Das Landschaftsprogramm Brandenburg wurde erstmals im Jahr 2001 aufgestellt. Es definiert die übergeordneten Leitlinien und Entwicklungsziele sowie schutzgutbezogene Zielkonzepte für die naturräumlichen Regionen des Landes Brandenburg. Das Landeschaftsprogramm (LaPro) umfasst folgende Dokumente und Kartengrundlagen: - Textband - Karte 2: Entwicklungsziele - Karte 3.1: Schutzgutbezogene Ziele: Arten und Lebensgemeinschaften - Karte 3.2: Schutzgutbezogene Ziele: Boden - Karte 3.3: Schutzgutbezogene Ziele: Wasser - Karte 3.4: Schutzgutbezogene Ziele: Klima und Luft - Karte 3.5: Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Hinweis: Diese Karte wurde durch den sachlichen Teilplan „3.5 Landschaftsbild" (Fortschreibung 2022) ersetzt.) - Karte 3.6: Schutzgutbezogene Ziele: Erholung (- Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund | Anmerkung: Nicht im ursprünglichen LaPro 2001 enthalten; Entwurf von 2016) Rechtliche Grundlage Die Aufstellung des LaPro 2001 erfolgte auf Basis des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG). Seit 2013 bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das dazugehörige Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) die rechtliche Grundlage für das Brandenburger Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm Brandenburg wurde erstmals im Jahr 2001 aufgestellt. Es definiert die übergeordneten Leitlinien und Entwicklungsziele sowie schutzgutbezogene Zielkonzepte für die naturräumlichen Regionen des Landes Brandenburg. Das Landeschaftsprogramm (LaPro) umfasst folgende Dokumente und Kartengrundlagen: - Textband - Karte 2: Entwicklungsziele - Karte 3.1: Schutzgutbezogene Ziele: Arten und Lebensgemeinschaften - Karte 3.2: Schutzgutbezogene Ziele: Boden - Karte 3.3: Schutzgutbezogene Ziele: Wasser - Karte 3.4: Schutzgutbezogene Ziele: Klima und Luft - Karte 3.5: Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Hinweis: Diese Karte wurde durch den sachlichen Teilplan „3.5 Landschaftsbild" (Fortschreibung 2022) ersetzt.) - Karte 3.6: Schutzgutbezogene Ziele: Erholung (- Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund | Anmerkung: Nicht im ursprünglichen LaPro 2001 enthalten; Entwurf von 2016) Rechtliche Grundlage Die Aufstellung des LaPro 2001 erfolgte auf Basis des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG). Seit 2013 bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das dazugehörige Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) die rechtliche Grundlage für das Brandenburger Landschaftsprogramm.