Das Emissionskataster Luft (Quellgruppe Gewerbe) enthält Angaben über - bestimmte nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen - Art der Anlagen - Art und Menge der eingesetzten Arbeitsstoffe - Austrittsort von Schadstoffen in die Atmosphäre - Art und Menge der austretenden Schadstoffe Die Daten werden von der Behörde bei Bedarf in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.
Das Emissionskataster Luft (Quellgruppe Industrie) enthält Angaben über - genehmigungsbedürftige Anlagen (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) - Art und Betriebsbedingungen der Anlagen - Art und Menge der eingesetzten Arbeitsstoffe - Austrittsquellen und -bedingungen von Schadstoffen in die Atmosphäre - Art, Konzentration und Menge der austretenden Schadstoffe Die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, diese Angaben in vorgeschriebenen Abständen zu aktualisieren.
Die Bayer AG hat mit Datum vom 10.12.2021 (Eingang vom 13.12.2021), einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage für chemische Prozesse mit spez. Arbeitsstoffen (PH4) durch Erweiterung der Anlage auf dem Werksgelände Elberfeld an der Friedrich-Ebert-Str. 217-333 in 42117 Wuppertal gestellt. Beantragt ist die Errichtung und der Betrieb einer neuen Produktionslinie zur Herstellung von Finerenone. In diesem Zusammenhang soll das vorhandene Gebäude 8 baulich ertüchtigt und in den Anlagenbestand integriert werden. Zur Realisierung werden zusätzliche Rührwerkbehälter, Vorlagen, Wärmetauscher, Filter, Zentrifugen, Trockner, Zwischenbehälter, Fördergeräte sowie Pumpen einschl. der zugehörigen Versorgungsperipherie installiert. Diese soll künftig als neue Betriebseinheit 3 (BE 3) geführt werden.
Unterschied zwischen Außenluft- und Arbeitsplatzgrenzwert für NO2 Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume gelten deutlich niedrigere Werte. Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 µg/m³ – der Arbeitsplatzgrenzwert ist mit 950 µg/m³ wesentlich höher. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können. Bei der Ableitung von Grenzwerten für Stickstoffdioxid in der Außenluft können nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie für Arbeitsplatzgrenzwerte (Ableitung aus der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration, MAK). Der MAK-Wert für NO2 ist eine wissenschaftliche Empfehlung der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft und entspricht in seiner Höhe ebenfalls dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) . Arbeitsplatzgrenzwerte gelten nur für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist. Stickstoffdioxid entsteht beispielsweise – bzw. wird verwendet – bei Schweißvorgängen, bei der Dynamit- und Nitrozelluloseherstellung oder bei der Benutzung von Dieselmotoren. Der Arbeitsplatzgrenzwert hat unter anderem einen anderen Zeit- und Personenbezug als der Grenzwert für die Außenluft: Der Wert gilt für gesunde Arbeitende an acht Stunden täglich und für maximal 40 Stunden in der Woche. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung und befinden sich somit unter einer strengeren Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung. Stickstoffdioxid in der Außenluft sind hingegen alle Menschen rund um die Uhr ausgesetzt, wenngleich die Konzentration je nach Aufenthaltsort schwanken kann. Gerade empfindliche Personen wie Kinder, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma reagieren zum Teil wesentlich sensibler auf Umwelteinflüsse. Grundlage von Grenzwerten für Schadstoffe in der Außenluft sind deren langfristige, über Jahrzehnte hinweg in Studien beobachtete gesundheitliche Auswirkungen auf die jeweils untersuchten Bevölkerungsgruppen. Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Der Ausschuss hat Ende 2018 die vormals geltenden Richtwerte überarbeitet und aktualisiert. Der Kurzzeitrichtwert II beträgt 250 µg NO2/m3 (Gefahrenwert) und der Kurzzeitrichtwert I (Vorsorgewert) beträgt 80 µg NO 2 /m 3 . Der Messzeitraum ist eine Stunde. Falls eine langfristige Beurteilung erforderlich ist, empfiehlt der AIR für die Bewertung der Langzeitbelastung die Verwendung des Leitwertes der WHO für die Innenraumluft von 40 µg NO2/m³ als Bewertungsmaßstab. Der Kurzzeitrichtwert II ist ein wirkungsbezogener Wert, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Im Innenraum können insbesondere durch Verbrennungsprozesse, beispielsweise bei der Nutzung von Kaminfeuern, Gasherden oder Holzöfen, sehr hohe Stickstoffdioxid-Konzentrationen entstehen. Fehlen jedoch solche Quellen in Innenräumen, so wird die Qualität der Innenraumluft unmittelbar von der Außenluftbelastung beeinflusst: Hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Außenluft, zum Beispiel in der Nähe stark befahrener Straßen, können also auch zu einer stärkeren Belastung in Innenräumen führen. Bei der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten werden zumeist Probandenstudien oder tierexperimentelle Studien zugrunde gelegt. Die Probandenstudien sind im Regelfall so ausgelegt, dass gesunde Personen mittleren Alters (sog. „healthy workers“) an diesen Untersuchungen teilnehmen. Zudem werden die Personen häufig nicht in einer Alltagsumgebung, sondern zum Beispiel an den jeweiligen Arbeitsstätten untersucht, sodass eine mögliche Wechselwirkung mit anderen Schadstoffen des Alltags ausgeschlossen wird. Die zugrunde liegenden Studien sind nicht immer langfristig angelegt und können somit die Folgen jahrzehntelanger vergleichsweise niedriger Stickstoffdioxid-Konzentrationen aus dem alltäglichen Leben außerhalb des Arbeitsplatzes nicht abbilden. Die gesamte Lebenszeit eines Menschen enthält wesentlich längere Expositionszeiten als ein reines Arbeitsleben. Auch dies ist hier zu beachten. Der EU-Grenzwert für die Konzentration von Stickstoffdioxid in der Außenluft im Jahresmittel stimmt mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überein. Der Grenzwert wird aufgrund bevölkerungsbezogener Studien abgeleitet, die auch empfindliche Personengruppen und empfindliche Zeiträume des Lebens einbeziehen. Somit sind für die Beurteilung des Gesundheitsschutzes der Allgemeinbevölkerung vor Stickstoffdioxid in der Außenluft der EU-Grenzwert, respektive der WHO-Richtwert in Höhe von 40 µg/m³ im Jahresmittel heranzuziehen.
Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 135/02 Magdeburg, den 18. September 2002 Erstmals Landes-Arbeitsschutzpreis vergeben - Sozialminister Kley: Innovativer Arbeitsschutz und wirtschaftliche Effizienz sind kein Widerspruch Magdeburg. Gesundheits- und Sozialminister Gerry Kley (FDP) will den Arbeits- und Verbraucherschutz künftig stärker verzahnen. Der Minister sagte am Mittwoch in Magdeburg auf einer Tagung zum Arbeitsschutztag 2002: "Ziel jeder verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Politik muss es sein, die Menschen vor Gesundheitsrisiken zu schützen und die Gesundheit in allen Lebensbereichen zu fördern. Eine in diesem Sinne umfassende Gesundheits-, Sozial- und Verbraucherschutzpolitik setzt auf Vorsorge im weitesten Sinne. Mit der jetzt vollzogenen Neustrukturierung der Ressorts liegen Arbeits- und Verbraucherschutz in einer Hand. Das eröffnet die Chance für bislang ungenutzte Synergien." Erstmals wurde anlässlich des Arbeitsschutztages der Arbeitsschutzpreis des Landes Sachsen-Anhalt verliehen. Minister Kley zeichnete die WILO GmbH Oschersleben für ihre vorbildliche arbeitsschutz- und gesundheitsfördernde Unternehmenspolitik aus. Darüber hinaus überreichte der Minister zwei weiteren Firmen Urkunden als Anerkennung für innovative Konzepte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zum Schutz vor Unfällen und zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. Insgesamt hatten sich Firmen mit elf Projekten an dem Wettbewerb beteiligt. Der Arbeitsschutzpreis ist mit 5.000 Euro dotiert und soll künftig alle zwei Jahre vergeben werden. Minister Kley betonte: "Der diesjährige Preisträger zeigt, welch Ideenreichtum in den Firmen unseres Landes steckt. Und er belegt einmal mehr, dass innovativer Arbeitsschutz und wirtschaftliche Effizienz kein Widerspruch sind. Ganz im Gegenteil. Mit dem Ziel, die eigenen Marktchancen zu verbessern, hat die WILO GmbH Oschersleben ihre betrieblichen Abläufe kontinuierlich optimiert und dabei alle Beschäftigten einbezogen. Dabei wurden unter dem Motto "Nicht schwerer, sondern intelligenter arbeiten" eingefahrene Gleise verlassen und neue Weichen gestellt. Diese moderne Unternehmensphilosophie hat zu einer enormen Produktivitätssteigerung und zu einer grundsätzlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen geführt. Das Konzept ist beispielhaft, in der Sache einfach und kann somit in vielen mittelständischen Firmen unseres Landes Schule machen." Kley kündigte an, dass nach dem Erfolg des diesjährigen Arbeitsschutzpreises der Wettbewerb fortgesetzt werde. Der Minister lobte für das Jahr 2004 erneut einen Arbeitsschutzpreis aus. Weitere Informationen gibt es dazu unter www.ms.sachsen-anhalt.de. Der Arbeitsschutzpreis 2002 Der Preis wurde in diesem Jahr zum ersten Mal vergeben. Bewerben konnten sich Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen oder Organisationen. Für den diesjährigen Wettbewerb zum Arbeitsschutzpreis, der mit 5.000 Euro dotiert ist, wurden insgesamt elf Projekte eingereicht. Prämiiert wurden innovative und modellhafte Konzepte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zum Schutz vor Unfällen und zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. Dabei konzentrierten sich die eingereichten Projekte im Wesentlichen auf drei Bereiche: auf technische Lösungen zur Vermeidung von Belastungen am Arbeitsplatz, auf organisatorische Konzepte im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements und auf Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Richtschnur für die Bewertung waren folgende Fragen: Wie werden die Arbeitstätigkeiten gestaltet? Wie ist der innovative Gehalt einzuschätzen? Ist das Konzept auch in anderen Firmen anwendbar? Ist das Konzept dauerhaft zu nutzen? über die Preisvergabe entschied eine Jury. Vertreten waren Gutachter aus Wirtschaft, Wissenschaft, von Gewerkschaft und Berufsgenossenschaften. Neben dem Preisträger 2002 wurden zwei weitere Firmen mit Urkunden ausgezeichnet. Der Preisträger 2002: WILO GmbH Oschersleben Firma WILO GmbH Oschersleben Anderslebener Str. 161 39387 Oschersleben Die WILO GmbH Betriebsstätte Oschersleben wurde 1991 gegründet und ist neben dem Stammhaus der WILO GmbH in Dortmund die zweite Produktionsstätte des Unternehmens in Deutschland. 1995 wurde der gegenwärtige Produktionsstandort in Oschersleben als Neubau eröffnet. Derzeit hat die Firma 78 Beschäftigte, davon sind 66 Männer, 10 Frauen und zwei Azubis. Das Unternehmen entwickelte sich vom Pumpenhersteller zum Systemanbieter für Heizungsanlagen sowie Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung. Die Firma WILO aus Oschersleben erhält den Arbeitsschutzpreis 2002 für das Projekt "Einführung und konsequente Umsetzung der Philosophie des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses". Im Jahr 2000 begann das Unternehmen mit einer kompletten überarbeitung der Produktionslinien und erzielte damit Produktivitätssteigerungen von bis zu 100 Prozent. Es wurden logistische Abläufe, Fertigungsmethoden, innerbetriebliche Transporte und Arbeitsplätze in gemeinsamen Workshops mit den Beschäftigten kontinuierlich umgestaltet. Oberste Priorität hatte die Schaffung von ergonomischen Bewegungen und kurzen Laufwegen. Dazu wurden zahlreiche Vorrichtungen, Hebezeuge und andere Spezialwerkzeuge entwickelt. Für die Beschäftigten bedeutete das in der Konsequenz: schweres Heben und Tragen, Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen, Gelenk- und Wirbelsäulenbelastungen oder lange Laufwege wurden beseitigt. Das Unternehmen investierte in dieses Konzept nach eigenen Aussagen rund 38.000 Euro. Zwei weitere Firmen mit Urkunden ausgezeichnet: Die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Halle GmbH erhielt für das Projekt "Integrierte Absaugung am Hybrid-Schweißkopf" eine Urkunde. Hierbei handelt es sich um eine technisch innovative Kombination zweier Schweißverfahren in Verbindung mit einer integrierten Schadstofferfassung. Der Einsatz des Hybrid-Schweißkopfes führt zur sicheren Vermeidung von Gefahren durch krebserregende Arbeitsstoffe bei gleichzeitig verringerten Vorbereitungs- und Fertigungszeiten. Ebenfalls mit einer Urkunde ausgezeichnet wurde das von der PECHINEY-Aluminiumpresswerk Burg GmbH angewandte integrierte Arbeitsschutzmanagementsystem. Gefährdungsbeurteilungen, Unfallauswertungen und die Berücksichtigung aller Hinweise der Beschäftigten haben dort zu einem beispielhaften Niveau des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geführt. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Bekanntmachung des Umweltbundesamtes Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2007 · 50:990–1005 DOI 10.1007/s00103-007-0290-y Online publiziert: 21. Juni 2007 © Springer Medizin Verlag 2007 Beurteilung von Innen- raumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten Handreichung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden 1 Einleitung Die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen können beim Aufenthalt in Gebäuden durch Schadstoffe in der Innenraumluft beeinträchtigt werden. Im Zusammenhang mit Befindlichkeitsstö- rungen und gesundheitlichen Beschwer- den und/oder der Wahrnehmung von Gerüchen in Innenräumen werden des- halb häufig im privaten und öffentlichen Bereich Innenraumluftmessungen veran- lasst. Neben amtlichen Institutionen sind eine Anzahl privater Gutachter, Institute und Labore auf diesem Feld tätig. Die Praxis zeigt, dass bei der Durchführung und der Beurteilung solcher Messungen nicht immer vergleichbare Verfahren und Maßstäbe zur Anwendung kommen. Um möglichen Unsicherheiten und Diver- genzen in der Bewertung und daraus re- sultierenden Irritationen der Betroffenen und Streitigkeiten vorzubeugen, wurde diese Handreichung zur Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten von der Ad- hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthy- giene-Kommission des Umweltbundes- amtes und der Obersten Landesgesund- heitsbehörden (Ad-hoc-AG IRK/AOLG) erarbeitet. Ziel und Absicht ist es, ein einheitliches Vorgehen bei der Messung und der Bewertung der Innenraumluft- qualität zu ermöglichen. Die Handrei- chung behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), gilt aber auch für andere innenraumrelevante Stoffe, für die Richt- oder Referenzwerte vorliegen. Die Beurteilung von Messergebnissen für die Innenraumluft beruht im Prinzip auf einer Bewertungshierarchie, die a) als gesundheitliche Bewertung toxiko- logisch abgeleitete Richtwerte für ein- zelne Substanzen oder Substanzgrup- pen heranzieht sowie b) als vergleichende Bewertung sich an statistischen Werten orientiert (z. B. Referenzwerte von Einzelstoffen und dem VOC-Summenwert (TVOC- Wert). Nach Auffassung der Ad-hoc-Arbeits- gruppe wird damit ein praxisbezogenes Verfahren bereitgestellt, das dem aktu- ellen regulatorischen Stand der Diskus- sion in der Bundesrepublik Deutschland entspricht und als verbindliche und dif- ferenzierte Bewertungsvorschrift für den öffentlichen Bereich sowie auch als Empfehlung für den privaten Innenraum herangezogen werden sollte. Diese Bewer- tungen und Empfehlungen richten sich vor allem an Beschäftigte von Behörden 990 | Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 7 · 2007 (z. B. Gesundheits- und Umweltämter), an Sachverständige und an Messinstitute, die mit gesundheitlichen Fragen der Innen- raumluftqualität befasst sind. 2 Begriffsbestimmungen Innenräume. In Anlehnung an die Festle- gung des Sachverständigenrates für Um- weltfragen [1], die Richtlinie VDI 4300 Blatt 1 [2] und die ISO 16000-1 [3] werden als Innenräume definiert: F private Wohn- und Aufenthaltsräume wie Wohn-, Schlaf- und Badezimmer, Küche, Bastel-, Sport- und Kellerräu- me, F Räume in öffentlichen Gebäuden (z. B. Schulen, Kindergärten, Jugend- häuser, Krankenhäuser, Sporthallen, Bibliotheken, Gaststätten, und andere Veranstaltungsräume), F Arbeitsräume und Arbeitsplätze in Gebäuden, die nicht im Hinblick auf Luftschadstoffe den Regelungen des Gefahrstoffrechtes (insbesondere zu Arbeitsplatzgrenzwerten) unterliegen, F Fahrgasträume von Kraftfahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Arbeitsräume (Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind) sind die Anforderungen an Arbeitsstätten ge- mäß Arbeitsstättenverordnung zu be- achten. Grundsätzlich gelten Räume in Arbeitsstätten (wie z. B. Büroräume) als Innenräume im obigen Sinn, wenn die dort auftretenden Luftschadstoffe nicht als Arbeitsstoffe verwendet werden oder wenn ein Arbeitsstoff aus einem gefahr- stoffrechtlich geregelten Bereich in diese Räume übertritt [4]. Messverfahren. Verfahren zur Probenah- me und Analyse eines oder mehrerer Stoffe in der Luft einschließlich Lagerung und Transport der Probe. Raumluftmessungen. Im Allgemeinen um- fasst der Begriff „Messung“ die Probenah- me und die Analyse der Probe, die bei In- nenraummessungen in der Regel getrennt erfolgen. Beim Vergleichen von Messer- gebnissen sind sowohl das angewandte Probenahme- und Analyseverfahren als auch die bei der Messung vorliegenden Bedingungen zu berücksichtigen. Eine In- terpretation der gemessenen Werte sollte nur unter Berücksichtigung der Randbe- dingungen erfolgen. Vor Durchführung einer Messung ist das Messziel zu definie- ren. Hier stehen häufig als Ziele im Vor- dergrund: die Überprüfung der Einhal- tung eines Richtwertes oder die Aussage über mögliche Ausgleichskonzentrationen ohne Lüftung im Raum. Die Messbedin- gungen orientieren sich an diesen Zielen. Die Blätter der Richtlinienreihe VDI 4300 über Probenahmestrategien geben die für die verschiedenen Ziele geeignete Vorge- hensweise an. Die Überprüfung der Ein- haltung eines Richtwertes erfordert die Messung unter Nutzungsbedingungen (s. auch Kapitel 9). Die Bestimmung einer Ausgleichskonzentration wird unter re- duzierten Lüftungsbedingungen durch- geführt und die letzte Lüftung erfolgt in einem ausreichenden zeitlichen Abstand zu dem Beginn der Probenahme (z. B. am Vortag der Messung). Von dem Begriff „Worst-case-Bedingungen“ sollte in die- sem Zusammenhang abgesehen werden. Bei den Messungen sind außergewöhnlich hohe Temperaturen und/oder Außenluft- geschwindigkeiten zu vermeiden (s. a. Kapitel 9). Als Kurzzeitmessungen werden im Allgemeinen solche Messungen verstan- den, deren Probenahmedauer in Abhän- gigkeit von der Messaufgabe weniger als eine Stunde bis hin zu einigen wenigen Stunden beträgt. Langzeitmessungen er- strecken sich über mehrere Stunden bis hin zu Tagen und Wochen. Nutzungszyklus. Als Nutzungszyklus wird die Zeitspanne zwischen 2 Lüftungen verstanden, z. B. die Schulstunde(n) oder der Aufenthaltszeitraum zwischen 2 Pau- senlüftungen. Messunsicherheit. Die Messunsicherheit ist die Größe, mit welcher insgesamt die Unsicherheit des Ergebnisses beschrieben wird, das von einem Messgerät und/oder einem Messverfahren geliefert wird. Sie umfasst sowohl die Probenahme als auch die Analyse. Flüchtige organische Verbindungen (VOC). Als flüchtige organische Verbin- dungen (VOC) werden nach internati- onalen Empfehlungen organisch-che- mische Verbindungen des Siedebereiches von ca. 50-260°C bezeichnet (WHO 1989 [5]); dieser Bereich stimmt mit der Defini- tion nach ECA (1997 [6]) und AgBB (2005 [7]) weitgehend überein. Nach ECA und AgBB werden als VOC organische Ver- bindungen bezeichnet, die analytisch auf einer desaktivierten unpolaren Säule im Elutionsbereich zwischen n-Hexan und n- Hexadecan detektierbar sind [7, 8]. VOC können als Einzelstoffe (identifizierte und nicht identifizierte Verbindungen) und im Rahmen des TVOC-Konzeptes (TVOC = Total Volatile Organic Com- pounds) als Summenparameter betrach- tet werden. Als TVOC wird die Summe flüchtiger organischer Verbindungen, die zwischen n-Hexan und n-Hexade- can eluiert werden, bezeichnet [9]. Die Quantifizierung der identifizierten Sub- stanzen hat substanzspezifisch anhand von Einzelstandards zu erfolgen, die der nicht identifizierten („unbekannten“) Substanzen jeweils als Toluoläquivalent. Da im Bereich zwischen n-Hexan und n-Hexadecan in Abhängigkeit von den gaschromatographischen Bedingungen (Temperaturprogramm, Säule etc.) unter- schiedliche Substanzen auftreten, wird für die TVOC-Berechnung empfohlen, hin- sichtlich der Abgrenzung zu den VVOC der Substanzauswahl des AgBB für VOC zu folgen. Schwerflüchtige organische Verbin- dungen (SVOC) sind organische Verbin- dungen, die im Retentionsbereich ober- halb von n-Hexadecan bis C22 liegen, und sehr flüchtige Verbindungen (VVOC) solche, die unterhalb von n-Hexan auf- treten. 3 Werte zur Beurteilung der Innenraumluftqualität Es gibt in Deutschland (und Europa) kei- ne umfassend rechtsverbindliche Rege- lung für Qualitätsanforderungen an die Innenraumluft. Es existiert jedoch eine Anzahl von Beurteilungswerten, die je nach Autor unterschiedlich bezeichnet werden (z. B. „Richtwerte“, „Orientie- rungswerte“, „Zielwerte“, „Vorsorgewerte“, „Auffälligkeitswerte“) und in ihrer fach- lichen Herleitung und rechtlichen Bedeu- tung erheblich variieren [10]. Grundsätz- lich sind toxikologisch begründete Werte von statistisch definierten Referenz- oder Hintergrundwerten zu unterscheiden. Toxikologisch begründete Werte. Richt- werte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf geeigneten Erkenntnissen zu toxischen Wirkungen und Dosis-Wir- kungs-Beziehungen des jeweiligen Stoffes basieren; oft enthalten sie (Un-)Sicher- heitsabstände, um auch empfindliche Bevölkerungsgruppen zu schützen. Ge- mäß einem Beschluss der Gesundheits- ministerkonferenz obliegt die Festlegung toxikologisch begründeter Richtwerte (RW) in der Bundesrepublik der Ad-hoc- Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Arbeitsge- meinschaft der Obersten Landesgesund- heitsbehörden (Ad-hoc-AG IRK/AOLG) [11]. Vorsorgewerte werden in der Regel in einem bestimmten Abstand unterhalb toxikologisch begründeter Werte festge- legt und sollen Belastungen und Risiken gering halten sowie den Gesundheits- schutz langfristig sicherstellen. Statistisch definierte Werte. Referenz- werte bilden die allgemein vorhandene Exposition gegenüber einem Stoff („Hin- tergrundbelastung“) ab und geben keinen Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 7 · 2007 | 991 Zusammenfassung · Abstract Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2007 · 50:990–1005 DOI 10.1007/s00103-007-0290-y © Springer Medizin Verlag 2007 Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten. Handreichung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden Zusammenfassung Die Beurteilung von Verunreinigungen der Innenraumluft beruht auf einer Bewer- tungsrangfolge, die toxikologisch abgelei- tete Richtwerte für einzelne Substanzen oder Substanzgruppen heranzieht sowie als vergleichende Bewertung sich an sta- tistischen Werten (Referenzwerte von Ein- zelstoffen und dem TVOC-Wert) orientiert. Diese Empfehlung gilt für den privaten In- nenraum, für den öffentlichen Bereich so- wie für Arbeitsplätze ohne Umgang mit Gefahrstoffen. Nach Auffassung der Ad- hoc-Arbeitsgruppe ist der Richtwert I (RW I) die Konzentration eines Stoffes in der In- nenraumluft, bis zu der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung auch bei lebens- langer Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Bei Konzentrationen in der Raumluft oberhalb des Richtwertes II (RW II) sind gesundheit- liche Gefahren bei empfindlichen Raum- nutzern nicht mehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Abge- leitet wurden RW-I- und RW-II-Werte ent- sprechend einem Basisschema für – Toluol (0,3 und 3 mg/m³), – Pentachlorphenol (0,1 und 1 μg/m³), – Dichlormethan (0.2 und 2 mg/m³), – Styrol (0,03 und 0,3 mg/m³), – Tris-2-chlorethylphosphat (0,005 und 0,05 mg/m³), – bicyclische Terpene (0,2 und 2 mg/m³), – Naphthalin (0,002 und 0,02 mg/m³) und – aliphatische Kohlenwasserstoffe (0,2 und 2 mg/m³). Bei Konzentrationen oberhalb des RW II besteht unverzüglicher Handlungsbe- darf, z. B. im Hinblick auf Sanierungsent- scheidungen zur Verringerung der Exposi- tion. Eine Schließung der Räume kann da- her notwendig sein. Im Konzentrationsbe- reich zwischen RW I und RW II ist zunächst verstärkt zu lüften und zu reinigen. Wenn jedoch der Richtwert I nach wie vor über- schritten wird, werden in einem zweiten Schritt weitergehende Maßnahmen emp- fohlen. Die nachfolgende Empfehlung zur Anwendung von TVOC-Werten präzisiert das TVOC-Konzept von Seifert (1999) und gliedert sich in 5 Stufen. Unter der Voraus- setzung, dass die toxikologisch begrün- deten Richtwerte von Einzelstoffen nicht überschritten werden, gilt: Stufe 1: TVOC-Wert < 0,3 mg/m³: hygie- nisch unbedenklich, Zielwert. Stufe 2: TVOC-Wert >0,3–1 mg/m³: hygie- nisch noch unbedenklich, erhöhter Lüf- tungsbedarf. Stufe 3: TVOC-Wert >1–3 mg/m3: hygie- nisch auffällig, befristet (<12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind. Stufe 4: TVOC-Wert >3–10 mg/m3: hygie- nisch bedenklich, Raum befristet (ma- ximal 1 Monat) und bei verstärkter Lüf- tung nutzbar. Stufe 5: TVOC-Wert >10-25 mg/m3: hygi- enisch inakzeptabel. Die Raumnutzung ist allenfalls vorübergehend täglich 992 | Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 7 · 2007 (stundenweise) und bei Durchführung verstärkter regelmäßiger Lüftungsmaß- nahmen zumutbar. Referenzwerte geben keinen Aufschluss über eine Gesundheitsgefährdung. Es wird lediglich ausgesagt, dass der überwie- gende Teil der Bevölkerung in einer ver- gleichbaren Größenordnung exponiert ist. Auch im Bereich der Innenraummes- sungen sollten Referenzwerte möglichst zeitnah aktualisiert werden. Wird ein Refe- renzwert überschritten, sollte zunächst ei- ne Plausibilitätsprüfung vorgenommen werden. Unter Berücksichtigung der Höhe der gefundenen Konzentration und der für die Substanz bekannten toxikologischen Eigenschaften ist zu ermitteln, ob diese Re- ferenzwert-Überschreitung gesundheit- liche Relevanz haben könnte, um ggf. ei- ne Kontrollmessung zu veranlassen. Ergeb- nisse von Innenraumluftmessungen hän- gen erheblich von der Messstrategie, Lüf- tungssituation und raumklimatischen Fak- toren ab. Hierzu werden standardisierte Messbedingungen empfohlen. Schlüsselwörter Richtwert · Referenzwert · TVOC-Wert · standardisierte Messbedingungen
„Gefahrstoffe 2017“ Fachtagung am 05. Juli 2017 bei der IHK Karlsruhe Programmübersicht 09:30 UhrBegrüßung und Einführung Sakina Wagner (Referentin Umwelt der IHK Karlsruhe) Jürgen Mayer (Leiter Technischer Umweltschutz, LUBW Karlsruhe) Alfred Schröder (Leiter Referat 44, UM Stuttgart) 09:45 UhrAktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht Dr. Philipp Bayer (BMAS, Bonn) 10:30 UhrDie neue TRGS 561 (Metalle) – Anspruch und Wirklichkeit Dr. Martin Wieske (WirtschaftsVereinigung Metalle e.V., Berlin) 11:15 UhrPause 11:45 UhrGefährdung durch Asbest bei Tätigkeiten an und in Altbauten Andrea Bonner (BG BAU, Karlsruhe) 12:30 UhrÜberwachungsprojekt „Krebserzeugende Arbeitsstoffe“ in BW Dr. Friederike Ziethe (Regierungspräsidium Freiburg) 13:00 UhrMittagspause 13:45 UhrArbeitsstoffe und Gen-Schalter – wie beeinflussen epigenetisch aktive Substanzen die Gesundheit? Dr. Eberhard Nies (IFA Institut für Arbeitsschutz der DGUV, Sankt Augustin) 14:30 UhrLagerung von Gefahrstoffen – Regelungen und Anwendungsbeispiele Prof. Dr. Herbert Bender (Gefahrstoff Consulting Compliance, Böhl-Iggelheim) 15:15 UhrDas Sicherheitsdatenblatt als Medium der Gefahrenkommunikation Dr. Michael Hagel (Carl Roth GmbH + Co.KG, Karlsruhe) 16:00 UhrSchlusswort Ralf Rutscher (UM, Stuttgart) 16:10 UhrEnde der Veranstaltung Moderation:Ulrich Wurster (LUBW) Download der einzelnen Beiträge unter: https://www.lubw.baden- wuerttemberg.de/arbeitsschutz/fa chveranstaltungen
Das Projekt "Umweltschutz am Arbeitsplatz; Gesundheitsgefaehrdung durch Arbeitsstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Institut für Arbeits- und Sozialmedizin durchgeführt. Ueberpruefung und Festlegung der MAK-Werte und MIK-Werte durch chemische Untersuchungen am Arbeitsplatz und durch medizinische Untersuchungen am exponierten Menschen; Messmethoden.
Das Projekt "Felduntersuchungen bei beruflicher Exposition gegenueber hautschaedigenden Arbeitsstoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Institut für Arbeits- und Sozialmedizin durchgeführt.
Das Projekt "Aktuellerhaltung und Erweiterung des dermatologischen Noxenkataloges im Rahmen der Taetigkeit der Arbeitsgruppe 'Hautschaedigungen' der Senatskommission zur Pruefung gesundheitsschaedlicher Arbeitsstoffe der DFG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Fakultät für Medizin, Dermatologische Klinik und Poliklinik durchgeführt.
Origin | Count |
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Bund | 203 |
Land | 6 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 202 |
Text | 2 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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geschlossen | 5 |
offen | 202 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 183 |
Englisch | 32 |
Resource type | Count |
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Webseite | 44 |
Topic | Count |
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Boden | 135 |
Lebewesen & Lebensräume | 145 |
Luft | 135 |
Mensch & Umwelt | 209 |
Wasser | 118 |
Weitere | 196 |