Nickel gilt für manche Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen als essentielles Spurenelement; für den Menschen ist dies nicht sicher nachgewiesen. Die Ni-Konzentration in der oberen kontinentalen Kruste (Totalgehalte) beträgt 19 mg/kg, kann aber in den unterschiedlichen Gesteinstypen stark schwanken. Die mittleren Ni-Gehalte (Median) der sächsischen Hauptgesteinstypen variieren von 1 bis 1 900 mg/kg, der regionale Clarke des Erzgebirges/Vogtlandes beträgt 23 mg/kg. Für unbelastete Böden gelten Ni-Gehalte von 5 bis 50 mg/kg als normal. Zusätzliche geogene Ni-Anreicherungen in Böden sind vor allem im Bereich der Ni-Verwitterungslagerstätten (Haupterzmineral Garnierit) über Serpentiniten im Granulitgebirge und dessen Schiefermantel anzutreffen, die jedoch nur geringe Flächen einnehmen. Bei den Ganglagerstätten besitzen die Vererzungen der Quarz-Arsenid-Assoziation ("Bi-Co-Ni-Ag-U-Formation") eine nur geringe umweltgeochemische Relevanz. Auch ein Einfluss der Ni-Mineralisation von Sohland/Spree ist im vorliegenden Maßstab nicht erkennbar. Anthropogene Ni-Einträge erfolgen vor allem durch die Eisenmetallurgie bzw. durch Ni-verarbeitende Industrien (Legierungen, Apparatebau, Lacke, Kunststoffe) und durch die Verbrennung fossiler Energieträger. Weitere nennenswerte Ni-Einträge sind vor allem mit den Abwässern in aquatische Ökosysteme möglich (z. B. Klärschlamm). Die regionale Verbreitung erhöhter Ni-Gehalte in den sächsischen Böden wird vor allem durch die geogene Spezialisierung der Substrate bestimmt. Aufgrund der erhöhten Ni-Gehalte der Serpentinite (1 900 mg/kg), der tertiären Basalte (120 mg/kg), Amphibolite und Gabbros (110 mg/kg) und der devonischen Diabase (80 mg/kg) kommt es entsprechend der Verbreitung dieser Substrate, teils zu flächenhaften, teils zu punktförmigen anomal hohen Ni-Gehalten im Oberboden. Durch Einschaltungen von Metabasiten in die Phyllit- und Glimmerschieferfolgen, sowie wegen der schwach erhöhten Ni-Gehalte in diesen Gesteinen selbst (30 bis 40 mg/kg), treten das Vogtland und das Westerzgebirge als Gebiete erhöhter Ni-Gehalte im Kartenbild deutlich in Erscheinung. Analog zum Cr, kommen über den Substraten der sauren Magmatite und Metamorphite, der Sandsteine der Elbtalkreide sowie der periglaziären Decksedimente die niedrigsten Ni-Gehalte in den Böden vor. Bei den Auenböden lassen sich hinsichtlich der Ni-Gehalte deutliche Beziehungen zum geologischen Bau der Gewässereinzugsgebiete erkennen. Während in den Auenböden der Weißen Elster, des Muldensystems und der Elbe (Einzugsgebiet Erzgebirge, Vogtland) mittlere und z. T. schwach erhöhte Gehalte auftreten, sind die Auenböden u. a. der Schwarzen Elster und Spree (Einzugsgebiet Lausitz) relativ Ni-arm. Dazu tragen sicher auch die geringere Besiedlungsdichte und die niedrigere Dichte von Industriestandorten in der Lau-sitz bei. Problematisch ist die Umrechnung von Ni-Totalgehalten in Ni-Königswassergehalte (KW). Praktische Erfahrungen bei den Bodenuntersuchungen zeigen, dass die KW-Gehalte gegenüber den Totalgehalten in Abhängigkeit von der Bindungsform in den Substraten um ca. 10 bis 30 % niedriger sind. Die in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgelegten Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch (KW-Gehalte) werden in Sachsen nur z. T über den Diabasen und den kleinräumig auftretenden Serpentiniten überschritten. Gefährdungen können aber hier weitgehend ausgeschlossen werden, da das Ni silikatisch gebunden vorliegt und eine Freisetzung nicht zu befürchten ist. Der Ni-Transfer Boden-Pflanze auf Grünlandflächen ist unbedeutend; der Maßnahmenwert von 1 900 mg/kg wird nicht erreicht.
Biologische Vielfalt steht für den Reichtum an Leben auf der Erde. Sie umfasst die Vielfalt der Ökosysteme samt ihren Tier- und Pflanzenarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Diese außergewöhnliche Vielfalt ist unsere Lebensversicherung – das Funktionieren der Ökosysteme ist die Voraussetzung dafür, dass wir mit Nahrung, Wasser, sauberer Luft und Rohstoffen versorgt sind. In der Regel gilt: Je größer die biologische Vielfalt, desto besser die Anpassungsfähigkeit von Arten und Ökosystemen an sich verändernde Umweltbedingungen. Nur so können die Leistungen der Ökosysteme für uns Menschen bestehen bleiben. Auch und insbesondere in der Stadt, sind wir auf diese und weitere Funktionen angewiesen, denn Ökosysteme in Form von Stadtgrün regulieren das Klima und sind für das seelische Wohlbefinden unerlässlich. In einer Großstadt wie Berlin hängt die Biodiversität von den Qualitäten vieler urbaner Lebensräume wie Gärten, Parks und Straßenräume ab. Biologische Vielfalt ist dynamisch und derzeit von vielen Veränderungen negativ beeinflusst. In den vergangenen 50 Jahren sind die Bestände von Wirbeltieren um fast 70% zurückgegangen und es wird immer mehr darüber bekannt, wie sehr Insekten betroffen sind. Der Handlungsbedarf ist groß. Im Vergleich zu intensiv genutzten Agrarlandschaften sind nun Städte mit ihren vielfältigen Grünflächen und urbanen Naturlandschaften zu Orten einer hohen Biodiversität geworden. Städte wie Berlin haben eine große Verantwortung und müssen ihren Teil beitragen. Bereits 2012 hat der Berliner Senat die Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen, an deren Umsetzung kontinuierlich gearbeitet wird. Sie bezieht sich auf das internationale „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“, das bereits 1992 in Rio de Janeiro beschlossen wurde sowie auf die deutsche Antwort – die 2007 aufgestellte „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“. Die Berliner Strategie wurde in einem breiten Abstimmungsprozess mit vielen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft, Verbänden und Vereinen, Politik und Verwaltung und weiteren Akteuren diskutiert und festgelegt. Sie formuliert 38 Ziele, die nach ihren inhaltlichen Schwerpunkten vier Themenfeldern zugeordnet werden: Arten und Lebensräume, Genetische Vielfalt, Urbane Vielfalt und Gesellschaft. Damit hat die Berliner Strategie die biologische Vielfalt über den bewährten Naturschutz hinaus zum Thema für die gesamte Stadt gemacht. Sie schafft eine Orientierung, bietet vielen laufenden Aktivitäten Rückenwind und setzt neue Impulse. Die Förderung biologischer Vielfalt wird langfristig in verschiedene Planungsprozesse integriert und so von vornherein mitgedacht. Mit planerischen Vorgaben aus dem Landschafts- und Artenschutzprogramm einschließlich der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption und Konkretisierungen mit dem Ökokonto wird dies ganzheitlich angegangen. Beispielhaft können hier Maßnahmen aus dem Nachnutzungskonzept zu Flughafen Tegel und Tegeler Stadtheide sowie dem Schumacher Quartier genannt werden. Weitere Schlaglichter für die Umsetzung der Strategie zur biologischen Vielfalt sind: Die Pflege von urbanen Offenlandschaften wie das Tempelhofer Feld, die Förderung spontan gewachsener Natur wie im Park am Gleisdreieck, die Anlage dutzender neuer Blühwiesen mit speziell für Wildbienen abgestimmtem Saatgut machen die Stadt strukturreicher und wohnlicher für alle Lebewesen. Im neuen Schumacher Quartier soll nicht nur Wohnraum für 10.000 Menschen, sondern auch gleich für Tierarten, wie Mauersegler und Turmfalke, gebaut werden. Seltene Pflanzen, wie die Wiesen-Küchenschelle, konnten durch den Florenschutz erfolgreich ausgewildert werden. Durch die Maßnahmen des Artenhilfsprogramms für Fledermäuse übernachten das Große Mausohr und die Fransenfledermaus wieder häufiger bei uns. Auch die Umweltbildung ist von großer Bedeutung. Die seit 2019 eingesetzten Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger leisten wichtige Beiträge für den Naturschutz und vermitteln zwischen Mensch und Natur. In der Rubrik Berliner Beispiele werden eine Reihe solcher Vorhaben vorgestellt, weitere folgen. Der Rückgang der biologischen Vielfalt ist ein komplexes Thema. Seit der Aufstellung der Berliner Strategie 2012 ist viel passiert. Zahlreiche Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt, um die biologische Vielfalt zu stärken. Durch das massive Arten- und Populationensterben von Insekten, Amphibien, Vögeln und anderen Tier- und Pflanzenarten, den fortschreitenden Klimawandel und den hohen Flächenverbrauch sind jedoch auch die Herausforderungen in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Mehr darüber erfahren Sie in der Broschüre. Die guten Beispiele zeigen, mit welchem Nachdruck sich Berlinerinnen und Berliner, Initiativen, Verbände, einzelne Verwaltungsbereiche und einige Unternehmen einsetzen. Sie zeigen jedoch auch, dass noch Potenziale für ihre Förderung bestehen. Es wird deutlich, dass mehr ‚Wildnis‘ in der Stadt nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich ist. Dennoch ist der Handlungsbedarf weiterhin sehr hoch, um dem Rückgang der Arten entgegenzuwirken. Der Klimawandel hat die Pflege der Biotopstrukturen und Stadtbäume vor neue Herausforderungen gestellt. Der Wasserzulauf vieler Kleingewässer ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. Stetig steigender Nutzungsdruck auf die Flächen erfordert neue Herangehensweisen, um Stadtwachstum und biologische Vielfalt miteinander zu vereinbaren. Die aktuelle EU-Biodiversitätsstrategie betont die Bedeutung der Städte und fordert sie dazu auf, ehrgeizige Begrünungspläne auf den Weg zu bringen. Daher ist es wichtig, die Diskussion zur Berliner Strategie weiter zu führen. Welche Themen haben sich bewährt, was muss weiterentwickelt werden? Wie wird das Leben von Mensch und Natur in der wachsenden Stadt zukunftsfähig gestaltet? Wie können sich Menschen und Tiere gemeinsam wohlfühlen? Welche Verantwortung haben die Unternehmen, wie wird die Umweltbildung weiterentwickelt? Auf den folgenden Seiten erfahren Sie Hintergründe und weitere Informationen zu der Berliner Strategie: Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Biologische Vielfalt – globaler Kontext Die Berliner Strategie steht im Kontext einer weltumspannenden Aufgabe. Aktuelle Entwicklungen zeigen auf, wie groß der Handlungsbedarf ist. Städte spielen bei der Förderung der biologischen Vielfalt eine wichtige Rolle. Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Berlin – Hotspot urbaner Biodiversität Berlin als grüne Metropole weist eine hohe Artenvielfalt auf. Biologische Vielfalt und menschliches Wohlbefinden in der Stadt bauen beide auf der Qualität des Stadtgrüns und dessen Ausstattung auf. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Berliner Strategien und Maßnahmen für eine gute Nachbarschaft von Mensch, Tier und Grün In Berlin gibt es unzählige Aktivitäten zur Förderung der biologischen Vielfalt. Das Berliner Stadtgrün ist Grundgerüst für das Vorkommen von Tieren und Pflanzen, deshalb soll es vielfältiger werden. Andere Maßnahmen richten sich konkret an die Bedürfnisse der Tiere in der Stadt. Weitere Informationen
Im Rahmen der fachlichen Untersuchungen zum Biotopverbund in Hamburg wurde 2012 eine gesonderte Biotopverbunddarstellung für die Gewässerlebensräume entwickelt. Hier werden für die Gewässerlebensräume die Kern- und Verbindungsflächen, länderübergreifenden Anknüpfungspunkte sowie die Verbindungsräume dargestellt. Die Fließgewässer und ihre Auen stellen wichtige natürliche Verbindungslinien in der Stadt dar und bieten ebenso wie die Stillgewässer wertvolle Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten. Kern- und Verbindungsflächen: Kernflächen sind die naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume mit ihren oftmals seltenen Pflanzen- und Tierarten, die vorrangig dem Schutz der vorhandenen Populationen standorttypischer Arten, Lebensräume und Lebensgemeinschaften dienen. Von den Kernflächen gehen zudem Wiederbesiedlungsprozesse anderer Flächen aus. Um die Kernflächen miteinander zu verbinden, werden zwischen ihnen geeignete Verbindungsflächen und –elemente identifiziert. Bei den Auswertungen für eine Biotopverbunddarstellung der Gewässerlebensräume wurden die beiden Kategorien zusammenfassend betrachtet und dargestellt. Länderübergreifende Anknüpfungspunkte: Die Natur macht nicht vor Grenzen halt. Der Biotopverbund überschreitet von daher im Normalfall mehr oder weniger deutlich die Landesgrenzen. Die wichtigsten Übergangspunkte zu den Nachbarbundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden mit Punktsymbolen dargestellt. Verbindungsräume: Die Verbindungsräume sind Bereiche, die gewisse Verbundbeziehungen über die Kern- und Verbindungsflächen hinaus aufweisen. Diese sind jedoch so locker, dass diese Bereiche nicht als Biotopverbundflächen im engeren Sinne einzustufen sind.
In der Datenbank Rigoletto werden Chemikalien nach ihrem Gefährdungspotential für die aquatische Umwelt und die Gesundheit des Menschen in drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) sowie in die Gruppe der nicht wassergefährdenden (nwg) Stoffe eingestuft, Hintergrundinformationen zu den einzelnen Stoffen angeboten und CAS- und EG-Nummern (CAS = Chemical Abstract Services, EG = Europäische Gemeinschaft z. B. EINECS-Nr. = European Inventory of Existing Chemicals) aufgeführt. Die Bewertung der Chemikalien erfolgt durch Selbsteinstufung durch die Hersteller und Inverkehrbringer entsprechend den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 17. 05. 1999 und in Einzelfällen durch die "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS)". Im wasserrechtlichen Vollzug der Bundesländer dienen die Wassergefährdungsklassen dazu, Anforderungen an die technische und logistische Sicherheit bei Industrieanlagen und Lagern festzulegen. Die Daten können mit Hilfe einer komfortablen Suchmaschine über Teile der Stoffbezeichnung, CAS-/ EG-Nummern, oder Synonyme recherchiert werden. Folgende Aufgaben werden mit Hilfe der Datenbank Rigoletto gelöst: · Verwalten der nach Anhang 3 der VwVwS vom 17. 05. 1999 durch Hersteller und Inverkehrbringer dokumentierten Stoffe, · Erstellung von umfassenden Stoffdatensätzen, die einstufungsrelevante Daten zur Identifikation, Toxizität, Ökotoxizität, Verhalten in der Umwelt und zu Klassifizierungen umfassen, · Dokumentation der Stoffinformationen und Ausgabe der Datensätze in Form eines Datenblattes, das als Layout-Vorlage zur Vervielfältigung verwendbar ist, · Verwaltung und Dokumentation der Literaturquellen, · regelmäßige Weitergabe der Daten für die Veröffentlichung der Einstufungen im Internet, · Erstellung des Katalogs wassergefährdender Stoffe sowie der VwVwS in Form layoutfähiger Vorlagen.
Die Nord-West Kavernengesellschaft mbH plant die Sanierung des Kavernenplatzes H111 in Heide. Für den Einbau bzw. bei der Herstellung der Abscheider-Anlage ist eine Grundwasserab-senkung von ca. 39.000 m³ erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Lieth im Kreis Dithmarschen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächen-wasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, eine stand-ortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprü-fung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen wer-den. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Nord-West Kavernengesellschaft mbH plant die Sanierung des Kavernenplatzes H108 in Heide. Für den Einbau bzw. bei der Herstellung der Abscheider-Anlage ist eine Grundwasserab-senkung von ca. 45.000 m³ erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Lieth im Kreis Dithmarschen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächen-wasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, eine stand-ortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprü-fung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen wer-den. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Auf die Gefährdung der Trinkwasserressourcen durch persistente und mobile Stoffe wird seit Jahrzehnten hingewiesen. Für zahlreiche Befundstoffe in den Trinkwasserressourcen fehlt allerdings nach wie vor eine abschließende Bewertung ihrer intrinsischen Abbaubarkeit in der aquatischen Umwelt durch die verantwortlichen Unternehmen. Die Empfehlungen sollen einem breiten Anwenderkreis, z. B. den Laboratorien von WVU und Behörden mit etablierter Analytik, die Durchführung eines „kalten“ Abbautests nach OECD TG 309 für Befundstoffe in den eigenen Wasserressourcen erleichtern. Veröffentlicht in Texte | 174/2024.
The threat posed to drinking water resources by persistent and mobile substances has been recognized for decades. However, for many contaminants, some of which have been detected in drinking water resources for decades, there is still no conclusive assessment of their intrinsic biodegradability in the aquatic environment by the responsible companies. The recommendations are intended to make it easier for a wide range of users, such as water utility laboratories and government agencies with established analytical facilities, to perform a "cold" degradation test in accordance with OECD TG 309 for substances found in their own water resources. Veröffentlicht in Texte | 175/2024.
Wasserforschung im UBA Wasser ist Grundlage jeglichen Lebens. Daher beschäftigt sich das UBA mit allen Aspekten der Verfügbarkeit und Qualität von Trinkwasser, Grundwasser, Badebeckenwasser, Flüssen, Seen und Meeren - bis zu den Polargebieten. Wir forschen experimentell, untersuchen das Wasser auf schädliche Inhaltsstoffe, Mikroorganismen und toxische Wirkungen und entwickeln Verfahren für die Überwachung. Wir konzeptionieren Forschungsfragen in diesen Feldern sowie zum Schutz der Polargebiete, zur Gewässerökologie, zur Anpassung an den Klimawandel sowie rechtlichen und sozio-ökonomischen Fragen der Wasserwirtschaft. Dazu forschen wir im UBA und kooperieren mit anderen Institutionen und Universitäten. Eine Liste mit den aktuellen Projekten , die wir an Dritte vergeben haben, finden sie hier oder siehe unten. Die Labore des UBA Am UBA forschen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen an Lösungen für Probleme im Wasserbereich. In sechs Laboren an den UBA-Standorten in Bad Elster und in Berlin (Marienfelde, Bismarckplatz und Corrensplatz) werden analytische, ökotoxikologische als auch molekularbiologische und mikrobiologische Untersuchungen und vielfältige Experimente durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA entwickeln neue Analyseverfahren, um Substanzen im Wasser nachzuweisen. Erhöhte Konzentrationen oder unerwünschte Stoffe werden so frühzeitig bemerkt. Das Erkennen und Bewerten von neuen Gefährdungen ist eine Hauptaufgabe der Forscher und Forscherinnen, um Wasser gezielt zu schützen. Um nachteilige Wirkungen auf die Lebensgemeinschaften im Wasser zu erkennen, werden entsprechende Prüfverfahren zur Bewertung der ökotoxikologischen Wirkung von Stoffen konzipiert, standardisiert und weiterentwickelt. Das UBA untersucht zum Beispiel seit vielen Jahren Fische und Sedimente aus deutschen Flüssen auf Schadstoffe, um die Entwicklung der Belastung einzuschätzen. Für den Vollzug oder die Verbesserung von Gesetzen, die zum Beispiel Chemikalien in Gewässern betreffen, entwickelt das UBA geeignete Kriterien. Die Wasserforschung und die Chemikalienforschung sind eng miteinander verbunden: beide untersuchen die Konzentration von Substanzen und ihre Auswirkung auf die Umwelt. Für diesen Zweck ist besonders die eigene Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage ( FSA ) in Marienfelde geeignet. Hier lassen sich Bäche, Flüsse, Teiche und Seen inklusive der aquatischen Ökosysteme nachbilden und unter naturnahen Verhältnissen untersuchen. Die Wirkung und das Verhalten von Waschmittel, Pflanzenschutzmittel oder Bioziden auf die Umwelt kann so erforscht werden.
An einem kleinen Gewässer kann man Komplexität und Vielfalt eines aquatischen Ökosystems erleben – ob im Stadtpark nebenan oder im nächsten Naherholungsgebiet. Fische, Amphibien, Vögel und besondere Pflanzen im flachen Wasser und an Land bilden einen Mikrokosmos. In der Stadt sind solche Gewässer aber hohen Belastungen ausgesetzt, die nicht selten das Ökosystem gefährden. Mit Regenwasser, das von Straßen abfließt, werden Nähr- und Schadstoffe eingespült. Das kann das Gewässer belasten und sogar zu seiner Verlandung führen. Mit dem Berliner Ökokonto legt die Stadt einen Vorrat an Flächen und Maßnahmen für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft an. Ein eigenes Programm rückt dabei die Kleingewässer in den Blick. Dazu wurden aus mehr als 100 möglichen rund 30 Teiche, Pfuhle, Weiher und Gräben ausgewählt. Sie sollen zu blauen Perlen revitalisiert werden. Dafür arbeiten die Berliner Regenwasseragentur und die für Natur, Stadtgrün, Klimaschutz und Wasserwirtschaft zuständigen Ressorts der Verwaltung zusammen. Als Pilotprojekte werden zunächst der Gewässerkomplex Schleipfuhl/Feldweiher in Marzahn-Hellersdorf und der Lankegrabenteich in Steglitz-Zehlendorf aufgewertet. Die Maßnahmen werden von der erfahrenen Stiftung Naturschutz Berlin umgesetzt. Mehr Informationen zum Ökokonto Viel Schatten, wenig Wasser und verbaute Ufer: Der Lankegrabenteich in Steglitz wirkt bislang nicht gerade naturnah. Um das zu ändern, sollen mit neuen sonnigen Uferbereichen, Hochstaudenfluren und Benjeshecken vielfältige Lebensräume entstehen. Benjeshecken bestehen anfangs nur aus Reisigbündeln und Totholz. Dort finden Vögel Schutz, die – genau wie der Wind – Samen mitbringen. So wächst mit der Zeit eine natürliche Hecke. Bevor es soweit ist, gilt es aber erst, den Wasserhaushalt des Teichs zu stabilisieren, der bisher oft trockenfällt. Ein gangbarer Weg könnte sein, sauberes Regenwasser von den Dächern naher Wohngebäude einzuspeisen. Die Pilotprojekte machen deutlich: Kleine Gewässer haben mehr als einen Nutzen für die Stadt. Tieren und Pflanzen bieten sie vielfältige Lebensräume. Den Menschen wiederum eröffnen sie neue Naturerlebnisse in der Stadt. Nutzt man vor Ort anfallendes Regenwasser, um sie ökologisch aufzuwerten, verbessern kleine Gewässer zudem das Mikroklima in ihrer Umgebung – ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Anpassung der Stadt an den Klimawandel.
Origin | Count |
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Bund | 1413 |
Land | 120 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 1264 |
Kartendienst | 4 |
Taxon | 3 |
Text | 123 |
Umweltprüfung | 25 |
unbekannt | 98 |
License | Count |
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geschlossen | 237 |
offen | 1274 |
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Language | Count |
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Deutsch | 1253 |
Englisch | 421 |
Resource type | Count |
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Archiv | 4 |
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Datei | 10 |
Dokument | 100 |
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Unbekannt | 1 |
Webdienst | 10 |
Webseite | 447 |
Topic | Count |
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Boden | 1176 |
Lebewesen & Lebensräume | 1520 |
Luft | 977 |
Mensch & Umwelt | 1518 |
Wasser | 1377 |
Weitere | 1520 |