Das Projekt "Marktbezogene Verhaltenssteuerung im Arbeitsschutz- und Umweltrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Lehrstuhl Arbeits- und Organisationspsychologie durchgeführt. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sind heute für die meisten Unternehmen wichtige Erfolgsfaktoren. Ausgehend von der Erkenntnis, dass ein optimaler Schutz dann gegeben ist, wenn Gefahren gar nicht erst entstehen, kommt Fragen der Beschaffung von Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen zunehmend höhere Bedeutung zu. Wird beispielsweise anstelle eines gefährlichen Betriebsmittels ein Erzeugnis ohne Schädigungspotential gewählt, bedarf es bei der Produktion keiner oder jedenfalls weniger aufwendiger Schutzmaßnahmen. Soll eine solche präventive Beschaffungsstrategie praktisch umgesetzt werden, ist es erforderlich, dass in den normalen Geschäftsbeziehungen, also z.B. beim Kauf von Maschinen, Anlagen, Betriebsmitteln und Arbeitsstoffen Fragen der betrieblichen Sicherheit und des Umweltschutzes verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt wird. Um entscheiden zu können, ob ein Produkt den eigenen Ansprüchen genügt, ist es unverzichtbar, dass die Basisinformationen vermittelt werden, um die Kaufentscheidung treffen zu können. Auch der Gesetzgeber hat diese Zusammenhänge gesehen, wenn er insbesondere die Hersteller und Vertreiber von sicherheits-relevanten Produkten verpflichtet, ihre Kunden mit einem Mindestmaß an Sicherheitsinformationen zu versorgen. In diesem Forschungsprojekt wird dieser vom Gesetzgeber vorgesehenen neuen Rolle des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes in 'normalen' Marktbeziehungen nachgegangen. Durch ein interdisziplinäres Projektteam von Juristen und Arbeits- und Organisationspsychologen soll untersucht werden, ob sich aus dem skizzierten Weg Potentiale für eine Optimierung der betrieblichen Sicherheit ergeben. Die Erhebungen konzentrieren sich dabei zum einen auf die Sichtweise kleiner und mittlerer Unternehmen. Es soll den Anreizen, Hemmnissen, Chancen und Risiken nachgegangen, die mit einer präventiven Beschaffungspolitik verbunden sind. Daneben wird in gleicher Weise die Perspektive ihrer Geschäftspartner auf dem Markt untersucht. Im Zentrum steht insofern die Frage nach der Motivation bzw. den Hemmnissen, offensiv Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes in die Geschäftskontakte mit kleinen und mittleren Unternehmen hereinzutragen. Neben Herstellern und Händlern von Arbeitsstoffen und Maschinen sind hier auch Umweltdienstleister, insbesondere aus dem Bereich der Entsorgungswirtschaft von Bedeutung. Im Hinblick auf die letztere Gruppe hat der Gesetzgeber mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ebenfalls einen Weg eingeschlagen, der vermehrt auf eine marktwirtschaftlich organisierte Entsorgung zielt.
Das Projekt "Lärmminderung an Kreissägen durch geräuscharme Sägeblätter" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von HVBG, Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz (BGIA) durchgeführt. Zielsetzung: Durch die hohe Geräuschemission von Kreissägen werden die Arbeitnehmer an Arbeitsplätzen in holz-, metall-, stein- und kunststoffverarbeitenden Betrieben häufig stark belastet. Diese Lärmbelastung kann in vielen Fällen durch den Einsatz von geräuscharmen Kreissägeblättern deutlich reduziert werden. Da die auf dem Markt angebotenen geräuscharmen Kreissägeblätter in den Betrieben bisher noch selten verwendet werden, sollen in diesem Projekt die Einsatzmöglichkeiten und die möglichen Lärmminderungen ermittelt und die Ergebnisse in einem praxisorientierten Lärmschutz-Arbeitsblatt (LSA-Blatt) zusammengestellt werden. Aktivitäten/Methoden: Das Marktangebot an geräuscharmen Kreissägeblättern für die verschiedenen Werkstoffe bei verschiedenen Bauformen soll ermittelt werden. Durch vergleichende Geräuschemissionsmessungen an sowohl geräuscharmen als auch herkömmlichen Sägeblättern beim Schneiden von Holz, Aluminium, Stahl, Stein und Kunststoff im Betrieb und im Labor soll die erzielbare Lärmminderung festgestellt werden.