Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Natur und Landschaft für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält im Endzustand Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Natur und Umwelt dargestellt. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Ziel des B-Planes ist die Regelung der baulichen Nutzung und der Gestaltung des Gewerbe- und Industriestandortes Tutow auf einer ca. 61 ha großen Fläche. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des B-Planes auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Ausgewiesene Schutzgebiete sind durch den B-Plan nicht betroffen.
Mit dem Vorhaben wird beabsichtigt, eine neue Brückenquerung über die Peene zu bauen. Die vorhandene Drehbrücke im Zuge der L 261 ist nicht mehr zu sanieren. Um den Fahrzeugverkehr aus Richtung Jarmen in die Stadt Loitz zu gewährleisten, ist ein Neubau einer Peenebrücke erforderlich. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die neue Straßen-, Brückenführung durchquert hochwertige Landschaftsteile, z.B das FFH- Gebiet " Peenetal von Kummerower See bis Schadefähre", EG Vogelschutzgebiet von "Kummerower See bis Anklamer Stadtbrücke" und das Landschaftsschutzgebiet "Peenetal".
Übersichtsdarstellung der Förderprogramme für den Biotop- und Artenschutz in den Landkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz und der kreisfreien Stadt Neubrandenburg
Die Deutsche Bahn beabsichtigt die Gleiserneuerung zwischen Neddemin und Altentreptow. Der jetzige Zustand der Gleisanlagen entspricht nicht mehr den Erfordernissen des Bahnverkehrs auf dieser Strecke. Die vorgesehene Gleiserneuerung dient der Erhaltung, der Verfügbarkeit des Gleises, der Erhöhung, der Betriebssicherheit des Gleises sowie der Wiedererlangung einer Streckengeschwindigkeit von 120 km/h für Personenzüge. Die Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach UVPG wurden mittels einer Umweltverträglichkeitsstudie ermittelt. Das Vorhaben befindet sich in einem ökologisch sensiblen Landschaftsraum des Landschaftsschutzgebietes "Tollensetal".
Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens sind varianten für eine leistungsfähige Ost-West-Straßenverbindung, die eine Verknüpfung der Bundesstraßen 189, zwischen Havelberg in Sachsen-Anhalt und Pritzwalk in Brandenburg und der B 198 bei Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern sichert, zu ermitteln. Die neue Verbindung soll die Bundesstraßen an die BAB 24 und 19 bei Wittstock anbinden und den regionalen und überregionalen Leistungsaustausch zwischen den Entwicklungszentren im Norden Brandenburgs und im Süden Mecklenburg-Vorpommerns gewährleisten.
Die Umweltverträglichkeitsstudie stellt die Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber dem beantragten Vorhaben dar. Der Solarpark Lärz soll unmittelbar auf der Fläche eines exentierenden Regionalflugplatz errichtet werden. Um den wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen zu sichern ist eine Anlagenkapazität von mindestens 5 MW elektrischer Leistung erforderlich für die Errichtung des Solarparkes wird ein Nettoflächenbedarf von ca. 50 ha notwendig.
Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Hafendorfes Silz auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Das Tourismusgroßprojekt lieg innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Nossentiner- Schwinzer Heide".Die vorhabens Größe umfasst eine Fläche von ca. 33 ha. Die Unterbringungskapazitäten sollen 950 Betten betragen. Es sind darüber hinaus 150 Bootsliegeplätze geplant.