Bodendenkmäler (Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG), dargestellt als Mittelpunktkoordinate mit 300 m Wirkumkreis
Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
Umgebungsschutz für den Limes als landschaftsprägendes Element
Die Daten bilden die Archäologischen Baudenkmale nach § 3.2. und § 3.3 des NDSchG und die Archäologischen Bodendenkmale nach § 3.4 des NDSchG ab. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in das Verzeichnis ab. Objekte, die nicht im Verzeichnis enthalten sind, können Denkmäler sein. Die Daten sind kein vollständiges Verzeichnis. Hinweis: Keine rechtsverbindliche Grundlage. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörden und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich. Die Daten sind Eigentum des Landes Niedersachsen. Zugang wird nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt.
Geologische Karte 1:25 000 mit Erläuterungen, bestehend aus: Geologische Grundkarte 1:25 000, Profiltypenkarte des Quartär 1:25 000, Karte der Bohrprofile 1:25 000, Karte der präquartären Schichten und Lage der Quartärbasis 1:25 000, Übersichtskarte der Grundwassergleichen 1:50 000, Übersichtskarte der Bodengesellschaften 1:50 000, Übersichtskarte der geschützten Landschaftsteile sowie der ur- und frühgeschichtlichen Funde 1:50 000. Die Geologische Karte 1:25 000 liegt in analoger und digitaler Form sowie als Geodatendienst vor. Blatt 2426 Wandsbek wurde nur in digitaler Form veröffentlicht (CD).
Das Heft Nr. 3 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ präsentiert Ergebnisse der osteoarchäologischen Untersuchungen auf dem Areal der im Laufe des späten Mittelalters aufgegebenen Siedlung Balhorn bei Paderborn. Dort stießen die Archäologen bei ihren Ausgrabungen auch auf ca. 24.000 Tierknochen. Auf Anfrage der Archäologen führte der GD NRW eine osteoarchäologische Analyse der Nutz- und Wildtiervergesellschaftung von der römischen Kaiserzeit bis ins späte Mittelalter durch. Aus der taxonomisch-numerischen Knochenanalyse konnte die Nutzung der Tiere im Laufe des benannten Zeitraumes geklärt werden. Hieraus lassen sich die damalige wirtschaftliche Bedeutung der verschiedenen Haustierrassen und die ökonomischen Strategien ihrer Besitzer (Schlachten, Essen, Zucht) ablesen. [2017. 36 S., 74 Abb., ISSN 2510-1331]
Ein Bodendenkmal zählt neben den Bau- und Kunstdenkmalen sowie den beweglichen Denkmalen zu den Kulturdenkmalen unseres Landes. Bodendenkmale sind im Boden liegende Zeitzeugen, die vom Leben in der Vergangenheit künden. Dazu gehören u. a. Überreste von früheren Befestigungsanlagen, Siedlungen, Grenzziehungen, Kult- und Bestattungsplätzen sowie Produktionsstätten. Der Umgang mit diesen Denkmalen obliegt dem Denkmalschutzgesetz M-V . Die Erfassung und die Angaben bzw, Daten dieser Bodendenkmale beziehen sich auf das Gebiet des Landkreises Vorpommern-Rügen und werden von der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises gepflegt.
Datensatz zum Thema Schutzgebiete für das Bundesland Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck. Die Datenserie beinhaltet Daten aller derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD) und aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG). Die archäologischen Kulturdenkmale sind nach §§ 8 (1) und 24 DSchG SH 2015 *, die Schutzzonen nach §§ 10 und 24 DSchG SH 2015 in einer Denkmalliste verzeichnet. Die Denkmallisten und die darauf basierenden Schutzflächenkartierungen sind nicht abschließend, da jederzeit mit der Aufdeckung bislang verborgener und somit noch nicht bekannt gewordener archäologischer Kulturdenkmale zu rechnen ist. Für diese besteht eine gesetzliche Meldepflicht (§ 15 Abs. 1 DSchG SH 2015). Grundsätzlich ist der gesetzliche Schutz nicht von der Eintragung in die Denkmalliste und der daraus resultierenden Kartierung abhängig (§ 8 Abs. 1 DSchG SH 2015), sondern gilt für alle Objekte, die den Kriterien eines archäologischen Kulturdenkmals (§ 2 Abs. 2 DSchG SH 2015) entsprechen. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen, die archäologische Kulturdenkmale direkt betreffen oder betreffen können oder die geeignet sind, den Eindruck eines Kulturdenkmals durch Veränderung der Umgebung wesentlich zu beeinträchtigen und alle beeinträchtigenden oder gefährdenden Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten und Welterbestätten ist eine Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein bzw. der unteren Denkmalschutzbehörden nach §§ 4 und 12 DSchG SH 2015 erforderlich. Ausführliche Informationen sowie Zugang zu den Denkmallisten erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.htm *Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) vom 30. Dezember 2014, GVOBl. Schl.-H. Ausgabe 29. Januar 2015
In dieser Ansicht werden Ihnen die in der Denkmalliste verzeichneten archäologischen Kulturdenkmale, Grabungsschutzgebiete und die Kern- und Pufferzone des UNESCO-Weltkulturerbes „Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk“ angezeigt.
Origin | Count |
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Bund | 123 |
Land | 16 |
Wissenschaft | 172 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 108 |
unbekannt | 188 |
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offen | 288 |
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Boden | 98 |
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