Das Projekt "Die Praxis der Arbeitsplatzueberwachung - Anwendung von TRK-Werten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz durchgeführt. In der Neuordnung in der Arbeitsstoffverordnung wird der Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen besonders geregelt. Diese Vorschriften sehen u.a. eine allgemeine Messverpflichtung fuer krebsgefaehrdete Arbeitsplaetze vor. Die praktische Anwendung von Grenzwerten bei der Arbeitsplatzueberwachung wird z.Z. dadurch erschwert, dass einerseits fuer viele krebserzeugende Arbeitsstoffe die TRK-Werte fehlen, zum anderen in zahlreichen Betrieben keine Erfahrung fuer die Planung und Durchfuehrung der erforderlichen Messung vorhanden ist. Im Rahmen dieses Projektes wurde eine Schrift zur Einfuehrung in die Praxis der Arbeitsplatzueberwachung erarbeitet. Anhand der TRGA 401 'Messung und Beurteilung von Konzentrationen von giftiger oder gesundheitsschaedlicher Arbeitsstoffe in der Luft' wird die strategische Planung von Arbeitsplatzmessungen erlaeutert. Darueberhinaus werden die verschiedenen Probenahmetechniken und Analysemethoden zur Bestimmung der Schadstoffkonzentration in der Arbeitsluft beschrieben, die bekannten Analyseverfahren fuer krebserzeugende Arbeitsstoffe gesammelt und tabellarisch aufgefuehrt. Anhand von Beispielen werden die einzelnen Arbeitsschritte dargestellt und praktische Hinweise gegeben.
Das Projekt "Ersatzstoffe fuer gefaehrliche Arbeitsstoffe Chromatpigmente" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Angewandten Korrosionsschutz durchgeführt. In der Verordnung ueber gefaehrliche Arbeitsstoffe vom 29.07.1980 wird im Anhang II (Besondere Vorschriften fuer den Umgang mit bestimmten gefaehrlichen Arbeitsstoffen) unter Nr. 1 krebserzeugende Arbeitsstoffe, eine Reihe von Chromaten in der Gruppe II (stark gefaehrdend) bzw. in der Gruppe III (gefaehrdend) aufgefuehrt. Bei Verwendung der dort genannten Chromate sind gemaess der Arbeitsstoff-Verordnung nach 1.2. eine Ermittlungspflicht nach 1.3 Anzeigen und Beschraenkungen sowie nach 1.4 Vorsorgemassnahmen festgelegt. Fuer Bleichromat, das nicht aufgefuehrt ist, bestehen ernsthafte Bedenken. Hiernach sind Chromatpigmente zwar nicht verboten, jedoch wird ihre Anwendung in Beschichtungsstoffen in der Praxis stark eingegrenzt werden. Anlass fuer die vorliegende Dokumentation war die Frage, wie ein Ersatz der Chromatpigmente moeglich ist und fuer welche Anwendungsfaelle sie unentbehrlich sind. Als Ersatzstoffe fuer Chromatpigmente wurden vorgeschlagen: bekannte Pigmente (Bleimennige, Bleicyanamid, Bleiphosphat, Bleistaub, Sulfo-Bleiweiss, Zinkstaub, Eisenoxid, Eisenglimmer, Talkum, Zinkoxid bzw. Farbenzinkoxid), spezielle Pigmente (Aluminiumphosphat, Bariumsulfat, Calcit), neuere Pigmente (u.a.Bleiphosphit, Manganphosphit, Bariummetaborat, Caliumferrit, Zinkferrit, Calcium-Zinkmolybdat, metallorganische Nitroverbindungen), neuere Pigmente in Kombination mit anderen Bindemitteln. In manchen Faellen wird auch ein Ersatz mit der Folge einer Reduzierung der Anforderungen an den Korrosionsschutzwert zu ueberlegen sein.
Das Projekt "Vorkommen von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Teeroelen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz durchgeführt. Teeroele werden verwendet im Strassenbau, in Anstrichmitteln, Holzschutz, -lacken und Teerpappe. Ueber das Vorkommen von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAH) in den Destillationsrueckstaenden von Kohle und Oel (z.B. Teer, Pech) finden sich in der Literatur zahlreiche Hinweise. Es ist jedoch ueber den PAH-Gehalt der verschiedenen Teeroelfraktionen nur wenig bekannt. Da es sich bei Bitumen, Teer und Teeroelen um sehr komplexe Gemische handelt (z.T. mehr als 1000 Komponenten), kann auch bei Unterteilung der Teeroele nach Siedetemperaturen das Vorkommen von PAH in den niedriger siedenden Fraktionen (200-250 Grad C) nicht ausgeschlossen werden. Es koennen durchaus Mitreisseffekte von PAH hoeherer Siedepunkte auftreten. Darueber hinaus sind PAH lipophile Verbindungen, wodurch Verschleppungen ermoeglicht werden. Die gegensaetzlichen Angaben bzgl. des Vorkommens von PAH in Teeroelen haben bei der Diskussion ueber die Aufnahme der Teeroele in die Liste der krebserregenden Stoffe zu kontroversen Standpunkten gefuehrt. In diesem Forschungsvorhaben soll das Vorkommen von PAH in Teeroelen mit Hilfe Hochdruckfluessigkeitschromatographie (HPLC) nachgewiesen und bestimmt werden. Handelsprodukte der Siedebereiche 180-300 Grad C werden untersucht. Bei gesichertErkenntnissen ueber PAH in Teeroelen und deren Bestimmung quantitativer Art in Handelsprodukten kann eine Aufnahme von Teeroelen in die Liste der krebserregenden Stoffe erfolgen.
Das Projekt "Exposition gegenueber Epichlorhydrin bei der Verarbeitung von Epoxidharzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz durchgeführt. Epoxidharze finden in verschiedenen Bereichen breite Anwendungen, z.B. in der Keramikindustrie, metallbearbeitenden Industrie, Lackindustrie. Die beim Umgang mit Epoxidharzverbindungen aufgetretenen Krankheitsfaelle legen den Verdacht nahe, dass freies, nicht umgesetztes bzw. bei der Verarbeitung neu gebildetes Epichlorhydrin als stark gesundheitsschaedlicher Stoff hierfuer verantwortlich ist. Neben seinen stark toxischen Wirkungen steht Epichlorhydrin im Verdacht, beim Menschen cancerogen zu wirken. Es soll ein chemisches Analysenverfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin erarbeitet werden, mit dessen Hilfe Epichlorhydrin in den Epoxidkomponenten nachgewiesen werden kann. Weiterhin sollen Probenahmeverfahren zur Bestimmung des Epichlorhydrin, in deren Dollar319.0000:eingesetzt werden koennen, erarbeitet werden, die bei spaeteren Felduntersuchungen im Betrieb eingesetzt werden koennen. Aus den Ergebnissen der Untersuchungen (einschl. Arbeitsplatzmessungen) sollen Empfehlungen fuer weitere Massnahmen beim Umgang mit Epoxidharzen und ggf. fuer eine sachgemaesse Kennzeichnung nach der Arbeitsstoffverordnung erarbeitet werden.
Das Projekt "Feststellung des Vorkommens gefaehrlicher Arbeitsstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Ingenieurtechnik durchgeführt. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung einer tragfaehigen systematischen Vorgehensweise zur Ermittlung des Vorkommens und der Verwendung gefaehrlicher Arbeitsstoffe, die bisher nicht durch die Arbeitsstoffverordnung und andere Nat. Vorschriften erfasst sind. Durch die Anwendung der zu erabeitenden Systematik koennen die erkannten Stoffe Eingang in den Wirkungsbereich der einschlaegigen Rechtsgrundlagen finden und dienen dann in rechtsverbindlicher Form dem Abbau der Belastung durch gefaehrliche Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz.
Das Projekt "Konzentrationsverteilung von Loesemitteldaempfen in geschlossenen Raeumen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Materialprüfung, Abteilung 4, Chemische Sicherheitstechnik durchgeführt. Feststellung des raeumlich und zeitlichen Konzentrationsverlaufes von Loesemitteldaempfen in engen Raeumen bei Anstricharbeiten. Es sollen die optimalen Bedingungen fuer eine technische Lueftung von engen Raeumen ermittelt werden, wenn in diesen Raeumen Oberflaechenbeschichtungsarbeiten an den Waenden ausgefuehrt werden. Die Lueftung soll so wirksam sein, dass am Arbeitsplatz keine Explosionsgefahren auftreten und nach Moeglichkeit die MAK-Werte unterschritten bleiben und die Beschaeftigten somit keine besonderen Schutzausruestungen benoetigen.
Das Projekt "Untersuchungen von Schadstoffbelastungen an Arbeitsplaetzen bei der Herstellung und Verarbeitung von Metallen Beryllium, Kobalt und deren Legierungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Fachbereich Chemie, Lehrstuhl für Anorganische Chemie II durchgeführt. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, an ausgewaehlten Arbeitsplaetzen der herstellenden und verarbeitenden Metallindustrie die auftretenden Kobalt- bzw. Berylliumbelastungen quantitativ zu erfassen. Insbesondere werden Arbeitsplaetze, an denen atembare Staeube entstehen koennen, untersucht.
Das Projekt "Auswahl von Arbeitsstoffen mit Verdacht auf fruchtschaedigende Wirkung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. R. Seidenstücker durchgeführt. Nach Paragraph 4, Abs. 6 des am 1. Januar 1982 in Kraft tretenden Chemikaliengesetzes wird die Bundesregierung dazu ermaechtigt, vorzuschreiben, dass die Altstoffe, die vor dem Stichtag 18.9.1981 in einem Mitgliedsstaat der EG in den Verkehr gebracht wurden, anzumelden sind, wenn Anhaltspunkte dafuer bestehen, dass sie im Sinne bestimmter Kriterien gefaehrlich sind. Zu diesen Kriterien gehoert auch die fruchtschaedigende (teratogene) Eigenschaft. In der wissenschaftlichen Literatur gibt es bisher keine systematische Auflistung von Arbeitsstoffen, die erwiesenermassen teratogen sind oder bei denen der Verdacht auf fruchtschaedigende Wirkung besteht. Dieses Projekt soll nunmehr die fehlende Uebersicht von gewerblich relevanten Stoffen mit moeglicherweise teratogenen Eigenschaften liefern. Dabei sollen primaer vorhandene Verzeichnisse teratogener Substanzlisten mit Stofflisten aus der Arbeitsstoffverordnung, der MAK-Wert-Liste und anderen Arbeitsschutzregelwerken verglichen, verdaechtige Arbeitsstoffe herausgesucht und ggf. kategorisiert werden. Die erstellte Liste soll den zustaendigen Behoerden als Entscheidungshilfe fuer die Forderung von Nachmeldungen alter Stoffe nach Paragraph 4 Abs. 6 ChemG. dienen.
Das Projekt "Arbeitsschutz in toxikologischen Laboratorien der chemischen Industrie und sonstiger Forschungseinrichtungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. R. Seidenstücker durchgeführt. Ziel des FV ist es: Nach einer Bestandsaufnahme bestehender Richtlinien und einem Vergleich mit anderen, auch und besonders auslaendischen Regelwerken ueber Arbeitsschutzvorschriften fuer toxikologische Laboratorien sollen Vorschlaege zu bundeseinheitlichen Umgangsrichtlinien gemacht werden.
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Bund | 9 |
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Förderprogramm | 9 |
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Deutsch | 9 |
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