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Public eye Awards 2014

Am 23. Januar 2014 haben die Erklärung von Bern (EvB) und Greenpeace Schweiz die Public Eye Awards verliehen. Gazprom und Gap sind die Gewinner der Public Eye Awards 2014. Das Public Eye wirft ein kritisches Licht auf die Geschäftspraktiken von Unternehmen und bietet eine Plattform, um Verletzungen der Menschen- und Arbeitsrechte und die Umweltzerstörung oder Korruption unter den Augen der Öffentlichkeit und Medien anzuprangern. Ort und Zeitpunkt des Public Eye fallen absichtlich mit dem jährlichen Treffen des World Economic Forum in Davos zusammen.

Dr. Sibylle Pawlowski neue LANUV-Präsidentin

Neue Leitung für das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen: Dr. Sibylle Pawlowski folgt auf Dr. Thomas Delschen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen erhält eine neue Hausleitung. Dr. Sibylle Pawlowski tritt die Nachfolge von Dr. Thomas Delschen an, der in der Vorwoche in Pension gegangen ist. Pawlowski ist die erste Präsidentin des LANUV. „Mit Frau Dr. Pawlowski gewinnen wir eine versierte Fachfrau, die über hervorragende Voraussetzungen für die Behördenleitung verfügt“, sagte Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. „Einer der wichtigsten Arbeitsschwerpunkte des LANUV sind die Auswirkungen des Klimawandels. Mit ihrem großen Sachverstand im Bereich Wasserwirtschaft ist Frau Dr. Pawlowski daher eine große Bereicherung. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit.“ Die 58-jährige Dr. Pawlowski wurde in Göttingen geboren. Zuletzt war sie stellvertretende Leiterin der Abteilung für Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz und Wasserwirtschaft im nordrhein-westfälischen Umweltministerium (MULNV) und Referatsleiterin für Wasser- und Abgabenrecht. Nach dem Unwetter im Juli 2021 betätigte sie sich in führender Position in der Arbeitsgruppe Hochwasser. Die promovierte Juristin ist seit 1998 im MULNV. Ihre Tätigkeit in der Landesverwaltung begann sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Vorher war sie Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dr. Pawlowski erklärte zu ihrem Amtsantritt: „Ich freue mich auf die neue Herausforderung. Das LANUV ist die Fachbehörde in Nordrhein-Westfalen für den Schutz von Mensch und Tier, Natur und Umwelt. Ich freue mich darauf, diese renommierte Behörde mit ihren vielen hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen und ihre Zukunft zugestalten.“ Dr. Pawlowski tritt die Nachfolge von Dr. Delschen an. Der gebürtige Krefelder hatte die Behördenleitung im Oktober 2013 übernommen. „Herr Dr. Delschen hat das LANUV fachlich und organisatorisch in den vergangenen acht Jahren geprägt sowie erfolgreich ausgebaut und vorangebracht. Vor allem die Vision der nachhaltigen Landesbehörde war ihm sehr wichtig. So trägt das LANUV mittlerweile das EMAS-Siegel, ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Für seinen Ruhestand wünsche ich ihm alles Gute“, sagte Staatssekretär Dr. Bottermann. Das LANUV ist eine technisch-wissenschaftliche Fachbehörde und untersteht dem Umweltministerium. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem Naturschutz und Landschaftspflege, Fischereiökologie, Luftreinhaltung und Gewässerschutz, Geräusche und Erschütterungen, Bodenschutz und Altlastenerfassung, Abfallwirtschaft und Anlagensicherheit, Umweltmedizin, Umweltanalytik, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Tierschutz und Tierseuchenkontrolle. Beim LANUV sind derzeit etwa 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an insgesamt 17 Dienststellen, beschäftigt, darunter befinden sich auch die drei Hauptstandorte Recklinghausen, Essen und Duisburg. Download: Pressemitteilung Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz

Umwelt-Audit und Arbeitnehmerbeteiligung an der Schnittstelle zwischen Umweltrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsrecht

Das Projekt "Umwelt-Audit und Arbeitnehmerbeteiligung an der Schnittstelle zwischen Umweltrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IUR Institut für Umweltrecht GbR durchgeführt. Betrieblicher Umweltschutz ist insbesondere durch die sogenannte Umwelt-Audit-Verordnung der EG ein gesetzlich geregelter Teil des Umweltrechts geworden. Von den dort getroffenen Regelungen weitestgehend ausgeklammert wurde die Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Vertetung im betrieblichen Umweltschutz. In diesem Forschungsvorhaben wurde die Schnittstelle von Umweltschutzrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsschutzrecht untersucht. In einem ersten Teil wurden aus der Perspektive arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften diejenigen herausgearbeitet, die sowohl dem Arbeits- als auch dem Umweltschutz dienen. Gefragt wurde hier auch, ob und inwiefern Arbeitsschutzvorschriften zur Konkretisierung der Anfordernungen des Umweltaudits herangezogen werden koennen. Der zweite Teil untersucht die Kooperation von Umweltbeauftragten und Betriebsrat anhand der rechtlichen Grundlagen. Im empirischen dritten Teil wird geprueft, inwieweit Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auch im Umweltschutzbereich zur betrieblichen Realitaet gehoeren.

Schwerpunkte der Energierechtsreform in Theorie und Praxis

Das Projekt "Schwerpunkte der Energierechtsreform in Theorie und Praxis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht durchgeführt. Die Elektrizitaets- und Gaswirtschaft hat durch das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24.04.1998 eine grundlegende Reform erfahren. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die neue Rechtslage sowie die hieraus resultierenden (offenen) Rechtsfragen unter Beruecksichtigung der Belange der Rechtsanwendungspraxis darzustellen.

Praevention im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz - Ganzheitliches Management des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Das Projekt "Praevention im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz - Ganzheitliches Management des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Lehrstuhl Arbeits- und Organisationspsychologie durchgeführt. Fuer einen langfristig wirksamen, praeventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) ist die Integration der Ziele des AGS in allen Phasen des Produkt- und Systemlebenszyklus, in die Zielsetzungen und Entscheidungen und in die Arbeitstaetigkeiten auf jeder Unternehmensebene notwendig. Dies erfordert ein Ganzheitliches Management des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (GAMAGS) mit dem Ziel einer 'kohaerenten Verknuepfung von Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, sozialen Beziehungen und dem Einfluss der Umwelt auf die Arbeit' (89/391/EWG Art 6). Die Schwerpunkte des Vorhabens bilden Untersuchungen der Organisationsstrukturen und Variablen im Personalmanagement und das Berichts- und Dokumentationswesen. Es wird untersucht, inwieweit ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess im AGS durch Implementierung eines Steuerzyklus moeglich ist. Dieser Steuerungszyklus umfasst die Ableitung und Setzung von Standards sowie deren Ueberwachung und Bewertung.

Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz

Das Projekt "Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht durchgeführt. An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.

Voraussetzungen und Gestaltungsmoeglichkeiten eines Ganzheitlichen Arbeits- und Umweltschutzes - Implementierung organisationsrechtlicher Standards unter dem Aspekt der Praevention in der Metallindustrie

Das Projekt "Voraussetzungen und Gestaltungsmoeglichkeiten eines Ganzheitlichen Arbeits- und Umweltschutzes - Implementierung organisationsrechtlicher Standards unter dem Aspekt der Praevention in der Metallindustrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Lehrstuhl Arbeits- und Organisationspsychologie durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist es, Vorschlaege fuer eine Reform der betrieblichen Praxis im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz unter Beruecksichtigung der erweiterten EU-Anforderungen auf der Grundlage jetziger Strukturen und Probleme zu entwickeln. Dazu wird in kleinen und mittleren Betrieben der Metallindustrie untersucht, 1) welche normativen Anforderungen sich aus den gegenwaertigen rechtlichen Rahmenbedingungen ableiten lassen und welche zukuenftigen Anforderungen sich aus der EU-Rechtsentwicklung und der zukuenftigen Praxis eines ganzheitlichen Arbeits- und Umweltschutzes ergeben, 2) welche normativen Anforderungen sich aus den gegenwaertigen rechtlichen Rahmenbedingungen ableiten lassen und welche organisatorischen, qualifikatorischen und weiteren Massnahmen im einzelnen von den Unternehmern, Betriebsraeten und Arbeits-/Gesundheits-/Umweltschutzexperten durchgefuehrt werden, um die gesetzlichen und evtl darueber hinausgehende Anforderungen zu erfuellen (Ist-Analyse), 3) wie ideale institutionelle und professionelle Strukturen im Arbeits- und Umweltschutz auszusehen haben. Ein erster Schwerpunkt ist die Beantwortung der Frage, welche beispielhaften Formen der betrieblichen Sicherheitsvorsorge sich bereits entwickelt haben. Der zweite Schwerpunkt wird die Analyse der fachlichen Angebote ausserbetrieblicher Dienste im AGU, ihrer professionellen Strukturen und moeglichen Wege einer Qualitaetssicherung ihrer Leistungen sein.

Bestimmungsfaktoren betrieblichen Umweltmanagements

Das Projekt "Bestimmungsfaktoren betrieblichen Umweltmanagements" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Trier, Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt. Auf Basis der Verfuegungsrechtsanalyse wird das Umweltschutzverhalten von Unternehmen und Akteuren in Unternehmen erklaert. Die Faktoren, die zu einer Uebererfuellung gesetzlicher Auflagen fuehren werden aufgedeckt. Datenanalyse erfolgt explorativ. Vorgehensweise: Verfuegungsrechtsanalyse; explorative Analyse qualitativer Interviewdaten. Untersuchungsdesign: Querschnitt.

Umweltschutz und industrielle Beziehungen - Selbstregulierungspotential auf betrieblicher Ebene

Das Projekt "Umweltschutz und industrielle Beziehungen - Selbstregulierungspotential auf betrieblicher Ebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Trier, Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt. Wenn auch in bezug auf die Bedeutung von Umweltschutz Einigkeit besteht, so sind die Meinungen im Hinblick auf die Partizipation der am Produktionsprozess Beteiligten und ihrer lnteressenvertretung zur Bewaeltigung dieses Problemfeldes kontrovers. Auf der Ebene der Sozialpartner wird eine tarifvertragliche Regelung von seiten der Arbeitgeberverbaende eindeutig abgelehnt; als Handlungsansaetze werden Eigenverantwortung und freiwillige Vereinbarungen, allenfalls noch Betriebsvereinbarungen zur Information und Weiterbildung der Arbeitnehmer, empfohlen. Auf Gewerkschaftsseite ist demgegenueber keine einheitliche Umweltpolitik erkennbar. Der Zugang der Einzelgewerkschaften differiert in Abhaengigkeit von unterschiedlichen industriellen und Branchenbedingungen. Das geltende Betriebsverfassungsgesetz sieht keine ausdruecklich auf den Umweltschutz bezogenen Beteiligungsrechte des Betriebsrats vor. Vor diesem Hintergrund soll untersucht werden, wie die beteiligten Akteure mit diesem gesetzlich weitgehend ungeregelten Problem umgehen, wobei insbesondere die Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Interessenvertretung betrachtet werden soll.

NLWKN viermal „meisterhaft“ in Pirna

Norden/Dresden. Wortwörtlich meisterhaft geschlagen haben sich in diesem Jahr gleich vier Küstenschützer aus Ostfriesland: Carina de Vries vom Betriebshof Hilgenriedersiel des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und ihre Kollegen Ingo Harms (Betriebshöfe Kanalpolder und Leybucht), Hans-Hermann Rewerts (Betriebshof Wangerooge) und Rene Zur (Betriebshof Borkum) dürfen sich nach zwei intensiven Jahren nun auch ganz offiziell geprüfte/r Wasserbaumeister/in nennen. Die entsprechende feierliche Freisprechung fand jetzt mit Verspätung in der Direktion der Landestalsperrenverwaltung Sachsen statt. Wortwörtlich meisterhaft geschlagen haben sich in diesem Jahr gleich vier Küstenschützer aus Ostfriesland: Carina de Vries vom Betriebshof Hilgenriedersiel des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und ihre Kollegen Ingo Harms (Betriebshöfe Kanalpolder und Leybucht), Hans-Hermann Rewerts (Betriebshof Wangerooge) und Rene Zur (Betriebshof Borkum) dürfen sich nach zwei intensiven Jahren nun auch ganz offiziell geprüfte/r Wasserbaumeister/in nennen. Die entsprechende feierliche Freisprechung fand jetzt mit Verspätung in der Direktion der Landestalsperrenverwaltung Sachsen statt. Bereits im Januar sollte die berufsbegleitende Weiterbildung eigentlich abgeschlossen sein. Durch Corona verlängerte sich das Warten bis zur Freisprechung bis in den Sommern hinein. Die Übergabe der Meisterbriefe an die vier Wasserwirtschafter, von denen indes nicht alle die Reise nach Pirna bei Dresden antreten konnten, war für den Bildungsträger, den Freistaat Sachsen, eine Premiere: Mit Carina de Vries, die seit vergangenen Herbst den NLWKN-Betriebshof Hilgenriedersiel leitet, nahm erstmals seit Beginn der Ausbildungstätigkeit in Sachsen vor 13 Jahren eine Frau die Glückwünsche zur bestandenen Prüfung entgegen. Neben Koblenz ist Dresden einer von nur zwei Standorten in Deutschland, an denen die vielseitige Weiterbildung zum Wasserbaumeister angeboten wird. Entsprechend nehmen Wasserbauer aus den verschiedensten Arbeitsbereichen sowie quer verteilt aus vielen Bundesländern an den Lehrgängen teil. „Das macht die Fortbildung zusätzlich interessant“, findet Carina de Vries. Fachlich steht im ersten Jahr die grundlegende Qualifikation im Fokus. Abgeschlossen wird es mit vier Prüfungen in den Bereichen Rechnungswesen, Arbeitsrecht, Wasserbau sowie Planung und Organisation von Arbeitsabläufen. Wer diese Hürde schafft steigt ein in die handlungsspezifische Qualifikation. „In diesem Teil unserer Fortbildung fielen leider wegen der Pandemie viele Präsenzwochen in Dresden aus, sodass wir oft aufs Homeschooling umsteigen mussten“, erinnert sich die 30-Jährige. Im Mai 2021 schließlich fanden etwas verspätet die Abschlussprüfungen statt. Diese setzen sich aus zwei je achtstündigen schriftlichen Prüfungen und einem einstündigen Fachgespräch zusammen.

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