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Nachhaltigkeit für eine lebenswerte Zukunft Mehr als 300 Jahre Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit in Sachsen-Anhalt Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt Bildung für nachhaltige Entwicklung Förderung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung Nachhaltige Entwicklung in Kommunen und Regionen des Landes Sachsen-Anhalt Freiwilliges Ökologisches Jahr Dokumente

Der Begriff der "Nachhaltigkeit" hat bereits eine über 300-jährige Tradition. Der Deutsche Hans Carl von Carlowitz sprach erstmals 1713 in seinem Buch über die Ökonomie der Waldkultur (Silvicultura oeconomica) das Prinzip einer nachhaltigen Nutzung des Waldes an. Der Wald wird als ein Symbol für langfristiges, generationenübergreifendes Denken gehandelt, da man Bäume nicht für sich selbst pflanzt, sondern im Hinblick auf zukünftige Generationen. Heute wird das Wort "Nachhaltigkeit" weit über die Forstwirtschaft hinaus verwendet. Der 1987 veröffentlichte Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung beschreibt Nachhaltigkeit als „dauerhafte Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, das künftige Generationen ihre Bedürfnisse nicht befriedigen können“ (Volker Hauf). Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 durch die Vereinten Nationen im Jahr 2015 wurde ein weiterer Schritt zu einer nachhaltigen Entwicklung der Welt gemacht. Erstmals wurden die drei Ebenen Ökologie, Ökonomie und Soziales gleichberechtigt einbezogen. Ziel des globalen Aktionsplans für "die Menschen, den Planeten und den Wohlstand" sind Veränderungen hin zu einer nachhaltigen Welt. Mit 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Develepment Goals, kurz: SDGs) und überprüfbaren 169 Zielvorgaben sollen die vorhandenen Herausforderungen, wie beispielsweise der Armutsbekämpfung, Verbesserung von Bildung und Gesundheitsversorgung oder bezahlbarer und sauberer Energie bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden. Die Nachhaltigkeitspolitik der Landesregierung Sachsen-Anhalts basiert auf ressortübergreifender Abstimmung und Zusammenarbeit sowie dem Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche. Nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln erfordert von Politik und Gesellschaft in Sachsen-Anhalt  erhebliche Anstrengungen, um möglichst allen Menschen ein gesundes Leben zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern. Der Gedanke der nachhaltigen Entwicklung fließt seit 1990 in alle vom Land Sachsen-Anhalt erarbeiteten Konzepte ein. Angesichts großer globaler Herausforderungen wie dem fortschreitenden Klimawandel will die Landesregierung ihre Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Sachsen-Anhalt noch konsequenter umsetzen. Das Kabinett hat hierfür am 20.09.2022 eine vom Umweltministerium vorgelegte Neufassung der Strategie gebilligt. Die Strategie ist an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ausgerichtet und umfasst 28 Nachhaltigkeitsziele, die tatsächlich auch seitens des Landes beeinflussbar sind. Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt zum Download Bildung für nachhaltige Entwicklung ist eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung in Sachsen-Anhalt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt erarbeitet eine Nachhaltigkeitsstrategie mit Ausrichtung auf die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals (SDGs)) der Agenda 2030 . weiterlesen Projekte und Maßnahmen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) werden auf der Grundlage der " Richtlinien Nachhaltigkeitsbildung " unterstützt. Gefördert werden Projekte einschließlich Modellversuche, die sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung orientieren, der Entwicklung von Umweltbewusstsein dienen und geeignet sind, das Engagement unterschiedlicher Zielgruppen für eine umweltgerechte Entwicklung zu verbessern sowie Impulse für eine zukunftsorientierte Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Umweltbildung geben. weiterlesen In den Kommunen und Regionen in Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche Initiativen und Projekte, die einer nachhaltigen Entwicklung dienen und vom bürgerlichen Engagement bzw. dem Engagement diverser Akteure in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen getragen werden. weiterlesen Mit der Teilnahme am Freiwilligen Ökologischen Jahr können im Land Sachsen-Anhalt junge Menschen für eine Nachhaltige Entwicklung sensibilisiert werden und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren die nachhaltigen Strukturen des Landes unterstützen. weiterlesen

Internationales Chemikalienmanagement

Internationales Chemikalienmanagement Im Umgang mit Chemikalien geht es vor allem darum, negative Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit zu minimieren, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig den Nutzen von Chemikalienanwendungen für eine nachhaltige Entwicklung zu maximieren. Für dieses Ziel muss eine Vielzahl von Akteuren international zusammenarbeiten und konzertiert wirksame Instrumente zum globalen Chemikalienmanagement einsetzen. Beyond 2020 - eine entscheidende Phase für das Chemikalienmanagement weltweit Globale Trends zeigen ungebremst steigende Herstellungs- und Verwendungsmengen von immer zahlreicheren Chemikalien in zunehmend vielfältigeren Anwendungen und Erzeugnissen. Dadurch wachsen weltweit die Anforderungen an ein verantwortungsvolles Chemikalienmanagement. Gleichzeitig entwickeln sich jenseits bisheriger Industrie-Regionen neue Schwerpunkte der Chemieindustrie und rasch wachsende Konsummärkte. 2002 wurde auf dem Weltgipfel in Johannesburg das sogenannte 2020-Ziel für Chemikalienmanagement vereinbart. Es besagt im Kern, dass beim Umgang mit Chemikalien in allen Phasen ihres Lebenszyklus signifikante negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bis zum Jahr 2020 weltweit minimiert werden sollen. Bis zum Zieljahr 2020 wurde dies nicht erreicht. Das hat der Global Chemicals Outlook II (GCO II) des ⁠ UN ⁠-Umweltprogramms ( UNEP ) im April 2019 ausdrücklich bestätigt. Über das künftige internationale Chemikalien- und Abfallmanagement haben die Staaten und ⁠ Stakeholder ⁠ auf der Fünften Weltchemikalienkonferenz (International Conference on Chemicals Management - ICCM5 ) entschieden. Ende September 2023 wurden unter deutschem Vorsitz in Bonn zukunftsweisende Beschlüsse gefasst und lassen dem Strategischen Ansatz zu Internationalem Chemikalienmanagement (SAICM) das Global Framework on Chemicals – For a Planet Free of Harm from Chemicals and Waste (GFC) folgen. Bewährte Instrumente nutzen, verbreiten und weiterentwickeln Trotz der Fortschritte in vielen Bereichen sind aus Sicht des Umweltbundesamtes erheblich stärkere Entschlossenheit und konsequentere Orientierung aller Akteure auf dieses übergreifende gemeinsame Ziel dringend notwendig. Politisch und fachlich kann das neue Zielsystem des GFC die konkrete Abstimmung und Umsetzung der zahlreichen dafür erforderlichen Maßnahmen und Beiträge deutlich erleichtern. Gleichzeitig ist die zweite große Herausforderung eines erheblichen Kapazitätsaufbaus zu bewältigen, denn vielerorts müssen geeignete Instrumente des Chemikalienmanagements erst noch eingerichtet werden. Weltweit müssen die besten Praktiken kontinuierlich verbreitet und weiterentwickelt werden, um den Zielen des GFC auch global näher zu kommen und gleichzeitig die anderen Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Wichtige bereits existierende Bausteine und Grundlagen dafür sind: Mit dem GFC folgt dem Strategischen Ansatz für Internationales Chemikalienmanagement SAICM ein übergreifendes Rahmenwerk mit der einzigartigen multi-Sektor- und multi-⁠ Stakeholder ⁠-Ausrichtung, die sich im SAICM bereits bewährt hat. Zusätzliche Robustheit erhält das GFC u.a. durch sein konkretisiertes Zielsystem und zahlreiche Umsetzungsmechanismen; Völkerrechtlich verbindliche Regelwerke wie die Übereinkommen von Basel (zu gefährlichen Abfällen), Rotterdam (zur Information über exportierte gefährliche Stoffe), Stockholm (zu langlebigen organischen Schadstoffen ⁠POP⁠) und Minamata (zu Quecksilber); International akzeptierte Werkzeuge zu Prüfung, Bewertung und Management von Chemikalien, die maßgeblich die OECD mit ihren Mitgliedern entwickelt und bereitstellt. Über den OECD-Raum hinaus bietet besonders das IOMC umfassende Unterstützungsangebote für Schwellen- und Entwicklungsländer. Eine ganz wesentliche Grundlage für jedes Chemikalienmanagement ist das auf ⁠UN⁠-Ebene entwickelte Globally Harmonised System GHS ; Bedeutende regionale Regelwerke wie z.B. die europäischen Verordnungen zu Chemikalien ( REACH und ⁠ CLP ⁠), Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden . Nachhaltige Entwicklung im und mit Chemikalienmanagement konsequenter vorantreiben Das 2020-Ziel wenigstens "beyond 2020" zu erreichen erfordert aus Sicht des Umweltbundesamts aber deutlich mehr. Zur konsequenten Ausrichtung aller Maßnahmen im Chemikalienmanagement - genannten wie ungenannten, verbindlichen wie zahlreichen freiwilligen - muss ein umfassendes, für viele auch transformatives Konzept für Nachhaltige Chemie eine zukunftssichere fachliche Orientierung für unternehmerisches, zivilgesellschaftliches und behördliches Handeln im Chemiesektor liefern. Für diese übergreifende Orientierung ist eine breite Verständigung aller Akteure und Interessenträger über zahlreiche spezifische Aspekte und geeignete Indikatoren erforderlich. Dies gilt zum Beispiel auch im Zusammenhang mit der Entwicklung einer funktionierenden und „ungiftigen“ Kreislaufwirtschaft, für die unsere Produktions- und Konsummuster und unser Umgang mit Ressourcen neu organisiert werden müssen. Noch deutlicher wird dies mit Blick auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung, die sogenannten SDG (Sustainable Development Goals), die die Weltgemeinschaft im Folgeprozess zum Rio-Gipfel erarbeitet und im September 2015 als Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung verabschiedet hat. SDG-Unterziel 12.4 sieht vor, einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus zu erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich zu verringern. Dass dieses Ziel weltweit auch nach Ablauf der ersten Halbzeit der Agenda 2030 bei weitem noch nicht erreicht ist, verdeutlicht den enormen Handlungsdruck. Darüber hinaus ergibt sich aus der Agenda 2030, dass die Bedeutung von versiertem Chemikalienmanagement für die nachhaltige Entwicklung insgesamt noch zu oft unterschätzt wird. Denn viele Lösungen sind auf wesentliche Beiträge aus dem Chemiesektor angewiesen, zum Beispiel bei Bekämpfung von Armut, Hunger, ⁠Klimawandel⁠, bei der Sicherung von Gesundheit, Hygiene, Ernährung, sauberem Wasser, sauberer Energieversorgung, und für viele andere gesellschaftliche Bedürfnisse und Herausforderungen mehr. Wenn sich Chemiesektor und Chemikalienmanagement dabei umfassend an einem übergreifenden Konzept nachhaltiger Chemie orientieren, tragen sie damit entscheidend zur nachhaltigen Entwicklung bei. Umgekehrt wird business as usual – laut GCO II keine Option! – so hohe Kosten für die Gesellschaft verursachen, dass eine Transformation auch aus diesem Grund immer dringlicher wird. Mit Blick auf SDG 17 („Partnerschaften zum Erreichen der Ziele“) ist bemerkenswert, dass Transparenz und Kooperation der betroffenen ⁠Stakeholder⁠ für das Finden wirksamer Lösungen oft entscheidend sind. Solche kooperativen Ansätze sind wesentliche Elemente sowohl im Strategischen Ansatz SAICM und seinem Nachfolger GFC als auch zur praktischen Umsetzung eines umfassenden Konzepts für Nachhaltige Chemie. Mit dem eigenständig agierenden International Sustainable Chemistry Collaborative Centre ISC3 entstand 2017 als Initiative und Beitrag Deutschlands eine international vernetzte und besonders dialogorientierte Institution, die genau mit diesem Gedanken die Nachhaltige Chemie weltweit fördern und verbreiten soll. Die Rolle des Umweltbundesamts Das Fachgebiet "Internationales Chemikalienmanagement" (IV 1.1) des Umweltbundesamts agiert als Deutsche Kontaktstelle (National Focal Point) zu SAICM/GFC sowie den Übereinkommen von Stockholm und Minamata. Es adressiert den oben skizzierten Arbeits- und Entwicklungsbedarf mit eigenen Arbeiten und einer Reihe von Projekten des Umweltressortforschungsplans, sowie in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Facheinheiten des ganzen Hauses und mit dem BMUV . Bei Produktion und Einsatz von Chemikalien ist letztlich immer die Frage zu beantworten, welchen gesamtgesellschaftlichen Nutzen und Schaden dies bedeutet. Die politischen Entscheidungsträger müssen ökonomische, soziale und ökologische Argumente abwägen, wenn sie über geeignete – das heißt im Sinne der oben genannten Ziele wirksame und dabei möglichst effiziente – Maßnahmen eines verantwortungsvollen Chemikalienmanagements entscheiden. Strikte gesetzliche Regelungen können genauso wichtig sein wie ökonomische Lenkungsinstrumente oder freiwillige Programme. Entscheidend sind sorgfältige Konzeption, angemessene Ressourcen zur Umsetzung und wirksames Zusammenspiel aller Maßnahmen. Das Umweltbundesamt ist als Partner in diesem Zusammenspiel besonders dafür verantwortlich, mit wissenschaftlichen Methoden ökologische Grenzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Wo die ökologischen bzw. planetaren Grenzen noch unklar sind, identifizieren wir Leitplanken im Sinne des Vorsorgeprinzips und nach bestem verfügbarem Wissen, die uns vor fatalem Überschreiten dieser Grenzen bewahren sollen. Mehr aktuelle Informationen Das International Institute for Sustainable Development ( IISD ) ist ein kanadisches Forschungsinstitut, das sich seit über 30 Jahren mit nachhaltiger Entwicklung weltweit beschäftigt. Als gemeinnützige Organisation wird es u.a. von verschiedenen Regierungen, einigen Institutionen der Vereinten Nationen, Stiftungen und aus dem Privatsektor finanziell unterstützt, so auch vom ⁠ BMUV ⁠. Seit 2016 betreibt das IISD das „ SDG Knowledge Hub “ – ein Online-Ressourcenzentrum mit Nachrichten zur Umsetzung der Agenda 2030. Das Earth Negotiations Bulletin ( ENB ) berichtet unabhängig und zeitnah über die Verhandlungen der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung und ist ebenfalls ein Projekt des IISD. Aktuelle Informationen zu Chemikalien und Abfällen sind auf der spezifischen Themenseite des ENB zu finden.

Beobachtete und künftig zu erwartende globale Klimaänderungen

Beobachtete und künftig zu erwartende globale Klimaänderungen Die Veränderungen im globalen Klimasystem haben seit 1950 rapide zugenommen und sind beispiellos im Vergleich zu den vorherigen Jahrtausenden. Zweifellos hat der menschliche Einfluss zur deutlichen Erwärmung der Atmosphäre, Ozeane und Landflächen geführt. Anhaltende Treibhausgas-Emissionen werden auch künftig starke Klimaänderungen und weitere Extremereignissen verursachen. Aktueller Stand der Klimaforschung Auf Basis deutlich verbesserter Kenntnis  der Klimaprozesse, besserer (paläoklimatischer) Nachweise zu den Klimabedingungen vergangener Erdepochen und der Reaktion des Klimasystems auf den zunehmenden Strahlungsantrieb der Sonne ist der vom Menschen verursachte ⁠ Klimawandel ⁠ eindeutig nachweisbar und wirkt sich bereits auf sehr viele ⁠ Wetter ⁠- und Klimaextreme in allen Regionen der Welt aus. Dieser Einfluss des Menschen auf das Erdklima (anthropogener Klimawandel) und die damit einhergehenden weitverbreiteten Veränderungen zeigen sich in der schnellen Erwärmung der unteren ⁠ Atmosphäre ⁠ und der Ozeane, in den Veränderungen des globalen Wasserkreislaufs, in der weltweiten Abnahme von Schnee und Eis, im Anstieg des mittleren globalen Meeresspiegels und an veränderten Jahreszeiten. Zudem gibt es jetzt noch mehr beobachtete Veränderungen von Wetterextremen wie Hitzewellen, Starkniederschlägen, Überflutungen, Dürren und tropischen Wirbelstürmen sowie insbesondere noch mehr eindeutigere Belege für deren Zuordnung zum Einfluss des Menschen. Die Treibhausgas-Konzentrationen in der Atmosphäre sind auch in den letzten 10 Jahren weiter angestiegen und haben 2023 jährliche Mittelwerte von 419 ⁠ ppm ⁠ für Kohlendioxid (CO 2 ), 1.940 ⁠ ppb ⁠ für Methan (CH 4 ) und 336,8 ppb für Lachgas (N 2 O) erreicht. Die mittlere globale dekadische Oberflächentemperatur stieg im Zeitraum von 1880 bis 2023 um mehr als 1,3 °C (vgl. Abb. „Der Einfluss des Menschen hat das ⁠ Klima ⁠ in einem Maße erwärmt, wie es seit mindestens 2.000 Jahren nicht mehr der Fall war"). Auf der Nordhalbkugel war die letzte Dekade die wärmste seit mehr als 125.000 Jahren. Zu erwartende globale Klimaänderungen Bis Ende des 21. Jahrhunderts wird sich die Erwärmung der bodennahen Luftschicht fortsetzen. Alle zugrunde gelegten Treibhausgasemissionsszenarien ergeben bis Ende des 21. Jahrhunderts eine Temperaturzunahme. Je nach ⁠ Szenario ⁠ kann die mittlere Erwärmung von 1,5 bis 5,7 °C im Vergleich zu vorindustriellen Bedingungen (Referenzperiode: 1850-1900) reichen. Nur unter der Voraussetzung sehr ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen und drastischer Reduktionen der CO 2 - und anderer ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen ließe sich der mittlere Temperaturanstieg bis 2100 gegenüber der vorindustriellen Zeit auf 1,5 °C bis 2,4 °C begrenzen. Nähere Informationen zum Sechsten Sachstandsbericht des Weltklimarats (⁠ IPCC ⁠-AR6) finden Sie auf der Seite der Deutschen IPCC Koordinierungsstelle. Die Teilberichte des AR6 Der Bericht der Arbeitsgruppe I des Weltklimarates ⁠ IPCC ⁠ kommt zu dem klaren Schluss, dass die vom Menschen verursachten (anthropogenen) Treibhausgasemissionen eindeutig die Ursache für die bisherige und die weitere Erwärmung des Klimasystems der Erde sind. Die zahlreichen ⁠Folgen der Klimaerwärmung⁠ - einschließlich der Extremereignisse – werden immer offensichtlicher und lassen sich direkt dem anthropogenen ⁠Treibhauseffekt⁠ zuordnen. Die Auswirkungen der globalen Klimaveränderungen sind somit intensiver und häufiger geworden und werden dies auch in den kommenden Jahrzehnten weiterhin tun. Der Anstieg der globalen mittleren Oberflächentemperatur wird im Vergleich zum vorindustriellen Niveau wahrscheinlich Anfang der 2030er Jahre den Wert von 1,5°C erreichen. Mehr zum Thema; der ⁠ Klimawandel ⁠ verläuft schneller und folgenschwerer finden Sie hier . Im Fokus des zweiten Teilberichtes stehen die Folgen des Klimawandels sowie die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠. Der IPCC warnt: Die Klimarisiken für Ökosysteme und Menschen nehmen weltweit rapide zu. Nur konsequenter ⁠ Klimaschutz ⁠ und frühzeitige Klimaanpassung können Risiken verringern. Der Teilbericht beschreibt sehr deutlich die Auswirkungen der Klimakrise. Bereits jetzt sind massive Folgen für Ökosysteme und Menschen in allen Regionen der Welt sichtbar und die weltweiten CO₂ Emissionen steigen weiter. Die Auswirkungen der Klimakrise werden Menschen und Ökosysteme selbst dann noch spürbar belasten, wenn es uns gelingt, entschieden umzusteuern und die Erderhitzung auf 1,5 °C zu begrenzen. Mehr zur Anpassung an den Klimawandel finden sie hier . Die wohl wichtigste Botschaft des dritten Teilberichtes ist, dass es technologisch und ökonomisch nach wie vor möglich wäre, die globale Erwärmung entsprechend des Übereinkommens von Paris auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen. Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende ⁠ Treibhausgas ⁠-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig (d.h. in Energiesystemen, Städten, Land- und Forstwirtschaft, ⁠ Landnutzung ⁠, Gebäuden, Verkehr und Industrie). Sofortige Klimaschutzmaßnahmen würden das globale Wirtschaftswachstum nur geringfügig verringern – verglichen mit einer rein hypothetischen Entwicklung, die den Klimawandel gar nicht enthält. Verglichen mit den zu erwartenden Wirtschaftskrisen und Rezessionen bei einer Erwärmung von mehr als 1,8 °C stellen sofortige Klimaschutzmaßnahmen dagegen auch ökonomisch eine äußerst lohnende Investition dar. Erstmalig stand auch das energie- und emissionssparende Verhalten in Unternehmen und im Alltag im Zentrum des Teilberichtes. Weltweit verbesserte Rahmenbedingungen wie politische und regulatorische Instrumente, internationale Zusammenarbeit, Marktinstrumente (z.B. CO₂-Bepreisung), Investitionen, Innovationen, Technologietransfer, Aufbau von Know-How sowie klimafreundliche Lebensstile bieten Möglichkeiten, die notwendigen System-Transformationen im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung und globaler Gerechtigkeit zu gestalten. Armutsbekämpfung und eine gesicherte Energieversorgung könnten ohne signifikante Emissionssteigerungen erreicht werden. Die allerwichtigsten Optionen liegen dabei in der Nutzung von Sonnenenergie und Windkraft sowie im Mobilitäts-, Gebäude- und Ernährungs-Sektor (hier vor allem weniger Fleischkonsum), aber auch besonders im Schutz und der Verbesserung der Wirksamkeit von Ökosystemen (vor allem der globalen Wälder und Moore). Hier haben wir für Sie die Kernaussagen des dritten Teilberichts zusammengefasst.

IPCC-Bericht: Sofortige globale Trendwende nötig

IPCC-Bericht: Sofortige globale Trendwende nötig Der Sechste Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC liegt nun vollständig vor. Demnach ist es nach wie vor möglich, die globale Erwärmung auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen. Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende Treibhausgas-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig. Bei Beibehaltung der aktuellen Politik und der aktuellen Maßnahmen weltweit steigen die Treibhausgasemissionen demnach auch in Zukunft weiter an (siehe Abbildung 1 am Ende des Texts). Allerdings zeigt der Bericht auch, dass es technologisch und ökonomisch nach wie vor möglich wäre, die langfristige globale Erwärmung entsprechend des Pariser Klimaabkommens von 2019 auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen. Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende ⁠ Treibhausgas ⁠-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig (d.h. in Energiesystemen, Städten, Land- und Forstwirtschaft, ⁠ Landnutzung ⁠, Gebäuden, Verkehr und Industrie). Besonders kostengünstige und nachhaltige Technologien sind im Energiesektor verfügbar, allen voran Solar- und Windenergie (siehe Abbildung 2 am Textende). Einige Klimaschutzszenarien des 6. ⁠ IPCC ⁠ Sachstandberichtes verlassen sich auf eine äußerst kostenintensive und unsichere groß-skalige Anwendung von Geoengineering-Technologien wie ⁠ CCS ⁠ (Carbon Capture and Storage, Abscheidung und Speicherung von CO₂) und CDR (Carbon Dioxide Removal, dauerhaftes Entfernen von CO₂ aus der ⁠ Atmosphäre ⁠). Dies ist aus Sicht des Umweltbundesamts äußerst riskant, denn so erhöht sich bereits heute die Gefahr, dass umfassende Treibhausgas-Minderungen mit verfügbaren Minderungsoptionen im Vertrauen auf unsichere zukünftige Technologien unterlassen werden (sogenannte ⁠ Mitigation ⁠ Deterrence). Weltweit verbesserte Rahmenbedingungen wie politische und regulatorische Instrumente, internationale Zusammenarbeit, Marktinstrumente (z.B. CO₂-Bepreisung), Investitionen, Innovationen, Technologietransfer, Aufbau von Know-How sowie klimafreundliche Lebensstile bieten Möglichkeiten, um die notwendigen System-Transformationen im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung und globaler Gerechtigkeit zu gestalten. Armutsbekämpfung und eine gesicherte Energieversorgung könnten ohne signifikante Emissionssteigerungen erreicht werden. Die allerwichtigsten Optionen liegen dabei in der Nutzung von Sonnenenergie und Windkraft sowie im Mobilitäts-, Gebäude- und Ernährungs-Sektor, aber auch besonders im Schutz der Ökosysteme (vor allem Schutz der globalen Wälder und Moore). ⁠ WMO ⁠-Klimabericht vom 9. Mai 2022 Das neueste ⁠ Klima ⁠-Update der ⁠ UN ⁠-Weltwetterorganisation (WMO) zeigt, dass die globale Jahresdurchschnittstemperatur mit 50%iger Wahrscheinlichkeit bereits in den nächsten fünf Jahren die Marke von 1,5 °C mindestens einmal überschreiten wird. Daraus folgt zwar nicht, dass die 1,5 °C-Grenze ab diesem Zeitpunkt kontinuierlich überschritten wird, in den Folgejahren kann der Durchschnittswert auch wieder niedriger ausfallen. Allerdings geht der Bericht davon aus, dass Überschreitungen der 1,5 °C-Marke mit der Zeit immer wahrscheinlicher werden und die globalen Temperaturen weiter ansteigen. Das jährliche Update der Weltwetterorganisation WMO nutzt das Fachwissen international anerkannter Klimawissenschaftler und die besten Vorhersagesysteme führender Klimazentren auf der ganzen Welt. Mehr Informationen (englisch): https://public.wmo.int/en/media/press-release/wmo-update-5050-chance-of-global-temperature-temporarily-reaching-15%C2%B0c-threshold Die Kernaussagen des IPCC-Berichts Die THG-Emissionen sind seit 2010 mit etwa 1,3% pro Jahr zwar langsamer angestiegen als im vorherigen Jahrzehnt (2,1% pro Jahr); damit sind sie aber noch immer höher als jemals zuvor in der Geschichte der Menschheit. Zunehmende wirtschaftliche Aktivitäten in allen Sektoren führen weiterhin zu mehr Emissionen, trotz zunehmender Klimaschutzmaßnahmen. Das Risiko, 1,5°C globale Erwärmung langfristig zu überschreiten, ist damit größer als noch im 1,5°-Sonderbericht von 2018. Die historischen kumulativen Netto-CO₂-Emissionen zwischen 1850 und 2019 belaufen sich auf etwa vier Fünftel (also 80%) des gesamten Kohlenstoffbudgets (zentraler Schätzwert etwa 2900 Gt CO₂), um die globale Erwärmung mit einer 50%igen Wahrscheinlichkeit auf 1,5°C zu begrenzen. Das nach 2019 noch verbleibende globale CO₂-Budget beträgt ca. 510 Gt CO₂ für 1,5°-Pfade bzw. 890 Gt CO₂ für 2°-Pfaden. Allerdings übersteigen schon allein die Emissionen aus der bestehenden und derzeit geplanten Infrastruktur für fossile Energien bereits das globale CO₂-Budget für 1,5°C. Mit den bei der UN-Klimarahmenkonvention (⁠ UNFCCC ⁠) bis 11.10.2021 eingereichten nationalen Minderungsplänen (NDCs) für 2030 wird eine globale Erwärmung von 2,1°C bis 3,4°C bis 2100 erwartet. Unterschiedliche THG-Emissionen pro Kopf spiegeln die Einkommensungleichheiten in den Weltregionen und zwischen Privathaushalten wider. Die 10 % reichsten Privathaushalte, von denen sich etwa zwei Drittel in entwickelten Ländern befinden, tragen 34% bis 45% zu den THG-Emissionen bei. Für 1,5°C-Pfade müssen die globalen CO₂-Emissionen gegenüber 2019 um 48% bis 2030 und um 80% bis 2040 sinken und bis Anfang der 2050er Jahre in allen Sektoren und Regionen auf Netto-Null Emissionen abfallen (Netto-Null ⁠ CO2 ⁠ bedeutet, dass alle durch Menschen verursachten CO₂-Emissionen im gleichen Zeitraum durch technologische, biologische und/oder geochemische Reduktionsmaßnahmen wieder aus der Atmosphäre entfernt werden müssen und somit die CO₂-Bilanz der Menschheit netto, d.h. nach den Abzügen durch natürliche und künstliche Senken, Null beträgt). Entscheidende Maßnahmen sind die Transformation des Energiesystems hin zu einem Anteil von 100% an Erneuerbaren Energien, das Beenden von Subventionen für fossile Brennstoffe, Emissionsreduktionen im Industrie- und Gebäudesektor, u.a. durch kompaktere Bebauung, und Schaffung von CO₂-Senken durch Grün- und Wasserflächen, der Ausbau der Niedrigemissionstechnologien im Verkehrssektor und nachfrageseitige Minderungsoptionen im Land- und Forstsektor (insbesondere durch Verminderung des Fleischkonsums). Nachfrageseitige Lösungsansätze, z.B. im Verkehrs- und Gebäudesektor sowie im Ernährungssystem, könnten 40-70% zur Emissionsreduzierung bis 2050 beitragen. Sie sind außerdem mit der Verbesserung der Lebensqualität für alle vereinbar (z.B. durch gesündere Ernährung). In den meisten 1,5-2°C Szenarien wird die Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal, CDR) und ein teilweise beträchtlicher Umfang an Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) angenommen. Die Einführung von CDR und CCS in großem Maßstab stößt jedoch auf erhebliche Machbarkeits- und Nachhaltigkeitsprobleme und ist in absehbarer Zukunft äußerst kostenintensiv (siehe Abb. 2). Aufgrund der Hauptsätze der Thermodynamik sind die energetischen Kosten auch praktisch nicht reduzierbar. Die einzigen weit verbreiteten CDR-Optionen bestehen derzeit in der Stärkung natürlicher Senken (z. B. durch Wiederaufforstung, Agroforstwirtschaft und verbesserte Waldbewirtschaftung). Die modellierte Höhe von negativen Emissionen – und damit unsere Abhängigkeit von unsicheren oder wenig nachhaltigen CDR-Optionen - variiert stark in den Modellen. Insgesamt gilt: Je größer und früher die Emissionsminderungen, desto kleiner der Bedarf an CDR-Optionen. Für den ⁠ Klimaschutz ⁠ sind erhebliche Investitionen notwendig: Für 2 °C Erwärmung liegt der Investitionsbedarf gemittelt über die Dekade von 2020-2030 um den Faktor drei bis sechs höher als das derzeit vorhandene Niveau. Eine beschleunigte finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer durch Industrieländer und andere, auch private Quellen ist ein entscheidender Faktor für die Verstärkung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, v.a. für einkommensschwache gefährdete Regionen. Die Investitionen aus öffentlicher und privater Hand in fossile Energien sind immer noch höher als die Investitionen in Klimaschutz und Anpassung. Die kostengünstigsten Minderungsoptionen mit dem größten Klimaschutzpotential sind Solar- und Windenergie (siehe Abb. 2). Investitionen in fossile Ressourcen oder Infrastrukturen sind zudem mit großen Verlustrisiken (stranded assets) verbunden. Allein schon die zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile sind bei 2°C-Pfaden größer als die Minderungskosten. Minderungsmaßnahmen für 2⁰C-Pfade verlangsamen das globale Wirtschaftswachstum nur sehr geringfügig: Im Jahre 2050 wäre das globale Bruttosozialprodukt um 1,3-2,7% kleiner als durch das theoretisch erwartete Wachstum auf mehr als 200%. Anders formuliert: Die reale Weltwirtschaft im Jahre 2050 wäre etwa so groß wie die theoretische im Jahr 2049 in einer hypothetischen Welt ohne ⁠ Klimawandel ⁠. Bei diesen Berechnungen sind die vermiedenen Kosten und Verluste ausvermiedenen Klimawandel-Schäden und vermiedenen Anpassungsmaßnahmen sowie der Zusatznutzen von Klimaschutz noch gar nicht berücksichtigt. Der dritte und letzte Teil des Sechsten Sachstandsberichtes des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC ) mit dem Titel „Mitigation of Climate Change“ („Minderung des Klimawandels“) wurde im April 2022 veröffentlicht. Damit liegt nun eine umfassende wissenschaftliche Bewertung der Fortschritte in der Begrenzung globaler Treibhausgasemissionen und des Spektrums an verfügbaren Minderungs- und Handlungsoptionen in allen Sektoren vor. Wegen der formellen Zustimmung aller IPCC-Mitgliedsländer haben die Berichte in der internationalen und nationalen Klimapolitik politisch ein großes Gewicht. Der Bericht zum Nachlesen (englisch): https://www.ipcc.ch/report/sixth-assessment-report-working-group-3/ .

Digitalisierung global nachhaltig gestalten

Internationale „CODES-Initiative“ diskutiert über mehr Klima- und Umweltschutz durch gerechte Digitalisierung Wie lassen sich die immensen Potenziale der Digitalisierung für alle Menschen erschließen, ohne dass damit ein zu hoher Ressourcen- und Energieverbrauch einhergeht? Diese und andere Fragen diskutieren über 150 internationale Fachleute mit Unterstützung des Umweltbundesamtes (UBA) auf der virtuellen Konferenz der „Coalition for Digital Environmental Sustainability (CODES)“ am 30. Juni und 1. Juli 2021. Als prioritäre Felder für mehr Umweltschutz und mehr Teilhabe durch die Digitalisierung identifizierte die Konferenz etwa eine bessere Datenverfügbarkeit zu Klima- und Umweltschutz weltweit und den Aufbau klimaneutraler digitaler Infrastrukturen. Ferner sei wichtig, die Digitalisierung auch institutionell zu stärken, etwa durch ein internationales Sofortprogramm zur digitalen Modernisierung globaler Umwelt- und Nachhaltigkeitsinstitutionen, einschließlich der globalen Umweltforschung zu Digitalisierung. Die Digitalisierung ist zentraler Treiber des wirtschaftlichen und sozialen Wandels. Sie stellt Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern gleichermaßen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig verschärfen sich Risiken durch den ⁠ Klimawandel ⁠ und die weltweite Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen. Insbesondere die aktuelle COVID-19-Pandemie zeigt, wie sich soziale und ökologische Krisen gegenseitig verstärken - und wichtige Projekte, wie die globale Armutsbekämpfung, durch Pandemien große Rückschläge erleiden. „Die Zukunftsfähigkeit der Menschheit wird sich vor allem daran bemessen, inwieweit es gelingt, gegenüber zunehmenden Umweltrisiken und sozialer Konfliktlagen neue Wege zu mehr ⁠ Resilienz ⁠ zu finden. Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von digitaler Infrastruktur sowie die breite Anwendung digitaler Technologien ist dafür mehr denn je zu einem zentralen Erfolgsfaktor geworden“, so Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠. Deutlich wurde auf der Konferenz aber auch: Eine ungeregelte Digitalisierung führt nicht automatisch zu einem global gerechten Wohlstand und zu mehr ökologischer ⁠ Nachhaltigkeit ⁠. UBA-Präsident Dirk Messner fasst seine Eindrücke so zusammen: „So lange die Digitalisierung sich hauptsächlich an der kurzfristigen ökonomischen Rentabilität orientiert, werden die Potentiale der Digitalisierung für mehr Nachhaltigkeit und Chancengerechtigkeit nicht genutzt. Für den Aufbau weltweit zugänglicher digitaler Infrastrukturen sowie die Stärkung der gesellschaftlichen Handlungsfähigkeit im Umgang mit digitalen Technologien braucht es einen global gut aufgestellten Handlungsrahmen und Partnerschaften, um die notwendigen Kapazitäten und Investitionen für die digitale Nachhaltigkeit auf den Weg zu bringen“. Wichtig sei auch, das zentrale gesellschaftliche Institutionen stärker in die Lage versetzt werden, sich selbst digital zu modernisieren und zu transformieren. „Die digitale Fitness von Institutionen ist ein ganz entscheidender Faktor für die Nachhaltigkeitstransformation.“, so Dirk Messner. Er schlug vor, in den nächsten Jahren ein digitales Investitions- und Modernisierungsprogramm für die globale Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik aufzulegen, dass die global vernetzte Umweltkompetenz durch multilaterale Open-Data-Governance stärkt und Umweltschutzmaßnahmen global besser aufeinander abstimmt und transparent macht. CODES – Coalition for Digital Environmental Sustainability ist eine vom Umweltbundesamt, ⁠ UNEP ⁠, UNDP, ISC, Kenia und Future Earth am 31. März 2021 gegründete Initiative zur Unterstützung der vom ⁠ UN ⁠ Generalsekretär Guterres initiierten Roadmap für digitale Zusammenarbeit. Ziel ist die Erarbeitung eines globalen Aktionsplans für die Förderung des internationalen ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutzes durch eine global gerechte Digitalisierung.

Nachhaltigkeit auf europäischer Ebene: Schwerpunkte für eine Überarbeitung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und Wege der Umsetzung

Parallel zur damaligen wirtschaftspolitischen Lissabon-Strategie definierte die Europäische Union (EU) 2001 in einer europäischen Nachhaltigkeitsstrategie Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere in den Bereichen ⁠ Klimaschutz ⁠, Verkehr, Gesundheit, Armutsbekämpfung und ⁠ Biodiversität ⁠. Diese Strategie wurde 2006 grundlegend überarbeitet und 2009 zum letzten Mal überprüft. Seitdem lag sie mehr oder weniger brach, und ihre Ziele sind inzwischen teilweise veraltet. Regelmäßige Monitoringberichte legen offen, dass die Ziele bisher nicht erreicht wurden, und verdeutlichen, dass die zentralen Herausforderungen, die 2006 benannt wurden, weiterhin von hoher und sogar steigender Relevanz sind. Die Verabschiedung der Agenda 2030 und ihrer globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) soll die dringend diskutierte Neuauflage einer europäischen Nachhaltigkeitsstrategie sowie ihre Umsetzung auf EU-Ebene vorantreiben. Doch noch sind mehrere Fragen offen: Wie kann die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, welche die Vereinten Nationen im Herbst 2015 verabschiedete, in der europäischen Politik umgesetzt werden? Welche Maßnahmen sind dafür zielführend? Vor diesem Hintergrund griff dieses Projekt Vorschläge und Impulse aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Mitgliedstaaten auf und identifizierte Themenbereiche, die für eine aktualisierte europäische Nachhaltigkeitsstrategie unter Berücksichtigung der SDGs von besonderer Bedeutung sind. Veröffentlicht in Texte | 90/2020.

Staatsminister Robra überreicht Bundesverdienstorden an Maria Barsnick und Hartmut BarsnickStaatsminister Robra überreicht Bundesverdienstorden an Maria Barsnick und Hartmut Barsnick

Staatsminister Rainer Robra hat heute in der Staatskanzlei jeweils das vom Bundespräsidenten verliehene Verdienstkreuz am Bande an Maria Barsnick (74 Jahre, Leiterin einer kirchlichen Tageseinrichtung i.R., Blankenburg OT Heimburg) und Hartmut Barsnick (78 Jahre, Pfarrer i.R., Halberstadt OT Athenstedt) überreicht. Sie erhalten die Auszeichnungen für ihre jahrzehntelange gemeinsame Tansania-Hilfe. Maria Barsnick und Hartmut Barsnick setzen sich in herausragender Weise für die Armutsbekämpfung in Tansania ein. Schwerpunkte sind Projekte in den Sektoren Bildung, Gesundheit und Infrastruktur. Zu den Vorhaben zählen die Initiierung von Selbsthilfegruppen, die Gründung von Kinderkrippen, die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, der Bau von Wasserleitungen und die Unterstützung von Existenzgründungen. Die Geehrten fördern zudem Partnerschaften zwischen Schulen und Kindergärten im Kirchenkreis Halberstadt und Einrichtungen in Tansania. „Mit Ihrer außergewöhnlich umfangreichen Präsenz vor Ort stehen Sie persönlich dafür ein, dass die spendenfinanzierten Hilfen zielgenau eingesetzt werden. Gemeinsam verbringen Sie die Hälfte eines Kalenderjahres in Tansania. Durch den Ausbau und die Pflege partnerschaftlicher Beziehungen und die Organisation zahlreicher Hilfsaktionen sind Sie unverzichtbare ´Brückenbauer` zwischen den Welten. Ich danke Ihnen für Ihr herausragendes Engagement“, erklärte Robra in seiner Laudatio.

Landesregierung verabschiedet Jugendpolitisches Programm des Landes Sachsen-Anhalt

Mit der Verabschiedung des gemeinsam mit Jugendlichen erarbeiteten Jugendpolitischen Programms legt die Landesregierung eine Strategie für eine eigenständige Jugendpolitik im Land Sachsen-Anhalt vor. Damit wird ein weiteres zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung umgesetzt. Sozialministerin Petra Grimm-Benne: „Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist wesentliches Element unserer Demokratie. Deshalb ist das Jugendpolitische Programm in engem Dialog zwischen Jugendlichen, Jugendverbänden und Land entstanden. Der erfolgreiche Dialog hat gezeigt: Kinder und Jugendliche sind die besten Expertinnen und Experten in eigener Sache.“ 259.000 Sachsen-Anhalter sind zwischen 12 und 27 Jahren alt – das sind rund 12 Prozent der Gesamtbevölkerung. Jugendpolitik wirkt als Querschnittsaufgabe in verschiedene Themen hinein. Ob internationaler Jugendaustausch, Mitbestimmung in Bildungseinrichtungen, bedarfsgerechter Nahverkehr oder wirksamer Klimaschutz - Maßnahmen in allen Politikfeldern können Auswirkungen auf die junge Generation haben. Ca. 2.600 junge Menschen wurden für den „7. Kinder- und Jugendbericht 2018“ zu ihrer Lebenssituation befragt. Im Anschluss wurden im Rahmen des Projektes „Jugend Macht Zukunft“ des Kinder- und Jugendrings Sachsen-Anhalt e. V. Hinweise, Anregungen und Forderungen formuliert, wie ihre Lebensrealität verbessert werden kann. Auch das Landeszentrum „Jugend+Kommune“ diskutierte mit jungen Menschen zur Dialogstruktur zwischen Politik, Verwaltung und der jungen Generation. Anregungen wurden mit dem Kinder- und Jugendring sowie allen Ressorts der Landesregierung in jugendpolitische Schwerpunkte überführt. Der Kinder- und Jugendbeauftragte der Landesregierung, Holger Paech, begrüßt die konsequente Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen: „Jugendliche reflektieren sich und ihre Umwelt. Sie formulieren Vorstellungen und Visionen, lassen dabei aber auch einen unaufgeregten Blick für Rahmenbedingungen und damit für das Machbare erkennen. In dieser Form hat das Jugendpolitische Programm eine Tür weit aufgestoßen – eine Tür zu einem auf Dauer angelegten fairen Generationen-Dialog.“ Das Jugendpolitische Programm ist daher als dynamischer Prozess angelegt, in dessen Rahmen die Umsetzung, aber ebenso neue Strategien regelmäßig verhandelt werden müssen. Das vollständige Programm sowie ein Videostatement von Ministerin Petra Grimm-Benne finden Sie unter www.jugendpolitik.sachsen-anhalt.de . Anlage: Zentrale Erkenntnisse des Jugendpolitischen Programms Das Jugendpolitische Programm bildet einen strategischen Rahmen für eine eigenständige Jugendpolitik in Sachsen-Anhalt, die offensiv auf die Beteiligung der jungen Menschen setzt. Dafür soll der Dialog zwischen jungen Menschen und der Landesregierung gestärkt werden. Jugendliche wünschen sich mehr Mitbestimmung in gesellschaftlichen Prozessen. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache wollen sie in Entscheidungen einbezogen werden. Gelingende Beteiligung von Jugendlichen muss nicht nur ermöglicht, sondern auch erlernt werden. Im Sinne einer breit angelegten Demokratiestärkung soll die Teilhabe entlang der Bildungskette Kita, Schule, Berufs- und Hochschule nachhaltig gestärkt werden. In der zunehmenden kulturellen Vielfalt und globalisierten Welt gewinnt grenzüberschreitende Lernmobilität an Bedeutung. Ob bei Mitbestimmungsprozessen auf europäischer Ebene, internationalen Schul- und Jugendaustauschen oder Freiwilligendiensten: Die Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten und internationalen Vernetzungen sind zu stärken, damit Jugendliche unabhängig von dem Einkommen ihrer Eltern die Chance erhalten, die globalisierte Welt zu entdecken und zu gestalten. Engagement ist eine zentrale Säule unserer Demokratie. Der Kinder- und Jugendbericht des Landes Sachsen-Anhalt hat ergeben, dass 93 % der befragten Jugendlichen bereit sind, sich zukünftig ehrenamtlich zu engagieren. Durch verbesserte Rahmenbedingungen wie erleichterte Zugänge zum Engagement soll dieses Engagementpotential mobilisiert und genutzt werden. Politische Bildung – in Schulen, in der außerschulischen Jugendbildung, in der Vereinsarbeit oder in der internationalen Jugendarbeit – stärkt die politische Urteils- und Handlungsfähigkeit und die Identifikation mit demokratischen Werten. Gerade im Hinblick auf das Wahljahr 2021 gewinnt die politische Bildung an Bedeutung. Damit Bildungsangebote die Selbstwirksamkeit des eigenen Handelns erlebbar machen, sind sie gemeinsam mit Jugendlichen zu entwickeln. Dabei sind aktuelle Handlungsbedarfe wie Hass im Netz, die Radikalisierungsprävention oder die Aufklärung über Antisemitismus verstärkt zu berücksichtigen. Umweltpolitik ist auch Jugendpolitik. 85 % der im Rahmen des Kinder- und Jugendberichtes befragten jungen Menschen in Sachsen-Anhalt sehen den Schutz der Umwelt und des Klimas als sehr bzw. eher wichtiges politisches Ziel. Auch hier sind Beteiligung und Dialog handlungsleitend. Digitale Kommunikation und Onlinemedien prägen maßgeblich die Lebensrealität junger Menschen. Die Digitalisierung bietet, gerade im ländlich strukturieren Sachsen-Anhalt, neue Wege der Kommunikation, des Engagements und der Mitbestimmung. Dabei kommt den Themen Medienkompetenz, Jugendmedienschutz und Datenschutz eine große Bedeutung zu. Schulische Bildung und berufliche Qualifizierung nehmen in der (Bildungs-)Biografie von jungen Menschen eine zentrale Stellung ein. Eine bedarfsgerechte Schulversorgung, die lange Schulwege vermeidet, bildet die Grundvoraussetzung. Schulsozialarbeit wird als unverzichtbare Unterstützung angesehen. Um ihre Bildungs- und Berufsziele zu erreichen, wünschen sich Jugendliche eine Verbesserung der Lehr- und Ausbildungsqualität sowie einen mit Berufsorientierungsangeboten flankierten Übergang von Schule in den Beruf. Sachsen-Anhalt hat in den letzten Jahren, insbesondere durch Fluchtmigration und EU-Zuwanderung, an Vielfalt gewonnen. Dabei ist die ausländische Bevölkerung im Schnitt jünger als die Gesamtbevölkerung. Diese spiegelt sich in den Schulen, in der Ausbildung und in den Unternehmen unseres Landes wider. Die Bildungspotentiale junger Zugewanderter müssen gefördert und genutzt werden im Interesse ihrer gesellschaftlichen Teilhabe ebenso wie zur Fachkräftesicherung. Jugendliche mit Behinderung sollen gleichberechtigt mit anderen Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft teilhaben. Inklusion ist u.a. in den Bereichen Bildung, Jugendarbeit und Sport weiter zu stärken. Die Durchsetzung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern, zwischen Mädchen und Jungen sowie der Abbau von Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung sind zentrale Grundsätze unseres Landes. Die Themen Geschlechtervielfalt und Gleichberechtigung sollen stärker als bisher in den Angeboten der Jugendarbeit und im Schulalltag verankert werden. In Sachsen-Anhalt gelten 20 % der Kinder und Jugendlichen als armutsgefährdet. Zur erfolgreichen Bekämpfung von Armut fordern Jugendliche in Sachsen-Anhalt, soziale und kulturelle Teilhabe stärker zu unterstützen. Um der Verfestigung von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, kommt der frühzeitigen Unterstützung auf dem Weg in das Ausbildungs- und Berufsleben eine große Bedeutung zu. Damit Jugendliche gut in Sachsen-Anhalt leben und hier ihre Zukunft aufbauen wollen, setzt der vorliegende Bericht einen weiteren Schwerpunkt auf die vielfältigen Freizeitbereiche , die zur Lebensqualität junger Menschen beitragen. Jugendliche wünschen sich einen gleichberechtigten Zugang zu Sport- und Freizeitangeboten, aber auch zu den Angeboten der Jugendarbeit. Damit Jugendliche insbesondere in ländlichen Gebieten an Freizeitangeboten teilhaben können, braucht es verlässliche Verkehrsanbindungen bzw. Mobilitätsangebote . Das Azubi-Ticket bildet hier ein wichtiges Angebot im Land Sachsen-Anhalt, um die Mobilität von Auszubildenden innerhalb Sachsen-Anhalts zu verbessern und den Ausbildungsstandort Sachsen-Anhalt attraktiv zu halten. Im Bereich physischer und psychischer Gesundheit steht die Eindämmung von Suchtmittel- und Drogenmissbrauch im Mittelpunkt. 25 % der jungen Menschen in Sachsen-Anhalt geben an, Alkohol oder andere Drogen zu konsumieren, um „zurechtzukommen“. Auch deshalb bilden junge Menschen die Hauptzielgruppe der Suchtprävention . Jugendliche verspüren ein starkes Bedürfnis nach Sicherheit. Der verbesserte Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Kriminalität und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist und bleibt ein zentrales Anliegen der gesamten Gesellschaft. Die präventive Jugendarbeit und die Ausweitung der Präventionsangebote auf den Onlinebereich sind zu stärken. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Nachhaltigkeit auf europäischer Ebene: Schwerpunkte für eine Überarbeitung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und Wege der Umsetzung

Parallel zur damaligen wirtschaftspolitischen Lissabon-Strategie definierte die Europäische Union (EU) 2001 in einer europäischen Nachhaltigkeitsstrategie (im Folgenden: ENS) Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Verkehr, Gesundheit, Armutsbekämpfung und Biodiversität. Diese Strategie wurde 2006 grundlegend überarbeitet und 2009 zum letzten Mal überprüft. Seitdem liegt sie mehr oder weniger brach, und ihre Ziele sind inzwischen teilweise veraltet. Regelmäßige Monitoringberichte legen offen, dass die Ziele bisher nicht erreicht wurden, und verdeutlichen, dass die zentralen Herausforderungen, die 2006 benannt wurden, weiterhin von hoher und sogar steigender Relevanz sind. Die Verabschiedung der Agenda 2030 und ihrer globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Develop-ment Goals - SDGs) soll die dringend diskutierte Neuauflage der ENS sowie ihre Umsetzung auf EU-Ebene vorantreiben. Doch noch sind mehrere Fragen offen: Welchen Handlungsspielraum gibt es für eine Überarbeitung der ENS? Wie kann die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, welche die Vereinten Nationen im Herbst 2015 verabschiedete, in der europäischen Politik umgesetzt werden? Welche Maßnahmen sind dafür zielführend? Vor diesem Hintergrund greift dieses Projekt Vorschläge und Impulse aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Mitgliedstaaten auf und identifiziert Themenbereiche, die für eine Neuauflage der ENS unter Berücksichtigung ihrer SDGs von besonderer Bedeutung sind. Weiterhin analysieren die Auftragnehmer wissenschaftlich, inwiefern bestehende Strategien und Instrumente auf EU-Ebene die SDGs bereits erfassen, und identifizieren sowohl Lücken in Bezug auf die Umsetzung der SDGs als auch Handlungsbedarfe auf EU-Ebene, die sich aus der letzten Überprüfung der ENS und den aktuellen Monitoringberichten ergeben. Quelle: Forschungsbericht

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 beschlossen

Am 11. Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“. Sie steht ganz im Zeichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Sie stellt die umfassendste Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie seit ihrem erstmaligen Beschluss im Jahre 2002 dar. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2016 legt deutsche Ziele zu allen 17 SDGs fest und schildert, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung diese bis zum Jahr 2030 in allen Bereichen nachhaltiger Entwicklung erreichen will: Von Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung und Gesundheitsfürsorge über Bildung, Geschlechtergleichheit, Rechtsstaatlichkeit hin zu Klima- und Artenschutz, nachhaltigem Konsum und wirtschaftlicher Entwicklung. Zudem stärkt die Strategie sowohl die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung für eine nachhaltige Politik als auch die Kooperation mit den wichtigen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

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