neuen Anträge nicht mehr auf die Forderung nach Mindestabständen verzichten. Alle bisher genehmigten Pflanzenschutzmittel zur Anwendung mit Luftfahrzeugen haben solche Auflagen nicht. Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung dieser Mittel schienen diese nicht nötig zu sein. Die bereits genehmigten Mittel sind also vorerst weiter für die Anwendung an Weinbausteilhängen verfügbar. Wenn für die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel Drohnen statt Hubschrauber verwendet werden, verringert sich das Risiko für den Apollofalter. Die genehmigten Drohnentypen können tiefer als Hubschrauber über die Reben fliegen. Dadurch werden die Mittel zielgenauer und mit weniger Abdrift auf angrenzende Flächen ausgebracht. Die notwendigen Mindestabstände zu angrenzenden Flächen sind deshalb für die Drohne geringer als für den Hubschrauber. Ein vollständiger Umstieg auf Drohnen ist jedoch nicht kurzfristig möglich. Es müssen zum Beispiel erst Genehmigungen eingeholt, Geräteführer angelernt und Landeplätze eingerichtet werden. Der hohe Aufwand erfordert langfristige Planungssicherheit für die Anwender. Der erste Einsatz von Drohnen auf einer kleinen Fläche im Moseltal ist für das Frühjahr 2024 geplant. Die wichtigste Maßnahme für das Überleben des Mosel-Apollofalters ist jedoch die Wiederherstellung seines ursprünglichen Lebensraums in den Flächen, welche an die Rebzeilen angrenzen. Dieser Lebensraum ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts um die Hälfte geschrumpft. Solche Flächen können durch entsprechende Pflegemaßnahmen (z.B. Mahd, Beweidung) geschaffen werden. Hier sind regionale Akteure und die zuständigen Behörden des Bundeslandes gefragt. Auf kleinen Flächen wurden solche Schutzmaßnahmen bereits durchgeführt. Sobald wieder ausreichend Raum für den Arterhalt des Mosel-Apollofalters zur Verfügung steht, kann sich die Population erholen und wäre damit widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Pflanzenschutzes. Dann könnte von den Auflagen zur Einhaltung von Mindestabständen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln voraussichtlich abgesehen werden. Auch eine Übertragung der Auflagen auf die schon früher genehmigten Mittel wäre dann nicht nötig. Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist in Deutschland aufgrund der sehr hohen Abdrift in umliegende Flächen grundsätzlich verboten. Für den Anbau in Weinbausteillagen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Fungizide (Pflanzenschutzmittel gegen Pilzkrankheiten) dürfen hier mit Hubschraubern oder Drohnen ausgebracht werden. Im Jahr 2023 wurden die Rebflächen im Moseltal durchschnittlich acht Mal mit Fungiziden aus Luftfahrzeugen behandelt. Werden bei der Risikobeurteilung bestimmte Werte überschritten, kann ein Mittel nicht oder nur mit Auflagen zugelassen werden. Solche Auflagen können beispielsweise Mindestabstände zum Schutz angrenzender Naturräume sein. Die zu behandelnden Rebflächen an Steilhängen sind jedoch sehr schmal und die Übergänge zu den angrenzenden Naturräumen verlaufen nicht geradlinig. Bei Einhaltung der Mindestabstände unter solchen Gegebenheiten kann demnach ein großer Teil der Rebflächen, auf oder neben denen der Apollofalter vorkommt, nicht behandelt werden. Mehrjährige Untersuchungen in Rheinland-Pfalz zeigten in der Vergangenheit, dass, trotz der langjährigen Pflanzenschutzpraxis, die Bestände ausgewählter Tierarten in den Weinhängen stabil waren. Aufgrund dieser Tatsache hat das UBA bisher auf Abstandsauflagen verzichtet. Doch mit dem Bekanntwerden der drastischen Bestandseinbrüche des Apollofalters musste die bisherige Genehmigungspraxis in Frage gestellt werden. Weinbau an der Mosel (Rheinland-Pfalz, Saarland) hat etwas Besonderes. Es ist das weltweit größte Anbaugebiet, in dem Wein in extrem steilen Hanglagen kultiviert wird. Der Einsatz von Traktoren und anderer Technik ist in solchen Steillagen nicht möglich. Pflegearbeiten und Traubenernte sind mühsam und arbeitsaufwendig. Solche Produktionsbedingungen sind oft nicht mehr wirtschaftlich, deshalb wurden viele dieser Weinhänge aufgegeben. Doch gerade diese Hänge, mit ihren nach Süden ausgerichteten Trockenmauern und den freiliegenden Felsen, sind besonders wertvolle Lebensräume für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten. An solchen Steilhängen lebt auch der Mosel-Apollofalter ( Parnassius apollo vinningensis ), eine Unterart des Apollofalters. Der schöne Falter, 2024 zum Schmetterling des Jahres gekürt, ist endemisch. Das heißt, sein Vorkommen im unteren Moseltal ist weltweit das Einzige und Deutschland hat somit eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Unterart. Deren Vorkommen beschränkt sich auf eine Fläche von ungefähr 400 Hektar. Davon werden 80 Hektar weinbaulich genutzt, das sind etwa ein Prozent der Weinbaufläche an der Mosel. Zum Überleben ist der Falter auf ganz bestimmte Pflanzen angewiesen. An den Felsen und auf den Trockenmauern findet er die wichtigste Futterpflanze für seine Raupen, die Weiße Fetthenne (Sedum album, auch Weißer Mauerpfeffer genannt). Der Falter ist in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) im Anhang IV gelistet und somit „streng geschützt“. Laut Bundesnaturschutzgesetz § 44 Absatz 4 darf sich der Zustand der in Anhang IV gelisteten Arten durch eine Bewirtschaftung der Flächen nicht verschlechtern. Trotzdem gehen die Bestände des Mosel-Apollofalters stark zurück, an manchen Orten um bis zu 90 Prozent im Zeitraum von 1981 bis 2020. Insbesondere seit 2012 sinken die Bestände fortwährend dramatisch. Der Schmetterling ist auf der Roten Liste Deutschlands als „stark gefährdet” und auf der Roten Liste von Rheinland-Pfalz als „extrem selten“ eingestuft. Der Rückgang des Mosel-Apollofalters hat mehrere Ursachen, welche in ihrer Summe zum baldigen Aussterben dieser Unterart führen könnten. Eine Ursache ist der Verlust der Lebensräume des Falters. Wenn Weinbau in den Steillagen aufgegeben wird und die Flächen nicht durch Pflegemaßnahmen offengehalten werden, verbuschen diese und gehen dadurch als Lebensraum verloren. Als eine weitere Ursache wird der Klimawandel vermutet. Ist der Herbst zu warm, kann das zu einem früheren Schlupf der Raupen im Frühling führen. Ist der Frühling dann wiederum zu kalt, überleben das viele Raupen nicht. Zusätzlich wird der Apollofalter durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gefährdet. Im Weinbau führen insbesondere Pilzkrankheiten, wie zum Beispiel der Falsche Mehltau, zu hohen Ertragsverlusten. Deshalb werden die meisten Behandlungen mit Fungiziden durchgeführt. Einige der Mittel sind giftig für Arthropoden (das sind z.B. Käfer, Schmetterlinge, Spinnen) und damit auch für den Apollofalter. Würde man jedoch auf Fungizide verzichten, wäre der Weinbau aufgrund der geringen Erträge nur noch dann wirtschaftlich, wenn Verbraucher*innen den so angebauten Wein mit einem höheren Preis honorieren würden. Andernfalls wird die Bewirtschaftung der Flächen aufgegeben. Perspektivisch wäre der Umstieg auf neue pilzwiderstandsfähige Sorten (sogenannte PIWIs) eine Alternative. Eine solche Umstellung durch Neuanpflanzungen braucht jedoch Zeit. Der Mosel-Apollofalter profitiert also vom Offenhalten der Flächen durch den Weinbau, und der Weinbau braucht Fungizide, um wirtschaftlich produzieren zu können. Die Ausbringung von Fungiziden gefährdet aber, zusammen mit den anderen genannten Faktoren, die Bestände des streng geschützten Falters. Der Weinbau hat also gleichzeitig positive und negative Auswirkungen auf den Mosel-Apollofalter. Die Wiederherstellung der Lebensräume durch Biotoppflegemaßnahmen würde die Population des Mosel-Apollofalters widerstandfähiger gegen die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel machen. Zusammen mit einem Umstieg auf Drohnen bei der Ausbringung wäre zukünftig eine Verringerung beziehungsweise sogar ein Aussetzen der Mindestabstände möglich. Um gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten, ist ein weiterer Dialog zwischen allen Akteuren, den Behörden von Bund und Ländern sowie den Winzer- und Naturschutzverbänden notwendig. So kann es gelingen, Weinbau und Artenschutz miteinander zu vereinbaren.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Schmetterlings-Arten in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Schmetterlings-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Es gibt viele Gründe, warum einige Tier- und Pflanzenarten bei uns keine geeigneten Lebensräume mehr finden und auszusterben drohen – etwa die zunehmende Bebauung von Grünflächen, die veränderte landwirtschaftliche Nutzung, die Umweltverschmutzung oder der vom Menschen verursachte Klimawandel. Umso wichtiger ist es, dieser negativen Entwicklung entgegenzusteuern. Der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord fällt in dieser Hinsicht als Oberer Naturschutzbehörde eine wichtige Rolle zu – auch im Landkreis Cochem-Zell. „Wir müssen unsere Natur unbedingt schützen, nicht nur, um heimische Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben zu bewahren, sondern auch, um künftigen Generationen ein Leben in einer lebenswerten Umwelt zu ermöglichen“, sagt SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. „Die SGD Nord hat einen großen Anteil daran, dass wichtige Naturschutzprojekte umgesetzt werden können, indem sie diese fachlich begleitet und dafür sorgt, dass sie vom Land auch finanziell unterstützt werden.“ Im Jahr 2020 sind für Naturschutzmaßnahmen im Landkreis Cochem-Zell durch die SGD Nord und im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 130.000 Euro ausgezahlt worden. „Das Geld hilft dabei, Ökosysteme und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen“, so Wolfgang Treis. Im Kreis Cochem-Zell wurden zum Beispiel die Weinbergsbrachen im Naturschutzgebiet „Dortebachtal“ offengehalten. Die alten Weinbergsterrassen am Eingang des Tals zwischen Klotten und Pommern werden seit vielen Jahren nicht mehr bestellt. Ein Teil der Parzellen befindet sich im Eigentum des Landes. Mitte der 1990er-Jahre waren die Flächen stark mit Büschen und Sträuchern zugewachsen. Durch diese Verbuschung wurde vielen Arten, die dort in der Zeit der Bewirtschaftung zu Hause waren, der Lebensraum genommen. In einem ersten Schritt wurden die zugewachsenen Flächen freigeschnitten und werden seither jährlich einmal gemäht. Wegen des steilen Geländes ist das Freischneiden sehr anspruchsvoll. Die seltenen Tierarten, die am Eingang zum Dortebachtal auf den alten Terrassen leben, sind aber auf die Offenhaltung angewiesen. Zu den dort lebenden Tieren gehören etwa Smaragdeidechsen, die sich gut getarnt in der niedrigwüchsigen Vegetation sonnen. Die Zippammer baut ihr Nest gut versteckt in Mauernischen oder Felsspalten. Auch der Apollofalter hat im Dortebachtal einen seiner wenigen Flugplätze im Kreis. Um allen gefährdeten Arten Rechnung zu tragen und immer ausreichend Deckung und Blütenangebot zu haben, werden die Flächen räumlich und zeitlich gestaffelt gemäht. Das heißt: Auf einem Teil der Terrasse erfolgt die Mahd im Sommer auf dem anderen erst im Herbst. Im Müllenbachtal (Naturschutzgebiet „Müllenbachtal/Kaulenbachtal“) werden einige Flächen im Rahmen der Biotopbetreuung wieder landwirtschaftlich genutzt. Davor lagen die Flächen brach und waren zugewachsen. Nach dem Freischneiden wurden die Hangflächen zu Beginn mit einem Schweizer Hangmäher gemäht und Heu gewonnen. 2004 fand sich ein Nebenerwerbslandwirt, der bis heute das enge Tal mit seinen Galloway-Rindern extensiv beweidet. Aus den artenarmen, von Brennnesseln dominierten Hochstaudenfluren haben sich durch die Biotoppflege artenreiche Flachland-Mähwiesen entwickelt, die als Lebensraumtyp europaweit geschützt sind. Anzutreffen sind hier eine Vielzahl an Schmetterlingen, Wildbienen und Käfern.
Klimaschutzministerin Anne Spiegel überreicht Förderbescheid der „Aktion Grün“ über 157.640 Euro. Der Bestand des Mosel-Apollofalters ist in den letzten Jahren dramatisch gesunken: Von im Jahr 2015 noch knapp 2.000 Exemplaren auf lediglich rund 100 Falter im Sommer 2020. „Der Apollofalter ist eine faszinierende Schmetterlingsart, deren Erhalt zum Schutz der Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz von besonderer Bedeutung ist. Auch durch den Klimawandel droht der endgültige Verlust dieser Spezies, die hier im unteren Moseltal beheimatet ist. Die Landkreise Cochem-Zell und Mayen-Koblenz haben deshalb ein wichtiges Rettungsprojekt für den Mosel-Apollo gestartet, mit dem sie sich vorbildlich für den Erhalt dieser weltweit einzigartigen Schmetterlingsart engagieren“, sagte Klimaschutzministerin Anne Spiegel anlässlich ihres Besuchs auf den Projektflächen auf dem Rosenberg zwischen Winningen und Kobern-Gondorf. Dort überreichte sie den Projektpartnern einen Förderbescheid über knapp 160.000 Euro. Weiter informierte sich die Ministerin über erste Fortschritte und Eindrücke der laufenden Maßnahmen, die gemeinsam mit den Verbands- und Ortsgemeinden sowie Winzerbetrieben umgesetzt werden. Freistellungsmaßnahmen auf vier Hektar Fläche, eine Erfassung des Kernvorkommens dieser seltenen Art und die eventuell notwendige Nachzucht weiterer Falter sollen dabei helfen, den aktuellen Bestand zu stützen. Außerdem wird das Nahrungsangebot für die Schmetterlinge mit der Ansähung spezieller Blühmischungen verbessert. Zusätzlich werden mögliche Biotope als neue, alternative Lebensräume des Mosel-Apollos analysiert. „Viele unserer heimischen Tier- und Pflanzenarten werden durch eine Zersiedelung der Landschaft und den Klimawandel gefährdet. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass wir uns aktiv für die Biodiversität des Landes einsetzen. Das Rettungsprojekt für den Apollofalter zeigt die Herausforderungen der Umweltpolitik in den kommenden Jahren. Diese Herausforderungen nehmen wir beispielsweise auch mit der geplanten Weiterentwicklung der ‚Aktion Grün‘ in Angriff“, so Spiegel abschließend. Hintergrund Der Bereich des unteren Moseltals in den Kreisen Cochem-Zell und Mayen-Koblenz ist das einzige Verbreitungsgebiet des Mosel-Apollofalters weltweit. Das aktuelle Verbreitungsgebiet erstreckt sich auf den Bereich zwischen Bremm/Calmond und den Hängen bei Winningen. Der Mosel-Apollofalter gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Aufgrund der wenigen Vorkommen und des geringen Verbreitungsgebietes wurde er in der „Roten Liste der Schmetterlinge von Rheinland-Pfalz“ als vom Aussterben bedrohte Art eingestuft. Das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie „Aktion Grün“ hat das Klimaschutzministerium 2017 gestartet. Seither hat es rund neun Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt. In weit mehr als 100 Naturschutzprojekten gemeinsam mit Kommunen, Gesellschaft und Partnerinnen und Partnern aus Naturschutz und Landwirtschaft wird mit der „Aktion Grün“ der Erhalt der Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz gesichert und gefördert. Um die gemeinsamen Ziele zu erreichen, soll die „Aktion Grün“ künftig weiterentwickelt werden. Das Programm soll dann unter anderem auch für die naturnahe Gestaltung lebenswerter Innenstädte und Dörfer sowie den Aufbau regionaler Naturschutzstationen genutzt werden. Weitere Infos zum Landesprogramm „Aktion Grün“ sind abrufbar unter: www.aktion-gruen.de
Der Mosel-Apollofalter ist einer der schönsten und seltensten heimischen Tagfalter, den es nur an der Mosel gibt. Leider ist der Schmetterling akut vom Aussterben bedroht: In dem eng umgrenzten Verbreitungsgebiet zwischen Winningen und Bremm ist der Bestand des Mosel-Apollos dramatisch von noch knapp 2.000 Exemplaren im Jahr 2015 auf lediglich rund 100 Falter im Sommer 2020 gesunken. Aus diesem Grund setzen sich die Landkreise Mayen-Koblenz und Cochem-Zell gemeinsam mit den örtlichen Kommunen, den Winzern in der Region und mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz aktiv für den Erhalt des Mosel-Apollos ein. Bei einem Besuch der Projektflächen auf dem Rosenberg oberhalb von Kobern-Gondorf haben Landrat Dr. Alexander Saftig und Anke Beilstein, Erste Beigeordnete des Landkreises Cochem-Zell, jetzt den offiziellen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 160.000 Euro durch die rheinland-pfälzische Umweltministerin Anne Spiegel überreicht bekommen. „Dieses überaus bedeutsame Projekt zur Erhaltung des Apollo-Falters könnte ohne zusätzliche finanzielle Mittel nahezu unmöglich umgesetzt werden. Ein großer Dank gilt daher dem Land Rheinland-Pfalz, das die Maßnahmen aus der Aktion Grün unterstützt“, sagte Landrat Dr. Alexander Saftig. Den Dankesworten schloss sich Anke Beilstein an und zeigte sich zuversichtlich, dass man durch die gemeinsame Zusammenarbeit dem Mosel-Apollo beste Voraussetzungen bieten werde, um wieder vermehrt an der Mosel heimisch zu sein. Umweltministerin Anne Spiegel lobte ausdrücklich das beispielhafte Engagement der beiden Landkreise und aller Beteiligten. „Der Apollofalter ist eine faszinierende Schmetterlingsart, deren Erhalt zum Schutz der Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz von besonderer Bedeutung ist. Auch durch den Klimawandel droht der endgültige Verlust dieser Spezies, die hier im unteren Moseltal beheimatet ist. Die Landkreise Cochem-Zell und Mayen-Koblenz haben deshalb ein wichtiges Rettungsprojekt für den Mosel-Apollo gestartet, mit dem sie sich vorbildlich für den Erhalt dieser weltweit einzigartigen Schmetterlingsart engagieren“, sagte Anne Spiegel in die Runde, zu der unter anderem auch SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis, SGD-Nord-Vizepräsident Prof. Dr. Martin Kaschny sowie der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bruno Seibeld, Ortsbürgermeister Michael Dötsch und Winzer Martin Dötsch gehörten. Da der Erhalt des Mosel-Apollos eine Aufgabe sei, die Geduld, Zusammenarbeit und die Bereitstellung finanzieller Mittel erfordere, sicherte der Präsident der SGD Nord den Kreisverwaltungen Mayen-Koblenz und Cochem-Zell auch weiterhin fachlich Unterstützung zu. „Die von den Kreisverwaltungen vorgesehenen Maßnahmen sind wichtig und richtig, um die Voraussetzungen für das Überleben des Mosel-Apollos zu schaffen. Allerdings sind sie keine Garantie dafür, dass es wirklich gelingt“, sagte Wolfgang Treis. Umso wichtiger sei es, weitsichtig zu handeln, nach möglichen Ausweichquartieren zu suchen und eine Erhaltungszucht durchzuführen. „Und eben dieses vorausschauende Handeln ist in dem vorgelegten Konzept bereits vorgesehen. Ich bin optimistisch, dass wir diese Aufgabe letztlich gemeinsam lösen werden.“ Wie es gelingen kann, den Mosel-Apollo zu retten, der zu den streng geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz gehört und in der „Roten Liste der Schmetterlinge von Rheinland-Pfalz“ als vom Aussterben bedrohte Art eingestuft ist, erläuterte der Biotopbetreuer für den Landkreis Mayen-Koblenz, Biologe Jörg Hilgers. Die Maßnahmen lassen grob in die vier Bereiche Datenerhebung, Freistellungsarbeiten, Verbesserung des Nahrungsangebotes und Suche nach Ausweichlebensräumen gliedern: Da es bislang keine systematischen und vertiefenden Untersuchungen nach einheitlichen Methodenstandards gab, laufen derzeit umfangreiche Erfassungen mit dem Ziel, die Maßnahmen zur Rettung des Falters zu optimieren. Dort, wo der Mosel-Apollo noch fliegt, so führte Hilgers weiter aus, sind im Winterhalbjahr 2021/2022 Freistellungsmaßnahmen geplant. Denn insbesondere das Freistellen der Hänge und Steillagen fördere das Wachstum der Fetthenne – die Futterpflanze der Raupe. „Die Trockenheit der vergangenen Jahre sowie die starke Verbuschung der Flächen haben dazu geführt, dass das Nahrungsangebot des Mosel-Apollo erheblich geschrumpft ist. Aus diesem Grund werden zusätzlich zu den Offenhaltungsmaßnahmen mit Hilfe der Winzer die Futterpflanzen des Apollos angepflanzt. Hierzu gehört unter anderem die Skabiosen-Flockenblume“, sagt der Biologe und betont, dass man sich je nach Ergebnis der besagten Datenerhebung aber nicht nur auf die bisherigen Lebensräume des Apollofalters versteifen dürfe und möglicherweise auch die Eignung der kühleren Seitentäler der Mosel als Lebensraum in Betracht ziehen müsse. Hintergrund: Das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie „Aktion Grün“ hat das Ministerium für Kilmaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität 2017 gestartet. Seither hat es rund neun Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt. In weit mehr als 100 Naturschutzprojekten gemeinsam mit Kommunen, Gesellschaft und Partnerinnen und Partnern aus Naturschutz und Landwirtschaft wird mit der „Aktion Grün“ der Erhalt der Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz gesichert und gefördert. Um die gemeinsamen Ziele zu erreichen, soll die „Aktion Grün“ künftig weiterentwickelt werden. Das Programm soll dann unter anderem auch für die naturnahe Gestaltung lebenswerter Innenstädte und Dörfer sowie den Aufbau regionaler Naturschutzstationen genutzt werden. Weitere Infos zum Landesprogramm „Aktion Grün“ sind abrufbar unter: www.aktion-gruen.de
„Wir wollen mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz den Schutz unserer Wiesen und Weiden verbessern, heimische Arten stärker schützen und die biologische Vielfalt erhalten“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute zur zweiten Beratung des Landesnaturschutzgesetzes im Kabinett. „Wir wollen mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz den Schutz unserer Wiesen und Weiden verbessern, heimische Arten stärker schützen und die biologische Vielfalt erhalten“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute zur zweiten Beratung des Landesnaturschutzgesetzes im Kabinett. Verbände aus Naturschutz und Landwirtschaft, Industrie, Sport oder Tierschutz sowie kommunale Spitzenverbände und Kammern haben über 60 Stellungnahmen abgegeben. Die meisten Anregungen seien aufgenommen und viele Fragen geklärt worden, so Höfken. Naturschutz und Landwirtschaft sollen künftig noch enger kooperieren. „Wir setzen dazu neue Schwerpunkte beim Grünlanderhalt und den Regeln für die Kompensation von Eingriffen“, sagte Höfken. So sollen Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in die Natur verstärkt über eine naturnahe Bewirtschaftung möglich sein. Beispiel dafür seien die naturnahe Bewirtschaftung von Grünland - unter Verzicht auf Kunstdünger und Pestizide - oder Flächen zu entsiegeln, den Wald naturnah umzubauen oder Streuobstwiesen zu bewirtschaften und sie so zu erhalten. Kompensationsmaßnahmen werden oft an Standorten durchgeführt, die von der Landwirtschaft aufgegeben wurden, weil sie zu wenig Ertrag bringen. Gerade diese Flächen, wie zum Beispiel Magerrasen, seien aber für den Naturschutz sehr wertvoll. Sie können zum Beispiel mit Beweidungsprojekten wiederhergestellt und gleichzeitig für die Landwirtschaft zurückgewonnen werden, erklärte Höfken. In den vergangenen 10 Jahren seien in Rheinland-Pfalz 22.000 Hektar Grünland verschwunden - mehr als die doppelte Fläche der Stadt Mainz. „Wiesen bieten einen Lebensraum, wie er an Artenreichtum kaum zu übertreffen ist. So befindet sich eines der größten Vorkommen des Braunkehlchens im Westerwald. Doch wie viele Grünlandarten wird es immer seltener. Sein Lebensraum wird immer kleiner. Und auch der Apollofalter an der Mosel findet keine blühenden Wiesen mehr“, sagte Höfken. Die Ursachen liegen einerseits in der Intensivierung der Landwirtschaft und dem zunehmenden Umbruch von Wiesen und andererseits darin, dass Grünland aufgegeben wird und die Flächen verbuschen. Das neue Gesetz setzt daher auf finanzielle Anreize und will den Grünlanderhalt belohnen: Landwirten, denen eine Umbruchgenehmigung für wertvolles Grünland versagt werden soll, muss künftig die Teilnahme an Vertragsnaturschutzprogrammen, Kompensationsmaßnahmen oder Ersatzgeld angeboten werden. Höfken: „Damit entsteht ein Anspruch auf Ausgleich.“ Zur Stärkung des Artenschutzes soll auf die Nester von Vogelarten wie Rotmilan, Schwarzstorch, Wanderfalke oder Uhu besondere Rücksicht genommen werden. Sie sollen während der Brutzeit nicht gestört werden. Diese Regel wurde gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft überarbeitet und lasse nun zu, den Schutz der Nester, je nach Art und örtlicher Gegebenheit durch Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern unterschiedlich zu handhaben, berichtete Höfken. In Schutzgebieten wie dem Nationalpark, Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten sowie im 3000 Meterstreifen um diese Schutzgebiete herum, verbiete das Landesnaturschutzgesetz die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen, führte Höfken eine weitere Neuerung an. Damit wolle man verhindern, dass Tier- und Pflanzenarten durch gentechnisch veränderte Organismen gefährdet werden. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Landesnaturschutzgesetz geht nun in die parlamentarische Beratung.
„Die Steillagen des Wein-Kultur-Lands Mosel stehen nicht nur für eine einzigartige Kulturlandschaft und einen einmaligen Riesling, sie sind auch Lebensraum für Apollofalter, Kreuzspinne oder Smaragdeidechse. Die Winzerinnen und Winzer helfen mit ihrer umweltschonenden Bewirtschaftung dabei, die große Artenvielfalt im Weinberg zu erhalten“, erklärte Weinbaustaatssekretär Thomas Griese heute in Bernkastel-Kues. „Die Steillagen des Wein-Kultur-Lands Mosel stehen nicht nur für eine einzigartige Kulturlandschaft und einen einmaligen Riesling, sie sind auch Lebensraum für Apollofalter, Kreuzspinne oder Smaragdeidechse. Die Winzerinnen und Winzer helfen mit ihrer umweltschonenden Bewirtschaftung dabei, die große Artenvielfalt im Weinberg zu erhalten“, erklärte Weinbaustaatssekretär Thomas Griese heute in Bernkastel-Kues. Am Steillagenzentrum des Dienstleistungszentrums (DLR) Mosel übergab Griese die ersten Zertifikate „Lebendige Moselweinberge - Natur-Erlebnisbegleiter Mosel“ an 23 Wein- und Kulturbotschafter. Die Zertifikate bescheinigen eine vom Land geförderte Zusatzqualifikation für Wein- und Kulturbotschafter der Mosel. An 30 Unterrichtstagen, in 80 Unterrichtsstunden erfuhren sie, wie das Ökosystem Weinberg durch den Erhalt von Trockenmauern oder die Pflege heimischer, blühender Pflanzen erhalten bleibt. Nun sollen sie diese Informationen Touristen wie auch Winzern vermitteln. Die Mosel ist mit etwa 5500 Hektar Steillagen eines der größten zusammenhängen-den Steillagen-Weinbaugebiete der Welt und besitzt mit dem Bremmer Calmont den steilsten Weinberg. In den vergangenen Jahrzehnten sei die Steillagenfläche jedoch kontinuierlich zurückgegangen, sagte Griese. „Als Botschafter für die Moselweinberge mit ihrer einmaligen Artenvielfalt übernehmen die neuen Natur-Erlebnisbegleiter daher eine wichtige Aufgabe. Sie vermitteln die Weinberge als Kultur- und zugleich Naturattraktion unseres Landes“, so der Staatssekretär. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Weinbau in Steillagen in vielfältigster Weise. So will das Weinbauministerium mit einer neuen Kennzeichnungsmöglichkeit die Steillagenweine stärker profilieren. Ab dem Jahrgang 2014 können Verbraucherinnen und Verbraucher Qualität aus der Steillage künftig am Flaschenetikett ablesen“, berichtete Griese. Auch mit finanzieller Unterstützung stärke man die Steillagen, zum Beispiel durch Bewirtschaftungszuschüsse, Förderung von Spezialmaschinen, Umstrukturierung der Rebflächen, aber auch der Förderung bei Investitionen und beim Marketing.
„Die August-Horch-Edition trägt dazu bei, das Image des Weinbaus in Rheinland-Pfalz und insbesondere des traditionellen Steillagenanbaus zu stärken“, würdigte Weinbaustaatssekretär Thomas Griese die Edition heute bei der Verleihung in Koblenz. „Die August-Horch-Edition trägt dazu bei, das Image des Weinbaus in Rheinland-Pfalz und insbesondere des traditionellen Steillagenanbaus zu stärken“, würdigte Weinbaustaatssekretär Thomas Griese die Edition heute bei der Verleihung in Koblenz. „Ich freue mich, dass die Gemeinde und die Touristik Winningen auch in diesem Jahr einen Spitzenwein aus ihren Terrassenlagen gekürt hat. Es ist Ziel unserer Weinbaupolitik, diese einzigartigen Kulturlandschaften zu erhalten und als Wirtschaftsfaktor für Weinbau und Tourismus stärken“, so Griese. Daher unterstütze er solche innovativen Aktivitäten gerne. Die Landesregierung habe sich auch im Rahmen der aktuellen europäischen Agrarreform vehement für eine zusätzliche Unterstützung der wertvollen Terrassen- und Steillagen eingesetzt. Leider gelang es den Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlamentes nicht, eine Erweiterung der Stützungsprogramme im Weinsektor durchzusetzen. Die Kürzungsvorschläge des Agrarbudgets verschärften die Situation zusätzlich. Das Weinbauministerium werde sich jedoch weiter auf allen politischen Ebenen für die Steillagenförderung einsetzen. In Rheinland-Pfalz wolle man mit den vorhandenen Förderinstrumenten die Steillagenwinzer verstärkt unterstützen, kündigte Griese an. Griese gratulierte dem Weingut Freiherr von Heddesdorff, das bereits zum zweiten Mal mit der Edition geehrt wurde. In diesem Jahr für einen Riesling aus der Lage Uhlen, einem der steilsten Weinberge im gesamten Moseltal. Hier sei auch der Apollofalter zu Hause. Mit der umweltgerechten Bewirtschaftung der Rebflächen durch die Winzer konnte er sich in den letzten Jahren sogar vermehren, hob der Staatssekretär hervor. Hintergrund zur August-Horch-Edition: In der Weinbaugemeinde Winningen wird in Erinnerung an August Horch, den Gründer der Audi-Werke, jedes Jahr ein Spitzenwein gekürt. Damit wird das Lebenswerk des Winninger Ehrenbürgers gewürdigt und gleichzeitig die Winzerschaft unterstützt, die in den steilen Lagen Rieslingweine von hoher Qualität erzeugt.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Apollofalter in Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt und Forsten 2 3 Impressum Naturschutz bei uns 7, S. 1-16: Apollofalter in Rheinland-Pfalz Herausgeber Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Inhalt und Konzept Wilfried Hasselbach, Heimersheimerstraße 18, 55234 Albig Fotos Wilfried Hasselbach, Albig; Abb. S. 13 Hermann Schausten, Briedern Redaktion Ludwig Simon und Dr. Dieter Rühl Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LfUG) Amtsgerichtsplatz 1 55276 Oppenheim Telefon: 06133-933717 Layout Ökotext, Bonn Druck KraheDruck GmbH, Unkel Vo r w o r t Ich freue mich, mit dieser Schrift das Artenschutzprojekt „Apollofalter in Rheinland-Pfalz“ sowie die entwickelten Aktivitäten zur Sicherung dieser Art vorstellen zu können. Schmetterlinge und deren Schutz, so sollte man meinen, bedürften keiner besonderen Fürsprache. Ist doch der Schmetterling schlechthin Sympathieträger in der gesamten Bevölkerung. Kaum ein Kind kann sich dem Staunen entziehen, das es empfindet, wenn aus der Raupe die Puppe und schließlich ein bunter Schmetterling entsteht. Der Moselapollo als Unterart ist weltweit einzigartig – er lebt aus- schließlich an der Mosel innerhalb der Grenzen unseres Bundeslandes. Aus diesem Grund tragen wir eine große Verantwortung für sein Über- leben. Aber wir haben auch Glück: Der Apollofalter ist Teil unserer Kulturlandschaft – er lebt in umweltschonend bewirtschafteten Wein- bergen, an den dort reichlich vorhandenen Felsen, Weinbergsmauern und in jungen Brachen. Damit belohnt er Erholungsuchende und die örtliche Bevölkerung mit seiner farbenfrohen Erscheinung. Dies ist ein Umstand, den sich Tourismus und Weinwerbung längst zu Nutze ge- macht haben. Der Apollo ziert mittlerweile Weinwanderwege ebenso wie zahlreiche Weinetiketten. Die Erhaltung der Natur wird damit Teil der Wertschöpfung für eine ganze Region – ein nachahmenswertes Beispiel für nachhaltiges Wirtschaften und unsere gelungenen Be- mühungen zur Erhaltung der Artenvielfalt. 1. Auflage, Mainz 2003 (10. 000 Stück) Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des Nachdrucks und der Übersetzung sind vorbehalten. Der Autor ist für den Inhalt der Broschüre selbst verantwortlich. Diese Broschüre wurde der Umwelt zuliebe auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. Bereits in der Vergangenheit wurden umfängliche Anstrengungen zum Schutz der Art unternommen und eine Verbesserung der Bestands- situation erreicht. Ich bin mir sicher, dass Artenhilfsmaßnahmen für den Apollofalter auch künftig große Akzeptanz erfahren und Ziel unse- rer erfolgreichen Arbeit bleiben werden. Sicher werden Sie diese kleine Broschüre mit viel Freude lesen und mit mir übereinstimmen, dass es sich zweifelsfrei lohnt, unsere Natur zu schützen. Foto Titelseite: Apollofalter Foto Rückseite: Verbindung von Natur und Weinbau – „Apollowein“ (Moselwein mit Apollofalter-Etikett) Margit Conrad Ministerin für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz 4 5 Inhalt Einführung Einführung5 Weshalb ein Artenschutzprojekt „Apollofalter"?6 Lebensweise - von der Fetthenne und heißen Schieferplatten7 Gefährdung infolge Nutzungsintensität, Nutzungsaufgabe und Verkehr10 Schutz und Management12 Quellenhinweise und weiterführende Literatur15 In Deutschland hatte der Apollofalter von jeher eine nur punktuelle Verbreitung. Außerhalb der Alpen waren Kolonien in Schlesien, im Erzgebirge, an der Saale, im Fichtelgebirge, im Fränkischen Jura, auf der Schwäbischen Alb, auf der Altmühlalb, im Schwarzwald und im Moseltal bekannt. An vielen dieser genannten Örtlichkeiten ist der Apollofalter bereits ausgestorben oder er steht kurz davor. So existiert auf der Schwäbischen Alb lediglich noch ein Vorkommensort, und die letzten Apollos in der Fränkischen Schweiz haben als Lebens- raum nur einige kleinflächige Straßenbe- festigungshalden zur Verfügung. Auf Dauer scheinen außeralpin nur die Kolonien im Altmühltal und im Moseltal überlebensfähig zu sein, was die große Bedeutung der Apollovorkommen in unserem Bundesland unterstreicht. 6 7 Wes h a l b e i n Artenschutzprojekt „Apollofalter“? Lebensweise – v o n d e r Fe t t h e n n e u n d heißen Schieferplatten Verbreitung des Apollofalters in Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz wurde der Apollo lediglich im Bereich des unteren Moseltals nachgewiesen. Früher waren ca. 30 Flugstellen zwischen Traben-Trarbach und Koblenz bekannt. Nach- dem in den siebziger Jahren und Anfang der achtziger Jahre beobachtet wurde, dass der Apollo auch in Rheinland-Pfalz an vielen Stellen mit ehemaligen Vorkommen verschwand, wurde seitens des Lan- desamtes für Um– weltschutz und Ge- werbeaufsicht Rheinland-Pfalz, angeregt von Na- turschutzverbän- den und engagierten Einzelpersonen, ab 1986 das Artenschutzprojekt „Apollofalter" durchgeführt. Eine erste Bestandsaufnah- me zeigte, dass noch etwa die Hälfte der ursprüng- lichen Vorkommen übrig geblieben war. Das aktuel- le Verbreitungsgebiet er- streckte sich auf den Bereich zwi- schen Bremm/Calmond und den Hängen bei Winningen. Aus diesem Grund musste der Apollo in der „Roten Liste Schmetterlinge von Rhein- land-Pfalz“ als vom Aussterben bedrohte Art eingestuft werden, die Einleitung verschiedener Schutzmaßnahmen war dringend erforderlich. Die Familie der Apollofalter ist ausschließlich auf der Nordhalbkugel der Erde verbreitet und hier vor allem im Gebirge. Nur wenige Arten, so auch der Apollofalter Parnassius apollo apollo LINNAEUS, 1758 sind bis in die Talsohlen der Flüsse vor- gedrungen. Der Apollo- falter ist in Zeichnung und Farbe sehr variabel, was dazu geführt hat, dass Hunderte von Unterarten und Formen beschrieben wurden. Gemeinsam ist aber allen, dass sie einbrü- tig sind, d. h. pro Jahr nur eine Generation ausbilden. Die im Moseltal im Juni und Juli fliegenden Falter (Parnassius apollo vinnin- gensis STICHEL, 1899) legen ihre weißlichen Eier entweder an dürres Pflan- zenmaterial oder an Steine und Felspartien ab. Wegen der starken Erwärmung bei Sonneneinstrahlung sind an Steinen oder Felsen abgelegte Eier meist in schatti- gen Bereichen zu finden. Ein weiteres Kriterium ist, dass sich in unmittelbarer Umgebung oder unterhalb der Eiablagestelle Polster der Weißen Fetthenne ( Sedum album) befinden, der Futterpflanze der Raupe. Die Räupchen überwintern fertig entwickelt im Ei und schlüpfen meist Ende März/Anfang April des folgenden Jahres. Bei mildem Wetter, besonders im Februar, wurde Apollofalter an Scharfem Mauerpfeffer saugend 8 9 auch schon ein früherer Schlupf beobachtet. Die gesamte Entwicklung der Raupe dauert je nach Temperatur etwa 60-70 Tage, wobei die Raupe tagsüber bei Sonneneinwirkung und hohen Temperaturen ihre Fressaktivitäten in den Schatten verlagert oder Ruhepausen einlegt, um die Hitzebelastung in Grenzen zu halten. Über Nacht suchen die Raupen Verstecke in den oberen Bodenschichten auf. An diesen Stellen verpuppen sie sich bevorzugt nach Abschluss ihrer Entwicklung. Hierzu wird ein Gitterkokon angefertigt, der je nach Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung auf den Standort unterschiedlich dicht sein kann. Innerhalb dieses Kokons erfolgt die Verwandlung zur Puppe. Die Grundfarbe der Puppe ist kurz nach der Verpuppung grünlich. Bald dar- auf wird sie schwärzlich und schließlich, bedingt durch einen wachsar- tigen Überzug, weißlich grau. Dieser wasserabweisende Überzug wird als Anpassung an feuchte Puppenlebensräume gedeutet. Die Puppenruhe, während der die Umwandlung zum Falter stattfindet, dau- ert meist zwischen 10 und 20 Tagen, der Falterschlupf kann sich bei ungünstigen Witterungsbedingungen aber noch länger hinauszögern. Die Lebensdauer der Falter beträgt wie bei den meisten Tagfaltern etwa zwei bis drei Wochen. Dabei schlüpfen die Männchen etwa eine Woche vor den Weibchen. Da nicht alle Falter gleichzeitig schlüpfen, sind die Falter jährlich während einer Zeit von etwa 4 Wochen im Juni und Juli zu beobachten. Gegen Ende der Flugzeit sind dann überwiegend weib- liche Falter anzutreffen, die durch Eiablage wieder für eine neue Generation sorgen. Die Aktivität der Falter ist stark abhängig von der Luftwärme, denn der Apollofalter stellt in diesem Stadium hohe Anforderungen an die Temperatur. Bei fehlendem Sonnenschein und Temperaturen unter 25 °C sind die Falter inaktiv. Andererseits wurde bei sehr hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung beob- achtet, dass die Tiere kurzzeitig schattige Bereiche aufsuchen, um sich abzukühlen. Auch Ruhepausen auf den Saugpflanzen wurden des Öfte- ren registriert. Der Apollofalter bevorzugt violette Saugpflanzen, so vor allem die Acker-Witwenblume, Skabiosen-Flockenblume, Karthäuser- Nelke und, sofern vorhanden, auch verschiedene Distelarten. Fehlen diese Pflanzen, saugt der Apollofalter auch an der Weißen Fetthenne und anderen weiß und gelb blühenden Pflanzen. Bei geeigneter Witterung patrouillieren die Männchen entlang den Felskanten auf der Suche nach den Weibchen, wobei diese Flüge immer wieder von Blütenbesuchen unterbrochen werden. Die Weibchen unter- nehmen nach erfolgter Begattung ausgedehnte Eiablageflüge; auch diese werden durch Blütenbesuche immer wieder unterbrochen. Allerdings verlassen die Falter nur sehr selten ihren angestammten Raupe des Apollofalters an Weißer Fetthenne Lebensraum im Weinanbaugebiet Natürlicher Lebensraum Felsflur engeren Lebensraum, was teilweise ihr inselartiges Vorkommen erklärt. Die Lebensräume des Mosel-Apollofalters liegen im Bereich des subat- lantischen Klimas, d. h. hier herrscht ein feuchtgemäßigtes Klima mit einer mittleren Jahrestemperatur von etwa 10 °C. Gegenüber den an- grenzenden Mittelgebirgen ist das untere Moseltal auch durch relativ geringe Jahresniederschläge gekennzeichnet. Gemeinsames Merkmal der Vorkommensorte sind offene, sonnige Felsflurgesellschaften mit hoher Dominanz der Saug- und Futterpflanze Weiße Fetthenne. Diese Strukturen finden sich vorwiegend an den südexponierten Hängen des Moseltals. Es werden aber auch südost- und südwestexponierte Hanglagen besiedelt. Da der Apollo im Moseltal sowohl in seinen Entwicklungsstadien als auch als Falter ein Bewohner der Felsflur- gesellschaften ist und diese Bereiche wegen der Klimagunst besonders der südexponierten Flächen auch für den Weinbau interessant sind, ergaben sich enge Beziehungen zwischen traditionellem Weinbau und Apollovorkommen.
Origin | Count |
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Wissenschaft | 1 |
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Taxon | 3 |
Text | 17 |
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