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Overview of hazardous substances potentially emitted from offshore industries to the marine environment - Part 1: Emissions from offshore wind industry

The report for industry and permitting authorities provides an overview of the hazardous substances that can be released into the marine environment during the installation, operation and decommissioning of offshore wind turbines, including transformer stations, converter platforms and cables. The substances relevant to operation were identified and listed. These substances were assessed for their potential risk to the aquatic environment based on the following criteria: PBT criteria, H-phrases for aquatic toxicity, listing on REACH, OSPAR, ChemSec and ECHA contaminant lists. Applications in open systems such as galvanic corrosion protection and fire extinguishing foams, but also accidents with fuels and hydraulic oils are possible sources of emissions of hazardous substances into the marine environment. Veröffentlicht in Texte | 64/2024.

Zinkoxid-Nanoformen in der REACH-Stoffbewertung: Umweltaspekte

<p> <p>Zusammen mit der Bundesstelle für Chemikalien und dem Bundesinstitut für Risikobewertung führt das Umweltbundesamt (UBA) seit 2017 eine REACH-Stoffbewertung zu den registrierten Nanoformen von Zinkoxid durch. Die Auswertung der Daten zu Umweltverhalten und -wirkung der registrierten Zinkoxid-Nanoformen ist abgeschlossen.</p> </p><p>Zusammen mit der Bundesstelle für Chemikalien und dem Bundesinstitut für Risikobewertung führt das Umweltbundesamt (UBA) seit 2017 eine REACH-Stoffbewertung zu den registrierten Nanoformen von Zinkoxid durch. Die Auswertung der Daten zu Umweltverhalten und -wirkung der registrierten Zinkoxid-Nanoformen ist abgeschlossen.</p><p> <p>Auf Grundlage der von den Registranten vorgelegten Studien kommt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> zu dem Schluss, dass die getesteten Nanoformen eine vergleichbare aquatische Toxizität wie andere Zinkverbindungen haben und die harmonisierte Einstufung im Anhang VI der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/clp">CLP</a>-Verordnung als akut und chronisch gewässergefährdend der Kategorie 1 auch für die getesteten Nanoformen zutreffend ist. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass ein nanopartikelspezifischer Effekt zur Gesamttoxizität der getesteten Zinkoxid-Nanoformen beiträgt. Auch zeigen sich leichte Unterschiede in der Toxizität sowohl zwischen den verschiedenen Nanoformen als auch zwischen den Nanoformen und dem als Kontrolle mitgetesteten leichtlöslichen Zinkchlorid.</p> <p>Aus den von den Registranten vorgelegten Studien wird deutlich, dass sich die registrierten Nanoformen neben ihrer Größe und Geometrie vor allem in ihren Oberflächeneigenschaften, aber auch in ihrer Löslichkeit und Dispersionsstabilität über die Zeit unterscheiden.</p> <p>Im Rahmen der Stoffbewertung wurde für alle registrierten Nanoformen von Zinkoxid die Löslichkeit entsprechend des Screeningtests nach dem „Transformation/Dissolution Protokoll“ der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oecd">OECD</a> sowie die Dispersionsstabilität nach der OECD Prüfrichtlinie 318 bestimmt. Basierend auf diesen Ergebnissen wurden von den Registranten drei Nanoformen ausgewählt, für die die toxische Langzeitwirkung auf Algen und Flohkrebse anhand der OECD-Prüfrichtlinien 201 und 211 untersucht wurde.</p> <p>Gemäß <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach-verordnung">REACH-Verordnung</a> liegt es in der Verantwortung der Registranten, sicherzustellen, dass die vorliegenden Informationen hinreichend sind, um die Risiken aller von der Registrierung abgedeckten Formen zu bewerten. Die Prüfung der Erfüllung dieser Verpflichtung ist nicht Gegenstand der Stoffbewertung, sondern wird ggf. durch die ECHA im Rahmen einer Dossierbewertung stichprobenhaft geprüft.</p> <p>Zinkoxid ist ein chemischer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/grundstoff">Grundstoff</a>, der für die Herstellung unterschiedlichster Produkte eingesetzt wird. Weltweit werden große Mengen pigmentäres und mikroskaliges Zinkoxid als Weißpigment in Wandfarben, als Additiv zur Vulkanisierung von Gummi oder als Zusatz zu Zement eingesetzt. Nanopartikuläres Zinkoxid weist auf Grundlage seiner geringen Größe und großen spezifischen Oberfläche spezielle physikalisch-chemische Eigenschaften auf. Hierzu zählen katalytische, optische und elektronische Eigenschaften. Diese Eigenschaften eröffnen zusätzliche Einsatzmöglichkeiten für Zinkoxid, wie z.B. als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln, in Textilien, in Klarlacken oder für transparenten Kunststoffe.</p> <p>Die Stoffbewertung ist ein Instrument der REACH-Verordnung, anhand dessen die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten klären, ob sich aus der Herstellung oder Verwendung eines in der EU registrierten Stoffes ein Risiko für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt ergibt. Zur Bewertung des Stoffrisikos werden sowohl die Daten, die bei der Registrierung des Stoffes zur Verfügung gestellt wurden, als auch alle weiteren verfügbaren Informationsquellen zu Rate gezogen. Sollte die vorhandene Datenlage keine eindeutige Beurteilung des Risikos ermöglichen, können die nationalen Behörden weitere Informationen von den Registranten des bewerteten Stoffes anfordern. Kann die Besorgnis nicht ausgeräumt werden oder erhärtet sich der Risikoverdacht, kann es als Konsequenz einer Stoffbewertung zu EU-weiten Risikomanagementmaßnahmen, wie z.B. Beschränkungen des Stoffes, Identifizierung als besonders besorgniserregend oder andere Maßnahmen, wie eine harmonisierte Einstufung nach CLP-Verordnung, kommen.</p> <p>Der Fokus der Stoffbewertung von Zinkoxid durch die deutschen Bundesoberbehörden liegt auf den im Registrierungsdossier enthaltenen Nanoformen. Unter Nanoformen eines Stoffes versteht man die Formen eines chemischen Stoffes, die der Definitionsempfehlung der EU zu Nanomaterialien entsprechen.</p> <p>Das UBA ist alleine für die Umweltaspekte der Stoffbewertung von Zinkoxid zuständig. Die Aspekte hinsichtlich der menschlichen Gesundheit liegen in der Verantwortung des Bundesinstitut für Risikobewertung.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Sauer ist nicht immer lustig - Effekt des pH auf die Toxizität und Bioakkumulation ionischer Stoffe

Bei der Umweltrisikobewertung von Chemikalien werden Konzentrationen (PNEC) mittels OECD Standardtests abgeleitet, bei denen keine Gefährdung für aquatische Lebewesen erwartet wird. Die Entscheidung ob ein Stoff bioakkumulativ (B) im Rahmen der PBT-Bewertung ist, wird auf Basis des Biokonzentrationsfaktors (BCF) aus Fischstudien getroffen. Beide Konzepte stoßen bei ionischen Verbindungen (elektrisch geladenen Molekülen) jedoch an Grenzen, wenn die entsprechenden Tests unter den in der Guideline vorgegeben Bedingungen durchgeführt werden. Je nach pH-Wert des Testmediums kann sich die Toxizität der Chemikalie ändern, da angenommen wird, dass nur ungeladene Moleküle die Zellmembranen passieren können. Erste Untersuchungen zeigen, dass sich die aquatische Toxizität zwischen pH 5 und pH 9 um mehr als eine Größenordnung unterscheiden kann. Die BCF-Werte können sich in diesem pH-Bereich um einen Faktor von 3 unterscheiden, was zu einer Überschreitung des B-Triggerwertes von 2000 führen könnte. Aus diesem Grund sollte im Stoffvollzug der Einfluss des pH-Werts auf Bioakkumulation und Toxizität berücksichtigt werden. So erlauben die OECD Testguidelines bisher relativ breite pH-Wert Bereiche, was zu einer starken Unterschätzung der Toxizität und Bioakkumulation führen kann. Im Projekt sollen zunächst die publizierten Untersuchungen hierzu systematisch ausgewertet werden, um für schwache Säuren und Basen die pH Werte mit der maximalen Anreicherung im Organismus vorherzusagen. Im Idealfall kann ein mathematischer Zusammenhang abgeleitet werden, der es erlauben würde, bestehende Testergebnisse umzurechnen. Die theoretischen Erkenntnisse sollen dann durch experimentelle Studien überprüft werden, in denen die Toxizität und Bioakkumulation bei verschiedenen pH-Werten ermittelt werden. Daraufhin soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie dies in die bestehenden Bewertungsrichtlinien integriert werden kann (z.B. schwache Säuren bei niedrigen pH Werten zu testen).

PROSOIL – Protection of soil organisms: Development of toxicity criteria for soil organisms in the framework of classification of substances and PBT assessment

The European CLP Regulation as well as the Globally Harmonized System (GHS) only provide criteria for aquatic toxicity with regard to environmental hazards. Legal requirements for the use of terrestrial toxicity data are missing, although data from substance regulations (pesticides, pharmaceuticals, biocides or REACH chemicals) are available. The goal was to develop data-based proposals for possible criteria for soil organisms. In the project, available toxicity data for soil organisms were compiled and analyzed in a comprehensive database. Based on the toxicity distributions for different organisms, sensitive toxicity ranges for organism groups were identified using various statistical methods and possible criteria and categories were defined. Substances falling into the defined categories were identified and compared to existing aquatic classifications to highlight potential consequences and benefits. The findings and analyses provide an important contribution to support current processes to develop toxicity criteria for the terrestrial environmental compartment and implement them in regulations and guidance documents. Veröffentlicht in Texte | 105/2022.

Environmental risk assessment of nanomaterials in the light of new obligations under the REACH regulation: which challenges remain and how to approach them?

Within the European regulation on the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH, EC No 1907/2006) specific provisions for nanomaterials were included, which have become effective on 1 January 2020. Although knowledge on the peculiarities of testing and assessing fate and effects of nanomaterials in the environment strongly increased in the last years, uncertainties about how to perform a reliable and robust environmental risk assessment for nanomaterials still remain. These uncertainties are of special relevance in a regulatory context, challenging both industry and regulators. The present paper presents current challenges in regulatory hazard and exposure assessment under REACH, as well as classification of nanomaterials, and makes proposals to address them. Still, the nanospecific considerations made here are expected to also be valid for environmental risk assessment approaches in other regulations of chemical safety. Inter alia, these proposals include a way forward to account for exposure concentrations in aquatic toxicity test systems, a discussion of how to account for availability of dissolving nanomaterials in aquatic test systems, and a pragmatic proposal to deduce effect data for soil organisms. Furthermore, it specifies how to potentially deal with nanoforms under the European regulation on Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures (CLP) and outlines the needs for proper exposure assessments of nanomaterials from a regulatory perspective. Integr Environ Assess Manag 2020;16:706-717. © 2020 The Authors.

Prospective environmental risk assessment of mixtures in wastewater

The aquatic environment is continually exposed to a complex mixture of chemicals, whereby effluents of wastewater treatment plants (WWTPs) are one key source. The aim of the present study was to investigate whether environmental risk assessments (ERAs) addressing individual substances are sufficiently protective for such coincidental mixtures. Based on a literature review of chemicals reported to occur in municipal WWTP effluents and mode-of-action considerations, four different types of mixtures were composed containing human pharmaceuticals, pesticides, and chemicals regulated under REACH. The experimentally determined chronic aquatic toxicity of these mixtures towards primary producers and the invertebrate Daphnia magna could be adequately predicted by the concept of concentration addition, with up to 5-fold overestimation and less than 3-fold underestimation of mixture toxicity. Effluents of a municipal WWTP had no impact on the predictability of mixture toxicity and showed no adverse effects on the test organisms. Predictive ERAs for the individual mixture components based on here derived predicted no effect concentrations (PNECs) and median measured concentrations in WWTP effluents (MCeff) indicated no unacceptable risk for any of the individual chemicals, while MCeff/PNEC summation indicated a possible risk for multi-component mixtures. However, a refined mixture assessment based on the sum of toxic units at species level indicated no unacceptable risks, and allowed for a safety margin of more than factor 10, not taking into account any dilution of WWTP effluents by surface waters. Individual substances, namely climbazole, fenofibric acid and fluoxetine, were dominating the risks of the investigated mixtures, while added risk due to the mixture was found to be low with the risk quotient being increased by less than factor 2. Yet, uncertainty remains regarding chronic mixture toxicity in fish, which was not included in the present study. The number and identity of substances composing environmental mixtures such as WWTP effluents is typically unknown. Therefore, a mixture assessment factor is discussed as an option for a prospective ERA of mixtures of unknown composition. © 2018 Elsevier Ltd. All rights reserved.

Considerations about the relationship of nanomaterial´s physical-chemical properties and aquatic toxicity for the purpose of grouping

Projektziel war die Entwicklung eines Konzeptes, um Nanomaterialien (NM) hinsichtlich ihrer Ökotoxizitat für Algen, Daphnien, und den Fischembryo zu gruppieren. Dabei wurden fünf Arbeitsschritte durchlaufen: (i) Auswahl von insgesamt 14 NM, die sich auf die Materialtypen Ag, ZnO, TiO2, CeO2, und Cu aufteilten; (ii) umfassende physikalischĄ-chemische Charakterisierung aller Materialien in Wasser und den drei Testmedien; (iii) Entwicklung von Hypothesen zur erwarteten Ökotoxizitat; (iv) ökotoxikologische Testung aller NM in den drei ausgewählten Testsystemen; (v) Erprobung verschiedener Gruppierungsänsatze auf Basis der physikalischĄ-chemischen Parameter (PCParameter), die als relevant für die aquatische Ökotoxizitat identifiziert worden waren. Als relevant wurden Morphologie, Stabilität (Ionenfreisetzung, Kristallstruktur) und die Ökotoxizitat der chemischen Verbindung identifiziert und darauf basierend ein Schema zur Gruppierung vorgeschlagen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass weitere Parameter zu berücksichtigen sind. Es zeigte sich weiterhin, dass keine sinnvolle Gruppierungshypothese auf einem einzelnen PCĄ-Parameter beruhen kann. Für eine sinnvolle Gruppierung ist ein Set von Parametern notwendig. Um das vorgeschlagene Gruppierungskonzept im Hinblick auf die regulatorische Anwendung zukünftig weiterzuentwickeln sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: (i) gezielte Berücksichtigung von Oberflächenmodifikationen, die bewusst bei dem Projekt ausgeschlossen worden waren; (ii) Ersatz des Fischembryotests aufgrund seiner geringen Sensitivität; (iii) Anpassung der Methoden zur Bestimmung der Oberflächenreaktivitat, da keine Übereinstimmung zwischen den entsprechenden Messwerten und der Ökotoxizitat ermittelt wurde; (iv) die Kinetik ausgewählter PCĄ-Parameter (Agglomerationsverhalten; ZetaĄ-Potential, Reaktivität, Löslichkeit) im Test. Ferner wird eine größere Anzahl an ECĄ-Werten benötigt, um die Aussagekraft der Statistik zu erhöhen. Quelle: Forschungsbericht

Considerations about the relationship of nanomaterial’s physical-chemical properties and aquatic toxicity for the purpose of grouping

Based on the variety of existing nanomaterials with numerous modifications, the effort of investigating environmental fate and effects will be tremendous. Hence, it will be necessary to group nanomaterials which feature similar environmental fate and effects.  Therefore, the project objective was to correlate physical-chemical data with ecotoxicological effects for selected nanomaterials and to define reference values which can serve as a basis for grouping. The report presents the development of concepts for grouping of nanomaterials with regard to their ecotoxicological effects with focus on aquatic ecotoxicity. The project was structured into five steps. First, fourteen nanomaterials were selected according to pre-defined criteria. The selected NMs were different subtypes of Ag, ZnO, TiO2, CeO2 and Cu. In a second step, their physico-chemical properties were determined in water and in all test media. Based on the results hypotheses regarding the expected ecotoxicity were formulated (third step). In a fourth step, the hypotheses were verified by testing the selected NMs in three ecotoxicological tests (acute aquatic toxicity with algae, daphnia and fish embryo according to the OECD Test Guidelines No. 201, 202 and 236). Finally, step five consisted of the compilation of a grouping concept based on nanomaterials physico-chemical parameters which were identified as relevant for the emergence of a toxic effect in aquatic organisms. Veröffentlicht in Texte | 102/2017.

Informationen zur chemischen Verbindung: Dichlordiethylsulfid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Dichlordiethylsulfid.<br> Stoffart: Einzelinhaltsstoff.<br> Aggregatzustand: flüssig.<br> Stoffbeschaffenheit: Feststoff oder visköse Flüssigkeit.<br> Farbe: farblos - gelb. Es gelten folgende Umweltgefahren: Sonstige Umweltgefahren Text: Bis(2-chlorethyl)sulfid wurde im ersten Weltkrieg als Kampfstoff verwendet. Es ist ein sehr gefährlicher Wasserschadstoff. Gelöstes Yperit wird in Wasser hydrolysiert und verursacht dabei eine pH-Wert-Senkung. Ungelöste Substanz sinkt zu Boden und ist dadurch in stehenden Gewässern über lange Zeit (evtl. Jahre) beständig. Yperit-Dämpfe in der Luft werden durch Luftfeuchtigkeit, Sauerstoff und Sonnenlicht langsam entgiftet. Auch durch Oxidation mit Chloraminen kann es unschädlich gemacht werden. Zitat: Schadstoffinformationen für die Anwendung der baufachlichen "Richtlinien für die Planung und Ausführung der Sicherung und Sanierung belasteter Böden" des BMBau für Liegenschaften des Bundes Sonstige Umweltgefahren Text: Forsetzung: - Wirksamkeit im Gelände bei warmem und trockenem Wetter etwa 2 bis 3 Tage, bei feuchtem, kaltem Wetter bis zu 10 Tagen, bei kaltem Wetter, insbesondere im Winter bei Temperaturen um Gefrierpunkt, ist Beständigkeit von mehreren Wochen bis zu 1 oder 2 Monaten wiederholt beobachtet worden, in geschlossenen Räumen noch nach Monaten bis zu einem Jahr. GEFAHRENHINWEISE: Kemlerzahl: 66 GRENZ- UND RICHTWERTE: - Störfallverordnung Mengenschwelle A: 1 kg SEßHAFTIGKEIT: - bei 10 °C: 8 d; - bei 20 °C: 4 d; - bei 30 °C: 2 d ; - Die Wirkung nach Geländebegiftung bleibt bei 15 °C 2 bis 20 Tage erhalten; - Die Wirkung nach Geländebegiftung bleibt bei -10 °C bei einer Schneedecke und Windstille bis zu 8 Wochen erhalten; - Sehr beständig und seßhaft. STABILITÄT, LAGERUNG: - Sehr stabile Verbindung; Unter Normalbedingungen stabil; - Pyrolyse beginnt bei 140 °C und ist oberhalb 450 °C vollständig; Oberhalb 150 °C beginnt die thermische Zersetzung; der Zerfall ist bei 500 °C vollständig ; Zersetzungstemperatur: 149-177 °C; - Bei 140 °C zersetzen sich 16% in 72 h, bei 180 °C 44% in 2 h, bei 220 °C 86% in 2 h; - Pyrolyseprodukte bei 140 °C: Ethylenchlorid, 1,2-Bis-(2-chlorethylsulfido)-ethan, 2,2''-Bis-(2-chlorethyl-sulfido)-diethylsulfid, höhere analoge Verbindungen, Polyethylensulfid, 1,4-Dithian, HCl und andere Verbindungen. - Stabilisatoren: Tetramethylammoniumbromid, Hexamethylentetramin, Pyridin und andere Amine. VERHALTEN GEGENÜBER ANDEREN WERKSTOFFEN: - Dringt in Holz in Faserrichtung sehr tief ein. Muß verbrannt werden. - Dringt in Ziegel und Mörtel 3 bis 10 mm ein. (Entgiftung kaum möglich). Zitat: Bestandsaufnahme von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten in der Bundesrepublik Deutschland - Band 3: Kampfstofflexikon Sonstige Umweltgefahren Text: Fortsetzung: Auch aufgrund der niedrigen log Pow-Werte von 1,36-2,73 ist mit keiner bzw. einer geringen Bioakkumulation zu rechnen. ÖKOTOXIZITÄT: AQUATISCHE ÖKOTOXIZITÄT: S-Lost ist aufgrund seiner starken zellschädigenden und karzinogenen Wirkung ein gefährlicher Umwelt- und Wasserschadstoff. TERRESTISCHE ÖKOTOXIZITÄT: Ein phytotoxischer Effekt wurde sowohl an der Wurzel als auch an Blättern beobachtet, nach Einsatz von S-Lost wurde Laubabwurf festgestellt. Zitat: Kriterien zur Beurteilung und Deponierung von kontaminierten Materialien aus Rüstungsaltlasten Sonstige Umweltgefahren Text: ALLGEMEINE INFORMATIONEN: - Wird bei niedriger Temperatur etwas zähflüssig; - Erstarrt in der Kälte -13 °C kristallinisch; - Erstarrt beim Eingießen in kaltes Wasser zu langen, farblosen Nadeln; - Schwaden sind kaum sichtbar und nahezu geruchlos; HYDROLYSEEIGENSCHAFTEN: - In Wasser allmählich zersetzlich; - In Wasser Hydrolyse nach einer reversiblen Gleichung. Bei jeder Temperatur besteht ein Gleichgewicht zwischen hydrolysierter und nicht hydrolysierter Substanz; - In alkalischem Milieu ist die Reaktionsgeschwindigkeit um etwa 20% höher; - Im sauren Medium wird die Hydrolysegeschwindigkeit verringert; - Spritzer sind außerordentlich beständig auch gegenüber Feuchtigkeit; - Wärme, Emulgatoren, Alkalihydroxid, Sodazusätze beschleunigen die Hydrolyse; - Daten zur Hydrolysegeschwindigkeit in der Literatur sind zumeist unter Laborbedingungen gewonnen, d.h. sie sind i.d.R. nicht übertragbar auf die realen Umweltbedingungen. VERHALTEN IM WASSER; AQUATISCHE TOXIZITÄT: - Sehr gefährlicher Wasserschadstoff; - Setzt die Oberflächenspannung des Wassers herab und bildet daher auf der Wasseroberfläche einen Film; - Ungelöstes Dichlordiethylsulfid sinkt zu Boden und ist dadurch in stehenden Gewässern über lange Zeit (evtl. Jahre) beständig; - Nach Erfahrungen bei Kampfstoffvernichtungsaktionen: kann unter Wasser jahrelang wirksam bleiben; - Wasserlöslichkeit ausreichend, um stehende Gewässer zu vergiften (bei großen Mengen bis zu 2 Mon.). LUFT: Dämpfe in Luft durch Luftfeuchtigkeit, Sauerstoff und Sonnenlicht langsam entgiftet ABBAUPRODUKTE: 2-Chlor-2''-hydroxydiethylsulfid, 2,2''-Dihydroxydiethylsulfid SONSTIGES: - Erfahrungen z.B. im Irak und Libyen haben gezeigt, daß Lost im Gelände, in demontierten Produktionsanlagen und in schadhaft gewordenen Vorratsgefäßen durch jahrelangen Witterungseinfluß nur wenig an Aktivität einbüßt. Sonstige Umweltgefahren Text: VERHALTEN IN DER UMWELT: AUSBREITUNG IN DER UMWELT: Das Mackay-Modell berechnet die Verteilung von S-Lost in Wasser, Luft und Boden zu 60 %, 38 % und 2 %. Der Transport in der Umwelt erfolgt durch Versickerung, Ver- dunstung, Winddrift, Auflösung in Gewässern, Drift in Fließgewässer. Das SESOIL-Modell berechnet für eine Eindringtiefe in den Boden von 3 m einen Zeitraum von 7 Jahren, eine Gefährdung des Grundwassers kann aufgrund der schnell verlaufenden Hydrolyse des gelösten S-Lost ausgeschlossen werden. Gelöstes S-Lost wird im Wasser hydrolysiert. Der ungelöste Anteil setzt sich am Boden ab und kann durch Entstehen oligomerer oder polymerer, ebenfalls blasenbildender Verbindungen aufgrund der niedrigen Lösungsgeschwindigkeit zumindest in stehenden Gewässern u.U. jahrelang persistent sein. Die Volatilisierung ist im Vergleich zur Hydrolyse von untergeordneter Bedeutung. Die Halbwertszeit für die Volatilisierung von der Bodenoberfläche wird auf 20 Minuten bei 25°C geschätzt. BIOTISCHER ABBAU: Ein nennenswerter biologischer Abbau ist infolge der starken zellschädigenden Wirkung (alkylierend) nicht zu erwarten. ABIOTISCHER ABBAU: HYDROLYSE: S-Lost hydrolysiert über ein cyclisches Ethylensulfoniumkation sowie ein bei hohen Konzentrationen durch Dimerisierung von S-Lost und seinem Hydrolyseprodukt reversibel gebildetes Zwischenprodukt zunächst zu 2-Chlor-2''-hydroxy- diethylsulfid, anschließend zu 2,2''-Dihydroxydiethylsulfid (Thiodiglycol). PHOTOLYSE: Photolyse findet statt. Photolyse wurde berechnet. BIOAKKUMULATIN: BCF = 22,90 und 520,20 berechnet mit den berechneten log Pow von 1,36 und 2,73. Für den BCF wurden Werte von 6,5 und 105 angegeben; es besteht nur eine geringe Tendenz zur Anreicherung in Fischen und aquatischen Lebewesen, das Gefährdungspotential wird durch Hydrolyse weiter abgeschwächt.

Informationen zur chemischen Verbindung: Chlor, verflüssigt, unter Druck

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Chlor, verflüssigt, unter Druck.<br> Stoffart: Einzelinhaltsstoff.<br> Aggregatzustand: gasförmig.<br> Farbe: gelb - grün. Es gelten folgende Umweltgefahren: Sonstige Umweltgefahren Text: HYDROLYSEEIGENSCHAFTEN, HYDROLYSEPRODUKTE: Hydrolyse wird durch Alkalilaugen beschleunigt. VERHALTEN IM WASSER; AQUATISCHE TOXIZITÄT: - sehr gefährlicher Wasserschadstoff; - AT Fische: 6,4; - hochhtoxisch für Fische und Plankton; - bakterizid >0,05 mg/ l - Organoleptische Schwellenkonzentration: 0,5 mg/ l (Wasser); - Ist in Wasser biochemisch nicht abbaubar. VERTEILUNGSKOEFFIZIENTEN: - Diffusionskoeffizient in Luft: 0,124 cm²/ s bei 20 °C - Verdampfungsenthalpie: 20,37 kJ/ mol bei -34 °C ANREICHERUNGSPHÄNOMENE: - Bewirkt bei Pflanzen Plasmolyse; - Starke Schadwirkung auf Pflanzen. ABBAUPRODUKTE: HCl, Unterchlorige Säure SONSTIGES: Schädigung der lebenden Ressourcen: hoch toxisch GEFAHRENHINWEISE: Kemlerzahl: 266 GRENZ- UND RICHTWERTE, GESETZE: - Richtwert für Abwassereinleitung: 5 mg/ l; - Störfallverordnung Mengenschwelle A: 200 kg; - TA Luft: Immissionswerte: IW1 0,1 mg/ m3; IW2 0,3 mg/ m3; max Emissionskonzentrationen 5 mg/ m3 bei Massenstrom 50 g/ h oder mehr; FLÜCHTIGKEIT, SEßHAFTIGKEIT: Aus 1 l flüssigen Chlor entstehen 500 l Chlorgas. SCHUTZMAßNAHMEN UND DEKONTAMINATION: 1 Liter Wasser löst 2,3 l Chlor zu einer 0,4-0,5 %igen instabilen Chlorwasserlösung. Es hydrolysiert dabei zu Salzsäure und unterchloriger Säure, die in Salzsäure und Sauerstoff zerfällt. Zitat: Bestandsaufnahme von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten in der Bundesrepublik Deutschland - Band 3: Kampfstofflexikon Sonstige Umweltgefahren Text: Chlor ist eines der wichtigsten Grundprodukte der chemischen Industrie, das größtenteils zur Herstellung von Vinylchlorid, PVC und anderer organischer Chlorverbindungen verwendet wird. Elementares Chlor sowie Chlordioxid dienen zur desinfizierenden Chlorierung von Trinkwasser. Chlor wurde als Giftgas im 1. Weltkrieg (Ypern) verwendet. Chlor tritt im gelösten Zustand vor allem als Chlorid (Cl-) auf. Im Boden ist dieses Cl- nicht an Mineralien adsorbiert, es wird leicht ausgewaschen. Aufgrund der hohen Toxizität, der ätzenden und oxidierenden Wirkung Gefährdung aller Arten von Gewässern. Vernichtung allen Lebens im Wasser, bakterizid solange freies Chlor nachweisbar ist. Zitat: Schadstoffinformationen für die Anwendung der baufachlichen "Richtlinien für die Planung und Ausführung der Sicherung und Sanierung belasteter Böden" des BMBau für Liegenschaften des Bundes Sonstige Umweltgefahren: Umweltgefährlich Anorganische Stoffe unterliegen nicht den PBT- und vPvB-Kriterien in Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/ 2006

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