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Naturschutz als Instrument der Armutsbekämpfung

Inhaltsverzeichnis: Vorwort..........5 --- Spannungsfeld Naturschutz, Nutzung und nachhaltige Armutsbekämpfung..........6 --- Naturschutz und Armutsbekämpfung: Altes Leid und neue Strategien / Manfred Niekisch ..........6 --- Der politische Rahmen und die Instrumente ..........26 --- Armutsbekämpfung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit / Christof Kersting ..........26 --- Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) - ein Implementationsinstrument zur Armutsbekämpfung? / Dietrich Jelden ..........32 --- Voraussetzungen und Erfahrungen bei der Projektförderung im Bereich der Forschung zum gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung biologischer Ressourcen / Arndt Wüstemeyer ..........35 --- Erfolgsinstrument "Community Conservation Bank" / Christof Schenck..........39 --- Naturschutz- und EZ-Paradigmen in Theorie und Praxis..........42 --- Für Mensch und Natur: "use without a fence" - Ressourcenschonung durch Mobilität in Trockengebieten / Fouad Ibrahim..........42 --- Grenzen von "use it or lose it" / Ludwig Ellenberg ..........51 --- Die Armutsrelevanz von FZ-Naturschutzvorhaben - Erfahrungen und Herausforderungen / Matthias von Bechtolsheim..........61 --- Nutzen für wenige, Schaden für viele: Wie Armutsbekämpfung in den Tropengebieten räumlich und zeitlich in die Sackgasse führen kann / Christof Schenck..........66 --- Naturschutz und nachhaltige Armutsbekämpfung durch Frauenförderung - ein verbesserungsfähiges Instrument / Fouad Ibrahim..........70 --- Stellungnahmen zu Naturschutz, Nutzung und Armutsbekämpfung..........75 --- Aktuelle NGO-Empfehlungen zu Naturschutz und Armutsbekämpfung / Bettina Hedden-Dunkhorst ..........75 --- Konvention über die biologische Vielfalt: 9. Vertragsstaatenkonferenz (CBD-COP 9) ..........82 --- Stand der Vorbereitungen zur 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt / Nicola Breier ..........82 --- Deutsche Forschungsgemeinschaft: COP 9, "Access & Benefit-Sharingt" / Sonja Ihle..........89 --- Arbeitsgespräche zu naturschutz- und armutsrelevanten Themen ..........95 --- Arbeitsgruppe 1: Innovative Ansätze zur Verknüpfung von Naturschutz und Armutsbekämpfungszielen auf lokaler Ebene / Konrad Uebelhör, Thomas R. Engel, Christof Schenck, Manfred Niekisch, Christof Kersting, Bettina Hedden-Dunkhorst..........95 --- Arbeitsgruppe 2: Politik und Wissenschaft besser vernetzen und internationale Prozesse stärker nutzen / Mark Schauer, Sonja Ihle, Meike Kretschmar, Barbara Weber, Arndt Wüstemeier, Dietrich Jelden ..........98 --- Arbeitsgruppe 3: Wie kann der Naturschutz und die Armutsminderung die Interessen der Privatwirtschaft nutzen? / Dorothea Otremba, Frauke Fischer, Fouad Ibrahim, Matthias von Bechtolsheim, Frank Begemann, Elisabeth Munzert ..........100 --- Pinnwand-Auswertungen: Fragen, Thesen, Instrumente und Empfehlungen / Barbara Engels,Thomas R. Engel, Lena Bloemertz..........102 --- Zusammenfassung und Empfehlungen / Thomas R. Engel, Bettina Hedden-Dunkhorst ..........104 --- Workshop-Programm..........108 --- Teilnehmer des Workshops ..........111 ---

Erster Klimaausgleich für Dienstreisen der Bundesregierung

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit UBA löscht Gutschriften für Treibhausgasemissionen Die Bundesregierung gleicht die Klimawirkungen ihrer Dienstreisen schrittweise aus. Für 2014, das erste Jahr der derzeitigen Bundesregierung, löschte das Umweltbundesamt (UBA) jetzt Emissionsgutschriften in Höhe von 138.038 Tonnen Kohlendioxidäquivalenten. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wir wollen die Bürger und die Wirtschaft inspirieren, die Treibhausgase ihrer Reisen ebenfalls auszugleichen. Bei unseren Dienstreisen achten wir auf den Grundsatz ‚vermeiden, verringern, kompensieren‘.“ Der Ausgleich erfolgt über Klimaschutzprojekte mit hohen Nachhaltigkeitsstandards. „Wir haben uns für den Ankauf von Gutschriften aus fünf Projekten entschieden, die nach den UN-Regeln unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung – dem sogenannten Clean Development Mechanism, CDM – zertifiziert sind. Den Schwerpunkt haben wir auf Projekte gelegt, die über die Bündelung von Kleinstprojekten die nachhaltige Entwicklung in dem jeweiligen Entwicklungs- oder Schwellenland in besonderem Maße fördern“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die Bundesregierung hatte sich 2015 darauf verständigt, die ⁠ Klimawirkung ⁠ aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten zu neutralisieren, ab Beginn der laufenden Legislaturperiode (2014-2017). Das ⁠ UBA ⁠ hat deshalb 138.038 Gutschriften aus dem CDM gelöscht (eine Gutschrift entspricht einer Tonne ⁠ CO2 ⁠-Äquivalente). Dies entspricht den Emissionen aller Dienstreisen der Bundesregierung, die 2014 von 16 Ministerien und 58 Bundesbehörden mit Flugzeug und Dienstfahrzeugen gemacht wurden. Bahnfahrten sind wegen der Nutzung sogenannter „grüner Fahrkarten“ für Dienstreisen der Bundesregierung bereits klimaneutral und deshalb ausgenommen. Bei den Klimaschutzprojekten werden in Ländern des Südens unter anderem Erneuerbare Energieanlagen ausgebaut und die Energieeffizienz gestärkt. Das entspricht den energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Darüber hinaus berücksichtigt das Umweltbundesamt Zusatzkriterien, um einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung zu leisten. Das Umweltbundesamt hat daher größtenteils Kleinprojekte ausgewählt. Neben Emissionsminderungen stärken sie die lokalen Arbeitsmärkte und leisten einen direkten Beitrag zur lokalen Armutsbekämpfung. Die Mehrzahl der Projekte erfüllt zudem die strengen Kriterien des sogenannten Gold Standard. Dies ist ein von einem breiten Bündnis von Umweltschutzorganisationen entwickelter internationaler Standard, nach dem CDM-Projekte zusätzlich zertifiziert werden können. Der Gold Standard stellt besonders hohe Anforderungen an die ökologische, wirtschaftliche und soziale ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ der Projekte. Mit den klimaneutralen Dienstreisen setzt die Bundesregierung ein wichtiges politisches Signal für zusätzliche, freiwillige Aktivitäten für den ⁠ Klimaschutz ⁠. Zugleich ermutigt die Bundesregierung andere Institutionen und Unternehmen, in gleicher Weise ihre Emissionen von Dienstreisen durch Löschung von Emissionsgutschriften zu kompensieren. Die Datenerhebung für die zweite Tranche steht kurz bevor, im zweiten Halbjahr 2016 soll dann das Verfahren für den Ankauf von Gutschriften zur Kompensation der Emissionen des Jahres 2015 erfolgen.

Nachhaltigkeit auf europäischer Ebene: Schwerpunkte für eine Überarbeitung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und Wege der Umsetzung

Parallel zur damaligen wirtschaftspolitischen Lissabon-Strategie definierte die Europäische Union (EU) 2001 in einer europäischen Nachhaltigkeitsstrategie Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere in den Bereichen ⁠ Klimaschutz ⁠, Verkehr, Gesundheit, Armutsbekämpfung und ⁠ Biodiversität ⁠. Diese Strategie wurde 2006 grundlegend überarbeitet und 2009 zum letzten Mal überprüft. Seitdem lag sie mehr oder weniger brach, und ihre Ziele sind inzwischen teilweise veraltet. Regelmäßige Monitoringberichte legen offen, dass die Ziele bisher nicht erreicht wurden, und verdeutlichen, dass die zentralen Herausforderungen, die 2006 benannt wurden, weiterhin von hoher und sogar steigender Relevanz sind. Die Verabschiedung der Agenda 2030 und ihrer globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) soll die dringend diskutierte Neuauflage einer europäischen Nachhaltigkeitsstrategie sowie ihre Umsetzung auf EU-Ebene vorantreiben. Doch noch sind mehrere Fragen offen: Wie kann die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, welche die Vereinten Nationen im Herbst 2015 verabschiedete, in der europäischen Politik umgesetzt werden? Welche Maßnahmen sind dafür zielführend? Vor diesem Hintergrund griff dieses Projekt Vorschläge und Impulse aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Mitgliedstaaten auf und identifizierte Themenbereiche, die für eine aktualisierte europäische Nachhaltigkeitsstrategie unter Berücksichtigung der SDGs von besonderer Bedeutung sind. Veröffentlicht in Texte | 90/2020.

Digitalisierung global nachhaltig gestalten

Internationale „CODES-Initiative“ diskutiert über mehr Klima- und Umweltschutz durch gerechte Digitalisierung Wie lassen sich die immensen Potenziale der Digitalisierung für alle Menschen erschließen, ohne dass damit ein zu hoher Ressourcen- und Energieverbrauch einhergeht? Diese und andere Fragen diskutieren über 150 internationale Fachleute mit Unterstützung des Umweltbundesamtes (UBA) auf der virtuellen Konferenz der „Coalition for Digital Environmental Sustainability (CODES)“ am 30. Juni und 1. Juli 2021. Als prioritäre Felder für mehr Umweltschutz und mehr Teilhabe durch die Digitalisierung identifizierte die Konferenz etwa eine bessere Datenverfügbarkeit zu Klima- und Umweltschutz weltweit und den Aufbau klimaneutraler digitaler Infrastrukturen. Ferner sei wichtig, die Digitalisierung auch institutionell zu stärken, etwa durch ein internationales Sofortprogramm zur digitalen Modernisierung globaler Umwelt- und Nachhaltigkeitsinstitutionen, einschließlich der globalen Umweltforschung zu Digitalisierung. Die Digitalisierung ist zentraler Treiber des wirtschaftlichen und sozialen Wandels. Sie stellt Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern gleichermaßen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig verschärfen sich Risiken durch den ⁠ Klimawandel ⁠ und die weltweite Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen. Insbesondere die aktuelle COVID-19-Pandemie zeigt, wie sich soziale und ökologische Krisen gegenseitig verstärken - und wichtige Projekte, wie die globale Armutsbekämpfung, durch Pandemien große Rückschläge erleiden. „Die Zukunftsfähigkeit der Menschheit wird sich vor allem daran bemessen, inwieweit es gelingt, gegenüber zunehmenden Umweltrisiken und sozialer Konfliktlagen neue Wege zu mehr ⁠ Resilienz ⁠ zu finden. Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von digitaler Infrastruktur sowie die breite Anwendung digitaler Technologien ist dafür mehr denn je zu einem zentralen Erfolgsfaktor geworden“, so Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠. Deutlich wurde auf der Konferenz aber auch: Eine ungeregelte Digitalisierung führt nicht automatisch zu einem global gerechten Wohlstand und zu mehr ökologischer ⁠ Nachhaltigkeit ⁠. UBA-Präsident Dirk Messner fasst seine Eindrücke so zusammen: „So lange die Digitalisierung sich hauptsächlich an der kurzfristigen ökonomischen Rentabilität orientiert, werden die Potentiale der Digitalisierung für mehr Nachhaltigkeit und Chancengerechtigkeit nicht genutzt. Für den Aufbau weltweit zugänglicher digitaler Infrastrukturen sowie die Stärkung der gesellschaftlichen Handlungsfähigkeit im Umgang mit digitalen Technologien braucht es einen global gut aufgestellten Handlungsrahmen und Partnerschaften, um die notwendigen Kapazitäten und Investitionen für die digitale Nachhaltigkeit auf den Weg zu bringen“. Wichtig sei auch, das zentrale gesellschaftliche Institutionen stärker in die Lage versetzt werden, sich selbst digital zu modernisieren und zu transformieren. „Die digitale Fitness von Institutionen ist ein ganz entscheidender Faktor für die Nachhaltigkeitstransformation.“, so Dirk Messner. Er schlug vor, in den nächsten Jahren ein digitales Investitions- und Modernisierungsprogramm für die globale Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik aufzulegen, dass die global vernetzte Umweltkompetenz durch multilaterale Open-Data-Governance stärkt und Umweltschutzmaßnahmen global besser aufeinander abstimmt und transparent macht. CODES – Coalition for Digital Environmental Sustainability ist eine vom Umweltbundesamt, ⁠ UNEP ⁠, UNDP, ISC, Kenia und Future Earth am 31. März 2021 gegründete Initiative zur Unterstützung der vom ⁠ UN ⁠ Generalsekretär Guterres initiierten Roadmap für digitale Zusammenarbeit. Ziel ist die Erarbeitung eines globalen Aktionsplans für die Förderung des internationalen ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutzes durch eine global gerechte Digitalisierung.

Die 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung

Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einigten sich am 2. August 2015 auf eine Endfassung der Ziele für nachhaltige Entwicklung für die Zeit nach 2015, die sogenannte "2030-Agenda". Die Agenda mit dem Titel "Transforming our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development" liefert erstmals einen weltweit gültigen Umsetzungsplan. Darin einigten sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen auf 17 konkrete Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, zur Armutsbekämpfung, zu sozialen Fragen und zum Umweltschutz. Diese erarbeiteten mehrere Gremien der UNO innerhalb der vergangenen drei Jahre, allen voran die offenen Arbeitsgruppen zu den so genannten Sustainable Development Goals (SDG), die die Kernelemente der Agenda bilden. Sie ersetzen die bisherigen Millennium-Entwicklungsziele und sollen bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Entscheidung über die Nachhaltigkeitsagenda der UN ist historisch. Erstmals verbindet die Weltgemeinschaft systematisch die Bekämpfung von Armut mit der Bewahrung unseres Planeten."

Internationales Jahr der Wälder 2011

Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2011 mit der Resolution 61/193 vom 20. Dezember 2006 zum Internationalen Jahr der Wälder erklärt. Ziel ist, das Bewusstsein und Wissen um die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung aller Arten von Wäldern zum Nutzen heutiger und künftiger Generationen zu fördern. Dabei soll auf die besondere Bedeutung des Waldes und einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung auch im Rahmen der Bekämpfung der Armut hingewiesen werden. Alle internationalen Aktivitäten werden dabei vom Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF) in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) koordiniert und durch nationale Aktivitäten unterstützt und ergänzt.

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 beschlossen

Am 11. Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“. Sie steht ganz im Zeichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Sie stellt die umfassendste Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie seit ihrem erstmaligen Beschluss im Jahre 2002 dar. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2016 legt deutsche Ziele zu allen 17 SDGs fest und schildert, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung diese bis zum Jahr 2030 in allen Bereichen nachhaltiger Entwicklung erreichen will: Von Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung und Gesundheitsfürsorge über Bildung, Geschlechtergleichheit, Rechtsstaatlichkeit hin zu Klima- und Artenschutz, nachhaltigem Konsum und wirtschaftlicher Entwicklung. Zudem stärkt die Strategie sowohl die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung für eine nachhaltige Politik als auch die Kooperation mit den wichtigen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

Armutsbekämpfung durch Umweltpolitik

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) macht in seinem Gutachten deutlich, wie Klimawandel, Wassermangel oder Bodendegradation die Lebensgrundlagen vor allem der armen Bevölkerung in vielen Teilen der Erde gefährden. Diese Umweltveränderungen sind größtenteils durch den Menschen selbst verursacht und auf komplexe Weise mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes verknüpft. Der WBGU mahnt eine intensivere internationale Zusammenarbeit von globaler Armutsbekämpfung und Umweltpolitik an.

Nachhaltigkeit auf europäischer Ebene: Schwerpunkte für eine Überarbeitung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und Wege der Umsetzung

Parallel zur damaligen wirtschaftspolitischen Lissabon-Strategie definierte die Europäische Union (EU) 2001 in einer europäischen Nachhaltigkeitsstrategie (im Folgenden: ENS) Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Verkehr, Gesundheit, Armutsbekämpfung und Biodiversität. Diese Strategie wurde 2006 grundlegend überarbeitet und 2009 zum letzten Mal überprüft. Seitdem liegt sie mehr oder weniger brach, und ihre Ziele sind inzwischen teilweise veraltet. Regelmäßige Monitoringberichte legen offen, dass die Ziele bisher nicht erreicht wurden, und verdeutlichen, dass die zentralen Herausforderungen, die 2006 benannt wurden, weiterhin von hoher und sogar steigender Relevanz sind. Die Verabschiedung der Agenda 2030 und ihrer globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Develop-ment Goals - SDGs) soll die dringend diskutierte Neuauflage der ENS sowie ihre Umsetzung auf EU-Ebene vorantreiben. Doch noch sind mehrere Fragen offen: Welchen Handlungsspielraum gibt es für eine Überarbeitung der ENS? Wie kann die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, welche die Vereinten Nationen im Herbst 2015 verabschiedete, in der europäischen Politik umgesetzt werden? Welche Maßnahmen sind dafür zielführend? Vor diesem Hintergrund greift dieses Projekt Vorschläge und Impulse aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Mitgliedstaaten auf und identifiziert Themenbereiche, die für eine Neuauflage der ENS unter Berücksichtigung ihrer SDGs von besonderer Bedeutung sind. Weiterhin analysieren die Auftragnehmer wissenschaftlich, inwiefern bestehende Strategien und Instrumente auf EU-Ebene die SDGs bereits erfassen, und identifizieren sowohl Lücken in Bezug auf die Umsetzung der SDGs als auch Handlungsbedarfe auf EU-Ebene, die sich aus der letzten Überprüfung der ENS und den aktuellen Monitoringberichten ergeben. Quelle: Forschungsbericht

LEAP-RE: SmartAPV-Fruit

Das Projekt "LEAP-RE: SmartAPV-Fruit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme durchgeführt. Der Bedarf an Nahrungs- und Energiesicherheit, der Klimawandel, steigende Preise und die Bekämpfung der Armut stellt ländlichen Gebieten und den Agrarsektor vor großen Herausforderungen. Das Wachstum des Agrarsektors in Verbindung mit dem Klimawandel stellt jedoch eine Belastung für die Wasserressourcen dar. Der Agrarsektor muss widerstandsfähiger und nachhaltiger werden, indem er die Effizienz des Wassermanagements erhöht und alternative Energiequellen erforscht. Agri-PV-Systeme, eine Kombination aus Photovoltaik und Landwirtschaft, scheinen eine Lösung für diese Herausforderungen zu sein, da sie eine starke Synergie zwischen Wasser, Energie und Nahrungsmitteln bieten. Das Agri-PV-System trägt dazu bei, den Wasserverbrauch zu senken, Regenwasser zu sammeln und Strom zu erzeugen, der vom landwirtschaftlichen Betrieb selbst verbraucht oder in das Netz eingespeist werden kann. Das Projekt zielt darauf ab, die Vorteile von AgriPV im Zusammenhang mit der Landwirtschaft in Trockengebieten zu bewerten, wobei der Schwerpunkt auf der Synergie zwischen dem Wasser-Energie-Nahrungsmittel-Nexus liegt. Der Schwerpunkt liegt dabei auch auf der Beerenindustrie in Marokko und Südafrika, und es wird untersucht, wie die Agri-PV in größerem Maßstab für die Obst- und Gemüseproduktion in afrikanischen Ländern eingesetzt werden kann.

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